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Verleih von Schankanlage an Privatpersonen

Verfasst: Freitag 8. April 2016, 12:41
von Mais
Hallo miteinander,

ich habe derzeit bei mir privat eine Schankanlage im Keller stehen und in Hinsicht auf den Sommer stellt sich mir folgende Frage:

Darf ich die Schankanlage an andere Privatpersonen in näherer Umgebung über die Sommermonate (ka z. B. 0,5 - 1 km Radius, Stichwort Nachbarschaftshilfe) gegen ein Endgeld zum Erhalt und Pflege der Anlage vermieten? Bei der Miete würde ich eine Sicherheitseinweisung anbieten und unterzeichnen lassen. Fassbier würde von der Metro für Selbstkosten mit verfügbar gestellt werden.
Oder ginge das nur als gewerblicher Anbieter?

Würde das Ausbringen von Flyern (in Briefkästen oder ins eigene Haus) etwas am rechtlichen Status von mir ändern?

Die Anlage selber ist eine KT-90 der Kall GmbH, Schläuche, Zapfkopf, Zapfhahn haben alle eine SK-Nummer. CO2 hat laut Typenblatt Lebensmittelqualität.
(http://www.schanktec.de/gewi-leihe.pdf)

Meiner Recherche nach müsste es möglich sein, die Anlage von Privat an Privat unter jeglichen Haftungsausschluss zu vermieten, solange monetäre Freigrenzen eingehalten werden. Als gewerblich wird zudem beschrieben wenn die Tätigkeit regelmäßig und wiederholt stattfindet.

Dazu noch die Frage, was würdet ihr unter regelmäßig versteht. Ist eine saisonale Vermietung für z.B. 1-2 mal im Monat in 3-4 Monaten im Jahr schon regelmäßig (die Frage stellt sich mir ich auch z.B. beim Rasenmähen o.ä.)?

Was wären mögliche Konsequenzen?

Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen

Viele Grüße

Peter

Re: Verleih von Schankanlage an Privatpersonen

Verfasst: Freitag 8. April 2016, 12:56
von Jm010265
Ich denke einigen Getränkehändlern wird das sauer aufstoßen.
Bier zu Selbstkostenpreis von Metro-wer holt es da ab? Fässer schleppen für lau für die anderen?
Dann klingelt abends um 21.30 das Handy "Eh komm mal, da kommt kein Bier raus!" weil die "Mieter" zu doof sind und die CO" nicht dicht angeschlossen haben- die ist jetzt auch leer, eine auf Reserve hab ich leider nicht.....
Flyer -Werbung als Privatperson, Bier zum Selbstkostenpreis ohne Gewinnabsicht?
Ob ich mir das geben würde ohne Gewinnabsicht!
1-2x im Monat ist schon regelmäßig....

Wäre mir für den nicht zu erzielende Erlös zu viel Action und dann ist noch nichts kaputt gegangen. :thumbdown
Mfg Hannes

Re: Verleih von Schankanlage an Privatpersonen

Verfasst: Freitag 8. April 2016, 13:35
von Ladeberger
Meines Wissens sind die Verordnungen rund um den Betrieb von Schankanlagen aufgehoben. Der Verleih sollte sich im privaten Raum nach keinen anderen Vorschriften richten, als der Verleih eines Rasenmähers oder Küchenmixers. Deine Planung klingt jedoch nach einer nach außen gerichteten (die Flyer verstärken das), auf Dauer angelegten, regelmäßigen Unternehmung mit Gewinnerzielungsabsicht. Das erfüllt alle Tatbestandsmerkmale eines Gewerbes.

Ich verstehe aber auch nicht - wenn du das wirklich glaubhaft als Nachbarschaftshilfe betreiben willst - warum da da direkt zum Rundumschlag mit Werbung, Sicherheitseinweisung (würde ich dir übrigens im Leben nicht unterschreiben) und langfristiger Planung ausholst. Fang doch klein an, im Freundeskreis oder bei Nachbarn die man gut kennt und schau wo das hinführt.

P.S. Was genau soll denn ein Vertrag "unter jeglichem Haftungsausschluss" sein?

