Seite 1 von 1

RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Donnerstag 3. September 2015, 15:36
von philipp
Hallo,

bitte hier keine allgemeine RHG-Diskussion.

Der Pirat Schwerd hat mal beim Landtag NRW nachgefragt, wie das so mit den RHG-Ausnahmegenehmigungen in NRW so ist. Hier ist die Antwort:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do ... 6-9637.pdf

Interessant finde ich folgende Punkte:
  • Es gab seit 2007 nur 2 Anträge.
  • An sich spricht nichts gegen eine Ausnahme, so lange der Biercharakter erhalten wird.
  • Eine Aufweichung des RHGs will man nicht, damit keine technischen Enzyme oder so genutzt werden.
  • Brauer die ihre Biere durch natürliche Gewürze oder Früchte einen besonderen Charakter verleihen wollen, können einen Antrag stellen.
Eigentlich bräuchten wir jetzt mal einen Haufen Anträge ;-)

Im Ernst, ich lese das ganze so, als dass die wirklich realistisch denken: Ausnahmen ja, so lange es an sich Bier bleibt und man die anderen Zutaten nicht nutzt, um Geld zu sparen.

Im Übrigen: Einer der zwei Anträge wurde abgelehnt, allerdings wollte da der Brauer ausschließlich Zucker und Ingwer und kein Malz mehr nutzen. Der Brauer konnte das Getränk aber trotzdem verkaufen, so lange er es nicht als Bier vermarktete. (Der andere Antrag war von demselben Brauer und ging durch. Hier wurde auch kein Malz, sondern Maissirup verwendet, um ein glutenfreies Bier für Zöliakie-Patienten zu bekommen...)

Re: RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Donnerstag 3. September 2015, 17:00
von Alt-Phex
TOP ! Danke für den Link. :thumbsup

Re: RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Freitag 4. September 2015, 07:39
von Dr Huppertz
Hm, hört sich mittelmässig Ok an. Damit kann man leben, wenn das ganze dann tasächlich auch so mit Leben gefüllt wird. Das wird man dann sehen.

Meiner Meinung nach kommen wir da sowieso nicht um eine europäische Lösung umhin. Was würde passieren wenn jemand vor der EU klagt?
Auch das werden wir sicherlich irgendwann sehen.

Bis dahin werde ich auf jeden Fall mal die Sonderregelung in NRW erorben und berichten.

Grüße,
der Doc

Re: RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Freitag 4. September 2015, 08:03
von Malzwein
Das schöne an der Information ist, dass das Gerücht, kein Bier ohne RHG brauen zu dürfen, zumindest für NRW ad absurdum geführt wird. Es gibt mit natürlichen Zutaten die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung zu bekommen und selbst bei erheblichen Abweichungen vom RHG-Ideal ist ein Vertrieb unter anderer Bezeichnung möglich. Zumindest in NRW.

Re: RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Freitag 4. September 2015, 09:05
von Krappi
Dr Huppertz hat geschrieben:Hm, hört sich mittelmässig Ok an. Damit kann man leben, wenn das ganze dann tasächlich auch so mit Leben gefüllt wird. Das wird man dann sehen.

Meiner Meinung nach kommen wir da sowieso nicht um eine europäische Lösung umhin. Was würde passieren wenn jemand vor der EU klagt?
Auch das werden wir sicherlich irgendwann sehen.

Bis dahin werde ich auf jeden Fall mal die Sonderregelung in NRW erorben und berichten.

Grüße,
der Doc
Ich habe das immer so verstanden, dass das deutsche Gebahren nach europäischem Recht völlig legal ist. Stichwort Inländerdiskriminierung. Siehst Du da irgendwo Angriffspunkte?

Und da ich den Thread eigtl. nicht kapern möchte: Schön dass NRW sich scheinbar so liberal gibt. Mögen die Brauer es sich zahlreich zu Nutze machen.

