Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
-
- Posting Junior
- Beiträge: 95
- Registriert: Freitag 8. April 2016, 06:53
- Wohnort: Niedernhausen
- Kontaktdaten:
Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Hallo,
ich habe versucht aus den unzähligen Zoll/Verkauf/Ausschank-Threads schlau zu werden. Abe wie so oft passt nichts ganz auf meine Situation, vielmehr ergeben sich immer mehr Fragen.
Auf einem Markt möchte ich zusammen mit befreundeten Hobbybrauern selbstgebrautes Bier ausschenken. Ich sage bewusst 'ich', da wir uns zwar regelmäßig zum Bierbrauen und -trinken treffen, aber kein Verein oder ähnliches sind/sein wollen und ich glaube es ist für die weitere Beurteilung/Rat einfacher.
Ich will ca. 150 Liter selbstgebrautes Bier (1 Liter Flaschengärung), ausgeschenkt in kleinen Bechern, an die Marktbesucher verkaufen. Das ist eine einmalige Sache. Auch habe ich vor zwanzig schmuck verpackte 1-Liter-Flaschen mit einem werbewirskamen Spezial-Craft-Sondereditions-Bier an die Besucher als Souvenier/Mitbringsel zu verkaufen.
Darf ich das überhaupt ohne Gewerbeschein und angemeldeter/abgenommener Braustätte? Wem muss ich was anzeigen und welche Genehmigungen muss ich bekommen?
Ich weiß, eine juristische Beratung ist immer schwierig, aber vielleicht habt ihr ja auch schonmal das Problem gehabt, dann würde mich interessieren, wie ihr den Sachverhalt gelöst habt. Ich habe die Darstellung bewusst kurz gehalten, da ich die möglichen Handlungsoptionen nicht einschränken wollte und grundsätzlich noch frei in der Gestaltung bin. Falls noch weitere Informationen fehlen, reiche ich die gerne nach.
Vielen Dank schonmal für eure Hinweise.
Viele Grüße,
Jan
ich habe versucht aus den unzähligen Zoll/Verkauf/Ausschank-Threads schlau zu werden. Abe wie so oft passt nichts ganz auf meine Situation, vielmehr ergeben sich immer mehr Fragen.
Auf einem Markt möchte ich zusammen mit befreundeten Hobbybrauern selbstgebrautes Bier ausschenken. Ich sage bewusst 'ich', da wir uns zwar regelmäßig zum Bierbrauen und -trinken treffen, aber kein Verein oder ähnliches sind/sein wollen und ich glaube es ist für die weitere Beurteilung/Rat einfacher.
Ich will ca. 150 Liter selbstgebrautes Bier (1 Liter Flaschengärung), ausgeschenkt in kleinen Bechern, an die Marktbesucher verkaufen. Das ist eine einmalige Sache. Auch habe ich vor zwanzig schmuck verpackte 1-Liter-Flaschen mit einem werbewirskamen Spezial-Craft-Sondereditions-Bier an die Besucher als Souvenier/Mitbringsel zu verkaufen.
Darf ich das überhaupt ohne Gewerbeschein und angemeldeter/abgenommener Braustätte? Wem muss ich was anzeigen und welche Genehmigungen muss ich bekommen?
Ich weiß, eine juristische Beratung ist immer schwierig, aber vielleicht habt ihr ja auch schonmal das Problem gehabt, dann würde mich interessieren, wie ihr den Sachverhalt gelöst habt. Ich habe die Darstellung bewusst kurz gehalten, da ich die möglichen Handlungsoptionen nicht einschränken wollte und grundsätzlich noch frei in der Gestaltung bin. Falls noch weitere Informationen fehlen, reiche ich die gerne nach.
Vielen Dank schonmal für eure Hinweise.
Viele Grüße,
Jan
- afri
- Posting Freak
- Beiträge: 5874
- Registriert: Donnerstag 17. Januar 2013, 21:19
- Wohnort: 31840 Hessisch Oldendorf
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Was du auf jeden Fall tun musst, ist beim Anstellen zu versteuern und zwar mit dem vollen Satz von 0,787€ pro Hektoliter und Grad Plato. Zum Rest habe ich keine Meinung.
Achim
Achim
Bier ist ein Stück Lebenskraft!
-
- Posting Junior
- Beiträge: 95
- Registriert: Freitag 8. April 2016, 06:53
- Wohnort: Niedernhausen
- Kontaktdaten:
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Hallo Achim, schon einmal danke dafür.
