Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

Alle rechtlichen Fragen rund ums Brauen
stefan78h
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Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#1

Beitrag von stefan78h »

Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

1. ist es im Allgemeinen Wohngebiet erlaubt, einen Raum für ein Brauerei Gewerbe umzunutzen?
2. ist eine Brauerei ein "nicht störendes Gewerbe"? Wo steht das?

:Waa :Waa :Waa

Mit Veterinäramt hatte ich kontakt, das ist alles machbar.

Danke für die Infos
Gruß
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FloNRW
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#2

Beitrag von FloNRW »

Ich würde einfach mal bei deiner Stadt anrufen. Müsstest du ja bezüglich Gewerbeanmeldung eh machen. Pauschal kann man nicht viel sagen außer das du zum Brauen keine Ausbildung oder Studium benötigst.
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danieldee
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#3

Beitrag von danieldee »

FloNRW hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 14:53 Ich würde einfach mal bei deiner Stadt anrufen. Müsstest du ja bezüglich Gewerbeanmeldung eh machen. Pauschal kann man nicht viel sagen außer das du zum Brauen keine Ausbildung oder Studium benötigst.
Aber wahrscheinlich nicht mehr lang! Zunächst sind erstmal 12 Gewerbe ab 2020 geplant die wieder eine Meisterpflicht haben werden.
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#4

Beitrag von stefan78h »

FloNRW hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 14:53 Ich würde einfach mal bei deiner Stadt anrufen. Müsstest du ja bezüglich Gewerbeanmeldung eh machen. Pauschal kann man nicht viel sagen außer das du zum Brauen keine Ausbildung oder Studium benötigst.
Anfrage läuft bereits beim Bauamt. Wollte halt von euch wissen was Sache ist... die erzählen als viel ,auch aus unwissenheit...
Gruß
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#5

Beitrag von stefan78h »

Gruß
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#6

Beitrag von §11 »

stefan78h hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 15:30
FloNRW hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 14:53 Ich würde einfach mal bei deiner Stadt anrufen. Müsstest du ja bezüglich Gewerbeanmeldung eh machen. Pauschal kann man nicht viel sagen außer das du zum Brauen keine Ausbildung oder Studium benötigst.
Anfrage läuft bereits beim Bauamt. Wollte halt von euch wissen was Sache ist... die erzählen als viel ,auch aus unwissenheit...
Und dann erwartest du fundierte Fachauskunft in einem Internetforum für Hobbybrauer? :Ahh
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#7

Beitrag von guenter »

Bei uns gibt es reine Wohngebiete, da geht gar nichts. Dann halt Gewerbebetriebe, da geht fast alles. Ansonsten Mischgebiete, da kommt es auf den Bebauungsplan an. Oder so: du musst vor Ort fragen, bei uns muss der Gemeinderat zustimmen. Wäre es nur ein Büro ohne nennenswerten Publikumsverkehr, ginge es auch ohne Zustimmung. Ist halt regional unterschiedlich geregelt
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#8

Beitrag von stefan78h »

§11 hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 16:48 Und dann erwartest du fundierte Fachauskunft in einem Internetforum für Hobbybrauer? :Ahh

Ja dachte ich! :P

Da ich bei der Suche im Forum immer nur gelesen habe das es im "Reinen Wohngebiet nicht" geht.

Aber keine geschrieben hat das es im Allg. Wohngebiet nicht oder nur unter auflagen geht...

zudem hab ich keien Liste gefunden was "nicht Störende Gewerke" sind...

Es gibt ja hier schon ein paar Micro Brauereien... die sind ja nicht alle im Gewerbegebiet oder :Grübel :puzz
Gruß
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#9

Beitrag von §11 »

stefan78h hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 17:02
§11 hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 16:48 Und dann erwartest du fundierte Fachauskunft in einem Internetforum für Hobbybrauer? :Ahh

Ja dachte ich! :P

Da ich bei der Suche im Forum immer nur gelesen habe das es im "Reinen Wohngebiet nicht" geht.

Aber keine geschrieben hat das es im Allg. Wohngebiet nicht oder nur unter auflagen geht...

zudem hab ich keien Liste gefunden was "nicht Störende Gewerke" sind...

