Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

Alle rechtlichen Fragen rund ums Brauen
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TripelBubi
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Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#1

Beitrag von TripelBubi »

Guten Morgen, bin gerade dabei eine ganz kleine brauerei zu bauen und anzumelden.
Die lebensmittelüberwachung fragt nach einer umkleide. Ist diese denn pflicht? Ich meine mal gehört zu haben dass das bei einem 1 Mann betrieb nicht notwendig ist bzw. Auch mit dem sanitärraum kombiniert werden kann.
Ein kleiner raum vor der sanitäranlage ist eingeplant jedoch wird dieser die baulichen anforderungen an eine umkleide nicht erfüllen (ist platzmäßig nicht so einfach umzusetzen), weshalb ich ihn nicht als umkleide angeben möchte.
Ich kann keine konkreten gesetzestexte dazu finden.
Wie war es bei euch, bzw. Kennt sich einer mit speziell dieser Materie (1 mann brauerei) aus?

Vielen dank schonmal und einen guten start in die woche.
Mit freundlichem gruß, philipp :Drink
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dieck
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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#2

Beitrag von dieck »

Wie in fast allen diesen Fällen:
Sprich einfach mal mit deinem lokalen Ansprechpartner beim zuständigen Amt.

Meist greifen die in die Formblatt-Schubladen für Anschreiben und Fragebögen.
Wenn man die lokalen Umstände persönlich kurz bespricht fallen dann viele Fragen schon einfach raus.

Mit rechtlichen Argunenten würde ich erst ganz zum Schluss kommen, wenn alles andere nicht hilft.
Schließlich will man es sich mit dem Amt ja nicht verderben, die können einen unglaublich viele Steine in den Weg legen wenn sie wollen, aber auch sehr viel Weg ebnen wenn man ihnen offen und freundlich begegnet. Sind halt auch (nur) Menschen.
20L-"Einkocher"-Klasse. Neugierig neue Dinge auszuprobieren, im Rezept und in der Technik...
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§11
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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#3

Beitrag von §11 »

Ja, ich würde hier auch auf die verantwortliche Stelle zugehen. Das Lebensmittelrecht unterscheidet erstmal nicht welches Lebensmittel hergestellt, um welche Art Betrieb es sich handelt und wie gross der Betrieb ist.

Das zuständige Gesetz wäre die Verordnung EG 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Die schreibt im Kapitel 1 folgendes vor:
Allgemeine Vorschriften für Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln
umgegangen wird (ausgenommen die Betriebsstätten gemäß Kapitel III)

9. Soweit erforderlich, müssen angemessene Umkleideräume für das Personal
vorhanden sein.
Bringt dich also auch nicht weiter, denn es liegt jetzt im Ermessen der Überwachungsbehörde ob das erforderlich ist. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:
- Ist die Betriebsstätte mit deiner Wohnstätte verbunden oder musst du, in Arbeitsklamotten, erst zur Brauerei fahren/ gehen?
- Wichtiges Argument gegen eine Umkleide, Bier ist mikrobiologisch recht stabil und der Prozess ist weitestgehend geschlossen.

Gruss

Jan
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Mehrbier
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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#4

Beitrag von Mehrbier »

Was dir eventuell auch helfen könnte für die Damen und Herren vom Amt wäre, wenn du eine kleine Risikoanalyse machst, ob von deinem Vorhaben eine Gefahr für Gesundheit des Endkunden aus geht. Damit hast du die Denkarbeit für die Beamten schon erledigt und der Stempel sitzt gleich lockerer.
Gruß
Gerdi

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Sebasstian
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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#5

Beitrag von Sebasstian »

Mehrbier hat geschrieben: Montag 28. März 2022, 16:14 Was dir eventuell auch helfen könnte für die Damen und Herren vom Amt wäre, wenn du eine kleine Risikoanalyse machst, ob von deinem Vorhaben eine Gefahr für Gesundheit des Endkunden aus geht. Damit hast du die Denkarbeit für die Beamten schon erledigt und der Stempel sitzt gleich lockerer.
Die Risikoanalyse, d.h HACCP Konzept, ist je nach Budesland sowieso Pflicht. Bei mir war sie das zumindest. Und diese Denkarbeit muss der Brauer natürlich auch selber machen. Damit tut man dem Beamten keinen besonderen Gefallen für den er dankbar sein muss. Das wird erwartet. :Wink
Grüße,
Sebastian
Andlix
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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#6

Beitrag von Andlix »

Bei der Arbeitsstättenverordnung geht es auch darum, dass ein Angestellter einen geschützten Bereich hat, wo er sich umziehen kann. Aber einen Angestellten, den du schützen musst hast du
ja nicht.

