Eigenbräueinfuhr und Zoll.

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DrFedi
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Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#1

Beitrag von DrFedi »

Hallo. Heute jetzt mal ein etwas exotisches Zollthema.
Ich wohne, wie mein Profil unschwer erahnen lässt, in Dänemark, wo ich auch mein Bier braue. Nach dänischem Recht ist dies weder anmelde- noch abgabenpflichtig, wenn es von einer Privatperson hergestellt, und von dieser selbst, ihren Gästen oder ihrer Familie verbraucht wird, so lange kein Verkauf stattfindet. Demnach ist mein Bier nicht abgabenpflichtig, wenn z. B. mein Bruder es trinkt. Mein Eigenbräu ist demnach eine korrekt versteuerte Ware.
Jedoch wohnt u. A. dieser Bruder in Deutschland.
Gemäss EU-Recht dürfen Waren aus einem EU-Land, die im Herkunftsland korrekt versteuert sind, nicht mit Zoll belegt werden. Es ist allerdings zulässig, eine gewisse Höchstgrenze, wieviel eingeführt werden darf, zu haben. Da bin ich aber nichtmal in der Nähe.

Mit diesem Ansatz ist es für mich einigermassen klar, dass ich mein Bier in den Mengen, an die ich gedacht habe, problemlos nach Deutschland mitnehmen, selbst trinken oder auch mit Bruderherz trinken darf.

Habe ich bei diesem Gedanken etwas übersehen?

(Eigentlich rechne ich gar nicht damit, dass mich irgendwer fragt. Manchmal har Sepp Herberger aber einfach recht).
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Re: Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#2

Beitrag von scne59 »

Du darfst für den privaten Konsum im Prinzip unbegrenzt Waren abgabenfrei einführen.
Für Bier gibt es aber in Deutschland eine Richtmenge von 110l, ab der der Zoll annehmen darf, daß es sich darüber hinaus nicht mehr um eine für den privaten Verbrauch bestimmte Menge handelt.
Für andere Genussmittel die in Deutschland verbrauchsteuerpflichtig sind gelten andere Richtmengen. Wein ist steuerfrei.

J.
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Bilbobreu
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Re: Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#3

Beitrag von Bilbobreu »

§ 19 BierStG
(1) Bier, das eine Privatperson für ihren Eigenbedarf in anderen Mitgliedstaaten im steuerrechtlich freien Verkehr erwirbt und selbst in das Steuergebiet befördert (private Zwecke), ist steuerfrei.
(2) Bei der Beurteilung, ob das Bier nach Absatz 1 für den Eigenbedarf bestimmt ist, sind die nachstehenden Kriterien zu berücksichtigen:
1.handelsrechtliche Stellung und Gründe des Besitzers für den Besitz des Bieres,
2.Ort, an dem das Bier sich befindet, oder die Art der Beförderung,
3.Unterlagen über das Bier,
4.Beschaffenheit oder Menge des Bieres.

Also Du siehst, wie so oft bei der Auslegung von Rechtsnormen, ein weites Feld für Interpretationen. Aber so lange Du Dein Bier in für den privaten Konsum üblichen Mengen über die Grenze schaffst, sollten keine Probleme entstehen. Ansonsten hilft nur, an der Grenze austrinken. :Drink
Übrigens, falls Du Dein Bier von den Färöern oder von Grönland aus nach Deutschland einführen solltest, gelten noch besondere Regelungen. Aber das ist mir zu mühsam danach zu suchen.

Gruß
Stefan

P.S.: Ich hoffe mal dänisches Recht steht dem auch nicht entgegen, wenn ich nächste Woche ein paar KEGs mit ins Ferienhaus in Dänemark nehme.
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Re: Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#4

Beitrag von DrFedi »

@bilbobreu: ich denne, dem steht nichts om Wege. Du solltest dir aber auch in nächsten Supermarkt ein paar bemerkenswert gute konsumbiere olen.
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Re: Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#5

Beitrag von Bilbobreu »

DrFedi hat geschrieben: Freitag 26. Januar 2018, 16:51 @bilbobreu: ich denne, dem steht nichts om Wege. Du solltest dir aber auch in nächsten Supermarkt ein paar bemerkenswert gute konsumbiere olen.
Das mach ich natürlich schon jedes Jahr so.:thumbsup
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Re: Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#6

Beitrag von DrFedi »

Irgendwie fragte ich mich plötzlich, wieso ich das Forum fragte. Ich könnte ja den Zoll fragen. Gesagt getan. Und 20 Minuten später Antwort erhalten. Das Fazit:

"Nach Ihren Angaben befindet sich Ihr Bier in Dänemark im steuerrechtlich freien Verkehr. Ihr Bruder wird das Bier selbst in Dänemark abholen und nach Deutschland transportieren. Wenn er dieses Bier nur im Rahmen der Richtmenge mitbringt und ausschließlich selbst konsumiert, steht der Mitnahme des Bieres aus Sicht des deutschen Biersteuerrechts nichts im Wege.

