Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

Alle rechtlichen Fragen rund ums Brauen
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OS-Schlingel
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Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#1

Beitrag von OS-Schlingel »

Hallo zusammen,

gibt es eigentlich irgendwo Unterlagen oder Seminare zu dem speziellen Thema Brauerei/ Vermarktung von Bier?
Wie habt Ihr Euch denn schlau gemacht, was denn so erlaubt oder beachtet werden muss??
Thema Haftung für eigenes Bier ist ja auch schon mehrfach hier besprochen worden.

Würde mich über kurze Infos freuen.


Gruß
Stephen
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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#2

Beitrag von §11 »

Ich hatte mir in der Tat mal Gedanken gemacht das als Thema eines Buches zu machen. Das Problem ist, das das Thema sehr umfangreich ist und sehr schwer abzugrenzen. Dazu kommt das sich gerade das Lebensmittelrecht praktisch kontinuierlich ändert. Das ist in einem Buch nicht einfach darzustellen.

Gruß

Jan
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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#3

Beitrag von OS-Schlingel »

Hallo Jan!
ein Leitfaden wäre nicht schlecht. In OWL gab es glaub ich schon mal ein Seminar dazu. Finde den Bericht nur nicht mehr. Die eigentliche Selbstständigkeit kenne ich bereits aus dem Maschinenbau.
Rechtliche Grundlagen beim Bierbrauen und Inverkehrbringen sind für mich die Hauptthemen.
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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#4

Beitrag von HrXXLight »

Da dreht es sich bei mir auch grade drum
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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#5

Beitrag von §11 »

OS-Schlingel hat geschrieben: Sonntag 19. Dezember 2021, 20:07 Hallo Jan!
ein Leitfaden wäre nicht schlecht. In OWL gab es glaub ich schon mal ein Seminar dazu. Finde den Bericht nur nicht mehr. Die eigentliche Selbstständigkeit kenne ich bereits aus dem Maschinenbau.
Rechtliche Grundlagen beim Bierbrauen und Inverkehrbringen sind für mich die Hauptthemen.
Ja, nur ist dieser Bereich eben der komplexeste und der der sich relativ häufig ändert. Dazu gehören ja auch Bereiche wie Hygiene, Lebensmittelkennzeichnung, Lebensmittelrecht usw. usw. Allein die Lebensmittelkennzeichnung hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Schwierig als Buch auch aktuell darzustellen
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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#6

Beitrag von Frommersbraeu »

Hallo Stephen,

ich hatte mich dem letzt erst bei den örtlichen Lebensmittel Aufsichtsbehörden genau dazu erkundigt. Meine Erfahrung war hier deutlich positiver als erwartet, da ich eigentlich nur wissen wollte ob ich mein Bier bei Seminaren verkosten kann. Für die "kleine" 57L Anlage war aber meine voll Ausgestattete Brauküche komplett ausreichend, dass ich für den Maßstab "nur" die Nutzung entsprechend ändern müsste.
Was du zwingend brauchst, ist die Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe, Reinigungsplan, ein Etikett mit allen Pflichtangaben und natürlich gutes Bier. Haccp etc hatte ich zwar schon grob vorbereitet aber nachdem der Arbeitsplatz gecheckt war, wurde danach gar nicht mehr gefragt. Einziger Manko bei dem Besuch war die zu kleine Adresse auf dem Etikett :thumbup
Leider ist es hier wie beim Zoll, entweder hast du jemanden der sich dafür interessiert oder du hast einen der stur seine Liste durchgeht. Wenn dann bei dem Wort Brauerei alles verlangt wird, was im 5hl Sudhaus nötig ist, dann gute Nacht :Ahh
Schöne Grüße
Patrick


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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#7

Beitrag von §11 »

