Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

z-bräu
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Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#1

Beitrag von z-bräu »

Hallo zusammen,

Ich habe mit einigen Freunden zusammen (alle zwischen 29 und 34 Jahren alt) vor ein paar Monaten eine kleiner Brauerei in Nürnberg eingerichtet - die Ergebnisse können sich sehen/trinken lassen und wir sind sehr stolz unser eigenes Bier zu brauen. Bierbrauen ist unsere große Leidenschaft geworden.
Glücklich wären wir nun damit, wenn wir wenigstens unsere Investitionskosten und laufenden Kosten decken könnten - dafür müssen wir allerdings Bier verkaufen. Theoretisch ist das gut möglich (da wir im Gebäudekomplex eines Kulturzentrums untergebracht sind, das selbst einen Ausschankgenehmigung für mehrere Veranstaltungsräume und einen Biergarten besitzt), es gibt auch einige Interessenten, es gibt nur ein paar Fragen die sich auftun, die sich alle um die große Frage ranken: Unter welchen Umständen können wir Bier verkaufen und das mit so wenig wie möglich bürokratischem Aufwand?
Konkret sind das Fragen wie:
- Kommt ein Verein als Gesellschaftsform in Frage?
- Welche Auflagen (neben denen des Gesundheitsamtes und des Zolls) müssen wir erfüllen?
- Können wir mit einem Verein Geld einnehmen durch Bierverkauf (was eigentlich ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist, und kein ideeller)?
- Wie können wir damit unsere getätigten Investitionen refinanzieren?

Vielleicht hat jemand einen Tipp für uns! Wer könnte uns diese Fragen beantworten? Gab es die gleiche Problemstellung schon woanders?

Vielen Dank und herzliche Grüße, Andreas
FrankIbb
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#2

Beitrag von FrankIbb »

Da kann man Euch nur raten einen Steuerberater zu fragen. Alles andere wird Euch wenig weiter bringen....
Gruß,
Frank
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Alt-Phex
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#3

Beitrag von Alt-Phex »

Erstmal die zuständigen Ämter abklappern. Da wird dann jemand eure Braustätte begutachten und euch
sagen was ihr alles machen/ändern müsst um das dort gebraute Bier überhaupt verkaufen zu dürfen.

Wenn euch dann noch nicht die Lust vergangen ist, wie Frank sagt, einen Steuerberater konsultieren.
>>Impfung rettet Leben und Kultur!<<

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philipp
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#4

Beitrag von philipp »

Bitte einmal das neue (und das alte) Forum durchsuchen, insbesondere die passenden Unterforen.

Dort gibt es einige Berichte von mehreren Einzelpersonen, aber auch von Brauvereinen, die die Schritte schon gegangen sind.
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246

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philipp
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#5

Beitrag von philipp »

Ich bin so frei deinen Beitrag auch in das passende Unterforum zu verschieben:
viewforum.php?f=32
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246

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diapolo
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#6

Beitrag von diapolo »

Hi,
aöls erstes musst du dich mit dem Bauamt auseinander setzen. Die sagen dir wie dein Raum beschaffen sein muss.
Danach mit der Lebensmittelkontrolle ( in Fürth Land das Vätereneramt)
Dann der Zoll und auf jeden Fall der Steuerberater.
Über einen Verein wird es schwierig das Bier zu verkaufen, heisst Nebengewerbe.
Wichtig ist auch die Frage: Wie wollt ihr die Flaschen reinigen? Das ist der meiner Meinung nach ein Großer Knackpunkt.
Hab ihr ein Kühlhaus?
Es hört sich immer so "romantisch" an sein Bier verkaufen zu dürfen, leider sind die Hürden doch recht groß....

Mfg

Bernd
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cyme
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#7

Beitrag von cyme »

FrankIbb hat geschrieben:Da kann man Euch nur raten einen Steuerberater zu fragen. Alles andere wird Euch wenig weiter bringen....
Wäre auch meine Antwort. Ein erstes Gespräch kostet nicht viel und kann viel Ärger ersparen.
Leicht ist es nicht, hierzulande selbstgebrautes verkaufen zu dürfen. Sonst wären hier lauter Nebenerwerbsbrauer und nicht Hobbybrauer.
Bernstein
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#8

Beitrag von Bernstein »

Moin.
Wir habens als Verein gemacht... guckst Du:

http://hobbybrauer.de/modules.php?name= ... erdate=ASC

Und hier:

viewtopic.php?f=32&t=261&p=2206&hilit=v ... erei#p2206

Bei Fragen gerne PN.

Gruss Matthias
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Brauturm
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#9

Beitrag von Brauturm »

Zuerst ein Gewerbeschein holen !wahrscheinlich eine GBR oder doch gleich GmbH ? dann zum Zollamt ,die werden bei gewerblichen Brauereien eure Braugerätschaften anschauen und wieviel Liter machbar sind.der Rest läuft dann über das Zollamt, bei Flaschengärung liegen andere Voraussetzungen vor wie bei Fasssgärung etc;
den Steuerberater brauchst du nicht da ihr ja weder was abschreiben wollt ,ausser euer Inventar,das kanst du selber googlen ,10% linear ,
hufpfleger
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#10

Beitrag von hufpfleger »

philipp hat geschrieben:Bitte einmal das neue (und das alte) Forum durchsuchen, insbesondere die passenden Unterforen.

Dort gibt es einige Berichte von mehreren Einzelpersonen, aber auch von Brauvereinen, die die Schritte schon gegangen sind.
Hallo,
solche Antworten finde ich immer unheimlich hilfreich, besonders wenn jemand neu ist, man könnte ja mindestens einen link.......

