Bier verschenken

Alle rechtlichen Fragen rund ums Brauen
morcalavin
Posting Klettermax
Posting Klettermax
Beiträge: 298
Registriert: Samstag 14. Januar 2017, 18:48

Bier verschenken

#1

Beitrag von morcalavin »

Hallo,
darf ich einem Freund, der bei einer Firmenfeier mein Bier ausschenken möchte das Bier schenken ? Ich möchte daran gar nichts verdienen, aber für 2 hl ein Gewerbe anzumelden erscheint mir auch etwas übertrieben. Das wäre doch in der selben Kategorie wie "mitgebrachter Kuchen" auf der Geburtstagsfeier, oder ?

Danke + VG Joachim
Benutzeravatar
Mjoelnir
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 673
Registriert: Samstag 20. Mai 2017, 11:42
Wohnort: Stuttgart

Re: Bier verschenken

#2

Beitrag von Mjoelnir »

Ja darfst du, aber du musst das Bier per Formular 2075 versteuern.
"Hey you, beer me, beer me for always...beer us together"
"Beer beer, beer beer, beer beer beer beer..."
____________________________________________________
Grüße
Daniel
Benutzeravatar
Ruthard
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 7475
Registriert: Sonntag 26. Februar 2012, 21:07
Kontaktdaten:

Re: Bier verschenken

#3

Beitrag von Ruthard »

Verschenken geht immer, keine Gewinnerzielungsabsicht - kein Gewerbe erforderlich.
Versteuern musst du allerdings, da kein eigener Verbrauch, Satz 0,787€/hl/Grad Plato

Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen EuroBild
morcalavin
Posting Klettermax
Posting Klettermax
Beiträge: 298
Registriert: Samstag 14. Januar 2017, 18:48

Re: Bier verschenken

#4

Beitrag von morcalavin »

Irgendwelche rechtlichen Vorschriften zum Thema Hygiene gibt es auch nicht oder ?
Benutzeravatar
Mjoelnir
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 673
Registriert: Samstag 20. Mai 2017, 11:42
Wohnort: Stuttgart

Re: Bier verschenken

#5

Beitrag von Mjoelnir »

Wenn du es nur verschenkst und dabei kein Cent dafür bekommst, auch nicht zum Kosten decken, dann ist das kein Problem. Derjenige der es bekommt, muss sich halt überlegen, ob er dein Bier trinken will und dir vertrauen kann.
Ist nichts anderes als selbstgemachte Marmelade oder Kekse zu verschenken...
"Hey you, beer me, beer me for always...beer us together"
"Beer beer, beer beer, beer beer beer beer..."
____________________________________________________
Grüße
Daniel
Benutzeravatar
brauflo
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 955
Registriert: Donnerstag 24. Juli 2014, 10:46
Wohnort: Ebergötzen

Re: Bier verschenken

#6

Beitrag von brauflo »

Ich mache mir jetzt doch einmal den Spaß und versteuere das Bier, das ich gestern einem Freund zum Geburtstag mitgebracht habe (alles 0,5er Flaschen):

1) 2x Russian Imperial Stout 21°P
2) 2x Doppelbock 17°P
3) 2x American Pale Lager 14°P

Ich rechne exemplarisch vor:

1) 0,787x21 = 16,527 €/hl macht 17 ct pro Liter
2) 0,787x17 = 13,379 €/hl macht 13 ct pro Liter
3) 0,787x14 = 11,018 €/hl macht 11 ct pro Liter

wenn die Rechnung so korrekt ist, nehme ich mir das Formular 2075 und melde 41 ct Biersteuer an.

Hej, wird das ein Spaß!
:Mad2
:Drink
:thumbsup
________________________________________________________________

... wollte ich immer schon mal machen...


Meine Vorstellung:
viewtopic.php?p=184866#p184866
Benutzeravatar
Mjoelnir
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 673
Registriert: Samstag 20. Mai 2017, 11:42
Wohnort: Stuttgart

Re: Bier verschenken

#7

Beitrag von Mjoelnir »

brauflo hat geschrieben: Sonntag 11. März 2018, 16:34 wenn die Rechnung so korrekt ist, nehme ich mir das Formular 2075 und melde 41 ct Biersteuer an.
Genau so ist das richtig. Aber die 41 Cent Biersteuer bezahlst du nicht, weil du dich um bis zu 10 € pro Steuerformular verrechnen darfst :Bigsmile
"Hey you, beer me, beer me for always...beer us together"
"Beer beer, beer beer, beer beer beer beer..."
____________________________________________________
Grüße
Daniel
Benutzeravatar
brauflo
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 955
Registriert: Donnerstag 24. Juli 2014, 10:46
Wohnort: Ebergötzen

Re: Bier verschenken

#8

Beitrag von brauflo »

:Ahh
Hast ja so recht!
aber die können ja auch mal was machen..
denen zuliebe verrechne ich mich mal nicht...
:Bigsmile
________________________________________________________________

... wollte ich immer schon mal machen...