Sie dürften Ihrem Bruder dagegen kein Bier mitbringen, wenn Sie das Bier nicht vorher anmelden und die Biersteuer zahlen, da die Person, die das Bier mitgebracht hat (also Sie), es nicht selbst trinkt (nämlich Ihr Bruder)."

Mitnehmen ist kein Problem. Nicht selbst trinken dagegen schon. Da Kann ich mit leben. Ausser ich melde an und bezahle Biersteuer... Was kostet wohl ein Halber?
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chaos-black
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Re: Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#7

Beitrag von chaos-black »

...bei 12°P und dem Hobbybrauersteuersatz bezahlst du für die Halbe dann 0,026442€. Jep, quasi 2 Cents. Bei dem "normalen" Steuersatz wärens dann 0,04722€ für deine Halbe. Viel Spaß beim Behörden auf Trab halten :D
Meine Hobbybrauerei: http://brauerei-flaschenpost.de/ (gerade offline)
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Re: Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#8

Beitrag von DrFedi »

chaos-black hat geschrieben: Freitag 26. Januar 2018, 19:48 ...bei 12°P und dem Hobbybrauersteuersatz bezahlst du für die Halbe dann 0,026442€. Jep, quasi 2 Cents. Bei dem "normalen" Steuersatz wärens dann 0,04722€ für deine Halbe. Viel Spaß beim Behörden auf Trab halten :D
Wir sprechen ja auch immerhin von 20 Halben. Das gibt fast einen ganzen Euro...
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Re: Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#9

Beitrag von Bilbobreu »

DrFedi hat geschrieben: Freitag 26. Januar 2018, 19:14 Irgendwie fragte ich mich plötzlich, wieso ich das Forum fragte. Ich könnte ja den Zoll fragen. Gesagt getan. Und 20 Minuten später Antwort erhalten. Das Fazit:

"Nach Ihren Angaben befindet sich Ihr Bier in Dänemark im steuerrechtlich freien Verkehr. Ihr Bruder wird das Bier selbst in Dänemark abholen und nach Deutschland transportieren. Wenn er dieses Bier nur im Rahmen der Richtmenge mitbringt und ausschließlich selbst konsumiert, steht der Mitnahme des Bieres aus Sicht des deutschen Biersteuerrechts nichts im Wege.

Sie dürften Ihrem Bruder dagegen kein Bier mitbringen, wenn Sie das Bier nicht vorher anmelden und die Biersteuer zahlen, da die Person, die das Bier mitgebracht hat (also Sie), es nicht selbst trinkt (nämlich Ihr Bruder)."

Mitnehmen ist kein Problem. Nicht selbst trinken dagegen schon. Da Kann ich mit leben. Ausser ich melde an und bezahle Biersteuer... Was kostet wohl ein Halber?
Da hab ich aber erhebliche Zweifel, ob die Auskunft zutreffend ist. Letztlich ist hier - wie so oft - die spannende Frage, was genau ist "für ihren Eigenbedarf" im Sinne von § 19 Abs. 1 BierStG. Eigenbedarf ist ganz sicher nicht nur das selber trinken. Wenn Du Deinem Bruder ein Bier einschenkst und einen Schluck selbst trinkst, ist das Bier ganz sicher auch Eigenbedarf gewesen. Und wenn Du zwei Biere mitbringst und zusammen mit deinem Bruder (jeder eins) trinkst, dann ist das auch Eigenbedarf (solange Du Deinen Bruder nicht bezahlen lässt - dann ist es gewerblich). Nur meine 5 Cent als Richter.