Es gibt ja hier schon ein paar Micro Brauereien... die sind ja nicht alle im Gewerbegebiet oder :Grübel :puzz
Mein Einwand bezog sich darauf das das Forum sich besser auskennt als die zuständigen Behörden. Frag hier 10 Leute
zu Themen wie Zoll und du bekommst 11 Antworten

Ich würde zum Thema störend mal ins Emissionsschutzgesetz schauen. Da kann, je nach Auslegung, Brauerei auf Grund der Geruchsbelästigung als störend gelten
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#10

Beitrag von Spike_19 »

Hi.
Ich habe auch Gewerbe in einem allgemeinen Wohngebiet angemeldet. Und in meiner Gemeinde ist brauen ein nicht störendes Gewerbe.
Was schwieriger war, war das Umweltamt, da die ein Augenmerk auf die Geruchsemissionen gelegt haben. Bedeutete, dass ich meine Nachbarn mit den Brüdenschwasen nicht belästigen darf.
Also sollte ich einen Abzug bis 1m über meinen Dachfirst legen, oder einen freien Kaminabzug nutzen. Habe mich mit denen geeinigt, dass ich einen Pfannendunstkondensator benutzen darf.
Gruß
Christoph
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#11

Beitrag von stefan78h »

§11 hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 17:25
Mein Einwand bezog sich darauf das das Forum sich besser auskennt als die zuständigen Behörden. Frag hier 10 Leute
zu Themen wie Zoll und du bekommst 11 Antworten

Ich würde zum Thema störend mal ins Emissionsschutzgesetz schauen. Da kann, je nach Auslegung, Brauerei auf Grund der Geruchsbelästigung als störend gelten
ok verstanden... :Bigsmile
sagen wir ich wollte die Meinung eines Brauers der im Allg. Wohngebiet eine Brauerei betreibt.... :Smile
Gruß
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#12

Beitrag von stefan78h »

Spike_19 hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 19:31 Hi.
Ich habe auch Gewerbe in einem allgemeinen Wohngebiet angemeldet. Und in meiner Gemeinde ist brauen ein nicht störendes Gewerbe.
Was schwieriger war, war das Umweltamt, da die ein Augenmerk auf die Geruchsemissionen gelegt haben. Bedeutete, dass ich meine Nachbarn mit den Brüdenschwasen nicht belästigen darf.
Also sollte ich einen Abzug bis 1m über meinen Dachfirst legen, oder einen freien Kaminabzug nutzen. Habe mich mit denen geeinigt, dass ich einen Pfannendunstkondensator benutzen darf.
Gruß
Christoph
Ok das ist doch mal eine Auskunkt!! Danke
Also geht im Allg. Wohngebiet unter Auflagen! :thumbsup

Das mit dem Kamin wäre eigentlich kein Problem, bzw. hatte ich so schon überlegt. :Wink
Gruß
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#13

Beitrag von stefan78h »

".... kleine Brauereien bis zu einem Jahresausstoß von ca. 73.000 hl muss kein förmliches Genehmi-gungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz8durchlaufen werden. Die Behörde kann aber die Begrenzung der Betriebsgröße oder des Lärms bzw. Geruchs anordnen."
Quelle:
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf

passt also zu dem was Spike_19 schreibt...
Gruß
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#14

Beitrag von §11 »

Leider
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„porro bibitur!“
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#15

Beitrag von stefan78h »

Siehe #5
Gruß
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#16

Beitrag von Malzwein »

Im Forum ist immer wieder darauf hingewiesen worden, dass es keine kommunen- geschweige denn länderübergreifende einheitliche Regeln gibt. Was in einem Ort erlaubt ist, kann in einem anderen vollkommen unmöglich sein. Natürlich immer im Rahmen der gesetzlichen Regeln und deren Auslegung.

Es hilft nur bei den zuständigen Behörden nachzufragen. Ob man einen eventuellen negativen Bescheid mit Beispielen weg diskutieren kann, bleibt vermutlich den agierenden Persönlichkeiten überlassen.
Gruß Matthias

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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#17

Beitrag von stefan78h »

Baurecht ist Ländersache....
Im gleichen Bundesland muss es gleiche Regeln geben!