Ich nehme mal an, ihr habt schon länger mitgelesen und seid im Brauen einigermaßen fit. Ihr müßtet zuerst einmal wissen, ob der Teil des Gebäudes, den Ihr benutzt für gewerbliche Zwecke ausgelegt ist, ev. muß eine Nutzungsänderung durchgeführt werden.
Da ihr schon braut, redet erst einmal mit der Lebensmittelkontrolle (wird gern mit dem Veterinäramt verbalhornt, da dort angeschlossen), die sagen euch schon, was sie erwarten. Wahrscheinlich könnt ihr einen großen Teil eurer Brauanlage ändern. Jeder Schlauch, jeder Bodenbelag, jede Wand, Waschbecken Ausgußbecken usw. muß bestimmten Kriterien entsprechen. Ist aber alles machbar, wenn man erst mit den entsprechenden Ämtern ein Konzept erstellt. Keine Angst, die sind froh, wenn sie gefragt werden und später nicht als die "Buhmänner" verschrien werden. Das gilt auch für Gewerbeaufsichtsamt, Feuerschutz, Zoll usw. Die Vorschriften werden aber von Region zu Region scheinbar ein klein wenig verschieden ausgelegt.
Vielleicht fahrt ihr mal einige Gasthausbrauereien in der Gegend an, mit einem direkten Gespräch erfährt man schon so einiges, ........aber einer sollte Fahrer spielen :Angel :Wink

Ich wünsch euch gutes Gelingen!

edit, Gesellschaftsform, ich war und bin immer noch Einzelkämpfer, m.M. nach, mit 100 Häuptlingen und 1 Indianern kann man keinen Krieg gewinnen, deshalb halt ich mich hier raus.
Zuletzt geändert von hufpfleger am Montag 4. Januar 2016, 21:13, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Dieter

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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#11

Beitrag von FrankIbb »

Brauturm hat geschrieben:Zuerst ein Gewerbeschein holen !wahrscheinlich eine GBR oder doch gleich GmbH ? dann zum Zollamt ,die werden bei gewerblichen Brauereien eure Braugerätschaften anschauen und wieviel Liter machbar sind.der Rest läuft dann über das Zollamt, bei Flaschengärung liegen andere Voraussetzungen vor wie bei Fasssgärung etc;
den Steuerberater brauchst du nicht da ihr ja weder was abschreiben wollt ,ausser euer Inventar,das kanst du selber googlen ,10% linear ,
Die Reihenfolge halte ich für unglücklich. Ich denke, sie sollten mit dem Steuerberater anfangen um die Rechtsform zu klären, welche am meisten Sinn macht. Danach Vorabgespräch mit Lebensmittelkontrolle und Bauamt, denn, dürft Ihr da gewerblich brauen? Wenn alles grob geklärt ist, könnt Ihr es wagen mit der Anmeldung....
Gruß,
Frank
GregorSud
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#12

Beitrag von GregorSud »

Spannend! Wo genau seid ihr? Und empfangt ihr Besuch? Dann würde ich mal vorbeikommen und hallo sagen ;)
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Kirk1701
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#13

Beitrag von Kirk1701 »

Hallo Andreas,

tja, wenn ihr mehrere seit wäre wohl eine GbR das einfachste. Man kann auch eine Mini GmbH (UG) gründen. Hängt von eurer Risikobereitschaft oder Verwaltungsmotivation ab.

Machst du das alleine wirds deutlich einfacher.

Mir fallen eigentlich auch nur 5 Anlaufstellen ein. Als erstes macht ein Termin beim Steuerberater sehr viel Sinn.

Dann wäre da das Ordnungamt. Da zeigst du an das du ein Gewerbe aufnehmen möchtest.

Wenn du dann deine Steuernummer hast kannst du schon mal beim Zoll ein Steuerlager anfragen (Formular 2000, 2001)

Als nächstes würde ich mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen und die Räumlichkeiten begutachten lassen.

Ganz wichtig ist dann noch das Bauamt (heißt das so??). Da gehts dann um den Flächennutzungsplan. Im reinen Wohngebiet könnte es nicht so leicht werden.

In der Regel mußt du dann einen Bauingenieur oder Architekten einschalten der vorlageberechtigt ist.

Kirk
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#14

Beitrag von z-bräu »

Danke erstmal allen für die Infos.
Ein paar Facts: Wir brauen schon ein paar Monate, Lebensmittelkontrolle hat nichts zu beanstanden gehabt (haben wir vor dem Ausbau mit einbezogen), die Räumlichkeiten sind als Gewerberäume deklariert, und wir füllen ausschließlich in Fässern ab. Steuerlager beim Zoll ist auch schon da. Unsere Räumlichkeiten sind im Kulturzentrum Z-Bau in Nürnberg. Bisher – wie gesagt – alles für Privatgebrauch.
Wir haben das Angebot, unser Bier im Kulturzentrum auszuschenken (z.B. im Sommer im Biergarten). Das kommt immer nur für einzelne Aktionen in Frage, da wir mit einem Sud maximal 150l brauen können und unsere Kühlmöglichkeiten natürlich begrenzt sind. Wir wollen es auch gar nicht gewerblich angehen, heißt Geld damit verdienen, lediglich die Unkosten und das bereits ausgelegte Geld einspielen.
Deshalb ist das Naheliegenste und vielleicht Bequemste der "Verein".
Es dreht sich um den ersten Schritt (dass der Rattenschwanz schier unendlich ist und zahlreiche weitere lebensmittelrechtliche Auflagen hat, ist uns natürlich bewusst). Ich stöber weiter in den Foren, habe dem Matthias vom Kommunbrauhaus Rehau e.V. geschrieben und bin in Kontakt mit anderen Kleinbrauereien, die eben a) wahlweise ausschließlich für den Eigenbedarf brauen oder b) ein Gewerbe dafür angemeldet haben. Das würden wir gerne umgehen. Falls es nicht möglich ist, dann eben eine GbR oder Ug, dennoch bleibt der Verein die Präferenz (am wenigsten Verwaltungsaufwand, schließlich soll es ein Hobby bleiben und nicht anfangen zu viele unliebsame Aufgaben mitzubringen).
Schreibt mir gerne, wen ihr Ideen habt (oder vorbeikommen wollt)
Viele Grüße!
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Kirk1701
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#15

Beitrag von Kirk1701 »

z-bräu hat geschrieben:.... Steuerlager beim Zoll ist auch schon da....
Hallo Andreas,

du hast schon ein Steuerlager ganz ohne Steuernummer/Gewerbe vom Zoll genehmigt bekommen :Waa

