Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Alle rechtlichen Fragen rund ums Brauen
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Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#301

Beitrag von Ruthard »

Die Punkte hinter "echt" sollten wohl ein unsittliches Wort ersetzen, "echt" wär dann ein Verstärker gewesen.

Cheers, Ruthard
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tauroplu
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#302

Beitrag von tauroplu »

Stimmt, Ruthard, hab ich falsch verstanden…
Beste Grüße
Michael

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BrauervomRotenBerg
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#303

Beitrag von BrauervomRotenBerg »

Sorry für meinen offtopic Beitrag oben. An der Echtheit habe ich nicht gezweifelt. Aber als ich das gesehen habe ( zum ersten mal danach geschaut) musste ich die gedachten Wörter unterdrücken und mit offenem Mund mein Erstaunen durch posten ausdrücken.
Schönes Leben hier!!! (Sehr gut auch zu mir passendes Motto der Riegele-Brauerei)
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Brewtiger
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#304

Beitrag von Brewtiger »

Da kann man doch leicht noch einmal nachhaken. Das Formular sieht für diesen Ausnahmefall (dass also jeder Sud einzeln anzuzeigen sei) eine "Begründung" vor. Was folgt, ist aber keine Begründung für die Nutzung dieser Maßnahme, sondern ein Hinweis (nicht vorher brauen) sowie eine Bitte für das weitere Verfahren (e-Mail ist okay). Ist sicherlich ein Büroversehen, das sich schnell beheben lässt - entweder ist das Kreuz falsch gesetzt, oder die Begründung ist auf dem falschen Blatt Papier gelandet.
jmsanta
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#305

Beitrag von jmsanta »

genau das habe ich getan (wie auch weiter oben geschrieben), ein Schreibfehler ist nur der Unterpunkt "e" ("c" wäre richtig gewesen), das war so voll beabsichtigt vom HZA Ac und ich bin im Einzugsgebiet dieses HZA auch nicht der Einzige (wenn auch nur eine Minderheit betroffen ist).
Brewtiger hat geschrieben: Donnerstag 31. Januar 2019, 06:56 Da kann man doch leicht noch einmal nachhaken. Das Formular sieht für diesen Ausnahmefall (dass also jeder Sud einzeln anzuzeigen sei) eine "Begründung" vor. Was folgt, ist aber keine Begründung für die Nutzung dieser Maßnahme, sondern ein Hinweis (nicht vorher brauen) sowie eine Bitte für das weitere Verfahren (e-Mail ist okay). Ist sicherlich ein Büroversehen, das sich schnell beheben lässt - entweder ist das Kreuz falsch gesetzt, oder die Begründung ist auf dem falschen Blatt Papier gelandet.
Dieses Profil wird ab sofort nicht mehr genutzt. Aus Gründen der Transparenz, nin ich hier nur noch mit meinem neuen Profil "Brauracke" aktiv.
Gruß, Jan
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christianf
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#306

Beitrag von christianf »

christianf hat geschrieben: Dienstag 29. Januar 2019, 15:30 Wie soll ich den ersten Brautag angeben, wenn ich ihn noch nicht absehen kann? Ich habe geschrieben:
  • ... hiermit zeige ich vorsorglich an, dass ich beabsichtige, auch 2019 wieder in meinem Haushalt (Adresse) als Hobbybrauer Bier herzustellen. Meine Haus- und Hobbybrauernummer ist xxxxx. Der erste Sud für dieses Jahr ist noch nicht geplant.
Mal sehen, was daraufhin kommt.
Ich habe heute die übliche Eingangsbestätigung bekommen mit den Kreuzchen an den richtigen Stellen :thumbsup
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Bierokrat
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#307

Beitrag von Bierokrat »

Ach jessas.
Jetzt wolln die Nürnberger plötzlich auch noch wissen, wann ich das erste mal im Kalenderjahr 2019 braue. War die Jahre zuvor unwichtig.
Tja. Halt nommal ne Mail an einen vom Steuerzahler bezahlten Facharbeiter.
Hoffentlich komme ich das Jahr 2019 nicht zufällig 2-3 Liter über die Freimenge. Dann müsste ich ja mal wieder 17 Cent nachzahlen. :Angel
Prost!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#308

Beitrag von n0l3n »

Eine Frage habe ich auch noch.
Ich will mit einem Kumpel bei ihm zu Hause brauen. Da es ein anderer Haushalt ist, kann dieser Sud ja nicht auf meine Freimenge angerechnet werden.
Wenn ich es richtig verstehe, muss das Brauen vorher nicht beim Zoll angemeldet werden, wenn er danach das Formular 2075 mit der Menge an den Zoll schickt, oder muss er sich für den einen Sud trotzdem vor dem Brauen melden?
Viele Grüße
Olli
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Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#309

Beitrag von Ruthard »

n0l3n hat geschrieben: Mittwoch 6. Februar 2019, 07:45 Eine Frage habe ich auch noch.
Ich will mit einem Kumpel bei ihm zu Hause brauen. Da es ein anderer Haushalt ist, kann dieser Sud ja nicht auf meine Freimenge angerechnet werden.
Wenn ich es richtig verstehe, muss das Brauen vorher nicht beim Zoll angemeldet werden, wenn er danach das Formular 2075 mit der Menge an den Zoll schickt, oder muss er sich für den einen Sud trotzdem vor dem Brauen melden?
Das kann man so aus der Reihenfolge der Absätze 1 und 2 des §41 BierStV herauslesen, dass man nämlich gem. Abs. 2 die Herstellung nur vorher anzeigen muss, wenn man die in Abs. 1 benannte Steuerbefreiung in Anspruch nehmen will. Wäre der Abs. 2 vor dem Abs. 1, wäre eindeutig, dass man als Hobbybrauer immer die Herstellung vorher anzeigen muss - dem ist aber nicht so.
Du, bzw. dein Kumpel und du, ihr werdet euch aber auf größere Diskussionen mit dem HZA einlassen müssen, weil denen diese Sichtweise wohl neu ist.

Die einfachste Lösung wäre deshalb: Ihr braut bei deinem Kumpel und du reichst die 2075 ein. Da du nicht zuhause gebraut hast, musst du das dann eh (wobei man das auch wieder zerpflücken könnte), und kosten tut es sowieso - wie immer nur Cent. Du kannst dann frei entscheiden, was du mit dem Bier machst, z.B. deinem Kumpel überlassen, und du kannst dir auch von im die Rohstoffe ersetzen lassen. Deine Freimenge bleibt davon unberührt.

