Krombacher "Felsquellwasser"

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Chrissi_Chris
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Re: Krombacher "Felsquellwasser"

#51

Beitrag von Chrissi_Chris »

Welcher Hobbybrauer hat denn da nun eigentlich geklagt ? 😂

LG Chris
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hiasl
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Re: Krombacher "Felsquellwasser"

#52

Beitrag von hiasl »

Wen der weitere Hintergrund interessiert:
Es ist eine juristisch schwere Kost, in die sich der Neusser Hobby-Brauer – seinem Anwalt zufolge ein „Gourmet und Genießer“ – begeben hat. „Er hat viel mit Lebensmitteln experimentiert und hat irgendwann verschiedene Alt- und Craft-Biere in kleiner Menge gebraut.“ Mit dem „großartigen“ Neusser Felsquellwasser, „auch wenn es etwas kalkhaltig ist“, wie Ingerfeld ergänzt. Eines Tages habe er sich gefragt, ob er eines seiner Erzeugnisse nicht „Felsquellwasser“ nennen könne. Bei seinen Recherchen stieß er auf den Eintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt – worauf auch der kleine rote Kreis mit einem „R“ in der Mitte auf den Flaschen-Etiketten hinweist. Bei der Nachfrage in Kreuztal-Krombach, ob er sein Bier „Felsquellwasser“ nennen könne, erhielt er ein klares „Nein“. Das wollte der 41-Jährige so nicht akzeptieren und wollte juristische Klarheit.
Gruß
Matthias
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Alt-Phex
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Re: Krombacher "Felsquellwasser"

#53

Beitrag von Alt-Phex »

Als Hobybrauer kann er sein Bier doch nennen wie er will. Will er das gewerblich verkaufen halte ich "Felsquellwasser" nicht grade für eine besonders tolle Marketing Idee. Es sei denn er will einfach nur karbonisiertes Leitungswasser verscherbeln.
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Re: Krombacher "Felsquellwasser"

#54

Beitrag von Mr_Mazine_LE »

UPDATE

Krom­ba­cher behält sein "Fels­qu­ell­wasser" 24.01.2019

Seit 1960 wirbt die Krombacher-Brauerei mit dem Slogan "mit Felsquellwasser gebraut" - und wird das nach einem Urteil des OLG Hamm auch weiterhin tun dürfen. Die Kosten des Verfahrens muss sie aber trotzdem tragen.

Die Krombacher-Brauerei hat den Rechtsstreit um die Bezeichnung "Felsquellwasser" für ihr Brauwasser gewonnen. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) wies am Donnerstag den Antrag eines Hobbybrauers in zweiter Instanz ab, den Begriff aus dem deutschen Markenregister zu streichen, den die Krombacher-Brauerei 2010 eintragen ließ (Urt. v. 24.01.2019, Az. 4 U 42/18).

Der Hobbybrauer argumentierte, die Brauerei nutze den Begriff des Felsquellwassers gar nicht als Bezeichnung für ihr Bier, sondern nur als Beschreibung für einen Inhaltsstoff. Da Krombacher aber gar kein Bier mit dem Namen "Felsquellwasser" vertreibt, sei der Begriff nicht rechtserhaltend genutzt worden, sodass die sogenannte Benutzungsschonfrist des § 26 Markengesetz (MarkenG) abgelaufen sei und entsprechend die Löschung der Marke beantragt werden könne.

Dieser Argumentation schlossen sich die Richter am OLG jedoch nicht an, denn Krombacher werbe schon seit 1960 mit diesem Slogan. Diese Art der Benutzung habe die Grundlage für die 2010 beantragte Eintragung ins deutsche Markenregister dargestellt. Wenn aber dieselbe Nutzung, die bereits zu der Eintragung in das Markenregister geführt hat, nach der Eintragung in das Register fortgesetzt wird, müsse dies genügen, die Wortmarke auch zu erhalten, so der Senat.