Kirk
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hyper472
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#16

Beitrag von hyper472 »

Wende Dich doch mal an die IHK. Das kostet nichts und die können Dir ganz gut sagen, an welche Ämter Du Dich in welcher Reihenfolge wenden musst. Steuerberater ist irgendwann sicher auch dran, aber im Moment eher noch nicht.
Viel Erfolg!
Henning
"Das Bier aber macht das Fleisch des Menschen fett und gibt seinem Antlitz eine schöne Farbe durch die Kraft und den guten Saft des Getreides."
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philipp
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#17

Beitrag von philipp »

Brauturm hat geschrieben:Zuerst ein Gewerbeschein holen !wahrscheinlich eine GBR oder doch gleich GmbH ? dann zum Zollamt ,die werden bei gewerblichen Brauereien eure Braugerätschaften anschauen und wieviel Liter machbar sind.der Rest läuft dann über das Zollamt, bei Flaschengärung liegen andere Voraussetzungen vor wie bei Fasssgärung etc;
den Steuerberater brauchst du nicht da ihr ja weder was abschreiben wollt ,ausser euer Inventar,das kanst du selber googlen ,10% linear ,
Bei der Antwort weiß ich nicht, wo ich anfangen soll. Es tut mir leid, aber so etwas ist Mist.
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FrankIbb
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#18

Beitrag von FrankIbb »

Ein mal noch meine Meinung: Erst Steuerberater um zu klären ob Verein oder anderes Gewerbe. Dann auch gut Handwerkskammer. Die ist zuständig für Brauer (da zahl ich schliesslich auch :Shocked ). Aber ich weiß nicht, ob die bei der Entscheidung Verein/Gewerbe helfen können.
Steuerlager für Privatbrauer habe ich noch nicht gehört.... aber das ist auch das Problem, überall ist es etwas anders. Deshalb sind Tipps auch schwierig.
Gruß,
Frank
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philipp
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#19

Beitrag von philipp »

z-bräu hat geschrieben: Ein paar Facts: Wir brauen schon ein paar Monate, Lebensmittelkontrolle hat nichts zu beanstanden gehabt (haben wir vor dem Ausbau mit einbezogen), die Räumlichkeiten sind als Gewerberäume deklariert, und wir füllen ausschließlich in Fässern ab. Steuerlager beim Zoll ist auch schon da.
Wie tretet ihr gegenüber den beiden Behörden auf?

Wenn als Gruppe, dann seid ihr schon so etwas wie eine GbR bzw. ein nicht eingetragener Verein. Wie auch immer, dann habt ihr doch schon Ansprechpartner, die ihr mal anhauen könnt, was sich für euch ändern könnte, wenn ihr das nicht nur für euch, sondern auch extern ausschenken wollt. Wobei ich das mit dem Steuerlager auch seltsam finde - das ergibt eigentlich nur Sinn, wenn man auch für Externe braut und nicht nur Eigenbedarf hat.

Geht doch wirklich einmal zu einem Steuerberater. Der findet mit euch zusammen raus, was ihr vorhabt. Eine GmbH ist schon ein ganz schöner Batzen, wenn ihr keine Ahnung von Buchführung und Bilanzen habt, werdet ihr hier regelmäßig sowieso einen Steuerberater bezahlen müssen. Bei einem Verein habt ihr das Problem, dass es eigentlich keine Vereine gibt, bei denen es nur den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gibt. Bei einer GbR haftet jeder Gesellschafter mit seinem kompletten Vermögen.

Sprecht mal mit einem Steuerberater, dringend. Der klärt auch, ob es für euch, wenn ihr sowieso keine Endkunden habt, sondern euer Bier an den lokalen Gastronomen verkauft, sinnvoll sein kann, sogar auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.

Wie du siehst, gibt es da eine Menge Stellschrauben, da ist es wichtig zu wissen, was ihr so die nächsten 5 - 10 Jahre vor habt.
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hufpfleger
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#20

Beitrag von hufpfleger »

z-bräu hat geschrieben:Wir brauen schon ein paar Monate, Lebensmittelkontrolle hat nichts zu beanstanden gehabt (haben wir vor dem Ausbau mit einbezogen), die Räumlichkeiten sind als Gewerberäume deklariert, und wir füllen ausschließlich in Fässern ab. Steuerlager beim Zoll ist auch schon da. Unsere Räumlichkeiten sind im Kulturzentrum Z-Bau in Nürnberg. Bisher – wie gesagt – alles für Privatgebrauch.
:Grübel Was hat die Lebensmittelkontrolle beim privaten Brauen zu prüfen :Grübel

Wenn ich das Lese:
Z-Bräu Mikrobrauerei

Eigentlich ist alles ganz einfach erklärt und erzählt, was es mit dem Z-Bräu auf sich hat: Sieben Jungs, aufgewachsen in der Fränkischen, trinken leidenschaftlich gerne Bier und träumten beim Schafkopfen vom eigenen Gerstensaft. Biersieder hat dann keiner von uns gelernt und aus der Fränkischen sind wir auch weggegangen, jedoch hat es uns alle im Laufe der Zeit nach Nürnberg verschlagen und wir fingen wieder an Schafkopf zu spielen…das mit dem Brauen werden wir dann jetzt auch mal anfangen. Kommt doch einfach vorbei als Brunskardder, Hobbysieder oder Biersommelier – unsere kleine Nano-Brauerei steht allen offen. Sobald das Jahr wieder kälter und die Tage kürzer werden, wollen wir einmal im Monat mit unserer alten Ziegenmilchkanne einen Sud ansetzen und das nicht im stillen Kellerlein, sondern mit allen, die interessiert sind sich dem Brauprozess einmal ganz unkonventionell zu widmen. Und vielleicht schmeckt´s ja am Ende sogar.

Vielleicht doch erst mal etwas tiefer in die Materie einarbeiten

Zitat von euch:
Und vielleicht schmeckt´s ja am Ende sogar.