Leider ist es hier wie beim Zoll, entweder hast du jemanden der sich dafür interessiert oder du hast einen der stur seine Liste durchgeht. Wenn dann bei dem Wort Brauerei alles verlangt wird, was im 5hl Sudhaus nötig ist, dann gute Nacht
Aber genau das ist ja das Problem. Nachdem es hier keinen wirklich einheitlichen Standard gibt, müsste sich ein Seminar oder Buch eben am „worst case“ orientieren und der ist eben extrem vielfältig und extrem „breit“ aufgestellt. Die Frage ist eben wo fängt man an und wo hört man auf.
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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#8

Beitrag von Frommersbraeu »

§11 hat geschrieben: Montag 20. Dezember 2021, 00:16 Aber genau das ist ja das Problem. Nachdem es hier keinen wirklich einheitlichen Standard gibt, müsste sich ein Seminar oder Buch eben am „worst case“ orientieren und der ist eben extrem vielfältig und extrem „breit“ aufgestellt. Die Frage ist eben wo fängt man an und wo hört man auf.
Tja, dann wird es entweder ein extrem langes Buch mit allen Möglichkeiten oder ein Zettel mit dem Text "Bitte wenden Sie sich zunächst an die zuständigen Behörde und agieren Sie dann nach deren Gutdünken" :Wink
Schöne Grüße
Patrick


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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#9

Beitrag von §11 »


Tja, dann wird es entweder ein extrem langes Buch mit allen Möglichkeiten oder ein Zettel mit dem Text "Bitte wenden Sie sich zunächst an die zuständigen Behörde und agieren Sie dann nach deren Gutdünken
Wer schon mal, wie ich als Praktikant, die Revisionen des Lebensmittelrechts einsortieren musste, weiß wie oft sich da was ändert. Will man das, inkl. der Hygieneverordnungen und andere Gesetze, auch noch im Hinblick auf EU Recht aktuell halten, dann bleibt eigentlich nur die Gesetze nur zu nennen und nicht zu zitieren. Dann bleibt das Buch wenigstens für eine etwas längere Zeit aktuell. Dann ist aber die Frage ob der Leser gewillt ist sich ein Buch zu kaufen für das er weitere Literatur braucht.

Ich hab ja bereits angefangen und eine Liste der relevanten Gesetze und Regelungen erstellt. Hier kamen mir dann erste Zweifel. Als ich dann das Kapitel über Hygiene, als Test, fast fertig hatte, ist mir der Irrsinn bewusst geworden. Ich glaube, wenn jemand ernsthaft vor hat sich selbstständig zu machen, ist er besser beraten sein Geld in professionelle Beratung anzulegen. Wie gesagt, als Seminar kann ich mir das noch vorstellen, das lässt sich ja laufend aktualisieren.

Gruß

Jan
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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#10

Beitrag von Wengertsbräu »

Die Leitlinie zur Umsetzung des Lebensmittelrechts vom deutschen Brauerbund wäre als Lektüre zu empfehlen.

Im Lebensmittelrecht geht die EU in den letzten 15 Jahren immer mehr davon weg Richtlinien zu erlassen und regelt alles durch Verordnungen die in jedem Mitgliedstaat unmittelbar gelten. Da Deutschland bisher die Richtlinien im Großen und Ganzen EU-Konform umgesetzt hatte, ändert sich inhaltlich sehr wenig. Es wurde jedoch dadurch äußerst komplex, da jetzt EU- und nationale Verordnungen nebeneinander das Lebensmittelrecht regeln. Fachleute sprechen mittlerweile vom komplexesten Rechtsbereich überhaupt. Zurecht, wie ich finde.
Gruß Rainer
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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#11

Beitrag von §11 »

Wengertsbräu hat geschrieben: Donnerstag 30. Dezember 2021, 18:08 Die Leitlinie zur Umsetzung des Lebensmittelrechts vom deutschen Brauerbund wäre als Lektüre zu empfehlen.

