Petition Pet 2-19-08-6132-008924

Alle rechtlichen Fragen rund ums Brauen
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AxelS
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Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#1

Beitrag von AxelS »

Heute kam der Bescheid zu meiner Petition:
Petition.pdf
(260.22 KiB) 348-mal heruntergeladen
Erwartungsgemäß wurde sie abgeschlossen. Mich interessierte vor allem die Begründung...
Jetzt kann natürlich jeder aus so einer Begründung herauslesen, was er meint. Ich bin kein Jurist, aber für mich steht da, dass es einen Unterschied gibt zwischen Privatbrauern und kleinen Brauereien (welche Ermäßigungen bekommen), dass Hobbybrauer nicht verpflichtet sind, ihre Brauvorgänge zu dokumentieren und dass die Pauschale von 12°P pro Braugang (auf Antrag) eine Erleichterung darstellt.

Also ich meine, es verstanden zu haben. :Wink Und Ihr? :Greets

:Drink
Axel
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
(John Ruskin 1819-1900)
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Malzwein
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#2

Beitrag von Malzwein »

Welche Rechtswirksamkeit hat die Aussage des Petitionsausschusses? Ausgedruckt hätte ich mit dem Text bestenfalls Klopapier produziert.
Gruß Matthias

Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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§11
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#3

Beitrag von §11 »

AxelS hat geschrieben: Donnerstag 16. Mai 2019, 17:36 Heute kam der Bescheid zu meiner Petition: Petition.pdf Erwartungsgemäß wurde sie abgeschlossen. Mich interessierte vor allem die Begründung...
Jetzt kann natürlich jeder aus so einer Begründung herauslesen, was er meint. Ich bin kein Jurist, aber für mich steht da, dass es einen Unterschied gibt zwischen Privatbrauern und kleinen Brauereien (welche Ermäßigungen bekommen), dass Hobbybrauer nicht verpflichtet sind, ihre Brauvorgänge zu dokumentieren und dass die Pauschale von 12°P pro Braugang (auf Antrag) eine Erleichterung darstellt.

Also ich meine, es verstanden zu haben. :Wink Und Ihr? :Greets

:Drink
Axel
Es stimmt das ein Hobbybrauer keine Dokumentationspflicht hat. Warum auch.

Ja, es gibt einen Unterschied zwischen einer gewerblichen Brauerei (unabhaengig von der Groesse) und einer Privatperson.

Gruss

Jan
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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ggansde
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#4

Beitrag von ggansde »

Malzwein hat geschrieben: Donnerstag 16. Mai 2019, 17:43 Welche Rechtswirksamkeit hat die Aussage des Petitionsausschusses? Ausgedruckt hätte ich mit dem Text bestenfalls Klopapier produziert.
Moin,
der Zoll besteht im Rahmen der Steuerüberwachung jedoch auf dem Führen von Aufzeichnungen, Sammeln von Quittungen etc. Das widerspricht diesem Schreiben.
VG, Markus
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"Durst ist schlimmer als Heimweh"
Insofern dieser Beitrag nicht durch MOD MODE ON gekennzeichnet ist, enthält er lediglich die Meinung eines gewöhnlichen Benutzers
uli74
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#5

Beitrag von uli74 »

Hallo Markus,

was wenn ich keine Aufzeichnungen oder Quittungen vorlegen kann, falls der Zoll mal reinschaut?

Könnt ja sein dass ich die verschlampert habe...
Gruss

Uli
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Ruthard
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#6

Beitrag von Ruthard »

uli74 hat geschrieben: Donnerstag 16. Mai 2019, 18:39 Hallo Markus,

was wenn ich keine Aufzeichnungen oder Quittungen vorlegen kann, falls der Zoll mal reinschaut?

Könnt ja sein dass ich die verschlampert habe...
Dann wirst du geschätzt und die Hütte ist weg.

