über 200l
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Hey,
da es mir dieses Jahr vllt passiert dass ich über die 2hl komme, frage ich mich ob die Steuer direkt nach Fertigstellung des Bieres zu zahlen hab, oder aber gebündelt am Ende des Jahres für alles.
Bin aus der Zoll-Homepage nicht ganz schlau geworden.
Danke im Voraus ;)
da es mir dieses Jahr vllt passiert dass ich über die 2hl komme, frage ich mich ob die Steuer direkt nach Fertigstellung des Bieres zu zahlen hab, oder aber gebündelt am Ende des Jahres für alles.
Bin aus der Zoll-Homepage nicht ganz schlau geworden.
Danke im Voraus ;)
Am Ende ist es jedoch Geschmackssache und ein wenig Lebenseinstellung, ob man Bier trinkt … und welches man trinkt.
Es ist ein Grundbedürfnis der Deutschen, beim Biere schlecht über die Regierung zu reden.
-Otto von Bismarck-
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-Otto von Bismarck-
Re: über 200l
Ruf bitte dein HZA an und kläre das mit denen.
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246
Im alten Forum als 'rattenfurz' bekannt gewesen.
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- Nansen
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Re: über 200l
Ich hab es im vergangenen Jahr erst am Ende komplett gemeldet.
Die Dame beim Zoll hat mir telefonisch durch die Blume zu verstehen gegeben, dass es sinnloser Arbeitsaufwand für beide Seiten wäre, jeden einzelnen Sud über 200l einzeln zu melden und zu bezahlen.
Am Telefon lassen sich viele Fragen besser klären als per Mail oder Brief.
Grüße,
Marco
Die Dame beim Zoll hat mir telefonisch durch die Blume zu verstehen gegeben, dass es sinnloser Arbeitsaufwand für beide Seiten wäre, jeden einzelnen Sud über 200l einzeln zu melden und zu bezahlen.
Am Telefon lassen sich viele Fragen besser klären als per Mail oder Brief.
Grüße,
Marco
Du kannst es Dir vorstellen. Also kannst Du es auch brauen.
Re: über 200l
Gesprochenes Wort am Telefon ist im Fall der Fälle dann leider auch nichts Wert.
Hoffe auf ein bisschen Erfahrungswerte von euch.
Aber beim Zoll werde ich trotzdem dann wohl mal Kontakt suchen, wenns soweit kommen sollte.
Trotzdem danke.´
Der Zoll schreibt dann auch noch:
Diese Tätigkeiten kann der Zoll nicht wahrnehmen:
Die Zollverwaltung kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen.
Alle Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen.
Die Zollvorschriften anderer Länder liegen der deutschen Zollverwaltung nicht vor.
Quelle: http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenft ... _node.html Stand: 18.03.2015
Hoffe auf ein bisschen Erfahrungswerte von euch.
Aber beim Zoll werde ich trotzdem dann wohl mal Kontakt suchen, wenns soweit kommen sollte.
Trotzdem danke.´
Der Zoll schreibt dann auch noch:
Diese Tätigkeiten kann der Zoll nicht wahrnehmen:
Die Zollverwaltung kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen.
Alle Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen.
Die Zollvorschriften anderer Länder liegen der deutschen Zollverwaltung nicht vor.
Quelle: http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenft ... _node.html Stand: 18.03.2015
Am Ende ist es jedoch Geschmackssache und ein wenig Lebenseinstellung, ob man Bier trinkt … und welches man trinkt.
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Re: über 200l
Allerdings sind Erfahrungswerte aus dem Forum im Fall der Fälle halt noch weniger wertGesprochenes Wort am Telefon ist im Fall der Fälle dann leider auch nichts Wert.
Hoffe auf ein bisschen Erfahrungswerte von euch.
Jan
Re: über 200l
Oi's gloa
Am Ende ist es jedoch Geschmackssache und ein wenig Lebenseinstellung, ob man Bier trinkt … und welches man trinkt.
