Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Hallo zusammen,
nachdem ich am 14.01.19 meinem zuständigen HZA in Schweinfurt per Email meine Brauanzeige abgeschickt habe, ist heute (23.01.19) das Antwortschreiben mit meiner Haus- und Hobbybrauernummer gekommen. Es wird nur verlangt, dass ich jährlich vor dem ersten Brauvorgang meine Anzeige beim HZA einreichen soll. Als Anlage mit dabei war gleich ein Vordruck für 2020.
Allzeit gut Sud
nachdem ich am 14.01.19 meinem zuständigen HZA in Schweinfurt per Email meine Brauanzeige abgeschickt habe, ist heute (23.01.19) das Antwortschreiben mit meiner Haus- und Hobbybrauernummer gekommen. Es wird nur verlangt, dass ich jährlich vor dem ersten Brauvorgang meine Anzeige beim HZA einreichen soll. Als Anlage mit dabei war gleich ein Vordruck für 2020.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Ging mir mit den Augsburgern, wie übrigens jedes Jahr, genauso. Die sind da echt auch immer flott unterwegs und im Umgang mit uns Hobbybrauern auf der vernünftigen Seite.
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Lange (oder gar noch nie?) habe ich hier im neuen Forum nicht mehr geschrieben und war stiller Mitleser, aber jetzt kommt mir das HZA Aachen quer. Die vergangenen Jahre ging per E-Mail die Anzeige vor dem ersten Sud im Jahr raus, dazu erhielt ich eine kurze Bestätigung und es herrschte Ruhe.
Jetzt scheinen sie nicht mehr genug Arbeit zu haben: "... jeden weiteren Sud zwei Wochen vorher (formlos per E-Mail) anzumelden ..."
meine Nachfrage:
Jetzt scheinen sie nicht mehr genug Arbeit zu haben: "... jeden weiteren Sud zwei Wochen vorher (formlos per E-Mail) anzumelden ..."
meine Nachfrage:
und die dazu (un)passende AntwortIhre Aufforderung nun jeden Sud mind. 2 Wochen im Voraus anzuzeigen stellt eine massive Einschränkung dar, die dem Charakter eine Hobbies zuwider läuft. In diesen Zeiträumen ist es mir kaum möglich zu planen, da es sich um eine typische Schlechtwettertätigkeit handelt - so gut sind die Wettervorhersagen leider noch nicht.
Also das was ich als Einschränkung empfinde ist nach Lesart des HZA eigentlich ein Entgegenkommen, da ich nun langfristig planen kann.Gemäß § 41 Absatz Biersteuerverordnung (BierStV) haben Sie, als Hobbybrauer, den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen.
Danach wäre jeder Sudvorgang grundsätzlich anzuzeigen. Die in Absatz 2 Satz 3 des gleichen Paragrafen genannten Erleichterungen sind bereits mit der einmaligen, jährlichen Anzeige Ihres Brauvorhabens verwirklicht.
Allerdings unterliegen verbrauchsteuerrechtliche Herstellungsvorgänge grundsätzlich der Steueraufsicht, d.h. dass es der jeweiligen überwachenden Behörde (das ist in Ihrem Fall das Hauptzollamt Köln - Sachgebiet Prüfungsdienst -) möglich sein muss, diese Vorgänge zu prüfen. Dies bedingt aus organisatorischen Gründen eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen. Insofern handelt es sich um keinerlei Einschränkung, als dass Ihnen so Gelegenheit gegeben wird, langfristig zu planen.
Es liegt daher im Ermessen der Behörde, hier des registrierenden Hauptzollamts Aachen, zur Sicherung des Steueraufkommens und der damit verbundenen Überwachung eine solche Frist festzulegen.
Dieses Profil wird ab sofort nicht mehr genutzt. Aus Gründen der Transparenz, nin ich hier nur noch mit meinem neuen Profil "Brauracke" aktiv.
Gruß, Jan
Gruß, Jan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Oha. Sowas liest man hier immer öfter. Eine erschreckende Entwicklung!
Muss man die eigentlich in seine Wohnung lassen, wenn sie wirklich ankommen?
HZA Köln? Gib bloß kleine Brauanzeigen für 11-12°P Suden dort ab. Die wittern Klösch und stehen auf der Matte.
Muss man die eigentlich in seine Wohnung lassen, wenn sie wirklich ankommen?