Gruß
Andy

Re: Verleih von Schankanlage an Privatpersonen

Verfasst: Freitag 8. April 2016, 13:43
von philipp
Mais hat geschrieben:Meiner Recherche nach müsste es möglich sein, die Anlage von Privat an Privat unter jeglichen Haftungsausschluss zu vermieten, solange monetäre Freigrenzen eingehalten werden. Als gewerblich wird zudem beschrieben wenn die Tätigkeit regelmäßig und wiederholt stattfindet.
Was sind denn da deine Quellen?

AFAIK gibt es keine "monetären Freigrenzen" bei der Unterscheidung zwischen privat und gewerblich. Und AFAIK darfst du (unter einer Vertragsstrafe von mehreren hundert Euro) auch in der Metro nicht privat kaufen.


Also: Wenn du regelmäßig deine Anlage und noch Bier dazu verkaufst, handelst du gewerblich. Ob du dabei Gewinn erzielst oder nicht, spielt keine Rolle.


Wenn deine Kollegen sich die Anlage ab und zu mal leihen sieht das sicher anders aus - aber so wie du es beschreibst, willst du eher einen Privat-Partyservice gründen.

BTW: Wenn du Rotze in der Anlage hast und die Menschen kriegen dadurch einen Infekt, bist du so oder so dran, wenn du deine Sorgfaltspflicht verletzt hast.

Re: Verleih von Schankanlage an Privatpersonen

Verfasst: Samstag 9. April 2016, 11:43
von Mais
Hallo,

danke für eure Meinungen.

ich fange mal von hinten an:

Die monetären Freigrenzen haben sich wohl auf die potentielle Versteuerung bezogen. Damit leider etwas am Thema vorbei und fällt daher unter gefährliches Halbwissen (gH)^^

Zu Einkäufen in der Metro für private Zwecke: Das mag zwar irgendwo aufgeführt gewesen sein beim Kundenkarte holen, kontrolliert wurde sowas zumindest bei mir oder meinen Bekanntenkreis noch nicht. Sofern solche Rechnungen dann nicht für die Steuererklärung verwendet werden, sollte dabei ja auch kein Schaden entstehen. Ich möchte die Sache auch gar nicht vertiefen, wer öfter mal in der Metro ist, weiß ja wie die Einkaufswagen der meisten Kunden aussehen und Fassbier gäbe es ja auch woanders ...

Das Problem mit der Reinigung sieht da schon anders aus. Grundsätzlich dokumentiere ich jede Reinigung mit Datum und Art in ein kleines Buch, das ich mir in die Anlage lege. Sorgfaltspflicht verletzten würde ich nur zu Ungern, egal ob ich für meine Freunde mal was ausschenke oder woanders.

Flyer (ich meinte zwar keine Hochglanzfyler, sondern einfach ein gedrucktes SW DINA5, denke selber aber nicht das es da groß rechtliche Unterschiede gibt) wird es dann auf keinen Fall geben, egal ob ich was mache oder nicht. Der Punkt mit der nach außen gerichteten Wahrnehmung leuchtet mir sehr ein und ich hatte schon so etwas erwartet. Find es aber beruhigend wenn auch andere da Probleme sehen, unabhängig vom Radius :)
Für das eigene Wohnhaus bzw. Nachbarn sollte dass dann aber ggf keine großen Probleme geben, da ja alles Privatgrund ist und von außen nicht einsehbar.

Gedacht war ein Leihvertrag in dem unter anderem ein Haftungsausschluss für potentielle Verletzungen, Sach- oder Personenschäden die durch die Anlage entstanden sein könnten, stehen würde (Ich hoffe der Satz ist verständlich). Eine Frage dazu noch kurz: Ist sowas überhaupt möglich, oder handelt es sich hier auch wieder um gH?
Eine Sicherheits- und Bedienungseinweisung sehe ich übrigens nicht als Rundumschlag an. Eher als Vermeidung von Problemen und weniger Verschleiß an Anlage und Nerven.