Meine Vorstellung:
viewtopic.php?p=184866#p184866
Benutzeravatar
Mjoelnir
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 673
Registriert: Samstag 20. Mai 2017, 11:42
Wohnort: Stuttgart

Re: Bier verschenken

#9

Beitrag von Mjoelnir »

brauflo hat geschrieben: Sonntag 11. März 2018, 17:23 :Ahh
Hast ja so recht!
aber die können ja auch mal was machen..
denen zuliebe verrechne ich mich mal nicht...
:Bigsmile
Dann verlange doch am besten noch eine Quittung/Rechnung dafür.
"Hey you, beer me, beer me for always...beer us together"
"Beer beer, beer beer, beer beer beer beer..."
____________________________________________________
Grüße
Daniel
Benutzeravatar
Ruthard
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 7475
Registriert: Sonntag 26. Februar 2012, 21:07
Kontaktdaten:

Re: Bier verschenken

#10

Beitrag von Ruthard »

Noch besser, wenn du 1,41 € überweist und dann 1 € zurückforderst, weil du dich verrechnet hast. So eine Rückzahlungsanweisung geht nämlich über mindestens drei Schreibtische mehr als eine Einzahlung.

Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen EuroBild
Benutzeravatar
brauflo
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 955
Registriert: Donnerstag 24. Juli 2014, 10:46
Wohnort: Ebergötzen

Re: Bier verschenken

#11

Beitrag von brauflo »

Bist ein Fuchs!
Sie wollen es so....
________________________________________________________________

... wollte ich immer schon mal machen...


Meine Vorstellung:
viewtopic.php?p=184866#p184866
Benutzeravatar
Barney Gumble
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 2331
Registriert: Freitag 20. August 2010, 15:46
Wohnort: Minga

Re: Bier verschenken

#12

Beitrag von Barney Gumble »

Ach, ich braue oder trinke in der Zeit lieber..
Vg
Shlomo
Als ich von den schlimmen Folgen des Trinkens las, gab ich es sofort auf - das Lesen! (frei nach Henry Youngman)
Wenn ich nicht gleich antworte, liege ich unterm Zapfhahn :Bigsmile
Benutzeravatar
Dinkhopf
Posting Klettermax
Posting Klettermax
Beiträge: 284
Registriert: Montag 14. November 2016, 08:51

Re: Bier verschenken

#13

Beitrag von Dinkhopf »

In den Ämtern sitzen übrigens auch nur Menschen.

Und geht mal davon aus, dass auch vielen von denen einiges an dem ganzen Bürokratiegehampel stinkt. Wenn ihr diese Leute mit irgendwelchen - sorry, nicht als Beleidigung gemeint - kindischen Aktionen malträtiert, ändert ihr am großen System überhaupt gar nix. Die eigentlichen Adressaten für die berechtigte Kritik kriegen von solchem Firlefanz gar nix mit. Das einzige Ergebnis ist ein Amtsmitarbeiter, der sich ärgert. Kann das das Ziel sein? Geht’s einem selbst besser, wenn man einem anderen Menschen den Tag (oder den Morgen oder die Stunde, was weiß ich) versaut? Klappt nicht.

Ich höre schon das Gegenargument: Mitarbeiter XY ist immer so unverschämt, der steht auch noch voll hinter diesen dämlichen Regeln!

Na und? Einfach abprallen lassen. Das Leben ist zu kurz, um sich mit so einem Mist zu beschäftigen und zu überlegen, wie man sich gegenseitig das Dasein erschweren könnte.

Sorry, aber das musste ich mal loswerden.
Beste Grüße
Alex :Drink
Cappo
Posting Junior
Posting Junior
Beiträge: 24
Registriert: Freitag 23. Februar 2018, 23:30

Re: Bier verschenken

#14

Beitrag von Cappo »

Hallo. Ich habe auch vor, meinen Arbeitskollegen ein Bier zum verkosten zu spendieren.
5 * 0,33l = 1.65 Liter 14 plato.
Macht zusammen 18 Cent.
Kann man das nicht einfach pauschal bezahlen?
So 2 Euro für das ganze Jahr?
Das wäre sowieso viel zu viel aber sicherheitshalber und gut ist.
Damit wäre doch allen geholfen oder nicht?
Benutzeravatar
DerDerDasBierBraut
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 7890
Registriert: Donnerstag 2. Juni 2016, 20:51
Wohnort: Neustadt-Glewe

Re: Bier verschenken

#15

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Cappo hat geschrieben: Dienstag 29. Mai 2018, 22:28 Kann man das nicht einfach pauschal bezahlen?
Habe ich ein Jahr lang gemacht und pauschal 50% von jedem Sud "als Bierherstellung ohne Erlaubnis" versteuert und die anderen 50% von der Freimenge abgezogen, bis die Freimenge überschritten wurde (und ohnehin alles versteuert werden musste).
Meine zuständige Zollsachbearbeiterin fand das "nicht so toll", als wir im Folgejahr (warum auch immer) drüber gesprochen hatten.
Es muss korrekt versteuert werden. Punkt und aus.

Das 2075 rundet ja immer und überall ab (bzw. streicht die Nachkommastellen). 0,99999 Liter kannst du also (am Stück) steuerfrei verschenken. Auf dem Formular wären es meier Meinung nach NULL Liter. KANNST du also nicht anmelden ... :-).
Zuletzt geändert von DerDerDasBierBraut am Dienstag 29. Mai 2018, 23:04, insgesamt 1-mal geändert.
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
Benutzeravatar
Ruthard
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 7475
Registriert: Sonntag 26. Februar 2012, 21:07
Kontaktdaten:

Re: Bier verschenken

#16

Beitrag von Ruthard »

Cappo hat geschrieben: Dienstag 29. Mai 2018, 22:28 Kann man das nicht einfach pauschal bezahlen?
So 2 Euro für das ganze Jahr?
Nein, das geht nicht. Es fehlt nämlich die Kontrolle, ob du nicht eines Tages doch für 2,14€ Bier verschenkst.

