Bier verkauf Österreich - Behördenwege etc.
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Bier verkauf Österreich - Behördenwege etc.
Nachdem man mich gebeten hat, mal einen neuen Thread zu eröffnen mit diesem Thema, komme ich da gerne nach.
Nachdem einige in unserer Gemeinde ( 2900 Seelen Dorf ) mein Bier verköstigt haben und sagen fein, was mich klar freut, haben meine "Kunden" auch angeboten etwas zu zahlen. Die obligatorische Frage war immer:"Und was bekommst dafür?"
Also hab ich mich mal hingesetzt, bissl gerechnet und bin auf 5 Euro pro Liter gekommen. Gut. Aber was ist mit den Behörden? Dazu folgendes: Bierbrauen für den Hausgebrauch ist in Österreich und meines Wissens auch in der Schweiz von Kosten befreit, unabhängig von der Menge ( Theoretisch ), und nicht so wie in Deutschland wo ein gewisses Quantum frei ist, dann ist Steuer fällig.
Gut, hab ich mir gesagt, ich frag mal bei der Bezirkshauptmannschaft an ( Magistrat oder Landratsamt in BRD ) wie und was und wo wegen einem Gewerbeschein, Auflagen ?? Ebenso bei der Wirtschaftskammer. Lustig war, das keine S.. gewusst hat wie was und wo. Schlussendlich hat sich dann jemand gefunden der mir mitgeteilt hat, das wenn seitens der Lebensmittelaufsicht keine Einwände vorliegen ein Kleingewerbe angemeldet werden kann. Lebensmittelbbehörde wollte einen Plan, eine Beschreibung der Räumlichkeiten und wie viel Gebraut wird, kurze Einsichtnahme ins Gebäude, fertig. Da ich Hausbrauer bin, mit max 40 Liter pro Sud, wir also nicht von den Großen Mengen reden, hatte ich auch keine großen Probleme mit den Behörden. Die wesentlichen Teile sind Edelstahl. Wand und Boden entsprechend mit Farbe gestrichen, Wasser und Abwasser da, Raum zur Reinigung da, also keine große Sache.
Gewerbeschein kommt noch. Stelle diesen dann ins Netz!
Gruss
Thomas
Nachdem einige in unserer Gemeinde ( 2900 Seelen Dorf ) mein Bier verköstigt haben und sagen fein, was mich klar freut, haben meine "Kunden" auch angeboten etwas zu zahlen. Die obligatorische Frage war immer:"Und was bekommst dafür?"
Also hab ich mich mal hingesetzt, bissl gerechnet und bin auf 5 Euro pro Liter gekommen. Gut. Aber was ist mit den Behörden? Dazu folgendes: Bierbrauen für den Hausgebrauch ist in Österreich und meines Wissens auch in der Schweiz von Kosten befreit, unabhängig von der Menge ( Theoretisch ), und nicht so wie in Deutschland wo ein gewisses Quantum frei ist, dann ist Steuer fällig.
Gut, hab ich mir gesagt, ich frag mal bei der Bezirkshauptmannschaft an ( Magistrat oder Landratsamt in BRD ) wie und was und wo wegen einem Gewerbeschein, Auflagen ?? Ebenso bei der Wirtschaftskammer. Lustig war, das keine S.. gewusst hat wie was und wo. Schlussendlich hat sich dann jemand gefunden der mir mitgeteilt hat, das wenn seitens der Lebensmittelaufsicht keine Einwände vorliegen ein Kleingewerbe angemeldet werden kann. Lebensmittelbbehörde wollte einen Plan, eine Beschreibung der Räumlichkeiten und wie viel Gebraut wird, kurze Einsichtnahme ins Gebäude, fertig. Da ich Hausbrauer bin, mit max 40 Liter pro Sud, wir also nicht von den Großen Mengen reden, hatte ich auch keine großen Probleme mit den Behörden. Die wesentlichen Teile sind Edelstahl. Wand und Boden entsprechend mit Farbe gestrichen, Wasser und Abwasser da, Raum zur Reinigung da, also keine große Sache.