Grüße, Jan
Grüße, Jan
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Kein Problem, steht alles hier im Forum:
Gewerbe anmelden
Braustätte abnehmen lassen
Beim Zoll melden
....
und schon geht's los
Etwa so wäre der korrekte Weg. Ob es auch wie bei einem Kuchenbasar geht, weiß ich nicht, aber da eine Gewinnabsicht unterstellt werden kann - oder ist der Erlös für die Kita vorgesehen? - bezweifle ich das.
Ansonsten kannst du Glück haben... oder auch nicht.
Gewerbe anmelden
Braustätte abnehmen lassen
Beim Zoll melden
....
und schon geht's los
Etwa so wäre der korrekte Weg. Ob es auch wie bei einem Kuchenbasar geht, weiß ich nicht, aber da eine Gewinnabsicht unterstellt werden kann - oder ist der Erlös für die Kita vorgesehen? - bezweifle ich das.
Ansonsten kannst du Glück haben... oder auch nicht.
Gruß Matthias
Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Ob sich das alles für eine einmalige Aktion lohnt?
Wenn Du zb in einem nicht gewerblichen Wohngebiet braust, wird Dir die Braustätte nicht abgenommen.
Da ist das Bier verdorben, bevor du damit durch bist.
Stefan
Wenn Du zb in einem nicht gewerblichen Wohngebiet braust, wird Dir die Braustätte nicht abgenommen.
Da ist das Bier verdorben, bevor du damit durch bist.
Stefan
- Ladeberger
- Moderator
- Beiträge: 7293
- Registriert: Dienstag 20. November 2012, 18:29
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Hallo Jan,
wie ist denn der Teilnahmerhythmus? Wird das eine einmalige Sache?
Gruß
Andy
wie ist denn der Teilnahmerhythmus? Wird das eine einmalige Sache?
Gruß
Andy
-
- Posting Junior
- Beiträge: 95
- Registriert: Freitag 8. April 2016, 06:53
- Wohnort: Niedernhausen
- Kontaktdaten:
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Hallo Andy,Ladeberger hat geschrieben: ↑Dienstag 19. Juni 2018, 08:47 Hallo Jan,
wie ist denn der Teilnahmerhythmus? Wird das eine einmalige Sache?
Gruß
Andy
das wird einmalig stattfinden. Eine Wiederholung im nächsten Jahr will ich aber nicht ausschließen.
Grüße, Jan
- Ladeberger
- Moderator
- Beiträge: 7293
- Registriert: Dienstag 20. November 2012, 18:29
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Den einmaligen Ausschank halte ich grundsätzlich für unproblematisch.
Man findet im Netz dutzende "Merkblätter" zur Abgabe von Lebensmitteln auf derartigen Veranstaltungen. Dazu kann man zunächst die Internetpräsenzen der zuständigen Behörden durchstöbern, d.h. Rathaus, Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltungsbehörde und das im jeweiligen Land zuständige Ministerium für Verbraucherschutz/Gesundheitssschutz. Am einfachsten ist es beim Rathaus anzurufen und nach entsprechenden Verweisen zu fragen. Das kann man sich als Laie kaum aus den Verordnungen und Gesetzen selbst erarbeiten, da braucht es Informationsbroschüren der zuständigen(!) Ämter, die dir konkret sagen: Mach das und das, dann wird alles gut
Diese Vorschriften sind umfassend, aber umsetzbar. Was bei Bier noch dazu kommt ist eben die Verzollung und eine Schankerlaubnis. Ansonsten sehe ich hier zunächst keinen Unterschied zum Kuchenverkauf der Landfrauen. Ich halte es aus eigener Erfahrung für wichtig, hier von Anfang an mit den zuständigen Ämtern zusammenzuarbeiten.
