Ermäßigte Biersteuer nun auch bei unerlaubter Herstellung

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bwanapombe
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Re: Ermäßigte Biersteuer nun auch bei unerlaubter Herstellung

#51

Beitrag von bwanapombe »

Danke für die Bravos! Mein Dank und Bravo geht zurück an die anderen Foristen, von denen ich hier viel über die Biersteuer lernen konnte!

Ich erlaube jedem Menschen (einschließlich mir selbst) sich zu irren und hoffe darauf, dass wir alle dazulernen.

Was wirklich weh tut, ist dass man von Amtsseite per Bußgeldandrohung Angst und Schrecken verbreitet wird, für eine schlecht begründete und im Grunde haltlose "Bitte", die natürlich mit unterlegter Androhung, nicht wie eine Bitte verstanden werden kann.

Zum Wiki: Ich hatte schon mal angeboten, da was zu machen. Die Inhalte sind nicht wirklich falsch, aber könnten besser strukturiert sein, um ein Grundverständnis zu bekommen. Ich habe für mich selbst ein Wiki rein für die Bierherstellung im Haushalt zusammengestellt. Das kann ich gern mal den Admins schicken und sie schauen, was sie draus machen.

Bei einer Aufstellung von Fällen (Forderung vom HZA - Erwiderung des Bierherstellers) muss nur herausgestellt werden, dass es sich um keine Beratung, sondern um Falldokumentation handelt. Sonst riskiert man Abmahnungen, aber die Juristen hier, wissen noch besser, wie man sich davor schützt.

Wenn ich wieder einen Austausch habe, stelle ich ihn auch wieder gern zur Verfügung.

Dirk
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Quasihodo
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Re: Ermäßigte Biersteuer nun auch bei unerlaubter Herstellung

#52

Beitrag von Quasihodo »

Wären hier durch die Forderungen des Zolls mit Fristsetzung und die Bußgeldandrohung die Voraussetzungen für eine Negative Feststellungsklage gegeben?
Dann müsste sich ein Richter damit befassen.
Gruß
Markus
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