Gewerbeschein kommt noch. Stelle diesen dann ins Netz!
Gruss
Thomas
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Re: Bier verkauf Österreich - Behördenwege etc.
Nachtrag:
Rechtliche Bestimmungen zum Bier brauen in Österreich
Der Betrieb einer Brauerei fällt in Österreich unter freie Gewerbe iSd Gewerbeordnung. Das Gewerbe ist bei der zuständigen Gewerbebehörde anzumelden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer.
Privatpersonen, die nur für den Eigengebrauch brauen, brauchen keinerlei Bewilligungen.
Wird Bier jedoch für gewerblichen Zweck hergestellt, so gibt es folgende zwei Möglichkeiten die Biersteuer abzuführen:
1. Verfahren ohne Bewilligung
Dabei muss jeder Sud dem zuständigen Zollamt gemeldet werden und auch pro Sud bezahlt werden. Die Biersteuer beträgt je Hektoliter Bier 2,00 Euro je Grad Plato (Biersteuergesetz 1995).
2. Verfahren mit Bewilligung
Jeden Monat erfolgt eine Steuermeldung an das zuständige Zollamt für alles was an Bier aus dem Betrieb weggebracht worden ist. Für dieses Verfahren ist ein formloses Ansuchen beim zuständigen Zollamt zu stellen.
Abweichend von § 3 Abs 1 BiersteuerG ermäßigt sich der Steuersatz für Bier, das in kleinen unabhängigen Brauereien (Abs. 5) gebraut wurde, ausgenommen Lizenzbier.
1. bei einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 12 500 hl auf 60 v. H.,
2. bei einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 25 000 hl auf 70 v. H.,
3. bei einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 37 500 hl auf 80 v. H.,
4. bei einer Gesamtjahreserzeugung von höchstens 50 000 hl auf 90 v. H.
des im Abs. 1 angeführten Steuersatzes. Diese Ermäßigungen können nur im Wege einer Erstattung der entrichteten Biersteuer gewährt werden (Abs. 7).
Rechtliche Bestimmungen zum Bier brauen in Österreich
Der Betrieb einer Brauerei fällt in Österreich unter freie Gewerbe iSd Gewerbeordnung. Das Gewerbe ist bei der zuständigen Gewerbebehörde anzumelden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer.
Privatpersonen, die nur für den Eigengebrauch brauen, brauchen keinerlei Bewilligungen.
Wird Bier jedoch für gewerblichen Zweck hergestellt, so gibt es folgende zwei Möglichkeiten die Biersteuer abzuführen:
1. Verfahren ohne Bewilligung
Dabei muss jeder Sud dem zuständigen Zollamt gemeldet werden und auch pro Sud bezahlt werden. Die Biersteuer beträgt je Hektoliter Bier 2,00 Euro je Grad Plato (Biersteuergesetz 1995).
2. Verfahren mit Bewilligung
Jeden Monat erfolgt eine Steuermeldung an das zuständige Zollamt für alles was an Bier aus dem Betrieb weggebracht worden ist. Für dieses Verfahren ist ein formloses Ansuchen beim zuständigen Zollamt zu stellen.
Abweichend von § 3 Abs 1 BiersteuerG ermäßigt sich der Steuersatz für Bier, das in kleinen unabhängigen Brauereien (Abs. 5) gebraut wurde, ausgenommen Lizenzbier.
1. bei einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 12 500 hl auf 60 v. H.,
2. bei einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 25 000 hl auf 70 v. H.,
3. bei einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 37 500 hl auf 80 v. H.,
4. bei einer Gesamtjahreserzeugung von höchstens 50 000 hl auf 90 v. H.
des im Abs. 1 angeführten Steuersatzes. Diese Ermäßigungen können nur im Wege einer Erstattung der entrichteten Biersteuer gewährt werden (Abs. 7).