Den Verkauf von 20 Flaschen Bier, die irgendwo, irgendwann von irgendjemandem in irgendeinem Zustand verzehrt werden (oder ihm in der Hand explodieren), würde ich schön bleiben lassen. Damit schlägt man nochmal ein ganz anderes Kapitel auf, das mit erheblichen Risiken daherkommt. Finger weg
Gruß
Andy
Man findet im Netz dutzende "Merkblätter" zur Abgabe von Lebensmitteln auf derartigen Veranstaltungen. Dazu kann man zunächst die Internetpräsenzen der zuständigen Behörden durchstöbern, d.h. Rathaus, Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltungsbehörde und das im jeweiligen Land zuständige Ministerium für Verbraucherschutz/Gesundheitssschutz. Am einfachsten ist es beim Rathaus anzurufen und nach entsprechenden Verweisen zu fragen. Das kann man sich als Laie kaum aus den Verordnungen und Gesetzen selbst erarbeiten, da braucht es Informationsbroschüren der zuständigen(!) Ämter, die dir konkret sagen: Mach das und das, dann wird alles gut
Diese Vorschriften sind umfassend, aber umsetzbar. Was bei Bier noch dazu kommt ist eben die Verzollung und eine Schankerlaubnis. Ansonsten sehe ich hier zunächst keinen Unterschied zum Kuchenverkauf der Landfrauen. Ich halte es aus eigener Erfahrung für wichtig, hier von Anfang an mit den zuständigen Ämtern zusammenzuarbeiten.
Den Verkauf von 20 Flaschen Bier, die irgendwo, irgendwann von irgendjemandem in irgendeinem Zustand verzehrt werden (oder ihm in der Hand explodieren), würde ich schön bleiben lassen. Damit schlägt man nochmal ein ganz anderes Kapitel auf, das mit erheblichen Risiken daherkommt. Finger weg
Gruß
Andy
-
- Posting Junior
- Beiträge: 95
- Registriert: Freitag 8. April 2016, 06:53
- Wohnort: Niedernhausen
- Kontaktdaten:
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Hallo Andy,Ladeberger hat geschrieben: ↑Dienstag 19. Juni 2018, 09:36 Den einmaligen Ausschank halte ich grundsätzlich für unproblematisch.
Man findet im Netz dutzende "Merkblätter" zur Abgabe von Lebensmitteln auf derartigen Veranstaltungen. Dazu kann man zunächst die Internetpräsenzen der zuständigen Behörden durchstöbern, d.h. Rathaus, Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltungsbehörde und das im jeweiligen Land zuständige Ministerium für Verbraucherschutz/Gesundheitssschutz. Am einfachsten ist es beim Rathaus anzurufen und nach entsprechenden Verweisen zu fragen. Das kann man sich als Laie kaum aus den Verordnungen und Gesetzen selbst erarbeiten, da braucht es Informationsbroschüren der zuständigen(!) Ämter, die dir konkret sagen: Mach das und das, dann wird alles gut
Diese Vorschriften sind umfassend, aber umsetzbar. Was bei Bier noch dazu kommt ist eben die Verzollung und eine Schankerlaubnis. Ansonsten sehe ich hier zunächst keinen Unterschied zum Kuchenverkauf der Landfrauen. Ich halte es aus eigener Erfahrung für wichtig, hier von Anfang an mit den zuständigen Ämtern zusammenzuarbeiten.
Den Verkauf von 20 Flaschen Bier, die irgendwo, irgendwann von irgendjemandem in irgendeinem Zustand verzehrt werden (oder ihm in der Hand explodieren), würde ich schön bleiben lassen. Damit schlägt man nochmal ein ganz anderes Kapitel auf, das mit erheblichen Risiken daherkommt. Finger weg
Gruß
Andy
vielen Dank für deine Hinweise zur "kleinen Lösung". Dann werde ich mich mal auf die Suche machen. Falls noch jemand einen Hinweis, oder ein Stichwort hat, nur her damit! Das mit dem Flaschenverkauf werde ich mir überlegen.
An alle schonmal danke!
Jan
-
- Posting Klettermax
- Beiträge: 103
- Registriert: Donnerstag 6. Oktober 2016, 12:57
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Ich glaube nicht nur vom Rest, mit Verlaub. Einfach mal unter §2 Biersteuergesetz lesen. Somit fallen hier lediglich 0,44€ pro Hektoliter und Grad Plato an. Macht zwar nicht wirklich viel aus, aber egal.
Ansonsten in der Tat an die zuständigen Ämter gehen, das Vorhaben schildern und freundlich sein, dann wird das schon
Flaschen verkaufen würde ich nur, wenn du weißt, was du machst. Wie schon erwähnt, Flaschenbomben abgeben wäre fatal. Wenn du aber auch da dir sicher bist, machen!