Cheers, Ruthard
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hiasl
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#310

Beitrag von hiasl »

Prinzipiell ist auch die sog. "unerlaubte Herstellung" ist vor Eröffnung des Betriebs anzeigepflichtig nach §139 AO.
Es sei denn, du hast dich bereits als Hobbybrauer registriert und braust eben auswärts, dann reicht eben das 2075. Aber wenn dein Kumpel das meldet und nicht als Hobbybrauer registriert ist, dann bekommt er wahrscheinlich den Hinweis, dass er das zukünftig anzuzeigen hat (wohl mit einer sinnlosen Frist verbunden).

PS: Ruthard war schneller
Gruß
Matthias
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#311

Beitrag von FloNRW »

n0l3n hat geschrieben: Mittwoch 6. Februar 2019, 07:45 Eine Frage habe ich auch noch.
Ich will mit einem Kumpel bei ihm zu Hause brauen. Da es ein anderer Haushalt ist, kann dieser Sud ja nicht auf meine Freimenge angerechnet werden.
Wenn ich es richtig verstehe, muss das Brauen vorher nicht beim Zoll angemeldet werden, wenn er danach das Formular 2075 mit der Menge an den Zoll schickt, oder muss er sich für den einen Sud trotzdem vor dem Brauen melden?
Über welche Menge sprechen wir hier? Also unter 2hl würde ich deinem Kumpel informieren das er sich rechtzeitig beim HZA meldet als Hobbybrauer und fertig. Vorausgesetzt es ist für den Eigenverbrauch bla bla usw.
Natürlich gibt es den Punkt :
Brauen zu Demonstrationszwecken

Im Gegensatz zum Haus- und Hobbybrauen ist die Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken (z.B. bei Messeauftritten, Dorffesten, zu Unterrichtszwecken in Schulen) nicht steuerfrei.
Halte ich in deinem Fall aber für übertrieben.
Klar geht es beim Formular 2075 oft nur um kleine Summen, aber sobald man diesen weggeht, kann es passieren das man viel genauer unter die Lupe genommen wird, als man es sich wünscht. Manchmal sollte man keine schlafenden Hunde wecken finde ich.
Mit Biersinnlichen Grüßen
Florian :Drink
Kalendin
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#312

Beitrag von Kalendin »

So mich hat das Hauptzollamt Aachen nun auch überrascht.
Ich habe am 01.02.19 die entsprechende email mit allen nötigen Daten an das Zollamt geschickt und am 02.02.19 mein erstes Bier gebraut.
Ich bin davon ausgegangen, dass es reicht das Zollamt zu informieren so wie es hier auch steht:
https://hobbybrauer.de/forum/wiki/doku.php/zoll

Jetzt habe ich heute ein Schreiben bekommen, dass ich jeden einzelnen Brauvorgang im laufenden Kalenderjahr 2 Wochen vorher angeben soll.
Da ich sowas natürlich unmöglich 2 Wochen vorher planen kann, ist das in meinen Augen eine ziemliche bescheuerte Maßnahme des Zolls.

Da ich ja aber scheinbar nicht brauen muss, an einem angegeben Tag, bin ich drauf und dran eine Mail an das Zollamt zu schicken mit sämlichen restlichen Tagen des Kalenderjahres (frühster Temin natürlich in 2 Wochen) als Brautag.
Dann habe ich meine Pflicht erfüllt und kann brauen wann ich will.....

Merkt man irgendwie, dass ich gerade etwas verärgert bin ?.......
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dadr
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#313

Beitrag von dadr »

HZA Karlsruhe: Dieses Mal alles normal. 1x jährlich anmelden und gut.
Letztes Jahr wollten sie ja noch eine Begründung, falls man mehr als 100 Liter über der Freimenge braut.
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Johnny H
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#314

Beitrag von Johnny H »

Kalendin hat geschrieben: Donnerstag 7. Februar 2019, 12:40 So mich hat das Hauptzollamt Aachen nun auch überrascht.
[...]

Da ich ja aber scheinbar nicht brauen muss, an einem angegeben Tag, bin ich drauf und dran eine Mail an das Zollamt zu schicken mit sämlichen restlichen Tagen des Kalenderjahres (frühster Temin natürlich in 2 Wochen) als Brautag.
Dann habe ich meine Pflicht erfüllt und kann brauen wann ich will.....

Merkt man irgendwie, dass ich gerade etwas verärgert bin ?.......
Ja, merkt man!

Hier Ruthards Kommentar dazu, was man tun kann (Hervorhebung von mir):

Brauwolf hat geschrieben: Dienstag 29. Januar 2019, 15:45 Achtung - der Thread wird schon wieder zerfleddert. Die jährliche Wiederholung der Anzeige ist eine Sache, ebenso der Begriff des Beginns der Herstellung - die Aachen Geschichte ist aber noch nicht zuende. Das ist ein derartiger Hammer, da müssen wir unbedingt dranbleiben - hier erwarte ich aktives Handeln, auch von Seiten des Forums.

[...]

An den Machenschaften des HZA Aachen ist so ziemlich alles rechswidrig, was man sich nur denken kann - ich kann von unterwegs die ganzen Paragraphen gar nicht aufzählen, gegen die verstoßen worden sind.

Es steht dieser Behörde nicht zu, disziplinarische Maßnahmen gegen einen Bürger zu ergreifen, das geht nur bei der Bundeswehr, Kindergärten und anderen kindergartenähnlichen Einrichtungen.

Sofern eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, kann eine Behörde ein Bußgeld verhängen - dazu muss die Ordnungswidrigkeit im OWi Katalog aufgeführt sein, ist sie aber nicht. Es gibt keine OWi "verspätete Anmeldung", schon gar nicht für eine willkürlich gesetzte Frist.

Im übrigen muss eine disziplinarische Maßnahme (sofern sie überhaupt statthaft ist), dem Täter als solche mitgeteilt werden, der Grund, weswegen sie ergriffen worden ist, sie muss befristet sein, und dem Täter müssen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie er solche Maßnahmen für die Zukunft vermeiden kann - nur so hat eine Disziplinarmaßnahme einen erzieherischen Effekt.