Zusammenfassend noch einmal vielen Dank für eure Meinungen. :thumbup Bremsen zwar anfänglichen Enthusiasmus aber das ist vielleicht auch gar nicht so verkehrt :Smile

Ich werde mir das ganze noch einmal ganz genau überlegen und wenn dann auch nur bei den direkten Nachbarn und mal schauen ob es da überhaupt Nachfrage gibt.
Wenn nicht, halt nicht... Ich fände es halt schön wenn die Anlage öfter genutzt werden würde und nicht die meiste Zeit des Jahres im Keller ihr Dasein fristen würde.

Viele Grüße

Peter

Re: Verleih von Schankanlage an Privatpersonen

Verfasst: Sonntag 10. April 2016, 03:06
von Scheibelhund
Ich sehe in dem Vorhaben irgendwie keinen Sinn.

Denn wer zahlt schon was für die kurzfristige Benutzung einer Schankanlage. Und wenn er was zahlt, dann in einem Umfang, der nicht der Rede wert ist.

Man handelt sich hier nur Ärger und Arbeit ein.

Das scheint mir wie viele meiner Ideen, von denen dann 90 % nach einer Prüfung durchfallen.

Einfach abhaken und nicht nachtrauern, war halt nix

Re: Verleih von Schankanlage an Privatpersonen

Verfasst: Sonntag 10. April 2016, 11:14
von Ladeberger
Wenn du deine Schankanlage gegen ein Entgelt abgibst, kommt kein Leihvertrag, sondern ein Mietvertrag zustande. Die gesetzlichen Haftungspriviligierungen der Leihe greifen daher nicht. Welche Haftungsrisiken du vertraglich wirksam ausschließen kannst, musst du mit einem Rechtsanwalt klären, das kann hier in einem Forum übers Hobbybrauen nicht erledigt werden. Regelmäßig kannst du davon ausgehen, dass die Haftung weder bei gröblicher Verletzung deiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten, noch bei Verletzung der Kardinalpflichten aus dem Mietvertrag wirksam beschränkt werden kann. So sollte dir etwa auch bewusst sein, dass du als Vermieter während der vereinbarten Mietzeit verschuldensunabhängig für jede zumutbare Instandhaltung/Reparatur der Mietsache aufkommen musst. Ferner hast du keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung vor Vertragsende. Wenn du etwa kurzfristig deine Anlage für eine Party bräuchtest und es zu keiner Einigung mit dem Mieter kommt, guckst du in den Mond.

Gruß
Andy

Re: Verleih von Schankanlage an Privatpersonen

Verfasst: Sonntag 10. April 2016, 17:11
von Duke
Hallo Peter!

Mir stellt sich hier die Frage warum du/man so etwas machen sollte(st).
Nur aus Nettigkeit und gegen Reinigungsentgeld eine Schankanlage vermieten?
Zapfanlagenwartung und -pflege geht mit einem - wie ich finde - großen
Reinigungsaufwand daher.
Alkalischer Reiniger (Beviliquid), Reinigungschwämmchen kosten Geld und je
länger die Anlage nach dem letzten Glas Bier herumsteht, desto höher werden
Reinigungsaufwand und in gewissem Maße auch die Kosten.
Ich bin mir sicher, dass viele Getränkemärkte, die dir 10 oder 15 Euro für die
Zapfe abknöpfen nicht viel daran verdienen, da die Schankanlage eben regel-
mäßig professionell gereinigt und gewartet wird. Das wird eher Service sein
und dass Fassbier generell gekauft wird.
Wenn Du dann noch Bier zum Selbstkostenpreis anbieten willst und durch
die Gegend fährst, dann ist das zwar nett von dir, aber außer Zeittotschlagerei
sehe ich da nichts. Klar, für einen guten Freund würde ich so etwas auch mal
machen, aber nicht fürs ganze Dorf.
Und eines hat mich die Erfahrung gelehrt: Wenn ein und dieselbe Person ein
Gerät bedient, läuft die Maschine, aber wechselnde Benutzer rufen immer
Servicetechniker auf den Plan. Sei es in der Firma das Auto aus dem Fuhrpark,
der Kopierer oder die Kaffeemaschine; und so wird es auch mit einer Zapfanlage
sein.

Grüße

Norman

edit: Grammatik