Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

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rotespony
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Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#1

Beitrag von rotespony »

Hallo zusammen,

hat schon jmd. seine Braustätte für den betrieblichen Verkauf von Bier abnehmen lassen und dafür eine Übersicht zu betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen erstellt?

Hat jemand dafür ein Dokument, eine Vorlage etc., die er teilen würde?

Danke für eure Hilfe und VG :Drink
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Sebasstian
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#2

Beitrag von Sebasstian »

rotespony hat geschrieben: Sonntag 10. Februar 2019, 17:37 Hallo zusammen,

hat schon jmd. seine Braustätte für den betrieblichen Verkauf von Bier abnehmen lassen und dafür eine Übersicht zu betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen erstellt?

Hat jemand dafür ein Dokument, eine Vorlage etc., die er teilen würde?

Danke für eure Hilfe und VG :Drink
Hallo Rotes Pony,
ich hab das noch nicht gemacht, weil ich noch eine Weile mit den Baumaßnahmen des entsprechenden Sudhauses beschäftigt bin. Aber ich bin auch dabei mich zu belesen und habe z.B. hier ganz interessante Hinweise gefunden: ab Seite 15

Außerdem hier zwei ältere Forum-Threads zum Thema:
https://hobbybrauer.de/modules.php?name ... &tid=22880
https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... 70#p213370

Forumsmitglieder, die sich aktuell oder vor nicht allzu langer Zeit mit dem Thema beschäftigen/beschäftigt haben und event. zum Erfahrungsaustusch per PN bereit wären: ChrissiChris und Felix83

Viele Grüße,
Sebastian
Grüße,
Sebastian
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Felix83
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#3

Beitrag von Felix83 »

Ich weiss jetzt nicht genau was "Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen" sind ehrlichgesagt. Das ist bei meiner Lebensmittelaufsicht alles sehr locker. Ich hab, bevor ich irgendwas gemacht hab, den Typ kommen lassen und der hat mir genau erklärt, was wie aussehen muss. Das hab ich dann umgesetzt.

Irgendwann kam er mal und hat geschaut ob alles sauber ist (Boden war ehrlichgesagt nicht top, war ihm wurscht), mir n Zettel in die Hand gedrückt und das wars.
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#4

Beitrag von secuspec »

Felix83 hat geschrieben: Sonntag 10. Februar 2019, 18:44 Ich weiss jetzt nicht genau was "Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen" sind ehrlichgesagt. Das ist bei meiner Lebensmittelaufsicht alles sehr locker. Ich hab, bevor ich irgendwas gemacht hab, den Typ kommen lassen und der hat mir genau erklärt, was wie aussehen muss. Das hab ich dann umgesetzt.

Irgendwann kam er mal und hat geschaut ob alles sauber ist (Boden war ehrlichgesagt nicht top, war ihm wurscht), mir n Zettel in die Hand gedrückt und das wars.
Alter Falter! Das ist großartig geworden. :thumbup
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#5

Beitrag von bierhistoriker.org »

rotespony hat geschrieben: Sonntag 10. Februar 2019, 17:37 Hallo zusammen,

hat schon jmd. seine Braustätte für den betrieblichen Verkauf von Bier abnehmen lassen und dafür eine Übersicht zu betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen erstellt?

Hat jemand dafür ein Dokument, eine Vorlage etc., die er teilen würde?

Danke für eure Hilfe und VG :Drink
Google mal das Stichwort "HACCP" - es gibt eine Menge Gratis-Vorlagen, vermutlich geht das in die Richtung....

Cheers


Jürgen
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#6

Beitrag von Felix83 »

Dankööö @ secuspec! :)

Ums zusammenzufassen, hab gerade nochmal geschaut, was die Vorgaben waren.

Bodenfliesen Rutschhemmend r12
Bodenablauf
Abluft
Möbel drunter wischbar
Wände und Decke abwaschbar. Hab Fließen und Decke ist abwaschbare Tapete
Fliegengitter am Fenster
Doppelwaschbecken (zum Hände waschen)
Licht muss Spritzwasserschutzgehäuse haben
Steckdosen auch alle mit der Klappe
Mühlenraum muss auch abwaschbar sein, da hab ich so ne spezielle Farbe genommen.
Eigentlich müsste noch ein Waschbecken in den Mühlenraum, aber da da eh nie mit Wasser hantiert wird (das wär ja der super GAU) hat er drauf verzichtet.