Dies ist in den vorliegenden Fällen nicht geschehen. Ein Betroffener hat erst nach Rückfrage über einen Anwalt vom Zweck dieser Maßnahme erfahren - ein erzieherischer Effekt kann so nicht erreicht werden und nicht gewollt gewesen sein. Es muss vielmehr davon ausgegangen werden, dass hier jemand sein persönliches Ego befriedigen wollte - und das ist ein richtig fetter Disziplinarverstoß.

Hier hilft erstmal keine Klage, sondern eine Dienstaufsichtsbeschwerde - zuständig müsste mMn die GZD Bonn als übergeordnete Behörde sein. Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde muss man sich auch nicht auf das Grundgesetz berufen,
das machen nur Kommunisten und Bayern München.

[...]
Und natürlich geht auch noch der vorgeschlagene Absatz von Bilbobräu:
Bilbobreu hat geschrieben: Mittwoch 10. Januar 2018, 21:48 Moin,

nur um der rechtlichen Klarheit willen und ohne dass dies einen Rechtsberatung darstellt folgendes:
[...]
Also was folgt aus dem Ganzen bei dem hier diskutierten Problem?
Ein freundlicher Brief an das HZA mit etwa folgendem Inhalt:

"Soweit Sie in Ihrem Schreiben vom _________ ohne Angabe von Gründen fordern, dass ich jede Herstellung von Bier in meinem Haushalt vorab anzeige, lege dagegen Einspruch ein. Ihre Forderung ist schon formell rechtswidrig, weil sie eine Begründung (§ 121 Abs. 1 AO) nicht enthält. Im Übrigen verstößt Ihre Forderung gegen den Erlass vom 28.2.2014 (V 3206).
Zugleich beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über meinen Einspruch"

So würde ich das machen.

Schönen Abend
Stefan
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
(E. Jalowetz, Pilsner Bier im Lichte von Praxis und Wissenschaft, 1930)
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#315

Beitrag von jmsanta »

Kalendin hat geschrieben: Donnerstag 7. Februar 2019, 12:40 So mich hat das Hauptzollamt Aachen nun auch überrascht.

[...]
Du bist nicht alleine...
Weiter oben in diesem Thread
https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... 50#p316474
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Gruß, Jan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#316

Beitrag von bwanapombe »

dadr hat geschrieben: Donnerstag 7. Februar 2019, 12:54 Letztes Jahr wollten sie ja noch eine Begründung, falls man mehr als 100 Liter über der Freimenge braut.
Auch nicht schlecht. 1) Warum muß ich begründen, wenn ich was mache, was mir frei steht. 2) Die Liste der Möglichkeiten ist ja doch ziemlich begrenzt: A) zuviel Durst B) zuwenig Bier C) Bier kaputt, deshalb (weiter mit A oder B).
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Malzwein
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#317

Beitrag von Malzwein »

Irgendwann muss das mal einer durchziehen. Vielleicht denken wir für solche Fälle über einen Fond o.ä. nach? Juristischen Beistand haben wir vielleicht auch im Forum?
Gruß Matthias

Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#318

Beitrag von ubu »

bwanapombe hat geschrieben: Donnerstag 7. Februar 2019, 20:22
dadr hat geschrieben: Donnerstag 7. Februar 2019, 12:54 Letztes Jahr wollten sie ja noch eine Begründung, falls man mehr als 100 Liter über der Freimenge braut.
Auch nicht schlecht. 1) Warum muß ich begründen, wenn ich was mache, was mir frei steht. 2) Die Liste der Möglichkeiten ist ja doch ziemlich begrenzt: A) zuviel Durst B) zuwenig Bier C) Bier kaputt, deshalb (weiter mit A oder B).
Auch über der Freimenge mit dem ermäßigten Steuersatz darfst du nur für den Eigenbedarf brauen.
Die Grenze ab wann der Eigenbedarf angezweifelt wird ist von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter mit sicherheit unterschiedlich.

Uwe
Gruß
Uwe
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#319

Beitrag von bwanapombe »

Die Zweifel gestehe ich dem Bearbeiter zu. Worauf ich hinaus wollte: Wenn gegen mich ermittelt wird und ich dazu befragt werde, hätte ich das gern gewußt.

Solange mein Bier das Haus nicht unrechtmäßig verlassen hat, kann man doch nicht aufgrund der Menge verlangen, daß ich eine Begründung abgebe. Wenn ich sie nicht abgebe, ist's an der Stelle eh zu Ende.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#320

Beitrag von dadr »

Papier ist geduldig. :Angel
Den Blödsinn haben sie dieses Jahr auch bleiben lassen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#321

Beitrag von h2opolo »

Mahlzeit,
solche Formulierungen und Forderungen kenne ich vom Hauptzollamt Bielefeld nicht.
Bin in 2018 deutlich über die Freimenge gekommen (> 8 hl), habe jeden einzelnen Sud ordentlich versteuert und gut war.
Hatte dann im Sommer einen angemeldeten Besuch von einem freundlichen Mitarbeiter des Zolls da der Verdacht bestand, dass ich gewerblich braue.
Der gute Mann hat sich meinen Braukeller angeschaut und festgestellt dass ich in der "Einkocherklasse" unterwegs bin. Damit fällt offensichtlich "gewerbliches Brauen" weg.
Der Besuch hat keine 15 Minuten gedauert und alles ist jetzt ok.

So gehts auch :thumbsup
In diesem Sinne und :Drink

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#322

Beitrag von Johnny H »

Der durchschnittliche Bierkonsum in Deutschland liegt bei etwa 100l pro Kopf. Wenn man da dann Kinder und andere Abstinenzler rausrechnet und vielleicht noch berücksichtigt, dass evtl. mehr als eine Person im Haushalt wohnt und diese Personen evtl. jeweils 200l Bier pro Jahr trinken, dann ist man theoretisch sehr schnell über der Freimenge, ohne dass da auch nur ein Hauch eines begründeten Verdachts der Gewerblichkeit entstehen sollte.