Sobald ich vom Amt informiert würde gebe ich das hier weiter.
Gruß
stefan
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#18

Beitrag von Malzwein »

danieldee hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 15:10
Aber wahrscheinlich nicht mehr lang! Zunächst sind erstmal 12 Gewerbe ab 2020 geplant die wieder eine Meisterpflicht haben werden.
Sukzessive sollen die anderen aus B1 wieder zurückkommen, darunter auch Brauer und Mälzer
Es gibt meines Wissens einen Bestandsschutz für bestehende Gewerbe. Also schnell gründen... :Wink
Gruß Matthias

Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#19

Beitrag von Felix83 »

Das wollt ich grad fragen. wenn ich bei der Handwerkskammer eingetragen bin und einen Brauerei Gewerbeschein habe, ist das sicher fix?
Die können mir den "Titel" nicht wieder wegnehmen? Was wenn ich vergrößere, an einem anderen Ort? Gilt das nur für die Braustätte jetzt oder allgemein? *Schockzustand*
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#20

Beitrag von §11 »

stefan78h hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 20:51 Baurecht ist Ländersache....
Im gleichen Bundesland muss es gleiche Regeln geben!

Sobald ich vom Amt informiert würde gebe ich das hier weiter.
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.

Was ich meine, das eine Amt mag eine Microbrewery anders sehen als eine 10 Mio Hektoliter Brauerei, wo 10km keine Unterschiede gemacht werden.

Es geht um das selbe Baurecht das man durchaus unterschiedlich auslegen kann
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#21

Beitrag von §11 »

Felix83 hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 21:04 Das wollt ich grad fragen. wenn ich bei der Handwerkskammer eingetragen bin und einen Brauerei Gewerbeschein habe, ist das sicher fix?
Die können mir den "Titel" nicht wieder wegnehmen? Was wenn ich vergrößere, an einem anderen Ort? Gilt das nur für die Braustätte jetzt oder allgemein? *Schockzustand*
Lern halt was ‘gscheids :thumbsup :Ahh
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#22

Beitrag von Felix83 »

Zu spät. Hab nen Bachelor in Marketing :redhead :Mad2
Nix gelernt! Gaaaaarnix!
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#23

Beitrag von §11 »

Felix83 hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 21:24 Zu spät. Hab nen Bachelor in Marketing :redhead :Mad2
Nix gelernt! Gaaaaarnix!
Wenn die Meisterpflicht wieder kommt, dann gibt es wie früher die “reisenden Meister” die auf dem Papier für 15 Betriebe zuständig waren :Bigsmile

Sag dann einfach Bescheid :Wink
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#24

Beitrag von stefan78h »

§11 hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 21:21
stefan78h hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 20:51 Baurecht ist Ländersache....
Im gleichen Bundesland muss es gleiche Regeln geben!

Sobald ich vom Amt informiert würde gebe ich das hier weiter.
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.

Was ich meine, das eine Amt mag eine Microbrewery anders sehen als eine 10 Mio Hektoliter Brauerei, wo 10km keine Unterschiede gemacht werden.

Es geht um das selbe Baurecht das man durchaus unterschiedlich auslegen kann
Auslegungssache ist natürlich eine Sache für sich. Aber darüber muss man dann diskutieren.
Gruß
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#25

Beitrag von Gasflasche »

danieldee hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 15:10 ...
Sukzessive sollen die anderen aus B1 wieder zurückkommen, darunter auch Brauer und Mälzer
Ist das schon als beschlossene Tatsache zu verstehen, oder gibt es da noch Hoffnung? :crying Ich weiss, dass der Verband Brauer und Mälzer dafür ist, aber es muss darum nicht unbedingt heißen, dass sie kriegen was sie wollen.. :Grübel
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#26

Beitrag von §11 »

Gasflasche hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 21:57
danieldee hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 15:10 ...
Sukzessive sollen die anderen aus B1 wieder zurückkommen, darunter auch Brauer und Mälzer
Ist das schon als beschlossene Tatsache zu verstehen, oder gibt es da noch Hoffnung? :crying Ich weiss, dass der Verband Brauer und Mälzer dafür ist, aber es muss darum nicht unbedingt heißen, dass sie kriegen was sie wollen.. :Grübel
Jetzt geht die Diskussion zwar vollkommen OT, aber man muss in dem Zusammenhang schon fragen was damals den Anlass gab den Meister- / Ausbildungszwang in manchen Berufen fallen zu lassen und in anderen nicht.