Viel Spaß
Gruß Dieter

Brauerei Hämmscher Bier Brauanlage komplett zu verkaufen
Wauhoo
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#21

Beitrag von Wauhoo »

Ich könnte jetzt, auch wenn es von Bundesland zu Budnesland sicherlich Unterschiede hat, mal empfehlen, sich an die Schloßbrauerei In Königs Wusterhausen zu wenden. Die Entwicklung war da aber leicht anders; früher brauten sie direkt für die Öffentlichkeit, heute nicht mehr. Sie brauen noch, aber nur hausintern, (angeschlossenes Hotel, Veranstaltungsservice etc), und nur zu besonderen lokalen Anlässen hat es ihr Bier noch für die Öffentlichkeit, wie zum Schloßfest in 2015. Auf Nachfrage verkaufen die schon auch Bier außer Haus, abe nur als Faßware. So ein Modell könnte evtl. auch für Euch in Frage kommen?
andy.da
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#22

Beitrag von andy.da »

Bin neu hier aber lese schon einige Zeit mit. Habe mich in letzter Zeit auch mit unterschiedlichen Fragen der Gesellschaftsgründung auseinandersetzen müssen, auch wenn es keine Brauerei war :).

Ich persönlich würde, wenn irgendwie möglich das einfach halten und bei GbR bleiben, da müsst ihr euch aber gegenseitig gut kennen und vertrauen. Mit einer GbR seid ihr meines Wissens nach mit unter 17.500€ nicht Umsatzsteuerpflichtig => weniger Zeitaufwand
Eine Kapitalgesellschaft (GmbH bzw. UG) zieht das einen gewissen Rattenschwanz mit sich. Weiter seid ihr als Kapitalgesellschaft automatisch umsatzsteuerpflichtig. Um ein paar weitere Hausnummern zu nennen: Notarkosten bei Gründung ca. 1k€ (weitere Kosten bei jeder Satzungsänderung) oder Buchhaltung und Steuerlastfeststellung ca. 2k€ (gehe von einem Umsatz von unter 50k aus).
Zu Verein kann ich leider nichts sagen, hat aber meiner Meinung nach durchaus Vorteile.

Ich hoffe ich konnte das Spannungsfeld der Gesellschaftsform nochmal ein wenig beleuchten und bitte die Zahlen eher als "Größenordnung" zu verstehen.
Ich würde einfach ein Beratungsgespräch mit einem auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt vereinbaren und mich im Vorfeld Gedanken darübermachen:
- wer Hauptverantwortliche des Unterfangen sind und wie oft sich die Konstellation ändern könnte?
- welche Umsätze und Kosten in etwa anfallen?

Beim googeln zu den Themen ist Vorsicht geboten, da im Netz sehr viel Mist steht. Gute quellen sind auf jeden Fall die Webseiten der Größeren IHKs. Zu genauen Kosten, die auf einen seitens Steuerberater oder Notar zukommen, kann man entsprechend die Notarkammer oder die Steuerberaterkammer Seiten aufsuchen, allerdings hat es bei mir etwas gedauert bis ich diese gesetzlich festgelegten Tarifregelungen verstanden habe.

Viel Glück und Viel Spaß beim Brauen,
Andreas
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flying
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#23

Beitrag von flying »

Ein paar Unkosten reinspielen...


Für einen gemeinnützigen Verein müsstet ihr z. B. Braukurse über die Volkshochschule o.ä. geben. Brauchtums und Traditionspflege ist auch ein anerkanntes Merkmal der Gemeinnützigkeit. Für einen gemeinnützigen Verein gibt es einige Möglichkeiten etwas Kohle zu machen. So könntet ihr eventuell euer Bier umsonst an Vereinsmitglieder abgeben. Natürlich gegen einen gewissen Jahres/Monats- Mitgliedsbeitrag...

Hier steht einiges drin:

http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/ ... psmand=110
Held im Schaumgelock

"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#24

Beitrag von Mastersergeant180 »

Also ich muss mich wundern wie oft hier vorgeschlagen wird einen Verein zu gründen. Wenn man etwas Geld verdienen will um sein Hobby zu decken hat das meines Erachtens null mit Gemeinnützig zu tun und genau da werden einige Behörde, insbesondere das FA wegen der Gemeinnützigkeitsanerkennung etwas genauer nach Haken.
Schön für alle die das im Moment noch haben, seid euch aber gewiss das die FAs in den nächsten Jahren deutlich mehr auf die Vereine losgehen werden und auch dort Steuern eintreiben wenn sie die Geminnützigkeit nicht gegeben sehen.

Wenn ihr gewerblich brauen wollt, dann eröffnet eine Geschäftsform die für euch passt und Ende.

Ein Verein erfüllt einen Zweck zum Wohle der Gemeinschaft und das ist eben nicht mit seinen Kartelstammtisch etwas Bier zu verkaufen. Jeder der ein Vorstandsamt in einem Verein inne hat wird sich sonst fragen warum er so blöd ist und das für eine Spendenquittung in höhe von 720€ im Jahr macht.

Sorry für die harten Worte am Morgen.
Wer seinen Kinderglauben sich bewahrt, in einer reinen, unbefleckten Brust - und gegen das Gelächter einer Welt zu leben wagt, - wie er als Kind geträumt - bis auf den letzten Tag: das ist ein Mann!" (Henning v. Tresckow)
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#25

Beitrag von Dr Huppertz »

Moin,

jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazu abgeben.

Meiner Erfahrung und meiner Meinung nach sinnvolle Vorgehensweise:

1. Bauordnungsamt, wenn die kein OK geben, dann ist alles weitere eh hinfällig, kannste vergessen. Da das BauO eine Oberbehörde ist, geht es von da aus an alle Unterbehörden, Tiefbauamt für Wasser, Umweltamt wegen Emissionen etc.

2. Gesundheitsamt

3. Wenn OK vom BauO dann zum Steuerberater, Existenzgründer Beratung, Rechtsanwalt, etc. um die Gesellschaftsform zu besprechen


Alles Inhaltliche kann hier nicht dargestellt werden, da zum einen speziell zum anderen Komunalrecht herrscht und das Unterscheidet sich nun mal von Kommune zu Kommune. Außerdem gibt es den Ermessensspielraum der Beamten, der persönlich unterschiedlich strak ausgeprägt sein kann.

