Brauprotokoll
Brauprotokoll
Hallo,
ich hab nichts dazu gefunden deshalb Frage ich mal hier. Muss ich auch wenn ich nicht die 200 Liter im Jahr Braue eigentlich wegen dem Zollamt ein Brauprotokoll führen und das das eventuell Vorlegen ?
In der Regel bin ich eher ein nicht Aufschreiber sondern wichtiges im Kopf behalter. Allenfalls mal eine wüste Zettelwirtschaft zu gewissen sachen die ich gemacht habe nenne ich mein eigen.
ich hab nichts dazu gefunden deshalb Frage ich mal hier. Muss ich auch wenn ich nicht die 200 Liter im Jahr Braue eigentlich wegen dem Zollamt ein Brauprotokoll führen und das das eventuell Vorlegen ?
In der Regel bin ich eher ein nicht Aufschreiber sondern wichtiges im Kopf behalter. Allenfalls mal eine wüste Zettelwirtschaft zu gewissen sachen die ich gemacht habe nenne ich mein eigen.
Gruß
Jörg
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- afri
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Re: Brauprotokoll
Nein, musst du nicht. Wäre zwar manchmal hilfreich, aber gesetzlich gibt es keine Pflicht.
Achim
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Re: Brauprotokoll
Das ist ein Zollthema, das mich in der Tat auch brennend interessiert :-)
Bin ich in der Nachweispflicht über die gebraute Biermenge oder ist der Zoll bei einer Kontrolle in der Beweispflicht, dass ich ggf. mehr als angegeben gebraut habe (was ich bei den paar Euro nie machen würde)?
Bin ich in der Nachweispflicht über die gebraute Biermenge oder ist der Zoll bei einer Kontrolle in der Beweispflicht, dass ich ggf. mehr als angegeben gebraut habe (was ich bei den paar Euro nie machen würde)?
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
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Jens
Re: Brauprotokoll
Moin Jens,DerDerDasBierBraut hat geschrieben: ↑Dienstag 4. August 2020, 22:29 Das ist ein Zollthema, das mich in der Tat auch brennend interessiert :-)
Bin ich in der Nachweispflicht über die gebraute Biermenge oder ist der Zoll bei einer Kontrolle in der Beweispflicht, dass ich ggf. mehr als angegeben gebraut habe (was ich bei den paar Euro nie machen würde)?
wenn der Zoll dir eine Steuerstraftat oder eine Ordnungswidrigkeit nachweisen will, muss er natürlich die entsprechenden Beweise im Rahmen seiner Ermittlungen liefern. Du hast keine Nachweispflicht, da irgendwelche Aufzeichnungspflichten für Hobbybrauer nicht gesetzlich geregelt sind. Ich kenne nicht mal eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage dafür, dass der Zoll dir als Hobbybrauer im Einzelfall aufgeben darf, bestimmte Aufzeichnungen (z.B. über Biermengen oder Rohstoffmengen usw.) zu führen. Wenn Du allerdings quasi freiwillig Aufzeichnungen über solche Dinge führst, bist du meines Erachtens nach § 211 Abs. 1 AO auch verpflichtet, diese im Falle einer steueraufsichtlichen Maßnahme vorzulegen bzw. wenn du keine Aufzeichnungen führst, dazu Auskünfte zu erteilen.
Schönen Abend noch
Stefan
Re: Brauprotokoll
Hallo,
als ich 2012 mit dem Brauen angefangen habe stand im ersten Schreiben vom Finanzamt:
"Es sind daher von Ihnen formlose Aufzeichnungen über die Art und der Menge des hergestellten Bieres zu führen".
Vielleicht hat sich das ja inzwischen geändert, aber so steht es geschrieben.
Gruß
Stefan
als ich 2012 mit dem Brauen angefangen habe stand im ersten Schreiben vom Finanzamt:
"Es sind daher von Ihnen formlose Aufzeichnungen über die Art und der Menge des hergestellten Bieres zu führen".