Gruss Thomas
- Fridurener
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Re: Bier verkauf Österreich - Behördenwege etc.
Hui...das ist natürlich eine Hausnummer! Da muss ja schon Dein Stundenlohn enthalten sein, oder es handelt sich um Barleywine. Mal ehrlich...ich bezweifle nicht das Dein Bier ausgezeichnet schmeckt, aber 5€/l zahlen Deine Bekannten zwei mal...zum ersten und zum letzten mal.Schlinsermändle hat geschrieben:
Also hab ich mich mal hingesetzt, bissl gerechnet und bin auf 5 Euro pro Liter gekommen. Thomas
Gruß
Emsländischer Faxe-Lochbier Champion 1994 der unter 16-jährigen
Re: Bier verkauf Österreich - Behördenwege etc.
Die Gewerbeanmeldung ist unabhängig vom Lebensmittelamt. Ein Gewerbe kannst du jederzeit anmelden, her geht es ja grundsätzlich nur um die Steuernummer und den Eintrag in der Wirtschaftskammer.
Das Lebensmittelamt kommt dann ins Spiel wenn du Lebensmittel in Verkehr bringen willst. Hierfür muß die Produktionsstätte geeignet sein. Mögliche Störfaktoren sind z.B. Holzarbeitsplatten. Auch bei Kleinmengen muß die Küche entsprechend ausgerüstet sein.
Wenn auch das genehmigt ist steht der Sache nichts mehr im Wege, die Steuer-/Zollamtsache ist dagegen eine Kleinigkeit. Einfach anmelden, Buch führen und zahlen.
Übrigens, mit der Biersteuer allein ist es nicht getan, Umsatzsteuer und Versicherungen/Umlagen sind natürlich wie bei jedem anderen Gewerbe auch zu zahlen.
Interessant wäre, ob es auch möglich ist dass man sein Bier z.B. in einer Fremdstätte (z.B. Küche eines befreundeten Lokals?) brauen kann wenn diese schon eine lebensmittelrechtliche Abnahme hat?
Das Lebensmittelamt kommt dann ins Spiel wenn du Lebensmittel in Verkehr bringen willst. Hierfür muß die Produktionsstätte geeignet sein. Mögliche Störfaktoren sind z.B. Holzarbeitsplatten. Auch bei Kleinmengen muß die Küche entsprechend ausgerüstet sein.
Wenn auch das genehmigt ist steht der Sache nichts mehr im Wege, die Steuer-/Zollamtsache ist dagegen eine Kleinigkeit. Einfach anmelden, Buch führen und zahlen.
Übrigens, mit der Biersteuer allein ist es nicht getan, Umsatzsteuer und Versicherungen/Umlagen sind natürlich wie bei jedem anderen Gewerbe auch zu zahlen.
Interessant wäre, ob es auch möglich ist dass man sein Bier z.B. in einer Fremdstätte (z.B. Küche eines befreundeten Lokals?) brauen kann wenn diese schon eine lebensmittelrechtliche Abnahme hat?
LG Chris
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Re: Bier verkauf Österreich - Behördenwege etc.
@ Fridurener: Klar sind 5 Euro eine Hausnummer, aber dieses Lebensmittel muss auch seinen wert haben. Der Preis wird bekanntlich auch von der Größenordnung beeinflusst. Klar, wenn ich anstelle von 14 Liter 400 Verkaufe, kann ich einen Literpreis von Hausnummer 3 Euro haben.
Für mich und Die Leute die das Bier kaufen schätzen die Handarbeit und kennen eben den Aufwand der dahintersteckt, und zahlen dafür.
Bei uns kostet der Liter Industriebier auch schon mehr als bei euch in BRD und Vorarlberger/Schweizer Preisgestaltungen sind ein eigenes Thema, ....