HZA Köln? Gib bloß kleine Brauanzeigen für 11-12°P Suden dort ab. Die wittern Klösch und stehen auf der Matte.
Zuletzt geändert von DerDerDasBierBraut am Montag 28. Januar 2019, 15:33, insgesamt 1-mal geändert.
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
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Viele Grüße
Jens
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Jens
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Da ich Terrassenbrauer und vom Wetter abhängig bin und darüber hinaus gelegentlich zwei Tage benötige, möchte ich vorsorglich folgende in Frage kommende Brautermine mitteilen: 1/2.2., 7/8.2., 9/10.2. 14/15.2.... Allerdings kann ich nur ca einen Termin im Monat ausnutzen.
Mit freundlichen Grüße
Es gab da doch eine Anweisung von "Oben" , genau so nicht mehr vorzugehen? Steht irgendwo im Forum.
Mit freundlichen Grüße
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Gruß Matthias
Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
"das Bundesministerium der Finanzen mit
Erlaß vom 28.2.2014 die Verwaltungsvorschrift V 3206 dahingehend
geändert, daß Hobbybrauer künftig regelmäßig als Erleichterung nach
§41 Absatz 2 Satz 3 BierStV ihre Brautätigkeit nur noch einmal
jährlich dem zuständigen HZA anzeigen müssen. Eine Anzeigepflicht für
jeden einzelnen Sud soll es demnach nur noch in begründeten
Ausnahmefällen geben."
Erlaß vom 28.2.2014 die Verwaltungsvorschrift V 3206 dahingehend
geändert, daß Hobbybrauer künftig regelmäßig als Erleichterung nach
§41 Absatz 2 Satz 3 BierStV ihre Brautätigkeit nur noch einmal
jährlich dem zuständigen HZA anzeigen müssen. Eine Anzeigepflicht für
jeden einzelnen Sud soll es demnach nur noch in begründeten
Ausnahmefällen geben."
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Hier ein Rezept für diese Fälle:jmsanta hat geschrieben: ↑Montag 28. Januar 2019, 15:03 Lange (oder gar noch nie?) habe ich hier im neuen Forum nicht mehr geschrieben und war stiller Mitleser, aber jetzt kommt mir das HZA Aachen quer. Die vergangenen Jahre ging per E-Mail die Anzeige vor dem ersten Sud im Jahr raus, dazu erhielt ich eine kurze Bestätigung und es herrschte Ruhe.
Jetzt scheinen sie nicht mehr genug Arbeit zu haben: "... jeden weiteren Sud zwei Wochen vorher (formlos per E-Mail) anzumelden ..."
https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... rn#p254450
Gruß
Andy
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Du bist vermutlich nicht der einzige Hobbybrauer im Wirkungsbereich des HZA Aachen. Wie geht es den Braubrüdern in deiner Umgebung, sind denen die gleichen Auflagen erteilt worden?
Versuche das bitte zu eruieren und berichte, bevor diese Thematik hier wieder mit albernen Vorschlägen verwässert wird.
Cheers, Ruthard
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Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Dieses Jahr habe ich mal wieder eine schriftliche Bestätigung bekommen, alle Forderungen (wichtigste: Meldung einmal pro Jahr vorm ersten Braubeginn) wie die ganzen letzten Jahre (HZA Dortmund).
Beste Grüße
Michael
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
HZA Osnabrück sieht das mehr als entspannt, am Anfang des Jahres Standart Schriftstück per E-Mail senden 200L voraussichtlich nicht überschreiten, wenn ja ist mit Formular 2075 bekannt.
Bestätigung kommt am nächsten Tag per E-Mail und die Anmeldung ist per Brief in ein paar Wochen bei mir im Kasten.
LG
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Ehe jetzt alle schreiben, wie toll und einfach es bei ihnen daheim abläuft, können wir uns bitte auf das Problem im Zusammenhang mit Aachen/Köln (und anderen Betroffenen) konzentrieren?
Viele Grüße aus Fasano
Stephan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Dass das nur auf die Region Aachen/Köln bezogen ist, erschließt sich mir aus dem Threadtitel aber nicht, daher habe ich mir erlaubt, meine Erfahrungen weiterzugeben.
Beste Grüße
Michael
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Was wäre denn eigentlich die konsequenz wenn man 2 Wochen später feststellt, dass man den angemeldeten Brautermin doch nicht wahrnehmen kann?
