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Brauen im NICHT Haushalt

Verfasst: Samstag 23. Januar 2021, 22:18
von Boreas
Moin,
ich habe hier inzwischen soviel gelesen, dass mir der Kopf qualmt. Leider habe ich noch nicht eine klare Antwort auf meine Frage gefunden, die ich suche.
Ich möchte nicht bei mir zuhause brauen, sondern in einen der Anbauten, einer alten Windmühle, deren 1. Vorsitzende ich bin.
Die Mühle befindet sich in Hamburg.
FRAGE 1. Darf ich dort MEIN eigenes Bier brauen, welches ich nach Abschluss der Flaschengärung mit nach Hause nehme, wenn ich von vorn herein die Biersteuer hierfür abführe.
FRAGE 2. Welche Adresse gebe ich als Brauort an?
FRAGE 3. Wie hoch ist der Steuersatz pro grad Plato je hl

Besten Dank im voraus, für eine hoffentlich klare Antwort 😉

Re: Brauen im NICHT Haushalt

Verfasst: Sonntag 24. Januar 2021, 00:03
von Bilbobreu
Moin,
Frage 1: Ja
Frage 2: Deine normale Postanschrift
Frage 3 (Ich unterstelle, dass Du Hobbybrauer bist und nicht gewerblich braust.): Nach der Rechtsauffassung des Zolls (https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/A ... _node.html) den ermäßigten Steuersatz.
Gruß
Stefan

Re: Brauen im NICHT Haushalt

Verfasst: Sonntag 24. Januar 2021, 21:30
von Boreas
Dankeschön!!! Das ist doch mal eine klare Aussage👍

Re: Brauen im NICHT Haushalt

Verfasst: Samstag 13. Februar 2021, 19:32
von Frommersbraeu
Servus,
das Problem kenne ich nur zu gut. Wir hatten in unserem Schützenhaus mit Vereins Kollegen gebraut. Ist dann sozusagen der gleiche Fall.
1. Du darfst! :thumbup
2. Deine Postanschrift + Angaben der Braustätte, da diese abweichend ist (falls der Zöllner wirklich mal vorbeischauen möchte)
3. Nach Gutdünken des Zöllners, hatte jetzt schon beides. Hier in Bayern der ermäßigte Satz und ein paar Kilometer hinter der hessischen Grenze wollten sie den vollen Satz :Ahh
Am besten ruf vorher mal beim Zoll an, nach meinen bisherigen Erfahrungen sind die recht umgänglich und helfen auch weiter

Re: Brauen im NICHT Haushalt

Verfasst: Sonntag 14. Februar 2021, 11:03
von weener
kann ich bestätigen, dass es nicht einfach ist, verlässliche Informationen dazu zu bekommen. Selbst bei den Zollämtern habe ich widersprüchliche Auskünfte erhalten. Die Frage zum Beispiel, wenn ein anderes Zollamt für den zweiten Brauort zuständig ist, wo melde ich den an? Und wenn ich den zweiten Ort bei einem anderen Zollamt anmelde, darf ich dort auch dieselbe Menge brauen?
Tatsächlich war die einfachste Lösung beim Zollamt anrufen und das zu klären, habe sie auch als umgänglich erlebt. Lösung war: beide Brauorte an einem Zollamt angeben, und die steuerfreie Braumenge beträgt nach wie vor 200l.

Re: Brauen im NICHT Haushalt

Verfasst: Sonntag 14. Februar 2021, 12:18
von bwanapombe
Eigentlich ist es nicht soo schwer, wenn man erstmal die Grundsätze verinnerlicht hat:

1) Wenn ich Bier herstelle, werde ich als Hersteller Steuerschuldner und damit unterliege ich der Steueraufsicht beim Zoll.

2) Wenn ich als Steuerschuldner kein Steuerlager habe, melde ich die Steuer unverzüglich per 2075 an und überweise die Steuer. Die Adresse im Formular ist die, unter der ich postalisch zu erreichen bin.

3) Wenn ich die Freimenge für im Haushalt und zum eigenen Verbrauch gebrautes Bier in Anspruch nehmen will, muß ich vor der Herstellung den Beginn, den Ort und die voraussichtliche Menge (Kalenderjahr) formlos beim zuständigen HZA anzeigen.

Ein Beispiel:

Ich wohne im Bereich des HZA "A" und braue zu Hause für den eigenen Verbrauch und möchte die Freimenge in Anspruch nehmen: Ich zeige formlos bei HZA "A" an (siehe 3).

