Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

Alle rechtlichen Fragen rund ums Brauen
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DerDerDasBierBraut
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Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#1

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Das Zoll-, Steuern- und Freimengenthema haben wir schon ganz oft durchgekaut. :Greets
Bekannt ist auch, dass die regionalen Hauptzollämter die Biersteuergesetz für Hobbybrauer unterschiedlich interpretieren und nicht überall gleich streng auslegen.

Da ich mir bei einigen Fragen unsicher war, hatte ich unser Hauptzollamt im Kiel angeschrieben und überrascht festgestellt, dass ich mit meiner bisherigen Auslegung des Biersteuergesetzes "übertrieben gesagt" schon fast mit einem Bein im Knast stehe.

Ich möchte meine Fragen und die Antworten des HZA Kiel hier kurz veröffentlichen, damit die Hobbybrauer aus SH wissen, welche Maßstäbe unser Hauptzollamt ansetzt.

Themenschwerpunkt "steuerliche Freimenge"
Jens hat geschrieben:Bin ich in der Nachweispflicht, dass ich die gesetzliche Freimenge von 200 Litern Bier/Jahr nicht überschritten, bzw. die Mehrproduktion ordnungsgemäß versteuert habe? Bin ich irgendeiner Form verpflichtet, jeden Brauvorgang zu dokumentieren?
Zoll hat geschrieben: Grundsätzlich ist dem zuständigen Hauptzollamt jeder Brauvorgang vor Beginn anzuzeigen und durch Aufzeichnungen und Belege zu dokumentieren. Da es sich bei Bier um einen Steuergegenstand nach dem Biersteuergesetz (BierStG) handelt unterliegt die Herstellung im Steuergebiet der Steueraufsicht. Es wird zwar als Erleichterung die jährliche Brauanzeige zugelassen, diese beinhaltet aber keinen Verzicht auf die Dokumentation der einzelnen Brauvorgänge. Das in §39b Biersteuerverordnung (BierStV) genannte Belegheft bezieht sich nur auf gewerbliche "Verwender" im Sinne des Biersteuergesetzes und nicht auf "Hersteller" von Bier.
Jens hat geschrieben:Zählen verworfene Sude bei der steuerlichen Freimenge als "gebrautes Bier" oder werden sie nicht berücksichtigt?
Zoll hat geschrieben: Beim Sud handelt es sich nicht um einen Steuergegenstand und wird somit nicht auf die hergestellte Biermenge angerechnet.
Sobald sich das Bier im Gärprozess befindet, also Alkohol enthält, ist die gebraute Menge anzurechnen. Ein Verwurf ist zu dokumentieren. Sie können die geplante Vernichtung des Bieres vor dem Vollzug bei uns anzeigen, damit die Biermenge von Ihrer Freimenge abgezogen wird. Wir sind in diesem Fall berechtigt, beim Verwurf anwesend zu sein.
Themenschwerpunkt "§ 40Absatz 2, §41 BierStV Absatz 1"

Die von Ihnen angeführte Regelung in §40 BierStV trifft nicht auf Sie zu, da sich dieser nur auf in "Brauereien" (Steuerlager) hergestellten "Haustrunk" bezieht.
Jens hat geschrieben:Was bedeutet "eigener Verbrauch" in BierStG § 29 Abs. 2 genau? Muss ich demnach mein gesamtes Bier alleine trinken oder darf ich es in privater Runde mit Bekannten teilen? (Hier bitte unter dem Gesichtspunkt beantworten, dass ich mein Bier in der privaten Runde auch selbst trinke.)
Zoll hat geschrieben: Bier gilt zum "eigenen Verbrauch" hergestellt so lange es im eigenen Haushalt verzehrt wird. Die Abgabe an Freunde und somit der Verbrauch in privater Runde im eigenen Haushalt ist als nicht gewerblich zu bewerten.
Jens hat geschrieben:Wie sieht es aus, wenn ich mein gebrautes Bier an Freunde verschenke, ohne es selbst mitzutrinken?
Zum Beispiel möchte ich demnächst eine Literflasche meines Bieres zum Geburtstag verschenken. Muss ich diesen einen Liter versteuern?
Zoll hat geschrieben: Beim Verschenken von selbstgebrauten Bier an Freunde oder Bekannte kann keine Steuerbefreiung gewährt werden. Das Bier wird dann nicht in ihrem Haushalt verbraucht oder verzehrt und gilt somit als in den Verkehr gebracht.
Die verschenkte Menge ist umgehend mit dem Formular 2075 anzumelden und zu versteuern. :achtung :achtung :achtung
Jens hat geschrieben:Ich habe irgendwo gelesen, dass Brauen an öffentlichen Plätzen rechtlich anders bewertet wird und das gebraute Bier in jedem Fall zu versteuern ist. Leider ist mir die Quelle nicht mehr bekannt.
Wie verhält es sich, wenn ich Brauanleitungen oder meine Brauanlage auf Youtube veröffentliche, bzw. Rezepte und Anleitungen in Internetforen publiziere? Gilt Dies aus Ihrer Sicht ebenfalls als "öffentliches Brauen"?
Zoll hat geschrieben: Das Bierbrauen an öffentlichen Plätzen ist tatsächlich biersteuerrechtlich anders zu bewerten, da dieses nicht "im eigenen Haushalt" geschieht. In diesen Fällen handelt es sich um eine Herstellung ohne Erlaubnis nach § 5 BierStG (Steuerlager) und die Biersteuer entsteht sofort nach § 14 Absatz 2 Nr. 2 BierStG. Die hergestellte Menge ist umgehend mit dem Formular 2075 anzumelden und zu versteuern.
Das Veröffentlichen Ihrer Brauvorgänge auf verschiedenen Plattformen(Youtube usw.) ist rechtlich nicht weiter zu beanstanden.
Ich möchte Sie lediglich bitten, bei der Veröffentlichung auf die verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften und die erforderliche Anzeige beim zuständigen Hauptzollamt hinzuweisen.
Also Jungs....
Bei uns im Norden sind die Zügel eher kurz. Jeder Liter Bier der verschenkt oder außer Haus getrunken wird muss per 2075 angemeldet werden! Jeder Brauvorgang muss vor dem Brauen angezeigt werden. Dokumentation ist indirekte Pflicht. Man darf sein Selbstgebrautes nur in der eigenen Wohnung legal steuerfrei trinken. Bier mit Infektionen muss man so lange im Keller weitergammeln lassen bis der Zoll dem Verwurf zustimmt oder die verworfene Menge ist steuerpflichtig (bzw. wird von der Freimenge abgezogen).