Ein Brauer stellt Lebensmittel her und kann, potentiell, Leuten schaden. Er braucht, zum betreiben einer Brauerei aber keinerlei Ausbildung. Ein Frisör kann höchstens machen das ich Scheisse ausschau, braucht aber einen Meistertitel für den eigenen Salon :Grübel
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#27

Beitrag von Gasflasche »

Genau aus der Logik hat es mich schon eher gewundert, dass der Meisterzwang für Brauer damals abgeschafft und nicht jetzt gleich mit dem Rest wieder eingeführt wurde.. Daher hatte ich bis jetzt ein bisschen Hoffnung, dass sie es dann halt so lassen würden wie es ist.

Unterschätz aber die potenziellen psychologischen Schäden einer schlechten Frisur nicht :Wink
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#28

Beitrag von bwanapombe »

:Drink Na und so ein Rasiermesser kann schon einiges an Schaden anrichten. :Drink

:Drink = OT
Stay thirsty!
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#29

Beitrag von §11 »

bwanapombe hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 22:28 :Drink Na und so ein Rasiermesser kann schon einiges an Schaden anrichten. :Drink

:Drink = OT
Das „drunter weggeschlauchte“ Bier auch :Wink
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#30

Beitrag von stefan78h »

Ich will jetzt kein Spielverderber sein.....

@all + @Moderator .... bitte beim Thema bleiben
Gruß
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#31

Beitrag von uli74 »

danieldee hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 15:10
Aber wahrscheinlich nicht mehr lang! Zunächst sind erstmal 12 Gewerbe ab 2020 geplant die wieder eine Meisterpflicht haben werden.
Sukzessive sollen die anderen aus B1 wieder zurückkommen, darunter auch Brauer und Mälzer
Wenn die Brauerei angemeldet wurde, bevor der Meisterzwang wieder eingeführt wird hat die Brauerei Bestandsschutz!
Gruss

Uli
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#32

Beitrag von danieldee »

uli74 hat geschrieben: Mittwoch 25. September 2019, 00:04
danieldee hat geschrieben: Dienstag 24. September 2019, 15:10
Aber wahrscheinlich nicht mehr lang! Zunächst sind erstmal 12 Gewerbe ab 2020 geplant die wieder eine Meisterpflicht haben werden.
Sukzessive sollen die anderen aus B1 wieder zurückkommen, darunter auch Brauer und Mälzer
Wenn die Brauerei angemeldet wurde, bevor der Meisterzwang wieder eingeführt wird hat die Brauerei Bestandsschutz!
Ja hast dur Recht, hab auch nicht das Gegenteil behauptet!
Kann man auch nachlesen auf der Seite der Handwerkskammer.
Alles andere wäre ja Quatsch
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#33

Beitrag von stefan78h »

https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... 09#p349209

hier könnt Ihr das Thema Meister ....weiter diskutieren.
Danke
Gruß
stefan
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#34

Beitrag von stefan78h »

Zum Anfangsthema zurück.

Hab mit dem bauamt telefoniert.
Die meinten ich soll einen Bauantrag stellen, dürfte keine probleme geben.
Abzug übers Dach war da auch gleich ein Thema.

Soll aber vorher noch mit dem Beauftragten für Arbeitssicherheit und Emissionschutz telefonieren.


Bis jetzt siehts gut aus...
Gruß
stefan
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#35

Beitrag von FloNRW »

Ich welcher Größen Ordnung startest du eigentlich? Soll das als Nebengewerbe oder Vollzeit laufen?
Sry falls ich es überlesen habe.
Beim Stichwort Bauantrag fällt mir ein, das du mit dem Zoll absprechen musst, ob ein Steuerlager genutzt wird oder das Formular 2075.
Ich meine beim Steuerlager gibt es auch bauliche Vorschriften.
Mit Biersinnlichen Grüßen
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#36

Beitrag von stefan78h »

Nebengewerbe... Verkaufen geht halt nur mit Gewerbe...
nur damit ich auch mal was verkaufen kann. Wirtschaftlich wird das nicht sein!! Schwarze Null wäre schön.
Sudhaus ist bei mir nur 2 x 68l Topf.