Für mich und Die Leute die das Bier kaufen schätzen die Handarbeit und kennen eben den Aufwand der dahintersteckt, und zahlen dafür.
Bei uns kostet der Liter Industriebier auch schon mehr als bei euch in BRD und Vorarlberger/Schweizer Preisgestaltungen sind ein eigenes Thema, ....
Gruss Thomas
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Re: Bier verkauf Österreich - Behördenwege etc.
Ich sehe die 5€ gar nicht so unrealistisch: Wenn man sieht, dass z.T. 0,33l im Getränkemarkt 1,99€ kosten, liegt das ja im normalen Bereich. Und ich rede hier nicht von Industriebier, das auf "preiswert" und "geschmacksunauffällig" optimiert wurde ...
Ursus
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Schütt's nei, schütt's nei!
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Re: Bier verkauf Österreich - Behördenwege etc.
Weiß nicht welches Bier du herstellst, aber 5€/L liegt doch nicht im utopischen bereich. Sind 1,6€ für 0.33l, für ein "Craftbeer" doch eher moderat.
- hutschpferd
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Re: Bier verkauf Österreich - Behördenwege etc.
keineswegs, der preis passt, unabhängig jetzt mal von den sorten, durchaus.Fridurener hat geschrieben:Hui...das ist natürlich eine Hausnummer! Da muss ja schon Dein Stundenlohn enthalten sein, oder es handelt sich um Barleywine. Mal ehrlich...ich bezweifle nicht das Dein Bier ausgezeichnet schmeckt, aber 5€/l zahlen Deine Bekannten zwei mal...zum ersten und zum letzten mal.Schlinsermändle hat geschrieben:
Also hab ich mich mal hingesetzt, bissl gerechnet und bin auf 5 Euro pro Liter gekommen. Thomas
Gruß
Aber in Deutschland sind Lebensmittel grundsätzlich billiger als bei uns, dafür sind unsere ja auch besser
Re: Bier verkauf Österreich - Behördenwege etc.
@Schlinsermändle: Danke dass du meinem Aufruf gefolgt bist, sehr interessant.
Da hab ich mich informiert, weil das irgendwann für mich mal in Frage kommt, das geht grundsätzlich, ggf ist aber eine zweite Überprüfung noch nötig und hängt natürlich von den Mengen ab. Vor allem da auch ein Abfallplan bei Küchen und bei Brauereien nötig ist, muss der eventuell an die veränderten Mengen angepasst werden.TheCK hat geschrieben:Interessant wäre, ob es auch möglich ist dass man sein Bier z.B. in einer Fremdstätte (z.B. Küche eines befreundeten Lokals?) brauen kann wenn diese schon eine lebensmittelrechtliche Abnahme hat?
- Fridurener
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Re: Bier verkauf Österreich - Behördenwege etc.
Dabei muss man dann aber bedenken, dass es die Sorten aus dem Regal nun einmal in den Getränkemarkt geschafft haben.hutschpferd hat geschrieben:keineswegs, der preis passt, unabhängig jetzt mal von den sorten, durchaus.Fridurener hat geschrieben:Hui...das ist natürlich eine Hausnummer! Da muss ja schon Dein Stundenlohn enthalten sein, oder es handelt sich um Barleywine. Mal ehrlich...ich bezweifle nicht das Dein Bier ausgezeichnet schmeckt, aber 5€/l zahlen Deine Bekannten zwei mal...zum ersten und zum letzten mal.Schlinsermändle hat geschrieben:
Also hab ich mich mal hingesetzt, bissl gerechnet und bin auf 5 Euro pro Liter gekommen. Thomas
Gruß
Aber in Deutschland sind Lebensmittel grundsätzlich billiger als bei uns, dafür sind unsere ja auch besser
Ich will das überhaupt nicht kritisieren, weil ich mich immer häufiger mit dem selben Problem beschäftige. Wenn wir dann aber mal ehrlich zu uns sind, dann haben wir in unserem Umfeld in der Regel NICHT den KENNER, sondern den oft lagergeschädigten Laien. Der ist höflich (und interessiert vielleicht auch noch) und kauft dann 1-2 Fläschchen und vergleicht das dann mit dem Preis für n Kasten Pilsner. Dem zu erklären, dass ich viel mehr Malz, viel mehr Hopfen und viel höhere Kosten habe ist müßig. Deswegen gebe ich meinen Heimbräu eh nur noch an liebe Menschen ab, von denen ich weiß (oder zumindest erhoffe) das sie zu schätzen wissen was sie da bekommen. Daher finde ich es gefährlich unter Bekannten 5€/l zu nehmen.