Das wars
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#7

Beitrag von Malzwein »

Den "Gesundheitsnachweise für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben" müsst ihr aber alle machen? Zu mindest bei mir wurden da solche Basics erläutert.

Ansonsten wurde hier schon mehrfach gesagt, dass die Maßgaben der einen Behörde nicht ohne weiteres auf eine andere Übertragen werden kann. Dazu gibt es viel zu viel regionale Unterschiede.
Gruß Matthias

Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#8

Beitrag von §11 »

Malzwein hat geschrieben: Montag 11. Februar 2019, 17:02 Den "Gesundheitsnachweise für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben" müsst ihr aber alle machen? Zu mindest bei mir wurden da solche Basics erläutert.

Ansonsten wurde hier schon mehrfach gesagt, dass die Maßgaben der einen Behörde nicht ohne weiteres auf eine andere Übertragen werden kann. Dazu gibt es viel zu viel regionale Unterschiede.
Die Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz kann dir aber auch jeder Hausarzt austellen und sogar so Stuemper wie ich sind dazu berechtigt. Das solche "Basics" erlaeutert werden ist eher die Ausnahme als die Regel.

Jan
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#9

Beitrag von §11 »

Zumal die Belehrung IMHO in der Brauerei gar nicht noetig ist.
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#10

Beitrag von Malzwein »

Hier werden Brauereien und das Gesundheitsamt als ausführende Behörde explizit genannt: https://kostenblick.de/was-kostet-ein-g ... tszeugnis/

Vielleicht gibt es regionale Unterschiede?
Gruß Matthias

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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#11

Beitrag von §11 »

Malzwein hat geschrieben: Montag 11. Februar 2019, 17:30 Hier werden Brauereien und das Gesundheitsamt als ausführende Behörde explizit genannt: https://kostenblick.de/was-kostet-ein-g ... tszeugnis/

Vielleicht gibt es regionale Unterschiede?
Der Quelle wuerde ich jetzt so nicht wirklich viel Vertrauen entgegenbringen. Ein Gesundheitszeugnis gibt es nicht mehr. Das wurde am 31.12.2000 abgeschafft. Damals waren noch Stuhlproben und Lungenaufnahmen vorgeschrieben.

Seit dem 1.1.2001 gilt das InfektionsSchutzgGesetz und das schreibt eine Unterweisung vor wenn man mit:
privaten hauswirtschaftlichen Bereich.

(2) Lebensmittel im Sinne des Absatzes 1 sind 1.
Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
2.
Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
3.
Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
4.
Eiprodukte
5.
Säuglings- und Kleinkindernahrung
6.
Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
7.
Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
8.
Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
9.
Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr.
hantiert.

Gruss

Jan
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#12

Beitrag von bwanapombe »

Ich weiß nicht, ob sie in Brauereien nötig ist, aber ich mußte mir mal eine Erstbelehrung für VHS-Braukurse (Land Brandenburg; 25 EUR) beim Gesundheitsamt besorgen. Die Folgebelehrungen kann jemand von der VHS machen. Ein Selbständiger kann sich auch selbst die Folgebelehrung erteilen. Ob das letzlich wirklich nötig war, weiß ich nicht.

Wenn man die Erstbelehrung hat, darf man auch Bier an Publikum ausschenken. Braucht man immer mal.

Dirk
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#13

Beitrag von Malzwein »

Die Intension des Gesetzes ergibt sich ja auch aus dem Namen: Infektionsschutzgesetz. Ich hatte das seinerzeit so verstanden, dass das auch in der Brauerei notwendig ist (ob das daran lag, dass es um eine Braugaststätte handelt, sei mal dahingestellt). Und ich hatte das Glück, auch etwas über HACCP zu erfahren.

(Frage: Was sind eigentlich Nahrungshefen? (steht so im Gesetz))
Gruß Matthias

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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#14

Beitrag von StofföMax »

Felix83 hat geschrieben: Montag 11. Februar 2019, 16:36 Dankööö @ secuspec! :)

Ums zusammenzufassen, hab gerade nochmal geschaut, was die Vorgaben waren.

Bodenfliesen Rutschhemmend r12
Bodenablauf
Abluft
Möbel drunter wischbar
Wände und Decke abwaschbar. Hab Fließen und Decke ist abwaschbare Tapete
Fliegengitter am Fenster
Doppelwaschbecken (zum Hände waschen)
Licht muss Spritzwasserschutzgehäuse haben
Steckdosen auch alle mit der Klappe
Mühlenraum muss auch abwaschbar sein, da hab ich so ne spezielle Farbe genommen.