- tauroplu
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Schnurzpiepegal, denn die Forderung ist, den ersten Brauvorgang anzuzeigen (nicht anzumelden), nicht auch durchzuführen. Mit der Meldung hast Du Deine Pflicht und Schuldigkeit getan und kannst brauen, wenn Du dazu Zeit hast.
EDIT: Ganz genau heißt es auf der Zoll.de Seite:
"Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen."
EDIT: Ganz genau heißt es auf der Zoll.de Seite:
"Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen."
Beste Grüße
Michael
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Ja war jetzt auch eher auf den Kollegen bezogen, der 14 Tage vorher anmelden soll.
Einfach eine Mail ans HZA mit allen Tagen des Jahres und fertig. Dass da dann zufällig 355 Brautage im jahr nicht wahrgenommen werden konnte er ja vorher leider nicht wissen.
Einfach eine Mail ans HZA mit allen Tagen des Jahres und fertig. Dass da dann zufällig 355 Brautage im jahr nicht wahrgenommen werden konnte er ja vorher leider nicht wissen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Mir sind aus den letzten Monaten 3 weitere Fälle von Braukollegen in Aachen bekannt die ebenfalls jeden Sud 14 Tage vorher anmelden müssen/mussten. Das Muster scheint zu sein dass diese Auflage bei "zu kurzfristiger" Erstanmeldung im Kalenderjahr erteilt wird (also z.B. nur 1 Woche vor dem ersten Sud). Entbehrt denke ich jeder Grundlage, aber so ist es. Ich kenne andererseits aber deutlich mehr Leute denen die Auflage nicht erteilt wurde und wo die normale Jahresmeldung akzeptiert wird. Ein Kollege hatte die Auflage für 2018, hat sie aber jetzt nicht mehr (4 Wochen vorher angemeldet).
--
Stammtisch Aachen: https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic.php?p=408500
Hobbybrauer Aachen: https://www.facebook.com/groups/bier.ac
BJCP Deutschland: https://www.facebook.com/groups/625748487884003
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Verweist auf die Verwaltungsvorschrift V 3206 vom 28.2.2014 erlassen vom Bundesministerium der Finanzen. Sollte dann weiterhin auf die Voranmeldung bestanden werden, fordert die Begründung des Ausnahmefall an.
Und gut ist's, wetten?
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Gruß Matthias
Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Und hier berichte, wie die antworten!
Cheers,
keith :-)
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Hallo,
ich hatte mit dem HZA Aachen genau dieses Problem und habe auf die Verwaltungsvorschrift v 3206 verwiesen. Das Ganze habe ich von einem Anwalt formulieren lassen.
Das Ergebnis war, dass uns das HZA mitteilte, die Voranmeldung jeden Suds sei eine „disziplinarische Maßnahme“, weil ich den ersten Sud nicht 14 Tage vorher angemeldet hätte, was meiner Meinung nach völlig aus der Luft gegriffen ist. 2019 habe ich die willkürliche Zwei-Wochen-Frist eingehalten und ich muss jetzt nicht mehr jeden Sud zwei Wochen vorher anzeigen.
Ein weiteres Argument, das rechtlich fraglich ist, war damals noch, dass es zwei Wochen Vorlaufzeit bedarf, wenn sie eine Kontrolle organisieren wollen. Mein Anwalt hat darüber auch den Kopf geschüttelt, aber der nächste Schritt wäre ein Verfahren gewesen und das war mir dann doch zu teuer.
Liebe Grüße, Sven
ich hatte mit dem HZA Aachen genau dieses Problem und habe auf die Verwaltungsvorschrift v 3206 verwiesen. Das Ganze habe ich von einem Anwalt formulieren lassen.
Das Ergebnis war, dass uns das HZA mitteilte, die Voranmeldung jeden Suds sei eine „disziplinarische Maßnahme“, weil ich den ersten Sud nicht 14 Tage vorher angemeldet hätte, was meiner Meinung nach völlig aus der Luft gegriffen ist. 2019 habe ich die willkürliche Zwei-Wochen-Frist eingehalten und ich muss jetzt nicht mehr jeden Sud zwei Wochen vorher anzeigen.
Ein weiteres Argument, das rechtlich fraglich ist, war damals noch, dass es zwei Wochen Vorlaufzeit bedarf, wenn sie eine Kontrolle organisieren wollen. Mein Anwalt hat darüber auch den Kopf geschüttelt, aber der nächste Schritt wäre ein Verfahren gewesen und das war mir dann doch zu teuer.
