Ausstellen einer Versteuerubgsbestätigung

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Räuber Hopfenstopf
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Ausstellen einer Versteuerubgsbestätigung

#1

Beitrag von Räuber Hopfenstopf »

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. einer Bestätigung für die Entrichtung von Biersteuer. Ich mache es so, dass ich Sude, bei denen ich davon ausgehe, dass ich Freunden mal eine Flasche gebe, Weihnachtsaktionen anstehen (12 BoC z. B.) oder auch Sude, bei denen die Menge die 2 hl-Freigrenze sprengt (mein kleines Fass hat nun mal 45 Liter und dreimal belegt sind dann schon 0,135 hl) mit dem Formular 2075 versteuere. Jetzt sind ein paar Sachen dabei, die einer längeren Lagerung bedürfen (z. B. Saison aus dem Eichenfass) und ich weiß nicht, ob ich sie mal bei einem Wettbewerb einreiche, wenn denn Qualität und Bierstil passen. Deswegen habe ich bei der Anmeldung der letzten beiden (Split-) Sude um eine Bestätigung der Zahlung und Versteuerung gebeten.

Jetzt bekam ich folgende Antwort:

Hauptzollamt XXXXXXXXXX
V XXXXXXXXX

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

für die Ausstellung einer Versteuerungsbestätigung bitte ich um Angabe des Bieres sowie des konkreten Wettbewerbs, für die die Bestätigung benötigt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXXXXXX

Dass ich bei einer Anmeldung von zwei geteilten Suden (ich mache immer jedes Bier einzeln, also bei einem geteilten Sud mit zwei Hefen sind es zwei Biere, manchmal halt auch nur 10 Liter) das Bier irgendwie identifizieren muss, ist nachvollziehbar (ich könnte auch sagen, "Nr. 2 aus der Anmeldung vom: xx.xx.xxxx"). Aber ich weiß doch jetzt noch nicht, wo und wann ich das Bier zum Wettbewerb einreiche. Ich habe nur eine Idee und ich möchte, wenn möglich, die geleistete Zahlung quittiert haben (was eigentlich zum normalen Geschäftsablauf gehört, keine Buchung ohne Beleg).

Wie macht Ihr das? Wenn z. B. jemand einen Wettbewerb "Imperial Stout" auslobt und ich mein Barröl einreichen möchte, dass ich vor etlichen Monaten gebraut und auch versteuert habe. Sagt man dann: "Bitte machen Sie mir doch mal eine Bestätigung für den Vorgang vom 05.03.2021, zweites Bier von oben." Oder lässt man sich konsequent die geleisteten Zahlungen bestätigen und hat dann im Falle eines Falles alles parat. Wahrscheinlich habe ich mir das zu einfach vorgestellt.

Wäre nett, wenn mir mal jemand auf die Sprünge helfen kann. Ich möchte aber jetzt definitiv nicht schon wieder irgendeine Zolldiskussion lostreten. Ich weiß, dass da jeder seine Ansichten hat. Ich gehöre zu den Bürgern, die gern alles einigermaßen korrekt machen und genug mit anderen Sachen ausgelastet sind. Ich möchte nur andere Meinungen zu diesem Sachverhalt haben, der ja den einen oder anderen von uns tangiert.

Viele Grüße
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Björn

Allen wird bekannt gemacht, dass keiner in die Jeetze kackt - denn morgen wird gebraut.
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Ladeberger
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Re: Ausstellen einer Versteuerubgsbestätigung

#2

Beitrag von Ladeberger »

Hallo Björn,

es handelt sich bei dieser Versteuerungsbestätigung um ein informelles Verfahren, das Hauptzollämter punktuell geschaffen und unvollständig untereinander harmonisiert haben, um die Steuerangelegenheiten rund um Hobbybrauer-Events und Wettbewerbsbiere besser nachvollziehbar zu machen. Inwiefern man das als gelungen bezeichen darf, sei dahingestellt. Es verwundert aber vor diesem Hinergrund nicht, dass nach einem konkreten Wettbewerb gefragt wird.

Ein Anspruch auf eine Versteuerungsbestätigung besteht grundsätzlich nicht. Eine Steueranmeldung nach Formular 2075 zieht nämlich nur dann eine Steuerfestsetzung und damit einen förmlichen Steuerbescheid nach sich, wenn das Finanzamt die Steuer abweichend berechnet. Es liegt damit letztlich im Ermessen (d)eines Zollbeamten und etwaigen Absprachen unter Zollämtern, ob und zu welchen Bedingungen er dir eine Versteuerungsbestätigung ausstellt.

Insofern bietet sich für dich hier auch keine Auswahl an Vorgehensweisen zwischen "erstmal für alles Nachweise verlangen" und "nachträglich Nachweise verlangen", da du überhaupt nichts verlangen kannst.

