Mein Zollbescheid 2015

FrankIbb
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#51

Beitrag von FrankIbb »

Ich habe kein Problem damit die Rechnungen in der Schublade aufzubewahren. Ich denke, der Aufwand ist überschaubar und zu verheimlichen hab ich nix :Smile
Gruß,
Frank
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tauroplu
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#52

Beitrag von tauroplu »

Mmmm...das ist jetzt aber wieder die Standardantwort in derartigen Dingen, die ich ja nun so überhaupt nicht mag. Es geht nicht darum, dass ich nix zu verheimlichen habe, sondern darum, dass manche Leute eben nicht machen können, was sie wollen. Da mach ich jedenfalls nicht mit!

Gruß
Michael
Beste Grüße
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FrankIbb
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#53

Beitrag von FrankIbb »

Vielleicht liegt es daran, dass ich es als Selbständiger gewohnt bin, Belege noch aufzubewahren, falls mal eine Kontrolle notwendig erscheint.
Gruß,
Frank
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gulp
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#54

Beitrag von gulp »

Ein Zoll Fred, wie schön :Bigsmile :popdrink

Gruß
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#55

Beitrag von purudin »

Ich habe das selbe Schreiben am letzten Freitag vom HZA Münster erhalten.
Braubär23858
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#56

Beitrag von Braubär23858 »

@Hesse:
Ich hatte mal gefragt und das so verstanden, dass ich nur am Ende des Jahres das 2075 ausfülle.
Hat nie ein Problem gegeben ....
Das HZA Kiel ist ein bisschen sportlicher als andere.

Peter
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Bilbobreu
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#57

Beitrag von Bilbobreu »

Braubär23858 hat geschrieben:@Hesse:
Ich hatte mal gefragt und das so verstanden, dass ich nur am Ende des Jahres das 2075 ausfülle.
Hat nie ein Problem gegeben ....
Das HZA Kiel ist ein bisschen sportlicher als andere.

Peter
Genau so hab ich das Ende 2014 auch gemacht und das HZA Stralsund war zufrieden damit.

Stefan
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tauroplu
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#58

Beitrag von tauroplu »

@Peter: Damit habe ich natürlich gerechnet, aber es war so langweilig in der letzten Zeit hier :Bigsmile
Beste Grüße
Michael

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Neubierig
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#59

Beitrag von Neubierig »

Bankster hat geschrieben:
Neubierig hat geschrieben:Ich habe meine Bestätigen vor zwei Tage bekommen, sieht genau so aus wie im ersten Post ... und das bei HZA Darmstadt !!! :Shocked Wer hätte es gedacht?
Cheers,

Keith :-)
Das HZA DA hatte schon letztes Jahr es so gehandhabt. Hattest du mit denen schon Probleme?
HZA DA war vorher bekannt als einer der schlimerer HZAs - die hatten es angefordert, dass jeder Sud 14 Tage vorab angemeldet wurde. Es ist jetzt viel besser.


Cheers,

Keith :-)
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#60

Beitrag von cyrano330 »

Ich hab auch meine "2" Bescheide bekommen. Der eine ganz normal - einmal pro Jahr anmelden mit "200l frei" fürs zu Hause brauen.

Der andere mit Zulassung unserer Braustätte, dem Sudhaus Schwülper und der folgenden Auflage:

"Jeder einzelne Herstellungsvorgang im laufenden Kalenderjahr ist vorab anzuzeigen."

Mit der folgenden Begründung:

"Da Sie das Bier ausserhalb Ihres Haushaltes zu brauen beabsichtigen, entfällt hierfür die Steuerfreiheit als Haus- und Hobbybrauer. Die gesamte Menge ist unverzüglich mit dem Vordruck 2075 (Biersteueranmeldung im Einzelfall) zur Versteuerung anzumelden und die Steuer an die Zollzahlstelle des HZA Braunschweig (unter Angabe eines gültigen Registrierungkennzeichens) zu überweisen.

Als Brauort lasse ich das Sudhaus Schwülper, in Groß Schwülper zu.

Nachrichtlich weise ich Sie darauf hin, dass anzeigepflichtige Mitteilungen an das Hauptzollamt frühzeitig (damit ggf. ein Beamter der Steueraufsicht den Termin wahrnehmen kann) abzugegben sind und bitte dieses künftig zu beachten."

So jetzt hol ich die Chips raus.... :moredrama
:Greets
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philipp
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#61

Beitrag von philipp »

Brauwolf hat geschrieben: verf...te Sch...e, das gilt nur für Sude für die du eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen willst!

Das kannst du sowieso nicht, weil du aushäusig braust - deshalb 2075 nach dem Brauen


Cheers, Ruthard

(der es Leid ist, alten Weibern über die Straße zu helfen, die gar nicht rüber wollen)
Hey, was soll denn der Ton jetzt?
In erster Linie ist es mal jedem selber überlassen, was er anmeldet und was nicht.

Und wenn es Leute mit anderen (Rechts)ansichten gibt, musst du das akzeptieren. Es gibt hier ja sogar Volljuristen im Forum, ja sogar Steuerbeamte sind dabei. Und die halten sich gepflegt aus diesen Diskussionen raus - weil vieles unklarer ist als du das hier ständig behauptest.