In jedem Fall machen mich diese behördliche Willkür und diese kindischen Hausbesuche sehr wütend. Ich stimme da mit Malzwein überein: irgendwann muss das mal gerichtlich durchgezogen werden mit dem ganzen Pipapo, Dienstaufsichtsbeschwerde inklusive!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#323

Beitrag von danieldee »

Johnny H hat geschrieben: Freitag 8. Februar 2019, 10:12 Der durchschnittliche Bierkonsum in Deutschland liegt bei etwa 100l pro Kopf. Wenn man da dann Kinder und andere Abstinenzler rausrechnet und vielleicht noch berücksichtigt, dass evtl. mehr als eine Person im Haushalt wohnt und diese Personen evtl. jeweils 200l Bier pro Jahr trinken, dann ist man theoretisch sehr schnell über der Freimenge, ohne dass da auch nur ein Hauch eines begründeten Verdachts der Gewerblichkeit entstehen sollte.

In jedem Fall machen mich diese behördliche Willkür und diese kindischen Hausbesuche sehr wütend. Ich stimme da mit Malzwein überein: irgendwann muss das mal gerichtlich durchgezogen werden mit dem ganzen Pipapo, Dienstaufsichtsbeschwerde inklusive!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#324

Beitrag von Neubierig »

danieldee hat geschrieben: Freitag 8. Februar 2019, 10:19 Is doch ganz einfach, bei mir würde der nichtmal aufs Grundstück kommen!
Michael hatte gesagt, der Besuch war angemeldet
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#325

Beitrag von bwanapombe »

Neubierig hat geschrieben: Freitag 8. Februar 2019, 10:22
danieldee hat geschrieben: Freitag 8. Februar 2019, 10:19 Is doch ganz einfach, bei mir würde der nichtmal aufs Grundstück kommen!
Michael hatte gesagt, der Besuch war angemeldet
Und er hat sie empfangen und reingelassen. Aber muß ich das?

Wir sind ein 5 Personenhaushalt, dreien wird kein Bier angeboten, macht 150 l pro Nase. Das ist so ca. 0,4 l pro Tag. Dann machen wir im Sommer eine Gartenparty und Silvester wird auch mehr verzischt. Ein Sud geht auch mal schief und das Bier verläßt ohne Umweg durch den menschlichen Körper das Haus durch die Abwasserröhre. Dann habe ich einen bösen Grind am Fuß, den ich regelmäßig im Bier bade, etc. pp.

Alles Gute Gründe mehr als 300 l zu brauen. Nur geht das niemanden was an, weil das hinter meiner Wohnungstür passiert.

Den richterlichen Beschluß möchte ich erstmal sehen, der wegen der Zollgroschen eine Wohnungsdurchsuchung anordnet. Die ist schweren Straftaten, Gefahr in Verzug usw. vorbehalten.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#326

Beitrag von danieldee »

Neubierig hat geschrieben: Freitag 8. Februar 2019, 10:22
danieldee hat geschrieben: Freitag 8. Februar 2019, 10:19 Is doch ganz einfach, bei mir würde der nichtmal aufs Grundstück kommen!
Michael hatte gesagt, der Besuch war angemeldet
Tut doch nichts zur Sache, der kann sich täglich anmelden von mir aus, reinkommen tut er trotzdem nicht!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#327

Beitrag von tauroplu »

Und ohne einen richterlichen Beschluss muss man den auch nicht reinlassen, ob mit oder ohne Vorankündigung, Punkt.
Beste Grüße
Michael

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#328

Beitrag von hiasl »

h2opolo hat geschrieben: Freitag 8. Februar 2019, 09:52 Hatte dann im Sommer einen angemeldeten Besuch von einem freundlichen Mitarbeiter des Zolls da der Verdacht bestand, dass ich gewerblich braue.
Der gute Mann hat sich meinen Braukeller angeschaut und festgestellt dass ich in der "Einkocherklasse" unterwegs bin. Damit fällt offensichtlich "gewerbliches Brauen" weg.
Gewerbliches Brauen betrifft den Zoll nur insoweit, dass dann die 2-hl-Freimenge wegfiele. Allerdings setzt die Erteilung eines Gewerbescheins per Definition "Gewerbe" eine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Wenn das Bier nur zum Selbstkostenpreis, also umsatzneutral und versteuert abgibst, fällt das unter den Begriff Liebhaberei, im weitesten Sinne also Hobby, wobei du die Produkte an dritte eben nur gegen Beteiligung an Wasser,- Energie- und Rohstoffkosten abgibst. Da wird ganz schnell der Schein wieder eingezogen und nix war's mit Gewerbe...
Gruß
Matthias
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#329

Beitrag von Gasflasche »

Gewerbliches Brauen betrifft den Zoll auch in so fern, dass dann zusätzlich auch andere Tarife hantiert werden und die Pauschalierung von 12°P Stammwürzegehalt für die Berechnung sowieso nicht mehr gehandhabt werden kann.
Liebhaberei betrifft nur das Finanzamt. In wie weit der Zoll die gleiche Logik des Finanzamts folgt, darüber könnte man diskutieren, weil beide Instanzen andere Interessen verfolgen. Eine Tätigkeit, die zwar von Finanzamt als Liebhaberei eingestuft hat, kann durchaus für andere Instanzen oder Stakeholders einen „gewerblichen Charakter“ haben. Dies würde aber den Rahmen des Threads sprengen.
Ich bin daher eher der Meinung, dass der Zoll durchaus ein gesetzestechnisches Interesse dran haben kann, ob deine Brauaktivität einen gewerblichen Charakter hat oder nicht. Ob das aber Verhältnismäßig ist, ist wieder eine andere und bestimmt oft berechtigte Frage. Sie sind aber dafür da, um uns zu „beaufsichtigen“, das tun sie dann auch.

Wenn der Zoll bei mir mit aller Gewalt vorbeischauen will, werde ich mit Freude zeigen, dass sie sich die Mühe umsonst gemacht haben. Wenn ich mich aber quer leg und denen die Arbeit unnötig schwer mache, mit Recht oder nicht, brauche ich mich auch nicht wundern, dass sie auch alles aus dem Schrank holen werden, mir das Leben schwer zu machen.. :redhead
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#330

Beitrag von Malzwein »

"... mir das Leben schwer zu machen.."

Unter der Annahme, dass mir dann eine begründbare verstärkte Überwachung droht (und das bekommt m. E. eine Behörde hin) , sehe ich das auch so.

