Öffentliches Schaubrauen und rechtliche Situation

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Kurzhauber
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Öffentliches Schaubrauen und rechtliche Situation

#1

Beitrag von Kurzhauber »

Servus,

unser Hobbybrauer-Stammtisch erwägt in der "Show-Küche der Markthalle" in 2020 eine Vorführung des Hobbybrauens durchzuführen.

1. Ausstellung von Malzsorten und Hopfen, Geräten, Schroten, Einmaischen und Abläutern, Hopfenkochen. Würze wird erst im Privatbereich angestellt (sollte daher steuerfrei bleiben), oder vernichtet.

2.Demonstration eines gärenden Bieres in einem Gärbehälter (Würze stammt von Zuhause und wird auch dort wieder so hingebracht).

3. Degustation eines bereits fertig gebrauten Bieres in Form von Probier-Schlückchen an Zuschauer und Besucher (kein Verkauf).

Mit dem Ordnungsamt gab es bereits Gespräche bzgl. der Schankerlaubnis, hier ist eine Lösung in Sicht, daher bitte keine Posts in der Richtung.

Unser grosses Problem stellt die Degustation dar: das im Privatbereich gebraute Bier (HZA ist mit 0,787€ dabei) ist geplant versteuert, aber wie sieht es mit der lebensmittelrechtlichen Seite aus.

Können wir das so Handhaben wie der im Internet oft diskutierte Kuchenverkauf in Schulen, Kirchen, Sportvereinen? Wo zuhause privat gebackene Kuchen gespendet werden und dann zugunsten der Vereinskasse caritativ verkauft werden.

Oder gilt für uns die Strenge der Lebensmittelhygiene-Verordnung und der Kennzeichnungspflichten?

Danke für Eure Antworten.

Gruss, Bruno
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§11
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Re: Öffentliches Schaubrauen und rechtliche Situation

#2

Beitrag von §11 »

Das wird Dir leider Keiner beantworten weil das leider jede Lebensmittelüberwachungsbehörde anders handhabt. Es gibt Gemeinde da schert sich niemand darum und es gibt wohl Gemeinden da wurde der laufende Ausschank gestoppt
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
bwanapombe
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Re: Öffentliches Schaubrauen und rechtliche Situation

#3

Beitrag von bwanapombe »

Hallo Bruno,

ich habe mal bei unserem Landratsamt (ein Kreis im Land Brandenburg) angefragt, was ich beachten muß, wenn ich sporadisch von meinem Hobbybier an andere abgeben möchte.

Die Antwort war ernüchternd in Richtung Lebensmittelunternehmen etc. pp. Ihr steht vor der Entscheidung das einfach zu machen und zu schauen, was passiert oder beim Amt zu fragen mit dem Risiko als Lebensmittelunternehmen betrachtet zu werden mit den entsprechenden Auflagen.

Der wirtschaftliche Aspekt spielt im übrigen für die lebensmittelrechtlichen Fragen keine Rolle, also ob ihr Geld oder andere Gegenleistungen für das Bier verlangt oder bekommt ist schnurz.

Berichte mal, wie Ihr das gemacht habt.

Dirk
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hiasl
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Re: Öffentliches Schaubrauen und rechtliche Situation

#4

Beitrag von hiasl »

bwanapombe hat geschrieben: Sonntag 24. November 2019, 21:35 ich habe mal bei unserem Landratsamt (ein Kreis im Land Brandenburg) angefragt, was ich beachten muß, wenn ich sporadisch von meinem Hobbybier an andere abgeben möchte.