Im Lebensmittelrecht geht die EU in den letzten 15 Jahren immer mehr davon weg Richtlinien zu erlassen und regelt alles durch Verordnungen die in jedem Mitgliedstaat unmittelbar gelten. Da Deutschland bisher die Richtlinien im Großen und Ganzen EU-Konform umgesetzt hatte, ändert sich inhaltlich sehr wenig. Es wurde jedoch dadurch äußerst komplex, da jetzt EU- und nationale Verordnungen nebeneinander das Lebensmittelrecht regeln. Fachleute sprechen mittlerweile vom komplexesten Rechtsbereich überhaupt. Zurecht, wie ich finde.
Gruß Rainer
Dazu kommt das das Lebensmittelrecht nicht für Laien geschrieben ist, d.h. sehr oft enthält es eben keine konkreten Angaben. Basis der Verantwortlichkeit ist die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basis-Verordnung) und die sagt die primäre Verantwortung des Lebensmittelunternehmers umfasst:
• die Sicherheit der Lebensmittel (Artikel 14 und 15), einschließlich der Verantwortung hierfür
• die Rückverfolgbarkeit (Artikel 18)
• Transparenz und Sofortmaßnahmen (Artikel 19)
• die Prävention (HACCP) sowie
• die Zusammenarbeit mit den Behörden (Artikel 19 Absatz 4).

Es gibt zwar weitere, konkretisierende Verordnungen, z.B. die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 bzgl. der Einhaltung der Lebensmittelhygiene, nur hier steht halt auch nicht drin was konkret zu tun ist. Hier geht der Gesetzgeber von einer Fachkompetenz aus.

Als Brauer, also als Hersteller von Lebensmittel, sieht der Gesetzgeber die Verantwortlichkeit für den gesamten Herstellungsvorgang. Darunter
werden das Herstellen im Sinne von § 3 Nr. 2 LFGB sowie das Behandeln gemäß § 3 Nr. 3 LFGB im Einflussbereich des Herstellers bis zum Gefahrübergang verstanden. Dabei beginnt die Herstellung, in der Regel, bereits mit dem Einkauf der Rohstoffe und endet mit dem Inverkehrbringen des Endproduktes, wobei das Inverkehrbringen eben auch die richtige Bezeichnung und die vorgeschriebenen Kennzeichnung umfasst.

Das lässt sich zusammenfassen als die Verantwortlichkeit für:
• die rechtliche Compliance für die Zusammensetzung und Rezeptur des Erzeugnisses
• die Beschaffung der verkehrsfähiger Rohstoffe und Zutaten
• Hygiene & Sicherheit bei der Produktion
• die korrekte Kennzeichnung des Fertigprodukts

Nur geht der Gesetzgeber davon aus das der Lebensmittelunternehmer in seiner Fachkompetenz diese Punkte konkretisieren kann und versteht was damit gemeint ist.

Nur hier ergibt sich eben die Schierigkeit. Zum einen lassen sich viele Punkte und Risiken nicht pauschalisieren. Als Beispiel, wird ein HACCP Konzept verlangt, so ergeben sich die CP (control point) und ob diese kritisch sind, sehr oft aus dem individuellen Herstellungsprozess, aus den Zutaten oder der Anlage. Zum anderen fehlt halt dem Laien hier oft das fachverständnis eben die Vorgaben der Verantwortlichkeit, die sich aus den Verordnungen ergeben, auf die individuelle Situations umzulegen und zu konkretisieren.

Das wäre das klassiche Betätigungsfeld eine unabhängigen Beraters.

Gruss

Jan
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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#12

Beitrag von Vestenrunner »

Soweit ich weiß gibt es einen IHK Kurs in Kulmbach für den Hausbrauer, der in die Vermarktung ihres Bieres eisteigen will. Hat mir mal der Typ von der https://bierfabrikhoehn.de/ erzält als ich mir seine Brauerei angeshen habe. Soll keine Werbung sein!
1. Es gibt nix Bessers wäi wos Gouds!
2. Die Frauen schimpfen immer nur über das Saufen. Über den Durst sagen sie nichts.
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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#13

Beitrag von §11 »