ausdrücklich keine Kritik
Emsländischer Faxe-Lochbier Champion 1994 der unter 16-jährigen
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Re: Bier verkauf Österreich - Behördenwege etc.
Nee, das verstehe ich auch nicht als kritikpunkt, keine sorge!
Ich kann es verstehen das man sich bei uns manchmal fragt, was kann oder könnte ich eigentlich für den Liter verlangen?
Klar die Bierpreise sind im Keller, keine Frage. Wenn ich nun lese, das die BrauUnion in Österreich den Preis anhebt, denke ich, bin ich nicht so falsch unterwegs, die müssen auch nachziehen.
Klar haben wir es mit Klientel zu tun, welche jetzt nicht die "Biergourmets sind, aber, ich denke oder weiss das diese den Unterschied zum, wie wurde in der NDR Doku am Montag treffend gesagt, FERNSEHERBIER, den Unterschied erkennen und sagen, jep das ist es mir der Wert.
Ich fand auch den Vergleich sehr sehr schön in der DOKU, wo der Eingentümer der Neuen Brauerei in Bremen, mir ist der Name leider entfallen, sorry, den Vergleich mit dem Wein anstellt. Zentrale aussage: Brauer haben mehr Möglichkeiten als ein Winzer, das muss schon was wert sein, Bier steht wein im nichts nach, .....
Eigentlich selbsterklärend.
Ich finde unsere Zunft kann mit stolzer Brust gutes Geld für super Ware verlangen, so, wie sie jeder einzelne von uns allen Produziert mit viel Liebe, Elan und Motivation!
So, und jetzt trink i a Bierle,
Zum Wohl zusammen
Ich kann es verstehen das man sich bei uns manchmal fragt, was kann oder könnte ich eigentlich für den Liter verlangen?
Klar die Bierpreise sind im Keller, keine Frage. Wenn ich nun lese, das die BrauUnion in Österreich den Preis anhebt, denke ich, bin ich nicht so falsch unterwegs, die müssen auch nachziehen.
Klar haben wir es mit Klientel zu tun, welche jetzt nicht die "Biergourmets sind, aber, ich denke oder weiss das diese den Unterschied zum, wie wurde in der NDR Doku am Montag treffend gesagt, FERNSEHERBIER, den Unterschied erkennen und sagen, jep das ist es mir der Wert.
Ich fand auch den Vergleich sehr sehr schön in der DOKU, wo der Eingentümer der Neuen Brauerei in Bremen, mir ist der Name leider entfallen, sorry, den Vergleich mit dem Wein anstellt. Zentrale aussage: Brauer haben mehr Möglichkeiten als ein Winzer, das muss schon was wert sein, Bier steht wein im nichts nach, .....
Eigentlich selbsterklärend.
Ich finde unsere Zunft kann mit stolzer Brust gutes Geld für super Ware verlangen, so, wie sie jeder einzelne von uns allen Produziert mit viel Liebe, Elan und Motivation!