Ich denke bei diesen Vorgaben macht es durchaus mehr Sinn auf die 200 Freiliter zu verzichten und gleich alles per Formular 2075 anzumelden. Wie das mit dem Anzeigen vor dem Brauen funktionieren klappen soll weiß ich allerdings noch nicht genau. Die Ausschlagmenge (bei definierter Stammwürze) kann ich vorab nur grob schätzen. Da frage ich besser noch einmal beim Zoll nach.


Gruß
Jens
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Jens
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#2

Beitrag von Boludo »

Du musst nicht mehr jeden Sud vorher anmelden, egal was die sagen.
Und Du hast schlafende Hunde geweckt.

Stefan
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emilio
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#3

Beitrag von emilio »

Sagt doch auch das Zollamt. Du musst den Sud nur dokumentieren....
Jens hat geschrieben:Bin ich in der Nachweispflicht, dass ich die gesetzliche Freimenge von 200 Litern Bier/Jahr nicht überschritten, bzw. die Mehrproduktion ordnungsgemäß versteuert habe? Bin ich irgendeiner Form verpflichtet, jeden Brauvorgang zu dokumentieren?
Zoll hat geschrieben: Grundsätzlich ist dem zuständigen Hauptzollamt jeder Brauvorgang vor Beginn anzuzeigen und durch Aufzeichnungen und Belege zu dokumentieren. Da es sich bei Bier um einen Steuergegenstand nach dem Biersteuergesetz (BierStG) handelt unterliegt die Herstellung im Steuergebiet der Steueraufsicht. Es wird zwar als Erleichterung die jährliche Brauanzeige zugelassen, diese beinhaltet aber keinen Verzicht auf die Dokumentation der einzelnen Brauvorgänge. Das in §39b Biersteuerverordnung (BierStV) genannte Belegheft bezieht sich nur auf gewerbliche "Verwender" im Sinne des Biersteuergesetzes und nicht auf "Hersteller" von Bier.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#4

Beitrag von riegelbrau »

Für mich gibt es hier keinerlei neue Aspekte, die nicht irgendwo schon mal diskutiert worden wären. Das Gesetz ist schon in ganz Deutschland gleich, nur die Anmeldewünsche der HZAer waren bis vor kurzem eben sehr kreativ unterschiedlich.

Für die Frage der Sudanmeldung hat das SH-Zoll hier m.E. auch den aktuellen Stand beschrieben:
Es heißt:
Grundsätzlich ist dem zuständigen Hauptzollamt jeder Brauvorgang vor Beginn anzuzeigen ...
dann aber:
Es wird zwar als Erleichterung die jährliche Brauanzeige zugelassen ...
Also wird auch in SH die jährliche Brauanzeige zugelassen, denn die Anzeige jedes einzelnen Brauvorgangs ist eben nur "grundsätzlich" gefordert. Im Rahmen der Erleichterung aber eben nicht mehr.

Ich verstehe den Sinn dieser kleinlichen Fragerei an das HZA auch nicht ...

Gruß Christoph
(emilio war schneller. Jetzt habe ich es getippt, deshalb schicke ich es auch ab!)
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#5

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

riegelbrau hat geschrieben:Für mich gibt es hier keinerlei neue Aspekte, die nicht irgendwo schon mal diskutiert worden wären. Das Gesetz ist schon in ganz Deutschland gleich, nur die Anmeldewünsche der HZAer waren bis vor kurzem eben sehr kreativ unterschiedlich. ...
...
Ich verstehe den Sinn dieser kleinlichen Fragerei an das HZA auch nicht
Genau diese "kreativen Interpretationen" der unterschiedlichen HZAs haben in allen Foren zu völlig abstrusen Diskussionen geführt. Am Ende immer hieß die Lösung immer "Frag doch bei Deinem Zollamt nach".
Da das Biersteuergesetzt absolut schwammig formuliert ist und auch durch den Zoll regional anders interpretiert wird ergab es für mich schon einen Sinn bei meinem HZA "kleinkariert" nachzufragen. Jetzt weiß ich woran ich bin und die anderen User aus SH auch.
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Jens
Bierolo
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#6

Beitrag von Bierolo »

Ich würde hier den Leiter der HZA um Stellungnahme bitten,
in bezug auf gesunden Menschenverstand.

Fiktiver Einzelfall:
Ein einziger Gast möchte aus meinem Haushalt eine 0,3l Buddel mitnehmen / ggf. auch ohne meine Zustimmung per Diebstahl (ohne Strafanzeige meinerseits)
Zolltechnisch würde diese Flasche in den Verkehr gebracht und ich würde diese auch verzollen.
Was würde dann eine Zollbestätigung kosten im Vergleich zum Zollbetrag via Überweisung / Bareinzahlung ?
Oder aus der Sicht Kosten/Nutzen Zoll-Einnahmen vs Zoll-Personalaufwand ?
Noch konkreter: Unverzüglich zu begleichen umfasst welchen Zeitraum ab eintreten des Tatbestandes ?
1 Minute / 1 Stunde / 1Tag oder x- Zeiteinheiten ohne sich bei Verzug einer Steuer (hinterziehungs)-Anzeige < 0,x EUR zu riskieren.