Gruß
Stefan
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Re: Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#10

Beitrag von hkpdererste »

Was erwartet ihr euch denn auch für Antworten wenn ihr für solchen schmarren - ganz braver Bürger - beim Zoll anfragt?
Flawi
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Re: Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#11

Beitrag von Flawi »

und hier beißt sich die Katze in den Schwanz,
das es da keine Vereinfachung gibt bis zu einer bestimmten Menge!
Die ganze Diskussion über den Unfug für ein paar Cent und der Verwaltungsaufwand usw.
Die deutsche Gesetzgebung ist da einfach toll!
Kopfschüttelnde Grüße
Das mußte jetzt sein
Rainer
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Re: Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#12

Beitrag von DrFedi »

hkpdererste hat geschrieben: Freitag 26. Januar 2018, 21:13 Was erwartet ihr euch denn auch für Antworten wenn ihr für solchen schmarren - ganz braver Bürger - beim Zoll anfragt?
Bitte erkläre mir, wieso dies Schmarrn sein sollte. Das Problem/Die Frage ist real. Wie ist die Rechtslage, wenn ich meiner Familie Selbstgebrautes mit nach DE nehme. Weil klar ist das wirklich nicht.
Zuletzt geändert von DrFedi am Freitag 26. Januar 2018, 21:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#13

Beitrag von Bilbobreu »

Na ja, ganz so schlimm ist die deutsche Gesetzgebung auch nicht. Die vorhin schon genannte 110 l Grenze ist natürlich auch geregelt - in der Biersteuerverordnung.

§ 34 BierStV
Werden mehr als 110 Liter Bier nach § 19 des Gesetzes zu privaten Zwecken in das Steuergebiet befördert, wird widerleglich vermutet, dass das Bier zu gewerblichen Zwecken in das Steuergebiet befördert wird (§ 20 des Gesetzes).

Das heißt natürlich noch nicht, dass umgekehrt auch gesetzlich vermutet wird, dass bei weniger als 110 l privat zum Eigenbedarf ist. Nein, nein - das wäre viel zu einfach für Bürger und Verwaltung. In dem Falle kommt es wieder auf den Einzelfall und die Kriterien nach § 19 Abs. 2 BierStG an. Insofern hast Du irgendwie auch wieder recht.

Irgendein Kluger Jurist hat mal gesagt:
"Das Leben ist zu kompliziert, um es in Rechtsnormen zu gießen. Ein bisschen Ungerechtigkeit muss sein, sonst werden wir nie fertig."

Das beschreibt das immer wieder auftauchende Problem ganz gut.
Gruß
Stefan
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Re: Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#14

Beitrag von DrFedi »

Bilbobreu hat geschrieben: Freitag 26. Januar 2018, 21:29
Irgendein Kluger Jurist hat mal gesagt:
"Das Leben ist zu kompliziert, um es in Rechtsnormen zu gießen. Ein bisschen Ungerechtigkeit muss sein, sonst werden wir nie fertig."

Das beschreibt das immer wieder auftauchende Problem ganz gut.
Gruß
Stefan
Vermutlich richtig. Mein Schluss ist: Selbstgebraut oder Kaufbier einführen ist steuerrechtlich gleich. Das ist geklärt. Dann weiss ich, woran ich mich zu halten habe. Dann ist alles klar.
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Re: Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#15

Beitrag von Flawi »

Danke für die Aufklärung!
Meine Aüßerung ging auch in die Richtung, das der Zoll z.B. Haus und Hobybrauer Zuhause inspiziert ob nicht vieleicht 50 Cent Steuer hinterzogen wurden.
Wenn ich mal 40€ an gesammten Aufwandskosten pro Stunde für den Verwalungsangestellten rechne, liege ich wahrscheinlich viel zu tief.
Ganz zu schweigen von den wichtigen Aufgaben des Zolls, die er wegen Personalmangel nicht erfüllen kann.
Die Verhältnismäßigkeit ist hier wohl mehr als verfehlt.

Grüße
Rainer

sorry wegen oT
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Re: Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#16

Beitrag von hkpdererste »

DrFedi hat geschrieben: Freitag 26. Januar 2018, 21:25
hkpdererste hat geschrieben: Freitag 26. Januar 2018, 21:13 Was erwartet ihr euch denn auch für Antworten wenn ihr für solchen schmarren - ganz braver Bürger - beim Zoll anfragt?
Bitte erkläre mir, wieso dies Schmarrn sein sollte. Das Problem/Die Frage ist real. Wie ist die Rechtslage, wenn ich meiner Familie Selbstgebrautes mit nach DE nehme. Weil klar ist das wirklich nicht.
Google mal nach Warenverkehrsfreiheit.

Wenn du nen 10er Pack Unterhosen kaufst und mitbringst fragst dann auch beim Zoll nach ob des in Ordnung ist? Oder du bringst 5kg(hier beliebige dänische Spezialität einfügen) für die Verwandtschaft mit, dann ja natürlich auch oder?