Die Kosten für das von ihr angestrengte Berufungsverfahren muss aber trotzdem die bekannte Brauerei aus Kreuztal zahlen. Denn die Argumente, die das Gericht letztendlich überzeugten, hätte die Brauerei auch früher vorbringen können, so das OLG.

dpa/tik/LTO-Redaktion
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Re: Krombacher "Felsquellwasser"

#55

Beitrag von Augenfeind »

Mal genz ehrlich: Woraus sollte Wasser sonst stammen? Erdquelle? Sumpfquelle? Brackbecken? Wenn schon "Quelle", dann natürlich Felsquelle. Andere Quellen ergeben keinen Sinn. Deshalb klingt es vermutlich auch so Vertrauen erweckend, da die Alternativen nicht so toll sind.
"Ein ernst zu nehmender Staat benötigt eine eigene Fluggesellschaft und ein eigenes Bier. Eine Fußballmannschaft oder Nuklearwaffen helfen, aber ein Bier ist Minimalvoraussetzung." (Frank Zappa)
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Re: Krombacher "Felsquellwasser"

#56

Beitrag von Bierbert »

Das schmeckt nach Lobbyurteil. Ja, die benutzen das Wort schon so lange, da darf es dann kein anderer mehr nutzen. Wenn Du ein 7 Zwerge Bier brauen willst, kommt vermutlich auch Disney mit der Armee Anwälten und die Ecke
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hiasl
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Re: Krombacher "Felsquellwasser"

#57

Beitrag von hiasl »

Bierbert hat geschrieben: Sonntag 27. Januar 2019, 23:38 Das schmeckt nach Lobbyurteil. Ja, die benutzen das Wort schon so lange, da darf es dann kein anderer mehr nutzen. Wenn Du ein 7 Zwerge Bier brauen willst, kommt vermutlich auch Disney mit der Armee Anwälten und die Ecke
Du darfst auch kein Apple-Bier verkaufen, obwohl Apple keinen Markenschutz für Getränke hat.
§ 14 (2) Nr. 3 MarkenG
Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt
Ähnlich sehen es wohl die Richter bei der Marke "Felsquellwasser", die eben seit geraumer Zeit mit der Marke Krombacher verknüpft ist.
Gruß
Matthias
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Re: Krombacher "Felsquellwasser"

#58

Beitrag von VolT Bräu »

Das hier ist Felsquellwasser:
https://www.regioerz.de/einkaufsfahrt-f ... -mild-0-5l

http://www.bockauer-likoerfabrik.de/ind ... uche=&bed=

Und jetzt? Gibt es anscheinend auch schon länger als die Wortmarke von Krombacher.

Ich gönne ja jedem Unternehmen seinen Markenschutz, aber beim Krombacher Felsquellwasser ist es eben nur eine blumige Bezeichnung einer Zutat und kein schützenswertes Produkt. Da bin ich eher bei der ersten Instanz.
Kurios ist ja auch, dass Krombacher zwar gewinnt, aber trotzdem die Kosten übernehmen muss. Das ist auch eher ungewöhnlich, glaube ich?!
Jetzt mal Bier bei die Fische!
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Re: Krombacher "Felsquellwasser"

#59

Beitrag von Ladeberger »

VolT Bräu hat geschrieben: Montag 28. Januar 2019, 09:37 Kurios ist ja auch, dass Krombacher zwar gewinnt, aber trotzdem die Kosten übernehmen muss. Das ist auch eher ungewöhnlich, glaube ich?!
Diese Auferlegung ist abweichend der §§ 91 ff. ZPO ("Der Verlierer zahlt") vorgesehen, wenn die obsiegende Partei auch schon in früherer, verlorener Instanz die entscheidenen Argumente hätte vorbringen können (§ 97 Abs. 2 ZPO). Das ist sozusagen die Strafe dafür, dass man die Prozessführung vor den unteren Instanzen - warum auch immer - zu schlampig angegangen ist.