Imho sollte hier ein Außer-Haus Rahmen gefunden werden.
z.B dass neben 200 l in der Wohnung auch davon bis zu 50l außer Haus möglich sind ohne Verkauf.
Bierolo startet in der 20L Einkocher-Liga.
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flensdorfer
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#7

Beitrag von flensdorfer »

Moin Jens,

obwohl ich dichter an Kiel wohne, ist für Flensburg das HZA Itzehoe zuständig. In der Bestätigung für 2016 ist die jährliche Anzeige ausdrücklich zugelassen, dokumentieren tue ich eh immer sehr genau.
Grundsätzlich lese ich für mich aus den Antworten keine neuen Informationen heraus. Einzig die Antwort zum Verschenken war ok, aber auch das war mir schon irgendwie vorher klar.

Ich bin auch etwas zwiegespalten, ob das Nachfragen jetzt so glücklich war. Andererseits steht es ja jedem frei, sich bei den zuständigen Stellen zu erkundigen. Allerdings hoffe ich, das der Außendienst jetzt nicht mit plötzlicher Aktivität hinsichtlich uns Hobbybrauern aufwartet.

Schreibe doch mal, falls du in nächster Zeit Besuch bekommst.

BG
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afri
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#8

Beitrag von afri »

Mach's wie Ruthard (?), der meldet jeden noch so kleinen Sud an und versteuert ihn direkt. Damit bist du in keinem Fall ein Steuersünder, auch wenn du das Selbstbräu üblicherweise nicht außerhalb deiner Hütte weitergeben darfst, es jedoch dennoch tust. Steuervergehen werden stärker bzw. schärfer geahndet, als Verstöße gegen sonstige Vorschriften.

Willst du einen Liter verschenken oder gar verkaufen, melde ihn an mittels 2075 und dann bist du so gut wie aus dem Schneider. Ich mache das auch so, wenn auch der Nachweis für den Zoll schwierig werden dürfte, wem ich was abgab.

Das mit der Vernichtung fand ich so lange spannend, wie ich davon ausging, dass es kostenfrei sei. Nein, der Zoll verlangt für beaufsichtigtes Wegkippen Geld. Zumindest solange er oder sie anwesend ist, An- und Abfahrt exklusive, versteht sich.

Nun, ein ordentlich geführtes Braubuch hat ja wohl fast jeder hier, oder? Jaja, ich weiß, muss man nicht haben, aber trotzdem erleichtert es einem die Argumentation im Fall, dass der Zoll mal eine Braustättenbesichtigung durchführen will.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#9

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

afri hat geschrieben:Das mit der Vernichtung fand ich so lange spannend, wie ich davon ausging, dass es kostenfrei sei. Nein, der Zoll verlangt für beaufsichtigtes Wegkippen Geld. Zumindest solange er oder sie anwesend ist, An- und Abfahrt exklusive, versteht sich.
Danke für die Ergänzung. Ich muss den Beamten, der mir im Ernstfall beim Wegschütten zuschaut auch noch bezahlen? Das ist ja der Hammer! Dann wird es sicher billiger die entsorgten 30 Liter trotzdem brav zu versteuern ... :Waa
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Jens
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#10

Beitrag von Bierolo »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben:
afri hat geschrieben:Das mit der Vernichtung fand ich so lange spannend, wie ich davon ausging, dass es kostenfrei sei. Nein, der Zoll verlangt für beaufsichtigtes Wegkippen Geld. Zumindest solange er oder sie anwesend ist, An- und Abfahrt exklusive, versteht sich.
Danke für die Ergänzung. Ich muss den Beamten, der mir im Ernstfall beim Wegschütten zuschaut auch noch bezahlen? Das ist ja der Hammer! Dann wird es sicher billiger die entsorgten 30 Liter trotzdem brav zu versteuern ... :Waa
Ist das verbindlich, dass ich einen Aufwandsaufschlag für die Entsorgung zu zahlen zu habe?
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#11

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Bierolo hat geschrieben:
DerDerDasBierBraut hat geschrieben:
afri hat geschrieben:Das mit der Vernichtung fand ich so lange spannend, wie ich davon ausging, dass es kostenfrei sei. Nein, der Zoll verlangt für beaufsichtigtes Wegkippen Geld. Zumindest solange er oder sie anwesend ist, An- und Abfahrt exklusive, versteht sich.
Danke für die Ergänzung. Ich muss den Beamten, der mir im Ernstfall beim Wegschütten zuschaut auch noch bezahlen? Das ist ja der Hammer! Dann wird es sicher billiger die entsorgten 30 Liter trotzdem brav zu versteuern ... :Waa
Ist das verbindlich, dass ich einen Aufwandsaufschlag für die Entsorgung zu zahlen zu habe?
Achim kommt auch irgendwie vom Amt. Ich glaube der weiß das ...
Bierolo hat geschrieben:Fiktiver Einzelfall:
Ein einziger Gast möchte aus meinem Haushalt eine 0,3l Buddel mitnehmen / ggf. auch ohne meine Zustimmung per Diebstahl (ohne Strafanzeige meinerseits)
Zolltechnisch würde diese Flasche in den Verkehr gebracht und ich würde diese auch verzollen.
Das könntest Du nicht per 2075 anzeigen und versteuern, da das Formular mit HL arbeitet und nur 2 Nachkommastellen zulässt. Die 0,3 Liter musst du sicher nicht auf einen Liter zum versteuern aufrunden, damit Du die geklaute Flasche anmelden kannst.
Ja, da muss eine Entschärfung für uns Hobbybrauer her. Vermutlich sehen die Beamten und Politiker das aber anders.
Ich melde mein Bier jetzt immer an, da ich es eher selten hier in der Bude "vernichte". Die Freimenge ist daher völlig sinnfrei für mich.

Nochmal kurz zum Formular 2075 ...
Das °P Feld nimmt keine Nachkommastellen an. Wie handhabt ihr das? Kaufmännisch runden? Abrunden?
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#12

Beitrag von Boludo »

Die können von Dir nicht Dinge verlangen, wozu sie kein Recht haben.
Das mit dem einzeln anzeigen und der Dokumentation hat keinen rechtlichen Hintergrund.
Die können genau so gut verlangen, dass Du beim Brauen jedesmal einen Seppelhut aufziehen musst. Das würdest Du doch sicher auch nicht machen.

