Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Alle rechtlichen Fragen rund ums Brauen
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Bilbobreu
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#501

Beitrag von Bilbobreu »

hyper472 hat geschrieben: Dienstag 22. Oktober 2019, 22:06
Bilbobreu hat geschrieben: Dienstag 22. Oktober 2019, 19:47
Gasflasche hat geschrieben: Dienstag 22. Oktober 2019, 19:38

Nur damit wir uns sicher nicht falsch verstehen: ich meinte sicherlich nicht, dass er es zu entscheiden hat, aber sie tun es in der Praxis letztendlich halt, egal ob richtig oder falsch.. Und so hin und wieder - bei manchen fragwürdigen Gesetzen -, finde ich es sogar gut, dass sie es machen.. :Wink Auch wenn diese Willkür durchaus mehr als oft seine Schattenseite hat. :Grübel
Aber wie so oft: Wissen ist Macht und da will ich dir absolut Recht geben: man sollte sich nicht zu schnell und leicht unterbuttern lassen.
Genau das ist doch der Punkt. Das Beamte letztendlich entscheiden, ist in einem Rechtsstaat eigentlich gar nicht vorgesehen. Das Letztentscheidungsrecht haben nach dem Grundgesetz in der Regel Gerichte. Das in der Praxis häufig ein Beamter letztendlich entscheidet und das - auch wenn es falsch ist - klaglos hingenommen wird, liegt an dem von Ruthard kritisierten typisch deutschen Untertanengeist.
Man muss also die falsche Auskunft des Nürnberger Zollbeamten rechtlich angreifen - eine vorbeugende Feststellungsklage böte sich hier an - um kein wilhelminischer Untertan zu sein? Wegen der paar Cent? Und obwohl ich das Problem auch unbürokratisch lösen könnte, indem ich einfach den richtigen Betrag versteuere?
Als was würde das dann bezeichnet? Typisch isländisch, polynesisch, liechtensteinisch?
Gut, dass ich immer 199l p.a. braue und noch keine Fragen gestellt habe...
Kopfschüttelndes Prost in die Runde,
Henning
Also hier wird einem wirklich das Wort im Mund umgedreht. Ich habe mich dagegen gewendet, dass in typisch deutschem Untertanengeist häufig die Grundannahme anzutreffen ist, dass der Beamte letztendlich entscheidet. Ich habe keineswegs behauptet, dass die unzutreffende Auskunft des Nürnberger Zollbeamten oder ähnliche Behördenunfug stets mit einer Klage angegriffen werden sollte. Da muss man natürlich immer Aufwand und Nutzen abwägen.
Mir - und, soweit ich das sehe, auch Ruthard - geht es um die Grundhaltung und ihre Folgen. Wenn Bürger massenhaft mit der Grundhaltung, der Beamte wird es wissen und letztendlich entscheiden und ich kann sowieso nichts ändern an die Behörde herantreten, muss man sich nicht wundern, wenn dieser das dann auch tut, selbst wenn er sich unsicher ist oder schlecht geschult oder ähnliches. Wenn aber massenhaft Bürger informiert und kritisch an die Verwaltung herantreten und den Eindruck vermitteln, dass sie erforderlichenfalls auch klagen werden, dann erhöht das langfristig die Qualität der Verwaltung und die Zufriedenheit der Bürger. Das ganze Konzept nennt sich mündiger Bürger.
Gruß
Stefan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#502

Beitrag von Duke »

:goodpost: Genausoisset!
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Jomsviking
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#503

Beitrag von Jomsviking »

Gasflasche hat geschrieben: Dienstag 22. Oktober 2019, 22:33 Man darf nicht vergessen, dass (soweit ich weiss) bestimmte "Erleichterungen" die uns als Hobbybrauer gewährt werden - z.B. Sammelanmeldung am Ende des Jahres mit 2075 - auch nicht der Buchstabe des Gesetzes sind.. Daher drücke ich bei Kleinigkeiten auch mal gern ein Auge zu, man muss die Rosen halt auch mal mit den Dornen nehmen. Oder übersehe ich da jetzt was? :Grübel
Das kommt ganz auf das HZA an. Ich hatte das meinem auch mal vorgeschlagen und bekam folgende Antwort:

"leider hat der Gesetzgeber für Hobbybrauer keine monatlichen bzw. jährlichen Steueranmeldungen vorgesehen. Bei Hobbybrauern, die die Freimenge von 2 hl überschreiten, entsteht die Steuer mit der Herstellung. Das hergestellte Bier ist unverzüglich zur Versteuerung anzumelden und die Steuer ist sofort fällig. "
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#504

Beitrag von hyper472 »

Bilbobreu hat geschrieben: Dienstag 22. Oktober 2019, 23:54
hyper472 hat geschrieben: Dienstag 22. Oktober 2019, 22:06
Bilbobreu hat geschrieben: Dienstag 22. Oktober 2019, 19:47