So, und jetzt trink i a Bierle,
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Gruss Thomas
- hutschpferd
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Re: Bier verkauf Österreich - Behördenwege etc.
für den Standardbiertrinker der die Kiste Bier in Aktion beim Spar/Billa/whatever kauft ist das ja sowieso nix.
Auf das "Niveau" (preislich gesehen) brauchst dich als angehender beruflicher Brauer ja eh nicht begeben.
Ich find 5 Euro für den Liter i.O., drunter würd ichs schwarz auch nicht verkaufen...
Auf das "Niveau" (preislich gesehen) brauchst dich als angehender beruflicher Brauer ja eh nicht begeben.
Ich find 5 Euro für den Liter i.O., drunter würd ichs schwarz auch nicht verkaufen...
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Re: Bier verkauf Österreich - Behördenwege etc.
@ inem: Bitte gerne doch war eine super Idee !
mooh, der erste Schluck eines Bieres ist besser als der Kuss einer Jungfrau
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Gruss Thomas
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Re: Bier verkauf Österreich - Behördenwege etc.
Hoi Schlinsermändle!
voll genial.....!!!!
bin auch gerade drann mich zu vergrößern
im Moment allerdings zuerst im anmieten eines weiteren Raumes dort wo ich wohne, um dann in größeren Mengen zu brauen.
Größere Mengen bedeutet, fix Abnahme von zwei Sorten Bier ca. 6000 Liter /Jahr.
Ohne den Rest der noch kommen wird, und davon bin ich überzeugt das er kommen wird.
Die Leute sind bereit mehr zu zahlen für ein besseres Bier!
Ich würd dich gern mal besuchen kommen, bin ja am Bodensee zu Hause,
Gruß
Christoph
der der ned aus Lochau, Bregenz, Fußach, Höchst oder Gaißau kommt, und trotzdem am Bodensee wohnt......gg
voll genial.....!!!!
bin auch gerade drann mich zu vergrößern
im Moment allerdings zuerst im anmieten eines weiteren Raumes dort wo ich wohne, um dann in größeren Mengen zu brauen.
Größere Mengen bedeutet, fix Abnahme von zwei Sorten Bier ca. 6000 Liter /Jahr.
Ohne den Rest der noch kommen wird, und davon bin ich überzeugt das er kommen wird.
Die Leute sind bereit mehr zu zahlen für ein besseres Bier!
Ich würd dich gern mal besuchen kommen, bin ja am Bodensee zu Hause,
Gruß
Christoph
der der ned aus Lochau, Bregenz, Fußach, Höchst oder Gaißau kommt, und trotzdem am Bodensee wohnt......gg
Grüße vom Bodensee
Christoph
wer anderen eine Gräbe grubt.....sich selber in die Hose pubt.....
Christoph
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- hutschpferd
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Re: Bier verkauf Österreich - Behördenwege etc.
kann dir zwei alternativen anbieten ;)Schlinsermändle hat geschrieben:@ Hutschpferd:
böses wort schwarz ,...
"steuerschonend"
"österreichisch"
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Re: Bier verkauf Österreich - Behördenwege etc.
Danke für die Info! Natürlich, Reinigungs- und Entsorgungsplan müssen passen. Daran soll es nicht scheitern.inem hat geschrieben:@Schlinsermändle: Danke dass du meinem Aufruf gefolgt bist, sehr interessant.
Da hab ich mich informiert, weil das irgendwann für mich mal in Frage kommt, das geht grundsätzlich, ggf ist aber eine zweite Überprüfung noch nötig und hängt natürlich von den Mengen ab. Vor allem da auch ein Abfallplan bei Küchen und bei Brauereien nötig ist, muss der eventuell an die veränderten Mengen angepasst werden.TheCK hat geschrieben:Interessant wäre, ob es auch möglich ist dass man sein Bier z.B. in einer Fremdstätte (z.B. Küche eines befreundeten Lokals?) brauen kann wenn diese schon eine lebensmittelrechtliche Abnahme hat?
LG Chris