Anzeige wegen Geruchsbelästigung
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- Posting Klettermax
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Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Hallo zusammen,
da beim Hopfenkochen die Dämpfe nach außen geleitet werden, bzw. ich auch im Sommer draußen auf der Terrasse mein Bier braue, könnte ein böser Nachbar beim zuständigen Ordnungsamt
theoretisch eine Beschwerde wegen Geruchsbelästigung einreichen. Beim Grillen mit Holzkohe soll es ja so sein, dass niemand durch den Rauch belästigt werden darf.
Wie sieht es eigendlich mit der rechtlichen Situation bei der Geruchsentwicklung durch das Hopfenkochen aus ?
Hat jemand schon schlechte Erfahrungen gemacht, oder haben wir vielleicht einen Juristen hier im Forum ?
Ich hab zwar keine bösen Nachbarn ( die trinken alle gerne Bier ) aber das Thema würde mich schon interessieren.
Gruß und gut Sud
Werner
da beim Hopfenkochen die Dämpfe nach außen geleitet werden, bzw. ich auch im Sommer draußen auf der Terrasse mein Bier braue, könnte ein böser Nachbar beim zuständigen Ordnungsamt
theoretisch eine Beschwerde wegen Geruchsbelästigung einreichen. Beim Grillen mit Holzkohe soll es ja so sein, dass niemand durch den Rauch belästigt werden darf.
Wie sieht es eigendlich mit der rechtlichen Situation bei der Geruchsentwicklung durch das Hopfenkochen aus ?
Hat jemand schon schlechte Erfahrungen gemacht, oder haben wir vielleicht einen Juristen hier im Forum ?
Ich hab zwar keine bösen Nachbarn ( die trinken alle gerne Bier ) aber das Thema würde mich schon interessieren.
Gruß und gut Sud
Werner
- Hopfen-Q
- Posting Klettermax
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Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
das kann man so absolut auch nicht sagen. Die Rechtsprechung beschäftigt sich regelmäßig mit dem Thema "Grillen". Die meisten Urteile gehen in die Richtung, dass ein Nachbar gelegentlich eine leichte Beeinträchtigung in Kauf nehmen muss, z.B. einmal im Monat nach vorheriger Ankündigung. Wobei auch andere Faktoren berücksichtigt werden, z.B. der mit dem Grillen oft einhergehende Lärm.Werner hat geschrieben:... Beim Grillen mit Holzkohe soll es ja so sein, dass niemand durch den Rauch belästigt werden darf.
Die Belästigung durch Brauen halte ich für vergleichsweise viel weniger störend. Ein gelegentliches Brauen sollte also kein Problem sein.
(disclaimer: bin kein Jurist, aber hab mich mit dem Grillthema schon mal auseinander gesetzt)
- Kurzhauber
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Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Bier brauen dürfte in die Kategorie "Kochen" fallen, auch wenn es erstmal ungewöhnlich erscheint. Genauso wie Essen zubereiten, Marmelade kochen, Kohlrouladen etc. Solange es unter den normalen Gebrauch fällt und zum eigenen Bedarf ist, dürfte hieraus kein Unterlassungsanspruch durch Dritte formulierbar sein; auch keine Mietminderung.
Gerüche muss man hinnehmen. Beim Grillen geht die Belästigung allerdings gerne über den normalen Gebrauch hinaus und von daher gibt es eine Vielzahl von Urteilen und Regelungen in Mietverträge bzw. für Hausgemeinschaften.
Bei gewerblichen Anlagen gelten andere Regeln (BImSchG).
Gruss, Bruno
Gerüche muss man hinnehmen. Beim Grillen geht die Belästigung allerdings gerne über den normalen Gebrauch hinaus und von daher gibt es eine Vielzahl von Urteilen und Regelungen in Mietverträge bzw. für Hausgemeinschaften.
Bei gewerblichen Anlagen gelten andere Regeln (BImSchG).
Gruss, Bruno
- tauroplu
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Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Also, bei sowas frag ich mich eigentlich immer: Wie lebt Ihr denn sonst so? Wenn Ihr Bratkartoffeln macht oder Reibeplätzchen, habt Ihr da auch Angst vor dem möglicherweise bösen Nachbarn? Kocht Ihr nur bei geschlossenem Fenster?