Die Antwort war ernüchternd in Richtung Lebensmittelunternehmen etc. pp. Ihr steht vor der Entscheidung das einfach zu machen und zu schauen, was passiert oder beim Amt zu fragen mit dem Risiko als Lebensmittelunternehmen betrachtet zu werden mit den entsprechenden Auflagen.
Ich denke, dass das Problem sich vor allem daraus ergibt, dass sich eben keiner in den Amtsstuben so richtig vorstellen kann, wie das Brauen von Bier mit dem Backen eines Kuchens oder einer Torte zu vergleichen ist. Von letzterem hat halt jeder so eine Vorstellung, und die Käse-Sahne von Muttern hat auch noch nie Bauchzwicken verursacht. Dazu kommt, dass i.d.R. jeder eine lebensmitteltaugliche Kücheneinrichtung hat, mit der das Kochen und Backen vollzogen wird. Wie sieht es aber mit den Hobbybrauerausrüstungen aus, die ggf. in der Garage oder im feuchten Kellerloch aufgebaut sind? Da werden z.T. Eigenkonstruktionen aus Abfalleimern mit Gartenschläuchen kombiniert, etc.. Dadurch, dass eben nicht vorausgesetzt werden kann, dass jeder eine lebensmitteltauglich eingerichtete Braustube hat, kann das eben nicht so pauschal beantwortet werden.
Also am besten - wie schon von den Vorrednern angemerkt - beim lokalen Landratsamt nachfragen, ggf. zur Bierprobe einladen und dann schlauer werden. Im Idealfall wird das für singuläre Ereignisse dann mal durchgewunken oder eben mit Auflagen versehen.

PS: Ein Bekannter hat vor gut einem Jahr seine Heimbrauerei als Nebengewerbe angemeldet und sonst nichts unternommen. Neulich war dann mal das LRA unangekündigt zur Betriebskontrolle da. Das einzige, das bemängelt wurde war: Tadddaaa! Der Gartenschlauch am Wasseranschluss :Ahh
Alles andere (und das ist bei weitem nicht so vorbildlich wie bei mancheinem hier!) wurde nicht weiter beanstandet.
Gruß
Matthias
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hkpdererste
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Re: Öffentliches Schaubrauen und rechtliche Situation

#5

Beitrag von hkpdererste »

2 Möglichkeiten....

Wenn ihr's machen wollt macht es und lasst es einfach laufen (vgl. Beispiel Omas Käsekuchen)

Wenn ihr eigentlich gar keinen Bock drauf habt dann versucht die Super offizielle Methode. Irgend ein Punkt wird sich dann auf jeden Fall ergeben der "leider"verhindert, dass ihr's machen könnt.

Die erwünschte Absolution wird euch weder hier im Forum noch bei irgend einer Deutschen Behörde jemand erteilen.
bwanapombe
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Re: Öffentliches Schaubrauen und rechtliche Situation

#6

Beitrag von bwanapombe »

Mit Bier, das in den Haushalten der Stammtischrunde gebraut wurde, wird das wahrscheinlich nichts.

Aber die Showküche ist doch sicher zur Herstellung von Lebensmitteln geeignet? Wenn sich das Amt darauf einläßt, wird womöglich eine Schulung für die Beteiligten verlangt. Die benötigt man hier z.B. sowieso, auch wenn man nur im Ausschank steht. Ihr trefft Euch zu einem Brautag in der Showküche, braut parallel mit Euren Anlagen parallel ein paar Biere und bietet sie dann in der Küche an. Ich glaube, das mit der Kennzeichnung läßt sich dann auch lösen.

Nur mal so als Idee.

Dirk
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Malzwein
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Re: Öffentliches Schaubrauen und rechtliche Situation

#7

Beitrag von Malzwein »

Ich denke, das Thema der "Show-Küche der Markthalle" ist eventuell von Bedeutung. Mehr ein "Muttikuchenverkauf" oder eher eine "Wirsinddiebestenprofis-Präsentation"? Bei einer Amateurveranstaltung mit Muttis Käsekuchen würde ich es versuchen.
Mit Bier, das in den Haushalten der Stammtischrunde gebraut wurde, wird das wahrscheinlich nichts.
Naja, Muttis Käsekuchen für den Basar wird sicher nicht immer in der zugelassenen Gewerbeküche hergestellt.
Gruß Matthias

Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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