Liebe Grüße, Sven
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
„disziplinarische Maßnahme“? Sind wir noch in der Schule? Egal, es wäre interessant, ob das auch so bei Jan (jmsanta) der Fall war, oder ob er seine Brautätigkeiten für dieses Jahr rechtzeitig angezeigt hatte ...
Cheers,
Keith :-)
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Geil, da würde ich den Spieß mal umdrehen und dem Amt eine richtig schöne Lektion in bürokratischer Disziplinierung erteilen.
Jede Woche einen Sud anmelden, wenn nicht gebraut wurde widerrufen und jedes mal eine Bestätigung des Eingangs anfordern.
Behelfsweise: Zu solch idiotischen Anordnungen immer einen rechtsmittelfähigen Bescheid mit Nennung der gesetzlichen Grundlage anfordern und zu diesem dann Widerspruch einlegen. In einem mir bekannten Fall (da ging es nicht um Hobby, sondern um gewerbliches Brauen ohne Steuerlager) hat alleine die Ankündigung der juristischen Prüfung auf Widerspruch zu einer sofortigen Aufhebung des Bescheids geführt.
Jede Woche einen Sud anmelden, wenn nicht gebraut wurde widerrufen und jedes mal eine Bestätigung des Eingangs anfordern.
Behelfsweise: Zu solch idiotischen Anordnungen immer einen rechtsmittelfähigen Bescheid mit Nennung der gesetzlichen Grundlage anfordern und zu diesem dann Widerspruch einlegen. In einem mir bekannten Fall (da ging es nicht um Hobby, sondern um gewerbliches Brauen ohne Steuerlager) hat alleine die Ankündigung der juristischen Prüfung auf Widerspruch zu einer sofortigen Aufhebung des Bescheids geführt.
Gruß
Matthias
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Mehr vom Bier wissen, heißt: Mehr vom Bier haben!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Muss man denn in der jährlichen Anmeldung den 1. Brautag konkret angeben?
Ich melde mit "...werden auch im Jahr 2019 zu Hause..." ganz allgemein Anfang des Jahres meine Brautätigkeit an ohne Nennung eines Datums für den ersten Brautag des Jahres. Bisher hat sich darüber noch keiner beschwert.
Ich melde mit "...werden auch im Jahr 2019 zu Hause..." ganz allgemein Anfang des Jahres meine Brautätigkeit an ohne Nennung eines Datums für den ersten Brautag des Jahres. Bisher hat sich darüber noch keiner beschwert.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Ja muss man angeben. Der erster Brautag, die geplante Ausschlagmenge und Stammwürze gehören mit drauf.
Die Infos fordert mein HZA auch nach, wenn ich sie nicht - oder zu schwammig - angebe. 1x getestet ...
Die Infos fordert mein HZA auch nach, wenn ich sie nicht - oder zu schwammig - angebe. 1x getestet ...
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
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Viele Grüße
Jens
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Jens
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Mit welcher Berechtigung das denn? Ist nicht mal in Darmstadt usus. Selbst zu Zeiten der zwei Wochen vorherigen Anmeldung hat die das nie interessiert. Bei der Steuerfreimenge von 200 L spielen diese Daten doch auch keine Rolle, erst oberhalb wird es für die interessant und daher dann auch 2075.
VG, Markus
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Musst du nicht auch in Kiel anmelden? Ich habe von denen noch nie Nachforderungen nach Detailinformationen bekommen.DerDerDasBierBraut hat geschrieben: ↑Dienstag 29. Januar 2019, 12:19 Ja muss man angeben. Der erster Brautag, die geplante Ausschlagmenge und Stammwürze gehören mit drauf.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Huhu Frank,humble_beer hat geschrieben: ↑Montag 28. Januar 2019, 20:41 Mir sind aus den letzten Monaten 3 weitere Fälle von Braukollegen in Aachen bekannt die ebenfalls jeden Sud 14 Tage vorher anmelden müssen/mussten. Das Muster scheint zu sein dass diese Auflage bei "zu kurzfristiger" Erstanmeldung im Kalenderjahr erteilt wird (also z.B. nur 1 Woche vor dem ersten Sud). Entbehrt denke ich jeder Grundlage, aber so ist es. Ich kenne andererseits aber deutlich mehr Leute denen die Auflage nicht erteilt wurde und wo die normale Jahresmeldung akzeptiert wird. Ein Kollege hatte die Auflage für 2018, hat sie aber jetzt nicht mehr (4 Wochen vorher angemeldet).
lasst doch mal jemand eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit Begründung "Verletzung des §2 (1) Grundgesetz" machen:
"(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Hobby ist Persönlichkeit
.... und die Einschränkungen ziehen nicht.
