Fragezeichen übern Kopf bei 2075

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wandgrab
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Fragezeichen übern Kopf bei 2075

#1

Beitrag von wandgrab »

Moinsen Leute,
wir haben in den letzten 2 Monaten etwa 1hl Bier gebraut. Daher schwarnt mir irgendwie, dass das nächstes Jahr mit der Freimenge vielleicht doch etwas eng würde könnte :Grübel Daher habe ich neben meiner Anmeldung fürs nächstes Jahr im generellen mir gerade auch mal das berühmt berüchtigte Formular 2075 angeschaut. An sich ja nicht sonderlich schwer zu verstehen, trotzdem habe ich da einige Fragen:
  • 1. Muss ich jeden Sud sofort steuerlich anmelden? Also angenommen verbrauche im Zeitraum zwischen Januar und März bereits meine 2hl, muss ich dann nach jedem Sud, sobald mir die Stammwürze bekannt, das Formular ausfüllen oder kann ich auch einige Sude sammeln? Weil so wären das ja immer nur Steuerschulden in höhe einiger weniger Euro :Waa
  • 2. Auf der zweiten Seite gibt es unten die Formulierung "für steuerliche Zwecke geführte Aufzeichnungen". Mir schwarnt auch da irgendwie, ich komme da vermutlich mit meinem auf die Gärbehälter geklebten Post-Its nicht sonderlich weit. Wie müssen die aussehen und müssen die zwingend in einem Buch stehen oder kann ich das auch zB mit dem kleinen Brauhelfer verwalten?
Vielen Dank schonmal im Voraus :)
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Ruthard
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Re: Fragezeichen übern Kopf bei 2075

#2

Beitrag von Ruthard »

Moinsen, zu Punkt 1 zitiere ich mal das Gesetz §15 Abs.2 BierStG:

"(2) Die Steuerschuldner in den Fällen des § 14 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2 und 4
sowie Satz 3 haben unverzüglich eine Steueranmeldung abzugeben und in ihr die Steuer selbst zu berechnen
(Steueranmeldung). Die Steuer ist sofort fällig."


Ich verkneife mir jetzt, auch noch den §14 zu zitieren, aber du bist dort die aufgeführte Nummer 2. Eine Steueranmeldung ist also nach jedem Sud abzugeben, die errechnete Steuer ist auch sofort zu zahlen, eine weitere Aufforderung seitens der Behörde erfolgt nicht.

Mir ist bekannt, dass einige HZA das anders handhaben, durch das Gesetz gedeckt ist das aber nicht.

Zu Punkt 2: Solange du keine genauere Aufforderung erhältst, begnügst du dich mit der Aufzeichnung im kleinen Brauhelfer. Wollen die Beamten mal Papier sehen, druckst du die Zusammenfassungen aus.

Die Beamten werden sich vermutlich mehr Gedanken machen um die Begriffe "wir" und "Genossenschaft".

Cheers, Ruthard
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Malzwein
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Re: Fragezeichen übern Kopf bei 2075

#3

Beitrag von Malzwein »

Wo steht denn was von "Genossenschaft"?

Aber nach meinem Verständnis wäre alles, was nicht als Haus- und Hobbybrauer im eigenen Haushalt für den eigenen Verbrauch hergestellt wird, vom ersten Liter an steuerpflichtig.
Gruß Matthias

Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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Ruthard
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Re: Fragezeichen übern Kopf bei 2075

#4

Beitrag von Ruthard »

Malzwein hat geschrieben: Sonntag 30. Dezember 2018, 10:58 Wo steht denn was von "Genossenschaft"?

Aber nach meinem Verständnis wäre alles, was nicht als Haus- und Hobbybrauer im eigenen Haushalt für den eigenen Verbrauch hergestellt wird, vom ersten Liter an steuerpflichtig.
ok, ich hätte "Genossenbräu" schreiben sollen, so steht das im Avatar.

Was du im zweiten Satz schreibst, wird das HZA auch vertreten, wenn sie vom "Genossenbräu" liest - das ist meine Befürchtung, die ich geäußert habe.