Genau das ist doch der Punkt. Das Beamte letztendlich entscheiden, ist in einem Rechtsstaat eigentlich gar nicht vorgesehen. Das Letztentscheidungsrecht haben nach dem Grundgesetz in der Regel Gerichte. Das in der Praxis häufig ein Beamter letztendlich entscheidet und das - auch wenn es falsch ist - klaglos hingenommen wird, liegt an dem von Ruthard kritisierten typisch deutschen Untertanengeist.
Man muss also die falsche Auskunft des Nürnberger Zollbeamten rechtlich angreifen - eine vorbeugende Feststellungsklage böte sich hier an - um kein wilhelminischer Untertan zu sein? Wegen der paar Cent? Und obwohl ich das Problem auch unbürokratisch lösen könnte, indem ich einfach den richtigen Betrag versteuere?
Als was würde das dann bezeichnet? Typisch isländisch, polynesisch, liechtensteinisch?
Gut, dass ich immer 199l p.a. braue und noch keine Fragen gestellt habe...
Kopfschüttelndes Prost in die Runde,
Henning
Also hier wird einem wirklich das Wort im Mund umgedreht. Ich habe mich dagegen gewendet, dass in typisch deutschem Untertanengeist häufig die Grundannahme anzutreffen ist, dass der Beamte letztendlich entscheidet. Ich habe keineswegs behauptet, dass die unzutreffende Auskunft des Nürnberger Zollbeamten oder ähnliche Behördenunfug stets mit einer Klage angegriffen werden sollte. Da muss man natürlich immer Aufwand und Nutzen abwägen.
Mir - und, soweit ich das sehe, auch Ruthard - geht es um die Grundhaltung und ihre Folgen. Wenn Bürger massenhaft mit der Grundhaltung, der Beamte wird es wissen und letztendlich entscheiden und ich kann sowieso nichts ändern an die Behörde herantreten, muss man sich nicht wundern, wenn dieser das dann auch tut, selbst wenn er sich unsicher ist oder schlecht geschult oder ähnliches. Wenn aber massenhaft Bürger informiert und kritisch an die Verwaltung herantreten und den Eindruck vermitteln, dass sie erforderlichenfalls auch klagen werden, dann erhöht das langfristig die Qualität der Verwaltung und die Zufriedenheit der Bürger. Das ganze Konzept nennt sich mündiger Bürger.
Gruß
Stefan
Das Konzept meines Beitrags nennt sich Ironie ;-).
Worauf ich raus will: regt Euch doch nicht über so einen Pipifax auf. Da gibt es für den mündigen Bürger dringendere Betätigungsfelder.
Ist ja nur ein Vorschlag.
Darin, dass bei der Besteuerung für Hobbybrauer seitens der Legislative massiv geschlampt wurde und wird, sind wir uns wohl alle einig.

Viele Grüße, Henning
"Das Bier aber macht das Fleisch des Menschen fett und gibt seinem Antlitz eine schöne Farbe durch die Kraft und den guten Saft des Getreides."
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#505

Beitrag von Gasflasche »

Jomsviking hat geschrieben: Mittwoch 23. Oktober 2019, 12:28
Gasflasche hat geschrieben: Dienstag 22. Oktober 2019, 22:33 Man darf nicht vergessen, dass (soweit ich weiss) bestimmte "Erleichterungen" die uns als Hobbybrauer gewährt werden - z.B. Sammelanmeldung am Ende des Jahres mit 2075 - auch nicht der Buchstabe des Gesetzes sind.. Daher drücke ich bei Kleinigkeiten auch mal gern ein Auge zu, man muss die Rosen halt auch mal mit den Dornen nehmen. Oder übersehe ich da jetzt was? :Grübel
Das kommt ganz auf das HZA an. Ich hatte das meinem auch mal vorgeschlagen und bekam folgende Antwort:

"leider hat der Gesetzgeber für Hobbybrauer keine monatlichen bzw. jährlichen Steueranmeldungen vorgesehen. Bei Hobbybrauern, die die Freimenge von 2 hl überschreiten, entsteht die Steuer mit der Herstellung. Das hergestellte Bier ist unverzüglich zur Versteuerung anzumelden und die Steuer ist sofort fällig. "
Das ist aber genau der Punkt: dass es hier in DE wenigstens auch mal die Möglichkeit gibt, dass mal der eine oder andere Sachbearbeiter Erleichterungen durchlässt, die aber nach der Buchstabe des Gesetzes ausdrücklich oder indirekt nicht erlaubt wären. Das birgt natürlich mit die Gefahr der Willkür und "Ungleichheit", aber ich will damit nur sagen: es ist nicht immer nur schlecht, wenn das Gesetz mal "lockerer" gehandhabt wird.
Und das sehe ich als typisch Deutsch: die Regeln sollten schon gelten, aber nur für die Anderen. Weil es sind nämlich die Deppen, wofür sie letztendlich geschaffen wurden .. :Wink Aber wenn die Regeln ein Recht einräumen, dann wird schon ganz genau zitiert :P.
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hiasl
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#506

Beitrag von hiasl »

