Rechtliche Lage Verwendung bestehender Eticketten aus Insolventer Brauerei

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Pale_Rider
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Rechtliche Lage Verwendung bestehender Eticketten aus Insolventer Brauerei

#1

Beitrag von Pale_Rider »

Hallo zusammen,

Vorab: Es gab bei mir im Ort früher (2001 Insolvent, 2014 abgerissen) eine Brauerei die sagen wir mal ihrer Zeit vorraus war und super craftbiere gebraut hat mit einem super Eticketten Design und Idee.

Nun, da hier im Ort und drum rum alle "älteren" die Biere auch noch kennen und viel Nostalgie daran hängt, hatte ich die Idee diese "Eticketten"
wieder aufleben zu lassen und natürlich die Rezeptur neu aufzulegen da die alte nicht mehr herzubekommen ist.

Vorab Charge auch wenn irrelevant für den Homebrew in der Familie und Freunde zum test.

Wenn ich das Etickett abänder und es nur noch Ähnlich ist abe der name gleich bleibt muss ich die Rechte des Designs einholen?

Das wird ein wenig schwer da wie gesagt es die Brauerei schon lange nicht mehr gibt. Ich kann bestimmt den Designer herusfinden jedoch mit imensen Aufwand.
sebschilling
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Re: Rechtliche Lage Verwendung bestehender Eticketten aus Insolventer Brauerei

#2

Beitrag von sebschilling »

Versuch doch mal herauszufinden, ob es einen Insolvenzverwalter gibt. Möglicherweise sind die Namensrechte Teil der Insolvenzmasse und du kannst sie da raus kaufen...
Pale_Rider
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Re: Rechtliche Lage Verwendung bestehender Eticketten aus Insolventer Brauerei

#3

Beitrag von Pale_Rider »

Wo finde ich den heraus, beim Gewerbeamt?
Wenn ich die Etiketten ändere und nu den Namen verwende (den gibt's ja bestimmt häufiger, also der Bier Name wie Urtyp oder Mission Beer...)
sebschilling
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Re: Rechtliche Lage Verwendung bestehender Eticketten aus Insolventer Brauerei

#4

Beitrag von sebschilling »

Ich würde es mit einem Handelsregisterauszug probieren. Der ist zwar kostenpflichtig, insgesamt spart dir eine gründliche Recherche und Prüfung des Sachverhalts aber mglw. viel Geld.

Klar, du kannst es auch einfach drauf ankommen lassen, aber dann kann es böse Überraschungen geben...
woschl
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Re: Rechtliche Lage Verwendung bestehender Eticketten aus Insolventer Brauerei

#5

Beitrag von woschl »

Morgen,

du kannst einfach per Online-Recherche beim DPMA (Deutschen Patent- und Markenamt) herausfinden, ob die Marke noch angemeldet ist und auf wen:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/basis
Auch ein evtl. Insolvenzverwalter ist hier eingetragen (siehst du, wenn du z.B. "Wirecard" eingibst)

Marken, die länger nicht benutzt werden, verlieren übrigens ihren Schutz:
https://www.handelsblatt.com/unternehme ... 5HbUlW-ap5

Was das Etikett betrifft, ist tatsächlich der ursprüngliche Gestalter des Etiketts der richtige Ansprechpartner (und nicht die ehemalige Brauerei). Du mußt dir von ihm ein Nutzungsrecht für deine Anwendung einräumen lassen. Um ein entsprechende Recherche kommst du leider nicht herum.

Gruß Wolfgang
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hiasl
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Re: Rechtliche Lage Verwendung bestehender Eticketten aus Insolventer Brauerei

#6

Beitrag von hiasl »

woschl hat geschrieben: Freitag 25. September 2020, 08:02 Was das Etikett betrifft, ist tatsächlich der ursprüngliche Gestalter des Etiketts der richtige Ansprechpartner (und nicht die ehemalige Brauerei). Du mußt dir von ihm ein Nutzungsrecht für deine Anwendung einräumen lassen. Um ein entsprechende Recherche kommst du leider nicht herum.
Naja, das kann ich so nicht nachvollziehen. Es stimmt zwar, dass der ursprüngliche Designer der Urheber bleibt, mit dem Verkauf an die Brauerei hat er allerdings die Nutzungsrechte daran an die Brauerei abgegeben (Nutzungsvertrag). Dass mit der Insolvenz der Brauerei die Nutzungsrechte an den Urheber zurückfallen, wäre unlogisch. Das dürfte alles im Vertrag geregelt sein. Wenn die dauerhaften Nutzungsrechte durch die Einmalzahlung vereinbart ist, liegen die Nutzungsrechte weiterhin in der Insolvenzmasse. Du wirst also an den Insolvenzverwalter herantreten müssen. Allerdings nur, wenn du die Etiketten 1:1 nutzen willst. Im Designbereich gilt bereits eine 30%ige Änderung als neues Design und ist somit nicht urheberrechtlich zu beanstanden. Die Nutzung der Namen hängt von deren Unterscheidungskraft ab. Wie du schon sagtest: "Urtyp" ist wohl eher ohne Unterscheidungskraft, das verwenden ja mehrere Brauereien. Andere Namen mit entsprechender Unterscheidungskraft sind ggf. auch ohne Markenschutz wieder für den Insolvenzverwalter interessant. Der Name der Brauerei ist sicherlich markenrechtlich Teil der Insolvenzmasse. Auskunft gibt dir da wie schon erwähnt das DPMA.
Gruß
Matthias
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Re: Rechtliche Lage Verwendung bestehender Eticketten aus Insolventer Brauerei

#7

Beitrag von Alt-Phex »

Was du privat auf deine Flaschen klebst und wie du dein Bier nennst ist dir selber überlassen. Wenn es darum geht diese Marke "kommerziell" wieder aufleben zu lassen, dann wirds schwierig. Marken werden nämlich gerne von jemandem gekauft. Und wenn es nur die Konkurrenz ist um diese Marke für immer in der Versenkung verschwinden zu lassen. Vorallem solltest du dir überlegen ob das wirklich eine so gute Idee ist. Denn für die Insolvenz wird es Gründe gegeben haben.
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Pale_Rider
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Re: Rechtliche Lage Verwendung bestehender Eticketten aus Insolventer Brauerei

#8

Beitrag von Pale_Rider »

Vielen Dank euch allen,
Ich habe mit dem Patentamt telefoniert und die Sagten mir der Name ***** Brauerei ist nicht geschützt da ein Markenname der das Produkt oder die Dienstleistung beinhaltet nicht Schüttbar ist, daher kann ich das so verwenden oder den Namen ***** so benutzen um eine Verbindung herzustellen :)
Pale_Rider
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Re: Rechtliche Lage Verwendung bestehender Eticketten aus Insolventer Brauerei

#9

Beitrag von Pale_Rider »

Ich möchte nur den Namen da es viele Leute gibt die aus frühen Jahren viel mit dem Namen und der Biere Verbinden.
Es soll dann neue Biere geben die die Historie der Stadt wieserspiegelsoweit der plan
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