Grüße,
Markus
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Was verleitet dich zu dieser Aussage? Ich stehe zu Achims Angabe 0,787€/hl/°PlatoIch glaube nicht nur vom Rest, mit Verlaub. Einfach mal unter §2 Biersteuergesetz lesen. Somit fallen hier lediglich 0,44€ pro Hektoliter und Grad Plato an. Macht zwar nicht wirklich viel aus, aber egal.
Eben....und freundlich sein, dann wird das schon
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
-
- Posting Klettermax
- Beiträge: 103
- Registriert: Donnerstag 6. Oktober 2016, 12:57
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
§2 Biersteuergesetz ff.
Grüße,Ermäßigte Steuersätze
Kleinere Brauereien, deren Gesamtjahreserzeugung weniger als 200.000 Hektoliter beträgt, können ermäßigte Biersteuersätze in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie rechtlich und wirtschaftlich von anderen Brauereien unabhängig sind.
Der durch diese Ermäßigung ausgestaltete Schutz kleinerer Brauereien dient als strukturförderndes Element.
Abhängig von der Jahreserzeugung kann sich der Regelsteuersatz anhand einer Mengenstaffel um bis zu 44 % reduzieren. Dabei werden sogenannte Staffelsteuersätze zugrunde gelegt.
Bei Anwendung der ermäßigten Staffelsteuersätze vermindert sich der Regelsteuersatz in 1.000-Hektoliter-Schritten gleichmäßig
auf 84,0 % bei einer Jahreserzeugung von 40.000 Hektolitern,
auf 78,4 % bei einer Jahreserzeugung von 20.000 Hektolitern,
auf 67,2 % bei einer Jahreserzeugung von 10.000 Hektolitern und
auf 56,0 % bei einer Jahreserzeugung von 5.000 Hektolitern.
Für die sich daraus ergebende komplizierte Berechnung der Biersteuer wird von der Zollverwaltung ein eigenes Datenverarbeitungs-Verfahren eingesetzt. Anhand der von den Brauereien übermittelten Daten zum Bierabsatz, Art der Biere, Stammwürzegehalt und evtl. Rückbiere errechnet dieses Programm sowohl die Höhe der monatlich zu entrichtenden Biersteuer als auch die unversteuerten Abgänge in EG-Mitgliedstaaten und Drittländer .
Mithilfe einer Datenerfassung wird anschließend der Steuerbescheid und die zum 20. jeden Monats zu veröffentlichende Statistik erstellt. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Hauptzollamt Stuttgart - Sachgebiet B - Arbeitsgebiet Biersteuer.
Markus
- afri
- Posting Freak
- Beiträge: 5874
- Registriert: Donnerstag 17. Januar 2013, 21:19
- Wohnort: 31840 Hessisch Oldendorf
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Die Ermäßigung für Hobbybrauer und nicht etwa für Brauereien bezieht sich auf den 2hl überschreitenden Teil. Bier, das "ohne Erlaubnis" hergestellt und in Verkehr gebracht wird, ist mit dem vollen Satz zu versteuern.
Achim (von Meinung und nicht von Ahnung geschrieben habend)
Achim (von Meinung und nicht von Ahnung geschrieben habend)
Bier ist ein Stück Lebenskraft!
-
- Posting Klettermax
- Beiträge: 103
- Registriert: Donnerstag 6. Oktober 2016, 12:57
- DerDerDasBierBraut
- Posting Freak
- Beiträge: 7890
- Registriert: Donnerstag 2. Juni 2016, 20:51
- Wohnort: Neustadt-Glewe
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
So ist das. Wir sind keine "kleinere Brauerei", da das Steuerlager fehlt.afri hat geschrieben: ↑Dienstag 19. Juni 2018, 13:10 Die Ermäßigung für Hobbybrauer und nicht etwa für Brauereien bezieht sich auf den 2hl überschreitenden Teil. Bier, das "ohne Erlaubnis" hergestellt und in Verkehr gebracht wird, ist mit dem vollen Satz zu versteuern.
Achim (von Meinung und nicht von Ahnung geschrieben habend)
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
@kabelbrand: Definiere "Brauerei" (kleine Hilfestellung: §1 Punkt 9. BierStV).
Cheers, Ruthard
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
-
- Posting Klettermax
- Beiträge: 103
- Registriert: Donnerstag 6. Oktober 2016, 12:57
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Leuts, man kann auch ohne Steuerlage Bier brauen und versteuern. Hat zur Folge, dass man es sofort mit dem bekannten Formular 2075 unter Vermerk Herstellung ohne Erlaubnis versteuern muss. Das hat nichts damit zu tun, ob man Hobbybrauer ist oder eine Brauerei angemeldet hat.