Eigener Verbrauch bedeutet übrigens nicht, dass das Bier zwingend über den eigenen Schlund verzehrt werden muss. Da du deine Arbeitskollegen alle persönlich kennst, ist die Verkostung in dieser Größenordnung durchaus noch dem eigenen Verbrauch zuzurechnen und kein in Verkehr bringen im Sinne des Gesetzes. Das heißt also, die 18 Cent behalten und in Malz für den nächsten Sud investieren.

Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen EuroBild
Cappo
Posting Junior
Posting Junior
Beiträge: 24
Registriert: Freitag 23. Februar 2018, 23:30

Re: Bier verschenken

#17

Beitrag von Cappo »

Ok. Danke für die Antworten.
Den Sinn die 1,65 Liter zu versteuern sehe ich auch nicht.
Kostet den Staat wahrscheinlich mehrere hundert Euro die 18 Cent zu bearbeiten.
Aber man möchte ja immer ehrlich bleiben.
In diesem Sinne, Prost!
Cappo
Posting Junior
Posting Junior
Beiträge: 24
Registriert: Freitag 23. Februar 2018, 23:30

Re: Bier verschenken

#18

Beitrag von Cappo »

Übrigens der Steuersatz beträgt momentan 0.4407
Benutzeravatar
DerDerDasBierBraut
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 7890
Registriert: Donnerstag 2. Juni 2016, 20:51
Wohnort: Neustadt-Glewe

Re: Bier verschenken

#19

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Cappo hat geschrieben: Mittwoch 30. Mai 2018, 00:39 Übrigens der Steuersatz beträgt momentan 0.4407
Lass dir das von deinem HZA bestätigen, wenn du auf Nummer sicher gehen willst. Auf ZOLL.DE steht, dass beim Überschreiten der 2HL für Haus- und Hobbybrauer der ermäßigte Steuersatz von 0,4407 Euro je Hektoliter und Grad Plato greift.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Al ... /bier.html
Mein HZA besteht darauf, dass verschenktes Bier (§29 Abs. 2 BierStG i.V.m §41 Abs. 3 BierStV) mit dem Steuersatz von 0,787 EUR je HL und Grad Plato zu versteuern ist. Wird sicher richtig sein. Beim Überschreiten der 200 Liter darf ich auch den Faktor 0,4407 nehmen (außer das Bier wird später verschenkt > Nachversteuerung 0,3463 EUR pro °P und HL).
Zuletzt geändert von DerDerDasBierBraut am Mittwoch 30. Mai 2018, 01:01, insgesamt 2-mal geändert.
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
Cappo
Posting Junior
Posting Junior
Beiträge: 24
Registriert: Freitag 23. Februar 2018, 23:30

Re: Bier verschenken

#20

Beitrag von Cappo »

Ja ich werde es auf jeden Fall angeben.
Aber rufe dort erstmal an.
Sicher ist sicher.
Habe auch keine Lust auf irgendwelche Probleme wegen paar Cent.
Benutzeravatar
Sura
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 3489
Registriert: Montag 2. November 2015, 22:37

Re: Bier verschenken

#21

Beitrag von Sura »

Du musst im übrigen erst dann (nach-)versteuern, wenn das Bier die Gartenpforte verlässt.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem."
(Karl Valentin)
Benutzeravatar
Boludo
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 19403
Registriert: Mittwoch 12. November 2008, 20:55

Re: Bier verschenken

#22

Beitrag von Boludo »

Man kann auch päpstlicher als der Papst sein.

Stefan
Benutzeravatar
Sura
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 3489
Registriert: Montag 2. November 2015, 22:37

Re: Bier verschenken

#23

Beitrag von Sura »

Boludo hat geschrieben: Mittwoch 30. Mai 2018, 07:51 Man kann auch päpstlicher als der Papst sein.

Stefan
Nanana, da muss ich dich ja mal auf die Boardregel Nummer 2 aufmerksam machen :P
:Drink


.... wie man das auslegt und für sich selber anwendet bleibt ja jedem selbst überlassen. Der Zoll wird sicherlich nicht hinter der Gartenpforte warten, und rückwärts bestimmen wie hoch die Stammwürze war, und anhand der Fax-, Brau- und Handybewegungsprotokolle feststellen ob es auch wirklich das Bier war was angezeigt wurde.

"Ich werde dieses Jahr 20l aus der Gartenpforte zu schleppen, und das Bier (mit 12°P) ist schon gebraut, und sowieso über der Freimenge. Also schick ich schonmal 2€ hin."