Sofern Du den ersten Brauvorgang im neuen Jahr ordnungsgemäß angezeigt hast, gibt es doch gar kein Problem. Das wäre ja das Einzige, was problematisch werden könnte, wenn der Nachbar sich belästigt fühlt, irgendwie mitbekommt, dass Du Bier braust und „vorsichtshalber“ mal ne Anzeige gegen Dich startet. Dann legst Du halt (wem auch immer) Deine mail mit der Brauanzeige vor (oder den Wisch, den Du vom HZA u.U. bekommst) und gut ist.
Wegen Geruchsbelästigung durch Hopfenkochen hast Du auf keinen Fall etwas zu befürchten.
Sofern Du den ersten Brauvorgang im neuen Jahr ordnungsgemäß angezeigt hast, gibt es doch gar kein Problem. Das wäre ja das Einzige, was problematisch werden könnte, wenn der Nachbar sich belästigt fühlt, irgendwie mitbekommt, dass Du Bier braust und „vorsichtshalber“ mal ne Anzeige gegen Dich startet. Dann legst Du halt (wem auch immer) Deine mail mit der Brauanzeige vor (oder den Wisch, den Du vom HZA u.U. bekommst) und gut ist.
Wegen Geruchsbelästigung durch Hopfenkochen hast Du auf keinen Fall etwas zu befürchten.
Beste Grüße
Michael
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Michael
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
- Ladeberger
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Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Das sind Dinge, die ausschließlich im Einzelfall geklärt werden können. Für wesentliche Immissionen kann sich im Nachbarrecht etwa ein Abwehranspruch aus § 906 BGB ergeben. Hierzu sind örtliche und räumliche Gegebenheiten, der Dauer und Häufigkeit der Geruchsimmission und natürlich deren Lästigkeit zu beurteilen. Das macht die Prüfung daher nicht trivial und immer einzelfallbezogen, weshalb die bestehende Rechtsprechnung bestenfalls Anhaltspunkte liefert. Grenz- und Richtwerte aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften können auch zur Prüfung herangezogen werden; sind insofern also nicht auf den gewerblichen Rahmen beschränkt.
Ob die Rechtsprechung das Brauen und Kochen gleichsetzen würde, erscheint mir fragwürdig. Hier stellt § 906 Abs. 2 BGB schließlich auf die Ortsüblichkeit ab, dem sachenrechtlichen Pendant zur Verkehrssitte. Hier ist m.E. Kochen, das auf der Mehrzahl der Grundstücke eine tagtägliche und gleichartige Nutzungsart darstellt, anders zu beurteilen als eben das Grillen oder Brauen.
Grundsätzlich ist auch zu beachten, dass (unvermeidbare) Immissionen durch geschickte Ortswahl und durch Vorkehrungen nach dem Stand der Technik vermieden werden sollten. Wer sich daher mit dem Braukessel direkt am Zaun zum Nachbargrundstück aufbaut und die Brüden rechtzeitig zum Abendessen unter dessen Veranda ziehen lässt, hat im Falle einer Auseinandersetzung eher schlechte Karten.
Gruß
Andy
Ob die Rechtsprechung das Brauen und Kochen gleichsetzen würde, erscheint mir fragwürdig. Hier stellt § 906 Abs. 2 BGB schließlich auf die Ortsüblichkeit ab, dem sachenrechtlichen Pendant zur Verkehrssitte. Hier ist m.E. Kochen, das auf der Mehrzahl der Grundstücke eine tagtägliche und gleichartige Nutzungsart darstellt, anders zu beurteilen als eben das Grillen oder Brauen.
Grundsätzlich ist auch zu beachten, dass (unvermeidbare) Immissionen durch geschickte Ortswahl und durch Vorkehrungen nach dem Stand der Technik vermieden werden sollten. Wer sich daher mit dem Braukessel direkt am Zaun zum Nachbargrundstück aufbaut und die Brüden rechtzeitig zum Abendessen unter dessen Veranda ziehen lässt, hat im Falle einer Auseinandersetzung eher schlechte Karten.