Worauf du wahrscheinlich schon achten musst, dass die Kleidung beim Umziehen oder Lagern nicht verschmutzt wird.

Gruß
Andy
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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#7

Beitrag von TripelBubi »

Ich danke schonmal für diese zahlreichen antworten und wertvollen tipps. Habe heute mit der LÜ telefoniert, die meinten sie wollen, dass ich eine habe, jedoch gibt es im bereich des Lebensmittelrechts keine bauliche anforderung an eine umkleide (das wäre dann baurecht und das bauamt möchte keine umkleide haben), also reicht ne schmale kammer, in meinem fall werde ich den vorraum der toilette als umkleide nehmen (was auch so geplant war), ein spind reicht. Und ne separate tür, dass ich den produktionsbereich quasi erst über die umkleide betrete.
Naja ich werde das jetzt mal so angeben, aufbauen und schauen was passiert.
Über den ganzen prozess (aufbau, anmelden etc.) werde ich nochmal einen gesonderten beitrag verfassen.
Danke nochmals und einen schönen abend noch :Drink
Mehrbier
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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#8

Beitrag von Mehrbier »

Wenn du sowieso ein HACCP Konzept brauchst, dann fang am besten mit den 12 Stufen des Codex Alimentarius an. Dann hast du schon mal eine grobe Orientierung.
Gruß
Gerdi

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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#9

Beitrag von TripelBubi »

Von HACCP haben die bisher noch nichts gesagt, dass die da was von haben wollen. Wollen halt nur wissen was wo gelagert wird und für die reinigung von fässern (flaschen nehme ich immer nur neue) wie das wo und wie abläuft bzw. Wie ich sicherstelle dass die reinigung auch was bringt (abklatschproben). Die wollen da keine große sache von machen.
Vllt kommt das danm wenn ichs gewerbe anmelde :Grübel
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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#10

Beitrag von Mehrbier »

Das ist nachher Sache der Lebensmittelüberwachung. https://www.stuttgart.ihk24.de/branchen ... ccp-673556
Gruß
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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#11

Beitrag von §11 »

Vllt kommt das danm wenn ichs gewerbe anmelde
Ja, als wir Headless als Gewerbe angemeldet hatten, wollte die Lebensmittelüberwachung die Räumlichkeiten besichtigen ungeachtet dessen das die Brauerei, in der wir brauen, seit 440 Jahren besteht :Ahh
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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#12

Beitrag von diapolo »

Bei mir war das damals kein grosses Thema. Ich habe VOR Umbaubeginn mit dem Veterenäramt telefoniert und wir haben eine vor Ort Begehung gemacht und alles was die LÜ haben wollte wurde eingebaut dann war die Abnahme überhaupt kein Thema mehr.
Ich hab übringens keine Umkleide...

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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#13

Beitrag von renzbräu »

Und braucht man für das Erotik-Bier auch einen Umkleideraum?
https://www.biershop-bayern.de/erotikbi ... schen.html
Eines Nachts in Schönbrunn
Die Erfolgsgeschichte unseres Liebesbieres begann in einer Nacht um die Jahrtausendwende als eine Vision der Leidenschaft den Bräu aus dem Schlaf in sein Sudhaus führte.

Mit seiner ganzen Erotik braute er dort, wie Gott ihn schuf und nur mit einer Schürze bekleidet, ein Bier, dass ...
Kopfkino :redhead
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Grüße Johannes

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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#14

Beitrag von TripelBubi »

Ja also ich habe auch vorab ne begehung mit der LÜ gemacht. Die haben halt sonst noch fragen zur lagerung, umgang mit neben-/abfallprodukten und sowas. Das ist ja grob was auch im HACCP Konzept gefordert werden würde..
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Sebasstian
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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#15

Beitrag von Sebasstian »

Ich habe übrigens dieses Dokument als Basis genommen und in Absprache mit bzw. mit weiterem Input von dem zuständigen Amt an meine Gegebenheiten angepasst.

http://cervejinha.ch/wp-content/uploads ... zept-1.pdf
Grüße,
Sebastian
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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#16

Beitrag von §11 »

Vielleicht hilft auch das:
HACCP Konzept Jan Bruecklmeier.pdf
(688.79 KiB) 243-mal heruntergeladen
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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#17

Beitrag von TripelBubi »

Dankesehr, werde in die pdf mal heute abend reinlesen
:Bigsmile :Drink
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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#18

Beitrag von §11 »

TripelBubi hat geschrieben: Sonntag 3. April 2022, 14:05 Dankesehr, werde in die pdf mal heute abend reinlesen
:Bigsmile :Drink
Das PDF endet etwas abrupt. Weiter bin ich noch nicht, aber ich glaube der Grundgedanke des HACCP wird klar.