Viele Grüße,
Stephan

Re: RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Freitag 4. September 2015, 09:44
von Dr Huppertz
Krappi hat geschrieben:
Dr Huppertz hat geschrieben:Hm, hört sich mittelmässig Ok an. Damit kann man leben, wenn das ganze dann tasächlich auch so mit Leben gefüllt wird. Das wird man dann sehen.

Meiner Meinung nach kommen wir da sowieso nicht um eine europäische Lösung umhin. Was würde passieren wenn jemand vor der EU klagt?
Auch das werden wir sicherlich irgendwann sehen.

Bis dahin werde ich auf jeden Fall mal die Sonderregelung in NRW erorben und berichten.

Grüße,
der Doc
Ich habe das immer so verstanden, dass das deutsche Gebahren nach europäischem Recht völlig legal ist. Stichwort Inländerdiskriminierung. Siehst Du da irgendwo Angriffspunkte?

Und da ich den Thread eigtl. nicht kapern möchte: Schön dass NRW sich scheinbar so liberal gibt. Mögen die Brauer es sich zahlreich zu Nutze machen.

Viele Grüße,
Stephan
Ich bin kein Rechtsgelehrter, sehe aber wenn überhaupt auf diesem Wege ein Chance.

Re: RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Freitag 4. September 2015, 11:03
von grüner Drache
„Er trank Bier – sieben Becher. Sein Geist entspannte sich, er wurde ausgelassen.
Sein Herz war froh und sein Gesicht strahlte.“
( Gilgamesch, sumerischer König der 1. Dynastie von Uruk, etwa 2600 v.Chr.
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache 16/9637

Schönes Zitat ! :Drink
Unsere Landesregierung scheint da ja mal wirklich sehr tolerant zu sein. Mich würde dann doch interessieren, wie diese " besonderen Biere" dann tatsächlich deklariert sind.
Ich habe nix gegen Ausnahmen zum RHG, aber ich finde der Verbraucher muss einfach schon durch die Getränkebezeichnung darüber aufgeklärt werden, was drin ist.
Ich sehe ähnlich wie die Landesregierung das Problem, dass Inhaltsstoffe reinkommen um die Produktion billig zu machen und damit einen Verfall der Braukultur zur Folge haben könnten:
"
Kern des Reinheitsgebotes ist
der Ausschluss der im Ausland gängigen Verwendung von Zusatzstoffen, wie beispielsweise
Enzymen, bei der Bierherstellung. Einer vermeintlichen "Modernisierung" der deutschen
Brauvorschriften, welche der Verwendung von künstlichen Zusätzen die Tür öffnet, steht die
Landesregierung ablehnend gegenüber. "
Zitat aus :
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache 16/9637

Aber wie auch immer, von der Möglichkeit der Ausnahme-Regelung sollte vielmehr Gebrauch gemacht werden.
Wenn alles ordentlich erkennbar ist, warum nicht ?!
- Aber die zwei angeführten Ausnahmen irritieren mich dann doch etwas. Zwei Biere, vollkommen ohne Malz. Das eine (Ingwer-Bier) wird abgelehnt, das andere nicht (Maissirup-Bier).
Kein Bier mit Zugaben wie Früchte, oder Gewürze :Grübel
Allzeit Gut Sud !
:Drink
Ciao, Alex !

Re: RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Freitag 4. September 2015, 11:30
von Boludo
grüner Drache hat geschrieben:
Ich sehe ähnlich wie die Landesregierung das Problem, dass Inhaltsstoffe reinkommen um die Produktion billig zu machen und damit einen Verfall der Braukultur zur Folge haben könnten:
Ja, so wie bei den Belgiern, keinerlei Bierkultur, nur Chemiebrühe. Und die Amerikaner erst, schrecklich. In England soll es auch ganz schlimm sein, wo man hinschaut, nur verfallene Bierkultur mangels Reinheitsgebot, schlimm!