Wenn aber genau diese Überwachung ohne Grund und realen Verdachtsmoment angeordnet wird, wie bitteschön soll mir der Zoll das Leben dann noch schwerer machen? Immerhin leben wir noch in einem Rechtsstaat, auch wenn das Recht schon mal nachdrücklich eingefordert werden muss.
Gruß Matthias

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#331

Beitrag von bwanapombe »

Ich gehe erstmal nicht davon aus, daß irgendjemand mir das Leben schwer machen will, auch die Mitarbeiter des Zolls nicht.

Ich glaube und hoffe, daß sie die ihre Arbeit machen. Zu ihren Aufgaben zählt die Biersteueraufsicht. Die stößt aber an Ihre Grenzen an meiner Tür. Jetzt müssen sie eine Güterabwägung treffen. Der mir zugesagte Schutz der Wohnung vs. Steueraufsicht oder konkreter: der Überprüfung eines außer von meiner Anzeige über 300 l Hobbybrauerbier pro Jahr durch nichts gestützten "Verdachts"? Ist das etwas, daß eine Überprüfung meiner Privatgemächer rechtfertigt? Nein. Im Gegenteil.

Ich kann mir vorstellen, daß sich ein Zollmitarbeiter, der sonst in Brauereien, Baustellen und Straßen unterwegs ist, wo der Schutz der Wohnung nicht berührt wird, sich dieser Sache erst bewußt werden muß. Dann sollte aber die Güterabwägung eindeutig gegen eine Überprüfung ausfallen, so wie es ja auch bei dadr und seinem HZA auch ausging.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#332

Beitrag von Gasflasche »

Wie gesagt:
Gasflasche hat geschrieben: Freitag 8. Februar 2019, 14:03 ... mit Recht oder nicht, ...
Recht haben und Recht kriegen ist halt so eine (manchmal schwierige) Sache für sich, wohin es oft mehrere Wege gibt. Sobald alles noch im Guten laufen kann, glaube ich, ist es oft für sich selber energiesparender, die Sachen im Guten zu regeln.. Auch wenn dabei "mein Recht" mal kurz übersehen oder gezielt beiseite gelassen wird.
Bis jetzt bin ich im Schnitt sehr gut damit gefahren - egal ob beim Zoll oder bei anderen Berührungen mit staatlichen Instanzen -, die meistens nur leichten und gelegentlichen Frustrationen die mich dabei begegnen, spare ich dann lieber für die Fälle auf, wo ein Beamter es doch mal schafft, meinen guten Willen nicht wahrnehmen zu wollen. Wenn der Beamte also nicht "ansprechbar" ist, klar, dann sollte man auch ruhig mit entsprechenden Mitteln zurückschlagen.

Es ist halt so, dass ich teilweise sogar (!) Beamten verstehen kann: ein angekündigter Besuch kann prinzipiell eh nur über zwei Wege gestoppt werden: eine hoffentlich sachliche aber möglichst freundliche jedoch deutliche Diskussion (auch Gespräch genannt), oder das knallharte Bestehen auf seinen Rechten. Ich habe halt selber schon oft die Erfahrung gemacht, dass Diskussionen schnell einen äusserst zähflüssigen Verlauf nehmen, sobald Rechten, Pflichten und Prinzipien am Anfang des Gesprächs direkt als Hauptargument genommen werden worauf sofort rigoros bestanden wird. Egal auf welcher Seite..
Womit ich aber nicht sagen will, dass man seine Rechte vergessen sollte. Aber ein Recht ist auch nur ein Recht, solange beide Parteien sich darauf einigen, dass es ein Recht ist, es war nämlich der Staat und das Volk selber, die dieses Recht als Recht kreiert haben.. Gott hat sich da nicht eingemischt :Wink

EDIT: damit man mich nicht komplett falsch versteht: eine Gewerblichkeit bei 300l zu vermuten, grenzt für mich aber tatsächlich ziemlich an Dummheit. Wie man nämlich mit 300l im Jahr ernsthaft ein Gewerbe führen will, erschließt sich mir nicht. Außer man verlangt Wucherpreise, die aber erst mal einer zahlen wollen muss :Grübel
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#333

Beitrag von bwanapombe »

Gasflasche hat geschrieben: Freitag 8. Februar 2019, 16:11
Womit ich aber nicht sagen will, dass man seine Rechte vergessen sollte. Aber ein Recht ist auch nur ein Recht, solange beide Parteien sich darauf einigen, dass es ein Recht ist, es war nämlich der Staat und das Volk selber, die dieses Recht als Recht kreiert haben.. Gott hat sich da nicht eingemischt :Wink
Einspruch Sire, gibt es nicht auch Rechte, die nicht verhandelbar sind und die werden in der Tat auf etwas jenseits von Volk und Staat zurückgeführt. Wir schweifen zwar ab, aber so schnell kommt man von der Steueraufsicht zu Grundfragen.
Gasflasche hat geschrieben: Freitag 8. Februar 2019, 16:11

EDIT: damit man mich nicht komplett falsch versteht: eine Gewerblichkeit bei 300l zu vermuten, grenzt für mich aber tatsächlich ziemlich an Dummheit. Wie man nämlich mit 300l im Jahr ernsthaft ein Gewerbe führen will, erschließt sich mir nicht. Außer man verlangt Wucherpreise, die aber erst mal einer zahlen wollen muss :Grübel
Die Zöllner meinten nicht geweblich im Sinne von Gewerbe, sondern von über den eigenen Verbrauchs hinaus. BierStV § 41 (2). Verkauf ist ja auch nicht gleich gewerblich, würde aber auch nicht von der 200 l Freimenge gedeckt und nicht vom ermäßigten Steuersatz.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#334

Beitrag von Gasflasche »

bwanapombe hat geschrieben: Freitag 8. Februar 2019, 19:32
Die Zöllner meinten nicht geweblich im Sinne von Gewerbe, sondern von über den eigenen Verbrauchs hinaus. BierStV § 41 (2). Verkauf ist ja auch nicht gleich gewerblich, würde aber auch nicht von der 200 l Freimenge gedeckt und nicht vom ermäßigten Steuersatz.