Gruß

Jan
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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#19

Beitrag von TripelBubi »

Soo ich habe den Fragenkatalog mit sämtlichen baulichen anforderungen zur zufriedenheit der LÜ erfüllt, von haccp o. Ä. War noch keine rede bisher. Der Bauantrag wird dann jetzt genehmigt und mir zugeschickt also kann ich das gewerbe bald anmelden.
Ich muss nur nochmal nachfragen ob ich die fliesen zur wand hin tatsächlich hohkehlartig erstellen muss (das wären sonst schon wieder mehrkosten :Ahh)
Ansonsten bin ich denke auf dem besten weg in anderthalb bis 2 monaten den ersten offiziellen ansatz zu brauen :thumbsup
Vielen dank für die vielen Tipps

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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#20

Beitrag von §11 »

TripelBubi hat geschrieben: Donnerstag 14. April 2022, 18:16 Soo ich habe den Fragenkatalog mit sämtlichen baulichen anforderungen zur zufriedenheit der LÜ erfüllt, von haccp o. Ä. War noch keine rede bisher. Der Bauantrag wird dann jetzt genehmigt und mir zugeschickt also kann ich das gewerbe bald anmelden.
Ich muss nur nochmal nachfragen ob ich die fliesen zur wand hin tatsächlich hohkehlartig erstellen muss (das wären sonst schon wieder mehrkosten :Ahh)
Ansonsten bin ich denke auf dem besten weg in anderthalb bis 2 monaten den ersten offiziellen ansatz zu brauen :thumbsup
Vielen dank für die vielen Tipps

Mit freundlichem gruß,
Philipp :Drink
Fliest du deinen Boden oder beschichtest du den? Bei einer Beschichtung ist es einfacher die Hohlkehle am Boden zu machen anstatt Hohlkehlfliesen von der Wandseite her einzusetzen

Gruss

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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#21

Beitrag von TripelBubi »

§11 hat geschrieben: Donnerstag 14. April 2022, 19:52
TripelBubi hat geschrieben: Donnerstag 14. April 2022, 18:16 Soo ich habe den Fragenkatalog mit sämtlichen baulichen anforderungen zur zufriedenheit der LÜ erfüllt, von haccp o. Ä. War noch keine rede bisher. Der Bauantrag wird dann jetzt genehmigt und mir zugeschickt also kann ich das gewerbe bald anmelden.
Ich muss nur nochmal nachfragen ob ich die fliesen zur wand hin tatsächlich hohkehlartig erstellen muss (das wären sonst schon wieder mehrkosten :Ahh)
Ansonsten bin ich denke auf dem besten weg in anderthalb bis 2 monaten den ersten offiziellen ansatz zu brauen :thumbsup
Vielen dank für die vielen Tipps

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Gruss

Jan
Jau ich fliese den boden. Mit beschichtungen habe ich beruflich eigentlich nur schlechte erfahrungen gemacht, ist teuer und wenn ich mal ne dicke schramme reinkommt muss alles neu gemacht werden. Ne kaputte fliese ist schnell ausgetauscht.
Muss nach oatern halt mal fragen, in dem merkblatt von der LÜ steht ja es "sollte" hohlkehlartig erstellt werden, vielleicht ist es ja kein muss. :Grübel
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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#22

Beitrag von diapolo »

Hi Meine Erfahrung ist dass sie die Hohlkehle haben wollen. Bei mir war damals din Anfordeurng mindestens R10 da werden die Fliesen recht teuer ich habe einen Epoxydharzboden drin und es stimmt der ist schon relativ "empfindlich" meinen muss ich in 2-3 JAhren neu machen

mfg

Bernd
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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#23

Beitrag von TripelBubi »

Soo, ich habe mit der dame von der LÜ telefoniert und hohlkehle ist kein muss sondern nur ne empfehlung. Allgemein sind die was den ausbau angeht sehr entspannt, mit latexfarbe muss ich auch nur ein paar m2 streichen, die meinten, dass wenn ich alles mit latexfarbe streiche, ich gefahr laufe dass es mit der zeit speckig wird, weil nichts mehr "atmen kann".
Rutschfeste fliesen habe ich schon im vorfeld geholt (so helle mit kerben) und kann die auch so verbauen, da ist keine besondere anforderung außer halt rutschfest.
Also geht es munter weiter :thumbsup
jaulinho
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Re: Umkleidepflicht in 1 Mann Brauerei?

#24

Beitrag von jaulinho »

Meine Örtlichkeit wurde vom Landesamt für Verbraucherschutz bei einer Vorort-Begehung problemlos abgenommen für Wildverarbeitung, Wursterzeugung und Brauen. Einzige Voraussetzung war, dass nichts davon gleichzeitig stattfindet.

Umkleiden waren kein Thema.

Lg
Tom
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