Stefan

Re: RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Freitag 4. September 2015, 11:34
von Ladeberger
Es gibt in NRW Brauereien wie z.B. das Gruthaus oder Braustelle/Freigeist, die den Weg über alternative Bezeichnungen gehen. Das tut den Brauern und ihren Bieren m.E. keinen Abbruch, hat auch was rebellisches. Aber mir sind aus NRW auf Anhieb auch zwei Craftbrauer bekannt, die in Interviews und Artikeln den obligatorischen Seitenhieb bzgl. Reinheitsgebot nicht ausgelassen haben, aber diesen Zahlen nach anscheinend nie einen Antrag gestellt haben und auch den Weg über die Bezeichnung nicht gehen, sondern artig nach Vorschrift Bier brauen.

Diese kleinen Anfragen sollten auch in anderen Bundesländern gestellt werden. Ich finde es hochinteressant, wer von den Crafties nur Volksreden zur Geschmacksvielfalt hält und wer sie wirklich lebt - mit allen (legalen) Mitteln und Wegen.

Gruß
Andy

Re: RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Freitag 4. September 2015, 11:39
von Bodo
Boludo hat geschrieben:
grüner Drache hat geschrieben:
Ich sehe ähnlich wie die Landesregierung das Problem, dass Inhaltsstoffe reinkommen um die Produktion billig zu machen und damit einen Verfall der Braukultur zur Folge haben könnten:
Ja, so wie bei den Belgiern, keinerlei Bierkultur, nur Chemiebrühe. Und die Amerikaner erst, schrecklich. In England soll es auch ganz schlimm sein, wo man hinschaut, nur verfallene Bierkultur mangels Reinheitsgebot, schlimm!


Stefan
:goodpost:

Re: RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Freitag 4. September 2015, 11:43
von Malzwein
... ich finde der Verbraucher muss einfach schon durch die Getränkebezeichnung darüber aufgeklärt werden, was drin ist...
Ich finde, dass Verbraucher immer und grundsätzlich über ALLE Zutaten bzw verwendete Stoffe informiert werden müssen. Auch wenn diese vermeintlich nicht mehr im Endprodukt enthalten sind. Ob sich das bei Bier auch im Namen wiederfinden soll, erschließt sich mir nur, wenn das auch bei Joghurt gefordert wird. Erdbeerjoghurt ohne Erdbeeren ist halt kein Erdbeerjoghurt.

Re: RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Freitag 4. September 2015, 14:51
von philipp
Ladeberger hat geschrieben: Diese kleinen Anfragen sollten auch in anderen Bundesländern gestellt werden. Ich finde es hochinteressant, wer von den Crafties nur Volksreden zur Geschmacksvielfalt hält und wer sie wirklich lebt - mit allen (legalen) Mitteln und Wegen.
Mh, ob man da schlafende Hunder wecken sollte? Besser nicht. Lieber erstmal 10 Jahre lang so brauen lassen, dann entsteht Gewohnheits'recht' ;-)
Boludo hat geschrieben: Ja, so wie bei den Belgiern, keinerlei Bierkultur, nur Chemiebrühe. Und die Amerikaner erst, schrecklich. In England soll es auch ganz schlimm sein, wo man hinschaut, nur verfallene Bierkultur mangels Reinheitsgebot, schlimm!
Bei solchen Parolen immer dran denken: 95% der Leute draußen haben von den Bieren, mit denen du gerade winkst, niemals was gehört. Und bei http://www.1000getraenke.de/biertest/bu ... a,470.html und co wird teilweise ja Reis beigemischt, um genau den Preis drücken zu können.

Re: RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Freitag 4. September 2015, 15:02
von Boludo
In Bayern würde ich es jedenfalls auf keinen Fall mit einer Sondergenehmigung versuchen.
Die sind da ziemlich straight, siehe auch hier.