Der Doc
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#26

Beitrag von philipp »

Mastersergeant180 hat geschrieben:Ein Verein erfüllt einen Zweck zum Wohle der Gemeinschaft[...].
Nein. Du verwechselt das Konstrukt "eingetragener Verein" mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit. De facto kannst du grundsätzlich jede juristische Person als gemeinnützig anerkennen lassen.

Und von weiter oben: Wo steht, dass Kapitalgesellschaften nicht Kleinunternehmer bezüglich der Umsatzsteuer sein können? Lediglich die Gewerbesteuer fällt ab dem ersten Euro Gewinn an.

Lasst euch bei einem Steuerberater beraten.
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#27

Beitrag von Dyonisos »

z-bräu hat geschrieben:Wir wollen es auch gar nicht gewerblich angehen, heißt Geld damit verdienen, lediglich die Unkosten und das bereits ausgelegte Geld einspielen.
z-bräu hat geschrieben:Glücklich wären wir nun damit, wenn wir wenigstens unsere Investitionskosten und laufenden Kosten decken könnten - dafür müssen wir allerdings Bier verkaufen.
=Liebhaberei...

...und da haben die Finanzämter einen Blick drauf in den letzten Jahren und schauen auch nicht lange zu. Ausgaben sind dann nicht mehr mit den Einnahmen verechenbar, es wäre in dem Fall billiger, das Bier zu verschenken. Warum soll die Gemeinschaft der Steuerzahler für 'Hobbies' und 'Leidenschaften' anderer aufkommen.
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#28

Beitrag von Holger-Pohl »

Lese hier auch sehr interessiert mit.

Um genau auf den Punkt der "Liebhaberei" zu kommen. Kann mir das mal jemand kurz erklären was Liebhaberei ist und wo sie endet und warum dies gerade für die Finanzämter so wichtig ist?

Ich sehe/sah dies bei meiner Brauerei auch so.

Ich wollte am Ende einen Urlaub für die Familie erwirtschaftet haben - also vielleicht 1 bis 1,5 k und dies eben für die vielen Sonntage wo Papa meist in der Brauküche stehen würde.

Grüßele
Holger
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#29

Beitrag von philipp »

Holger-Pohl hat geschrieben:Um genau auf den Punkt der "Liebhaberei" zu kommen. Kann mir das mal jemand kurz erklären was Liebhaberei ist und wo sie endet und warum dies gerade für die Finanzämter so wichtig ist?
Wenn du nicht umsatzsteuerbefreit bist, kannst du bei allen deinen Ausgaben die Vorsteuer "ziehen"; bekommst sie also vom Finanzamt erstattet. Dafür musst du sie auf deinen Ausgangsrechnungen aufschlagen. Wenn man überwiegend gewerbliche Kunden hat, lohnt sich das - die können die ja dann auch ziehen und zahlen dadurch nicht mehr. Für deine privaten Kunden wird es dann aber halt die 19% teurer. Wenn du also als Brauerei überwiegend an Getränkehändler und Gastronome lieferst (und so gut wie keinen Direktverkauf hast) kann das echt eine Option sein: Du sparst Startkapital, weil du für deine Brauanlage und die Renovierung der Räume 19% Umsatztsteuer sparst.

Das Konstrukt funktioniert so lange du, auf längere Zeit gesehen, mehr einnimmst als ausgibst - also Gewinn erwirtschaftest. Wenn das Finanzamt allerdings merkt, dass du das ganze nur aus Liebe zur Sache machst, dadurch Miese einfährst, obwohl mehr Potential da wäre, machen die dir den Laden zu. Weil sie dir ja dann von Jahr zu Jahr Umsatzsteuer erstatten müssen.

Formal hat die Liebhaberei aber nichts mit der Umsatzsteuer zu tun - formal geht es nur um Gewinnerzielungsabsichten. Allerdings ist es den Finanzämter wohl häufig egal, so lange die Abführung der Umsatzsteuer >= 0 ist.
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#30

Beitrag von Dyonisos »

Hallo Holger,

Liebhaberei fängt dort an, wo die Gewinnabsicht aufhört. Das FA lässt anfänglich natürlich Verluste zu, der Laden muss ja 'anrollen'. Gerade jedoch bei Kleinstbetrieben, bei denen der Inhaber zur Deckung seines Lebensunterhaltes eigtl. einer anderen Tätigkeit nachgeht, schaut das FA genauer hin.
Person A hat eine Anstellung, vom Gehalt zahlt er Einkommensteuer. Faktisch wäre es möglich, durch den Verlust eines anhängenden Betriebes diese Steuer auf Null zu fahren, da Verluste aus dem Betrieb anrechenbar sind, sprich Betriebsausgaben vom Einkommen abgezogen werden. Damit hätte der Steuerzahler den Betriebsverlust zu 100% getragen.
Übrigens: Auch wenn das FA Liebhaberei erkennt, ist weiterhin ein Vorsteuerabzug möglich.

Es kommt immer auf die Sichtweise des Sachbearbeiters und der branchenüblichen Werte an. Wenn du zur Herstellung von 20 hl/Jahr z.B. Gerätschaften und Waren im Wert von 50000.- anschaffst, würdest du übers Ziel hinausschießen (Quasi: Eat like a bird, shit like an elefant).

Gruß Volker
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#31

Beitrag von Dyonisos »

philipp hat geschrieben: Das Konstrukt funktioniert so lange du, auf längere Zeit gesehen, mehr einnimmst als ausgibst - also Gewinn erwirtschaftest. Wenn das Finanzamt allerdings merkt, dass du das ganze nur aus Liebe zur Sache machst, dadurch Miese einfährst, obwohl mehr Potential da wäre, machen die dir den Laden zu.
Nö, die machen gar nix zu. Lediglich können Betriebsausgaben nicht mehr steuermindernd eingebracht werden.
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Ruthard
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#32

Beitrag von Ruthard »

Dyonisos hat geschrieben:
z-bräu hat geschrieben:Wir wollen es auch gar nicht gewerblich angehen, heißt Geld damit verdienen, lediglich die Unkosten und das bereits ausgelegte Geld einspielen.
z-bräu hat geschrieben:Glücklich wären wir nun damit, wenn wir wenigstens unsere Investitionskosten und laufenden Kosten decken könnten - dafür müssen wir allerdings Bier verkaufen.
=Liebhaberei...