Je nachdem wie sehr man das HZA beschäftigen möchte, kann man natürlich auch gerne jeden Tag die zwei Bier für den Nachbarn einzeln versteuern, das wäre dann Gesetzeskonform. Zu überlegen wäre dann noch wie ich die Steuern für ein Bier wiederbekomme, was der Nachbar nicht mehr trinken wollte. :Grübel
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem."
(Karl Valentin)
Benutzeravatar
markrickenbacher
Posting Senior
Posting Senior
Beiträge: 464
Registriert: Samstag 6. Juni 2015, 21:37
Wohnort: Sissach

Re: Bier verschenken

#24

Beitrag von markrickenbacher »

Am Rande bemerkt und für Schweizer die diesen Thread mitlesen:

In der Schweiz spielt es keine Rolle ob eigenes Bier verkauft oder verschenkt wird. Wird eigenes Bier an Dritte weiter gegeben und verlässt dieses den Braubetrieb (Ort an dem das Bier erzeugt wurde) so muss der Erzeuger zwingend beim Bund und dem jeweiligen Kanton als Braubetrieb gemeldet sein.

Am Ort wo das Bier hergestellt wurde darf das Gästen ohne Weiteres ausgeschenkt werden. Das ist dann Steuerfrei bis zu einer Menge von 400 Litern pro Jahr machbar.

Gruss, Mark
Benutzeravatar
Ruthard
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 7475
Registriert: Sonntag 26. Februar 2012, 21:07
Kontaktdaten:

Re: Bier verschenken

#25

Beitrag von Ruthard »

Sura hat geschrieben: Mittwoch 30. Mai 2018, 07:33 Du musst im übrigen erst dann (nach-)versteuern, wenn das Bier die Gartenpforte verlässt.
Aus der VO: "..in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt
und nicht verkauft...
"
  • "in ihren Haushalten hergestellt" bedeutet nicht "in ihren Haushalten verbraucht"
  • "zum eigenen Verbrauch" bedeutet nicht zwingend "zum eigenen Verzehr"
  • "nicht verkauft" schließt die unentgeltliche Hergabe nicht aus
Man kann also die Steuerpflicht nicht von der Gartenpforte abhängig machen.

"zum eigenen Verbrauch" und "nicht verkauft" wäre - so wie die Vorschrift gerne interpretiert wird - doppelt gemoppelt, denn was man selbst verbraucht, kann man nicht verkaufen. Doppelt gemoppelt ist im gängigen Juristensprech aber unüblich, es muss also eine Form des eigenen Verbrauchs geben, der kein Verkauf aber auch kein eigener Verzehr ist.

Hier kommen zum Beispiel in Frage:

Der Austauch mit anderen Hobbybrauern (=Schwanzvergleich)
Das Wettbewerbsbier zum Zwecke der Einordnung in eine Rangfolge (wie oben)
Die Hergabe an Dritte zum Zweck der Meinungsbildung (hier genügen wenige Flaschen, ein Kasten dürfte die Obergrenze sein)
Der Beitrag zu einer Bottelparty (Homebrew statt Nudelsalat)
Das Begrüßungsgeschenk für neu zugezogene Nachbarn

So, dann diskutiert mal schön weiter :Bigsmile

Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen EuroBild
Benutzeravatar
Boludo
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 19403
Registriert: Mittwoch 12. November 2008, 20:55

Re: Bier verschenken

#26

Beitrag von Boludo »

Das meinte ich mit päpstlicher als der Papst:
Viele legen hier die gesetzlichen Regelungen strenger aus, als sie es in Wirklichkeit sind. Aus dem eigenen Verbrauch wird der eigene Verzehr gemacht, aus Herstellung im Haushalt wird der Verbrauch im Haushalt usw.
So etwas nennt man wohl vorauseilenden Gehorsam.

Stefan
Benutzeravatar
DerDerDasBierBraut
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 7890
Registriert: Donnerstag 2. Juni 2016, 20:51
Wohnort: Neustadt-Glewe

Re: Bier verschenken

#27

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Ruthard, zieh nach Kiel! Wir brauchen dich hier im Norden :-).
[Ironie an]
Gut, dass die Biersteuer nicht auf Landes- oder Kommunalebene geregelt wird, sondern zentral durch eine Bundesbehörde eingezogen wird. Dadurch ist völlig ausgeschlossen, dass es innerhalb des Staates unterschiedliche Interpretationen bei der Steuerbemessung von privat gebrauten Bieren existieren.
[Ironie aus]
Viele legen hier die gesetzlichen Regelungen strenger aus, als sie es in Wirklichkeit sind.
Sicher gibt es auch Solche. Bei uns kommen solche Aussagen, wie Suras Gartenpforte oder meine Nachversteuerung, aber als Vorgabe von unserem HZA. Der eigene Spielraum des Steuerzahlers wird bei denen echt kurz gehalten.
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
Benutzeravatar
Sura
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 3489
Registriert: Montag 2. November 2015, 22:37

Re: Bier verschenken

#28

Beitrag von Sura »

Boludo hat geschrieben: Mittwoch 30. Mai 2018, 12:40 Das meinte ich mit päpstlicher als der Papst:
Viele legen hier die gesetzlichen Regelungen strenger aus, als sie es in Wirklichkeit sind. Aus dem eigenen Verbrauch wird der eigene Verzehr gemacht, aus Herstellung im Haushalt wird der Verbrauch im Haushalt usw.
So etwas nennt man wohl vorauseilenden Gehorsam.