Ich würde entweder juristisch dagegen vorgehen, was sehr mühsam sein wird oder noch besser jeden Tropfen versteuern, eventuell sogar jeden Starter. Kostet je nach Mange ca 10 Euro pro Jahr. Dann haben sie den Ärger und Du Deine Ruhe. Und je mehr das so machen desto eher werde sie vernünftig.

Stefan
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Sura
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#13

Beitrag von Sura »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben:Das Zoll-, Steuern- und Freimengenthema haben wir schon ganz oft durchgekaut. :Greets
Bekannt ist auch, dass die regionalen Hauptzollämter die Biersteuergesetz für Hobbybrauer unterschiedlich interpretieren und nicht überall gleich streng auslegen.

[viel quatsch mit Soße]
......
[/viel quatsch mit Soße]

Also Jungs....
Bei uns im Norden sind die Zügel eher kurz. Jeder Liter Bier der verschenkt oder außer Haus getrunken wird muss per 2075 angemeldet werden! Jeder Brauvorgang muss vor dem Brauen angezeigt werden. Dokumentation ist indirekte Pflicht. Man darf sein Selbstgebrautes nur in der eigenen Wohnung legal steuerfrei trinken. Bier mit Infektionen muss man so lange im Keller weitergammeln lassen bis der Zoll dem Verwurf zustimmt oder die verworfene Menge ist steuerpflichtig (bzw. wird von der Freimenge abgezogen).

Ich denke bei diesen Vorgaben macht es durchaus mehr Sinn auf die 200 Freiliter zu verzichten und gleich alles per Formular 2075 anzumelden. Wie das mit dem Anzeigen vor dem Brauen funktionieren klappen soll weiß ich allerdings noch nicht genau. Die Ausschlagmenge (bei definierter Stammwürze) kann ich vorab nur grob schätzen. Da frage ich besser noch einmal beim Zoll nach.


Gruß
Jens
Herzlichen Glückwunsch, du hast in der Urlaubszeit einen Zollbeamten gefunden dessen Wissen von anno dazumal ist.

Das reicht vollkommen (an poststelle.hza-kiel@zoll.bund.de)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, daß ich als Hobbybrauer auch im Jahr 2016 in unregelmäßigen Abständen Bier für den Eigenverbrauch brauen werde. Die Braugänge finden an meimem unten genannten Wohnort statt, wobei eine Gesamtmenge von 200 Liter nicht überschritten werden wird.
Der erste Brautag wird voraussichtlich der 02.01.2016 sein.


Telefonier mit einem der weiss wovon er spricht. Du musst maximal den ersten Sud in der Menge anzeigen. Bei Folgebescheinigungen den ersten Brautag (also z.b. den 1.1.xxxx)
Mehr wollen die von dir nicht wenn es für dich zu Hause ist und du unter 200l braust. Das ist Quatsch.

Und wenn du mehr als 200l braust (was keiner wissen oder jemals erfahren wird wenn du ihn nicht mit der Nase drauf stösst), dann darst du den Kram da oben machen. Das hat dann aber NICHTS mit der pauschalen 200l Freimenge als Hobbybrauer zu tun. Und das die da dann alles wissen wollen ist ja klar.

Mach das Fass wieder zu, es ist nichts passiert.

Gruß,
Kai
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem."
(Karl Valentin)
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#14

Beitrag von philipp »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben:Genau diese "kreativen Interpretationen" der unterschiedlichen HZAs haben in allen Foren zu völlig abstrusen Diskussionen geführt. Am Ende immer hieß die Lösung immer "Frag doch bei Deinem Zollamt nach".
Nein, das stimmt nicht.

Es gibt nur immer wieder Leute, die meinen, sie seien besonders und hätten entweder ein ganz tolles neues Schlupfloch gefunden, ein neues Argument oder sie hätten eine noch nicht erfasste Gegebenheit, weil z.B. die Gartenhütte auf einem flurtechnisch gesehen anderem Grundstück liegt oder so.

Und dann wird hier immer gesagt: "Verbindliche Auskunft kann dir nur dein Hauptzollamt geben."

Und kennst du das Spannendste: Deine Auskunft gilt grundsätzlich erstmal nur für dich. Höchstens dann noch für die Leute in deinem HZA (davon gibt es auch in SH mehrere: https://de.wikipedia.org/wiki/Hauptzollamt ). Außerdem kann dir dein HZA auch Auflagen auflegen - wenn du z.B. Gaststättenbetreiber bist.

Viel Erfolg übrigens, wenn du mal 15l vernichten willst und dem Zoll dann deshalb vorher Bescheid gibst. Die Anwesenheit und Kontrolle dann muss nicht gratis für dich sein.
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246

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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#15

Beitrag von philipp »

Bierolo hat geschrieben:Ich würde hier den Leiter der HZA um Stellungnahme bitten,
in bezug auf gesunden Menschenverstand.
Das ist Mist, was du vorhast (und typisch deutsch).

Was soll der dir denn schriftlich antworten außer mit dem Gesetzestext?

Ja, im Steuerrecht gibt es häufig Fälle, die kontraintuitiv sind und unnütz erscheinen. Ehrlichgesagt kannst du dir sogar eine Hopfenpflanze hinstellen, ein Gewerbe dafür anmelden und dich dann in einem Gewerbeforum bitterlich beklagen, wie hoch doch die bürokratischen Hürden sind gemessen an deinen Einnahmen von 5€ / Jahr sind. Wenn du dann dem Leiter des Finanzamtes "wegen des gesunden Menschenverstandes" um eine Stellungnahme bittest, wird der dir auch nur mit den Gesetzen antworten können.

Niemand mit gesundem Menschenverstand wird dir einen Brief schreiben mit "Sie haben ja Recht, das ist unnütz. OK, für Sie persönlich gilt das Gesetz nicht, Sie können ab jetzt brauen wie Sie wollen."
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#16

Beitrag von philipp »

Ich schreibe mich schon wieder in Rage, so ein Mist. Aber eines noch:

Bitte behandelt die Sachbearbeiter so, wie ihr auch behandelt werden wollt.