Gruß
Andy
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§11
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Re: Krombacher "Felsquellwasser"

#60

Beitrag von §11 »

hiasl hat geschrieben: Montag 28. Januar 2019, 09:18
Bierbert hat geschrieben: Sonntag 27. Januar 2019, 23:38 Das schmeckt nach Lobbyurteil. Ja, die benutzen das Wort schon so lange, da darf es dann kein anderer mehr nutzen. Wenn Du ein 7 Zwerge Bier brauen willst, kommt vermutlich auch Disney mit der Armee Anwälten und die Ecke
Du darfst auch kein Apple-Bier verkaufen, obwohl Apple keinen Markenschutz für Getränke hat.
§ 14 (2) Nr. 3 MarkenG
Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt
Ähnlich sehen es wohl die Richter bei der Marke "Felsquellwasser", die eben seit geraumer Zeit mit der Marke Krombacher verknüpft ist.
Ja und nein. Denn im zitierten Paragraphen geht es um die Bildmarke, im Streit aber um eine Wortmarke. Ich denke du dürftest wahrscheinlich schon ein Apple- Bier verkaufen wenn du es so nennst, aber eben die Bildmarke nicht nennst.

Schöne Grüße

Jan
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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hiasl
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Re: Krombacher "Felsquellwasser"

#61

Beitrag von hiasl »

§11 hat geschrieben: Montag 28. Januar 2019, 10:17 Ja und nein. Denn im zitierten Paragraphen geht es um die Bildmarke, im Streit aber um eine Wortmarke. Ich denke du dürftest wahrscheinlich schon ein Apple- Bier verkaufen wenn du es so nennst, aber eben die Bildmarke nicht nennst.
Mit "Zeichen" ist auch die reine Wortmarke gemeint.
§ 3 Als Marke schutzfähige Zeichen
(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Das Gericht dürfte jedoch so und so anerkennen, dass der Name "Apple" bei einem beliebigen anderen Produkt ausschließlich aufgrund der Bekanntheit der Marke "Apple" genutzt würde...
Im übrigen ist Apple ausschließlich als Wortmarke eingetragen. Der angebissene Apfel findet sich nur in Zusammensetzung mit anderen Begriffen.
Damit wird wohl vermieden, dass der Markenschutz sich eben nur auf die Kombination mit dem Bild bezieht.
Gruß
Matthias
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Ruthard
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Re: Krombacher "Felsquellwasser"

#62

Beitrag von Ruthard »

Lustig wird es, wenn andere Brauereien beginnen, mit dem Begriff Felsquellwasser zu werben. Wenn sie mit Wasser brauen, dass aus einer Felsenquelle kommt, dürfen sie das auch verkünden. Felsquellwasser ist mMn kein schützenswerter Begriff, weil die Unterscheidungskraft fehlt. Ich hatte mir dazu mal in einer anderen Sache, aber ähnlicher Problematik, vom DPMA ein Gutachten ausarbeiten lassen.

Abgesehen davon bin ich der Ansicht, dass sich Felsquellwasser und Pils genau nicht vertragen. Pils und Uferfiltrat käme besser, wäre aber werbetechnisch eine Katastrophe.

Cheers, Ruthard
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hiasl
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Re: Krombacher "Felsquellwasser"

#63

Beitrag von hiasl »

Brauwolf hat geschrieben: Montag 28. Januar 2019, 12:37 Lustig wird es, wenn andere Brauereien beginnen, mit dem Begriff Felsquellwasser zu werben. Wenn sie mit Wasser brauen, dass aus einer Felsenquelle kommt, dürfen sie das auch verkünden. Felsquellwasser ist mMn kein schützenswerter Begriff, weil die Unterscheidungskraft fehlt. Ich hatte mir dazu mal in einer anderen Sache, aber ähnlicher Problematik, vom DPMA ein Gutachten ausarbeiten lassen.
Tja, leider prüft aber das Amt oft nicht sehr effektiv, ob der Begriff schützenswert ist.
Siehe Kommunbräu...
Gruß
Matthias
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Re: Krombacher "Felsquellwasser"

#64

Beitrag von Bierbert »

Ich vermute, dass mein iBeer keine Chance haben wird. :crying
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Duke
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Re: Krombacher "Felsquellwasser"

#65

Beitrag von Duke »

Ist mir erst heute beim Altpapier entsorgen aufgefallen:
Kay Ingerfelds Bemühungen haben ihm einen Artikel auf der Titelseite (Respekt!) der Süddeutschen Zeitung vom letzten Freitag beschert.
Ärgerlich, dass das OLG Hamm zugunsten Krombacher entschieden hat.

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ ... -1.4301666

Gruß

Norman
„Nichts ist schwieriger und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein!“ Kurt Tucholsky
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