Ich find's echt nicht schlecht, wenn du deinen Weg gehst, aber andere so anzupampen, weil sie nicht so tough sind wie du...

(Die aktuelle Anweisung, die an die HZAs ging, sieht tatsächlich vor, jeden Sud einzeln anmelden zu lassen, sobald dies nötig erscheint, weil jemand z.B. in einer Gaststätte selber Bier ausschenkt - auch wenn es nicht das eigene ist. Ob das rechtmäßig ist, mögen Richter klären; das können wir hier verbindlich nicht.)
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246

Im alten Forum als 'rattenfurz' bekannt gewesen.
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gulp
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#62

Beitrag von gulp »

@Michael: Absolut verständlich, da gehts dir wie mir. :Smile Aber gleich die Zollkarte ziehen? Das eskaliert doch wieder, wie man gerade sieht. :popdrink :popdrink
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#63

Beitrag von tauroplu »

Die Eskalation hat aber nix mit dem Thema zu tun, sondern mit dem allg. Umgangston. Ich verstehe Ruthard aber insodern, dass er sich u.U. leicht veräppelt vorgekommen ist, da die posts von Kirk so gehalten waren, als ob er Ruthards Antworten überhaupt nicht gelesen hätte. Da wär ich auch wohl ein wenig sauer. Gleichwohl hätte man auch beim 3. Mal nicht so arg formuliern sollen.

Ergo: Ruthard, bitte auf den Ton achten!

Gruß
Michael
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#64

Beitrag von Kirk1701 »

Ähh Michael,

ich wollte bestimmt keinen veräppeln oder provozieren. Vor allem wollte ich keinen Ärger mit dem HZA.

In dem Schreiben steht eindeutig drin, vorher anzeigen und Formular 2075 verwenden.

Wenns da keine Rechtsgrundlage für gibt ist ja schön und gut...aber ich möchte das lieber nicht mit dem zuständigen Sachbearbeiter ausdiskutieren. Deswegen dachte ich eher Ruthard hat meine Posts nicht gelesen weswegen ich mich dann auch ausgeklingt hatte.

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Re: Mein Zollbescheid 2015

#65

Beitrag von Ruthard »

Jeder muss selbst entscheiden, ob er Behördenschreiben so akzeptiert wie sie ankommen oder die aufgeführten Rechtsmittel einlegt.

Aber rumnöhlen, wie böse es der Zoll mit einem meint und dann doch alles schluckt, "Ich will keinen Ärger haben", das geht nicht.

Zu der Formulierung "Als Brauort lasse ich das Sudhaus Schwülper, in Groß Schwülper zu." hätte ich gerne mal die Meinung eines der hier frequentierenden Volljuristen gehört. Der Steuerbeamte hat ja schon die Segel gestrichen.

Ich für meinen Teil habe bereits ausgedrückt, dass ich nicht mehr bereit bin, Leuten über die Straße zu helfen, die gar nicht rüber wollen.

Ergänzen darf ich noch, dass die beide HZA mit denen ich verkehre, handzahm geworden sind - und ihr könnt einen drauf lassen, dass ich denen nicht mit Demut und Unterwürfigkeit entgegentrete.


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Re: Mein Zollbescheid 2015

#66

Beitrag von Bilbobreu »

Brauwolf hat geschrieben: Zu der Formulierung "Als Brauort lasse ich das Sudhaus Schwülper, in Groß Schwülper zu." hätte ich gerne mal die Meinung eines der hier frequentierenden Volljuristen gehört. Der Steuerbeamte hat ja schon die Segel gestrichen.
Also ich kenne für Deutschland zumindest keine Rechtsnorm, die die Notwendigkeit der Zulassung einer Braustätte oder eines Brauortes durch das HZA regelt. Es geht ja hier offenbar nicht um ein Steuerlager.

Stefan
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Kirk1701
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#67

Beitrag von Kirk1701 »

Gut,

ich werde dann mal höflich dort nachfragen wie das mit dem Kommentar unter sonstiges gemeint ist.

Und ich hoffe Ruthard das du es auch nach WItzenhausen schaffen wirst :Drink

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Re: Mein Zollbescheid 2015

#68

Beitrag von cyrano330 »

--- Off Topic on ---
Brauwolf hat geschrieben:Jeder muss selbst entscheiden, ob er Behördenschreiben so akzeptiert wie sie ankommen oder die aufgeführten Rechtsmittel einlegt.

Aber rumnöhlen, wie böse es der Zoll mit einem meint und dann doch alles schluckt, "Ich will keinen Ärger haben", das geht nicht.

Zu der Formulierung "Als Brauort lasse ich das Sudhaus Schwülper, in Groß Schwülper zu." hätte ich gerne mal die Meinung eines der hier frequentierenden Volljuristen gehört. Der Steuerbeamte hat ja schon die Segel gestrichen.