Stefan
Wie Jens schon sagte, sind sich in der Interpretation zwei HZAs schonmal ziemlich einig. Wer das anders auslegt oder verstehen möchte, und in der rechtlichen Verbindlichkeit seiner Aussage einem HZA nicht wenigstens gleichgestellt ist, soll doch bitte solche Aussagen vom OberHZA in Dresden holen oder bestätigen lassen.
Hier gehts ganz schlicht Euro für die ich weniger als ne Packung Kaffee bekomme. Da mache ich lieber fünf Überminuten bei der Arbeit als daß ich mir da nen Kopf drum mache.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem."
(Karl Valentin)
Cappo
Posting Junior
Posting Junior
Beiträge: 24
Registriert: Freitag 23. Februar 2018, 23:30

Re: Bier verschenken

#29

Beitrag von Cappo »

Tach auch.
Habe soeben mit meinem Bearbeiter telefoniert.
War ein sehr nettes Gespräch.
Paar Flaschen für die Arbeitskollegen mitzunehmen und solange sie nicht verkauft werden ist kein Problem.
Da brauche ich nichts weiter Unternehmen, und das Bier muss nicht zwingend zuhause getrunken werden.
Trotzdem Danke euch für die vielen Komentare.
Man lernt nie aus.
Benutzeravatar
Boludo
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 19403
Registriert: Mittwoch 12. November 2008, 20:55

Re: Bier verschenken

#30

Beitrag von Boludo »

Und wenn Euer HZA verlangt, dass ihr nur noch Freitags brauen dürft, haltet ihr Euch dann auch dran? Oder nur mit rosa Zipfelmütze?
Sollte es je zu einer Anzeige kommen, weil man sein Bier vor statt hinter dem Gartentor trinkt, dann würde ich mich auf die Verhandlung beinahe freuen.
Ich weiß, ich hab gut reden, mein HZA ist mega easy. Aber man muss sich doch nicht alles gefallen lassen. Dabei geht es nicht um Geld, sondern uns Prinzip. Das sind ausgebildete Zollbeamte, die von meinen Steuern bezahlt werden. Wenn die verlangen, dass ich mich an Regeln halte, dann ist das mindeste was man von denen verlangen kann, dass die fähig sind, Gesetzestexte zu verstehen. Ich meine, wo fängt so was an und wo hört wo was auf? Für Beamtenwillkür auch noch Zeit und Geld zu investieren ist alles andere als ok, egal wie viel Cent das sind.
Ich würde da auch gar nicht groß diskutieren, sondern mich an die Regeln halten und fertig.

Stefan
Zuletzt geändert von Boludo am Mittwoch 30. Mai 2018, 14:58, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
§11
Moderator
Moderator
Beiträge: 9357
Registriert: Freitag 30. Oktober 2015, 08:24

Re: Bier verschenken

#31

Beitrag von §11 »

Boludo hat geschrieben: Mittwoch 30. Mai 2018, 14:13 Und wenn Euer HZA verlangt, dass ihr nur noch Freitags brauen dürft, haltet ihr Euch dann auch dran? Oder nur mit rosa Zipfelmütze?
Sollte es je zu einer Anzeige kommen, weil man sein Bier vor statt hinter dem Gartentor trinkt, dann würde ich mich auf die Verhandlung beinahe freuen.
Ich weiß, ich hab gut reden, mein HZA ist mega easy. Aber man muss sich doch nicht alles gefallen lassen. Dabei geht es nicht um Geld, sondern uns Prinzip. Das sind ausgebildete Zollbeamte, die von meinen Steuern bezahlt werden. Wenn die verlangen, dass ich mich an Regeln halte, dann ist das mindeste was man von denen verlangen kann, dass die fähig sind, Gesetzestexte zu verstehen. Ich meine, wo fängt so was an und wo hört wo was auf? Für Beamtenwillkür auch noch Zeit und Geld zu investieren ist alles andere als ok, egal wie viel Cent das sind.

Stefan
Und in Bayern duerfen sie dich dann in Zukunft, wenn sie den Verdacht haben du koenntest dein Bier Heimlich hinter dem Gartentor trinken auch glaich auf unbestimmte Zeit in Gewahrsam nehmen :Grübel
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
Benutzeravatar
Sura
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 3489
Registriert: Montag 2. November 2015, 22:37

Re: Bier verschenken

#32

Beitrag von Sura »

Wisst ihr, mir ist das scheissegal. Wenn das bayrische Polizeistaat-HZA so easy ist, dann freut euch nen Schokokeks. Blöderweise sind nicht alle HZAs so geil. Und wenn sich sogar große Firmen wie z.b. Störtebeker diesen Vorschriften beugen und sie nahelegen, dann werden die kaum aus der Luft geholt sein.

Wenn jemand unbedingt Bock hat den Kampf für 10€ im Jahr zu machen, dann soll er seinen Arsch nach Schleswig Holstein schieben. Dann sage ich auch "Danke für die Mühe für 10€ mehr im Jahr die ich nichtmal merke. Hast du eigentlich nichts dringenderes zu tun was WIRKLICH wichtig ist?"