Eigentlich müsste noch ein Waschbecken in den Mühlenraum, aber da da eh nie mit Wasser hantiert wird (das wär ja der super GAU) hat er drauf verzichtet.


Das wars
Hallo Felix

müssen das Fliesen am Boden sein? Oder geht da auch anderer rutschfester Belag? Zb Industrieboden, welcher rutschfest ist?

Grüße Max
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#15

Beitrag von §11 »

Malzwein hat geschrieben: Montag 11. Februar 2019, 19:31 Die Intension des Gesetzes ergibt sich ja auch aus dem Namen: Infektionsschutzgesetz. Ich hatte das seinerzeit so verstanden, dass das auch in der Brauerei notwendig ist (ob das daran lag, dass es um eine Braugaststätte handelt, sei mal dahingestellt)
Genau. Hier legit der Hase im Pfeffer. Das Gesetz beschaeftigt sich (sehr einseitig) mit der Gefahr die durch Lebensmittel hervorgeht, die Krankheitserreger uebertragen koennen. Als typisches Beispiel, wenn ich Salmonellen Auscheider bin und mir nach dem Lokusbesuch die Finger nicht wasche und danach Eiprodukte mit der Hand verarbeite. Damit werden Salmonellen auf die Eier uebertragen, koennen sich da vermehren und den Verbraucher infizieren.

In Bier wachsen aber die Ereger der Krankheitserreger nicht die das Gesetz eindaemmen soll:
an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E erkrankt oder dessen verdächtig sind,
2.
an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können,
3.
die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia coli oder Choleravibrionen ausscheiden,
Das heist selbst wenn ich an diesen Krankheiten leide, besteht in der Brauerei keine Gefahr das ich diese ueber das Bier auf andere Menschen uebertrage.

Schoene Gruesse

Jan
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#16

Beitrag von Malzwein »

StofföMax hat geschrieben: Montag 11. Februar 2019, 20:09
Hallo Felix

müssen das Fliesen am Boden sein? Oder geht da auch anderer rutschfester Belag? Zb Industrieboden, welcher rutschfest ist?

Grüße Max
DAS kann dir nur deine zuständige Behörde sagen. Fliesen sind z.B. nicht per Gesetz Pflicht, es gibt auch Kunstharzböden speziel für die Lebensmittelindustrie. Ebenso kenne ich gewerbliche Brauräume ohne Bodenabfluss. Bodenbelag wo etwas drunter fließen kann, könnte ich mir aber als NoGo vorstellen.

Ich schätze mal hier gibt es ähnlich wie bei der Besteuerung von Hobbybrauern Spielräume und Interpretationsmöglichkeiten.
Gruß Matthias

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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#17

Beitrag von bwanapombe »

§11 hat geschrieben: Montag 11. Februar 2019, 20:16
Das heist selbst wenn ich an diesen Krankheiten leide, besteht in der Brauerei keine Gefahr das ich diese ueber das Bier auf andere Menschen uebertrage.
Meine Braukurse finden in Küchen statt, wo sonst auch Speisen zubereitet werden. Das würde Sinn ergeben. Ich komme ja mit den Gerätschaften in der Küche in Berührung. Beim reinen Bierausschank sollte dann allerdings keine Belehrung nötig sein. Wahrscheinlich kennen die Behörden diese Feinheiten auch nicht genau genug.

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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#18

Beitrag von Felix83 »

StofföMax hat geschrieben: Montag 11. Februar 2019, 20:09
Hallo Felix

müssen das Fliesen am Boden sein? Oder geht da auch anderer rutschfester Belag? Zb Industrieboden, welcher rutschfest ist?

Grüße Max
Wie schon von Matthias gesagt. Muss rutschfest sein und es darf nix drunter fließen. Die Fließen haben bei mir nur am meisten Sinn ergeben.
Bodenablauf war auch Pflicht bei mir. Brauchte ich aber eh zur Reinigung des Brewtowers.
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#19

Beitrag von Chrissi_Chris »

Malzwein hat geschrieben: Montag 11. Februar 2019, 20:33
StofföMax hat geschrieben: Montag 11. Februar 2019, 20:09
Hallo Felix

müssen das Fliesen am Boden sein? Oder geht da auch anderer rutschfester Belag? Zb Industrieboden, welcher rutschfest ist?