Cheers, Ruthard
Hallo Ruthard,

das Behördenschreiben ist auch nur eine Eingangsbestätigung und hat keinen "Bescheid"-Charakter - ebenso sind auch keinerlei Rechtsmittel auf demselben beschrieben, die man einlegen könnte.

Dir als Piloten möchte ich nur kurz in Erinnerung rufen, was es bedeutet, wenn Deine ZPÜ in Deutschland wegen einer Streitigkeit mit dem HZA negativ ausfällt. Ich wurde fast ein Jahr "geerdet" weil das Finanzamt ohne Grund meinte "den ärgern wir jetzt mal weil er uns nervt..."

Weshalb schreibe ich das? Das "ich will keinen Ärger haben..." hat seine Berechtigung. Ob Rechtsstaat hin oder her. Entscheidungen des HZA oder einer Finanzamtes haben den Charakter eines Landgerichts und sind sofort vollstreckbar. Ob sie nun eine Rechtsgrundlage haben oder eben nicht. Das kannst Du dann zwar darlegen - dauert aber. Ist die Entscheidung erstmal getroffen zieht das Kreise - bis in den Lebensteil von Dir, der kein Bier braut. Und Du hast verdammt viel Ärger und unnötige Arbeit um eine Entscheidung dieser Art ungeschehen zu machen. Zudem kostet es Geld für Anwälte etc.

Das alles soll jetzt keine Belehrung sein. Gerne lese ich Deine Beiträge und lerne aus Deinem Wissen das Du hier teilst. Ich finds nur blöd das hier im Forum immer mehr das Einzug hält was mich an anderen Foren immer gestört hat.

--- Off Topic off ---

Die Formulierung "frühzeitig anzuzeigen" ist irgendwie sehr schwammig. Ich frag mal nach was das heißt. Mit meiner Einzugsermächtigung für angemeldete Biersteuer.... :thumbsup

Mal gucken was da kommt....

Grüße
Henry
:Greets
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#69

Beitrag von Ruthard »

Dir als Piloten möchte ich nur kurz in Erinnerung rufen, was es bedeutet, wenn Deine ZPÜ in Deutschland wegen einer Streitigkeit mit dem HZA negativ ausfällt. Ich wurde fast ein Jahr "geerdet" weil das Finanzamt ohne Grund meinte "den ärgern wir jetzt mal weil er uns nervt..."
Und genau DAS läuft bei mir nicht! Sei versichert, dass ich in dieser Richtung bereits einige Erfahrung habe - und die damit betrauten Beamten mittlerweile auch. Die machen das jedenfalls nicht wieder.


Cheers, Ruthard
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Holger-Pohl
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#70

Beitrag von Holger-Pohl »

Wow!!

Zoll - Tröt!!

Ich bin gespannt - offensichtlich sind die Nordlichter schneller - habe aber noch nichts

Das Formular 2070 gibt es in der Formularauswahl beim Zoll jedenfalls noch nicht - oder ich habe falsch gesucht.

Grüßele
Holger
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#71

Beitrag von Ruthard »

Holger-Pohl hat geschrieben:Wow!!

Zoll - Tröt!!

Ich bin gespannt - offensichtlich sind die Nordlichter schneller - habe aber noch nichts

Das Formular 2070 gibt es in der Formularauswahl beim Zoll jedenfalls noch nicht - oder ich habe falsch gesucht.

Grüßele
Holger
Das 2070 wirst du auch nicht finden, das ist das Schreiben, welches du hier im Eingangsposting bewundern kannst.

Zum Ausfüllen für dich gibt es nur das 2075

Cheers, Ruthard
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#72

Beitrag von Holger-Pohl »

Alles klar.

Danke schön!!

Dann bleibt ja alles beim alten - freu!! Dachte schon, ich hätte eine Entwicklung verpasst.

Grüßele
Holger
Tron
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#73

Beitrag von Tron »

Man da habe ich das ja ganz gut getroffen mit den Damen und Herren aus Hannover!

Die haben mir seinerzeit geschrieben das ich nur bei mehr als 200l oder Aufgabe des Hobbys Meldung machen muss.
Gruß

Mario
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Ruthard
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#74

Beitrag von Ruthard »

Tron hat geschrieben:Man da habe ich das ja ganz gut getroffen mit den Damen und Herren aus Hannover!

Die haben mir seinerzeit geschrieben das ich nur bei mehr als 200l oder Aufgabe des Hobbys Meldung machen muss.
Genau so entspricht es der Vorschrift. Es ist nämlich nicht nachvollziehbar, warum jedes Jahr gebetsmühlenartig beteuern werden soll, dass man nicht mehr als 200l/a brauen will. Die einmalige Erklärung zum Beginn der Hobbybrauertätigkeit genügt und gilt so lange, bis man erstmalig die 200l Grenze überschreitet.

Es muss hier auch keiner auf die Knie fallen, weil "sein" HZA plötzlich keine Voranmeldung pro Sud mehr will, sondern mit einer Jahresmeldung zufrieden ist. Das ist kein Gnadenakt des zuständigen Sachbearbeiters, sondern basiert auf einer Anweisung aus dem Bundesfinanzministerum vom 28.2.2014, damit ist zumindest eine bundeseinheitliche Regelung geschaffen und die rechtsirrige Aufforderung zur Voranmeldung einzelner Sude ist hinfällig, ebenso wie Schreiben nach der Art "Ich erteile Ihnen die jederzeit widerrufliche Erlaubnis, in Ihrem Haushalt Bier zu brauen" (HZA Darmstadt).