Oder anders herum: Wenn ihr für jeden kleinsten hypothetischen Sonderfall gerne eine Stellungnahme hättet, wird es passieren können, dass am Ende auch auf Einhaltung des Sonderfalles kontrolliert wird. Oder das Kleinigkeiten als Auflagen auferlegt werden.

Das Recht lässt das wohl aktuell zu, in der Durchführungsverordnung wird die Möglichkeit explizit erwähnt, jeden Sud sich wieder einzeln anzeigbar zu machen, wenn Verdacht oder Gefahr besteht, dass da gemauschelt wird.
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#17

Beitrag von Flothe »

Mensch, beim Thema Zoll kochen die Emotionen ja hoch wie beim RHG :Ahh

Jetzt lasst dem Jens doch seinen lieben Frieden, bisher ist ja nichts geschehen. Und es wird auch nichts geschehen!

Ist hier im Forum auch nur ein einziger Fall bekannt, bei dem ein Hobbybrauer erwischt/verurteilt/bestraft wurde?

LG Florian

Jeder Tag ohne Bier ist ein Gesundheitsrisiko.
- Zitat: Hildegard von Bingen in ihrem Buch über Heilverfahren "Causae et Curae"
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#18

Beitrag von philipp »

Flothe hat geschrieben:Ist hier im Forum auch nur ein einziger Fall bekannt, bei dem ein Hobbybrauer erwischt/verurteilt/bestraft wurde?
Es gab Fälle von Hausbesuchen. Teilweise bei Leuten, die so viele Fragen gestellt haben, dass der Zoll wohl dachte "das gucken wir uns mal vor Ort an, vielleicht verstehen wir die Fragen ja auch falsch.".

Nichts Ernstes.
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246

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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#19

Beitrag von Maex »

Mein erster und letzter Beitrag in einem Zollthread, versprochen!
Als gedankliche Anregung:
170l Bier kosten im höchsten Steuersatz für Kleinbrauer sage und schreibe 16,04€, + Briefmarke für die Anmeldung beim HZA! :puzz
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#20

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Maex hat geschrieben:Als gedankliche Anregung:
170l Bier kosten im höchsten Steuersatz für Kleinbrauer sage und schreibe 16,04€, + Briefmarke für die Anmeldung beim HZA! :puzz
Genau das ist auch meine Erkenntnis, die ich aus den Antworten vom Zoll gewonnen habe. Einfach pauschal alles versteuern und gut ist es. Dann kann ich mein Bier völlig legal überall hin zum Trinken mitnehmen, es verschenken oder Infektionen ohne drohende "Zollüberwachung" wegschütten wann ich will. Die 2 HL Freimenge hat mir zu viele Einschränkungen, mit denen Die mir im Ernstfall ans Bein pinkeln können.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#21

Beitrag von Boludo »

Du hast trotzdem einen schlafenden Hund geweckt.
Aber schon zu spät.

Stefan
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#22

Beitrag von philipp »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben:
Maex hat geschrieben:Als gedankliche Anregung:
170l Bier kosten im höchsten Steuersatz für Kleinbrauer sage und schreibe 16,04€, + Briefmarke für die Anmeldung beim HZA! :puzz
Genau das ist auch meine Erkenntnis, die ich aus den Antworten vom Zoll gewonnen habe. Einfach pauschal alles versteuern und gut ist es. Dann kann ich mein Bier völlig legal überall hin zum Trinken mitnehmen, es verschenken oder Infektionen ohne drohende "Zollüberwachung" wegschütten wann ich will. Die 2 HL Freimenge hat mir zu viele Einschränkungen, mit denen Die mir im Ernstfall ans Bein pinkeln können.
Nein. Für das "in-verkehr-bringen" steht lediglich nicht mehr der Zoll entgegen. Lebensmittelvorschriften gelten trotzdem, weswegen du dein Bier immer noch nicht verschenken darfst. Wenn du willst, ruf doch mal dein zuständiges Amt (in einigen Bundesländern ist das das Veterinäramt) an und klär das mit denen. Die machen auch gerne Hausbesuche.
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#23

Beitrag von not »

philipp hat geschrieben:
DerDerDasBierBraut hat geschrieben:
Maex hat geschrieben:...
....
Nein. Für das "in-verkehr-bringen" steht lediglich nicht mehr der Zoll entgegen. Lebensmittelvorschriften gelten trotzdem, weswegen du dein Bier immer noch nicht verschenken darfst. Wenn du willst, ruf doch mal dein zuständiges Amt (in einigen Bundesländern ist das das Veterinäramt) an und klär das mit denen. Die machen auch gerne Hausbesuche.
Haha, wenn der Tierarzt zweimal klingelt :Shocked .
HZA-Tröts sind einfach immer geil!
Lasst uns verstärkt Veterinäramt-Tröts beackern, ich sehe da ein riesen Potential ..!

Ich werde zwischenzeitlich mal meine Hendi mit Pfanne bestücken, darin Öl erhitzen und Mais puffen. Salzig. Mais: hat in der Pfanne (wegen RHG und so) ja eigentlich nichts zu suchen..

Prost,
Sönke
... nicht vergessen: immer schön die Schaumpumpe schmieren!
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Flothe
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#24

Beitrag von Flothe »

Jetzt ist es aber langsam mal gut. Man kann auch Probleme herbeifabulieren, wo einfach keine sind!

Es geht hier um privates Verschenken von eigenen Erzeugnissen, für die ich auch keine Haftung übernehme. Ebensowenig für die Erdbeermermelade, die ich diesen Sommer gekocht habe.
Generationen von Großmüttern stehen scheinbar schon mit einem Bein im Knast wegen verdorbenem Eingemachtem?

