Umgang mit Zutaten - Fichtensprossen und Co

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kartoffelschmidt
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Umgang mit Zutaten - Fichtensprossen und Co

#1

Beitrag von kartoffelschmidt »

Schönen guten Zusammen,

mal angenommen wir würden den Sprung schaffen unsere kleine Brauerei rechtlich zu gründen ... wie könnten wir Bier mit wunderbaren Zutaten wie Fichtensprossen, Rosmarin, Birkenblättern die wir selbst gesammelt haben dann auch gewerblich veräußern?

Danke für Eure Tipps,

Axel
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diapolo
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Re: Umgang mit Zutaten - Fichtensprossen und Co

#2

Beitrag von diapolo »

Hi Axel,
in Bayern und BAwü auf keinen Fall. Bei den anderen Bundesländern könnte man eventuell eine Sondergenehmigung beantragen.

mfg

Bernd
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Re: Umgang mit Zutaten - Fichtensprossen und Co

#3

Beitrag von kartoffelschmidt »

Danke Bernd - wenn es schon eine Sondergenehmigung zu Zutaten gab, ist dann die Zutat dann "frei"?

Vielen Dank,

Axel
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Ladeberger
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Re: Umgang mit Zutaten - Fichtensprossen und Co

#4

Beitrag von Ladeberger »

Nein, die wird nur im Einzelfall erteilt. Du kannst dich jedoch für Sude mit gleichem Rezept auf diese Genehmigung berufen. Generell und speziell unter dem Aspekt "selbst gesammelt" kann es passieren, dass man dich auffordert, für diese Zutaten Laboranalysen zwecks Nachweises der lebensmittelrechtlichen Unbedenklichkeit vorzulegen.

Gruß
Andy
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Re: Umgang mit Zutaten - Fichtensprossen und Co

#5

Beitrag von kartoffelschmidt »

Danke Andy - sehr hilfreich
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Re: Umgang mit Zutaten - Fichtensprossen und Co

#6

Beitrag von kartoffelschmidt »

Danke Dir Andy!

Ich weiß von einer belgischen Brauerei die gesammelten Hopfen einmal im Jahr nach der Ernte verwendet.
Ich frage auch mal bei denen nach wie das Verfahren ist. In Deutschland ist das bestimmt komplexer.
Sehr hilfreich

Danke und ich lass mich weiterhin nicht abschrecken, sondern setze mich für die Vielfalt ein.
OS-Schlingel
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Re: Umgang mit Zutaten - Fichtensprossen und Co

#7

Beitrag von OS-Schlingel »

Hallo Axel,

schau die mal die Inselbiere der Rügener Brauerei an. Da steht so ziemlich überall drauf "besonderes Bier". Auch Flaschenreifung mit Trauben-
zucker ist da üblich. In NRW gibt es dazu ein Genehmigungsverfahren, dass sogar eine Unterabteilung des Landtags beschäftigt....hab ich mal nachgelesen. Das sind aber länderspezifische Lösungen.

Bayern ist da sehr kompromisslos....

Gruß Stephen
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hiasl
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Re: Umgang mit Zutaten - Fichtensprossen und Co

#8

Beitrag von hiasl »

OS-Schlingel hat geschrieben: Dienstag 24. Mai 2022, 09:25 Bayern ist da sehr kompromisslos....
Ich habe den Bayerischen Sonderweg mal recherchiert:
https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic.php?f=3&t=11378

Es gibt also tatsächlich eine Verordnung/Gesetz im Bayerischen Landesrecht (https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... yBierStBek), das den Ausschluss bewirkt, hat also nicht mit Kompromisslosigkeit zu tun (immerhin gibt es einen Rechtsanspruch auf die Sondergenehmigung). Der Vollzug scheint aber sehr von der Einstellung der jeweiligen Landräte/OBs abzuhängen... ;-)
Gibt ja durchaus auch in Bayern die ein oder andere Brauerei, die sich etwas rebellisch verhält.
Gruß
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Re: Umgang mit Zutaten - Fichtensprossen und Co

#9

Beitrag von OS-Schlingel »

Hallo Matthias,

ich nehme das "kompromisslos" zurück und drücke den rebellischen Brauereien die Daumen. :thumbsup :thumbsup .Ich habe mich auch mal durch die Informationen in NRW gelesen, weil ich das Thema spannend fand und außerdem wissen wollte, warum Rügener Inselbrauerei (klar, nicht NRW)
da so etwas draufschreibt.