Cheers, Ruthard
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wandgrab
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Re: Fragezeichen übern Kopf bei 2075

#5

Beitrag von wandgrab »

Ja, der Name kam uns nach ein paar Bier... Hat nichts mit Genossenschaft zutun, sondern eher mit einer politischen Ausrichtung... Und ich plane nicht dass das HZA den Namen je zu gesucht bekommt solang sie hier nicht auf der Matte stehen :D

Also sprich ich rechne mir meine Steuerschuld selbst aus, reiche die Erklärung ein, überwiese die paar Euro und Ende?
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Re: Fragezeichen übern Kopf bei 2075

#6

Beitrag von Bierbert »

Ruf da an, die erklären es Dir. Einen Hinweis habe ich noch. Sollte es sich um eine Brauanlage einer Kommune (Dorfgemeinschaft etc. handeln) so ist es für jeden Teilnehmer der Brauvorgänge ein Hausbräu anteilig zur Gesamtmenge. Sprich, braut Ihr mit 10 Leute 200l seid ihr eigentlich nur bei 20l und jeder meldet selber an.
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Re: Fragezeichen übern Kopf bei 2075

#7

Beitrag von Bilbobreu »

Bierbert hat geschrieben: Sonntag 30. Dezember 2018, 11:38 Ruf da an, die erklären es Dir.
Der Tip ist aber nur dann richtig, wenn Du die Meinung des Sachbearbeiters zur Rechtslage wissen willst. Wenn Du objektive Infos zur Rechtslage suchst, kann das auch der falsche Tip sein. Das muss halt jeder für sich entscheiden, was er wissen will.
Gruß
Stefan
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Ruthard
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Re: Fragezeichen übern Kopf bei 2075

#8

Beitrag von Ruthard »

wandgrab hat geschrieben: Sonntag 30. Dezember 2018, 11:33 Also sprich ich rechne mir meine Steuerschuld selbst aus, reiche die Erklärung ein, überwiese die paar Euro und Ende?
So ist es. Du darfst dich übrigens pro Steueranmeldung um bis zu 9,99€ verrechnen - §32 BierStV:

"Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom zuständigen Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt,
geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten oder festgesetzten Steuer mindestens 10
Euro beträgt."


Diese sogenannte Kleinbetragsregelung gilt pro Steueranmeldung. Wenn die Steuerschuld beispielsweise 11,10€ beträgt, beim Ausfüllen des Formulars vertust du dich um eine Kommastelle, d.h. es werden 1,11€ draus, muss das HZA das so hinnehmen. Würdest du zum Jahresende eine zusammengefasste Meldung abgeben, hättest du diese Möglichkeit nur einmal. Scrollst du in meinen 6000 Beiträgen zurück, wirst du lesen können, dass ich im Jahr 2015 50 (fünfzig) Steueranmeldungen (pro Woche eine á 20 Liter) abgegeben habe.

Den Ratschlag, bei deinem HZA anzurufen, folgst du besser nicht - die haben erfahrungsgemäß am wenigsten Ahnung. Und Fragen erzeugen nur Rückfragen, die die Sache immer weiter verkomplizieren.

Die Sache mit der Brauanlage einer Kommune vergisst du besser ganz schnell wieder. Es heißt zwar richtig in §41 Abs. 1 Satz 2:

"Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt."

Damit werden Altlasten aus den Zeiten vor diesen Gesetzen abgedeckt und betrifft nur die seit Jahrhunderten bestehenden Kommunbrauhäusern. Du müsstest dich schon mit dem Bürgermeister deines Ortes gut stellen, damit er ein solches Gemeindebrauhaus einrichtet. Mir wäre aber nicht bekannt, dass nach dem ersten Weltkrieg (also in den letzten 100 Jahren) einem neuen Gemeindebrauhaus diese Vergünstigungen eingeräumt worden sind. Solche Versuche sind unternommen worden, wurden aber regelmäßig abgeschmettert.

Ich gehe mal davon aus, dass ihr mindestens zu zweit seid. Ihr solltet euch schon einig sein, bei wem (besser: in wessen Haushalt) ihr braut. Es spricht auch nicht dagegen, mal bei dir, mal bei deinem Kumpel zu brauen. Sofern der sich als Hobbybrauer registrieren lässt, hat er auch 200 Liter pro Jahr frei.

Cheers, Ruthard
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wandgrab
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Re: Fragezeichen übern Kopf bei 2075

#9

Beitrag von wandgrab »

Brauwolf hat geschrieben: Sonntag 30. Dezember 2018, 12:49
wandgrab hat geschrieben: Sonntag 30. Dezember 2018, 11:33 Also sprich ich rechne mir meine Steuerschuld selbst aus, reiche die Erklärung ein, überwiese die paar Euro und Ende?
So ist es. Du darfst dich übrigens pro Steueranmeldung um bis zu 9,99€ verrechnen
:Shocked gut zu wissen. Nicht das man sowas machen würde aber sagen wir mal mir würde jedes mal die Kommastelle verrutschen, das wäre dann keine Steuerhinterziehung? :Grübel
Die Sache mit der Brauanlage einer Kommune vergisst du besser ganz schnell wieder.
Ich habe auch keinen blassen Schimmer wie die in dieses Thread kam. Ich bin keine Kommune und braue privat in der Küche :Waa