Gruß
Andy
Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Naja, das eine hat ja mit dem anderen gar nichts zu tun. Nur weil man seine Brautätigkeit ordungsgemäß beim Zoll angemeldet hat, heißt es ja nicht, dass man seinen Nachbarn mit Brüden zunebeln darf (übertrieben gesagt).tauroplu hat geschrieben:Sofern Du den ersten Brauvorgang im neuen Jahr ordnungsgemäß angezeigt hast, gibt es doch gar kein Problem. Das wäre ja das Einzige, was problematisch werden könnte, wenn der Nachbar sich belästigt fühlt, irgendwie mitbekommt, dass Du Bier braust und „vorsichtshalber“ mal ne Anzeige gegen Dich startet. Dann legst Du halt (wem auch immer) Deine mail mit der Brauanzeige vor (oder den Wisch, den Du vom HZA u.U. bekommst) und gut ist.
Ansonsten sehe ich auch hier die individuelle Situation als ausschlaggebend an. Und wenn man es nicht übertreibt (zu nah/oft/laut/viel), hat man sicher nichts zu befürchten.
Ursus
Aus der Kehle dringt ein Schrei:
Schütt's nei, schütt's nei!
Schütt's nei, schütt's nei!
Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Ich kann mich Andys Ausführungen nur voll und ganz anschließen. Brauen ist zwar kein Grillen, aber sicherlich anders zu bewerten als Kochen. Solange du nur einmal im Monat brauen solltest, dürfte es aber von den meisten Gerichten als tolerierbar gewertet werden. Aber es bleibt immer eine Einzelfallentscheidung durch den jeweiligen Richter, der natürlich allein seine individuelle Rechtsansicht zugrunde legt. Für den einen ist der Geruch beim Hopfenkochen göttlich, der andere könnte lang hinkotzen. Da fängt es schon an.
Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer=Bräu - Honi soit qui mal y pense!
Hagen
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Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Dazu kommen noch Dinge der Örtlichkeit: Lässt es sich vermeiden, dass der Geruch beim Nachbarn rein zieht? Oder ist dessen Ansaugung der Lüftungsanlage einen Meter über deinem Balkon.Hagen hat geschrieben:Aber es bleibt immer eine Einzelfallentscheidung durch den jeweiligen Richter, der natürlich allein seine individuelle Rechtsansicht zugrunde legt.
Was sagt der Mietvertrag zu z.B. Grillen?
Viele Vermieter verbieten Grillen einfach kategorisch, dann können sie leichter gegen Mieter vorgehen, gegen die Grillbeschwerden vorliegen.
Alles in allem wird das aber doch erst interessant, wenn sich jemand beschwert, oder?
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246
Im alten Forum als 'rattenfurz' bekannt gewesen.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246
Im alten Forum als 'rattenfurz' bekannt gewesen.
Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Ich hab eher das Problem wenn die Nachbarn riechen das ich braue, ist die Garage voll und jeder will Bier.
Aber mal im Ernst, bevor man sich nen Kopf macht was ein Richter sagt wäre es doch mal interessant was der Nachbar sagt, oder? Ihn vielleicht mal bei einem Fläschchen Homebrew fragen?
Jan
Aber mal im Ernst, bevor man sich nen Kopf macht was ein Richter sagt wäre es doch mal interessant was der Nachbar sagt, oder? Ihn vielleicht mal bei einem Fläschchen Homebrew fragen?
Jan
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
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- Hesse
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Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Ich braue seit Jahren im Stadtbereich auf dem Balkon. Kein Mensch hat sich bisher darüber aufgeregt. Halte allerdings die Türen geschlossen, damit die Brüden nicht ins Treppenhaus ziehen, denn wenn der Dunst erst einmal steht.... . Nach Jahren habe ich mal wieder die Nachbarn auf eine eventuelle Geruchsbelästigung angesprochen. Keinem Menschen ist aufgefallen das ich auf dem Balkon braue. Also, erst einmal keinen Kopf machen.
Guten Sud
Henner
___________________
Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum
Henner
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Mal bin ich Hund, mal bin ich Baum
Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Ich hatte schon befürchtet, dass ich den Juristen vorkehren muss (ich mach Arbeitsrecht...), aber dank Andys Ausführungen kann ich mich darauf beschränken, ihm uneingeschränkt Recht zu geben.Ladeberger hat geschrieben:Das sind Dinge, die ausschließlich im Einzelfall geklärt werden können. Für wesentliche Immissionen kann sich im Nachbarrecht etwa ein Abwehranspruch aus § 906 BGB ergeben. Hierzu sind örtliche und räumliche Gegebenheiten, der Dauer und Häufigkeit der Geruchsimmission und natürlich deren Lästigkeit zu beurteilen. Das macht die Prüfung daher nicht trivial und immer einzelfallbezogen, weshalb die bestehende Rechtsprechnung bestenfalls Anhaltspunkte liefert. Grenz- und Richtwerte aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften können auch zur Prüfung herangezogen werden; sind insofern also nicht auf den gewerblichen Rahmen beschränkt.