Stefan

Re: RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Freitag 4. September 2015, 15:43
von Ladeberger
philipp hat geschrieben: Bei solchen Parolen immer dran denken: 95% der Leute draußen haben von den Bieren, mit denen du gerade winkst, niemals was gehört. Und bei http://www.1000getraenke.de/biertest/bu ... a,470.html und co wird teilweise ja Reis beigemischt, um genau den Preis drücken zu können.
Die Kosten waren historisch wahrscheinlich nicht der Grund. Wobei Reis IMHO derzeit ohnehin mehr kostet als Gerstenmalz :Wink

Diese amerikanische adjuncts Kiste stammt vermutlich aus dem späten 19. Jahrhundert. Ausschlaggebend war die Nachfrage nach Lagerbieren des kontinentaleuropäischen Typs, für die zweizeilige Gerste verwendet wird. Die in den Staaten damals (und bis heute) angebaute sechszeilige Gerste hat ein für Pilsener ungünstiges Eiweiss-Stärke-Verhältnis, weshalb man eiweissarme, stärkereiche Getreide beigemischt hat wie Reis mit seinen teilweise <3% Eiweißgehalt. Ab Mitte des 20. Jahrhunderts kam hinzu, dass der Komsument zunehmend nach neutraleren Bieren verlangt hat, was den adjuncts wiederum in die Hände spielt.

Gruß
Andy

Re: RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Freitag 4. September 2015, 15:57
von schloemi
Boludo hat geschrieben:
grüner Drache hat geschrieben:
Ich sehe ähnlich wie die Landesregierung das Problem, dass Inhaltsstoffe reinkommen um die Produktion billig zu machen und damit einen Verfall der Braukultur zur Folge haben könnten:
Ja, so wie bei den Belgiern, keinerlei Bierkultur, nur Chemiebrühe. Und die Amerikaner erst, schrecklich. In England soll es auch ganz schlimm sein, wo man hinschaut, nur verfallene Bierkultur mangels Reinheitsgebot, schlimm!


Stefan
Ich neige immer dann zur Skepsis, wenn ein Produkt oder ganze Branche (egal ob Fleisch, Gemüse, Fernseher) mit Qualitätssiegeln arbeitet oder arbeiten muss. Kein ernstzunehmender (Top-)Winzer würde nach meinem Dafürhalten "Qualitätswein" auf seine Flaschen etikettieren.

Dennoch glaube ich persönlich, dass ein strenges RHG in Deutschland sinnvoll ist. Nicht weil ich Angst vor den ausländischen Einflüssen hätte - einige Hersteller der genannten Nationen haben längst begriffen, dass gute Rohstoffe und "Artenreichtum" schlagkräftige Verkaufsargumente sein können. Nein es ist notwendig, um uns alle vor unserer inländischen Billigmentalität zu schützen, das schließt sowohl die produzierenden Groß-Konzerne als auch die Verbraucher mit ein. Da reihe ich mich auch gerne mit ein. Es ist wie verflixt: sobald ich den Supermarkt betrete, sind meine ersten Frage nicht "Wo kommt das her? Was ist da drin", sondern "Was kostet das? Gibt es das auch in Günstig?". Nicht umsonst wird D immer wieder (natürlich völlig übertrieben) als die kulinarische Müllhalde Europas deklariert, wo die Nahrungsmittel landen, die sonst keiner mag.

Ob ein Verfall der Bierkultur, auch im Hinblick auf das Sterben von kleineren und mittelständigen Brauereien, nicht schon bereits vor einer ganzen Weile begonnen hat, muss sich jeder selber beantworten - vermutlich gibt es hier große regionale Unterschiede und im Süden sieht die Lage noch etwas entspannter aus. Mich jedenfalls macht es immer sehr ärgerlich, wenn von der großen deutschen Biervielfalt gesprochen und jedes Einheitsbier in den Medien mit Charakter, Naturverbundenheit, Tradition o.ä. angepriesen wird.

Um dem Ganzen aber was Positives abzugewinnen: Es wäre ja auch extrem schrecklich, wenn auf einmal der Markt voll wäre mit tollen Bierspezialitäten - man müsste sich glatt ein neues Hobby suchen ...

Re: RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Freitag 4. September 2015, 17:01
von Kirk1701
Ladeberger hat geschrieben: Diese kleinen Anfragen sollten auch in anderen Bundesländern gestellt werden. Ich finde es hochinteressant, wer von den Crafties nur Volksreden zur Geschmacksvielfalt hält und wer sie wirklich lebt - mit allen (legalen) Mitteln und Wegen.