Na was solls, ein weiteres Thema zu dem ich nichts mehr beitragen werde..... :thumbdown
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem."
(Karl Valentin)
Benutzeravatar
Boludo
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 19403
Registriert: Mittwoch 12. November 2008, 20:55

Re: Bier verschenken

#33

Beitrag von Boludo »

Wer sagt denn, dass Du kämpfen musst. Einfach an die Gesetze halten und fertig. Wenn die dumm tun und eigene Regeln aufstellen, ist das im Ernstfall nicht dein Problem. Und Störtebeker hat sich selten dumm angestellt, sorry, aber die haben wirklich alles falsch gemacht.
Ich wohne übrigens nicht in Bayern und sag da auch nichts mehr dazu :Greets
Benutzeravatar
Alt-Phex
Moderator
Moderator
Beiträge: 9882
Registriert: Mittwoch 1. Februar 2012, 01:05
Wohnort: Düsseldorf

Re: Bier verschenken

#34

Beitrag von Alt-Phex »

Ich finde wir brauchen mal wieder eine ordentliche Diskussion über Gartenschläuche. Das Zoll Thema ist sowas von ausgelutscht... :Greets
>>Impfung rettet Leben und Kultur!<<

"Viele Biere werden am Etikettierer gemacht"
Benutzeravatar
DerDerDasBierBraut
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 7890
Registriert: Donnerstag 2. Juni 2016, 20:51
Wohnort: Neustadt-Glewe

Re: Bier verschenken

#35

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Nu mal nicht vordrängeln mir deinen Gartenschläuchen! :P
Jetzt wird doch gerade mal wieder Heiß- und Kühltrub durchgekaut, OK, und Zoll.
Schläuche und RHG können danach wieder dann kommen. Gefolgt von warmer UG Vergärung.
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
Benutzeravatar
Sura
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 3489
Registriert: Montag 2. November 2015, 22:37

Re: Bier verschenken

#36

Beitrag von Sura »

Um mal von den Gartenschläuchen zurückzukommen, eine passende (und für mich das Thema abschliessende) Antwort der Generalzolldirektion:
Zolldirektion hat geschrieben: wenn Sie als Hobbybrauer an Wettbewerben oder ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen, liegen die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung als Haus- und Hobbybrauer nicht mehr vor.

In diesem Fall gilt das Bier als ohne Erlaubnis hergestellt.

Für Bier, das ohne Erlaubnis hergestellt wurde, kommt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nicht in Betracht. Daher wird das Bier für die oben genannten Verwendungszwecke nach dem Regelsteuersatz von 0,787 Euro je Grad Plato für einen Hektoliter Bier versteuert.

Auch in diesen Fällen kann, wenn der Aufwand es nicht rechtfertigt und das Hauptzollamt zustimmt, ein pauschaler Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato angenommen werden.
Ich denke, damit sind wir aus der Diskussion was die einzelnen Hauptzollämter dürfen/machen/sollten raus. Das passt dann auch zu dem was Störtebeker für den Wettbewerb vorgibt.

Wer darüber jetzt noch weiter zielführend diskutieren möchte, kann das jetzt gerne mit der Generalzolldirektion machen. Es besteht kein Grund mehr nach Schleswig Holstein zu ziehen.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem."
(Karl Valentin)
Benutzeravatar
Mystic-G
Posting Senior
Posting Senior
Beiträge: 358
Registriert: Mittwoch 4. Januar 2017, 08:06

Re: Bier verschenken

#37

Beitrag von Mystic-G »

markrickenbacher hat geschrieben: Mittwoch 30. Mai 2018, 09:54 Am Rande bemerkt und für Schweizer die diesen Thread mitlesen:

In der Schweiz spielt es keine Rolle ob eigenes Bier verkauft oder verschenkt wird. Wird eigenes Bier an Dritte weiter gegeben und verlässt dieses den Braubetrieb (Ort an dem das Bier erzeugt wurde) so muss der Erzeuger zwingend beim Bund und dem jeweiligen Kanton als Braubetrieb gemeldet sein.

Am Ort wo das Bier hergestellt wurde darf das Gästen ohne Weiteres ausgeschenkt werden. Das ist dann Steuerfrei bis zu einer Menge von 400 Litern pro Jahr machbar.

Gruss, Mark
Diesbezüglich hatte ich mit der Eidgenössischen Zollverwaltung bereits Kontakt um mich darüber zu informieren wie die Lage in folgendem bei mir vorkommendem Beispiel ist:

Wenn ich zum Grillen mit Freunden auf die Seewiese gehe und für mich ein Sixpack Eigenbräu mitnehme, während des Nachmittages dann aber nicht alles selber zu trinken vermag und 1-2 Biere den Freunden weitergebe, würde ich so ja bereits unter die obengenannte Regel fallen.

Muss ich um in diesem Fall nicht illegal zu handeln dann meine "Brauerei" offiziell anmelden und eine Brauereinummer lösen?