Vielleicht hat sich das ja inzwischen geändert, aber so steht es geschrieben.
Gruß
Stefan
Re: Brauprotokoll
Das Finanzamt (hier vermutlich eher der Zoll) schreibt viel, wenn der Tag lang ist. Deshalb muss das noch lange keine rechtliche Grundlage haben. Der Bürger nimmt das im Allgemeinen so hin, weil das von einer Behörde kommt und weil er drauf konditioniert ist.Prost hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. August 2020, 00:58 Hallo,
als ich 2012 mit dem Brauen angefangen habe stand im ersten Schreiben vom Finanzamt:
"Es sind daher von Ihnen formlose Aufzeichnungen über die Art und der Menge des hergestellten Bieres zu führen".
Vielleicht hat sich das ja inzwischen geändert, aber so steht es geschrieben.
Gruß
Stefan
"formlose Aufzeichnungen über die Art und der Menge des hergestellten Bieres" sind auch Post-it Zettelchen mit der Aufschrift "30l Pils" oder "15l Märzen", die du an die Kühlschranktür pappst. Entscheidend ist hier der Begriff "formlos". Es gibt auch keine Aussage, wie lange die Aufzeichnungen aufbewahrt werden sollen. Wenn also nach Erreichen der 200l-Grenze der jeweils älteste Zettel abfällt, dann ist das so.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
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Re: Brauprotokoll
Moin moin zusammen
Muss man wenn man seinen ersten voraussichtlichen Brautag angezeigt hat auch alle anderen anzeigen im laufe des Kalenderjahres oder reicht eine (die 1.) formlos angezeigte Mail zum Hauptzollamt aus und man hat dann seine Ruhe????
Muss man wenn man seinen ersten voraussichtlichen Brautag angezeigt hat auch alle anderen anzeigen im laufe des Kalenderjahres oder reicht eine (die 1.) formlos angezeigte Mail zum Hauptzollamt aus und man hat dann seine Ruhe????
Gruß aus Ostfriesland (Uplengen)
Günter
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- DerDerDasBierBraut
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Re: Brauprotokoll
Einmal jährlich, rechtzeitig vor dem ersten Brautag in dem Jahr.
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Viele Grüße
Jens
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Jens
- Beerkenauer
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Re: Brauprotokoll
Das hängt von dem jeweiligen Bearbeiter beim Zoll ab.DerDerDasBierBraut hat geschrieben: ↑Donnerstag 6. August 2020, 17:23 Einmal jährlich, rechtzeitig vor dem ersten Brautag in dem Jahr.
Bei meinem Zollamt ist es so, wie Jens geschrieben hat (formlos per Email reicht; Vorformulierungen gibt es im Forum).
Bei einem Braukollege ist ein anderes Zollamt zuständig und die verlangen bei jedem Sud eine Anmeldung per Email.
Frage einfach bei Deinem zuständigen Zollamt nach.
Stefan
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30L-Klasse; 50l Topf, 3.5k Induktion, Thermoport mit Läuterhexe, 2x Edelstahl Gärfaß, 2x Kühlschrank mit Inkbird, NC-Kegs und GDA für Flaschen.
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- Sebasstian
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Re: Brauprotokoll
Hier kommt ja der Wolf im Schafspelz daher. Ein Thread mit dem harmlosen Titel 'Brauprotokoll' wird zum Zoll-Thread. Ohoh. Ich mach mir schonmal ein Bierchen auf.
Grüße,
Sebastian
Sebastian
Re: Brauprotokoll
Um von diesem heiklen Thema mal abzulenken: generell solltest Du ein Protokoll führen. Daraus kann man viel lernen und Verbesserungspotential ableiten. Als Nebeneffekt hast Du auch immer etwas zum vorzeigen - sollte mal jemand fragen.