Gruß
Andy
:thumbup

Re: RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Freitag 4. September 2015, 22:53
von hugo_1977
Es gibt in NRW Brauereien wie z.B. das Gruthaus oder Braustelle/Freigeist, die den Weg über alternative Bezeichnungen gehen.
Den Punkt finde ich interessant, denn wenn man sein Frucht/Kreuter/WasAuchImmer-Gebräu "Braukreation" oder Ähnliches, aber eben nicht Bier nennen will und in den Verkehr bringt, dann scheint man ja gar keine Ausnahmegenehmigung als "besonderes Bier" beantragen zu müssen, sehe ich das richtig?

Ok... Die Camba Milk-Stout-Story widerlegt das eigentlich, allerdings gilt in Bayern ja auch das Bayrische RHG. So wie ich das verstanden habe ist das aber wirklich NUR in Bayern so, quasi das Überbleibsel des originalen bayrischen RHGs. In allen anderen Bundesländern scheint es ja die Möglichkeit zu geben bspw. Frucht/Kreuter/WasAuchImmer-Biere als besondere Biere zu beantragen.

Ich schätze das auch eher so ein, das es überhaupt kein Wettbewerbsnachteil ist, sein Gebräu nicht Bier nennen zu dürfen. Der Craft-Beer Markt ist heiß auf jeden neuen Scheiß. Ob auf dem Getränk irgendwo auf der Rückseite Leicht/Voll/Starkbier draufsteht, ist dem Konsumenten sowieso erstmal egal. Ganz im Gegenteil, ich habe ich den Eindruck dass es sogar ein verkaufsförderndes Argument ist, sein Gebräu gerade nicht als Bier, sondern als Lager/Ale/Stout/Wit/etc. oder zu belablen. Welcher Brauer nimmt da schon den Aufwand in Kauf, eine Ausnahmegenehmigung für "besondere Biere" zu beantragen! Nur damit irgendwo auf der Flasche "Bier" stehen darf? Den Bierenthusiasten interessiert das doch nicht die Bohne...

Re: RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Freitag 4. September 2015, 23:24
von Ladeberger
hugo_1977 hat geschrieben:
Es gibt in NRW Brauereien wie z.B. das Gruthaus oder Braustelle/Freigeist, die den Weg über alternative Bezeichnungen gehen.
Den Punkt finde ich interessant, denn wenn man sein Frucht/Kreuter/WasAuchImmer-Gebräu "Braukreation" oder Ähnliches, aber eben nicht Bier nennen will und in den Verkehr bringt, dann scheint man ja gar keine Ausnahmegenehmigung als "besonderes Bier" beantragen zu müssen, sehe ich das richtig?

Ok... Die Camba Milk-Stout-Story widerlegt das eigentlich, allerdings gilt in Bayern ja auch das Bayrische RHG. So wie ich das verstanden habe ist das aber wirklich NUR in Bayern so, quasi das Überbleibsel des originalen bayrischen RHGs. In allen anderen Bundesländern scheint es ja die Möglichkeit zu geben bspw. Frucht/Kreuter/WasAuchImmer-Biere als besondere Biere zu beantragen.