Vestenrunner hat geschrieben: Donnerstag 30. Dezember 2021, 19:36 Soweit ich weiß gibt es einen IHK Kurs in Kulmbach für den Hausbrauer, der in die Vermarktung ihres Bieres eisteigen will. Hat mir mal der Typ von der https://bierfabrikhoehn.de/ erzält als ich mir seine Brauerei angeshen habe. Soll keine Werbung sein!
Wenn es der hier ist, finde ich nix in den Inhalten https://www.ihk-lernen.de/xist4c/web/Ha ... 46120_.htm
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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#14

Beitrag von Wengertsbräu »

Jan schrieb:
Dazu kommt das das Lebensmittelrecht nicht für Laien geschrieben ist, d.h. sehr oft enthält es eben keine konkreten Angaben. Basis der Verantwortlichkeit ist die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basis-Verordnung) und die sagt die primäre Verantwortung des Lebensmittelunternehmers umfasst:
• die Sicherheit der Lebensmittel (Artikel 14 und 15), einschließlich der Verantwortung hierfür
• die Rückverfolgbarkeit (Artikel 18)
• Transparenz und Sofortmaßnahmen (Artikel 19)
• die Prävention (HACCP) sowie
• die Zusammenarbeit mit den Behörden (Artikel 19 Absatz 4).
Auf nationaler Ebene findet man noch das Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) mit Verpflichtungen für den Betreiber wodurch die o.g. Verpflichtungen noch ergänzt werden (z.B. §44 Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten).
Die VO (EU) 1333/2008 regelt die Zulassung und Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln. Dies führte dazu, dass im Juni 2021 die nationale Zusatzstoffzulassungsverordnung in Deutschland außer Kraft trat und von der Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (schönstes Amtsdeutsch) abgelöst wurde. Für Brauer könnte der §3 in dieser DV interessant sein. :Wink
Jan schrieb:
Nur geht der Gesetzgeber davon aus das der Lebensmittelunternehmer in seiner Fachkompetenz diese Punkte konkretisieren kann und versteht was damit gemeint ist.

Nur hier ergibt sich eben die Schierigkeit. Zum einen lassen sich viele Punkte und Risiken nicht pauschalisieren. Als Beispiel, wird ein HACCP Konzept verlangt, so ergeben sich die CP (control point) und ob diese kritisch sind, sehr oft aus dem individuellen Herstellungsprozess, aus den Zutaten oder der Anlage. Zum anderen fehlt halt dem Laien hier oft das fachverständnis eben die Vorgaben der Verantwortlichkeit, die sich aus den Verordnungen ergeben, auf die individuelle Situations umzulegen und zu konkretisieren.

Das wäre das klassiche Betätigungsfeld eine unabhängigen Beraters.
Deshalb mein Vorschlag mit der Leitlinie des deutschen Brauerbundes (Bitte nicht falsch verstehen, ich gehöre dem Brauerbund nicht an, ich finde die Leitlinie einfach gut). Die Leitlinie wurde von der EU notifiziert und enthält alle notwendigen Grundlagen einfach erklärt. Darin enthalten sind die Basishygiene wie Arbeits-, Produktions- und persönliche Hygiene. Darauf aufbauend der gesamte Bereich der Eigenkontrolle, Rückverfolgbarkeit und Schulungen des Personals und last but not least ein grundlegendes HACCP-Konzept welches auf den Betrieb nur noch zugeschnitten werden muss. Das hilft auch dem Laien, denn schließlich hat nicht jeder den Codex Alimentarius oder das Deutsche Lebensmittelbuch im Schrank.

Der Grund weshalb die EU keine konkreten Vorschriften erlässt liegt darin begründet, dass Lebensmittelbetriebe flexibel arbeiten müssen und auch sollen. Es werden im Gesetz nur noch Ziele definiert, und jeder Lebensmittelunternehmer legt selber fest wie er die Ziele erreicht. Ein Beispiel: In der alten Bäckereihygieneverordnung stand, dass die Wände in der Backstube 2m hoch gefliest sein müssen. Das war eindeutig und jeder wusste was er machen muss. Hat nun ein Bäcker nur 1,95m hoch gefliest, weil die Fliesen eben kleiner waren und für die 2m nicht reichten, hat dies der Hygiene im Betrieb keinen Abbruch getan, jedoch begann der Bäcker damit einen Verstoß gegen die Verordnung. Die Lebensmittelunternehmer intervenierten, dass der Staat alles bis ins kleinste regelt und das alles viel flexibler gehandhabt werden muss, was ja auch stimmte. Aus diesem Grund definiert der Gesetzgeber jetzt nur noch Ziele, was irgendwie auch wieder nicht recht ist.