Vielen Dank für eure Antworten auf jeden Fall :)
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Re: Fragezeichen übern Kopf bei 2075

#10

Beitrag von Ruthard »

Die Sache mit dem verrutschten Komma war von mir nur beispielhaft genannt worden. Jede neue Steueranmeldung birgt die Gefahr neuer und anderer Rechenfehler.
Die Kleinbetragsregelung nch §32 BierStV unterscheidet nicht zwischen Vorsatz, Fahrlässigkeit oder schlichtem Unvermögen. Sie stellt lediglich darauf ab, dass Differenzen unter 10€ nicht korrigiert werden.

Auch legal (Quellenangaben auf Anforderung):

Aus 11,9° Plato werden 11,0° Plato (das erspart der deutschen Brauindustrie 35 Millionen Euro pro Jahr)
aus 21,9 Liter werden 21 Liter,
aus 1,539€ werden 1,53€,

wobei die Centregelung besonders in der Spalte 3 des Formulars 2075 interessant ist, sie wird nämlich auch auf den dortigen Multiplikator angewendet.

So werden aus 11° Plato mal Steuersatz 0,787€ nicht 8,657€, sondern 8,65. Bei 10.000hl macht das 70€ zuungunsten der Staatskasse aus.

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Re: Fragezeichen übern Kopf bei 2075

#11

Beitrag von nettermann90 »

Heisst es nicht, nach dem Herstellen des Bieres? Bier ist es doch erst, wenn ausgegoren. Ich gebe meine Erklärung erst ab, und auch nur die Menge die Tatsächlich in der Flasche/Fass landet, wenn ich abgefüllt habe.
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Re: Fragezeichen übern Kopf bei 2075

#12

Beitrag von guenter »

nettermann90 hat geschrieben: Sonntag 30. Dezember 2018, 14:26 Heisst es nicht, nach dem Herstellen des Bieres? Bier ist es doch erst, wenn ausgegoren. Ich gebe meine Erklärung erst ab, und auch nur die Menge die Tatsächlich in der Flasche/Fass landet, wenn ich abgefüllt habe.
Bier ist es, steuerrechtlich, ab 0,5% Alkohol. Aber tatsächlich geht es um die Menge, welche in der Flasche landet. Ich denke du machst nicht viel falsch, so oder so. Wenn es 20 Liter im Fass sind, düften ca. 18 Liter in die Flaschen kommen. Aber auf 2 Wochen sollte es hier auch nicht ankommen. Wo kein Kläger ist ...
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Ruthard
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Re: Fragezeichen übern Kopf bei 2075

#13

Beitrag von Ruthard »

Über den richtigen Abgabezeitpunkt der Steueranmeldung haben wir noch gar nicht gesprochen, das Gesetz gibt da auch nichts genaues her. Der oben zitierte §15 II BierStG spricht zwar von "unverzüglich", über den Zeitpunkt sagt er aber nichts. Die allbekannte Definition von "unverzüglich" - ohne schuldhaftes Verzögern - hilft uns hier auch nicht weiter, zumal der Begriff seit dem Abend des 9. November 1989 eine völlig andere Auslegung bekommen hat.

Aussagen gibt es im Gesetz zur Höhe der Steuer - die Steuerschuld wird bestimmt durch die Steuerklasse, den Steuertarif und die Biermenge. Im §2 Abs 1 BierStG heißt es hierzu:

"(1) Bier wird nach Grad Plato in Steuerklassen eingeteilt. Grad Plato ist der Stammwürzegehalt des Bieres in Gramm je 100 Gramm Bier, wie er sich nach der großen Ballingschen Formel aus dem im Bier vorhandenen Alkohol- und Extraktgehalt errechnet..."

Die Steuerklasse wird also ermittelt, wenn das Bier fertig ist und dann mit der großen Ballingschen Formel zurückgerechnet. Dass unsereiner den Stammwürzegehalt bereits beim Anstellen ermittelt, ist zwar zweckmäßig, weil es einfacher ist und auch die gleichen Ergebnisse bringt (sofern die GBF richtig angewendet wird), es können da aber noch keine Aussagen über die endgültige Menge fertigen Bieres getroffen werden. Von der Anstellwürze bis zum fertigen Bier können noch mal locker 25% an Menge verschwinden, z.B. durch Hefeschlonz, Kräusen, Umfüllverluste und dergleichen. Als zu versteuernde Menge zählt die Menge des fertigen Bieres, siehe §2 Abs. 1 Satz 3 BierStG:

"Die Biersteuer beträgt für einen Hektoliter (hl) Bier 0,787 Euro je Grad Plato."

