Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

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maxmax273
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Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

#1

Beitrag von maxmax273 »

Hallo liebe Hobbybrauer, folgendes Problem hat sich bei mir ergeben. Ich habe ca 500g Hopfenpellets bei YakimaValleyHops bestellt, alles verschiedene Sorten, die man hier nicht erhält, in 50g Päckchen. Nun kam heute die Benachrichtigung, dass ich die Pellets beim Zollamt abholen kann, ich müsste nur die 19% Einfuhrumsatzsteuer entrichten.
Auf dem Zollamt kam dann aber heraus, nachdem die Beamten eine Stunde lang bei Kollegen und beim Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung angerufen hatten, dass auf den Päckchen stehen müsste, dass der Hopfen zum Bier brauen gedacht ist. Dann wäre die ganze Sache erledigt gewesen, ich hätte bezahlt und wäre mit Hopfen heim gefahren. Da das aber nicht der Fall ist, benötige ich nun eine Äquivalenzbescheinigung für den Hopfen. Darüber hätte ich mich mal vorher schlau machen können, aber ich dachte bei dem bisschen Hopfen wirds ja wohl keine besonderen Einfuhrbestimmungen geben.
Nunja, YakimaValleyHops habe ich gerade eine Mail geschrieben, mal schauen was von denen zurück kommt. Solange liegt der Hopfen schön im warmen Büro beim Zoll.
Hatte hier vielleicht schonmal jemand ähnliche Probleme und kann über das weitere Prozedere berichten?
Die Dame von Zoll hat mir das Formular gezeigt, ich habs auch an YVH weitergeleitet, aber das ist natürlich auf Deutsch, also wird es denen wohl weniger bringen. Ich hängs hier auch mal dran.
Viele Grüße
maxmax273
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Beerkenauer
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Re: Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

#2

Beitrag von Beerkenauer »

Hallo

Ich hatte mal vor einiger Zeit versucht mir Hopfen aus Neuseeland schicken zu lassen über Freunde die da unten wohnen.
Ich habe es dann am Ende aufgegeben u.a. wegen dieser Äquivalenzbescheinigung. Das wurde mir alles irgendwie zu kompliziert,
weil es damals hieß, dass man das nicht vom Shop Betreiber bekommt.

Hier gibts was Info im Forum darüber:

https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... ng#p227949

https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... ng#p213213

Drücke Dir die Daumen, dass Dein Hopfen doch noch den Weg zu Dir findet.

Stefan
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§11
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Re: Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

#3

Beitrag von §11 »

Meiner Meinung nach ist da dein Zoll übereifrig
VERORDNUNG (EG) Nr. 1295/2008 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2008
2008R1295 — DE — 16.11.2015 — 005.001 — 1
Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen
Geändert durch:
über die Einfuhr von Hopfen aus Drittländern (kodifizierte Fassung)
Artikel 10
Abweichend von dieser Verordnung ist für die Überführung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen in den freien Verkehr weder die Vorlage der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Bescheinigung noch die Einhaltung des Artikels 5 erforderlich, wenn jedes Paket bei Hopfenzapfen und Hop­ fenmehl 1 kg und bei Hopfenauszügen 300 g nicht überschreitet und die Sendung
a) die Form kleiner Pakete hat, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung bestimmt sind,
b) für wissenschaftliche und technische Versuche bestimmt ist, oder
c) für eine Messe bestimmt ist und unter die dafür vorgesehene Zoll­ regelung fällt.
Die Bezeichnung, das Gewicht und der letzte Verwendungszweck des Erzeugnisses müssen auf der Verpackung angegeben sein.
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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Re: Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

#4

Beitrag von Daniel.Laizure »

Problem ist der beschreibung Hopfenmehl´(Sie haben Hopfen Pellets bestellt aber der Zoll wollte Hopfenmehl sehen, wann nichts Brief von Bundesamt für Landwirtschaft)....mehrmals habe ich Problem bei Zoll. Zoll sagt immer bitte ein Brief von Bundesamt für Landwirtschaft, aber du hast nur 2 Woche vor der Zoll alles zurück sendet ohne diese Formular ganz (Äquivalenzbescheinigung) oben UND ein Brief von Bundesamt für Landwirtschaft.

95% Chance das es zurück nach Amerika gesendet wird.

Der Haupt Problem ist aber, Wo Sie bestellt hat, die haben bestimmt es nicht richtig gesendet (mit der Form ganz oben ausgefüllt, Äquivalenzbescheinigung) und alles auf Deutsch. Leider ist der Problem Sie haben gekauft von ein zwischen handler und dort haben die kein Offiziell Äquivalenzbescheinigung zum geben.....nur Yakima Hops hat es....Yakimavalleyhops ist ein zwischen handler und kein offiziell teil von yakima hops)

Ich muss auch sagen, habe ich auch bei Yakimavalleyhops etwas bestellt und es war zurück gesendet wegen diese Problem oben.