Ich schätze das auch eher so ein, das es überhaupt kein Wettbewerbsnachteil ist, sein Gebräu nicht Bier nennen zu dürfen. Der Craft-Beer Markt ist heiß auf jeden neuen Scheiß. Ob auf dem Getränk irgendwo auf der Rückseite Leicht/Voll/Starkbier draufsteht, ist dem Konsumenten sowieso erstmal egal. Ganz im Gegenteil, ich habe ich den Eindruck dass es sogar ein verkaufsförderndes Argument ist, sein Gebräu gerade nicht als Bier, sondern als Lager/Ale/Stout/Wit/etc. oder zu belablen. Welcher Brauer nimmt da schon den Aufwand in Kauf, eine Ausnahmegenehmigung für "besondere Biere" zu beantragen! Nur damit irgendwo auf der Flasche "Bier" stehen darf? Den Bierenthusiasten interessiert das doch nicht die Bohne...
Das scheint in allen Bundesländern der Fall zu sein bis auf Bayern und BaWü, die hier weniger liberal sind und unabhängig vom Etikett anscheinend alles unter "Bier" verorten, was in einer Brauerei mit Hefe versetzt wird. Mir ist jedoch nicht bekannt, dass Bierbrauen in irgendwelchen Landesgesetzen verankert wäre. Insofern lehnen sich die Verwaltungen dieser Bundesländer schon recht weit aus dem Fenster mit ihrem Ermessen.

Von Hessen habe ich auch schon eher konservative Töne vernommen, aber da weiß ich nichts genaues.