...und da haben die Finanzämter einen Blick drauf in den letzten Jahren und schauen auch nicht lange zu. Ausgaben sind dann nicht mehr mit den Einnahmen verechenbar, es wäre in dem Fall billiger, das Bier zu verschenken. Warum soll die Gemeinschaft der Steuerzahler für 'Hobbies' und 'Leidenschaften' anderer aufkommen.
Solange die Beteiligten ihren Eigenverbrauch als Einnahmen werten, zählt dieses Argument nicht und das Finanzamt hat nichts dagegen, sofern der Laden kostenneutral wirtschaftet. Spaß an der Arbeit ist nicht besteuerbar.

Statt Verein und kostenneutral würde ich aber eher eine Firma aufmachen und Verluste schieben, das ist viel spannender. Das Finanzamt guckt sich das fünf Jahre an und macht dann den Laden dicht. Ihr seid sieben Mitstreiter? Wenn der erste durch ist, macht der nächste eine Firma auf, damit ist das Geschäftsmodell für 35 Jahre gesichert. Wenn ihr dann immer noch wollt, fängt der erste wieder an.

Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen EuroBild
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philipp
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#33

Beitrag von philipp »

Dyonisos hat geschrieben: Nö, die machen gar nix zu. Lediglich können Betriebsausgaben nicht mehr steuermindernd eingebracht werden.
Ja, stimmt. Und wenn du den Laden dann trotzdem weiter betreiben kannst, war es wohl wirklich Liebhaberei ;-)
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#34

Beitrag von Dyonisos »

Brauwolf hat geschrieben:Statt Verein und kostenneutral würde ich aber eher eine Firma aufmachen und Verluste schieben, das ist viel spannender. Das Finanzamt guckt sich das fünf Jahre an und macht dann den Laden dicht. Ihr seid sieben Mitstreiter? Wenn der erste durch ist, macht der nächste eine Firma auf, damit ist das Geschäftsmodell für 35 Jahre gesichert. Wenn ihr dann immer noch wollt, fängt der erste wieder an.
Cheers, Ruthard
Nicht der allerbeste Rat, da das 'Modell' bestens bekannt ist. Kleinbetriebe gehen daher meist mit einem Vorläufigkeitsvermerk in Sachen Steuerfestsetzung ins Rennen, was eine rückwirkende Aberkennung der Verluste zur Folge hat, sprich Steuernachzahlung.

Die Eigenentnahme eröffnet natürlich ganz neue Horizonte: "Du Schatz, ich hab heute keine Zeit, wir müssen die Firma in die Gewinnzone saufen..."
Um Misverständnissen vorzubeugen: Man kann auch trotz rentabler Betriebstätigkeit ein guter Liebhaber sein. :thumbsup

Gruß Volker
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#35

Beitrag von Bernstein »

Guten Morgen,

wenn ich mir das gesamte geplante Vorhaben des Z-Baus so ansehe, finde ich, daß ein Verein nicht schlecht dazu passen würde.
Dieser muss ja nicht gemeinnützig sein - die wäre auch schwierig zu begründen wenn Brauen, Verkaufen und Geselligkeit im Vordergrund steht. Die Vorteile liegen in der einfachen Gründung und Führung eines Vereins und bei den niedrigen Gründungskosten.

Egal welche Rechtsform gewählt wird... sobald Umsatz durch Verkauf gemacht wird, muss eine vernünftige Buchhaltung betrieben werden. Hier kann ein Verein Vorteil sein, weil sich im Kreise der Mitglieder vielleicht jemand finden lässt, der diese Aufgabe übernehmen kann.

Die USt-Pflicht oder "Nichtpflicht" kann man einmalig bei Vereinsgründung optieren - ein zurück gibt es dann nicht mehr. Diese Option lohnt sich m.E., wenn hohe Investitionen im Raum stehen.

Dann gibt es auch noch die Körperschaftssteuer, die eventuell anfällt. Es gibt eine Freigrenze,deren Höhe ich jetzt nicht auswendig weiss.

Gruss, Matthias
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#36

Beitrag von Tudo »

Hallo,

aus der Imkerei kenne ich die Liebhaberei ganz grob so, dass man mit dem Hobby keine Einnahmen erzielt. Verluste aus der Tätigkeit werden z.B. durch den Hauptberuf ausgeglichen.
Das Finanzamt geht meiner Kenntnis nach so vor, dass sie erstmal davon ausgehen, dass mit der Tätigkeit auch ein Gewinn erzielt wird. Stellt das FA dann über zwei, drei Jahre fest, dass nur Verluste erzielt werden (die sich steuermindernd auf die sonstigen Einnahmen auswirken), unterstellt es Liebhaberei.
In der Imkerei ist das z.B. unter 35 Wirtschaftsvölkern der Fall.

Für meine Hobbybrauerei habe ich mit dem FA den Deal, dass ich ab und zu Bier verkaufen darf (telefonisch wurden 200 Liter im Jahr vereinbart). Dass der Verkauf als Liebhaberei bewertet wird, habe ich dann (ohne Mengenangaben) auch schriftlich bekommen.
Zunnächst hatte der Sachbearbeiter damit erhebliche Probleme, da ich als Betreiber ein Photovoltaikanlage ja schon gewerblich tätig sei :puzz .
Er ließ sich dann aber am Telefon überzeugen, dass das Bier wirklich nur selten verkauft wird und es auf Grund der erheblichen Investitionen immer ein Verlustgeschäft ist. Und so halte ich es dann aber auch, ich verkaufe höchstens die o.g. 200 Liter im Jahr und das auch nur an Bekannte (Fässer mit Zapfanlage für Feiern).