Dirk
Mja in dem Fall, kann es tatsächlich schnell Ansichtssache werden.. Ich kenne Leute die 300l als komplett normal empfinden würden: Kumpels/Familie die was trinken kommen, zählen ja auch zum Eigenverbrauch. Und dann wird es wieder welche geben die nicht verstehen wie du überhaupt 100l wegbringst. Da ist die soziale Lage schon schnell ausschlaggebend :Grübel

An sich ist eine Begründung in solch einem Fall zu verlangen sowieso recht schwachsinnig, oder vor allem ironisch. Du gibst ja letztendlich schon freiwillig ehrlich an was du braust, wenn es aber so wäre, dass du was verstecken wollen würdest, würden sie es erst mal gar nicht mitkriegen.. :puzz Außer, sie vermuten schlicht und einfach, dass du schlecht informiert bist und immer "vergessen" hast das Bier zu versteuern, das unrechtsgemäß das Haus verlässt.. :Grübel Dann könnte es irgendwie noch..

Was ich mit dem ganzen Krams vorher sagen wollt ist hauptsächlich dies: man kann ja schon (ein) Recht haben, was nicht grundlos vernachlässigt werden sollte. Nur denke ich, sollte man vielleicht manchmal ein bisschen pragmatisch denken: der Kampf, sein Recht zu verteidigen tut oft mehr weh, als die Verletzung des Rechts an sich. Das ist dann in meiner Sicht doch recht oft der Punkt wo Menschen die Sachlichkeit, die sie von der Gegenpartei verlangen, selber nicht mehr aufbringen können.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#335

Beitrag von bwanapombe »

Sicher, jeder kann das handhaben, wie er will und manchmal ist es sinnvoll, auf sein Recht zu verzichten, manchmal besser man pocht drauf. Ich will auch niemanden zum Querulantentum überreden. In dem Fall sind sie ja wohl auch von selbst drauf gekommen, daß die Steueraufsicht mit der Anforderung einer Begründung zu weit geht.

Bei den Hausbesuchen frage ich mich aber immer auch nach dem Anreiz für die Mitarbeiter bzw die Vorgesetzen sowas freizugeben oder anzuweisen. Der Aufwand steht doch in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen, zumal sie ja auch an der Tür abblitzen können.

Nehmen wir mal an sie finden heraus, daß ich "gewerblich" braue, hat da schon jemand ein Bußgeld bekommen? Eine reine Nachzahlung beliefe sich bei 3 hl und 12°P ja gerade mal auf 28,33 EUR abzüglich der Biermenge, die tatsächlich privat konsumiert wurde. Das entspricht der Tabaksteuer von weniger als einer Stange Zigaretten. Bei der Biermenge sprechen wir wohlgemerkt von einem Jahreskontingent. Das könnte vielleicht mal die Fahrkosten decken, aber nie den Zeiteinsatz.

Wenn ich verkaufe, würde das wahrscheinlich auch ein anderes Amt viel früher ohne Hausbesuch merken, einfach weil mein Bier dazu aus dem Haus muß.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#336

Beitrag von hkpdererste »

Was habt ihr nur immer mit "aus dem Haus" ?
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#337

Beitrag von Gasflasche »

bwanapombe hat geschrieben: Freitag 8. Februar 2019, 21:22 Bei den Hausbesuchen frage ich mich aber immer auch nach dem Anreiz für die Mitarbeiter bzw die Vorgesetzen sowas freizugeben oder anzuweisen. Der Aufwand steht doch in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen, zumal sie ja auch an der Tür abblitzen können.
Das ist eine gefährlich pragmatishe Denkweise, dafür, dass wir über ein Amt reden :Wink
Das ist einfach eine ganz andere Denkweise, da geht es denke ich eher drum, einfach die Pflicht zu erfüllen, die denen zugeschrieben wurde. Nicht weil es wirklich Sinn macht oder verhältnismäßig ist, sondern, ja, weil das halt einer so vorgeschrieben hat.. :puzz
hkpdererste hat geschrieben: Freitag 8. Februar 2019, 21:34 Was habt ihr nur immer mit "aus dem Haus" ?
Würdest du die Fragestellung bitte etwas ausführlicher darstellen? Weil es ist mir nicht ganz klar, was du genau wissen willst :Grübel
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#338

Beitrag von hkpdererste »

Aber klar doch..

#339 ... Einfach weil mein Bier dazu aus dem Haus muss.
#338 ... Das unrechtsgemäß das haus verlässt.
#329 ...und das Bier verläßt ohne Umweg durch den menschlichen Körper das Haus durch die Abwasserröhre.
#323 Solange mein Bier das Haus nicht unrechtmäßig verlassen hat...

Nur mal die Beispiele von der letzten seite des Threads.
Die einzige variante wie mein Bier das Haus unrechtmäßig verlassen könnte, ist wenn ich es im Keller an Kunden verkaufe, sonst nix. Kann ja jeder halten wie er will, aber hört doch bitte auf den Schmarrn immer wieder vorzubeten, hier lesen Anfänger mit die solchen Käse glauben und dann anfangen solche 1,5 Liter Anmeldungen abzugeben. Ist dann doch kein Wunder wenn das den Jungs und Mädels vom Zoll auf den Keks geht und dann so Schwachsinnsauflagen und Kontrollen provoziert.

Just my two cents.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#339

Beitrag von Johnny H »

Ein "Inverkehrbringen" des Biers beinhaltet aber eben genau das: das Bier verlässt das Haus! "Inverkehrbringung" setzt auch weder Verkauf noch Gewinnerzielungsabsicht voraus, zumindest in meinem Verständnis. Darunter würde, so weit ich das verstehe, auch die an den Nachbarn verschenkte Flasche fallen.

Ich hatte mir vor lauter Ärger vor einigen Monaten auch schon mal überlegt, mitgenommene Probeflaschen für Hobbybrauertreffen separat zu verzollen, das Geld zu überweisen, und dann im zweiten Schritt den Inhalt der Flaschen wegen "Ungenießbarkeit" dokumentiert zu entsorgen und das bereits Geld zurückzufordern. Maximaler Aufwand für den Zoll bei minimalem Ertrag. Irgendjemand meinte aber dann, dass eine "Zerstörung" unter Aufsicht des Zolls stattfinden muss, und das wird dann richtig teuer!