Das schmerzfreiste für alle Beteiligten dürfte sein, wenn du deinen Zöllner bei konkretem Bedarf auf Vereinbarungen zwischen Veranstalter und einem HZA hinweisen kannst.

Gruß
Andy
bwanapombe
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Re: Ausstellen einer Versteuerubgsbestätigung

#3

Beitrag von bwanapombe »

Räuber Hopfenstopf hat geschrieben: Montag 11. Oktober 2021, 14:45 ...
für die Ausstellung einer Versteuerungsbestätigung bitte ich um Angabe des Bieres sowie des konkreten Wettbewerbs, für die die Bestätigung benötigt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXXXXXX

Dass ich bei einer Anmeldung von zwei geteilten Suden (ich mache immer jedes Bier einzeln, also bei einem geteilten Sud mit zwei Hefen sind es zwei Biere, manchmal halt auch nur 10 Liter) das Bier irgendwie identifizieren muss, ist nachvollziehbar (ich könnte auch sagen, "Nr. 2 aus der Anmeldung vom: xx.xx.xxxx"). Aber ich weiß doch jetzt noch nicht, wo und wann ich das Bier zum Wettbewerb einreiche. Ich habe nur eine Idee und ich möchte, wenn möglich, die geleistete Zahlung quittiert haben (was eigentlich zum normalen Geschäftsablauf gehört, keine Buchung ohne Beleg).

...
Mach's doch genau so, wie es Dir angeboten wurde. Wenn Du Dich entscheidest, Bier bei einem Wettbewerb einzureichen, schickst Du ans HZA "Angabe des Bieres sowie den konkreten Wettbewerb" unter Bezug auf das Schreiben, das Du erhalten hast.

Grundsätzlich ist es so, wie Andy es beschrieben hat. Es gibt keine Bestätigung der Versteuerung oder Zahlung. Einen Nachweis hast Du in Deinem Kontoauszug. Die Identifizierung des Biers ist eigentlich nicht Dein Problem. Auch für das HZA sollte kein Problem sein, es schaut einfach ist eine Steueranmeldung und Zahlung von Dir eingegangen und bestätigt das. Auf der Steueranmeldung steht ein Datum, auch bei der Zahlung. Ich nehme an, das ist mit "Angabe des Bieres" gemeint.

Dirk
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hiasl
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Re: Ausstellen einer Versteuerubgsbestätigung

#4

Beitrag von hiasl »

Bei der letzten HBCon habe ich ein Bier von 2015 eingereicht, das aufgrund eines Gemeinschaftsbrauens sowieso voll versteuert war. Das HZA hat problemlos dann für den Wettbewerb 2019 die Bestätigung geschickt.
Gruß
Matthias
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Räuber Hopfenstopf
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Re: Ausstellen einer Versteuerubgsbestätigung

#5

Beitrag von Räuber Hopfenstopf »

Alles klar, Danke. Es ist such definitiv nicht so, dass ich hier eine Anspruchshaltung habe. Ich dachte in meiner Naivität, dass es der einfachste Weg wäre, wenn man bei „rekordverdächtigen“ Suden gleich eine Bestätigung hätte. Ich möchte halt den für alle beteiligten einfachsten Weg gehen. Dummerweise kann man die Sude, so man denn mehr als einen auf einem Formular hat, nicht benennen. Ich werden dann bei Gelegenheit einfach auf meine Steueranmeldung verweisen und hoffen, dass sich das irgendwie regeln lässt.

Vielen Dank für Euren Input
Björn
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Björn

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§11
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Re: Ausstellen einer Versteuerubgsbestätigung

#6

Beitrag von §11 »

Räuber Hopfenstopf hat geschrieben: Montag 11. Oktober 2021, 16:43 Alles klar, Danke. Es ist such definitiv nicht so, dass ich hier eine Anspruchshaltung habe. Ich dachte in meiner Naivität, dass es der einfachste Weg wäre, wenn man bei „rekordverdächtigen“ Suden gleich eine Bestätigung hätte. Ich möchte halt den für alle beteiligten einfachsten Weg gehen. Dummerweise kann man die Sude, so man denn mehr als einen auf einem Formular hat, nicht benennen. Ich werden dann bei Gelegenheit einfach auf meine Steueranmeldung verweisen und hoffen, dass sich das irgendwie regeln lässt.

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Björn
Hoere bitte auf zu versuchen beim Vorgehen der Zollverwaltung beim Thema Haus- und Hobbybrauer einen Sinn zu suchen oder auch nur ein einheitliches Vorgehen, geschweige denn einen einfachen Weg. Die HZA spielen hier gerne Kinderpost und wollen halt ein paar Stempel auf irgendwelche Formulare klatschen.

Quelle Statista: "Im Jahr 2020 lagen die Steuereinnahmen aus der Biersteuer in Deutschland bei rund 566,5 Millionen Euro."

Da kann man leider nicht auf deine 93 Cent verzichten, das musst du auch verstehen.

Schoene Gruesse

Jan
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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