Gasflasche hat geschrieben: Donnerstag 24. Oktober 2019, 11:41 Und das sehe ich als typisch Deutsch: die Regeln sollten schon gelten, aber nur für die Anderen. Weil es sind nämlich die Deppen, wofür sie letztendlich geschaffen wurden .. :Wink Aber wenn die Regeln ein Recht einräumen, dann wird schon ganz genau zitiert :P.
Na na na!
Wenn einem ein Recht zusteht, ist es nur logisch es auch einzufordern. Wenn rechtswidrig Auflagen, Umstände oder Ungerechtigkeiten generiert werden, ist es auch logisch sich dagegen zu wehren. Wenn rechtswidrig Erleichterungen oder Vereinfachungen getroffen werden, die mir nicht schaden, ja vielleicht sogar nützen, dann brauche ich nicht dagegen vorzugehen, es wäre ggf. sogar unlogisch.
Gruß
Matthias
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hyper472
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#507

Beitrag von hyper472 »

Cool finde ich immer, was alles "typisch deutsch" ist.
Wenn man alles - auch Ungerechtigkeiten von oben - klaglos hinnimmt, ist man ein typisch deutscher Untertan. Klagt man dagegen gegen alles und jeden, wird auch das üblicherweise als typisch deutsch bezeichnet.
Wir scheinen ein ziemlich omnipotentes Volk zu sein... Und ich erst, wenn ich noch meine 12,5% Migrationshintergrund dazunehme :Wink
Viele Grüße, Henning
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#508

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Das kann man weiter spinnen.
Bei allen Threads, die sich um die ersten Schritte in die Selbständigkeit oder den offiziellen Ausschank drehen, ist der offizielle Forensingsang: "Frag die Ämter. Die geben verbindlich Auskunft und beraten dich gut.".
Beim Thema Biersteuer ist der offizielle Forensingsang scheinbar ein bisschen im Stimmbruch. :Wink
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
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Viele Grüße
Jens
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#509

Beitrag von schwarzwaldbrauer »

Versucht doch einfach mal, "euren" Zollsachbearbeitern die Methode anzubieten, die ich seit 2 Jahren mit dem Hauptzollamt Singen praktiziere:
Zuerst habe ich einen Zollsachbearbeiter zu mir eingeladen, um die Kapazität meiner Anlage vorzustellen. Da machte er folgenden Vorschlag:
Ich bekomme eine Biersteuernummer und nach Jahresende überweise ich die Biersteuer. Diese berechne ich nach meinen Ausschlagwürzen (Gr. Plato und Liter) und allem was (chronologisch) über 2 hl liegt.
Das muß bis 15.01. des nächsten Jahres überwiesen sein, und dann ist Ruhe.
Bin froh dass ich so eine komfortable win-win-Situation praktizieren kann und ohne Gezeter und Besserwisserei mit meinem Hauptzollamt klarkomme!

Grüßle Dieter
Brau, schau wem.
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Gasflasche
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#510

Beitrag von Gasflasche »

DerDerDasBierBraut hat geschrieben: Donnerstag 24. Oktober 2019, 21:11 Das kann man weiter spinnen.
Bei allen Threads, die sich um die ersten Schritte in die Selbständigkeit oder den offiziellen Ausschank drehen, ist der offizielle Forensingsang: "Frag die Ämter. Die geben verbindlich Auskunft und beraten dich gut.".
Beim Thema Biersteuer ist der offizielle Forensingsang scheinbar ein bisschen im Stimmbruch. :Wink
:thumbsup :goodpost:

@Henning: Ambivalenz: typisch deutsch :P
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hiasl
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#511

Beitrag von hiasl »

Der Vergleich hinkt: Biersteuer ist bundeseinheitlich überall gleich, die Lebensmittelüberwachung ist Landessache.
Gruß
Matthias
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hyper472
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#512

Beitrag von hyper472 »

Gasflasche hat geschrieben: Freitag 25. Oktober 2019, 01:08 @Henning: Ambivalenz: typisch deutsch :P
Naja, das kann man so oder so sehen :puzz

Was symbolisiert diese Ambivalenz besser als dieses schöne Emoji:
:Drink
Sozusagen das Yin und Yang der Deutschen Bierkultur :Bigsmile

Viele Grüße, Henning
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#513

Beitrag von Malzwein »

hiasl hat geschrieben: Freitag 25. Oktober 2019, 07:03 Der Vergleich hinkt: Biersteuer ist bundeseinheitlich überall gleich, die Lebensmittelüberwachung ist Landessache.
Und nicht nur das, was "abwaschbar" bedeutet lässt vielleicht Interpretationen zu, die mit der zuständigen Behörde besprochen werden sollten. Wenn es klare gesetzliche (und bundesweit geltende) Vorgaben gibt, die hier aufgeführt wurden, sind der Interpretation Grenzen gesetzt.
Gruß Matthias

Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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Gasflasche
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#514

Beitrag von Gasflasche »

Das würde "Fehlinterpretationen" vermeiden, jedoch bin ich der Meinung, dass man den Gesetzgeber lieber nicht zulässt, irgendwas "technisches" bestimmen oder beschreiben zu lassen. Da ist noch nie was Gutes bei rausgekommen.. Gerade in bestimmten spezifischen/speziellen Situationen, lässt es manchmal haarsträubende Zustände entstehen, wo Vorschriften gelten sollen, die aber eigentlich kaum bis gar keine Relevanz mehr besitzen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#515