Die Antwort lautete vom zuständigen Sachbearbeiter:
Solange man das Bier nicht Kastenweise anschleppt und es bei einigen Flaschen bleibt, kann man das sorglos tun, denn auch bei der Zollverwaltung lassen Sie den gesunden Menschenverstand walten, zumal es ja auch noch die Regel gibt: "Wo kein Kläger, da kein Richter"

Sprich: das strikte Gesetzt wird bei einmaligen, kleinen und nichtregelmässigen Übertretungen in Wahrheit gar nicht so streng gesehen.
Unter diesen Gesichtspunkten würde ich es also sogar auch wagen, z.B. für den Firmen-Austrittsapero eines langjährigen Arbeitskollegen einen Sud zu brauen und diesen in 1-2 Kästen zur Abschiedsfeier mitzubringen und zu offerieren.
Solange das Bier nicht an einem Dorffest, Fussballwochenende (schweiz. Grümpelturnier) oder sonst einem Anlass ausgeschenkt wird, kann man sein eigen Bräu an jedem Familientreffen oder Freundesfest gut und gerne auch ausserhalb der eigenen 4 Wände zum verkosten weitergeben!
Zuletzt geändert von Mystic-G am Sonntag 30. Februar 2019, 08:15, insgesamt 3,14-mal geändert.
Benutzeravatar
markrickenbacher
Posting Senior
Posting Senior
Beiträge: 464
Registriert: Samstag 6. Juni 2015, 21:37
Wohnort: Sissach

Re: Bier verschenken

#38

Beitrag von markrickenbacher »

Hi Mystic-G

Ich bin vor ca. drei Jahren ebenfalls bei der EVZ vorstellig geworden. Ziel war es für eine kleine Menge Bier eine einmalige Ausnahmebewilligung zu erhalten. Wie Du habe auch ich damals einen äusserst vernünftigen Umgang des EVZ mit der geltenden Gesetzgebung festgestellt und die Bewilligung erhalten.

Bitte beachte aber, dass nicht nur das EVZ sondern auch die jeweilige Kantonale Behörde (Lebensmittelinspektorat) ihre Zusage zu Deiner Handhabung geben müsste.

Keines Falls will ich hier eine Grundsatzdiskussion lostreten, Dich belehren oder Haare spalten. Ich wollte mit meiner Bemerkung lediglich darauf hinweisen, dass in der Schweiz hier andere Bestimmungen gelten. Wir sollten das hier auch nicht weiter diskutieren.

Lieber Gruss, Mark
Benutzeravatar
§11
Moderator
Moderator
Beiträge: 9357
Registriert: Freitag 30. Oktober 2015, 08:24

Re: Bier verschenken

#39

Beitrag von §11 »

Zollverwaltung lassen Sie den gesunden Menschenverstand walten
Damit tut sich der deutsche Zollbeamte, meiner Erfahrung nach, meist schwer wenn er den Fall nicht 100% Schwarz auf Weiss findet :puzz
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
Benutzeravatar
guenter
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 1452
Registriert: Sonntag 21. August 2016, 11:30

Re: Bier verschenken

#40

Beitrag von guenter »

§11 hat geschrieben: Freitag 1. Juni 2018, 16:57
Damit tut sich der deutsche Zollbeamte, meiner Erfahrung nach, meist schwer wenn er den Fall nicht 100% Schwarz auf Weiss findet :puzz
Aber auch hier gilt: wo kein Kläger da kein Richter.
:Drink
Bier trinken ist besser als Quark reden! :Drink
Mehrbier
Posting Senior
Posting Senior
Beiträge: 463
Registriert: Mittwoch 4. Juli 2018, 22:34

Re: Bier verschenken

#41

Beitrag von Mehrbier »

Wie sähe es denn in folgendem Fall aus:

Ich bringe für meine Mannschaft alle zwei Wochen selbstgebrautes mit und schenke es Ihnen.
Nun stelle ich aber eine Büchse daneben auf der „Spende“ steht und gebe Ihnen zu verstehen dass mich die Nummer Geld kostet und wenn ihnen mein Bier schmeckt und die mich unterstützen wollen, ich sie um eine Spende bitte.

Bin ich damit rechtlich auf der sicheren Seite?

Gruß
MB
Gruß
Gerdi

„Kein neues Bier brauen, weil der Kühlschrank voll ist, ist aber auch keine gute Option.“
Fe2O3
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 795
Registriert: Dienstag 27. Mai 2014, 13:16

Re: Bier verschenken

#42

Beitrag von Fe2O3 »

Wenn das alles in deinem Wohnzimmer oder Garten stattfindet, wird wahrscheinlich keiner was sagen können ;)

Lg
Martin
Benutzeravatar
schlupf
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 1697
Registriert: Sonntag 5. Juni 2016, 15:51
Wohnort: Lentföhrden

Re: Bier verschenken

#43

Beitrag von schlupf »

Moin,

Ob das Bier zu versteuern ist hat nichts damit zu tun, ob man dafür Geld bekommt oder nicht.

Es kommt darauf an, ob dein Beamter das Bier mit Freunden trinken als eigenen Verbrauch ansieht. Tendenziell ja, also steuerfrei im Rahmen der Freimenge.

Wenn deine Fußballkumpel sich aber bei dir eine Kiste für Zuhause abholen und du nicht dabei bist, eher nicht, also zu versteuern.

Die zweite Baustelle ist, dass du im Prinzip Lebensmittel in Verkehr bringst, woraus Haftungsansprüche erwachsen könnten.
Ebenso, wie es Anforderungen an den Herstellungsort und so geben könnte.
Und auch für das "in Verkehr bringen" ist es unerheblich, ob du dafür Geld bekommst oder nicht.

