Muss ich mein Bier (Name & Sorte) als Patent anmelden

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OnkelNorbert
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Muss ich mein Bier (Name & Sorte) als Patent anmelden

#1

Beitrag von OnkelNorbert »

Hallo zusammen,
ich habe mir ein Gewerbe angemeldet um mein eigenes Bier zu verkaufen.
Alle amtlichen Dinge sind unter Dach und Fach.
Jetzt ist meine Frage in meinem Bier Namen ist das Wort Bräu drin, darf ich das ? oder muss ich das anmelden ?
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§11
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Re: Muss ich mein Bier (Name & Sorte) als Patent anmelden

#2

Beitrag von §11 »

Dein Rezept kannst du nicht schützen. Deinen Namen kannst du als Marke schützen lassen.

Gruß

Jan
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
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OnkelNorbert
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Re: Muss ich mein Bier (Name & Sorte) als Patent anmelden

#3

Beitrag von OnkelNorbert »

Dein Rezept kannst du nicht schützen. Deinen Namen kannst du als Marke schützen lassen.

Mir geht es darum, dass jemand sagt Bräu ist ein geschützter Name und dafür hätte ich gerne Geld.
Das Bier soll Sommerabend heißen muss ich das auch anmelden.
Eigentlich will ich erstmal gar nichts anmelden.
Ich möchte nur nicht das mir ein findiger Rechtsverdreher an die Karre fährt.
Lg
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§11
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Re: Muss ich mein Bier (Name & Sorte) als Patent anmelden

#4

Beitrag von §11 »

Ob Namen als Marke eingetragen sind kannst du zunächst hier selbst recherchieren https://www.dpma.de/marken/markenrecherche/index.html
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Beerserker
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Re: Muss ich mein Bier (Name & Sorte) als Patent anmelden

#5

Beitrag von Beerserker »

Such dir einen guten Anwalt, der sich mit Markenrecht auskennt. Hier wirst du sicher keine verbindliche, rechtsgültige Auskunft erhalten. Gruss
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Scheibelhund
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Re: Muss ich mein Bier (Name & Sorte) als Patent anmelden

#6

Beitrag von Scheibelhund »

Anwälte für dieses Sachgebiet sind noch teurer als normale Anwälte. In dem Falle komplett unnötig.
Der Namensteil Bräu ist wohl kaum schützbar. Recherchieren kann man das auf dpma.de
Den kompletten Namen kann man sich aber als Marke schützen lassen, kostet 290 € uns gilt dann für 10 Jahre
Die Recherche ist auch nützlich um evtl. anderen Marken nicht in die Quere zu kommen.
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Sebasstian
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Re: Muss ich mein Bier (Name & Sorte) als Patent anmelden

#7

Beitrag von Sebasstian »

Onkel Norbert,
Es ist nicht ganz klar was du mit "anmelden" meinst. Wenn ich dich richtig verstehe, dann geht's dir nicht darum deinen Bier-Namen schützen zu lassen, sonder du willst sicher gehen, dass du keine Zahlungen leisten musst, weil jemand anderes schon diesen (Sommerabend) geschützt hat. Richtig?
Falls ja, dann kannst du unter dem von Jan genannten Link recherchieren.

Grüße,
Sebastian
Grüße,
Sebastian
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flying
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Re: Muss ich mein Bier (Name & Sorte) als Patent anmelden

#8

Beitrag von flying »

Gegen die angesprochenen "windigen" Anwälte, ich denke er meint die Abmahnheuschrecken, hilft sowieso nix. Bei denen bezahlst Du hauptsächlich für die Androhung dich zu verklagen. Es ist keineswegs klar ob der Rechtsstreit den sie androhen zum Erfolg führen könnte. Dennoch bedeutet er Zeit, Nerven und oftmals viel Geld. Also zahlen viele häufig die 1000 € "Gebühren" für die wohlmeinende Abmahnung.
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Re: Muss ich mein Bier (Name & Sorte) als Patent anmelden

#9

Beitrag von Ladeberger »

Der Wortbestandteil "bräu" alleine wird bei Bier schwerlich irgendeine Unterscheidungskraft auslösen können. Es wird die konkrete Marke zu prüfen sein.

Wir kommen hier auf dieser Informationslage nicht weiter.

Gruß
Andy
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Ruthard
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Re: Muss ich mein Bier (Name & Sorte) als Patent anmelden

#10

Beitrag von Ruthard »

Wenn dein Wunschname neben dem Wortbestandteil "bräu" auch noch "hof" enthält, wird das anstrengend. Das Hofbräuhaus in München findet das nämlich nicht lustig. Den Kampf kann man zwar gewinnen, aber er kostet Zeit, Geld und Nerven.

Wir wissen aber immer noch nicht, worauf du eigentlich hinaus willst.

Du musst einen Namen nicht irgendwo registrieren lassen, damit du dein Bier unter diesem Namen verkaufen darfst.

Du kannst dir den Namen schützen lassen, wenn du verhindern willst, dass er von jemand anderem verwendet wird und wenn er genügend Unterscheidungskarft hat. Die Bezeichnung "Bier" alleine genügt z.B. nicht.

Du kannst deinem Wunschnamen nicht verwenden, wenn ihn jemand anderes bereits hat schützen lassen, wenn eine Verwechselungsgefahr besteht und wenn der Name von dem Eintragenden mindestens in den letzten fünf Jahren genutzt worden ist.

Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen EuroBild
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