Durch die Pflicht der Anmeldung mit 14 Tagen Vorlauf wird das Persönlichkeitsrecht des Hobbybrauers eingeschränkt. Und bei einer juristischen Interessensabwägung hat der Zoll m.E. schlechte Karten, weil sein Verhalten nur auf unbegründeten Verdachtsmomenten beruht.....
Cheers
Jürgen
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Kölner Bierhistoriker eV : http://koelnerbierhistoriker.org/
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
§ 41 Abs. 2 S. 1 BierStV: Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. Ich nehme an, dass man sich darauf bezieht. Bei meiner ersten Anzeige (Hannover) hatte ich das nicht angegeben, was kein Problem war. In der Eingangsbestätigung war dann nur ein Hinweis darauf, dass für Folgejahre der erste Brautag anzugeben sei.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Verstehe die Frage leider nicht ...Bierbob hat geschrieben: ↑Dienstag 29. Januar 2019, 13:13Musst du nicht auch in Kiel anmelden? Ich habe von denen noch nie Nachforderungen nach Detailinformationen bekommen.DerDerDasBierBraut hat geschrieben: ↑Dienstag 29. Januar 2019, 12:19 Ja muss man angeben. Der erster Brautag, die geplante Ausschlagmenge und Stammwürze gehören mit drauf.
Die Infos fordert mein HZA auch nach, wenn ich sie nicht - oder zu schwammig - angebe. 1x getestet ...
Beim HZA Kiel muss man - wie überall auch- seine Jahresanzeige aufgeben. In diese Jahresanzeige gehören die Informationen "erster Brautag, die geplante Ausschlagmenge und Stammwürze" formal mit rein. Ich habe es einmal unbewusst weggelassen und das HZA hat nachgehakt. Was ja OK ist und vielleicht auch mal bei denen unter den Tisch fallen kann.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Wobei man „Beginn der Herstellung“ durchaus auch als „erstmalige Aufnahme des Brauhobbies“ verstehen könnte.Brewtiger hat geschrieben: ↑Dienstag 29. Januar 2019, 14:20 § 41 Abs. 2 S. 1 BierStV: Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. Ich nehme an, dass man sich darauf bezieht. (...) In der Eingangsbestätigung war dann nur ein Hinweis darauf, dass für Folgejahre der erste Brautag anzugeben sei.
Dass das mit dem jeweils ersten Sud jeden Kalenderjahres zu wiederholen sei, lese ich da erstmal nicht heraus. Und bei jedem einzelnen Sud natürlich schon gleich gar nicht.
Moritz
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Wie soll ich den ersten Brautag angeben, wenn ich ihn noch nicht absehen kann? Ich habe geschrieben:
- ... hiermit zeige ich vorsorglich an, dass ich beabsichtige, auch 2019 wieder in meinem Haushalt (Adresse) als Hobbybrauer Bier herzustellen. Meine Haus- und Hobbybrauernummer ist xxxxx. Der erste Sud für dieses Jahr ist noch nicht geplant.
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Gebe einfach irgendeine Datum an - du bist nicht verpflichtet, dich daran zu halten
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Zitat:"ich beabsichtige..." Genau das schreibe ich auch immer und damit bist Du aus allen Zeitzwängen raus und bist der Zollaufforderung "formlos mitzuteilen" nachgekommen. Fertig.
Beste Grüße
Michael
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Michael
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Das HZA Braunschweig hat das alles nie bei mir interessiert. Wobei ich tatsächlich eine für das Jahr geplante Ausschlagmenge angegeben habe (<200L). Ich habe jetzt kürzlich dieses Jahr für Berlin mit dem gleichen Text wie immer angemeldet, mal sehen ob die mehr wollen :DDerDerDasBierBraut hat geschrieben: ↑Dienstag 29. Januar 2019, 12:19 Ja muss man angeben. Der erster Brautag, die geplante Ausschlagmenge und Stammwürze gehören mit drauf.
Beste Grüße,
Alex
Zuletzt geändert von chaos-black am Dienstag 29. Januar 2019, 15:45, insgesamt 1-mal geändert.