Solche Antworten schaffen mehr Unsicherheiten, als vorher da waren :puzz

Lasst uns doch einfach unser Bier brauen, ob als 200 L Freimenge oder ordentlich versteuert. Und lasst es uns an die Wagemutigen, die sich ran trauen, auch ausschenenken oder verschenken.

LG Florian :Drink

Jeder Tag ohne Bier ist ein Gesundheitsrisiko.
- Zitat: Hildegard von Bingen in ihrem Buch über Heilverfahren "Causae et Curae"
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§11
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#25

Beitrag von §11 »

Warum warden eigentlich bei RHG und Zoll Themen regelmaessig alle Hobbybrauer zu Volljuristen?
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#26

Beitrag von torbig »

§11 hat geschrieben:Warum warden eigentlich bei RHG und Zoll Themen regelmaessig alle Hobbybrauer zu Volljuristen?
Zum Glück geht's hier nicht um geschlechtskrankheiten. Nicht auszudenken, was da für Ratschläge und Meinungen kund getan würden. :Bigsmile

Leute, lasst es gut sein.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#27

Beitrag von Malzwein »

Mir fällt dazu gerade der Mount Stupid ein. Ganz frei davon sind sicher nur wenige hier.
Gruß Matthias

Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#28

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Irgendwie hatte ich befürchtet, dass dieser Trööt früher oder später aus dem Ruder läuft.

Mein eigentliches Ziel war es aufzuzeigen, dass einige Zollämter die Maßstäbe bei Selbstgebrautem nicht ganz so locker ansetzen wie in vielen alten Threads zu lesen ist. Dort schrieben einige Leute sowas wie: "Mein Zollamt sagte mir, ich soll das 2075 erst ab einem Steueraufkommen von über 10 EUR ausfüllen. Sonst lohnt sich der Verwaltungsaufwand nicht." (Also nur wenn User XYZ mehr als 110 Liter überm Limit braut oder was?).

Mich zum Beispiel hat es völlig überrascht, dass ich mein Selbstgebrautes nach Auffassung unseres HZAs nur in meiner Wohnung "steuerfrei" trinken darf. Neuere User haben vielleicht aus den Zollantworten gelernt, dass die steuerfreien 200 Liter nicht grenzenlose Narrenfreiheit bedeuten, wenn man nicht riskieren möchte irgendwann wegen Steuervergehen belangt zu werden.

Man kann das Ganze natürlich auch so angehen wie Boludo ...
Auf gar keinen Fall schlafende Hunde wecken und bloß nicht nachfragen wie die regionalen Behörden schwammige Gesetzesstellen verstanden wissen wollen. Die Nächsten registrieren sich dann am sichersten gar nicht erst als Hobbybrauer und brauen schwarz. Dann haben die schlafenden Hunde keine Adresse und grunzen brav weiter! Soll jeder so machen wie er es für richtig hält ... :Ahh

So, nun schwatzt mal schön weiter über Lebensmittelrecht, Veterinärmedizin und Tripper. :Drink
Zuletzt geändert von DerDerDasBierBraut am Montag 8. August 2016, 18:57, insgesamt 1-mal geändert.
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
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Jens
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#29

Beitrag von Boludo »

Nicht, dass hier Missverständnisse aufkommen:
Bei mir ist alles legal und ich finde Schwarzbrauen kacke, da sich sicher sehr schnell was ändern würde, wenn sich alle anmelden.
Mein HZA ist zudem extrem vernünftig und macht null Stress.
Angeblich dürfte ich sogar meine Frau zusätzlich mit 200 Liter anmelden und Schaubrauen ist auch kein Problem. Jeden Sud anmelden musste ich noch nie.
Aber mit meinem Einkocher reiß ich die 200 Liter im Jahr eh nicht.

Stefan
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#30

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Boludo hat geschrieben:Nicht, dass hier Missverständnisse aufkommen ...
Tschuldigung Stefan. Das hatte ich missverständlich formuliert. Ich wollte Dir nichts unterstellen.
Die Textstelle habe ich oben nochmal umgeschrieben.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#31

Beitrag von Ruthard »

Ich habe mir ja vorgenommen, mich in diesem Forum nicht mehr zum Thema Zoll zu äußern und ich werde das auch hübsch bleiben lassen.
Erfreulich ist, dass Jens die Auslassungen des HZA in schriftlicher Form vorliegen hat, dazu lässt sich nicht unbedingt jedes HZA herab.
Jens, du kannst mir das Schreiben gerne mal in Kopie überlassen, ich werde es dann in meinem Blog auseinanderpflücken oder
ich schicke es mit ein paar Randbemerkungen in Rot direkt an das zuständige Referat im BMF mit der Bitte, sich die Kollegen vor Ort mal
an zur Brust zu nehmen. Da steht nämlich soviel Unfug drin, das geht auf keine holsteinische Kuhhaut.

Alternativ könnte ich auch ein paar Monate zu dir ziehen (ich bin familär ungebunden) und mich bei deinem HZA als Hobbybrauer anmelden,
dann regele ich das direkt. Wäre nicht das erste HZA das ich sturmreif geschossen habe.

Du solltest jetzt erst mal deinen Zollfuzzi fragen, ob du die 2075 als pdf-Anhang per Email schicken darfst. Üblicherweise geht er darauf ein,
weil er sich so den Beamtendreikampf falten, lochen, abheften spart, bearbeiten muss er die Vorgänge trotzdem - du aber sparst das Briefporto.
Dann meldest du jede Woche 1 Liter verschenktes Bier (2x 0,5l) an und überweist jedes mal die 9ct Biersteuer (kostenfreies Girokonto vorausgesetzt).
Das ist genau was dein HZA haben wollte und du verhältst dich als treuer Untertan regelkonform. Irgendwann wird die Rechnungsstelle den Sachbearbeiter fragen,
was der Scheiß soll - du kannst dich aber immer auf das Schreiben des HZA berufen.

Und lass' dir keine jährliche Abrechnung aufschwätzen, die ist nämlich nicht zulässig. §15 (2) BierStG schreibt eindeutig vor, dass für jeden Vorgang
unverzüglich eine Steueranmeldung abzugeben ist, die Steuer ist sofort fällig. Da hat die Behörde auch keinen Ermessensspielraum, schön ins Knie gef....

