Naja im Ausgangspost war die Rede von
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Dem Staffelsteuersatz von 0,4407 Eur unterliegen lediglich die die Freigrenze von 200l überschreitenden Mengen von Haus- und Hobbybrauern, nicht aber von sog. Herstellern ohne Erlaubnis nach §14 Abs. 4 Nr.2 Biersteuergesetzt.
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Das habe ich als "Schwarzbrauen" interpretiert. Brauen ohne Anmeldung als Hersteller ohne Erlaubnis. Ich habe erfahren, daß ich mich immer vorab melden muß p.a. Wenn ich dann mal in die Nähe der 2hl kommen sollte wird erneut diskutiert wie das weiter gehandhabt wird.Ausserdem möchte das HZA noch das ich mich als Haus- und Hobbybrauer für 2015 registriere mit den vorrausichtlichen Biermenge, sowie der Menge die ich weitergegeben habe.