Brauen gemäß Freilichtmuseumsverordnung?

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ulli2773
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Brauen gemäß Freilichtmuseumsverordnung?

#1

Beitrag von ulli2773 »

Liebe Brauerfreunde,

bei der Beschäftigung mit der Frage, unter welchen Bedingungen ich mein Bier an Dritte abgeben darf und kann, ohne rechtlich etwas falsch zu machen und dafür eine "Spende" annehmen darf, bin ich in der Nähe auf einen interessanten Lösungsansatz gestossen: dort werden Braukurse im Rahmen eines Schaubrauens als Erwachsenenbildung gemäß Freilichtmuseumsverordnung angeboten. Kennt sich jemand mit dieser Verordnung aus und kann mir sagen, was innerhalb dieser Verordnung bei der Ausübung unserer Leidenschaft möglich ist und wo aber auch die Grenzen dessen liegen?

Herzlichen Dank & schöne Grüße;

Werner
El Gordo

Re: Brauen gemäß Freilichtmuseumsverordnung?

#2

Beitrag von El Gordo »

Ich kenne diese Verordnung nicht, aber Bier an Dritte gegen eine Spende abgeben ist eigentlich gar nie erlaubt, egal wie man es macht.
Wenn man aber will, dass möglichst viele etwas davon mitbekommen, dann frägt man in einem Forum nach. :Greets

Schaubauen und Braukurse sind etwas anderes, als sein eigenes Bier unter das Volk zu bekommen.


Stefan
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