Beitrag von Blechpirat »

Das Hauptzollamt Berlin, bei dem ich meinen ersten Sud angemeldet habe, wies mich völlig zu Recht darauf hin, dass ich den vorgesehenen ersten Brautag nicht angegeben hätte. Allerdings, und hier kommt meine Frage, müsse dieser erste Brautag 5 Werktage später als die Anmeldung sein. War jetzt kein Problem für mich, aber: Wo nehmen die das her? Ich sehe nur die Anmeldepflicht, dachte aber, ich könnte dann sofort loslegen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#516

Beitrag von Neubierig »

Nenn irgendein Tag, solang, dass es vor deinem echten ersten Brautag ist. Du bist nicht verpflichtet, an dem Tag zu brauen.

Cheers,

Keith :-)

Edit: Ich hatte letztes Jahr den ersten Brautag mit sehr kurzem Frist genannt (am nächsten oder übernächsten Tag). Die Rückmeldung war die Bitte, künftig einen längere Frist anzugeben, falls die vorbeischauen wollten. Es gibt, so weit ich weiß, keine eigentlich Begründung für diese Bitte. Jetzt mache ich es so, wie oben beschrieben.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#517

Beitrag von afri »

Ich habe am 28.1.19 folgenden Text an "mein" HZA Hannover geschickt (per Mail):
Moin,
ich beabsichtige, am 31.1.19 ca. 30 Liter Bier mit einem angenommenen
Stammwürzegehalt von ca. 14°P herzustellen. Die Braustätte befindet sich
in xxx.
Laut § 3 Abs. 3 BierStG ist dies anzumelden, was ich hiermit getan habe.

Im laufenden Jahr wird es noch weitere Brauversuche geben, die zeitlich
noch nicht bestimmbar sind, diese umfassen o.g. Mengen und
Stammwürzegehalte.

Im letzten Jahr unterlag ich ebenfalls der
Steueraufsicht hinsichtlich des Bierbrauens und die Freimenge von 200L
wurde nicht überschritten, genau genommen belief sie sich auf 124,1 Liter.
Als Betreff nannte ich noch das Geschäftszeichen, das ich im Vorjahr vom HZA bekam. Dies wurde mit dem üblichen Schreiben beantwortet (als Snailmail, versteht sich) und war ansonsten unauffällig. Das HZA Hannover ist sicherlich sehr entspannt, wenn ich andere Berichte hier so lese, aber meine Mail kann gern kopiert werden.

Wenn ein HZA zickt, kann man ja am 1.1. eines neuen Jahres eine Meldung schicken, dass man am 30.1. brauen werde, aber der Termin kann sich ja "ungeplant" verschieben, was nicht meldepflichtig ist. Das machen glaube ich einige hier so. Finde ich legal und ist praktikabel.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#518

Beitrag von Ruthard »

Es gibt überhaupt keine Rechtsgrundlage für eine Vorausfrist von x+1 Tagen, es heißt im §41 Abs. 2 BierStV ".. den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzeigen". Wenn du also mit der rechten Hand die Maus klickst und mit der linken Hand mit 0,1 Sekunden Verzögerung die Hefe in die Würze kippst, ist das immer noch rechtzeitig angezeigt.
Da sich hier aber niemand mit dem HZA anlegen will, schlage ich vor, dass du ein Datum benennst, welches a) 14 Tage im voraus liegt und b) an einem Wochenende. Du kannst deinen Arsch drauf verwetten, dass vor den 14 Tagen keiner zum kontrollieren kommt und am Wochenende schon gar nicht. 14 Tage voraus deshalb, weil z.B. das HZA Aachen meint, dir auf besondere Art die Eier schleifen zu müssen. Nennst du ein Datum 14-x, will das HZA Aachen nämlich von dir jeden Sud im voraus angezeigt haben, natürlich auch ohne jede Rechtsgrundlage.

Wie entspannt das HZA Hannover die Sache sieht, merkt man schon daran, dass es ihm völlig egal ist, auf welche Paragraphen du dich berufst. Den §3 Abs. 3 BierStG gibt es nämlich gar nicht.

Du bist auch nicht verpflichtet, irgendeine Platoangabe zu machen, nur Angaben zur Menge sind gefragt, und da genügt es, wenn du schreibst ".. nicht mehr als 200 Liter".

Wenn das am 31. Januar mit dem Brexit endlich klappt, werden die Zöllner ganz andere Sorgen und für uns Hobbybrauer keine Zeit mehr haben. Dann wird der Beamtenschweiß in Strömen fließen.