Viele Grüße,
Sebastian
Mehrbier
Posting Senior
Posting Senior
Beiträge: 463
Registriert: Mittwoch 4. Juli 2018, 22:34

Re: Bier verschenken

#44

Beitrag von Mehrbier »

Vielen Dank für die Antworten, das war schon mal aufschlussreich.

Ein Teil meines Insteresses bezieht sich aber darauf ob ich in obengenannter Situation ein Gewerbe anmelden müsste oder wenn ich so wie beschrieben mit der Spendenbüchse mache, kein Gewerbe brauche.

Müsste ich die Spende versteuern?
Gruß
Gerdi

„Kein neues Bier brauen, weil der Kühlschrank voll ist, ist aber auch keine gute Option.“
Benutzeravatar
DerDerDasBierBraut
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 7890
Registriert: Donnerstag 2. Juni 2016, 20:51
Wohnort: Neustadt-Glewe

Re: Bier verschenken

#45

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Jeder darf Spenden einnehmen, aber nur eingetragene Vereine und Organisationen dürfen Spendenquittungen ausstellen.
Deine eingenommenen Spenden musst du daher auf der Einkommensteuererklärung unter sonstige Einnahmen angeben.

Wie es in diesem Fall mit dem Inverkehrbringen und dem Lebensmittelrecht aussieht weiß ich nicht. Gefühlt ist das eher ‘grenzwertig’.
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
Benutzeravatar
Ruthard
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 7475
Registriert: Sonntag 26. Februar 2012, 21:07
Kontaktdaten:

Re: Bier verschenken

#46

Beitrag von Ruthard »

Deine eingenommenen Spenden musst du daher auf der Einkommensteuererklärung unter sonstige Einnahmen angeben.
Dann könntest du aber auch die Kosten geltend machen. Tipp: Aufzeichnungen führen über Ausgaben und Einnahmen (Spenden) in dieser Sache und in die Schublade legen. Falls einer fragt, und nur dann, hast du was vorzuweisen - nämlich dass die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und dass der Umfang so gering ist, dass keine Anmeldung eines Gewerbes erforderlich wird.

Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen EuroBild
Benutzeravatar
DerDerDasBierBraut
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 7890
Registriert: Donnerstag 2. Juni 2016, 20:51
Wohnort: Neustadt-Glewe

Re: Bier verschenken

#47

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Hört sich vernünftig an, aber werden sich die Beamten mit Belegen in einer Schublade zufrieden geben?
Von unwirtschaftlichen Kleinstbeträgen lässt sich der Zoll abhalten uns zu besteuern.
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
Benutzeravatar
Ruthard
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 7475
Registriert: Sonntag 26. Februar 2012, 21:07
Kontaktdaten:

Re: Bier verschenken

#48

Beitrag von Ruthard »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben: Montag 16. Juli 2018, 14:02 Hört sich vernünftig an, aber werden sich die Beamten mit Belegen in einer Schublade zufrieden geben?
Von unwirtschaftlichen Kleinstbeträgen lässt sich der Zoll abhalten uns zu besteuern.
erfahrungsgemäß ja - das betrifft die "normalen" Finanzbeamten, nicht den Zoll. Sie werden dir sogar das Gewerbe ausreden und deine Tätigkeit zur Liebhaberei erklären, wenn du auf Dauer nur Miese machst - dann hast du für allezeit Ruhe. Dass unser Hobby ein "Draufzahlhobby" ist, wird wohl jeder bestätigen, der ehrlich rechnet.

Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen EuroBild
Benutzeravatar
bierhistoriker.org
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 837
Registriert: Montag 21. September 2015, 15:33
Wohnort: Bergisch Gladbach

Re: Bier verschenken

#49

Beitrag von bierhistoriker.org »

Noch ein wenig Begriffsverwirrung:

Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung.
Also eine Spende ist es auf keinen Fall.

Im Fall der "Fußballfreunde" könnte das, was von den Fußballfreunden geleistet wird, vielleicht eine Schenkung sein.
Schenkungen unter nicht Verwandten ( oder Verwandten entfernten Grades) wären bis 20.000,--€ steuerfrei innerhalb von 10 Jahren.
Aber da ist schon wieder die Gegenleistung in Form von Bier......

Egal wie man das Ding nennt, es ist faktisch ein Entgelt für eine Ware, wenn es denn nicht verschenkt wird, das Bier!

Gruß

Jürgen

PS: Wer fragt, bekommt Antworten; manchmal auch die, die ihm nicht unbedingt gefallen :Drink
Ich persönlich würde einfach .......
Hobbybrauerstammtisch Köln und Umgebung: https://www.facebook.com/groups/KoelnerHobbybrauer/
Kölner Bierhistoriker eV : http://koelnerbierhistoriker.org/
BJCP Deutschland (Facebook-Gruppe): https://www.facebook.com/groups/625748487884003/
Benutzeravatar
schlupf
Posting Freak
Posting Freak
Beiträge: 1697
Registriert: Sonntag 5. Juni 2016, 15:51
Wohnort: Lentföhrden

Re: Bier verschenken

#50

Beitrag von schlupf »

Im Prinzip müsste das doch vom steuerfreien Privatverkauf gedeckt sein, da für das Gewerbe eine Gewinnerzielungsabsicht fehlt (unterstelle ich jetzt mal), oder?

Die lebensmittelrechtliche Baustelle bleibt natürlich weiterhin offen...
Antworten