Ob die Rechtsprechung das Brauen und Kochen gleichsetzen würde, erscheint mir fragwürdig. Hier stellt § 906 Abs. 2 schließlich auf die Ortsüblichkeit ab, dem sachenechtlichen Pendant zur Verkehrssitte. Hier ist m.E. Kochen, das auf der Mehrzahl der Grundstücke eine tagtägliche und gleichartige Nutzungsart darstellt, anders zu beurteilen als eben das Grillen oder Brauen.
Grundsätzlich ist auch zu beachten, dass (unvermeidbare) Immissionen durch geschickte Ortswahl und durch Vorkehrungen nach dem Stand der Technik vermieden werden sollten. Wer sich daher mit dem Braukessel direkt am Zaun zum Nachbargrundstück aufbaut und die Brüden rechtzeitig zum Abendessen unter dessen Veranda ziehen lässt, hat im Falle einer Auseinandersetzung eher schlechte Karten.
Gruß
Andy
Ich spinne den Faden noch etwas weiter: Sollte es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommen, sehe ich eine Lösung ähnlich der klassischen Grill- und Klavierspieler-Fälle: Es wird festgelegt, wann und wie oft die Emission hinzunehmen ist. Da kannst Du dann brauen.
Einen Zusammenhang mit dem Zoll gibt es allerdings tatsächlich: Wer Zoff mit den Nachbarn hat, sollte damit rechnen, dass er beim Zoll verpfiffen wird. Gut, wenn man sich dann ordentlich angemeldet hat
Grüße,
Henning
"Das Bier aber macht das Fleisch des Menschen fett und gibt seinem Antlitz eine schöne Farbe durch die Kraft und den guten Saft des Getreides."
Hildegard von Bingen (1098-1179)
Hildegard von Bingen (1098-1179)
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- Posting Klettermax
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- Registriert: Donnerstag 17. November 2016, 17:46
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Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Danke der zahlreichen Antworten.
Bin beim Zoll angemeldet und hab auch keine bösen Nachbarn. Es ging mir
Ganz alleine darum, ob diebezüglich schon einmal was vorgefallen ist.
Ich persönlich würde auch meinen, dass unter dem Begriff "Geruchsbelästigung" die auslegungssache doch erheblich ist.
Bis dahin
Gut Sud
Bin beim Zoll angemeldet und hab auch keine bösen Nachbarn. Es ging mir
Ganz alleine darum, ob diebezüglich schon einmal was vorgefallen ist.
Ich persönlich würde auch meinen, dass unter dem Begriff "Geruchsbelästigung" die auslegungssache doch erheblich ist.
Bis dahin
Gut Sud
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- Posting Senior
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- Registriert: Samstag 27. August 2016, 15:58
Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Arbeitsrecht und nachbarrecht.....
Arbeistrecht....viel Papier und am ende meistens 9 KschG
Nachbarrecht. Streiten, Bis einer tot umfällt....
Sehr ich genauso. Es ist kochen (per Definition ), aber es erzeugt Emissionen, und im Ergebnis läuft es wohl auf die frage der ortsüblcihkeit raus. Also Einzelfallentscheidung.u
Den Nachbarn einbeziehen ist einfacher....
Arbeistrecht....viel Papier und am ende meistens 9 KschG
Nachbarrecht. Streiten, Bis einer tot umfällt....
Sehr ich genauso. Es ist kochen (per Definition ), aber es erzeugt Emissionen, und im Ergebnis läuft es wohl auf die frage der ortsüblcihkeit raus. Also Einzelfallentscheidung.u
Den Nachbarn einbeziehen ist einfacher....
- Bierokrat
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- Wohnort: 30 km südlich von Nürnberg
Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Kommt leider auf die Nachbarn drauf an...SingleUser hat geschrieben:Den Nachbarn einbeziehen ist einfacher....
Zum Glück sind meine noch nicht auf die Idee gekommen, wegen so was los zu hetzen.
Prost!
Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Dem Nachbarn regelmäßig mal ein Fläschchen zum probieren geben.
Ergibt ein gemeinsames Gesprächsthema und es wird sich keiner mehr
beschweren.