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#519

Beitrag von afri »

Brauwolf hat geschrieben: Mittwoch 18. Dezember 2019, 22:38 Wie entspannt das HZA Hannover die Sache sieht, merkt man schon daran, dass es ihm völlig egal ist, auf welche Paragraphen du dich berufst. Den §3 Abs. 3 BierStG gibt es nämlich gar nicht.
Geil, da teste ich seit 2008 die HZÄ Lübeck und Hannover und weiß es gar nicht :-) Den Text habe ich mir irgendwo abgekupfert, vermutlich aus einem anderen Forum, aber nachgelesen habe ich es nicht. Die genannten Ämter offenbar auch nicht. Wie hier so oft vermutet sind denen die Hobbybrauer eher lästig, hoffen wir auf baldige Erleichterung (jaja, ich weiß...).
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#520

Beitrag von Malzwein »

Wenn das am 31. Januar mit dem Brexit endlich klappt, werden die Zöllner ganz andere Sorgen und für uns Hobbybrauer keine Zeit mehr haben. Dann wird der Beamtenschweiß in Strömen fließen.
Wenn das denn mal so ist. Die kommen vielleicht nicht dazu, die komplexen Brexitfragen zu bearbeiten, weil die laufenden Fälle mit den Hobbybrauern ihre Zeit noch eine Weile beanspruchen. War das nicht mit der Arbeitszeitkontrolle auch so, dass zu der Zeit vermehrte Aktion der Zöllner bei Hobbybrauer gemeldet wurden? :Bigsmile
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#521

Beitrag von thermo »

Hallo Zusammen,

nachdem ich mich vor kurzem entschlossen habe es mit dem Hobbybrauen zu versuchen habe ich am Wochenende dieses tolle Forum entdeckt. Meine "Befürchtung" das ich meinen ersten Post in diesem Thread verfassen werde hat sich nun bewahrheitet.

Ich habe am 06.03. per Mail dem HZA Aachen mitgeteilt das ich ab dem 09.03. mit dem Brauen beginnen werde und die voraussichtliche Menge unter 200l/Jahr liegt.
Gerade hab ich nun Post vom HZA bekommen. Der Inhalt wurde hier ja schon diskutiert:
HZA Aachen1.png
Ich wusste garnicht das man einen Antrag auf Zulassung als Hausbrauer stellen muss!?
HZA Aachen2.png
Und auch bei mir die willkürliche 14 Tage-Frist.

Nun zu meiner Frage:
Einige von Euch haben bereits auf den Erlass vom 28.2.2014 (V 3206) verwiesen, gilt dieser noch und wenn ja wo kann ich den finden? Meine Google Suche hierzu war nicht erfolgreich.

Viele Grüße
Thermo
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#522

Beitrag von Ruthard »

Das Verhalten des HZA Aachen ist bekannt und gewohnt rechtsirrig.

Eine "Zulassung" als Hobbybrauer brauchst du auf keinen Fall.
Vorschlag: Suche dir jemanden in der Nachbarschaft oder im Bekanntenkreis, der dem HZA Aachen seine Brautätigkeit anzeigt. Der erste Brautag sollte mindestens 14 Tage in der Zukunft liegen - du wirst sehen, dass dieser sein Kreuzchen im Feld 3. oben hat.
Diese Gesetzmäßigkeit ist bereits bekannt.

Der Erlass vom 28.2.2014 gilt unverändert, ist aber ein internes Papier und nicht über Google zu finden.


Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#523

Beitrag von humble_beer »

Hallo Thermo,

"Antrag auf Zulassung als Hobbybrauer" - die werden auch immer verrückter. Da werden mittlerweile die absurdesten Dinge an den Haaren herbeigezogen. Der §41 Absatz 2 ist ja sogar auf dem Formular zitiert, nämlich "vor dem ersten Brauvorgang" - keine Zeitspanne definiert. Also kannst Du nach dem Klick auf Absenden gleich Einmaischen. Der Rest entspringt der phantasievollen Willkür des Zollmitarbeiters.

@Brauwolf: welche Behörde ist dem HZA Aachen eigentlich übergeordnet? Ich bin wenig geneigt diesen ausgemachten Blödsinn weiterhin hinzunehmen.

@Thermo: fürs nächste Jahr den ersten Brautag einfach ein paar Wochen in die Zukunft legen (ich schicke z.B. meine Anmeldung für Januar immer im November ab).

In jedem Fall bist Du herzlich zum Aachener Stammtisch eingeladen, der nächste ist derzeit für den 24. März geplant, Details hier:
https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... 30#p369730
Dort kannst Du Dich auch mit anderen Leidgeprüften austauschen ;-)
Falls Du auf Facebook bist, komm gerne auch in die Aachener Gruppe: https://www.facebook.com/groups/bier.ac/

Viele Grüße,
Frank
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#524

Beitrag von Bilbobreu »

Moin Thermo,
zu dem von Dir geschilderten Problem zitiere ich mich mal selbst aus den Anfängen dieser ausgeuferten Diskussion:

"Also was folgt aus dem Ganzen bei dem hier diskutierten Problem?
Ein freundlicher Brief an das HZA mit etwa folgendem Inhalt:

"Soweit Sie in Ihrem Schreiben vom _________ ohne Angabe von Gründen fordern, dass ich jede Herstellung von Bier in meinem Haushalt vorab anzeige, lege dagegen Einspruch ein. Ihre Forderung ist schon formell rechtswidrig, weil sie eine Begründung (§ 121 Abs. 1 AO) nicht enthält. Im Übrigen verstößt Ihre Forderung gegen den Erlass vom 28.2.2014 (V 3206).
Zugleich beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über meinen Einspruch"

So würde ich das machen."