Noch ein kleiner Ausflug bezüglich HACCP. Für die kleinen Betriebe in Bayern (in anderen Bundesländern evtl. ähnlich) gibt es seit 2020 eine Dokumentationserleichterung durch die auf ein schriftliches HACCP verzichtet werden kann. Vermutlich hat der Lebensmittelkontrolleur, nachdem er beim Frommersbräu einen 57l Kochtopf gesehen hatte, deshalb auch nicht nach einem Konzept gefragt (eine durchschnittliche kleine Brauerei auf dem Land hat eine ca. 100-150hl große Sudpfanne und einen Jahresausstoß von 30.000 - 50.000hl). Wie bekommt der Lebensmittelunternehmer die Erleichterung? Jeder Betrieb wird durch die Lebensmittelüberwachung nach einer planmäßigen Kontrolle bezüglich seines Betriebsrisikos eingestuft. Die Einstufung kann der Lebensmittelunternehmer bei der Überwachung abfragen. Unterschreitet diese Einstufung eine vorgegebene Punktezahl kann die Lebensmittelüberwachung von der Verpflichtung eines schriftlichen HACCP-Konzeptes absehen. Liegt aber immer im Ermessen der Behörde, denn die gesetzliche Verpflichtung zum Erstellen eines Konzeptes besteht für jeden Betrieb! Bei den meisten Kleinstbetrieben sollte es jedoch möglich sein. Bitte das HACCP nicht verwechseln mit den Eigenkontrolle (z.B. Wareneingang, Temperaturüberwachung, Reinigungspläne, Schulungen und Schädlingsmonitoring). Diese Kontrollen des Unternehmers müssen immer durchgeführt und dokumentiert werden.

Am besten, finde ich, immer den Kontakt mit den Behörden suchen und sich befragen. Das hat schon viele Probleme aus der Welt geschafft. Gibt ja noch andere Behörden wie Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Sozialversicherung, Zoll usw. die alle Ihren Teil der Vorschriften bei Unternehmern prüfen. Und ganz ehrlich, nicht jeder Beamte ist ein Sesselpupser oder will euch nur böses.

Gruß
Rainer
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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#15

Beitrag von Vestenrunner »

§11 hat geschrieben: Donnerstag 30. Dezember 2021, 20:39
Vestenrunner hat geschrieben: Donnerstag 30. Dezember 2021, 19:36 Soweit ich weiß gibt es einen IHK Kurs in Kulmbach für den Hausbrauer, der in die Vermarktung ihres Bieres eisteigen will. Hat mir mal der Typ von der https://bierfabrikhoehn.de/ erzält als ich mir seine Brauerei angeshen habe. Soll keine Werbung sein!
Wenn es der hier ist, finde ich nix in den Inhalten https://www.ihk-lernen.de/xist4c/web/Ha ... 46120_.htm
Aha, da hätte ich mal selbst nachsehen können. :Ahh Hat mit Gewerbe anscheinend nix zu tun.
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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#16

Beitrag von §11 »