Zoll wird erst ein Thema wenn der Bauantrag überhaupt genehmigungsfähig ist.

Ich will halt mal real wissen obs überhaupt möglich ist bei mir. Dann entscheide ich ob es weiter geht. :redhead

edit:. Ich würde halt im Privaten umfeld mal was verkaufen wollen, auf Bestellung in Fässer oder mal einen Stand auf einem Straßenfest machen wollen..... ohne Verkaufsraum usw... ohne zwang.... so wie ich lust hab.
Gruß
stefan
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#37

Beitrag von schlupf »

stefan78h hat geschrieben: Mittwoch 25. September 2019, 09:22 ... ohne zwang.... so wie ich lust hab.
Ohne konkrete Gewinnerzielungsabsicht wird das Finanzamt das allerdings nicht lange als Gewerbe laufen lassen. Stichwort: Liebhaberei...
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#38

Beitrag von stefan78h »

ja gut und wenn....
solange ich keine Investitionen absetze.... passiert da nicht viel.... oder bin ich da falsch.

Nicht falsch verstehen, ich hab nix dagegen wenn etwas übrig bleibt...

Das Thema muss ich mal mit dem Steurberater diskutieren.
Gruß
stefan
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#39

Beitrag von FloNRW »

Das mit dem Finanzamt und Liebhaberei versteh ich noch nicht. Wenn ich das als Nebengewerbe anmelde und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, habe ich doch so gut wie keine Reibungspunkten, oder?
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#40

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

FloNRW hat geschrieben: Mittwoch 25. September 2019, 10:39 Das mit dem Finanzamt und Liebhaberei versteh ich noch nicht. Wenn ich das als Nebengewerbe anmelde und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, habe ich doch so gut wie keine Reibungspunkten, oder?
Doch, gibt es. Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteueranmeldung. Einkommenssteuer (aus selbständiger Arbeit) wollen sie aber einnehmen, wenn du dich als Kleinunternehmer anmeldest.
Du musst eine klare Gewinnerzielungsabsicht haben und irgendwann auch Gewinne erzielen. Sonst schauen die sich das mit Glück ein paar Jahre lang an und machen dir den "Laden" zu. Dann kannst du deine Nebentätigkeit als Hobby weiter betreiben und eventuell erzielte Gewinne mit deiner Einkommenssteuererklärung (sonstige Einkünfte) anmelden.
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#41

Beitrag von Gasflasche »

stefan78h hat geschrieben: Mittwoch 25. September 2019, 09:22 Nebengewerbe... Verkaufen geht halt nur mit Gewerbe...
nur damit ich auch mal was verkaufen kann. ...
Ein Gewerbe ohne Gewinnabsicht sehe ich persönlich eher als unlogisch und daher als unnötig: man kann und darf trotzdem was verkaufen, auch als "privater Brauer". Sonst wäre der Kuchenverkauf für die Sporthalle um die Ecke ja auch allgemein verboten. Man möge mich korrigieren wenn ich das falsch sehe. Das heißt darum aber nicht, dass man damit die Narrenfreiheit erwirbt solange die Sache privat läuft. :achtung
Z.B. können das Veterinäramt usw. trotzdem "Interesse" bekommen, sobald das Hobby oder das Ergebnis des Hobbys den häuslichen Bereich verlässt. Wo da die Grenze liegt, ist Ansichtssache und wird auch wieder vom Mitarbeiter beim Amt oder von der Laune des Nachbars abhängen. :Wink
Man befindet sich da natürlich in einer Grauzone die halt einerseits unbequem und unklar ist, anderseits vor allem finanziell unkomplizierter ist. Sobald die Sache aber offiziell gewerblich wird, wollen einige Leute plötzlich einiges wissen und/oder mitverdienen (auch wenns nichts zu verdienen gibt): Handwerkskammer/IHK, Krankenkasse (die wollen aber eher nur wissen wollen, ob das ganze auch wirklich nebengewerblich bleibt, kostet trotzdem wieder Zeit), Finanzamt, Versicherungen usw..
Ich persönlich würde mich mit den ganzen Ämtern (und eventuell sogar private Haftpflichtversicherung) trotzdem absprechen, sich an die eventuellen Vorgaben halten und die sache so lange beim Finanzamt ungewerblich halten, bis sich von selber zeigt wo die Reise hinführt. Das dürfte in deinem Fall recht leicht gehen, du hattest ja schon Kontakt mit denen. :Drink
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#42