Es gibt HZA, die daraufhin sang- und klanglos eingeknickt sind.
Gruß
Stefan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#525

Beitrag von Ruthard »

Zur Frage übergeordnete Zollämter, hier diese Karte:
zollamt.jpg
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#526

Beitrag von VolT Bräu »

Bilbobreu hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 13:39 Es gibt HZA, die daraufhin sang- und klanglos eingeknickt sind.
Kann man so machen. Aber was spricht dagegen, der "Bitte" des HZA einfach nicht zu entsprechen?
Solange man sich an den Wortlaut der Gesetze hält, können die einem doch nichts vorwerfen und Konsequenzen sind ebenfalls keine angedroht.
Solange das nicht der Fall ist, sehe ich auch keinen Grund dagegen anzukämpfen.
Jetzt mal Bier bei die Fische!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#527

Beitrag von Ruthard »

Ich will mich aber nicht in meiner Planung einschränken müssen, es hat lange genug gedauert, diesen 14-Tage Unfug abzuschaffen (2014). Du kannst gerne mal ausprobieren was passiert, wenn du dieser "Bitte" nicht entsprichst.

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#528

Beitrag von Bilbobreu »

VolT Bräu hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 15:34
Bilbobreu hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 13:39 Es gibt HZA, die daraufhin sang- und klanglos eingeknickt sind.
Kann man so machen. Aber was spricht dagegen, der "Bitte" des HZA einfach nicht zu entsprechen?
Solange man sich an den Wortlaut der Gesetze hält, können die einem doch nichts vorwerfen und Konsequenzen sind ebenfalls keine angedroht.
Solange das nicht der Fall ist, sehe ich auch keinen Grund dagegen anzukämpfen.
Moin,
erstens ist ein Verwaltungsakt für die Betroffenen bindend, wenn er nicht mit Rechtsbehelfen angegriffen wird. Das gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist. Die Verpflichtung kann also im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden. Zum Beispiel durch Zwangsgeld (§ 328 AO).
Zweitens wäre das von dir beschriebene Vorgehen eine Ordnungswidrigkeit nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 c i.V.m. § 41 Abs. 2 Satz 1 BierStV.
Aber probier es gern aus.
Gruß
Stefan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#529

Beitrag von VolT Bräu »

Bilbobreu hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 16:18 Zweitens wäre das von dir beschriebene Vorgehen eine Ordnungswidrigkeit nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 c i.V.m. § 41 Abs. 2 Satz 1 BierStV.
Naja, das ist ja genau der fragliche Punkt, oder? In § 41 Abs. 2 BierStV geht es um ein Kalenderjahr - von mehreren Anzeigen steht da nichts.
Bilbobreu hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 16:18 erstens ist ein Verwaltungsakt für die Betroffenen bindend, wenn er nicht mit Rechtsbehelfen angegriffen wird. Das gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist. Die Verpflichtung kann also im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden. Zum Beispiel durch Zwangsgeld (§ 328 AO).
Das ist gut zu wissen. Dann begibt man sich doch auf sehr dünnes Eis. Mich betrifft das ja nicht - ich würde das Risiko hier für gering halten, aber ob es mir das wert wäre es darauf anzulegen... da bin ich mir nicht sicher. :Angel
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#530

Beitrag von realholgi »

VolT Bräu hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 16:45
Bilbobreu hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 16:18 Zweitens wäre das von dir beschriebene Vorgehen eine Ordnungswidrigkeit nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 c i.V.m. § 41 Abs. 2 Satz 1 BierStV.
Naja, das ist ja genau der fragliche Punkt, oder? In § 41 Abs. 2 BierStV geht es um ein Kalenderjahr - von mehreren Anzeigen steht da nichts.
Bilbobreu hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 16:18 erstens ist ein Verwaltungsakt für die Betroffenen bindend, wenn er nicht mit Rechtsbehelfen angegriffen wird. Das gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist. Die Verpflichtung kann also im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden. Zum Beispiel durch Zwangsgeld (§ 328 AO).
Das ist gut zu wissen. Dann begibt man sich doch auf sehr dünnes Eis. Mich betrifft das ja nicht - ich würde das Risiko hier für gering halten, aber ob es mir das wert wäre es darauf anzulegen... da bin ich mir nicht sicher. :Angel
Also ich hatte die gleiche Situation durch einen neuen übermotivierten Sachbearbeiter letztes Jahr wie du. Auf Nachfrage hier in diesem Thread hat mit Stefan damals schon den gleichen Text-Schnipp empfohlen und Schwupps war eine geänderte *jährliche* Anmeldung kein Problem mehr. Also einfach dem Zoll schreiben und geniessen...
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#531

Beitrag von VolT Bräu »

Betrifft mich wie gesagt nicht. Gefragt hat Frank weiter oben. Ich habe etwas dazugelernt über Verwaltungsakte und erfreue mich glücklicherweise eines HZAs, das solche Anforderungen nicht stellt.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#532

Beitrag von Bilbobreu »

VolT Bräu hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 16:45 Naja, das ist ja genau der fragliche Punkt, oder? In § 41 Abs. 2 BierStV geht es um ein Kalenderjahr - von mehreren Anzeigen steht da nichts.
Das ist nicht zutreffend. § 41 Abs. 2 Satz 1 BierStV sagt: Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen.
Und gemeint ist damit der Beginn jeder Herstellung - also jeder Sud.