Sie kann mein Name sagen bei Yakimavalleyhops sagen.....die kennen Schön wer ich bin. Ich habe für mein Geld zurück bei paypal gefragt und auch bekommen durch paypal. Die haben das einfach falsch gesendet ohne der richtig und nötig Daten.
Zuletzt geändert von Daniel.Laizure am Donnerstag 30. Januar 2020, 18:19, insgesamt 2-mal geändert.
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Ladeberger
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Re: Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

#5

Beitrag von Ladeberger »

Jan zitiert richtig. Die Einfuhr von Hopfen richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 1295/2008 i.V.m. Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.

Eine Äquivalenzbescheinigung ist regelmäßig vorzulegen, s. Art. 1 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 1295/2008. Die Sendung könnte jedoch tatsächlich unter den Ausnahmetatbestand des Art. 10 vorgenannter Verordnung fallen. Bezüglich Produkt/Masse und intendiertem Zweck scheinen mir die Voraussetzungen vorzuliegen.

Mit der Aussage des Zolls, "dass auf dem Päckchen stehen müsste, dass der Hopfen zum Bier brauen gedacht ist. " knüpft man vermutlich daran an, dass laut Art. 10 (letzter Satz) der "letzte Verwendungszweck" auf der Verpackung anzugeben ist, in diesem Fall jedoch anscheinend fehlt. Der Zoll agiert hier nahe am Wortlaut. Ich würde dem Zoll anbieten, diese Angabe nachzuholen, indem der Versender YakimaValleyHops den Verwendungszweck (privater Verbrauch durch Hobbybrauer zur Bierbereitung) direkt an den Zoll sendet, z.B. per FAX oder E-Mail. Ob der zoll darauf eingeht, wird sich zeigen.

Schaut man sich den Zweck der Verordnung an, geht es grundsätzlich um die Sicherstellung der Qualität oder kurzgesagt, den Binnenmarkt vor minderwertigem Schrott zu schützen, der hier das Bier ruinieren und die Preise drücken könnte. Die Ausnahmetatbestände des Art. 10 a)-c) stellen Fälle dar, in denen es daher nicht auf die Qualität ankommt, weil es nicht nachhaltig in den Wirtschaftskreislauf gerät, sondern unmittelbar und in unbedeutender Menge verbraucht wird. Diese Zielsetzung wird nicht alleine dadurch gefährdet, dass der Verwendungszweck nicht auf der Packung steht.

Ich würde daher versuchen, den Zoll davon zu überzeugen, dass Art. 10 anwendbar bleibt.

Gruß
Andy
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Re: Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

#6

Beitrag von SchlatzPopatz »

Ich habe mal Hopfen in Australien bei https://beerco.com.au/ bestellt und musste meine Sendung auch beim Zoll abholen. Die haben aber keine Probleme gemacht. Ich habe die Steuer bezahlt und es war alles gut.
Gruß aus Dresden
:Drink
Markus
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Re: Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

#7

Beitrag von maxmax273 »

Vielen Dank erstmal für die ganzen tollen Antworten.
Ich hab nun erst einmal dem Zoll eine Mail geschrieben und gefragt, ob man den Verwendungszweck nicht nachreichen könnte. Außerdem hab ich auch YakimaYalleyHops geschrieben, von denen auch prompt eine Antwort kam. Leider mit mäßig guten Nachrichten, sie könnten zwar die Dokumente besorgen, das ganze würde aber 'pricey' werden. Was genau pricey bedeutet, werde ich in der nächsten Mail erfahren. Man hat mir aber angeboten, zumindest die Kosten für den Hopfen zu erstatten, wenn gar nichts mehr geht.
Gleichzeitig hab ich mich beim Zoll erkundigt, wie es mit Rücksendekosten aussieht. (Ich nehm mal an, dass ich die tragen müsste) Vielleicht liegen die ja noch höher als die Kosten für die Dokumente.

Vielleicht kann mich aber jemand noch ein bisschen über diese Äquivalenzbescheinigung aufklären. So wie ich das verstanden habe, wird diese von der zuständigen Behörde in den USA ausgestellt. Laut den Zollbeamten bräuchte ich sonst nicht mehr. @Daniel.Laizure , was meinst du mit dem Brief vom Bundesamt für Landwirtschaft? Muss die Äquivalenzbescheinigung noch von denen bestätigt werden?