Ich weiß allerdings, wovon ich schreibe, ich mach das schon lange genug so, in Abstimmung mit dem Zollamt und ohne Probleme.
Kann sein, dass das woanders auch anders gehandhabt wird, dass kann ich nicht widerlegen. Alles Andere allerdings schon. Macht den Leuten nicht alles gleich mies....
Grüße,
Markus
Ich weiß allerdings, wovon ich schreibe, ich mach das schon lange genug so, in Abstimmung mit dem Zollamt und ohne Probleme.
Kann sein, dass das woanders auch anders gehandhabt wird, dass kann ich nicht widerlegen. Alles Andere allerdings schon. Macht den Leuten nicht alles gleich mies....
Grüße,
Markus
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Dem hat niemand widersprochen. Du braust, füllst ein 2075 aus und zahlst 0,787€/hl/°Plato. Ab dem ersten Liter.kabelbrand hat geschrieben: ↑Dienstag 19. Juni 2018, 13:24 Leuts, man kann auch ohne Steuerlage Bier brauen und versteuern. Hat zur Folge, dass man es sofort mit dem bekannten Formular 2075 unter Vermerk Herstellung ohne Erlaubnis versteuern muss. Das hat nichts damit zu tun, ob man Hobbybrauer ist oder eine Brauerei angemeldet hat.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
-
- Posting Klettermax
- Beiträge: 103
- Registriert: Donnerstag 6. Oktober 2016, 12:57
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Ok, dann macht ihr das mal so. Ich mach es anders, berappe 0.44€/hl/°P und alles ist in Ordnung
Grüße,
Markus
Grüße,
Markus
- Ladeberger
- Moderator
- Beiträge: 7293
- Registriert: Dienstag 20. November 2012, 18:29
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Hallo Markus,
wenn dein Zöllner das so betreibt, hast du Glück. Im Grunde hätte er hier keinen Ermessensspielraum, da du als Hobbybrauer keine Brauerei im Sinne der von Ruthard bereits zitierten Stelle betreibst. Und nur für eben jene Brauereien wird ein ermäßigter Steuersatz definiert. Vielleicht ein Redaktionsfehler, kommt auch in Gesetzen und Verordnungen vor.
Aber man kann es auch als kleines Subventionsprogramm für Kleinbrauereien begreifen, von dem Privatleute nicht profitieren sollen. Zumal diese bereits eine Freimenge haben.
Gruß
Andy
wenn dein Zöllner das so betreibt, hast du Glück. Im Grunde hätte er hier keinen Ermessensspielraum, da du als Hobbybrauer keine Brauerei im Sinne der von Ruthard bereits zitierten Stelle betreibst. Und nur für eben jene Brauereien wird ein ermäßigter Steuersatz definiert. Vielleicht ein Redaktionsfehler, kommt auch in Gesetzen und Verordnungen vor.
Aber man kann es auch als kleines Subventionsprogramm für Kleinbrauereien begreifen, von dem Privatleute nicht profitieren sollen. Zumal diese bereits eine Freimenge haben.
Gruß
Andy
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Ich zahle, mit Verlaub gesagt, auch nicht mehr. Aber nicht, weil mein Zöllner nich lesen kann oder mir unzulässigerweise Rabatte gewährt, sondern weil der Unterschied zwischen der richtig berechneten Steuer und dem was ich anmelde, weniger als 10€ beträgt. Steht so in §32 BierStV. Das klappt bis zu 240 Liter pro Sud (bei 12°P) und wird bei dir nicht anders sein.kabelbrand hat geschrieben: ↑Dienstag 19. Juni 2018, 13:55 Ok, dann macht ihr das mal so. Ich mach es anders, berappe 0.44€/hl/°P und alles ist in Ordnung
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
-
- Posting Junior
- Beiträge: 95
- Registriert: Freitag 8. April 2016, 06:53
- Wohnort: Niedernhausen
- Kontaktdaten:
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Hallo,
vielen Dank an alle, die sich hier beteiligt haben. Ich werde es bei der Zollanmeldung und eine Ausschankgenehmigung belassen. Die übrigen Aspekte sollen hier nicht weiter diskutiert werden.