Ein zweites:

Ich wohne im Bereich des HZA "A" und stelle Bier außerhalb des Haushalts im Bereich des HZA "B" her: Ich melde die Steuer per 2075 beim HZA "B" an. Die Freimenge kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn keine Herstellung im Haushalt. Falls ich die falschen Steuersatz anlege, kann das HZA bei einer Abweichung von 10 EUR oder mehr, die Anmeldung korrigieren und die Steuer zurückerstatten oder nachfordern (BierStV § 32 Kleinbetragsregelung).

Wenn ein anderes HZA zuständig ist, kann man das gern mitteilen und dann schickt man die nächste Anmeldung dann eben an das genannte HZA.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die HZA vielfach nicht gesetzeskonform arbeiten und falsche Auskünfte über die Rechtslage erteilen.

Die Frage, ob und wo ich Bier herstellen "darf" ist die falsche Frage an ein HZA. Das HZA ist nur für die Biersteuer zuständig.

Dirk

Re: Brauen im NICHT Haushalt

Verfasst: Sonntag 14. Februar 2021, 12:34
von hkpdererste
Also auf gut deutsch,

100 Liter mit 12°P brauen ... 1 Cent überweisen(ohh, hoppla verrechnet) ... dank Kleinbetragsregelung auch bei Beschwerde seitens des Zoll am Arsch lecken lassen.

Klingt erstmal machbar. :Pulpfiction :Drink

Re: Brauen im NICHT Haushalt

Verfasst: Sonntag 14. Februar 2021, 14:13
von weener
bwanapombe hat geschrieben: Sonntag 14. Februar 2021, 12:18 Ich wohne im Bereich des HZA "A" und stelle Bier außerhalb des Haushalts im Bereich des HZA "B" her: Ich melde die Steuer per 2075 beim HZA "B" an.
Jetzt verwirrst Du mich :Waa

Bei mir ist HZA "B" mein Zweitwohnsitz, und daher melde ich auch das bei HZA "A" an. Das ist so mit HZA "A" abgesprochen.

Re: Brauen im NICHT Haushalt

Verfasst: Sonntag 14. Februar 2021, 17:02
von bwanapombe
Der Sinn der Kleinstbetragsregelung erschließt sich leicht. Der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass die Verwaltung wegen eines Betrages von weniger als 10 EUR noch einmal in Gang gesetzt wird. Je nachdem in welche Richtung die Abweichung geht, muss der Steuerschuldner eben hinnehmen, dass er mehr bezahlt oder die Staatskasse weniger bekommt. So ganz offenbar der Wille des Gesetzgebers.

Dirk

Re: Brauen im NICHT Haushalt

Verfasst: Sonntag 14. Februar 2021, 17:17
von bwanapombe
weener hat geschrieben: Sonntag 14. Februar 2021, 14:13
bwanapombe hat geschrieben: Sonntag 14. Februar 2021, 12:18 Ich wohne im Bereich des HZA "A" und stelle Bier außerhalb des Haushalts im Bereich des HZA "B" her: Ich melde die Steuer per 2075 beim HZA "B" an.
Jetzt verwirrst Du mich :Waa

Bei mir ist HZA "B" mein Zweitwohnsitz, und daher melde ich auch das bei HZA "A" an. Das ist so mit HZA "A" abgesprochen.
Verwirrung war nicht meine Absicht. :Angel

Wenn ihr Euch darauf verständigt habt, ist es doch prima.

Was ich noch nicht verstanden habe, ist, ob Du an dem zweiten Herstellungsort auch die Freimenge in Anspruch nimmst. Deine Frage ans HZA war ja wohl, ob ein zweites Mal die 2 hl in Anspruch nehmen kannst. Und die Antwort war, nein. Ein Hersteller eine Freimenge.

Dirk

Re: Brauen im NICHT Haushalt

Verfasst: Sonntag 14. Februar 2021, 18:50
von hkpdererste
bwanapombe hat geschrieben: Sonntag 14. Februar 2021, 17:02 Der Sinn der Kleinstbetragsregelung erschließt sich leicht. Der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass die Verwaltung wegen eines Betrages von weniger als 10 EUR noch einmal in Gang gesetzt wird. Je nachdem in welche Richtung die Abweichung geht, muss der Steuerschuldner eben hinnehmen, dass er mehr bezahlt oder die Staatskasse weniger bekommt. So ganz offenbar der Wille des Gesetzgebers.

Dirk
Wofür die Regel gemacht ist, ist schon klar. Dass es nicht Steuerumgehung für Hobbybrauer war ist auch klar. Fakt ist aber auch, sie existiert und kann somit in Anspruch genommen werden. Folglich ist es also möglich 100L Sud mit 12 Plato legal für 0,01€ zu versteuern.