Das kann aber nicht das Ende der Fahnenstange sein. Die Handhabung von Münster und Hannover entspricht Wort und Geist der Vorschrift und so sollte es bundeseinheitlich durchgeführt werden.

Und bei sowas hier
Weshalb schreibe ich das? Das "ich will keinen Ärger haben..." hat seine Berechtigung. Ob Rechtsstaat hin oder her. Entscheidungen des HZA oder einer Finanzamtes haben den Charakter eines Landgerichts und sind sofort vollstreckbar. Ob sie nun eine Rechtsgrundlage haben oder eben nicht. Das kannst Du dann zwar darlegen - dauert aber. Ist die Entscheidung erstmal getroffen zieht das Kreise - bis in den Lebensteil von Dir, der kein Bier braut. Und Du hast verdammt viel Ärger und unnötige Arbeit um eine Entscheidung dieser Art ungeschehen zu machen. Zudem kostet es Geld für Anwälte etc.
geht mir völlig das Messer in der Tasche auf. Abgesehen davon dass das sachlich falsch ist, vermisse ich jegliches staatsbürgerliches Bewusstsein. Das spiegelt den Geist wieder auf dem totalitäre Staaten wachsen.

Ich darf daran erinnern, dass es bis 1982 aufgrund eines Nazigesetzes praktisch unmöglich war, in Deutschland legal zuhause Bier zu brauen. Es musste erst ein Journalist aus Luxemburg kommen, der dieses Gesetz in Frage gestellt hat, der deutsche Michel war dazu nicht fähig. Es hat dann nochmal 11 Jahre gedauert, bis durch eine EU-Vorschrift das Verbot zum Verkauf von Brauartikeln an Privatleute aufgehoben worden ist.

Das heißt also, ohne die EU und ohne Jean Pütz, aber mit der Geisteshaltung aus obigem Zitat wären wir noch auf dem Stand von 1982 bzw. 1939.

Cheers, Ruthard
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#75

Beitrag von Holger-Pohl »

Ich krieg die Motten :Shocked :Angry :Ahh

Schon wieder trifft mich der Fluch der zustellenden Zunft.

Obwohl bereits vor 14 Tagen abgesendet, ging mein Brieflein bis heute nicht in Schweinfurt ein.

Der sehr nette Herr......... im Zollamt meinte aber - "Macht nichts - einfach noch mal ausdrucken" - aber da pfeift doch die Sau den Kaiserwalzer: "Muss ich wirklich alles nur noch persönlich vorbeibringen oder per Einschreiben schicken" :Waa :thumbdown

Genervte Grüße
Holger
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#76

Beitrag von TeufelchenBW »

Ich schicke meine Jahresmeldung immer per Fax. Das ist mit Abstand die billigste Variante und es gibt sogar ne Bestätigung.

Mein HZA Darmstadt ist recht kooperativ (bin erst vor 7 Monaten hergezogen). Nach den vielen Forum-Einträgen zum HZA DA hatte ich mich schon auf Ärger eingestellt, aber der Beamte war sehr freundlich. Er hat mich nach meiner ersten Fax-Anmeldung für das Jahr 2014 (habe 400l Jahresmenge angegeben) angerufen und wir konnten uns einigen dass ich alles über die 200l am Jahresende zusammen ins 2075 eintragen kann. Nur um eine tabellarische Jahres-Aufstellung über Brautag und Menge wollte er zum 2075 dazu. So habe ich mir jede Einzelsudversteuerung gespart und damit auch Porto, Papier, Zeit etc.

Ich melde ich mich somit am Jahresanfang dass ich im Kalenderjahr XXX ca. XXX Liter brauen will. Führe nebenbei eine Tabelle (mache ja eh immer ein Brauprotokoll für mich selbst) und am Jahresende eine einmalige Steuererklärung für das ganze Jahr. Ich finde das ist ein guter Kompromiss der dem HZA und mir zu Gute kommt.
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#77

Beitrag von TeufelchenBW »

zum Thema Rechnungen 2 Jahre aufbewahren:

Wozu? Und was will man damit kontrollieren können? Gehst zur Mälzerei und kaufst 100kg Malz mit Barzahlung. Rechnung wirfste anschließend weg. Dann hats das Malz bei dir doch nie gegeben, oder? Nachvollziehen kann da doch keiner was. Was ist mit schlecht gewordenem Malz, dass du entsorgst? Will man dir dann erklären du hättest das verbraut? Ich glaube manche Beamten spielen da ein bisschen mit Macht die sie nicht haben. Und der, der sich nicht wehrt ist der den sie ,,regieren"

Aber: Es gibt auch nette und normale Beamte :-) Kenne lebende Beweise :thumbsup
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#78

Beitrag von braugnom »

Hallo zusammen,

habe die Tage den identischen Bescheid wie Michael vom HZA Gießen bekommen. Die scheinen das Ding echt bundesweit ausgerollt zu haben.