Nochmal vielen Dank an alle und schöne Grüße,
Jan
vielen Dank an alle, die sich hier beteiligt haben. Ich werde es bei der Zollanmeldung und eine Ausschankgenehmigung belassen. Die übrigen Aspekte sollen hier nicht weiter diskutiert werden.
Nochmal vielen Dank an alle und schöne Grüße,
Jan
- BrauWastlKoeln
- Posting Senior
- Beiträge: 405
- Registriert: Donnerstag 2. März 2017, 03:18
- Wohnort: Köln
- Kontaktdaten:
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
kabelbrand hat geschrieben: ↑Dienstag 19. Juni 2018, 13:55 Ok, dann macht ihr das mal so. Ich mach es anders, berappe 0.44€/hl/°P und alles ist in Ordnung
Hatte ich mir auch gedacht, aber der kölsche Zoll sieht das anders...
-
- Posting Junior
- Beiträge: 74
- Registriert: Mittwoch 22. Juni 2016, 10:50
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Die Reaktion des für dich zuständigen Zollamtes ist für mich verständlich, da du im Formular den falschen Steuersatz angegeben hast und die Erklärungen als solches Fehlerhaft ist. Hättest du die richtigen 0.7870 Euro angenommen und dich zu deinen Gunsten verrechnet, sähe die Sache anders aus.
- afri
- Posting Freak
- Beiträge: 5874
- Registriert: Donnerstag 17. Januar 2013, 21:19
- Wohnort: 31840 Hessisch Oldendorf
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Wo ist mein Beitrag geblieben, den ich gestern dazu schrieb? Zensur?
Achim (nicht ernst gemeint, nur sich wundernd)
Achim (nicht ernst gemeint, nur sich wundernd)
Bier ist ein Stück Lebenskraft!
- Ladeberger
- Moderator
- Beiträge: 7293
- Registriert: Dienstag 20. November 2012, 18:29
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Hallo Achim,
im Moderationsprotokoll ist keine Löschung o.ä. in diesem Thread vermerkt. Es muss wohl einen Fehler beim Absenden gegeben haben.
Gruß
Andy
im Moderationsprotokoll ist keine Löschung o.ä. in diesem Thread vermerkt. Es muss wohl einen Fehler beim Absenden gegeben haben.
Gruß
Andy
- afri
- Posting Freak
- Beiträge: 5874
- Registriert: Donnerstag 17. Januar 2013, 21:19
- Wohnort: 31840 Hessisch Oldendorf
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
OK, danke Andy, dann war's wie so oft das Problem 65 (cm vom Monitor entfernt).
Ich wollte eigentlich schreiben, dass der Zöllner wohl seine Hausaufgaben gemacht hat, denn ich bin beim HZA Hannover bislang mit meinen wenigen Anmeldungen "Herstellung ohne Erlaubnis" stets mit 0,4402 davon gekommen. Eigentlich hätte ich auch 0,787 versteuern müssen, aber mein Zöllner sieht das offenbar recht entspannt bei den paar Cent.
Achim
Ich wollte eigentlich schreiben, dass der Zöllner wohl seine Hausaufgaben gemacht hat, denn ich bin beim HZA Hannover bislang mit meinen wenigen Anmeldungen "Herstellung ohne Erlaubnis" stets mit 0,4402 davon gekommen. Eigentlich hätte ich auch 0,787 versteuern müssen, aber mein Zöllner sieht das offenbar recht entspannt bei den paar Cent.
Achim
Bier ist ein Stück Lebenskraft!
-
- Posting Freak
- Beiträge: 977
- Registriert: Sonntag 27. November 2016, 21:09
- Wohnort: LK Heilbronn
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
und wie sieht das aus wenn man einen Bekannten hat mit einer Gaststätte?
Und das Bier bei Ihm in der Gastroküche braut und verkauft...
Und das Bier bei Ihm in der Gastroküche braut und verkauft...
Gruß
stefan
stefan
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Moin, wo steigt denn die Party? Ich komme ja auch aus dem Taunus und wenn es um Bier trinken geht, kann man eigentlich immer mit mir rechnen .
Viel Spaß noch weiterhin
Rainer
Rainer
- DerDerDasBierBraut
- Posting Freak
- Beiträge: 7890
- Registriert: Donnerstag 2. Juni 2016, 20:51
- Wohnort: Neustadt-Glewe
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Schlecht. Weil die von dir beim Zoll angemeldete Braustätte bei dir zuhause ist.