Cheers, Ruthard
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Ruthard
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#7

Beitrag von Ruthard »

Eigentlich müßig, über die Petition zu diskutieren. Das Ergebnis war zu erwarten und lässt sich anhand der bestehenden Vorschriften sogar begründen.
Natürlich zitiert der Petitionsausschuss nur, was für seine Argumentation nützlich ist, nämlich den Artikel 4 der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19.Oktober 1992:
(1) Die Mitgliedstaaten können auf Bier, das von kleinen unabhängigen Brauereien gebraut wird, ermässigte Steuersätze, die je nach Jahresausstoß der betreffenden Brauereien gestaffelt werden können, unter folgenden Voraussetzungen anwenden:
- die ermässigten Steuersätze gelten nicht für Unternehmen, die jährlich mehr als 200 000 hl Bier herstellen;
- die ermässigten Steuersätze, die den Mindestsatz unterschreiten können, dürfen nicht um mehr als 50 % unter dem normalen nationalen Verbrauchsteuersatz liegen.
(2) Zum Zwecke der Anwendung der ermässigten Steuersätze gilt als "kleine unabhängige Brauerei" eine Brauerei, die rechtlich und wirtschaftlich von einer anderen Brauerei unabhängig ist, Betriebsräume benutzt, die räumlich von denen anderer Brauereien getrennt sind, und kein Lizenznehmer ist. Sofern zwei oder mehrere kleine Brauereien zusammenarbeiten und deren gemeinsamer Jahresausstoß 200 000 hl nicht übersteigt, können diese Brauereien jedoch als eine einzige kleine unabhängige Brauerei behandelt werden.
Ermäßigungen kann es also für kleine Brauereien geben. Im Umkehrschluss heißt das, dass es für private Brauer keine Ermäßigung gibt, weil sie eben keine Brauerei sind.

Viel interessanter ist in diesem Zusammenhang der Artikel 6 der genannten Richtlinie:
Die Mitgliedstaaten können vorbehaltlich der von ihnen zur einfacheren Anwendung der Steuerbefreiung festgelegten Modalitäten das von einer Privatperson gebraute Bier, das von dieser Person, von ihren Familienangehörgen oder ihren Gästen verbraucht wird, von der Verbrauchsteuer befreien, sofern dabei kein Verkauf stattfindet.
Die Richtlinie lässt somit zu, dass privat gebrautes Bier völlig von der Steuer befreit wird - Österreich macht das sogar vor, es funktioniert also.
Eine Befreiung war aber nicht Begehr des Petenten, sondern nur eine Ermäßigung - somit zu kurz geschossen und wieder mal gegen den Wind gepinkelt.

Cheers, Ruthard
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DrG
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#8

Beitrag von DrG »

Interessant ist, dass duch die Formulierung in der BierStV großer Interpretationsbedarf entsteht, was denn "zum eigenen Verbrau" bedeutet.
Ist das im Sinne des Artikel 4 der EU-Richtlinie zu deuten (Selbst, Familie, Gäste) oder im SInne einiger HZA, die das zum Teil im eigenen Ermessen soweit eingrenzen, dass das Bier nicht nur im eigenen Haushalt hergestellt, sondern auch nur dort selbst verbraucht werden darf.
Anscheinend scheint es hierzu keine allgemeine Verwaltungsvorschrift zu geben, die die BierStV hierzu konkretisiert.
Dem Staat würde insgesamt wirklich kein Schaden entstehen, wenn man die Steuerfreiheit auf alles ausweiten würde, was nicht verkauft wird, zumal ich ja Apfelsaft in praktisch beliebiger Menge steuerfrei zu Cider vergären könnte, wenn ich denn wollte....
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#9

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Das ist ein paradoxes Thema. Der Zollmann, der mich zuhause überrascht hat, hat es mir so erklärt ...
Zitat Zollmann aus Kiel:
Schuld sind die Bayern! Wein, Schaumwein und was sonst noch alles im privaten Bereich durch Fermentation hergestellt werden kann, fällt unter die Alkoholsteuer. Die Alkoholsteuer ist in der Hand des Bundes. Der Bund will keine Arbeit mit Eurobeträgen. Darum haben sie das private herstellen dieser Produkte steuerfrei gemacht. Wäre beim Bier auch so gewesen, würde es keine Bayern geben. Klar... die Bayern brauen und saufen viel Bier. Die hatten Angst, das Bier unter die bundesweite Alkoholsteuerregelung fallen zu lassen. Wären ja regional erhebliche Einnahmen verloren gegangen. Wegen deren Einfluss und Meuterei wurde für Bier die Biersteuer erfunden und in Länderhand abgegeben. Würde Bier unter die bundeshoheitliche Alholohsteuer fallen, würde ich heute nicht vor ihrer Tür stehen müssen, Herr W. aus A ...

Heine Ahnung ob der so stimmt. Für mich klang es schlüssig ...