Gruß
Andy

Re: RHG-Ausnahmen in NRW

Verfasst: Samstag 5. September 2015, 21:32
von Rob5
hugo_1977 hat geschrieben:
Es gibt in NRW Brauereien wie z.B. das Gruthaus oder Braustelle/Freigeist, die den Weg über alternative Bezeichnungen gehen.
Den Punkt finde ich interessant, denn wenn man sein Frucht/Kreuter/WasAuchImmer-Gebräu "Braukreation" oder Ähnliches, aber eben nicht Bier nennen will und in den Verkehr bringt, dann scheint man ja gar keine Ausnahmegenehmigung als "besonderes Bier" beantragen zu müssen, sehe ich das richtig?
So einfach ist das leider nicht. Die lebensmittelrechtliche Herstellungsvorschrift ist zwar mit der Inverkehrbringungsvorschrift verwoben, aber es gibt keine Gerichtsentscheidung, die besagt, dass ein Produkt, welches Bier ist, hergestellt werden darf, wenn später beabsichtigt ist, es unter anderer Bezeichnung statt Bier in Verkehr zu bringen. Im Gegenteil, siehe Schwarzer Abt und die Antwort der Landesregierung auf S. 3 letzter Absatz. Der Begriff Bier i.S.d. Herstellungsvorschrift (§ 9 Abs. 1 VorlBierG) bezieht sich, wie man an der Antwort der Landesregierung schön sehen kann, auf einen Produktbegriff Bier ("Biercharakter" - Aussehen, Geruch, Geschmack). Unter diesen fallen natürlich auch alle Getränke, die nicht unter Einhaltung der Vorschriften bereitet wurden, gleichwohl aber Bier sind. In der Praxis interessiert das aber augenscheinlich fast keinen (zumindest wird es nicht öffentlich), da es praktisch immer um Verstöße gegen das Inverkehrbringen geht. Anders als bei Verstößen gegen die Herstellungsvorschrift geht es dort nämlich nicht nur um Ordnungswidrigkeiten, sondern bei Vorsatz auch um Straftaten (§§ 11, 59 LFGB).
Wenn das Getränk nun so weit weg von dem ist, dass es nach Aussehen, Geruch, Geschmack etc. nicht mehr als Bier anzusehen ist, unterfällt es nicht der Herstellungsvorschrift, darf wegen der an die Herstellungsvorschrift gekoppelten Inverkehrbringungsvorschrift gleichwohl nicht als Bier in Verkehr gebracht werden. Einfache andere Bezeichnungen wie "Braukreation" werden aber ebenfalls durchfallen, denn alles was den Anschein erweckt, es handele sich um Bier, ist nicht erlaubt (§ 1 Abs. 1 BierV). Darunter sollen auch fremdsprachliche Bezeichnungen wie "Stout" oder sogar die Verwendung der Bier-Normflaschen fallen. Es kommt, das wird aus bisher ergangenen Urteilen deutlich, auf die Gesamtaufmachung an.
Der Deklarationsumweg als Mischgetränk dürfte bei behördlicher Überprüfung auch nicht so von Erfolg gekrönt sein. Denn um ein Mischgetränk soll es sich nach der Verkehrsauffassung nur dann handeln, wenn Bier mit einem anderen fertigen Produkt in einem gewissen Verhältnis gemischt wird.
hugo_1977 hat geschrieben:Ok... Die Camba Milk-Stout-Story widerlegt das eigentlich, allerdings gilt in Bayern ja auch das Bayrische RHG. So wie ich das verstanden habe ist das aber wirklich NUR in Bayern so, quasi das Überbleibsel des originalen bayrischen RHGs. In allen anderen Bundesländern scheint es ja die Möglichkeit zu geben bspw. Frucht/Kreuter/WasAuchImmer-Biere als besondere Biere zu beantragen.
Richtig. In Baden-Württemberg galten bis zu deren Aufhebung vor 20 Jahren auch strengere Vorschriften. Ob die Sondervorschriften in Bayern trotz der mittlerweile durch Änderungen an anderen Gesetzen entstandenen Verweisfehler (inhaltlich hat sich nichts geändert) noch anzuwenden sind, ist bisher nicht gerichtlich entschieden worden. Genau so wenig gab es natürlich eine Vorlage von Instanzgerichten an das BVerfG, ob die Sondervorschriften im Einklang mit Verfassungsrecht stehen.
hugo_1977 hat geschrieben:Ich schätze das auch eher so ein, das es überhaupt kein Wettbewerbsnachteil ist, sein Gebräu nicht Bier nennen zu dürfen. Der Craft-Beer Markt ist heiß auf jeden neuen Scheiß. Ob auf dem Getränk irgendwo auf der Rückseite Leicht/Voll/Starkbier draufsteht, ist dem Konsumenten sowieso erstmal egal. Ganz im Gegenteil, ich habe ich den Eindruck dass es sogar ein verkaufsförderndes Argument ist, sein Gebräu gerade nicht als Bier, sondern als Lager/Ale/Stout/Wit/etc. oder zu belablen.
S. oben. Bekannte Biersorten sollen geeignet sein, den Anschein zu erwecken, es handele sich um Bier. Im Übrigen ist auf dem Produkt die Bezeichnung des Lebensmittels (früher Verkehrsbezeichnung genannt) für dieses anzubringen. Phantasiebezeichnungen können diese auch nicht ersetzen (Art. 17 Abs. 4 LMIV bzw. früher § 4 Abs. 4 LMKV). Und wenn es nun nicht gerade, wie in der Antwort der Landesregierung, eine Art Fruchtwein ist, dürfte es auch ziemlich schwer sein, das Produkt in Ermangelung einer Verkehrsbezeichnung so zu beschreiben, dass nicht der Anschein entsteht, es handele sich um Bier, wenn es sich lebensmittelrechtlich nach Aussehen, Geruch und Geschmack als Bier darstellt (immer unterstellt, dass den Herstellungsverstoß keinen interessiert, sonst schaltet schon da die Ampel auf Rot).
Ladeberger hat geschrieben:Von Hessen habe ich auch schon eher konservative Töne vernommen, aber da weiß ich nichts genaues.
Das würde letztlich nur zu einer Beschäftigung der Verwaltungsgerichte führen. Denn sofern kein Missbrauch droht oder andere überwiegende Gemeinwohlgründe dem entgegenstehen, besteht nach BVerwG ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung (=Ermessensreduzierung auf Null). So deutlich wie sich das BVerwG dazu geäußert hat, das wäre schon traurig, wenn die Behörden weiterhin auf die Bremse treten. Nur in Bayern, da gibt es diese Möglichkeit bisher leider nicht, wenn unterstellt wird, dass die Sonderregelung trotz der Verweisproblematik anzuwenden ist.


Worüber noch nicht gesprochen wurde, sind die für den Antrag auf Zulassung eines besonderen Bieres anfallenden Gebühren. Im Land Niedersachsen z.B. liegen sie je nach Aufwand zwischen 12 und 2060 Euro, im Land Brandenburg zwischen 50 und 260 Euro.