Grüße Max
DAS kann dir nur deine zuständige Behörde sagen. Fliesen sind z.B. nicht per Gesetz Pflicht, es gibt auch Kunstharzböden speziel für die Lebensmittelindustrie. Ebenso kenne ich gewerbliche Brauräume ohne Bodenabfluss. Bodenbelag wo etwas drunter fließen kann, könnte ich mir aber als NoGo vorstellen.

Ich schätze mal hier gibt es ähnlich wie bei der Besteuerung von Hobbybrauern Spielräume und Interpretationsmöglichkeiten.

Moin,

Ganz genau so ist es, das bei Felix ist natürlich absolut an alles gedacht, damit kann eigentlich keine Aufsicht mehr rum motzen...
leider ist das alles wieder Ansichtssache... und liegt im Ermessen des Begutachters!
Ich habe schon abgenommene Brauräume gesehen ohne Bodenablauf, offene Steckdosen, ohne Habdwaschbecken ... und nichtmal gefliest...Auch über Edelstahl streiten sich die Meinungen. Im Grunde gibt es sogar abgenommene Haushaltsküchen.

Das ist leider genau das selbe leidige Thema wie die Zoll Geschichte.

Am besten hier einmal beim zuständigen Amt anrufen und eine Begehung vereinbaren. Dann schauen die netten Herrschaften zusammen mit dir was nötig ist und was nicht.

LG Chris
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#20

Beitrag von Malzwein »

Hier steht eigentlich das Wichtigste drin:

https://www.hk24.de/blob/hhihk24/produk ... b-data.pdf
Gruß Matthias

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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#21

Beitrag von StofföMax »

Chrissi_Chris hat geschrieben: Dienstag 12. Februar 2019, 07:48
Malzwein hat geschrieben: Montag 11. Februar 2019, 20:33
StofföMax hat geschrieben: Montag 11. Februar 2019, 20:09
Hallo Felix

müssen das Fliesen am Boden sein? Oder geht da auch anderer rutschfester Belag? Zb Industrieboden, welcher rutschfest ist?

Grüße Max
DAS kann dir nur deine zuständige Behörde sagen. Fliesen sind z.B. nicht per Gesetz Pflicht, es gibt auch Kunstharzböden speziel für die Lebensmittelindustrie. Ebenso kenne ich gewerbliche Brauräume ohne Bodenabfluss. Bodenbelag wo etwas drunter fließen kann, könnte ich mir aber als NoGo vorstellen.

Ich schätze mal hier gibt es ähnlich wie bei der Besteuerung von Hobbybrauern Spielräume und Interpretationsmöglichkeiten.

Moin,

Ganz genau so ist es, das bei Felix ist natürlich absolut an alles gedacht, damit kann eigentlich keine Aufsicht mehr rum motzen...
leider ist das alles wieder Ansichtssache... und liegt im Ermessen des Begutachters!
Ich habe schon abgenommene Brauräume gesehen ohne Bodenablauf, offene Steckdosen, ohne Habdwaschbecken ... und nichtmal gefliest...Auch über Edelstahl streiten sich die Meinungen. Im Grunde gibt es sogar abgenommene Haushaltsküchen.

Das ist leider genau das selbe leidige Thema wie die Zoll Geschichte.

Am besten hier einmal beim zuständigen Amt anrufen und eine Begehung vereinbaren. Dann schauen die netten Herrschaften zusammen mit dir was nötig ist und was nicht.

LG Chris

Vielen Dank für eure Antworten :thumbup
Wir haben unseren Brauraum auch so gebaut, daß einer eventuellen Abnahme so wenig wie möglich entgegensteht...haben aber statt Fliesen Expoxidharz verwendet und die Wände und Decken mit Lebensmittel zugelassener farbe gestrichen. Bodenablauf ist auch vorhanden, ich denke bei mir würds vor allem am nicht vorhandenen Zweitwaschbecken scheitern...und ich hab nur Kaltwasser in der Leitung... Warmwasser mach ich mit einem alten Wurstkessel :Pulpfiction

Grüße Max
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#22

Beitrag von diapolo »

ich denke bei mir würds vor allem am nicht vorhandenen Zweitwaschbecken scheitern...und ich hab nur Kaltwasser in der Leitung... Warmwasser mach ich mit einem alten Wurstkessel :Pulpfiction

Grüße Max
Leider ist es, zumindet bei meinem Veterenäramt so, dass kalt- UND Warmwasser am Handwaschbecken vorhanden sein MUSS. Ebenso in den Sanitärräumen. Und bei mir ist es auch so, dass zwei Becken vorhanden sein MÜSSEN.