Interessant wird das ganze doch erst wenn du in ein Nicht-EU-Land einreist.
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Re: Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#17

Beitrag von DrFedi »

Ich kenne das EU-Recht nicht so gut, Als dass ich genau wüsste, wie selbiges den Begriff "Ware" definiert... Ist halt nicht gekauft...
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Re: Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#18

Beitrag von Ruthard »

Immer schön zu sehen, dass der Zoll seine eigenen Vorschriften nicht lesen kann...
§ 19 BierStG
(1) Bier, das eine Privatperson für ihren Eigenbedarf in anderen Mitgliedstaaten im steuerrechtlich freien Verkehr erwirbt und selbst in das Steuergebiet befördert (private Zwecke), ist steuerfrei.
Die Juristensprache ist eine sehr präzise Sprache. Das Reizwort ist hier "erwirbt" - du hast das Bier nicht erworben, sondern selbst gebraut. Ferner war es nicht im "steuerrechtlich freien Verkehr", denn die Verwendung war auf den Eigenverbrauch beschränkt, es durfte nicht verkauft werden. Somit sind die Voraussetzungen für die steuerfreie Einfuhr nicht erfüllt.

Grundsätzlich gilt innerhalb der EU freier Waren- und Dienstleistungsverkehr. Es gibt keinen Einfuhrzoll und auf die Mehrwertsteuer des Herkunftslands wird keine zusätzliche Einfuhrumsatzsteuer draufgeschlagen. Für Güter, die mit Verbrauchssteuern belegt sind (z.B. Kaffee, Tabak, Bier und Branntwein) gelten mehr oder weniger großzügige Freigrenzen. Kaufbier für private Zwecke ist steuerfrei, ab 110 Liter musst du nachweisen, das es tatsächlich für private Zwecke gedacht ist (Oma Friese wird 80 und hat die ganze bucklige Verwandschaft eingeladen z.B.). Selbstgebrautes ist aus den genannten Gründen ab dem ersten Liter steuerpflichtig, wenn es nicht schon im Herstellerland nachversteuert worden ist. Gewöhnlich steht auf den Flaschen nicht "selbstgebraut" drauf, vor allem nicht, wenn es in gereinigte Pfandflaschen abgefüllt ist, die noch das Etikett des Kaufbieres tragen. Im Normalfall interessiert den Zoll das auch gar nicht und der Bürger ist auch nicht verpflichtet, dem Zoll zu erklären, wie er seine Arbeit zu machen hat.

Wenn die Antwort, die du vom Zoll bekommen hast, in deinem Sinne ist, dann ist es doch gut.

Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen EuroBild
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Re: Eigenbräueinfuhr und Zoll.

#19

Beitrag von DrFedi »

Brauwolf hat geschrieben: Samstag 27. Januar 2018, 11:59 Immer schön zu sehen, dass der Zoll seine eigenen Vorschriften nicht lesen kann...
§ 19 BierStG
(1) Bier, das eine Privatperson für ihren Eigenbedarf in anderen Mitgliedstaaten im steuerrechtlich freien Verkehr erwirbt und selbst in das Steuergebiet befördert (private Zwecke), ist steuerfrei.
Die Juristensprache ist eine sehr präzise Sprache. Das Reizwort ist hier "erwirbt" - du hast das Bier nicht erworben, sondern selbst gebraut. Ferner war es nicht im "steuerrechtlich freien Verkehr", denn die Verwendung war auf den Eigenverbrauch beschränkt, es durfte nicht verkauft werden. Somit sind die Voraussetzungen für die steuerfreie Einfuhr nicht erfüllt.
Das Wort hätte ich so nicht selbst als so wichtig erkannt, danke.
Aber ich denke, dass ich meine Argumente so unterbaut habe, dass es mir reicht.
Ich wage es einfach.

Und jetzt mal im Verallgemeinerungsmodus: Im allgemeinen habt ihr in Deutschland, auch wenn ihr es nicht immer wertschätzt, einen Beamtenstand, wo Beamte versuchen ihre Arbeit, auch wenn einige Bestimmungen beknackt sind, sinnvoll (am liebsten auch für en Bürger) und auch korrekt auszuführen - ohne die Hand aufzuhalten. Im allgemeinen ist mit ihnen auch zu reden. Und irgendwie möchte ich es als gesundes Zeichen deuten, dass man eben auch hier und da mal kleinen Dingen nachgeht, und das sogar selbstständig und ohne ausdrücklichen Befehl. Verallgemeinerungsmodus aus.

Das ist durchaus nicht überall der Fall. Das nur mal als kleine Erinnerung, auch wenn Korrektheit auch schon lästig sein kann.
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