Ergibt ein gemeinsames Gesprächsthema und es wird sich keiner mehr
beschweren.
>>Impfung rettet Leben und Kultur!<<
"Viele Biere werden am Etikettierer gemacht"
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- Bierokrat
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- Registriert: Donnerstag 29. Dezember 2016, 20:53
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Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Sorry, aber über den Punkt bin ich (leider) deutlich drüber hinaus.Alt-Phex hat geschrieben:Dem Nachbarn regelmäßig mal ein Fläschchen zum probieren geben.
Ergibt ein gemeinsames Gesprächsthema und es wird sich keiner mehr
beschweren.
Aber alle anderen Nachbarn sind dafür ok. Und kriegen auch ab und an mal nen Schluck.
Prost!
Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Genau so habe ich es beim vorletzten Sud auch gehandhabt. Nachbar war beim brauen dabei und es war ein wunderbarer Brautag.SingleUser hat geschrieben: Den Nachbarn einbeziehen ist einfacher....
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Gruß Christian
Bier ist nicht die schlechteste Variante um Wasser zu sich zu nehmen
Gruß Christian
Bier ist nicht die schlechteste Variante um Wasser zu sich zu nehmen
Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Wenn sich ein Nachbar über mein Hopfenkochen beschweren sollte, bekommt er eine Büchse Surströmming geschenkt.
Cheers, Ruthard
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
- Bierokrat
- Posting Freak
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- Registriert: Donnerstag 29. Dezember 2016, 20:53
- Wohnort: 30 km südlich von Nürnberg
Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Die Idee kam mir auch schon.Brauwolf hat geschrieben:Wenn sich ein Nachbar über mein Hopfenkochen beschweren sollte, bekommt er eine Büchse Surströmming geschenkt.
Cheers, Ruthard
Ist ja nicht so, dass ich nicht noch eine Dose von dem Teufelszeug in der Garage hätte.
Prost!
Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Geil!!! Ein mit Rollmops gestopftes Faxe!!!Brauwolf hat geschrieben:Surströmming
Aus der Kehle dringt ein Schrei:
Schütt's nei, schütt's nei!
Schütt's nei, schütt's nei!
Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Ich grabe das hier mal wieder aus.
Ich bin mir fast sicher, dass mein Nachbar damit ein Problem hat. Anlage befindet sich in den letzten Zügen des Baus (ich habe die Low Budget Anlage mit Edelstahlwannen und Tauchsieder nachgebaut und leicht modifiziert), aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der nette Herr über mir das ertragen wird wollen.
Beim Grillen zitiert er Verbote der Hausverwaltung, die es nach Überprüfung nicht gibt.
Neulich hat er mich darüber informiert, dass im Grünstreifen vor meiner Terrasse seit drei Tagen (!!) eine Bananenschale liege.
Ich werde berichten, das wird sicher Krach geben.
Ich bin mir fast sicher, dass mein Nachbar damit ein Problem hat. Anlage befindet sich in den letzten Zügen des Baus (ich habe die Low Budget Anlage mit Edelstahlwannen und Tauchsieder nachgebaut und leicht modifiziert), aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der nette Herr über mir das ertragen wird wollen.
Beim Grillen zitiert er Verbote der Hausverwaltung, die es nach Überprüfung nicht gibt.
Neulich hat er mich darüber informiert, dass im Grünstreifen vor meiner Terrasse seit drei Tagen (!!) eine Bananenschale liege.
Ich werde berichten, das wird sicher Krach geben.
Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Bananenschalen ist ein guter Dünger, ein Gärtner hat mir mal gesagt beim pflanzen immer mit rein wirkt wunder.
Ach noch was, was für ein schw... ist das den, schaut sich drei tage mit an wie eine Bananenschale da liegt, anstastt sie einfach zu entfernen. Das hätte ich ihm gesagt.
ein farbenfroher Gruß
Klecksi
Klecksi
Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Wenn er über dir wohnt, liegt die Bananenschale doch auch vor seinem Balkon bzw. Fenster?
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
Re: Anzeige wegen Geruchsbelästigung
Man geht's dem Nachbarn gut. Sein größtes Problem scheint die zu lange falsch platziert Bananenschale zu sein....
Gratuliere ihm zu seinem sorgenfreien Leben!
Gratuliere ihm zu seinem sorgenfreien Leben!
Gruß Matthias
Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!