Cheers, Ruthard
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#32

Beitrag von Malzwein »

Echt Ruthard! Unterlass es bloß, dich zum Thema Zoll nicht zu äußern. Mir würde echt was fehlen :thumbsup
Gruß Matthias

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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#33

Beitrag von Bierolo »

Wenn ich §14 (4) Satz 2 richtig verstehe wird auch ein "Familienmitglied/Gast/Besucher", der an an der Überführung des Bieres in den steuerrechtlich freien Verkehr, hier der Bier-Herstellung ohne Erlaubnis nach § 5 mitgewirkt hat, zum Steuerschuldner.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#34

Beitrag von torbig »

Als ich vor 25 Jahren im Amt anfing sagte mir ein alter, erfahrener Kollege mal, "bei allem was du mal machst, Mensch bleiben..."
Ich fahre damit im sozialen Bereich bisher sehr gut. Wenn man seine Entscheidungen, auch trotz schwer verständlicher und manchmal schwer nachvollziehbarer Rechtslage, trotzdem gut rüber bringt, sind beide Seiten meist zufrieden.
Es gibt aber auch Zeitgenossen, die es einfach nicht kapieren wollen und meinen mit irgendwelchem kleinkarierten Scheiss einen ärgern zu können/wollen. Diesen Fällen widmet man gezwungenermaßen halt etwas mehr Zeit und muss notgedrungen die gute alte bürokratische Nummer durchziehen. Dann muss anderes, wichtigeres, halt liegen bleiben.
Schade.
Wenn ihr Änderungen wollt, wendet euch an die Gesetzgebung und nicht an die teilweise armen Teufel in den Amtsstuben, die die Scheisse ausführen müssen.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#35

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Hi Ruthard,
Dein Zollmann hat dich richtig gerne, oder? :thumbsup
Für Deinen Blog kann ich Dir meine originale Anfrage und die Antwort vom Zoll schicken.
Es sind jeweils "nur" Emails. Ich hatte in der Anfrage angeboten, dass mir eine formlose Antwort per Email genügt. Das Papier hat der Zoll dann auch prompt gespart. Willst Du die Mails als PN haben? Steht ja eigentlich alles schon oben, mit Ausnahme der Signatur von der Zöllnerin.

Die Idee mit dem wöchentlichen Anmelden eines Liters wäre mir etwas zu aufwendig. Das müssten dann auch schon bundesweit ein paar tausend Leute mehr machen, damit sich vielleicht im großen Stil etwas verbessert. Eigentlich möchte ich meine Zolldame aber nicht zu sehr ärgern und möchte auch keinen Ärger von denen zurück. Ich versteuer jetzt einfach alles und pfeife auf die Freimenge. Mehr als 15-20 EUR pro Jahr kommen auf diese Weise nicht bei mir zusammen. Dann kann ich mit dem Zeug machen was ich will, abgesehen vom gewerblichem Ausschank oder Verkauf.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#36

Beitrag von Boludo »

Wenn ihr Änderungen wollt, wendet euch an die Gesetzgebung und nicht an die teilweise armen Teufel in den Amtsstuben, die die Scheisse ausführen müssen.
Vollkommen richtig. Aber in dem Fall tut der Beamte dumm, in dem er unmögliche Dinge verlangt.
Wie man damit umgeht ist natürlich eine berechtigte Frage. Aber sich alles gefallen lassen geht auch nicht.


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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#37

Beitrag von afri »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben:Achim kommt auch irgendwie vom Amt. Ich glaube der weiß das ...
Nur der Vollständigkeit halber: ich bin zwar Bundesbeamter, aber ich weiß das nicht (weil nicht beim Zoll). Ich meine mich nur zu erinnern, dass ein Besuch von denen kostenpflichtig ist und ein solcher dürfte locker die Steuer für 30 Liter Fehlbräu um ein Vielfaches übersteigen. philipp hat ja auch schon sowas ähnliches geschrieben, weiß wer genaueres über deren Stundensätze?
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#38

Beitrag von Bierolo »

Tante Google erinnert sich an die Zollkostenverordnung

Wenn´s dumm läuft greift auch das 4 Augen-Prinzip und es sind 2 Beamte im Vor-Ort-Einsatz.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#39

Beitrag von tauroplu »

Hier im alten Forum hatten wir das mal: Biervernichtung unter Zollaufsicht.

Die Idee einer Kostenahnung bekommt man in Antwort 10 (Preise dürften seit 2007 wohl signifikant gestiegen sein, auf jeden Fall wird das ein teurer "Spass".
Beste Grüße
Michael

„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#40

Beitrag von Bierolo »

So mal auf die Schnelle: Stundensatz plus Grundgebühr 35 und/oder 45 EUR.
Gemäß §4 ZollKostV Satz 4 beträgt die "örtliche" Grundgebühr 0,5 bis 3,0 des Stundensatzes.
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#41

Beitrag von Ruthard »

afri hat geschrieben:
DerDerDasBierBraut hat geschrieben:Achim kommt auch irgendwie vom Amt. Ich glaube der weiß das ...
Nur der Vollständigkeit halber: ich bin zwar Bundesbeamter, aber ich weiß das nicht (weil nicht beim Zoll). Ich meine mich nur zu erinnern, dass ein Besuch von denen kostenpflichtig ist und ein solcher dürfte locker die Steuer für 30 Liter Fehlbräu um ein Vielfaches übersteigen. philipp hat ja auch schon sowas ähnliches geschrieben, weiß wer genaueres über deren Stundensätze?
Achim
Ich habe mal einem Ausländer sein fahruntüchtiges Auto abgekauft (Preis war die Fahrkarte nach Hause für 150 DM) und wollte das nach Instandsetzung auf mich zulassen. Dafür musste es natürlich zollamtlich bewertet und für diesen Zweck vorgeführt werden. Da es nicht fahrtüchtig war, kam der Zoll zu mir - so teuer war das gar nicht, stünde aber in keiner Relation zu 1€ Biersteuer für 20l Fehlsud. Du kannst ja anbieten, das Bier unter Aufsicht beim Zoll ins Klo zu kippen. Dann fielen schon mal die Reisekosten weg und länger als 2 Minuten dauert die Aktion auch nicht. Ich habe da aber keine Erfahrung, weil es bei mir keine Fehlsude gibt (zumindest steuerlich nicht).