Wengertsbräu hat geschrieben: Donnerstag 30. Dezember 2021, 22:20
Jan schrieb:
Dazu kommt das das Lebensmittelrecht nicht für Laien geschrieben ist, d.h. sehr oft enthält es eben keine konkreten Angaben. Basis der Verantwortlichkeit ist die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basis-Verordnung) und die sagt die primäre Verantwortung des Lebensmittelunternehmers umfasst:
• die Sicherheit der Lebensmittel (Artikel 14 und 15), einschließlich der Verantwortung hierfür
• die Rückverfolgbarkeit (Artikel 18)
• Transparenz und Sofortmaßnahmen (Artikel 19)
• die Prävention (HACCP) sowie
• die Zusammenarbeit mit den Behörden (Artikel 19 Absatz 4).
Auf nationaler Ebene findet man noch das Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) mit Verpflichtungen für den Betreiber wodurch die o.g. Verpflichtungen noch ergänzt werden (z.B. §44 Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten).
Die VO (EU) 1333/2008 regelt die Zulassung und Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln. Dies führte dazu, dass im Juni 2021 die nationale Zusatzstoffzulassungsverordnung in Deutschland außer Kraft trat und von der Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (schönstes Amtsdeutsch) abgelöst wurde. Für Brauer könnte der §3 in dieser DV interessant sein. :Wink
Jan schrieb:
Nur geht der Gesetzgeber davon aus das der Lebensmittelunternehmer in seiner Fachkompetenz diese Punkte konkretisieren kann und versteht was damit gemeint ist.

Nur hier ergibt sich eben die Schierigkeit. Zum einen lassen sich viele Punkte und Risiken nicht pauschalisieren. Als Beispiel, wird ein HACCP Konzept verlangt, so ergeben sich die CP (control point) und ob diese kritisch sind, sehr oft aus dem individuellen Herstellungsprozess, aus den Zutaten oder der Anlage. Zum anderen fehlt halt dem Laien hier oft das fachverständnis eben die Vorgaben der Verantwortlichkeit, die sich aus den Verordnungen ergeben, auf die individuelle Situations umzulegen und zu konkretisieren.

Das wäre das klassiche Betätigungsfeld eine unabhängigen Beraters.
Deshalb mein Vorschlag mit der Leitlinie des deutschen Brauerbundes (Bitte nicht falsch verstehen, ich gehöre dem Brauerbund nicht an, ich finde die Leitlinie einfach gut). Die Leitlinie wurde von der EU notifiziert und enthält alle notwendigen Grundlagen einfach erklärt. Darin enthalten sind die Basishygiene wie Arbeits-, Produktions- und persönliche Hygiene. Darauf aufbauend der gesamte Bereich der Eigenkontrolle, Rückverfolgbarkeit und Schulungen des Personals und last but not least ein grundlegendes HACCP-Konzept welches auf den Betrieb nur noch zugeschnitten werden muss. Das hilft auch dem Laien, denn schließlich hat nicht jeder den Codex Alimentarius oder das Deutsche Lebensmittelbuch im Schrank.

Der Grund weshalb die EU keine konkreten Vorschriften erlässt liegt darin begründet, dass Lebensmittelbetriebe flexibel arbeiten müssen und auch sollen. Es werden im Gesetz nur noch Ziele definiert, und jeder Lebensmittelunternehmer legt selber fest wie er die Ziele erreicht. Ein Beispiel: In der alten Bäckereihygieneverordnung stand, dass die Wände in der Backstube 2m hoch gefliest sein müssen. Das war eindeutig und jeder wusste was er machen muss. Hat nun ein Bäcker nur 1,95m hoch gefliest, weil die Fliesen eben kleiner waren und für die 2m nicht reichten, hat dies der Hygiene im Betrieb keinen Abbruch getan, jedoch begann der Bäcker damit einen Verstoß gegen die Verordnung. Die Lebensmittelunternehmer intervenierten, dass der Staat alles bis ins kleinste regelt und das alles viel flexibler gehandhabt werden muss, was ja auch stimmte. Aus diesem Grund definiert der Gesetzgeber jetzt nur noch Ziele, was irgendwie auch wieder nicht recht ist.

Moin Rainer,

da bin ich ja auch ganz bei dir. Mein Beitrag war nur der Versuch zu erklären warum ein Buch/ ein Leitfaden ein Anfang ist, aber eben dieses Problem nicht ganzheitlich "erschlagen" kann. Der Gesetzgeber gibt einen Rahmen vor in dem er Ziele absteckt. Dann verlässt er sich auf die Fachkompetenz der Lebensmittelunternehmer/- Hersteller. Das meine ich absolut nicht böse.