Grüße,
Max
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#79

Beitrag von Hiasl2 »

Hallo zusammen!

Jetzt hab ich auch mal eine Frage, speziell an Ruthard:

Ich habe Anfang dieses Jahres zwei Sude für die Geburtstagsfeier meiner Eltern und eine im Frühjahr geplante Hebweih gebraut und diese, weil das Bier ja nicht im Sinne der 200L-Steuerbefreiung zu Hause konsumiert werden soll, auch sofort per Formular 2075 "Brauen ohne Erlaubnis" versteuert. Als Steuersatz habe ich den auf 56% ermäßigten Steuersatz von 0,4407€/°P gemäß §2 Abs. 2 BierStG für Kleinbrauereien angesetzt.

Nun rief mich die nette Sachbearbeiterin vom zuständigen HZA an und meinte, ich solle doch bitte beim nächsten Mal in so einem Falle den vollen Steuersatz von 0,787€/°P überweisen. Da ich kein Steuerlager hätte, würde die Regelung des verminderten Steuersatzes bei mir nicht greifen.
Bei den letzten beiden Suden könne sie ein Auge zudrücken, weil der Rechenfehler ja unter die 10€-Grenze fällt, aber das sei nur eine Ausnahmeregelung.

De facto geht es hier grad mal um 2,50€ Differenz pro 60L-Sud, was angesichts der sonstigen Kosten vernachlässigbar sein könnte. Eigentlich könnten mir die paar Kröten wurscht sein.

Aber hier geht es mir wie Ruthard. Wenn der Staat, den ich mit meinen als Unternehmer mit hohem Risiko und großem persönlichem Einsatz sauer verdienten und nicht unwesentlichen und ehrlichen Steuerzahlungen finanziere, Gesetze erlässt, dann soll er doch bitte seine eigenen verschwurbelten Gesetze auch selbst korrekt anwenden.

Leider bin ich kein Jurist (was ich in meinem Geschäft eigentlich sein sollte) und steige in diesem völlig überladenen und unnötig komplizierten Regelwerk aus BierStG und BierStV nicht wirklich durch.
Hat die Dame recht? Ich denke doch eher nicht. Was meint Ihr? Bzw. Du, Ruthard (ich glaube mich erinnern zu können, dass Du da mal was dazu geschrieben hättest)?

Grüße

Matthias
"Eigentlich ist ja schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem!" (Karl Valentin)
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#80

Beitrag von Ruthard »

Ich könnte es jetzt kompliziert machen und eine komplette Sammlung von Paragraphen auflisten, die begründen warum für unsere Mengen nur der ermäßigte Steuersatz von 0,4407€/°Plato/hl gilt, auch ohne Steuerlager, aber ich mache es mal einfach:

Es gibt eine Seite vom Zoll, die das eindeutig beschreibt:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Al ... /bier.html

Und wenn der Zoll selber nicht glaubt, was er da schreibt, dann weiß ich auch nicht:

"Sollten Sie beim Brauen die Freimenge von zwei Hektoliter Bier überschreiten müssen Sie dem Hauptzollamt eine Steueranmeldung (Formular 2075) abgeben. Für die überschreitende Menge müssen Sie die Biersteuer nach einem ermäßigten Biersteuersatz zahlen.
Der ermäßigte Steuersatz beträgt zurzeit 0,4407 Euro je Hektoliter und Grad Plato. Grad Plato nennt man den Stammwürzegehalt des Bieres. Bei einer hergestellten Menge von drei Hektolitern Bier mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato wären das z.B. 5,28 Euro für den einen Hektoliter Bier, der die Freimenge übersteigt."


Der hier angesprochene Personenkreis unterhält definitiv keine Steuerlager.

Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist ausschließlich abhängig vom Jahresausstoß der Brauerei.
Einen Zusammenhang Steuerlager ja/nein und Steuersatz ermäßigt/nicht ermäßigt geben die Vorschriften nicht her.

Auch eine gewerbliche Brauerei braucht kein Steuerlager, selbst wenn sie im Dreischichtbetrieb 90 Sude im Monat durchzieht. Sie müsste dann halt 90 mal die 2075 abgeben - und hätte trotzdem Anspruch auf den ermäßigten Satz wenn der Jahresausstoß paßt.

Auf mündliche Auslassungen würde ich grundsätzlich nichts geben. Sollte dich die Dame wieder drauf ansprechen, würde ich auf die Zollseite verweisen und eine schriftliche Begründung in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheids einfordern.
Mit 99%iger Sicherheit hat sich das dann erledigt.