Das Geld für meine Investitionen "verdiene" ich mir mit VHS-Braukursen. Einnahmen als Dozent sind nämlich bis zu 2000 Euro steuerfrei :Bigsmile

Viele Grüße,
Udo
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#37

Beitrag von philipp »

Tudo hat geschrieben:Für meine Hobbybrauerei habe ich mit dem FA den Deal, dass ich ab und zu Bier verkaufen darf (telefonisch wurden 200 Liter im Jahr vereinbart). Dass der Verkauf als Liebhaberei bewertet wird, habe ich dann (ohne Mengenangaben) auch schriftlich bekommen.
Und trotzdem kannst du damit dann deine Ausgaben für Rohstoffe, Brauanlagen und co komplett von deinen Einnahmen absetzen?

Oder ist der Deal so, dass du einfach nur die Einnahmen zählst? Dann wäre das ja genau das, was weiter oben besprochen wurde - und kein "Deal" ;-)
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#38

Beitrag von Tudo »

Und trotzdem kannst du damit dann deine Ausgaben für Rohstoffe, Brauanlagen und co komplett von deinen Einnahmen absetzen?

Oder ist der Deal so, dass du einfach nur die Einnahmen zählst? Dann wäre das ja genau das, was weiter oben besprochen wurde - und kein "Deal" ;-)
Ich kann und will keine Ausgaben absetzten und die Einnahmen müssen auch nicht versteuert werden. Es ist Liebhaberei, es ist mein Hobby.
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#39

Beitrag von Brian »

Mal abgesehen von der Gesellschaftsform habe ich zu den Bestimmungen letztens folgendes gelesen. Laut aktuellem Band der MEBAK (Mikrobrauereien - von der Projektplanung bis zur Qualitätssicherung) Kap.1.5 im Wesentlichen folgende gesetzliche Bestimmungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
  • Arbeitsstättenverordnung
    Aufzugsverordnung
    Baurechtliche Bestimmungen für die Errichtung einer Braustätte
    Dampfkesselverordnung
    Druckbehälterverordnung
    Gewerbeordnung
    Landesbauordung
    Lizenz zum Bierbrauen
    steuerliche Bestimmungen
    Umweltrechtliche Bestimmungen
    Abfallbeseitigungsgesetz
    Arbeitsschutzgesetz
    Brandschutzgesetz
    Chemikaliengesetz, Gefahrenstoffverordnung
    Druckluftverordnung
    hygienerechtliche Bestimmungen
    Immissionsschutz-Gesetz
    lebensmittelrechtliche Bestimmungen
    Strahlenschutzverordnung
    wasser- und abwasserrechtliche Bestimmungen
Einiges davon könnte für den gewerblichen Kleinstbetrieb relevant sein. :Smile
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#40

Beitrag von flying »

ich glaube manchmal wirklich die Suche nach dem Passierschein A38 bei Asterix ist garnix gegen deutsche Beamtengründlichkeit gewesen.. :puzz

https://www.youtube.com/watch?v=lIiUR2gV0xk

Aber wenn der gemeinnützige Verein schon als abwegig beschieden wird (jeder Karnevalsverein ist gemeinnützig) habe ich mal ein paar Frage an die Experten in Form eines Beispiels:

Tante Emma gründet den "Tante Emma Koch-und Backverein". Die treffen sich 2 x im Monat in angemieteten Räumen, kochen, backen und verzehren hinterher die Ergebnisse ihrer Koch-und Backkunst. Finanzieren tut sich der Verein über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Damit wird dann die Miete, die Geräte und die Lebensmittel bezahlt.

So jetzt die Frage. Inwieweit müssen die die, Zitat:
Arbeitsstättenverordnung
Aufzugsverordnung
Baurechtliche Bestimmungen für die Errichtung einer Braustätte
Dampfkesselverordnung
Druckbehälterverordnung
Gewerbeordnung
Landesbauordung
Lizenz zum Bierbrauen
steuerliche Bestimmungen
Umweltrechtliche Bestimmungen
Abfallbeseitigungsgesetz
Arbeitsschutzgesetz
Brandschutzgesetz
Chemikaliengesetz, Gefahrenstoffverordnung
Druckluftverordnung
hygienerechtliche Bestimmungen
Immissionsschutz-Gesetz
lebensmittelrechtliche Bestimmungen
Strahlenschutzverordnung
wasser- und abwasserrechtliche BestimmungenArbeitsstättenverordnung
Aufzugsverordnung
Baurechtliche Bestimmungen für die Errichtung einer Braustätte
Dampfkesselverordnung
Druckbehälterverordnung
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Landesbauordung
Lizenz zum Bierbrauen
steuerliche Bestimmungen
Umweltrechtliche Bestimmungen
Abfallbeseitigungsgesetz
Arbeitsschutzgesetz
Brandschutzgesetz
Chemikaliengesetz, Gefahrenstoffverordnung
Druckluftverordnung
hygienerechtliche Bestimmungen
Immissionsschutz-Gesetz
lebensmittelrechtliche Bestimmungen
Strahlenschutzverordnung
wasser- und abwasserrechtliche Bestimmungen
...beachten??

Und zweitens, was wäre bei einem Brauverein anders als im Beispiel?

m.f.g
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#41

Beitrag von Brewtotype »

:goodpost:
Das würde ich auch gern wissen
Gruß Daniel
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#42

Beitrag von philipp »

flying hat geschrieben: Tante Emma gründet den "Tante Emma Koch-und Backverein". Die treffen sich 2 x im Monat in angemieteten Räumen, kochen, backen und verzehren hinterher die Ergebnisse ihrer Koch-und Backkunst. Finanzieren tut sich der Verein über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Damit wird dann die Miete, die Geräte und die Lebensmittel bezahlt.
Tante Emma und ihr Verein haben als Zweck das gemeinsame Backen und Verzehren definiert und leben das auch so. Hauptzweck ist hier weder der Verkauf der Backwaren, noch eine Gewinnerzielungsabsicht. Wenn sie eine Bäckerei kaufen, hat Tante Emma auch das Problem, dass ihr Verein plötzlich 30-40 Neumitglieder hat und die MV beschließt, lustige Dinge mit der BrauereiŴBäckerei zu machen, die gar nicht im Sinne der Vereinsgründer ist.