Der erste Schritt wäre aber trotzdem denkbar: wenn konzertiert ein paar Hundert Hobbybrauer deutschlandweit die Zollämter mit 2075ern für Kleinstmengen (Biere für Hobbybrauertreffen, Tausch, Geschenke etc., nicht mehr als 1-2l pro Antrag) überfluten, begleitet von möglichst viel Öffentlichkeitsarbeit (das wäre dazu zwingend nötig), dann könnte vielleicht ein Umdenken einsetzen!
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#340

Beitrag von Neubierig »

Das ist aber genau das, was Ruthard gesagt hat
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#341

Beitrag von Ruthard »

Johnny H hat geschrieben: Samstag 9. Februar 2019, 12:18
Der erste Schritt wäre aber trotzdem denkbar: wenn konzertiert ein paar Hundert Hobbybrauer deutschlandweit die Zollämter mit 2075ern für Kleinstmengen (Biere für Hobbybrauertreffen, Tausch, Geschenke etc., nicht mehr als 1-2l pro Antrag) überfluten, begleitet von möglichst viel Öffentlichkeitsarbeit (das wäre dazu zwingend nötig), dann könnte vielleicht ein Umdenken einsetzen!
Genau das ist meine Rede seit ich in diesem Forum bin.
Das scheitet alles an so Sprüchen wie:

"Für so einen Quatsch habe ich keine Zeit"
"Aber mein Sachbearbeiter beim Zoll hat gesagt..."
"Mein HZA gestattet mir, eine gesammelte Erklärung am Jahresende abzugeben"
(Was gegen §15 BierStG verstößt, da macht sich das HZA selber Probleme)
"Bei mir darf der Zoll reinkommen, ich hab nichts zu verbergen"

Statt einer konzertierten Aktion der Hobbybrauer gibt es dann halbgare, unprofessionell formulierte und peinliche Petitionen, die natürlich erfolglos bleiben müssen.

Könnt ihr euch noch daran erinnern. dass wir vor wenigen jahren noch jeden Sud einzeln vorher ankündigen mussten, z.T. mit 14 Tagen Vorlauf?
Warum hat das BMF das von jetzt auf gleich abgeschafft, einfach so aus Laune heraus?
Nein da war ordentlich Druck auf dem Kessel, der von den HZA ans BMF weitergereicht worden ist.

Ich war damals nicht der einzige, der jeden Freitag 18:00 Uhr per Email beim HZA einen Sud für das Wochenende angekündigt, brav am Montag früh die 2075 hinterhergeschickt und die 1,05€ überwiesen hat. Für das Amt hieß das 50x im Jahr meine Akte anfassen, 50x die 1,05€ verbuchen - alles für 52€ Einnahmen im Jahr.

Da höre ich schon wieder die Sprüche: "Aber der arme Sachbearbeiter, an dem bleibt doch alles hängen, der tut doch nur seine Pflicht!" Scheißendreck, da soll er sich doch bei seinem Vorgesetzten beschweren, wenn er wegen so einem Müll seine Arbeit nicht schafft.

Die größten Bremser in dieser Zollscheiße sind die Hobbybrauer selber.

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#342

Beitrag von hkpdererste »

Ich möchte mir wünschen, dass ich falsch liege, aber ich fürchte ihr überschätzt die Wirkung von der 2075 in die Kamera winken Aktion in Romrod massiv. Da wird dann ein Pressefritze, der von dem Thema weder Ahnung noch Interesse dafür hat n Bildchen schiessen, welches dann bestenfalls im Romroder Tageblatt (oder wie immer die Ortszeitung da heisst) auftaucht und das wars. Ihr glaubt doch nicht, dass sich da irgendeiner der nicht selbst Hobbybrauer ist sich dafür interessiert. Und nochmal ... Ich hoffe ich liege falsch.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#343

Beitrag von hkpdererste »

@JohnnyH

Das schreibt der Zoll dazu auf seiner Homepage:

Haus- und Hobbybrauer
Als Haus- und Hobbybrauer dürfen Sie in Ihrem Haushalt bis zu einer Menge von zwei Hektolitern im Kalenderjahr Ihr Bier selbst brauen, ohne dass Sie hierfür Biersteuer bezahlen müssen. Dabei müssen Sie beachten, dass Sie das Bier ausschließlich für Ihren eigenen Verbrauch herstellen und nicht verkaufen dürfen.
Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Bier in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern herstellen.

Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen.



Das sagt der Gesetzestext:

§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.


Ich hab die interessanten Teile mal hervorgehoben. Wo ich da reininterpretieren soll, dass der Genuss desselben im Keller bei geschlossenem Rolladen stattzufinden hat, weiss ich grad auch nicht.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#344

Beitrag von Ruthard »

Wo ich da reininterpretieren soll, dass der Genuss desselben im Keller bei geschlossenem Rolladen stattzufinden hat, weiss ich grad auch nicht.
Nach Meinung des HZA Kiel ist das so. Deswegen sollen wir auch diesen öminösen Versteuerungsnachweis beim Transport nach Romrod mitführen.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#345

Beitrag von Ruthard »

hkpdererste hat geschrieben: Samstag 9. Februar 2019, 12:54 Ich möchte mir wünschen, dass ich falsch liege, aber ich fürchte ihr überschätzt die Wirkung von der 2075 in die Kamera winken Aktion in Romrod massiv. Da wird dann ein Pressefritze, der von dem Thema weder Ahnung noch Interesse dafür hat n Bildchen schiessen, welches dann bestenfalls im Romroder Tageblatt (oder wie immer die Ortszeitung da heisst) auftaucht und das wars. Ihr glaubt doch nicht, dass sich da irgendeiner der nicht selbst Hobbybrauer ist sich dafür interessiert. Und nochmal ... Ich hoffe ich liege falsch.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#346

Beitrag von Johnny H »

Brauwolf hat geschrieben: Samstag 9. Februar 2019, 12:42
Johnny H hat geschrieben: Samstag 9. Februar 2019, 12:18
Der erste Schritt wäre aber trotzdem denkbar: wenn konzertiert ein paar Hundert Hobbybrauer deutschlandweit die Zollämter mit 2075ern für Kleinstmengen (Biere für Hobbybrauertreffen, Tausch, Geschenke etc., nicht mehr als 1-2l pro Antrag) überfluten, begleitet von möglichst viel Öffentlichkeitsarbeit (das wäre dazu zwingend nötig), dann könnte vielleicht ein Umdenken einsetzen!
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[...]
Ich war damals nicht der einzige, der jeden Freitag 18:00 Uhr per Email beim HZA einen Sud für das Wochenende angekündigt, brav am Montag früh die 2075 hinterhergeschickt und die 1,05€ überwiesen hat. Für das Amt hieß das 50x im Jahr meine Akte anfassen, 50x die 1,05€ verbuchen - alles für 52€ Einnahmen im Jahr.