Cheers, Ruthard
Zuletzt geändert von Ruthard am Montag 19. Januar 2015, 20:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#81

Beitrag von BierBauer »

Brauwolf hat geschrieben:Ich könnte es jetzt kompliziert machen und ...
Wahnsinn, auf Ruthard ist echt verlass...
Viele Grüße,
Stefan
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#82

Beitrag von alexbrand »

Ich habe heute Morgen unerwarteten Besuch vom HZA Magdeburg bekommen. Da stand plötzlich eine nette Dame vor der Tür und fragte, ob ich es sei, der da das Brauen betreibe und ob sie sich die Ausrüstung mal ansehen dürfe. Der Besuch dauerte keine 5 Minuten und war alles andere als unangenehm. Sie wollte sich ein Protokoll ansehen, das Gärfaß und wissen, ob ich (A. d. V.: diese obszönen) Bierkits verwende... ;-)

Und ich wollte schon posten, daß ich mal wieder keine Antwort vom HZA auf meine Jahres-Vorausmeldung bekommen habe... :Greets

Gruß

Alex

PS: Ja, ich habe den Text schon bei Facebook gepostet... Schande über mich! Ich hätte es zuerst hier veröffentlichen sollen.. ;-)
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#83

Beitrag von ICKEvK »

Müssen die sich nicht vorher anmelden? Letztes Jahr habe ich vom HZA Magdeburg eine Rückmeldung bekommen - dieses Jahr kam keine Antwort auf die Mail mit der Anmeldung.
Holger-Pohl
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#84

Beitrag von Holger-Pohl »

Wow Alex,

das ist ja spannend.
Ist das in eurer Region so üblich?

Der Zollbesuch fehlt noch bei mir - Gewerbeaufsichtsamt und Lebensmittelkontrolle hatte ich schon.

Ich bin jetzt echt gespannt - ich werde am Freitag noch mal in Schweinfurt anrufen, ob jetzt endlich mein zweiter Brief den Weg gefunden hat.

Grüßele
Holger
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Johnny H
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#85

Beitrag von Johnny H »

alexbrand hat geschrieben:Ich habe heute Morgen unerwarteten Besuch vom HZA Magdeburg bekommen. Da stand plötzlich eine nette Dame vor der Tür und fragte, ob ich es sei, der da das Brauen betreibe und ob sie sich die Ausrüstung mal ansehen dürfe. Der Besuch dauerte keine 5 Minuten und war alles andere als unangenehm. [...]
Nett oder nicht, aber ich finde es ganz schön übergriffig, einfach so an der Haustür aufzutauchen und Zutritt zu verlangen! Ich hätte der Dame höflich, aber bestimmt den Zutritt verwehrt.
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
(E. Jalowetz, Pilsner Bier im Lichte von Praxis und Wissenschaft, 1930)
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philipp
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#86

Beitrag von philipp »

alexbrand hat geschrieben:Ich habe heute Morgen unerwarteten Besuch vom HZA Magdeburg bekommen. Da stand plötzlich eine nette Dame vor der Tür und fragte, ob ich es sei, der da das Brauen betreibe und ob sie sich die Ausrüstung mal ansehen dürfe. Der Besuch dauerte keine 5 Minuten und war alles andere als unangenehm. Sie wollte sich ein Protokoll ansehen, das Gärfaß und wissen, ob ich (A. d. V.: diese obszönen) Bierkits verwende... ;-)
Hätten die auch nur irgendwas gefunden, was einen Anfangsverdacht erhärtet hätte (nicht nur beim Brauen, auch z.B. unbeschriftete Schnapsflaschen, gebrannte CDs etc) hättest du jetzt ein riesiges Problem.

Man lässt Ermittler _niemals_ freiwillig in die eigene Wohnung. Und nein, man muss nicht unhöflich sein, wenn man die Leute vor der Tür stehen lässt. Das Brauprotokoll kann man denen ja dann auch per E-Mail schicken.

Ansehtipp: https://www.youtube.com/watch?v=paDTqMBcz-c
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#87

Beitrag von philipp »

Holger-Pohl hat geschrieben: Der Zollbesuch fehlt noch bei mir - Gewerbeaufsichtsamt und Lebensmittelkontrolle hatte ich schon.
Du wirst allerdings auch ein gewerblicher Brauer. Da ist das was Anderes.
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#88

Beitrag von tauroplu »

Moin, jetzt frage ich mal etwas, zum Diskutieren: Wenn man den Beamten – mit aller gebotenen Höflichkeit – NICHT in die Wohung lässt, erhärtet das nicht geradezu einen möglichen Anfangsverdacht (ob der nun begründet ist oder nicht)?

Gruß
Michael, der die Beamten auch nicht reinlassen würde
Beste Grüße
Michael

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Re: Mein Zollbescheid 2015

#89

Beitrag von ggansde »

Moin,
was mich wundert ist, dass eine Mitarbeiterin dieser chronisch überlasteten Behörde zu einem morgendlichen unangemeldeten Ausseneinsatz aufbricht, mit dem Wissen zu 99% die betreffende Person nicht anzutreffen. Das kann ich mir kaum vorstellen, ausser, sie hatte gerade in der Nähe zu tun oder es gab doch irgendeinen Verdacht (was auch immer der sein mag, ich kann mir keinen vorstellen). Sehr merkwürdig das Ganze.
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#90

Beitrag von Dr Huppertz »

Nur nebenbei, wer in Münster Westf. noch etwas wegen seiner Verbrauchssteuern zu Regeln hat, die Stelle ist im Moment wieder besetzt.
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Boludo
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#91