Tante Emma hätte mal besser ihre Tochter gefragt, die ausgebildete Steuerberaterin ist.
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#43

Beitrag von Fe2O3 »

Ich bin bei der Auflagen-Aufzählung viel mehr über die Strahlenschutzverordnung gestolpert...
Vielleicht fasse ich den Begriff zu eng auf - aber gibt es viele (Haus-)Brauer, die Ihr Bier mittels Strahlung sterilisieren... (haha - ich stell mir gerad vor, wie jeder von euch neben nem Hopfen im Eisschrank noch nen seinen kleinen Gamma-Strahler im Bleischrank liegen hat :D)
Mikrowellen werden ja auch eher selten im (kleinst) Brauwesen verwendet, oder?
Und mit Wärmestrahlung wird sich die Strahlenschutzverordnung kaum beschäftigen :D

etwas ratlose aber auch strahlenlose Grüße

Martin
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#44

Beitrag von Bernstein »

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, daß für das geplante Vorhaben ein Verein - gemeinnützig oder nicht - keine schlechte Sache wäre.

Und wenn man keine Angestellten hat und alles ehrenamtlich betreibt, bleibt von der Liste genau so viel über:

Baurechtliche Bestimmungen für die Errichtung einer Braustätte (beinhaltet auch Immision usw.)
Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein)
steuerliche Bestimmungen
hygienerechtliche Bestimmungen (HCCAP)
lebensmittelrechtliche Bestimmungen

Gruß aus Rehau,

Matthias
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#45

Beitrag von Dyonisos »

In dem von Flying beschriebenen Beispiel wird nichts verkauft, alle "Verzehrer" sind Vereinsmitglieder. Brauchts in diesem Fall eigentlich überhaupt einen Verein? Wenn es ums gemeinsame Konsumieren geht, wird ein Kässchen aufgestellt und gut ist, oder sehe ich das falsch?
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#46

Beitrag von flying »

hygienerechtliche Bestimmungen (HCCAP)
lebensmittelrechtliche Bestimmungen
..mag ja sein aber auch hier betrachte ich es als meine Bürgerpflicht Lücken im System zu suchen..

Wie lässt sich z. B. eine historische Braustätte mit Holzbottichen, gestampften Lehmböden, offenem Feuer, eigenem Tennenmalz auf dem Scheunenboden oder gar spontaner Gärung mit etwas wie HCCAP bewerkstelligen, obwohl die Gemeinnützigkeit hier wegen Brauchtums-und Traditionspflege absolut gegeben wäre...? :Greets
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#47

Beitrag von philipp »

Dyonisos hat geschrieben:In dem von Flying beschriebenen Beispiel wird nichts verkauft, alle "Verzehrer" sind Vereinsmitglieder. Brauchts in diesem Fall eigentlich überhaupt einen Verein? Wenn es ums gemeinsame Konsumieren geht, wird ein Kässchen aufgestellt und gut ist, oder sehe ich das falsch?
Nunja. Im Beispiel stimmt das. Einen Verein gründest du eigentlich dann, wenn es gemeinsames Inventar oder Kohle gibt. Dann kann es keinen Streit geben und es gibt nicht nur eine Person, die bestimmt.

In Münster haben wir (ohne eigene Brauabsicht) ja auch einen Verein gegründet, der die Events organisiert. So z.B. auch den LTHD2015 oder unsere Brauschau. Da ist das auch praktisch, weil man dann auch unter einem Namen (für die Events) bei den Behörden auflaufen kann. Dann meldet halt der Verein das Schaubrauen von 6 Suden an und nicht jeder Durchführende einzeln u.s.w. Gemeinnützig sind wir aber nicht, der Aufwand (und die Einschränkungen) sind uns deutlich zu groß für unsere Zwecke.
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#48

Beitrag von Bernstein »

..mag ja sein aber auch hier betrachte ich es als meine Bürgerpflicht Lücken im System zu suchen..

Wie lässt sich z. B. eine historische Braustätte mit Holzbottichen, gestampften Lehmböden, offenem Feuer, eigenem Tennenmalz auf dem Scheunenboden oder gar spontaner Gärung mit etwas wie HCCAP bewerkstelligen, obwohl die Gemeinnützigkeit hier wegen Brauchtums-und Traditionspflege absolut gegeben wäre...? :Greets
Ich sag mal, es ist auch schon Verhandlungssache - leider kann man es aber auch mit Behördenwillkür zu tun kriegen.
Kurt-Maria Adler vom Brauhaus Junkersdorf hat so ein 200 Jahre altes Kommunbrauhaus in Betrieb und vergärt in Holzbottichen.
Das Gesundheitsamt hat die Hände übern Kopf zusammengeschlagen - das Landesamt für Denkmalpflege hat auf Holz bestanden. Letztendlich hat die Denkmalpflege gesiegt. Gemeinnützig oder nicht ist halt auch eine Frage, was ich eigentlich machen will. Beim gemeinnützigen Verein dürfen Gewinne nicht angehäuft werden und müssen innerhalb kurzer Zeit für den satzungsmäßig definierten Vereinszweck ausgegeben werden.
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#49

Beitrag von philipp »

Naja, und die Zwecke des Vereines dürfen ausschließlich aus der Liste hier kommen: http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html
Alles, was der Verein sonst noch so tut, darf nicht im Zentrum stehen.
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Re: Gesellschaftsform für Hobbybrauerei

#50

Beitrag von Malzwein »

Aber es macht doch hier keiner den Fehler, nach Logik, Gesetzmäßigkeiten in Vorgaben von unterschiedlichen Behörden und vorausgesetztem Menschenverstand zu suchen?

Es wurde doch alles gesagt: mit Bauamt, Ordnungsamt und Zoll reden und die steuerliche Seite klären. Wer ohne das anfängt, kann Glück haben. Muss aber nicht.
Gruß Matthias

Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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