SZ-Artikel: Das Reinheitsgebot war nur ein Lückenfüller
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SZ-Artikel: Das Reinheitsgebot war nur ein Lückenfüller
Vielleicht ist das für die Experten im Forum ein alter Hut, aber ich fand den folgen Artikel recht interessant: https://www.sueddeutsche.de/bayern/baye ... -1.5040606
Kombirastler, Strainbuddyläuterer, Nachgussverweigerer, Einkocher, Whirlpooler, Hefestreuer, Obergärer, Coldcrusher, Flaschenabfüller
Re: SZ-Artikel: Das Reinheitsgebot war nur ein Lückenfüller
Der Artikel scheint allerdings auch ein Lückenfüller zu sein, denn Langs Arbeit wurde bereits 2018 veröffentlicht
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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Re: SZ-Artikel: Das Reinheitsgebot war nur ein Lückenfüller
@Jan, weißt Du wo die Arbeit von Lang veröffentlicht wurde?
Dirk
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Re: SZ-Artikel: Das Reinheitsgebot war nur ein Lückenfüller
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Illegitimis non carborundum.
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Re: SZ-Artikel: Das Reinheitsgebot war nur ein Lückenfüller
Mir ging es vor allem um diese Thematik:
Dirk
P.S. Falls sich jemand wundert, die Sprache der Landesordnung von 1516 ist nicht Mittelhochdeutsch, sondern (Früh-)Neuhochdeutsch.
Die wurde so nicht ausdrücklich in dem brau!magazin-Artikel besprochen. Auch ist der Artikel von 2017 nicht 2018.Denn das neue Reinheitsgebot sollte 1516 "füran allennthalben in dem Fürstennthumb Bayern / auf dem lannde / auch in unsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hievor kain sonndere ordnung ist" gelten. So zitiert der Historiker das Original und weist besonders auf das kleine Wörtchen "da" hin. Das sei bisher immer kausal als "weil" gedeutet worden. Es müsse aber lokal als "wo" interpretiert werden, weil das Mittelhochdeutsche noch gar keine kausale Bedeutung von "da" gekannt habe. Demnach hätte das Reinheitsgebot eben nicht im ganzen Herzogtum Baiern gegolten, weil es dafür zuvor keine besondere Regelung gegeben hätte. Stattdessen galt es in Langs Interpretation nur genau dort, wo es diesbezüglich zuvor keine besondere Regelung gab.
Dirk
P.S. Falls sich jemand wundert, die Sprache der Landesordnung von 1516 ist nicht Mittelhochdeutsch, sondern (Früh-)Neuhochdeutsch.
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Re: SZ-Artikel: Das Reinheitsgebot war nur ein Lückenfüller
Es gibt einen Artikel von (über) Lang in der Brauwelt aus dem Jahr 2018.bwanapombe hat geschrieben: ↑Freitag 25. September 2020, 12:16 Mir ging es vor allem um diese Thematik:
Die wurde so nicht ausdrücklich in dem brau!magazin-Artikel besprochen. Auch ist der Artikel von 2017 nicht 2018.Denn das neue Reinheitsgebot sollte 1516 "füran allennthalben in dem Fürstennthumb Bayern / auf dem lannde / auch in unsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hievor kain sonndere ordnung ist" gelten. So zitiert der Historiker das Original und weist besonders auf das kleine Wörtchen "da" hin. Das sei bisher immer kausal als "weil" gedeutet worden. Es müsse aber lokal als "wo" interpretiert werden, weil das Mittelhochdeutsche noch gar keine kausale Bedeutung von "da" gekannt habe. Demnach hätte das Reinheitsgebot eben nicht im ganzen Herzogtum Baiern gegolten, weil es dafür zuvor keine besondere Regelung gegeben hätte. Stattdessen galt es in Langs Interpretation nur genau dort, wo es diesbezüglich zuvor keine besondere Regelung gab.
Dirk
P.S. Falls sich jemand wundert, die Sprache der Landesordnung von 1516 ist nicht Mittelhochdeutsch, sondern (Früh-)Neuhochdeutsch.
Gruß
Jan
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