PS: Ich habe eigentlich nichts gegen Bayern. Alle die ich persönlich kennen lernen durfte waren überaus sympathische Menschen.
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#10

Beitrag von bwanapombe »

Ich würde auch nicht sagen "die" Bayern, sondern das Bayern oder die Brauerlobby haben sich da wirklich nachhaltig durchgesetzt und ein Denkmal in der Reichsgesetzgebung hinterlassen, an der wir heute noch knabbern.

Mit dem Aufkommen von Malzextrakt muß der Heimbrauer wirklich eine Bedrohung für die gewerblichen Brauer dargestellt haben. Aber wer hat heute noch Interesse an der Steueraufsicht für Heimbrauer? Da kann sich eigentlich nur der Apparat verselbständigt haben.

Ich denke, irgendwann wird auch der Käse gegessen sein, auch mit dem "RHG". Es ist nur eine Frage der Zeit und der Initiative.

Dirk
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Ruthard
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#11

Beitrag von Ruthard »

Wenn ein Vertreter des HZA Kiel sich zur Biersteuer äußert....

....sollte man das eigentlich ignorieren, weil es wie gewohnt von wenig Fachwissen geprägt ist. Hier die Schuld dem Land Bayern zu geben, ist einfach dreist. Wein ist übrigens auch gewerblich hergestellt steuerfrei - eine Errungenschaft der Winzer, die sich 1926 im sogenannten Winzeraufstand auf die Hinterfüße gestellt haben. Wogegen auch privat hergestellter Schaumwein der Sektsteuer unterliegt.

Also, Herr Z. aus K., wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!

Cheers, Ruthard
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#12

Beitrag von Ursus007 »

Schade, dass die Petition nicht greift, mir aber wurscht, weil ich keine 200l pro Jahr braue. Was das bedeutet, kennt ihr ... ;-)
ggansde hat geschrieben: Donnerstag 16. Mai 2019, 17:52 der Zoll besteht im Rahmen der Steuerüberwachung jedoch auf dem Führen von Aufzeichnungen, Sammeln von Quittungen etc.
Worauf begründet sich diese Aussage? Ich kenne kein Gesetz, was mich als Hobbybrauer verpflichtet, auch nur irgend etwas zu dokumentieren (insbesondere, um es irgendwelchen Behörden zur Kontrolle vorlegen zu können), bzw. irgendwelche Quittungen ablegen oder sammeln zu müssen. Was ist, wenn ich im Bio-Markt ein Glas Malzsirup und 10 Litern Wasser meines lokalen Stadtwerke-Wasserwerks und einer Hand voll gepflückten Hopfendolden vom Waldweg mit einem Würfel Hefe vom Feinkost-Albrecht zu einem alkoholischen Getränkl vergäre? Muß ich dann die Quittungen vom Discounter, dem Biomarkt und den Stadtwerken vorweisen? Könnte ich ja als Brotaufstrich, alkoholfreies Getränk oder Backzutat verwendet haben. Ich weiß nicht mal, ob ich verpflichtet bin, den STW-Gehalt zu bestimmen (glaube eher nicht, daher die Vereinfachung mit den 12 °P).

Trotzdem: Jede Zahlung von 1,20€ und deren "Prozessierung" finde ich affig, wobei ich generell nichts gegen die rechtmäßige Höhe der Steuer diesbezüglich einwenden mag. Eine Pauschalzahlung von einem petitionsgemäß vorgeschlagenen Betrag von "verarbeitungswürdigen" >5€ fände ich angemessen.

Nur meine Meinung, bin kein Rechtsanwalt und auch mit keinem verwandt oder verschwägert, nicht mal bekannt.

Ursus ... heute den 66sten Liter in 2019 für Eigenbedarf steuerfrei, sehr wohl aber angemeldet gebraut habend ...
Aus der Kehle dringt ein Schrei:
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Schullebernd
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#13

Beitrag von Schullebernd »