Vielen Dank nochmal und gut Sud
maxmax273
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Re: Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

#8

Beitrag von Daniel.Laizure »

Ich würde keinen einzigen Cent für zusätzliche Kosten für Dokumente zahlen. Wie ich bereits sagte, sind sie ein Zwischenhändler und sie haben nicht die Dokumente, die Sie benötigen. Sie müssen den Lieferanten, von dem sie sie gekauft haben, um diese Dokumente zu liefern. Selbst wenn Sie für diese Dokumente bezahlen, wissen Sie nicht, ob der deutsche Zoll sie akzeptieren wird. Sie brauchen einen Brief, weil die Deutschen die Qualität dieses Hopfens für die Verwendung in Bier in Frage stellen werden. Die Chancen, diesen Brief rechtzeitig zu erhalten, stehen jedoch nicht gut. Was die Rücksendekosten betrifft, so schickte man Ihnen wieder Hopfen ohne vollständigen Papierkram für den Export. Yakimavalleyhops hätten besser wissen müssen, dass es die für die Einfuhr in die EU erforderlichen Unterlagen gibt und dass diese Unterlagen der Sendung hätten beigefügt werden müssen. Wenn nicht, dann sollten sie als Teil Ihrer Bestellung das auf Nachfrage liefern und nicht nach mehr Geld fragen. Da der Hopfen nicht mit den erforderlichen Papieren, die Sie selbst nicht bekommen können, geschickt wurde, wird der Hopfen höchstwahrscheinlich zurückgeschickt werden. Ich würde sofort eine Paypal-Forderung einreichen und diese an paypal weiterleiten. Verlangen Sie auch Ihr Geld von der Firma zurück.

Zu Ihrer Information: paypal hat sich für mich entschieden, nachdem ich einen Anspruch gegen sie erhoben hatte. Der Grund für die Entscheidung war, dass man die erforderlichen Papiere nicht bekommen kann, weil diese nur von der Firma kommen, die den Hopfen angebaut hat. Da Sie diese Papiere nicht erhalten können, muss der Absender diese zur Verfügung stellen. Wenn sie Ihnen diese Dokumentation nicht zur Verfügung stellen, können Sie die Mindesteinfuhranforderungen nicht erfüllen. In dieser Argumentation hat der Absender auch nicht die Mindestpflicht Ihnen gegenüber.

Ich habe auch nichts bezahlt für die Rücksendekosten bezahlt weil das automatisch bei der Zoll zurück gesendet. Sie muss aber klar sein mit der Zoll, der Sender wollte NICHT geben der Dokumentation die Mindestpflicht hat.

Wann Sie brauchen diese Daten für Ihre Anspruch, bitte fragen.
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Re: Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

#9

Beitrag von maxmax273 »

YakimaValleyHops hat geantwortet, für die Äquivalenzerklärung hätte man gerne 65 USD. Das hat sich also für mich erledigt. @Daniel.Laizure deine Argumentation kann ich natürlich verstehen, als Versender des Hopfens hätten die eigentlich wissen müssen, dass gewisse Dokumente für den deutschen Zoll notwendig sind, vor allem da ich ja nicht der erste bin, der bei denen nach Deutschland bestellt hat. Es hätte ja nichtmal Dokumente gebraucht, kleine Aufkleber die man auf die Hopfenpäckchen klebt auf denen steht 'for beer brewing' hättens ja auch schon getan. So ein Mist, na mal schauen ob der Zoll am Montag antwortet und vielleicht doch noch nachgibt. Dann brau ich morgen mein NEIPA halt doch wieder mit den bekannten Hopfensorten, bis zum Kalthopfen vergehen ja noch ein paar Tage, vielleicht ergibt sich noch was. Hier hat nicht zufällig jemand noch etwas BRU-1, Idaho7, Strata oder Medusa Hopfen übrig :D ?
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Re: Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

#10

Beitrag von HrXXLight »

Brauch man diese Bescheinigung auch, wenn man von Privatpersonen Hopfen geschickt bekommt?
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Re: Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

#11

Beitrag von Ladeberger »

Ich sehe in der Verordnung keine Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Versender. Würde auch zu Missbrauch einladen, da man die Verordnung durch den Einsatz von Strohmännern dann leicht umgehen könnte.

Insofern wird, abseits der besprochenen Ausnahmeregelung, die Äquivalenzbescheinigung immer vorzulegen sein.

Ich wäre auch vorsichtig mit einer Geschenksendung. Da wittert der Zoll zunächst sowieso mal eine Steuerhinterziehung, was die Gefahr einer Prüfung deutlich erhöht. Zudem könnte ein Zöllner bei der Abfertigung einer Geschenksendung auf die Idee kommen, dass die Alternative a) der Ausnahmeregelung nicht mehr greift, weil der in der Zweckbestimmung benannte "Verkauf" nicht stattgefunden hat :Wink

Gruß
Andy
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Re: Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

#12

Beitrag von Ruthard »

HrXXLight hat geschrieben: Sonntag 2. Februar 2020, 09:48 Brauch man diese Bescheinigung auch, wenn man von Privatpersonen Hopfen geschickt bekommt?
Ich gehe mal davon aus, dass der Versender tatsächlich eine Privatperson ist und kein Mitarbeiter der Hopfenfarm, der dir den Hopfen von seiner Privatadresse aus schickt.