Meine Hobbybrauerei: http://brauerei-flaschenpost.de/ (gerade offline)
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Achtung - der Thread wird schon wieder zerfleddert. Die jährliche Wiederholung der Anzeige ist eine Sache, ebenso der Begriff des Beginns der Herstellung - die Aachen Geschichte ist aber noch nicht zuende. Das ist ein derartiger Hammer, da müssen wir unbedingt dranbleiben - hier erwarte ich aktives Handeln, auch von Seiten des Forums.
Wir haben jahrelang darum gekämpft, diese dämliche Anzeige vor jedem Sud abzuschaffen - jetzt soll uns diese Errungenschaft auf hintervotzige Art und Weise wieder genommen werden? Das erfordert von uns ein entschiedenes Nein.
An den Machenschaften des HZA Aachen ist so ziemlich alles rechswidrig, was man sich nur denken kann - ich kann von unterwegs die ganzen Paragraphen gar nicht aufzählen, gegen die verstoßen worden sind.
Es steht dieser Behörde nicht zu, disziplinarische Maßnahmen gegen einen Bürger zu ergreifen, das geht nur bei der Bundeswehr, Kindergärten und anderen kindergartenähnlichen Einrichtungen.
Sofern eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, kann eine Behörde ein Bußgeld verhängen - dazu muss die Ordnungswidrigkeit im OWi Katalog aufgeführt sein, ist sie aber nicht. Es gibt keine OWi "verspätete Anmeldung", schon gar nicht für eine willkürlich gesetzte Frist.
Im übrigen muss eine disziplinarische Maßnahme (sofern sie überhaupt statthaft ist), dem Täter als solche mitgeteilt werden, der Grund, weswegen sie ergriffen worden ist, sie muss befristet sein, und dem Täter müssen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie er solche Maßnahmen für die Zukunft vermeiden kann - nur so hat eine Disziplinarmaßnahme einen erzieherischen Effekt.
Dies ist in den vorliegenden Fällen nicht geschehen. Ein Betroffener hat erst nach Rückfrage über einen Anwalt vom Zweck dieser Maßnahme erfahren - ein erzieherischer Effekt kann so nicht erreicht werden und nicht gewollt gewesen sein. Es muss vielmehr davon ausgegangen werden, dass hier jemand sein persönliches Ego befriedigen wollte - und das ist ein richtig fetter Disziplinarverstoß.
Hier hilft erstmal keine Klage, sondern eine Dienstaufsichtsbeschwerde - zuständig müsste mMn die GZD Bonn als übergeordnete Behörde sein. Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde muss man sich auch nicht auf das Grundgesetz berufen, das machen nur Kommunisten und Bayern München.
Desweiteren kann ich nicht verstehen, was die 14-Tage Frist soll, warum nicht drei Monate oder ein halbes Jahr? Das HZA Köln, für das der gleiche Prüfdienst zuständig ist, verlangt keine Frist. Braucht der Prüfdienst aus Köln also 14 Tage, um sich mit der Machete durch den Dschungel nach Aachen durchzuschlagen? Was soll der Prüfdienst zu Braubeginn prüfen? Ob die Schrotmühle richtig eingestellt ist, ob die Rastzeiten penibel eingehalten werden? Der zu prüfende Steuergegenstand, das Bier, wird nämlich erst nach Abschluss der Herstellung messtechnisch erfasst, das ergibt sich aus §2 Abs 1, Satz 2, 2. Halbsatz BierStG: ...wie er sich nach der großen Ballingschen Formel aus dem im Bier vorhandenen Alkohol- und Extraktgehalt errechnet. Die Stammwürze wird also nicht beim Anstellen gemessen, sondern aus dem fertigen Bier zurückgerechnet. Vom Einmaischen bis zum fertigen Bier kann man locker 14 Tage rechnen. Wenn also ein Hobbybrauer erst zu Braubeginn seine Meldung abgäbe (wobei ich hierzu keine Verpflichtung erkennen kann), hätte der Prüfdienst in Köln immer noch 14 Tage Zeit, die Kamele zu satteln.
Cheers, Ruthard
Wir haben jahrelang darum gekämpft, diese dämliche Anzeige vor jedem Sud abzuschaffen - jetzt soll uns diese Errungenschaft auf hintervotzige Art und Weise wieder genommen werden? Das erfordert von uns ein entschiedenes Nein.