Deshalb ist der Erlass vom 28.02.2014 (V 3206) für die meisten Hobbybrauer so wertvoll. Er gibt nämlich die Ermessensausübung zu § 41 Abs. 2 Satz 3 BierStV vor. Dort heißt es: Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#533

Beitrag von Ruthard »

"Beginn der Herstellung" könnte man auch allgemein die Aufnahme der Aktivitäten als Hobbybrauer verstehen und nicht jeden einzelnen Sud.

Die Obrigkeit ist dem insofern entgegengekommen, dass sie nur einmal am Kalenderjahresanfang diese Meldung haben will.

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#534

Beitrag von Bierokrat »

Gab es eigentlich eine gesetzliche Grundlage vom Zoll die Menge des ersten Sudes zu erfragen?
Habe auf Anfrage vom HZA Nürnberg hier leider noch keine Rückmeldung bekommen.

Muss aber fairer halber sagen, das die Nürnberger ansonsten höflich und fair sind.
Prost!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#535

Beitrag von Bilbobreu »

Bierokrat hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 18:40 Gab es eigentlich eine gesetzliche Grundlage vom Zoll die Menge des ersten Sudes zu erfragen?
Habe auf Anfrage vom HZA Nürnberg hier leider noch keine Rückmeldung bekommen.

Muss aber fairer halber sagen, das die Nürnberger ansonsten höflich und fair sind.
Nein, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. § 41 Abs. 2 Satz 2 BierStV sieht lediglich vor, dass die Biermenge anzugeben ist, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#536

Beitrag von Ruthard »

Bierokrat hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 18:40 Gab es eigentlich eine gesetzliche Grundlage vom Zoll die Menge des ersten Sudes zu erfragen?
Habe auf Anfrage vom HZA Nürnberg hier leider noch keine Rückmeldung bekommen.

Muss aber fairer halber sagen, das die Nürnberger ansonsten höflich und fair sind.
Nein, nur wann und wo, sowie die vorraussichtliche Gesamtmenge des Kalenderjahres.

Cheers, Ruthard

Edit: Stefan war schneller
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#537

Beitrag von VolT Bräu »

Bilbobreu hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 18:21
VolT Bräu hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 16:45 Naja, das ist ja genau der fragliche Punkt, oder? In § 41 Abs. 2 BierStV geht es um ein Kalenderjahr - von mehreren Anzeigen steht da nichts.
Das ist nicht zutreffend. § 41 Abs. 2 Satz 1 BierStV sagt: Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen.
Und gemeint ist damit der Beginn jeder Herstellung - also jeder Sud.
Ist mir klar, dass das von den Ämtern so interpretiert wird. Steht da aber nicht und ist auch komplett unlogisch in Verbindung mit dem zweiten Satz, der sich auf die Angabe der Jahresmenge bezieht. Zum einen wäre das redundant und zum anderen auch sprachlich irreführend in einem Absatz von zwei verschiedenen Meldungen zu sprechen.
Müssen wir auch nicht weiter diskutieren, deine Interpretation ist die offizielle Lesart, das ist mir bewusst.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#538

Beitrag von Ruthard »

So einfach ist das mit dem Beginn der Herstellung auch nicht. Wann ist der denn? Wenn der Hobbybrauer den Entschluss fasst, ein Bier zu brauen? Wenn er die Zutaten kauft? Wenn er beginnt, das Malz zu schroten? Was ist, wenn er fertig geschrotetes Malz kauft?
Folgendes Szenario: Brauer geht in den Bioladen, kauft Malz und lässt es vom Händler schroten: Braubeginn beim Einmaischen zuhause. 2.Variante, Brauer kauft Malz, Händler hat aber keine Zeit zum Schroten, weil der nächste Kunde wartet. Er erlaubt dem Brauer, auf seiner Mühle das Malz selber zu schroten: Braubeginn beim Händler. Ist das noch steuerfrei, weil es nicht zuhause ist?

Cheers, Ruthard


Edit: Keine Con, aber einen Zollthread. Leute, Leute....
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#539

Beitrag von thermo »

Ich werde morgen etwas an das HZA Aachen schreiben und Euch dann zum Ergebnis auf dem laufenden halten.