Anstellwürze ist kein Bier und angegorene oder halb vergorene Würze ist auch kein Bier. Die für die Steueranmeldung erforderlichen Angaben können also erst gemacht werden, wenn das fertige Bier unveränderbar vorliegt, d.h., wenn die Herstellung abgeschlossen ist. Das ist regelmäßig der Fall, wenn das Bier in das letzte Gebinde vor dem Verbrauch abgefüllt und verschlossen wird.

Wenn also der Hebel deines Kronkorkenverschließers den untersten Punkt erreicht hat, beginnt "unverzüglich" zu laufen.

Cheers, Ruthard
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Re: Fragezeichen übern Kopf bei 2075

#14

Beitrag von Kolibri »

Hallo,

um nicht wieder einen neuen Thread zu eröffnen stelle ich meine Frage mal hier:

Ich beabsichtige zusammen mit meinem Bruder zu brauen. Aus Platzgründen müssen wir allerdings bei unseren Eltern brauen. Dort ist keiner von uns gemeldet, das Elternhaus liegt in Hessen und wir wohnen beide in Baden-Württemberg. Muss ich mich jetzt ans HZA in Hessen oder BW wenden? Und hätten wir dann überhaupt die 200 L Freimenge?

Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar,

Gruß Andi
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Shortbreaker
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Re: Fragezeichen übern Kopf bei 2075

#15

Beitrag von Shortbreaker »

Hi Andi (Kolibri),

wenn du es ganz einfach und ohne grosses hin und her machen willst, dann würde ich eins meiner Elternteile bitten die Brauanzeige zu stellen.
Dann wäre alles in deren Haushalt hergestellt und gegen zwei freiwillige Helfer kann keiner was sagen. Da es in der Familie bleibt, sollte das auch als Eigenbedarf durchgehen, wenn ihr beide euren Anteil mit zu euch nach Hause nehmt.
Alternativ könnte auch einer von euch einen Zweitwohnsitz bei den Eltern melden, falls ihr da noch ein Zimmer o.ä. habt.
Bei beiden Möglichkeiten würde ich mich an das HZA der Eltern wenden.

Gruß
Tobias
Mundschenk XXL + Kloßtopf auf Kochplatte für Dekoktion;
Überzeugter Fermzilla Allrounder 60l - Nutzer;
wohl schlechtester Hopfenbauer aller Zeiten (bisher) :-)
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Re: Fragezeichen übern Kopf bei 2075

#16

Beitrag von Kolibri »

Danke für die schnelle Antwort

Also wenn ich die steuerrechtlichen Bestimmungen richtig verstanden habe, müsste ich ab dem ersten Sud immer die volle Steuermenge entrichten wenn ich mein Bier nicht in den eigenen vier Wänden herstelle. Oder habe ich das falsch verstanden?

Das was du beschreibst wäre sicherlich eine Alternative. Allerdings möchte ich meine Eltern nicht in irgendwelche Angelegenheiten verwickeln, sollte doch mal was schief gehen. Und der Zweitwohnsitz wäre zu viel Aufwand im Verhältnis zu den paar Euro Steuern im Jahr...falls meine Annahme richtig ist, dass eine Braugemeinschaft, die nicht im eigenen Haushalt braut den vollen Satz zahlt.

Liege ich richtig oder hab ich was übersehen?

Am besten rufe ich da mal beim HZA an, ist alles irgendwie recht kompliziert wie ich finde.
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guenter
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Re: Fragezeichen übern Kopf bei 2075

#17

Beitrag von guenter »

Wenn ihr bei euch zu Hause vergärt, wäre alles OK. Bier wird es ja erst dann.

Ich würde mir nicht zu viele Gedanken machen. Bei den Eltern brauen, das fertige Bier aufteilen und bei eurem Zoll anmelden. Juristen mögen das anzweifeln, ich bin, so lange es keinem schadet, eher pragmatisch.
Bier trinken ist besser als Quark reden! :Drink
Kolibri
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Re: Fragezeichen übern Kopf bei 2075

#18

Beitrag von Kolibri »

Ja da hast du recht, man macht sich wohl zu viele Gedanken über solche Dinge.
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