Beitrag von Boludo »

alexbrand hat geschrieben: Sie wollte sich ein Protokoll ansehen, das Gärfaß und wissen, ob ich (A. d. V.: diese obszönen) Bierkits verwende... ;-)
Nach einem Brauprotokoll können die bei mir aber lange suchen.
Die Sache mit den Rechnungen und den Probenahmen kann eigentlich auch nicht wirklich gesetzeskonform sein.
Eigentlich schon irre, das gibt´s echt nur in Deutschland, Beamte die kleinen Hobbybrauern hinterherschnüffeln :puzz

Stefan
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Schlupfer
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#92

Beitrag von Schlupfer »

Auch das HZA Koblenz verwendet nun wie in Post 1 gezeigt das Formular 2070 als Eingangsbestätigung der Brauanzeige.

Wie heißt es doch: Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare.

Michael
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philipp
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#93

Beitrag von philipp »

tauroplu hat geschrieben:Moin, jetzt frage ich mal etwas, zum Diskutieren: Wenn man den Beamten – mit aller gebotenen Höflichkeit – NICHT in die Wohung lässt, erhärtet das nicht geradezu einen möglichen Anfangsverdacht (ob der nun begründet ist oder nicht)?
In einem Strafverfahren darf dir das nicht negativ ausgelegt werden.

Aber deshalb könnte es ja auch sein, dass du gerade unbedingt weg musst und gerade keine Zeit hast.


Das haben wir aber alles schon durchgekaut. Im allerbesten Falle endet der Besuch so, wie er wäre, wenn du die Leute nicht reingelassen hättest: Sie müssen deinen Angaben glauben oder schriftlich deine Protokolle anfordern.

Ist so wie mit den ehemaligen GEZ-Prüfern. Genau so. Die Personen hat man doch auch nicht reingelassen, da war das Usus, die freundlich an der Tür abzuweisen.

Edit: Eines möchte ich auch nachlegen: Das sind nicht eure Freunde. Die sind auch nicht interessiert, euer Hobby näher kennen zu lernen. Wären die das, würden sie vorher anrufen und einen Termin absprechen, die Telefonnummer bzw. eine E-Mailadresse ist denen ja aus der Hobbybrauermeldung bekannt. Die kommen, weil sie glauben, dass ihr etwas verheimlicht. Und da möchten die Hinweise für finden bzw. sicher gehen, dass ihr nichts verheimlicht.

Nur falls noch jemand glaubt, die Personen wären (obwohl sie das natürlich behaupten) zufällig vorbei gekommen. Das wird vielleicht bei Imbissbuden oder so gemacht, aber mit Sicherheit nicht bei Hobbybrauern - denn dafür mussten die eure Adresse morgens schon vom Amt mitgenommen haben.
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#94

Beitrag von ICKEvK »

Nun handelt es sich ja aber um Zollbeamte, die nach ZollVG besondere Befugnisse haben. Sicher das eine Kontrolle einfach abgewiesen werden darf? Worauf begründet ihr diese Aussage? Wahrscheinlich müssen Sie für eine gerechtfertigte Hausdurchsuchung irgendwelche Auflagen erfüllen, aber welche?
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#95

Beitrag von Boludo »

ICKEvK hat geschrieben:Nun handelt es sich ja aber um Zollbeamte, die nach ZollVG besondere Befugnisse haben. Sicher das eine Kontrolle einfach abgewiesen werden darf? Worauf begründet ihr diese Aussage? Wahrscheinlich müssen Sie für eine gerechtfertigte Hausdurchsuchung irgendwelche Auflagen erfüllen, aber welche?
Die Aussage begründet sich schlicht und ergreifend auf dem Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung.
Grundrechte wurden hart erkämpft und die wirft man nicht einfach so freiwillig über Bord.
Niemand (auch kein Zollbeamter) darf ohne richterlichen Beschluß Deine Wohnung betreten und das ist auch gut so.

Desweitern hat Philipp absolut Recht.
Die können noch so witzig und nett sein, die kommen nicht, weil ihnen langweilig ist oder weil sie sich gerne mal mit einem Hobbybrauer unterhalten möchten.
Und nein, ich habe nichts zu verbergen, aber wenn wir uns an die Regeln halten sollen, müssen das die Zollbeamten erst recht.


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Re: Mein Zollbescheid 2015

#96

Beitrag von ICKEvK »