An den Machenschaften des HZA Aachen ist so ziemlich alles rechswidrig, was man sich nur denken kann - ich kann von unterwegs die ganzen Paragraphen gar nicht aufzählen, gegen die verstoßen worden sind.
Es steht dieser Behörde nicht zu, disziplinarische Maßnahmen gegen einen Bürger zu ergreifen, das geht nur bei der Bundeswehr, Kindergärten und anderen kindergartenähnlichen Einrichtungen.
Sofern eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, kann eine Behörde ein Bußgeld verhängen - dazu muss die Ordnungswidrigkeit im OWi Katalog aufgeführt sein, ist sie aber nicht. Es gibt keine OWi "verspätete Anmeldung", schon gar nicht für eine willkürlich gesetzte Frist.
Im übrigen muss eine disziplinarische Maßnahme (sofern sie überhaupt statthaft ist), dem Täter als solche mitgeteilt werden, der Grund, weswegen sie ergriffen worden ist, sie muss befristet sein, und dem Täter müssen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie er solche Maßnahmen für die Zukunft vermeiden kann - nur so hat eine Disziplinarmaßnahme einen erzieherischen Effekt.
Dies ist in den vorliegenden Fällen nicht geschehen. Ein Betroffener hat erst nach Rückfrage über einen Anwalt vom Zweck dieser Maßnahme erfahren - ein erzieherischer Effekt kann so nicht erreicht werden und nicht gewollt gewesen sein. Es muss vielmehr davon ausgegangen werden, dass hier jemand sein persönliches Ego befriedigen wollte - und das ist ein richtig fetter Disziplinarverstoß.
Hier hilft erstmal keine Klage, sondern eine Dienstaufsichtsbeschwerde - zuständig müsste mMn die GZD Bonn als übergeordnete Behörde sein. Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde muss man sich auch nicht auf das Grundgesetz berufen, das machen nur Kommunisten und Bayern München.
Desweiteren kann ich nicht verstehen, was die 14-Tage Frist soll, warum nicht drei Monate oder ein halbes Jahr? Das HZA Köln, für das der gleiche Prüfdienst zuständig ist, verlangt keine Frist. Braucht der Prüfdienst aus Köln also 14 Tage, um sich mit der Machete durch den Dschungel nach Aachen durchzuschlagen? Was soll der Prüfdienst zu Braubeginn prüfen? Ob die Schrotmühle richtig eingestellt ist, ob die Rastzeiten penibel eingehalten werden? Der zu prüfende Steuergegenstand, das Bier, wird nämlich erst nach Abschluss der Herstellung messtechnisch erfasst, das ergibt sich aus §2 Abs 1, Satz 2, 2. Halbsatz BierStG: ...wie er sich nach der großen Ballingschen Formel aus dem im Bier vorhandenen Alkohol- und Extraktgehalt errechnet. Die Stammwürze wird also nicht beim Anstellen gemessen, sondern aus dem fertigen Bier zurückgerechnet. Vom Einmaischen bis zum fertigen Bier kann man locker 14 Tage rechnen. Wenn also ein Hobbybrauer erst zu Braubeginn seine Meldung abgäbe (wobei ich hierzu keine Verpflichtung erkennen kann), hätte der Prüfdienst in Köln immer noch 14 Tage Zeit, die Kamele zu satteln.
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Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
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Matthias
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Ruthard hat absolut recht, finde ich.
Es ist wirklich unsäglich, wie in den letzten zwei oder drei Jahren flächendeckend Lockerungen zurückgedreht werden, immer wieder Hausbesuche stattfinden, Veranstaltungen von übereifrigen Zöllnern heimgesucht werden und und und...
Es ist wirklich unsäglich, wie in den letzten zwei oder drei Jahren flächendeckend Lockerungen zurückgedreht werden, immer wieder Hausbesuche stattfinden, Veranstaltungen von übereifrigen Zöllnern heimgesucht werden und und und...
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
(E. Jalowetz, Pilsner Bier im Lichte von Praxis und Wissenschaft, 1930)
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Ruthard, dich sollte man mieten können. Wenn du die Nummer beim vor Ort Besuch im HZA genau so furztrocken rüberbringst wie du die hier runtertippst würd ich echt gern die Gesichter der Zollfritzen sehen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
So ist das z. B. in meinem Fall, Baden Württemberg, HZ - Amt Singen.
Brau, schau wem.
- schwarzwaldbrauer
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Der letzte Beitrag von mir betrifft eine andere, ältere Stelle in diesem thread zur Abrechnung am Jahresende.