Ich lebe/ arbeite sozusagen in zwei Welten. Deutschland steckt Ziele ab und gibt in den seltensten Fällen exakt vor was zu tun ist. Die Umsetzung wird dabei den sehr gut ausgebildeten Fachleuten überlassen. Der Vorteil ist Flexibilität, aber auch Weiterentwicklung. Als Beispiel kann ich als Dipl.-Ing. bei der technischen Umsetzung durchaus den Rahmen einer Norm/ den sog. Stand der Technik verlassen, allerdings bin ich immer voll verantwortlich was ich mache. Damit "frieren" Normen nicht die Entwicklung ein.

In den USA ist das vollkommen anders, wohl auch dem unterschiedlichen Ausbildungssystem geschuldet. Es gibt für alle Bereiche Codes, die sehr genau vorschreiben wie etwas auszuführen ist. Für Lebensmittel z.B. der 'Code of Federal Regulations' (CFR) Title 21. Dafür wird alles wesentlich stärker überwacht.

Ein Beispiel. Ich baue ja gerade ein Haus. In Deutschland trägt der Architekt Verantwortung und für die Ausführung der einzelnen Gewerke der entsprechende Handwerker. Hier in USA ist das anders. Nach jedem 'grossen" Bauabschnitt kommt ein 'Engineer' der Stadt und macht eine Abnahme. Ist z.B. die Elektrik verlegt, kommt der Engineer und nimmt diese ab.

Im Lebensmittelbereich geht das soweit das wir dauerhaft USDA Inspektoren in den Fabriken haben (so ähnlich wie der Amtstierarzt im Schlachthof). Auch sind die unangekündigten Inspektionen der FDA wesentlich öfter (und wirklich unangekündigt) als ich sie in Deutschland erlebt habe. Auch ist die "Aufzeichnungspflicht" prozessrelevanter Daten und von Freigabedaten wesentlich umfangreicher als in Deutschland und, vor allem, es ist exakt vorgeschrieben welche Daten zu erheben sind.

Gruss

Jan
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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#17

Beitrag von braunsbruch »

Ich weiß nicht, inwieweit das Thema noch von Interesse ist, aber dieses Seminar könnte vielleicht passen:

https://brewing-course.de/bier-brauen-u ... ukurs.html
Beste Grüße, Daniel

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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#18

Beitrag von Mehrbier »

@Jan Wie wäre es mit einem Buch in dieser Richtung: "Behördliche Beamte - Umgang, Kommunikation, Pflege" Dein Leitfaden um den Beamten richtig einzuschätzen und das zu erreichen was du willst.
Gruß
Gerdi

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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#19

Beitrag von §11 »

Mehrbier hat geschrieben: Mittwoch 30. März 2022, 17:05 @Jan Wie wäre es mit einem Buch in dieser Richtung: "Behördliche Beamte - Umgang, Kommunikation, Pflege" Dein Leitfaden um den Beamten richtig einzuschätzen und das zu erreichen was du willst.
Dann wäre ich Hellseher und würde Lotto spielen :Wink
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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#20

Beitrag von dieck »

Mehrbier hat geschrieben: Mittwoch 30. März 2022, 17:05 @Jan Wie wäre es mit einem Buch in dieser Richtung: "Behördliche Beamte - Umgang, Kommunikation, Pflege" Dein Leitfaden um den Beamten richtig einzuschätzen und das zu erreichen was du willst.
Vielleicht lässt sich das in dieser Buchreihe veröffentlichen:

https://www.wiley-vch.de/de/fachgebiete ... 27-71658-6
20L-"Einkocher"-Klasse. Neugierig neue Dinge auszuprobieren, im Rezept und in der Technik...
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Re: Seminar zur Brauerei als Nebengewerbe/ Kukucksbrauerei

#21

Beitrag von §11 »

Aber der Gedanken mit Seminaren in diese Richtung macht Sinn, weil sich diese wesentlich leichter auf dem neuesten Stand halten lassen und da wird sich auch was tun :Wink

Gruss

Jan
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