Beitrag von stefan78h »

da muss ich mal fragen! ob das geht... mit Finanzamt/Steuerberater hab ich das Thema noch nicht besprochen.
hätte ich nix dagegen... für den Anfang....

wenns mehr wird ist es ein muss....


jetzt kläre ich erst mal Bauamt und Emissionen ab.... wenn das geht, Zoll und Finanzamt.
Gruß
stefan
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#43

Beitrag von Gasflasche »

Zoll wird so oder so Bescheid und Formulare kriegen wollen, egal ob privat/gewerblich. Da gab es schon viele Diskussionen im Forum:
z.B.: hier, auch dieser Thread ist sicher interessant. Und sonst die obligatorische Kontaktaufnahme natürlich..
:Drink
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#44

Beitrag von Alien_TM »

FloNRW hat geschrieben: Mittwoch 25. September 2019, 10:39 Das mit dem Finanzamt und Liebhaberei versteh ich noch nicht
Einfach mal nach Finanzamt + Liebhaberei googlen
...Liegt der Gewinn, also die Einnahmen abzüglich aller Kosten, unter 410 Euro jährlich, geht das Finanzamt in der Regel von Liebhaberei aus.
Glaubhafte Gewinnerzielungsabsicht is der Punkt. Ein paar Stichworte: Werbung, Businessplan, dauerhafte Einkünfte...


...Alex
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#45

Beitrag von FloNRW »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben: Mittwoch 25. September 2019, 10:48
FloNRW hat geschrieben: Mittwoch 25. September 2019, 10:39 Das mit dem Finanzamt und Liebhaberei versteh ich noch nicht. Wenn ich das als Nebengewerbe anmelde und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, habe ich doch so gut wie keine Reibungspunkten, oder?
Doch, gibt es. Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteueranmeldung. Einkommenssteuer (aus selbständiger Arbeit) wollen sie aber einnehmen, wenn du dich als Kleinunternehmer anmeldest.
Du musst eine klare Gewinnerzielungsabsicht haben und irgendwann auch Gewinne erzielen. Sonst schauen die sich das mit Glück ein paar Jahre lang an und machen dir den "Laden" zu. Dann kannst du deine Nebentätigkeit als Hobby weiter betreiben und eventuell erzielte Gewinne mit deiner Einkommenssteuererklärung (sonstige Einkünfte) anmelden.
Habe mal kurz Herr Google gefragt
"Gewerbe" setzt immer dreierlei voraus:

1. eine gewerbliche Tätigkeit
2. die Tätigkeit muß auf Dauer angelegt sein, also nicht nur einmalig ausgeübt werden
3. es muß Gewinnerzielungsabsicht bestehen. Gewinnerzielung ist dagegen nicht erforderlich.
Quelle: https://www.juraforum.de/forum/t/kleing ... ei.442073/
Ob das richtig ist weiß ich nicht. Aktuell kann ich aus meiner Erfahrung sagen das alles kleiner 100 Liter/Monat gar nicht soviel Stress mit Behörden verursacht wie manche befürchten vorrausgesetzt das man vernünftig mit den Leuten umgeht.
Mit Biersinnlichen Grüßen
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#46

Beitrag von Gasflasche »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben: Mittwoch 25. September 2019, 10:48 Doch, gibt es. Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteueranmeldung. Einkommenssteuer (aus selbständiger Arbeit) wollen sie aber einnehmen, wenn du dich als Kleinunternehmer anmeldest.
Das wäre in diesem Fall aber nicht aus selbständiger Arbeit, sondern aus einem Gewerbebetrieb. Es mag vielleicht Haarspalterei wirken, man sollte es aber nicht verwechseln.
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#47