[...]
Die größten Bremser in dieser Zollscheiße sind die Hobbybrauer selber.

Cheers, Ruthard
Vermutlich hast Du mit dem letzten Satz recht, Ruthard. Ich hatte das auch nicht so richtig auf dem Schirm, was du vorhattest.

Wie könnte man aber nun vorgehen, um hier was zu organisieren? Vielleicht so:

Erst mal Teilnehmerliste sammeln über ein Google-Doc oder Doodle. 50-100 Teilnehmer wären wünschenswert. Das könnte so bis Ende Februar abgeschlossen sein - dann sieht man auch, wie viele tatsächlich bereit sind.

Dann wird als nächster Schritt ein oder zwei Monate lang (z.B. April/Mai) alles, und zwar wirklich alles beim Zoll angemeldet und versteuert. Ganz besonders aufwändig für den Zoll dürften Kleinstmengen sein, die man über Geschenke, Treffen etc. in den Verkehr bringt. Oder man meldet vorsorglich für jedes Wochenende einen Sud an, auch wenn man nicht braut und zieht dann wieder zurück. Da dürfte dann ganz schön was an Anträgen zusammenkommen bei genügend Teilnehmern.

Öffentlichkeitsarbeit: ich glaube, es ist zwingend nötig, dass man gleichzeitig an die Öffentlichkeit geht: z.B. Artikel im Braumagazin, mglw. bei Hopfenhelden, FAZ-Blog Uwe Ebbinghaus. Edit: ich hatte gar nicht mitbekommen, dass bei der HBCon auch was mit der Presse laufen soll, aber da könnte man das natürlich gleich öffentlich ankündigen, am besten gleich verbunden mit konkreten "Vorschlägen" (die natürlich in Wahrheit Forderungen sind), wie das zukünftig laufen soll.

Dann nach ein oder zwei Monaten mit der Aktion pausieren und nach einem weiteren Monat wieder aufnehmen. Das so lange wiederholen, bis sich was tut.

So könnte da vielleicht was daraus werden. Was meint Ihr?
Brauwolf hat geschrieben: Samstag 9. Februar 2019, 13:14
Wo ich da reininterpretieren soll, dass der Genuss desselben im Keller bei geschlossenem Rolladen stattzufinden hat, weiss ich grad auch nicht.
Nach Meinung des HZA Kiel ist das so. Deswegen sollen wir auch diesen öminösen Versteuerungsnachweis beim Transport nach Romrod mitführen.

Cheers, Ruthard
So isses! Hat denn jemand nicht mitbekommen, was beim Störtebeker-Wettbewerb 2017 lief re HZA Kiel?
Edit: und warum 2018 m.W. sehr auf die Anmeldungen geachtet wurde.
@hkpdererste: bitte lies Dich mal in die entsprechenden Threads ein.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#347

Beitrag von Johnny H »

Wie könnte man nun vereinheitlichte "Vorschläge" für eine zukünftige Zollpraxis formulieren? Ist nicht sehr durchdacht, aber vielleicht als Anfang:

1) Völliger Wegfall jeglicher Anmeldung oder Versteuerung für Haus- und Hobbybrauer unterhalb einer Freimenge von xl p.a. pro Haushalt.
2) Oberhalb der Freimenge von xl einmalig pro Jahr Meldepflicht und Versteuerung
3) Die Inverkehrbringung von Kleinstmengen bzw. rein für die Pflege des Brauchtums ohne Gewinnerzielungsabsicht wird ebenfalls von jeglicher Steueraufsicht befreit (damit wären dann auch Treffen und Wettbewerbe aus dem Schneider)
4) Hobbybrauer sind zur Eigendokumentation der Sude verpflichtet. Diese Eigendokumentation kann in zu begründenden Fällen durch den Zoll stichprobenartig in schriftlicher Form eingefordert werden.

Oder gibt es schon von jemand anders (Ruthard?) dazu Vorlagen? Man muss ja nicht das Rad jedes Mal neu erfinden...
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#348

Beitrag von Ruthard »

Die perfekte Vorlage bietet die EU mit der "Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke"
daraus:
Abschnitt I Bier, Artikel 6
"Die Mitgliedstaaten können vorbehaltlich der von ihnen zur einfacheren Anwendung der Steuerbefreiung festgelegten Modalitäten das von einer Privatperson gebraute Bier, das von dieser Person, von ihren Familienangehörgen oder ihren Gästen verbraucht wird, von der Verbrauchsteuer befreien, sofern dabei kein Verkauf stattfindet."
Österreich hat dies 1:1 umgesetzt, nur Deutschland zickt rum mit kleinlichen Kontrollen und Meldepflichten, alles wegen Centbeträgen.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#349

Beitrag von brauflo »

Brauwolf hat geschrieben: Samstag 9. Februar 2019, 14:22 Die perfekte Vorlage bietet die EU mit der "Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke"
...
Österreich hat dies 1:1 umgesetzt, nur Deutschland zickt rum mit kleinlichen Kontrollen und Meldepflichten, alles wegen Centbeträgen.

Cheers, Ruthard
:Ahh
Hey, darauf beruht das zolltechnisch entspannte Hobbybrauerleben der Nachbarn!
Kannte ich noch nicht, die Richtlinie...
...warum sollten wir uns mit weniger zufrieden geben!?
________________________________________________________________

... wollte ich immer schon mal machen...


Meine Vorstellung:
viewtopic.php?p=184866#p184866
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#350

Beitrag von Johnny H »

Ja, finde ich auch gut.

Kurz und knackig, und dabei ohne die in Deutschland nahezu unbegrenzt und ungebremst wildwuchernden Einzel- und Sonderfallregelungen.

Ist auch der Öffentlichkeit leicht zu verkaufen: Harmonisierung, EU etc.
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
(E. Jalowetz, Pilsner Bier im Lichte von Praxis und Wissenschaft, 1930)
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