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2075, anderes Ergebnis.

Verfasst: Freitag 16. August 2019, 16:55
von NordBrau
Hi Leute,
ich bin Yannick aus HL und braue seit 2018.
Ich habe viel mitgelesen und daraus gelernt. Danke dafür.

Jetzt habe ich selber mal eine Frage.
Ich habe einen Sud (40 L, 14 °Plato) zollrechtlich angezeigt und versteuert.
Nach dem ich gebraut habe, habe ich einen deutlich höheren Wert (16,7 °Plato) erhalten.

Ich habe dann von der Gesamtmenge, 10 Liter( jetzt ~12L) auf die gewünschte Menge verdünnt. Den Rest 15 Liter habe ich so gelassen.

Wie teile ich dem Hauptzollamt Kiel mein anderes Ergebnis mit? Und wie erhalte ich meine zu viel gezahlten Euronen wieder?
Es handelt sich hier um einen als Wettbewerbsbier angezeigten Sud.

Danke für eure Antworten.
Gruß Yannick

Re: 2075, anderes Ergebnis.

Verfasst: Freitag 16. August 2019, 17:33
von §11
Du musst Bier mit dem Formblatt 2075 natuerlich nach dem Brauen versteuern und nicht vorher. Koennte ja zum Beispiel auch sein das das Bier vernichtet wird.
Brauen zu Demonstrationszwecken

Im Gegensatz zum Haus- und Hobbybrauen ist die Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken (z.B. bei Messeauftritten, Dorffesten, zu Unterrichtszwecken in Schulen) nicht steuerfrei.

Sie müssen als Hersteller dem zuständigen Hauptzollamt Zeitpunkt, Ort und voraussichtliche Menge vor der Bierherstellung formlos anzeigen.

Nach Abschluss der Veranstaltung müssen Sie eine Biersteueranmeldung (Formular 2075) über die Menge und den Stammwürzegehalt des erzeugten Bieres abgeben und die Steuer sofort entrichten.
Das zuständige Hauptzollamt kann bei kleinen Biermengen und hohem Aufwand für die Ermittlung des Stammwürzegehalts eine Anmeldung mit einem pauschalen Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato zulassen.

Weiterführende Informationen zu den Verbrauchsteuern auf Genussmittel erhalten Sie im Bereich "Fachthemen".

Re: 2075, anderes Ergebnis.

Verfasst: Freitag 16. August 2019, 20:20
von Ruthard
Wenn ich richtig gerechnet habe, müsstest du 4,40€ bezahlt haben. Wieviel willst du zurück, bzw. wieviel Bier hast du tatsächlich hergestellt?

Cheers, Ruthard

Re: 2075, anderes Ergebnis.

Verfasst: Freitag 16. August 2019, 22:30
von NordBrau
Ahh, macht auf jeden Fall Sinn es danach zu versteuern. Irgendwo hatte ich gelesen, daß man es vorher tun müsste.

Es geht nur um einen Cent-Betrag.
Grundsätzlich nicht so wichtig, aber ich werde dann mal am Montag in Kiel anrufen.

Re: 2075, anderes Ergebnis.

Verfasst: Freitag 16. August 2019, 22:50
von Ruthard
NordBrau hat geschrieben: Freitag 16. August 2019, 22:30 ...aber ich werde dann mal am Montag in Kiel anrufen.
:popdrink

Cheers, Ruthard

Re: 2075, anderes Ergebnis.

Verfasst: Samstag 17. August 2019, 00:23
von Sura
NordBrau hat geschrieben: Freitag 16. August 2019, 22:30 Ahh, macht auf jeden Fall Sinn es danach zu versteuern. Irgendwo hatte ich gelesen, daß man es vorher tun müsste.

Es geht nur um einen Cent-Betrag.
Grundsätzlich nicht so wichtig, aber ich werde dann mal am Montag in Kiel anrufen.
Grundsätzlich musst du nur versteuern, wenn das Bier das Gartentor verlässt. Oder über 200l Freimenge kommst. Anmelden musst du dich dafür allerdings. Und Kiel möchte ab diesem Jahr am liebsten am Ende des Jahres eine Sammelrechnung haben, in der du alles versteuerst was so angefallen ist.

Wirst du am Montag aber auch von der (neuen) nette(re)n Dame am Telefon erfahren. Ich schick dir per PN die Durchwahl und so.

Gruß aus HL!
Kai

Re: 2075, anderes Ergebnis.

Verfasst: Samstag 17. August 2019, 00:34
von Ruthard
Sura hat geschrieben: Samstag 17. August 2019, 00:23 Grundsätzlich musst du nur versteuern, wenn das Bier das Gartentor verlässt.
Eine einsame Interpretation des HZA Kiel, welche sich nicht mit dem Gesetzestext deckt.

Cheers, Ruthard

Re: 2075, anderes Ergebnis.

Verfasst: Samstag 17. August 2019, 00:36
von Sura
Brauwolf hat geschrieben: Samstag 17. August 2019, 00:34
Sura hat geschrieben: Samstag 17. August 2019, 00:23 Grundsätzlich musst du nur versteuern, wenn das Bier das Gartentor verlässt.
Eine einsame Interpretation des HZA Kiel, welche sich nicht mit dem Gesetzestext deckt.

Cheers, Ruthard
edit:
Die Interpretation ist mir ehrlich gesagt egal. Wenn das HZA das in der Form auslegt, dann solls mir egal sein. Im Text selbst steht was von eigenem Verbrauch, aber auch darüber kann man sich streiten. Aber hier gehts im Normalfall um einen Euro für zwanzig Liter. Da streite ich mich nicht um Auslegungungen. Dafür ist mir meine Zeit zu schade. Da schreib ich am Ende des Jahres eine Menge von 50l hin, überweise zwei fuffzich, und gut ist. :Greets

edit2, Stunden später:
Allerdings ist der Gartentor-Wortlaut von der Vorgängerin der jetzigen Zuständigen. Kann sein das sie das anders sieht. Die neue hat ja auch die Jahresregelung geschaffen, von der die Vorgängerin nichts wissen wollte.....

Re: 2075, anderes Ergebnis.

Verfasst: Samstag 17. August 2019, 07:09
von NordBrau
Herzlichen Dank an euch für die Antworten.

Ich habt mir geholfen.
Ich werde mal am Montag berichten was bei dem Telefonat rausgekommen ist.

Gruß Yannick

Re: 2075, anderes Ergebnis.

Verfasst: Montag 19. August 2019, 09:55
von Ruthard
NordBrau hat geschrieben: Samstag 17. August 2019, 07:09
Ich werde mal am Montag berichten was bei dem Telefonat rausgekommen ist.

Gruß Yannick
Du wirst eine Antwort bekommen, von der du glaubst, dass sie richtig ist. Das ist beim HZA Kiel aber nicht garantiert.
Schlussendlich zählt das was im Gesetz steht, nicht was der Sachbearbeiter (bzw. die Sachbearbeiterin) so erzählt. Da hat besonders das HZA Kiel seine Schwierigkeiten, Stichwort Gartentürfiktion.

Cheers, Ruthard