Boludo hat geschrieben:Niemand (auch kein Zollbeamter) darf ohne richterlichen Beschluß Deine Wohnung betreten und das ist auch gut so.
Ich fände es ja gut wenn du recht hast, nur finde ich in den gesetzestexten leider ganz andere Aussagen. Darum Frage ich ja nach konkreten Belegen dafür, dass auch die Zollbehörde keine Befugnisse zur besichtigung der Brauräume/Utensilien hat. Hier die Texte auf die ich mich berufen möchte:
AO §200 hat geschrieben: (1) Der Steuerpflichtige hat bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. [...]
(3) Die Außenprüfung findet während der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeit statt. Die Prüfer sind berechtigt, Grundstücke und Betriebsräume zu betreten und zu besichtigen. Bei der Betriebsbesichtigung soll der Betriebsinhaber oder sein Beauftragter hinzugezogen werden.
ZollVG §10 hat geschrieben: (5) Das Grundrecht auf Freiheit der Person, das Brief- und Postgeheimnis sowie das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 2 Abs. 2, Artikel 10 und Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe der Absätze 1 bis 4 eingeschränkt.
Wobei sich letzteres eher auf Grenzkontrollen bezieht, aber wenn hierfür die Rechte eingeschränkt werden, warum dann nicht auch für Verbrauchssteuern. NAtürlich ist hier immer von Gewerberäumen die Rede, wenn die Braustädte nunmal aber die eigene Wohnung ist - sollen dann dewegene die Kontrollen nicht stattfinden?

Auch interessant ist hierbei die Beschreibung des Ablaufes einer Prüfung auf der Seite des Zolls: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Pruefu ... _node.html

Versteht mich bitte nicht falsch, ich will dem Zoll nicht mehr Befugnisse zugestehen als nötig, aber wenn er denn wirklich vor der Tür steht, möchte ich auch gerne wissen warum ich ihn - hoffentlich - nicht reinlassen muss.
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#97

Beitrag von Boludo »

Ich bin doch Hobbybrauer und kein Betrieb.
Die Regelungen gelten meiner Meinung nach für gewerbliche Brauereien.
Bin aber kein Jurist.

Ruthard, Hilfe!


Stefan
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#98

Beitrag von ICKEvK »

Ja, das ist eine Interessante Frage. In den Gesetzestexten selbst ist jedenfalls nur von "Steuerpflichtiger" die Rede, was wir ja auch ohne Gewerbe ebenfalls sind.
AO §33 hat geschrieben:(1) Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat, wer eine Steuererklärung abzugeben, Sicherheit zu leisten, Bücher und Aufzeichnungen zu führen oder andere ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat.
(2) Steuerpflichtiger ist nicht, wer in einer fremden Steuersache Auskunft zu erteilen, Urkunden vorzulegen, ein Sachverständigengutachten zu erstatten oder das Betreten von Grundstücken, Geschäfts- und Betriebsräumen zu gestatten hat.
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#99

Beitrag von Boludo »

Nein, wir zahlen für die ersten 200 Liter eben gerade keine Steuer.

Stefan
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Re: Mein Zollbescheid 2015

#100

Beitrag von philipp »

ICKEvK hat geschrieben:
AO §200 hat geschrieben: (1) Der Steuerpflichtige hat bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. [...]
(3) Die Außenprüfung findet während der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeit statt. Die Prüfer sind berechtigt, Grundstücke und Betriebsräume zu betreten und zu besichtigen. Bei der Betriebsbesichtigung soll der Betriebsinhaber oder sein Beauftragter hinzugezogen werden.
Ich bin da nicht firm, aber der §200 bezieht sich doch auf Außenprüfungen, oder?

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__193.html

Da wäre das bis auf Ausnahmen nur bei Gewerbetreibenden erlaubt. Und selbst da weiß ich nicht, ob die Leute unangemeldet vor der Tür stehen und dann einfach gegen den Willen des Betroffenen die Wohnung betreten dürfen.

BTW: Die dürfen so lange nicht die Wohnung betreten, wie ihnen das ein Gesetz nicht erlaubt. Nicht anders herum. Also müssen wir nicht belegen, wieso sie das nicht dürfen, sondern du musst eine Norm finden, die das erlaubt und hier anwendbar wäre.


Edit: Selbst wenn sie das könten, gilt noch:
§ 196 Prüfungsanordnung
Die Finanzbehörde bestimmt den Umfang der Außenprüfung in einer schriftlich zu erteilenden Prüfungsanordnung mit Rechtsbehelfsbelehrung (§ 356).
§ 197 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung
(1) Die Prüfungsanordnung sowie der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer sind dem Steuerpflichtigen, bei dem die Außenprüfung durchgeführt werden soll, angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt zu geben, wenn der Prüfungszweck dadurch nicht gefährdet wird. Der Steuerpflichtige kann auf die Einhaltung der Frist verzichten. Soll die Prüfung nach § 194 Abs. 2 auf die steuerlichen Verhältnisse von Gesellschaftern und Mitgliedern sowie von Mitgliedern der Überwachungsorgane erstreckt werden, so ist die Prüfungsanordnung insoweit auch diesen Personen bekannt zu geben.
Und hier wird's endgültig ein Ding der Anwälte: Wenn du die freiwillig reinlässt, kannst du dich wahrscheinlich nicht mehr rausreden mit "aber ich wollte das gar nicht"...


Also, ich bleibe dabei: Die Prüfer kommen immer einmal unangemeldet, um dich zu überrumpeln (habe ich schon selber einmal erlebt). Die hoffen gerade darauf, dass du nicht weißt, dass du das nicht dulden musst oder dass du es weißt und denen alles trotzdem zeigst. Spart auch Papierkrams. Gerade deshalb: Wer unangemeldet vor der Tür steht, kommt nicht rein.
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246

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