Viele Grüße
Thermo
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#540

Beitrag von afri »

In dem Zusammenhang fällt mir auf: meine Anzeige vor geraumer Zeit (7.2.20), dass ich auch 2020 wieder unter bekannter Nr. Hobbybrauer zu sein pflege, ist bislang nicht mit einer Snailmail beantwortet worden. Normalerweise hat das HZA Hannover einen standardisierten Brief geschickt, aber diesmal nicht. Ist da was im Gange oder bin ich zu ungeduldig? Freuen würd's mich ja schon.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#541

Beitrag von klecksi »

afri hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 22:22 In dem Zusammenhang fällt mir auf: meine Anzeige vor geraumer Zeit (7.2.20), dass ich auch 2020 wieder unter bekannter Nr. Hobbybrauer zu sein pflege, ist bislang nicht mit einer Snailmail beantwortet worden. Normalerweise hat das HZA Hannover einen standardisierten Brief geschickt, aber diesmal nicht. Ist da was im Gange oder bin ich zu ungeduldig? Freuen würd's mich ja schon.
Achim
Hi,

Du bist ungeduldig.

Ich habe letztes Jahr ( Dezember ) dem HZA Hannover gemeldet das ich auch 2020 Bier brauen werde, habe den Standartbrief glaube vorletzte Woche bekommen.
ein farbenfroher Gruß

Klecksi
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#542

Beitrag von Gasflasche »

afri hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 22:22 In dem Zusammenhang fällt mir auf: meine Anzeige vor geraumer Zeit (7.2.20), dass ich auch 2020 wieder unter bekannter Nr. Hobbybrauer zu sein pflege, ist bislang nicht mit einer Snailmail beantwortet worden. Normalerweise hat das HZA Hannover einen standardisierten Brief geschickt, aber diesmal nicht. Ist da was im Gange oder bin ich zu ungeduldig? Freuen würd's mich ja schon.
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Vielleicht ist dein Sachbearbeiter auch einfach (länger) krank, ist hier auf jeden Fall bei uns gerade der Fall.. Mir wurde bei der Nachfrage dann halt empfohlen Geduld zu haben und mir weiter keine Sorgen zu machen. :Drink
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#543

Beitrag von afri »

Sorgen mache ich mir keine; meiner Pflicht bin ich nachgekommen, eine Reaktion ihrerseits ist ja gar nicht nötig und ich meine auch gar nicht vorgesehen.

Längere Zeit krank oder so ist ja zur Zeit auch nicht gerade abwegig.
Achim
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#544

Beitrag von Alt-Phex »

Brauwolf hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 19:17 Edit: Keine Con, aber einen Zollthread. Leute, Leute....
Irgendwie müssen wir uns ja die Zeit vertreiben... :P
>>Impfung rettet Leben und Kultur!<<

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#545

Beitrag von Ruthard »

Alt-Phex hat geschrieben: Freitag 13. März 2020, 00:24
Brauwolf hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 19:17 Edit: Keine Con, aber einen Zollthread. Leute, Leute....
Irgendwie müssen wir uns ja die Zeit vertreiben... :P
So eine Art Methadonprogramm :Bigsmile

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#546

Beitrag von afri »

Vielleicht war meine zuständige Sachbearbeiterin wirklich krank, denn heute kam das Schreiben. Anmeldung war am 7.2. und ihr Schreiben trägt den 6.4. als Datum. Letztes Jahr war das 27.1. und 31.1.! :-)
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#547

Beitrag von Gasflasche »

Ich warte immer noch geduldig, Anmeldung war am 31.01 :zzz
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#548

Beitrag von Ruthard »

Gasflasche hat geschrieben: Mittwoch 8. April 2020, 12:01 Ich warte immer noch geduldig, Anmeldung war am 31.01 :zzz
Ich gehe mal davon aus, dass ihr beide eine "Anzeige" meint. "Anmeldung" und "Erklärung" sind was anderes.

Wie auch immer, ob ihr geduldig wartet oder ungeduldig, ob die Sachbearbeiterin antwortet oder nicht oder wann, ist absolut egal.

In dem Moment, wo eure Anzeige weggeschickt ist, könnt ihr losbrauen.


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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#549

Beitrag von Gasflasche »

Du gehst richtig davon aus: es war die Anzeige gemeint ;) Bei der Anzeige habe ich halt auch die Frage nach der Möglichkeit einer "Sammelbiersteueranmeldung" (2075) für das ganze Jahr 2020 gestellt gehabt, daher bin ich auch ein bisschen nach der Antwort gespannt. Gebraut wird inzwischen trotzdem, mein HZA ist bis jetzt auch immer sehr entspannt und korrekt mit der ganzen Thematik umgegangen, das wird schon auch dieses Jahr "passen". :Drink
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#550

Beitrag von Bilbobreu »

Gasflasche hat geschrieben: Mittwoch 8. April 2020, 12:30 Bei der Anzeige habe ich halt auch die Frage nach der Möglichkeit einer "Sammelbiersteueranmeldung" (2075) für das ganze Jahr 2020 gestellt gehabt, daher bin ich auch ein bisschen nach der Antwort gespannt.
Wenn man von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, dann sollte man aus Gründen der Vereinfachung nicht fragen, sondern folgendes schreiben:

Sollte ich die Freimenge von 200 l pro Jahr überschreiten, werde ich die überschreitende Menge am Jahresende gesammelt anmelden und versteuern, solange Sie diesem Vorgehen nicht widersprechen.

Gruß
Stefan
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