Ich finde es schade, wenn scheinbar manche Bierstiele nur ausserhalb des deutschen Hoheitsgebietes gebraut werden dürfen und dann importiert werden. Deshalb sollte man nun aber nicht alles mögliche Freischalten, dass habe ich damit jetzt nicht gemeint.... :Wink.

Freue mich weiterhin auf spannende deutsche (Craft) Kaufbiere!

Gruß Stephen
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Ladeberger
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Re: Umgang mit Zutaten - Fichtensprossen und Co

#10

Beitrag von Ladeberger »

OS-Schlingel hat geschrieben: Dienstag 24. Mai 2022, 09:25 Auch Flaschenreifung mit Traubenzucker ist da üblich. In NRW gibt es dazu ein Genehmigungsverfahren, dass sogar eine Unterabteilung des Landtags beschäftigt....hab ich mal nachgelesen.
Genehmigungsverfahren zu was? Traubenzucker? Das ist doch bei obergärigen Bieren (wie von der Inselbrauerei) außerhalb BY ohne Genehmigung zulässig, siehe § 9 Abs. 2 VorlBierG i.V.m. § 22 Abs. 1 BierStDB.

Gruß
Andy
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Alt-Phex
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Re: Umgang mit Zutaten - Fichtensprossen und Co

#11

Beitrag von Alt-Phex »

Leider hält sich unter Craftbrauern hartnäckig das Gerücht, dass es ausreicht da irgendwas wie "Brauspezialität", "Biermischgetränk", "Malzhaltiges Dingsbums" oder sonstige Fantasiebezeichnungen drauf zu schreiben. Das ist leider nicht richtig.

Richtig ist, dass es vielfach einfach nicht verfolgt oder geahndet wird. Das macht es damit aber nicht Legal und es lässt sich auch kein Rechtsanspruch ableiten, nur weil es die Brauerei XYZ ja auch so gemacht hat. Ohne die "Ausnahmegenehmigung für ein besonderes Bier" macht man sich strafbar.

Ein recht bekannter Craftbierbrauer, der auch gern mal solche Stunts hinlegt, hat mir folgendes dazu erzählt: Oft laufen die Biere unter dem Radar und es fällt keinem auf. Er hat aber durchaus auch schon böse Post deswegen bekommen. In den meisten Fällen war die Charge da schon ausverkauft und es blieb beim erhobenen Zeigefinger. Das kann aber auch anders laufen und das war auch in NRW und nicht in Bayern.

Die Strafen können finanziell empfindlich hoch ausfallen, wenn es denn verfolgt wird. Da ist der Traum von der Craftbier-Karriere schneller ausgeträumt als man gucken kann. Gerade in Bezug auf die Herstellung und den Verkauf von Lebensmitteln, sollte man schon sehr genau auf die rechtlichen Tatsachen achten und sich nicht blind auf das Hörensagen von anderen Quereinsteigern verlassen.

Der nächste neidische Konkurrent, dem man von dem viel zu kleinen Stück Kuchen noch was wegnehmen will, ist selten weit entfernt.

Just my 2 cents.
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OS-Schlingel
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Re: Umgang mit Zutaten - Fichtensprossen und Co

#12

Beitrag von OS-Schlingel »

Hallo Alt-Phex,

ich hatte ja schon mal einen Thread hier angefangen, sinngemäß "Was muss ich als Anfänger beim Brauen als Nebenerwerb beachten".
Jan "§11" hatte dazu ja geantwortet, dass es keine Richtlinie gibt, die man als Universalleitfaden nehmen kann...das Feld ist hier schon sehr groß!

Vielleicht gibt es ja jemanden, der als Autor, so einen Leitfaden erstellen kann. Ich würde da direkt ein Buch abnehmen.

Gruß Stephen

Edit: Neben den, scheinbar bewussten "Schummlern", gibt es sicherlich auch die, die unbewusst Vorgaben überschreiten, womit wir wieder bei meinem angefangenen Thread wären.
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hiasl
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Re: Umgang mit Zutaten - Fichtensprossen und Co

#13

Beitrag von hiasl »

Es gibt da tatsächlich was, was als so eine Art Leitfaden verstanden werden kann. Jedenfalls ist es sehr umfangreich.
https://www.mebak.org/mikrobrauereien/c-78

Kann man bestimmt auch in der ein oder anderen Bibliothek einsehen. In Weihenstephan ist es jedenfalls vorhanden.
https://opac.ub.tum.de/TouchPoint/singl ... _681174257
Gruß
Matthias
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