Brau, schau wem.
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Ich habe den ersten Sud 2 Tage vorher angezeigt, daß hat all die Jahre vorher ausgereicht und wurde zu keinem Zeitpunkt bemängelt. Eine Begründung habe ich vom HZA auch auf Nachfrage nicht erhalten
Dieses Profil wird ab sofort nicht mehr genutzt. Aus Gründen der Transparenz, nin ich hier nur noch mit meinem neuen Profil "Brauracke" aktiv.
Gruß, Jan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
wer mag, kann ja mal versuchen in der BierStV §52 Abs. 1 Nr. 1 den Unterpunkt "e" zu finden.
Ruthard erhält von mir nachher noch den gesamten ungekürzten und ungeschwärzten Schriftwechse (danke für deine Unterstützung!) und dann mal sehen...
Brauwolf hat geschrieben: ↑Dienstag 29. Januar 2019, 15:45[...]
Wir haben jahrelang darum gekämpft, diese dämliche Anzeige vor jedem Sud abzuschaffen - jetzt soll uns diese Errungenschaft auf hintervotzige Art und Weise wieder genommen werden? Das erfordert von uns ein entschiedenes Nein.
An den Machenschaften des HZA Aachen ist so ziemlich alles rechswidrig, was man sich nur denken kann - ich kann von unterwegs die ganzen Paragraphen gar nicht aufzählen, gegen die verstoßen worden sind.[...]
Dieses Profil wird ab sofort nicht mehr genutzt. Aus Gründen der Transparenz, nin ich hier nur noch mit meinem neuen Profil "Brauracke" aktiv.
Gruß, Jan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Meine erste Gedanken dazu:
1. Wir haben das Recht zu Brauen - daher stimmt es nicht, dass "das Hobbybrauen erst mit dem Erhalt ... zulässig ist"
2. Er bittet dich - eine Bitte ist doch kein Befehl.
Cheers,
Keith :-)
1. Wir haben das Recht zu Brauen - daher stimmt es nicht, dass "das Hobbybrauen erst mit dem Erhalt ... zulässig ist"
2. Er bittet dich - eine Bitte ist doch kein Befehl.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Ich glaub da will dich jemand verarschen!jmsanta hat geschrieben: ↑Mittwoch 30. Januar 2019, 10:11
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Tja, da alle Schwarzarbeiter und Arbeitszeitverbrecher in Zollbezirk Aachen kontrolliert und bestraft sind, kommen jetzt die Hobbybrauer dran. Das ist nun mal Aufgabe der Zollüberwachung.
Gruß Matthias
Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Du meinst, jemand vom Zoll?danieldee hat geschrieben: ↑Mittwoch 30. Januar 2019, 10:31Ich glaub da will dich jemand verarschen!jmsanta hat geschrieben: ↑Mittwoch 30. Januar 2019, 10:11
wer mag, kann ja mal versuchen in der BierStV §52 Abs. 1 Nr. 1 den Unterpunkt "e" zu finden.
Gruß Matthias
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Naja sieht so aus! Warum sollte ein Zöllner sich auf einen Absatz berufen, der gar nicht existiert???Malzwein hat geschrieben: ↑Mittwoch 30. Januar 2019, 10:35Du meinst, jemand vom Zoll?danieldee hat geschrieben: ↑Mittwoch 30. Januar 2019, 10:31Ich glaub da will dich jemand verarschen!jmsanta hat geschrieben: ↑Mittwoch 30. Januar 2019, 10:11
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Das wird ja immer absurder!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Da hast du Recht! Ich konnte Absatz e nicht finden :-) Gibt es eine neue Version die wir nicht haben/kennen?!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Diese Verordnung ist echt.... Ich bin sooo froh, daß ich mit Juristerei nix am Hut hab. Gibts es echt Menschen, die an sowas Spaß haben????
Hab erst mal laut gelacht. Wer das fehlerfrei vorlesen kann, ohne zu lachen, gewinnt!!
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Schönes Leben hier!!! (Sehr gut auch zu mir passendes Motto der Riegele-Brauerei)
Bier ist gut, sagt der Arzt!! (Mein Motto)
https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic.php?f=50&t=17997
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Die Echtheit stand ja auch garnicht zur Diskussion, sondern der vom Zollbeamten zitierte Punkt e), den es schlicht nicht gibt.
Beste Grüße
Michael
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Michael
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