Ich zitiere noch mal aus obiger EU-Verordnung:
Artikel 10
Abweichend von dieser Verordnung ist für die Überführung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen in den freien Verkehr weder die Vorlage der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Bescheinigung noch die Einhaltung des Artikels 5 erforderlich, wenn jedes Paket bei Hopfenzapfen und Hop­fenmehl 1 kg und bei Hopfenauszügen 300 g nicht überschreitet und die Sendung
a) die Form kleiner Pakete hat, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung bestimmt sind,
b) für wissenschaftliche und technische Versuche bestimmt ist, oder
c) für eine Messe bestimmt ist und unter die dafür vorgesehene Zoll­regelung fällt.
Die Bezeichnung, das Gewicht und der letzte Verwendungszweck des Erzeugnisses müssen auf der Verpackung angegeben sein.
Wenn die obige Bedingung erfüllt ist, ist es egal, ob der Hopfen verschenkt oder verkauft wird.

Du kannst aber nicht davon ausgehen, dass jeder Zöllner das so versteht oder verstehen will - das kennen wir ja zur Genüge.
Es bleibt also immer ein Glücksspiel, bzw. bedarf es eines hartnäckigen und selbstbewussten Auftretens gegenüber dem Zoll.
Vor allem sollte der Inhalt der Sendung klipp und klar deklariert sein, willst du dir hochnotpeinliche Fragen ersparen. Idealerweise bringst du zur Abholung eine Vergleichsprobe mit, damit die Leute sehen, dass das nicht zum Rauchen bestimmt ist.

Cheers, Ruthard
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Re: Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

#13

Beitrag von maxmax273 »

So jetzt darf ich doch noch gute Nachrichten überbringen, gestern konnte ich den Hopfen endlich abholen. Der Zoll hat Montag früh gleich auf meine Mail geantwortet, mit der Bitte, ich sollte mir neue Etiketten vom Händler zukommen lassen, damit wir die Hopfenpäckchen mit den notwendigen Informationen versehen können und sie damit einfuhrfähig werden. Der Händler war nicht besonders hilfreich, also hab ich die Etiketten in Word selbst erstellt, ausgedruckt und mit zum Zollamt gebracht. Dort haben wir nur noch die neuen Etiketten auf die Päckchen geklebt und gut wars.

Vielen Dank allen hier für die Tips und Anregungen!
Viele Grüße
maxmax273
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Re: Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

#14

Beitrag von Beerkenauer »

Hey Maxmax273 (richtige Namen finde ich irgendwie schöner :Greets )

Freut mich für Dich, dass die Geschichte noch gut ausgegangen ist.
Das bestätigt mich aber, den Import von Hopfen den Profis zu überlassen.

Viel Spass beim Brauen mit den Hopfen


Gruss


Stefan
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Re: Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

#15

Beitrag von Pivnice »

maxmax273 hat geschrieben: Samstag 8. Februar 2020, 10:19 die Etiketten in Word selbst erstellt, ausgedruckt und mit zum Zollamt gebracht. Dort haben wir nur noch die neuen Etiketten auf die Päckchen geklebt und gut wars.
Megag... :thumbup
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Re: Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

#16

Beitrag von Ruthard »

maxmax273 hat geschrieben: Samstag 8. Februar 2020, 10:19 So jetzt darf ich doch noch gute Nachrichten überbringen, gestern konnte ich den Hopfen endlich abholen. Der Zoll hat Montag früh gleich auf meine Mail geantwortet, mit der Bitte, ich sollte mir neue Etiketten vom Händler zukommen lassen, damit wir die Hopfenpäckchen mit den notwendigen Informationen versehen können und sie damit einfuhrfähig werden. Der Händler war nicht besonders hilfreich, also hab ich die Etiketten in Word selbst erstellt, ausgedruckt und mit zum Zollamt gebracht. Dort haben wir nur noch die neuen Etiketten auf die Päckchen geklebt und gut wars.

Vielen Dank allen hier für die Tips und Anregungen!
Viele Grüße
maxmax273
Herrlich! Könnte glatt von mir sein :thumbup

Cheers, Ruthard
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Re: Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

#17

Beitrag von Malzwein »

Hmm... geht das wohl auch mit anderen Stoffen etwa etwas wie getrocknete grüne Blätter?

...

:Grübel :Ahh :thumbsup
Gruß Matthias

Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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Re: Hopfenbestellung aus Amerika (YakimaValleyHops) hängt beim deutschen Zoll fest

#18

Beitrag von BierBauer »

Unfassbar... geil...
Viele Grüße,
Stefan
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