Hm, und ich wollte demnächst beim Zollamt anrufen und fragen, ob ich, wenn ich über die 200 Liter komme, nicht einfach einen 100l Sud anmelde und versteuere. Ob ich jetzt 5x20l braue oder einmal 100l ist doch egal. Ich dachte immer, denen geht es hauptsächlich um die Steuer.
Ich braue zur Zeit eher Testsude, um Hefen, Hopfengaben und Malze zu probieren. Da wird das dann schon nervig, jeden Sud einzeln anzumelden.
So wie ich die Begründung aus der Petition interpretiere, haben die Bewerter eher angenommen, dass es um eine weitere Steuervergünstigung als um eine Vereinfachung geht. Zumal hier der Vergleich zu Kleinstbrauereien so deutlich gezogen wird.
Ich hätte auch kein Problem damit, 10-15€ pauschal für jeden weiteren hl abzudrücken. Von daher müsste man fast den Versuch starten und eine neue Petition anstreben und dort vielleicht etwas mehr die Prozessvereinfachung hervorheben, als den zu zahlenden Betrag (kenne jetzt den originalen Petitionstext leider nicht)

@DerDerDasBierBraut / Jens
Du bist der Erste von dem ich gehört habe, dass der Zoll vorbei kam. Wie läuft das denn so ab?
Edit: Hab in dem anderen Thread eben gelesen, wie der Besuch ablief. Interessant...
Gruß Bernd
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#14

Beitrag von bwanapombe »

Schullebernd hat geschrieben: Montag 24. Juni 2019, 15:20 Hm, und ich wollte demnächst beim Zollamt anrufen und fragen, ob ich, wenn ich über die 200 Liter komme, nicht einfach einen 100l Sud anmelde und versteuere. Ob ich jetzt 5x20l braue oder einmal 100l ist doch egal. Ich dachte immer, denen geht es hauptsächlich um die Steuer.
Ich braue zur Zeit eher Testsude, um Hefen, Hopfengaben und Malze zu probieren. Da wird das dann schon nervig, jeden Sud einzeln anzumelden.
So wie ich die Begründung aus der Petition interpretiere, haben die Bewerter eher angenommen, dass es um eine weitere Steuervergünstigung als um eine Vereinfachung geht. Zumal hier der Vergleich zu Kleinstbrauereien so deutlich gezogen wird.
Ich hätte auch kein Problem damit, 10-15€ pauschal für jeden weiteren hl abzudrücken. Von daher müsste man fast den Versuch starten und eine neue Petition anstreben und dort vielleicht etwas mehr die Prozessvereinfachung hervorheben, als den zu zahlenden Betrag (kenne jetzt den originalen Petitionstext leider nicht)

...
Petitionstext kann man hier nachlesen:

https://www.openpetition.de/petition/on ... de_DE.utf8

Zu ersten Frage: Man hat Dir doch sicher was auf Deine (jährliche) Anmeldung als Hobbybrauer geantwortet. Das Verfahren würde ich einhalten.

Mir wurde auf meine jährliche Anmeldung immer mitgeteilt, daß Ich nicht jeden Sud einzeln melden muß auch nicht wenn die Freimenge von 200 Liter überschritten ist, sondern am Ende des Jahres berichte ich, wieviel ich gebraut habe. Sprich am 31.12 schaue ich mir meine Sude an und schicke die Daten, Mengen und Stammwürzegehalte ans HZA. In der Regel kommt da nichts zurück. Deshalb würde ich an Deiner Stelle noch mal nachlesen, was da steht.

Wenn ich allerdings Bier zu Lehrzwecken braue und das anmelde, bekomme ich immer eine Nummer und werde auch aufgefordert eine 2075 auszufüllen und den Betrag zu überweisen.

Beste Grüße,

Dirk
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#15

Beitrag von Schullebernd »

Für die ersten 2hl brauche ich auch nicht jeden Sud anmelden. Alles darüber muss ich laut Schreiben einzeln anmelden. Daher wollte ich dort anrufen und fragen ob es nicht auch als Sammel-Steuerabgabe am Ende des Jahres ginge.
Anscheinend geht das bei einigen HZAs ja. Ich werde es mal versuchen beim HZA Nürnberg.

Zur Petition: Habe diese mal durchgelesen. Die „Bewerter“ haben anscheinend echt die 6€ sehr ernst genommen und sich darauf eingeschossen, dass dies einer Steuervergünstigung gleich käme, was natürlich nicht gewollt ist von Regierungsseite. Daher bauen Sie in der Erklärung auch das Haus um die 6€ und gehen gar nicht erst auf die eigentliche Sache ein, nämlich der Vereinfachung des Steuerzahlvorgangs usw. Ich glaube wenn man denen nicht etwas wasserdichtes präsentiert und vorformuliert, dann hat man schlechte Karten.
Gruß Bernd
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#16

Beitrag von Ruthard »

Kann man diesen Scheiß mit den Petitionen bitte mal lassen? Wer glaubt, Petitionen würden den Bürger an der Macht beteiligen, hat nicht verstanden, wie Demokratie in unserem Land funktioniert.