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

FloNRW hat geschrieben: Mittwoch 25. September 2019, 11:35
3. es muß Gewinnerzielungsabsicht bestehen. Gewinnerzielung ist dagegen nicht erforderlich.
Quelle: https://www.juraforum.de/forum/t/kleing ... ei.442073/
Ob das richtig ist weiß ich nicht. Aktuell kann ich aus meiner Erfahrung sagen das alles kleiner 100 Liter/Monat gar nicht soviel Stress mit Behörden verursacht wie manche befürchten vorrausgesetzt das man vernünftig mit den Leuten umgeht.
Gewinnerzielung und Gewinnerzielungsabsicht sind zwei verschiedene Sachen. Du darfst auch Verluste machen, zum Beispiel um Anlagen usw. anzuschaffen. Diese Sachen schaffst du ja mit dem Ziel an, später damit Gewinne zu erwirtschaften. Die Anschaffungskosten kannst du als Kleinunternehmer in die Kosten drücken (einkommenssteuersenkend).
Bleiben die Gewinne zu lange aus und du kannst deine Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr plausibel darlegen, dann kann und wird das Finanzamt die entgangene Einkommenssteuer rückwirkend von dir zurückverlangen.
Ist einem Bekannten so passiert. 8 Jahre hat es geschafft das Amt ohne nennenswerte Überschüsse von seinem Business zu überzeugen. Dann war die Geduld im Amtszimmer am Ende und er musste nachversteuern.
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#48

Beitrag von schlupf »

Also soweit keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt (klang nicht danach) brauchst du kein Gewerbe anmelden.

Allerdings wirst du dich als "Lebensmittelunternehmer" bei der zuständigen Stelle registrieren lassen müssen. Dazu ist nur die Absicht, Lebensmittel "in Verkehr zu bringen" nötig, aber keine Gewinnerzielungsabsicht.
Soweit sich das in-Verkehr-bringen auf Bekannte und Dorf-/Vereinsfeste beschränkt, kann es da Ausnahmen oder Vereinfachungen geben, da würde ich dann beim zuständigen Amt nachfragen.
Die werden ansonsten vermutlich die "Betriebsstätte" abnehmen wollen und entsprechende Anforderungen stellen.

Dass alles, was abgegeben wird beim Zoll versteuert werden muss, ist ja eh klar. Da wird sich schon mit dem Hauptzollamt eine Regelung finden lassen und wenn es nur die Herstellung ohne Erlaubnis mit Formblatt 2075 ist.
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#49

Beitrag von FloNRW »

schlupf hat geschrieben: Mittwoch 25. September 2019, 12:22 Also soweit keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt (klang nicht danach) brauchst du kein Gewerbe anmelden.

Allerdings wirst du dich als "Lebensmittelunternehmer" bei der zuständigen Stelle registrieren lassen müssen. Dazu ist nur die Absicht, Lebensmittel "in Verkehr zu bringen" nötig, aber keine Gewinnerzielungsabsicht.
Soweit sich das in-Verkehr-bringen auf Bekannte und Dorf-/Vereinsfeste beschränkt, kann es da Ausnahmen oder Vereinfachungen geben, da würde ich dann beim zuständigen Amt nachfragen.
Die werden ansonsten vermutlich die "Betriebsstätte" abnehmen wollen und entsprechende Anforderungen stellen.

Dass alles, was abgegeben wird beim Zoll versteuert werden muss, ist ja eh klar. Da wird sich schon mit dem Hauptzollamt eine Regelung finden lassen und wenn es nur die Herstellung ohne Erlaubnis mit Formblatt 2075 ist.
Verrückt, was es alles gibt :puzz
gibt es zufällig im Forum jemanden der sich als "Lebensmittelunternehmer" registriert hat?
Wäre für Stefan bestimmt interessant!
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Re: Micro Brauerei Allg. Wohngebiet "nicht störendes Gewerbe"

#50

Beitrag von stefan78h »

so hab jetzt Antworten:

1.Veterinäramt:
Boden gefliest, Wände abwaschbar, Bodenablauf empfohlen, keine Holzdecke usw., Handwaschbecken und Spülbecken extra,

2.Bauamt:
Im Allg. Wohngebiet haben die kein Problem mit meinem vorhaben (12 Sude <1000L pro Jahr)
Umnutzung (Bauantrag) wegen Gewerbe

3.Arbeitsschutz/Emissionschutz:
(12 Sude <1000L pro Jahr) geht ohne Abzug übers Dach, Kellerfenster reicht.

4.Zoll und Finanzamt steht noch aus.


Jetzt gibts nur noch eine Hürde:
ist so ein vorhaben Meldepflichtig bei der Ehefrau ...
Gruß
stefan
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