Gruss
Mike
Gruss
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- Beerkenauer
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Re: Brauprotokoll
Da hast du recht. Solche Fragen wurde wahrscheinlich schon hier beantwortet:Sebasstian hat geschrieben: ↑Donnerstag 6. August 2020, 18:08 Hier kommt ja der Wolf im Schafspelz daher. Ein Thread mit dem harmlosen Titel 'Brauprotokoll' wird zum Zoll-Thread. Ohoh. Ich mach mir schonmal ein Bierchen auf.
https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... ll#p380960
Stefan
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Re: Brauprotokoll
Da bin ich ganz bei dir.....Sebasstian hat geschrieben: ↑Donnerstag 6. August 2020, 18:08 Hier kommt ja der Wolf im Schafspelz daher. Ein Thread mit dem harmlosen Titel 'Brauprotokoll' wird zum Zoll-Thread. Ohoh. Ich mach mir schonmal ein Bierchen auf.
ein farbenfroher Gruß
Klecksi
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- Gasflasche
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Re: Brauprotokoll
Es ist halt die Frage: man gibt ja bei der Brauanzeige an, nicht mehr als 200l im Jahr zu brauen und beim Überschreiten Formular 2075 zu kennen usw.. Frei interpretiert bringt das m.M.n. eine sichere Verpflichtung mit sich, irgendwie eine Protokollierung oder Festhalten der ungefähren angestellten (oder fertig abgefüllten, da gibt's auch schon Diskussionen ;) Biermengen zu führen. Ob im Kopf oder auf Papier, hängt dabei vom Brauer ab ;) Bei mir ist eh alles im kleinen Brauhelfer hinterlegt, schon nur, weil ich es einfach selber wissen will was ich mache, für mich reicht das auch.
Zuletzt geändert von Gasflasche am Freitag 7. August 2020, 13:28, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Brauprotokoll
Stimmt, der Zoll.Brauwolf hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. August 2020, 07:20 Das Finanzamt (hier vermutlich eher der Zoll) schreibt viel, wenn der Tag lang ist. Deshalb muss das noch lange keine rechtliche Grundlage haben. Der Bürger nimmt das im Allgemeinen so hin, weil das von einer Behörde kommt und weil er drauf konditioniert ist.
Finanzamt ist mir so rausgerutscht, weil ich mit denen gerade sehr viel Arbeit wegen meiner neuen Photovoltaikanlage habe
Aber, du hast recht, unter formlos und ohne Aufbewahrungsfrist ist die Aussage im Grunde für die Tonne.
Dann spare ich mir das Zettelgeschreibe in Zukunft auch
Gruß
Stefan
- afri
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Re: Brauprotokoll
Solltest du dir noch mal überlegen. Eine Aufzeichnung zu führen, welcher Art auch immer, ist vorteilhaft für dich. Da es aber keine Pflicht dafür gibt, brauchst du es ja keinem zu sagen.
Achim
Achim
Bier ist ein Stück Lebenskraft!
Re: Brauprotokoll
Nein, für mich selbst mache ich das seit dem ersten Sud, ganz penibel genau sogar, und das bleibt auch so
Ich hatte nur noch eine Kurzform für den Zoll geführt, das lasse ich jetzt.
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- Posting Klettermax
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Re: Brauprotokoll
also im Norden gibts die Info, dass man die erzeugten Mengen belegen können muss. Da das Unterlagen ähnlich wie finanztechnische Unterlagen sind bewahren die mir bekannten Brauer alle 10 Jahre lang auf. Ist ja kein Aufwand und ich seh dann immer gerne mal, was und wie ich vor Jahren gebraut habe
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- Posting Junior
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Re: Brauprotokoll
Moinsen
Ok, danke
Ist ja ehrlich gesagt auch ja kein Problem. Einfach ein Buch nehmen, da dann Datum vom Brautag, Menge (Ltr.), Stammwürze u. Restextrakt Wert eintragen und gut sollte sein.
Ok, danke
Ist ja ehrlich gesagt auch ja kein Problem. Einfach ein Buch nehmen, da dann Datum vom Brautag, Menge (Ltr.), Stammwürze u. Restextrakt Wert eintragen und gut sollte sein.
Gruß aus Ostfriesland (Uplengen)
Günter
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