Cheers, Ruthard
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#42

Beitrag von Bierolo »

Hallo,
wenn der Fehl-Sud aus der 200l Freimenge den Haushalt verlässt,
dann wäre das imho erneut die Überführung des Bieres in den steuerrechtlich freien Verkehr, hier der Bier-Herstellung ohne Erlaubnis nach § 5
Was zur Folge hätte, ich müsste auch den Transport zum HZA unverzüglich verzollen.
Von den Fahrtkosten gar nicht mal zu reden, da Werbungskosten wohl nur bei Lohn/Einkommensteuer möglich sind.

Zur Zeit habe ich folgende Interpretation:
Solange ich unter 200l bin und das Bier im Haushalt bleibt. Alles im grünen Bereich. (privates nicht amtliches Hobbylager)
Bier das den Haushalt (das private nicht amtliche Hobbylager) verlässt ist unverzüglich zu versteuern.

Somit auch die 2 Buddeln, die ich am Wochenende mit in die Gartenlaube im Schrebergarten nehme.
Cheers
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#43

Beitrag von Tozzi »

Ich habe folgendes Schreiben erhalten (Auszug):
Wird die hergestellte Menge von 2 hl Bier je Kalenderjahr überschritten, ist für die darüber hinausgehende Menge am Ende des Kalenderjahres bei mir eine Steueranmeldung abzugeben (Vordruck 2075, erhältlich auf meiner Internetseite unter dem Link „Formulare & Merkblätter“). In der Steueranmeldung ist die Höhe der Steuer selbst zu berechnen. Die Steuer ist sofort auf die angegebene Kontoverbindung zu überweisen. Die Biersteuer beträgt bei Haus- und Hobbybrauern für einen Hektoliter Bier 0,4407 Euro je Grad Plato.
Genau daran werde ich mich halten.
Der zuständige Beamte war sehr nett und hat mir "viel Spaß beim Selberbrauen" gewünscht, warum sollte ich ihn also unnötig verärgern.
Scheint halt kein bundesweiter Konsens zu bestehen, aber was man schriftlich hat, hat man eben schriftlich.
Viele Grüße aus Fasano
Stephan
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#44

Beitrag von afri »

Tozzi hat geschrieben:Der zuständige Beamte war sehr nett und hat mir "viel Spaß beim Selberbrauen" gewünscht, warum sollte ich ihn also unnötig verärgern.
Ebend, nicht nackend, den freunlichen Beamten sollte man sich warm halten (das schreibe ich jetzt nicht als Beamter). Alles richtig gemacht, der Mann ist seine Bezüge wert.
Achim (bereits öfter das 2075 ausgefüllt und die Steuer überwiesen habend)
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#45

Beitrag von Ruthard »

Bierolo hat geschrieben: Bier das den Haushalt (das private nicht amtliche Hobbylager) verlässt ist unverzüglich zu versteuern.

Somit auch die 2 Buddeln, die ich am Wochenende mit in die Gartenlaube im Schrebergarten nehme.
Cheers
Wo steht denn, dass du das Bier zuhause trinken musst?
Es muss zwar zuhause gebraut werden um steuerfrei zu sein, es muss aber nicht zwingend zuhause getrunken werden. Da steht was von privatem Verbrauch, der kann sehr wohl im Schrebergarten, im Stadtpark oder im öffentlichen Schwimmbad stattfinden. Selbst wenn du das Bier zu einer Party mit nimmst und statt Nudelsalat, wie all die anderen Gäste, auf den Tisch stellst, ist das immer noch privater Verbrauch. Wir reden hier von 50ct Steuer bei einem Kasten Bier.

Cheers, Ruthard
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#46

Beitrag von §11 »

:moredrama
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#47

Beitrag von Tozzi »

:goodpost:
Genau das. Stichwort Verhältnismäßigkeit und "privater Gebrauch".
Mein Dad war mal Vorsitzender Richter. Ich weiß wie sehr sich die drüber freuen, wenn eine Behörde jemanden über 2 Euro fuffzich verklagt.
Und die wissen das auch...
Viele Grüße aus Fasano
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#48

Beitrag von Ruthard »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben:Hi Ruthard,
Dein Zollmann hat dich richtig gerne, oder? :thumbsup
Seitdem ich ihm die Rechtslage erklärt und aufgezeigt habe wo die Grenzen sind, verstehen wir uns prächtig. Neulich hat er mich sogar angerufen: "Ich habe schon so lange keine 2075 gekriegt, brauen Sie nicht mehr?".

Cheers, Ruthard
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#49

Beitrag von Ruthard »

Nochmal kurz zum Formular 2075 ...
Das °P Feld nimmt keine Nachkommastellen an. Wie handhabt ihr das? Kaufmännisch runden? Abrunden?
Der Staat kennt keine gebrochenen Grad Plato. Es wird immer auf volle Grad abgerundet, 12,3° Plato werden 12° Plato, 11,9° Plato werden 11° Plato
Siehe §2 (1) BierStG, 3. Halbsatz im 2. Satz: "...Bruchteile eines Grades (Nachkommastellen) bleiben außer Betracht."

Cheers, Ruthard
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Re: Zoll / Biersteuer in Schleswig-Holstein

#50

Beitrag von Tozzi »

Brauwolf hat geschrieben:Es wird immer auf volle Grad abgerundet, 12,3° Plato werden 12° Plato, 11,9° Plato werden 11° Plato
Cool! Schon wieder 20 Cent gespart! :Angel
Viele Grüße aus Fasano
Stephan
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