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
-
- Posting Freak
- Beiträge: 977
- Registriert: Sonntag 27. November 2016, 21:09
- Wohnort: LK Heilbronn
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
müsste er dann extra eine Meldung machen. Das ist mir klar, auch mit Versteuern....
Aber wie ist es Lebensmittelrechtlich?
Aber wie ist es Lebensmittelrechtlich?
Gruß
stefan
stefan
- Ladeberger
- Moderator
- Beiträge: 7293
- Registriert: Dienstag 20. November 2012, 18:29
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Klingt aus der Ferne weder nach einmaligem, noch nach privatem Vorhaben. Damit eine völlig andere Baustelle. Sollte vielleicht in einem eigenen Thread eruiert werden.
Gruß
Andy
-
- Posting Freak
- Beiträge: 977
- Registriert: Sonntag 27. November 2016, 21:09
- Wohnort: LK Heilbronn
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
einmal Jährlich denke ich.
"Privat wäre das nicht mehr".... geht ja auch nicht oder?
"Privat wäre das nicht mehr".... geht ja auch nicht oder?
Gruß
stefan
stefan
- Ladeberger
- Moderator
- Beiträge: 7293
- Registriert: Dienstag 20. November 2012, 18:29
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Und wer verdient dann an der Geschichte alles?
Gruß
Andy
Gruß
Andy
-
- Posting Junior
- Beiträge: 95
- Registriert: Freitag 8. April 2016, 06:53
- Wohnort: Niedernhausen
- Kontaktdaten:
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
Hallo Alle,
vielen Dank für eure vielen vielen Antworten. Der von mir dargestellte Sachverhalt ist nur ein vereinfachter Auszug aus der Realität, um mir meiner Handlungsoptionen bewusst zu werden. Durch eure hilfreichen Antworten, konnte ich auch ein wenig eure Haltungen zum Thema Steuern/Zoll kennenlernen und habe einen für mich gangbaren Weg gefunden, der wahrscheinlich nicht 100% wasserdicht ist. Wie das immer so ist: Wer fragt, bekommt Antworten. Und ich habe genung Antworten bekommen. Man könnte sagen, dass ich nun aus klaren Schwarz-Weiss-Antworten ein eher hellgraues oder dunkelgraues Bild male. Die Themen einer Gewinnversteuerung möchte in an dieser Stelle nicht diskutieren.
Für mich ist der Sachverhalt geklärt und ich bedanke mich für eure Anregungen. Allerdings möchte ich die Diskussion nicht für beendet erklären, da weitere Aspekte für andere Leser ggf. hilfreich sind.
Jan
vielen Dank für eure vielen vielen Antworten. Der von mir dargestellte Sachverhalt ist nur ein vereinfachter Auszug aus der Realität, um mir meiner Handlungsoptionen bewusst zu werden. Durch eure hilfreichen Antworten, konnte ich auch ein wenig eure Haltungen zum Thema Steuern/Zoll kennenlernen und habe einen für mich gangbaren Weg gefunden, der wahrscheinlich nicht 100% wasserdicht ist. Wie das immer so ist: Wer fragt, bekommt Antworten. Und ich habe genung Antworten bekommen. Man könnte sagen, dass ich nun aus klaren Schwarz-Weiss-Antworten ein eher hellgraues oder dunkelgraues Bild male. Die Themen einer Gewinnversteuerung möchte in an dieser Stelle nicht diskutieren.
Für mich ist der Sachverhalt geklärt und ich bedanke mich für eure Anregungen. Allerdings möchte ich die Diskussion nicht für beendet erklären, da weitere Aspekte für andere Leser ggf. hilfreich sind.
Jan
-
- Posting Freak
- Beiträge: 977
- Registriert: Sonntag 27. November 2016, 21:09
- Wohnort: LK Heilbronn
Re: Einmaliger Ausschank und Verkauf von selbstgebrautem Bier
vorstellen könnte ich mir das so...Ladeberger hat geschrieben: ↑Dienstag 10. Juli 2018, 10:09 Und wer verdient dann an der Geschichte alles?
Gruß
Andy
Er Verkauft mit allem was dazu gehört.
Ich bin nur Angestellter (wie auch immer 450€ , Stundenbasis.... was weiß ich....)
Gruß
stefan
stefan