Am besten das Amt im Vorfeld kontaktieren und eine Besichtigung vereinbaren. Dadurch können teure Umbauten und Nichtabnahmen verhindert werden.

Mfg

Bernd
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#23

Beitrag von StofföMax »

diapolo hat geschrieben: Mittwoch 13. Februar 2019, 21:26
ich denke bei mir würds vor allem am nicht vorhandenen Zweitwaschbecken scheitern...und ich hab nur Kaltwasser in der Leitung... Warmwasser mach ich mit einem alten Wurstkessel :Pulpfiction

Grüße Max
Leider ist es, zumindet bei meinem Veterenäramt so, dass kalt- UND Warmwasser am Handwaschbecken vorhanden sein MUSS. Ebenso in den Sanitärräumen. Und bei mir ist es auch so, dass zwei Becken vorhanden sein MÜSSEN.

Am besten das Amt im Vorfeld kontaktieren und eine Besichtigung vereinbaren. Dadurch können teure Umbauten und Nichtabnahmen verhindert werden.

Mfg

Bernd

Hallo Bernd,

ich denke auch, dass ich Warmwasser bräuchte. Allerdings machen wir uns aktuell keine Gedanken, das ganze anzumelden. Sollte das mal bei uns soweit sein, schalte ich das Amt natürlich ein, obwohl es schwierig werden wird, Warmwasser in unsere Scheune zu kriegen, denke da müssten wir dann mit nem Boiler arbeiten...

Grüße Max
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#24

Beitrag von Malzwein »

Schaut eigentlich jemand in verlinkte Dokumente?

Da steht z.B. drin:

"Gibt es in Ihrer Küche keinen Bodenablauf, kann auch eine
Handwaschbecken-Schmutzwasserausgusskombination
verwendet werden."

"Räume, in denen Lebensmittel hergestellt oder behandelt
werden, müssen die Grundformel erfüllen (glatt, leicht zu
reinigen und ggf. zu desinfizieren). Wichtig hierbei ist, dass
lebensmitteltaugliche Materialien verwendet werden und die
Beschaffenheit so ist, dass Verschmutzungen nicht leicht
entstehen oder anhaften können."

"Die Handwaschbecken müssen über fließend heiß und kalt Wasser
verfügen. Ein professioneller Seifenspender und ein
Einweghandtuchspender sind ebenfalls anzubringen. Dazu gehört ein
Müllbehälter für die Einweghandtücher."

Das Dokument ist von der HK Hamburg und betrifft Hamburg. Im Detail kann es natürlich je nach Bundesland und Region anders sein. Deshalb: NACHFRAGEN (und nicht automatisch jede Forderung akzeptieren (Bsp. Fliesen), ist halt wie beim Zoll...)
Gruß Matthias

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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#25

Beitrag von Kptn_Chaos »

Moin Zusammen,

ich kann auch nur sagen: Sprecht im Vorfeld mit den zuständigen Behörden.
Bei mir reichten Fliesen und zu reinigende Wände. Das Ganze in Verbindung mit einer, dafür aber genauen, Auflistung der Reinigungsprozeduren mit Angabe der verwendeten Mitteln (HACCP?).
Weder Bodenablauf noch Handwaschbecken waren nötig. Es gibt die eine und andere Sache die trotz Vorschriften im Ermessungsspielraum des Begutachters liegt.

Morgen ist wieder Brautag :-)

Grüße,
Maddin
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen

#26

Beitrag von Pman »

Kptn_Chaos hat geschrieben: Freitag 15. Februar 2019, 10:18 ich kann auch nur sagen: Sprecht im Vorfeld mit den zuständigen Behörden.
Bei mir reichten Fliesen und zu reinigende Wände. Das Ganze in Verbindung mit einer, dafür aber genauen, Auflistung der Reinigungsprozeduren mit Angabe der verwendeten Mitteln (HACCP?).
Weder Bodenablauf noch Handwaschbecken waren nötig. Es gibt die eine und andere Sache die trotz Vorschriften im Ermessungsspielraum des Begutachters liegt.
Word!
Bis denne,
Pitt.
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