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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#17

Beitrag von Schullebernd »

Das ist ja mal wieder eine klasse Antwort mit Potenzial zum "Warum bin ich da nicht drauf gekommen?".
Erkläre es uns doch mal, wie funktioniert sie denn, die Demokratie in Deutschland?
Gruß Bernd
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#18

Beitrag von Ruthard »

Schullebernd hat geschrieben: Dienstag 25. Juni 2019, 15:22 Erkläre es uns doch mal, wie funktioniert sie denn, die Demokratie in Deutschland?
Blättere mal in den Geschichtsbüchern, warum es keine Weinsteuer gibt - das wurde nicht durch Petitionen oder an der Wahlurne entschieden.

Cheers, Ruthard
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#19

Beitrag von Schullebernd »

[Ironie mode on ]
Ahh ja, wir sollten also alle auf die Straße gehen und Regierungsgebäude stürmen, damit die Biersteuer für Hobbybrauer vereinfacht wird... Na denn mal los Jungs!!!
[Ironie mode off]
Mal ehrlich hier geht es doch nicht um Menschen, die nicht nur wegen der hohen Steuern sondern vor allem auf Grund der allgemeinen schlechten Wirtschaftslage existenzbedroht sind und keinen anderen Ausweg mehr kennen, als zu rebellieren. Zumal das auch nicht der demokratische Ansatz ist.
Es geht um die Vereinfachung und mögliche Kosteneinsparung für Behörde und Bürger, ohne Steuereinnahmeverluste.

Wenn du nichts von Petitionen hältst, dann mach halt einfach nicht mit, aber halte andere doch nicht davon ab oder entmutige sie nicht, diesen Weg auszuprobieren.
Gruß Bernd
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#20

Beitrag von Ruthard »

Petitionen laufen immer nach dem gleichen Schema ab: Da wird irgendeine Formulierung online gestellt und etwa eine Woche vor Schluss der Unterschriftsfrist stellt der Petent fest, dass er erst 50 Unterschriften zusammen hat und versucht nun panikartig über alle möglichen Quellen noch Unterschriften zusammenzukratzen. Wenn er Glück hat, kommt er dann auf 450 Unterschriften. Der Petitionsausschuss schmettert das Ding ab, weil der Vorschlag auch bei bestem Wohlwollen mit den geltenden Gesetzen nicht in Einklang zu bringen ist. Meist scheitert die Angelegenheit schon daran, dass dem Petenten gar nicht bewusst ist, dass die Biersteuer Ländersache ist und der Bundestag nur begrenzt Einfluss auf Änderungen hat.
Um dem ganzen noch einen demokratischen Anstrich zu geben, wird die Petition im Paket mit anderen 49 Petitionen dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt, mit der Empfehlung, dem Vorschlag des Petitionsausschusses zu folgen und den ganzen Krempel in den Harz zu kicken. Donnerstags abends, wenn noch ein ein paar einsame Hanseln im Bundestag herumsitzen, weil sie den Zug ins Wochenende verpasst haben, werden die Pakete dann durchgepeitscht. Keiner der Gestalten kennt auch nur eine der 50 Petitionen, für die er die Hand hebt oder auch nicht.

Wenn jemand dann tatsächlich mal eine aussichtsreiche Aktion startet, heißt es lapidar: "Was wollen Sie eigentlich, vor Ihnen sind doch schon 7 Petitionen abgeschmettert worden!".

Deswegen: Petitionen sind Zeitverschwendung und in den meisten Fällen sogar kontraproduktiv.

Cheers, Ruthard
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Re: Petition Pet 2-19-08-6132-008924

#21

Beitrag von flying »

Ich schlage mal ganz spontan "Friday for Brewers"- Demos vor. Wenn dann die ganzen IT- Spezis, Werbestrategen, Außendienstler und hippe Freiberufler, die ihr gebuchtes Ticket auf Arche B durch eine sinnvolle "essentielle" Freizeitbeschäftigung wie die hobbymäßige Bierbereitung aufpeppen wollen, Freitags einfach streiken...? Das geht dann direkt an das Herz unserer Demokratie. Da wo der Taler im Säckel klimpert... :Grübel
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