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- chemograph
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Re: über 200l
Dann geb ich mal einen Erfahrungswert weiter:
2014 Zoellner1: Die zu versteuernden Sude am Ende des Jahres bezahlen.
2015 Zoellner2: Jeden zu versteuernden Sud einzeln versteuern.
Obs hilft?
MfG
Christoph
2014 Zoellner1: Die zu versteuernden Sude am Ende des Jahres bezahlen.
2015 Zoellner2: Jeden zu versteuernden Sud einzeln versteuern.
Obs hilft?
MfG
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Geographen torkeln nicht, sie mäandrieren!
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Mein Blog: Hackelsteiner Hausbräu
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- tauroplu
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Re: über 200l
Leute, lasst gut sein, es ist alles gesagt, Balu hat's verstanden.
Beste Grüße
Michael
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Michael
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Re: über 200l
Auch wenn Micha mein, das Thema wäre beendet, muss ich mich hier kurz noch mal melden:
Nach meiner Anmeldung als Hobbybrauer habe ich eine Bestätigung und eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung bekommen. In der heißt es:
"Gemäß §41 Abs.3 Biersteuerverordnung ist die in einem Kalenderjahr entstandene Biersteuer auf amtlichen Vordruck "Biersteueranmeldung" bis zum 07.Januar des Folgejahres beim zuständigen Hauptzollamt anzumelden. Die Biersteuer ist darin selbst zu berechnen. Der Biersteuerbetrag ist bis zum 20. Januar unter Angabe Ihres Namens und der Steuerart (Biersteuer) auf das o.g. Konto des Hauptzollamtes zu überweisen [...]"
Habt ihr so etwas nicht bekommen?
Zwar mögen die Durchführungsbestimmungen in den einzelnen HZA unterschiedlich sein, aber die Biersteuerverordnung ist doch eine Bundesverordnung und damit bindend, oder?
Liebe Grüße
Peter
Nach meiner Anmeldung als Hobbybrauer habe ich eine Bestätigung und eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung bekommen. In der heißt es:
"Gemäß §41 Abs.3 Biersteuerverordnung ist die in einem Kalenderjahr entstandene Biersteuer auf amtlichen Vordruck "Biersteueranmeldung" bis zum 07.Januar des Folgejahres beim zuständigen Hauptzollamt anzumelden. Die Biersteuer ist darin selbst zu berechnen. Der Biersteuerbetrag ist bis zum 20. Januar unter Angabe Ihres Namens und der Steuerart (Biersteuer) auf das o.g. Konto des Hauptzollamtes zu überweisen [...]"
Habt ihr so etwas nicht bekommen?
Zwar mögen die Durchführungsbestimmungen in den einzelnen HZA unterschiedlich sein, aber die Biersteuerverordnung ist doch eine Bundesverordnung und damit bindend, oder?
Liebe Grüße
Peter
Re: über 200l
Dann schau doch mal rein und lies dir den zitierten Paragraphen durch. Dann siehst du, was dein HZA vorgeschrieben bekommt und was Auslegung ist.peka76 hat geschrieben: Zwar mögen die Durchführungsbestimmungen in den einzelnen HZA unterschiedlich sein, aber die Biersteuerverordnung ist doch eine Bundesverordnung und damit bindend, oder?
Und doch, das Thema hier ist beendet, Balu hat doch seine Antwort; und der Rest ist in den anderen Threads zig mal nachlesbar.
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246
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Re: über 200l
Was ist denn das für ein Käse? Es mag ja sein, dass die Frage des Threaderöffners beantwortet ist, wir können dann gerne einen neuen Thread aufmachen - Titel wäre "HZA, das keinen Durchblick hat""Gemäß §41 Abs.3 Biersteuerverordnung ist die in einem Kalenderjahr entstandene Biersteuer auf amtlichen Vordruck "Biersteueranmeldung" bis zum 07.Januar des Folgejahres beim zuständigen Hauptzollamt anzumelden. Die Biersteuer ist darin selbst zu berechnen. Der Biersteuerbetrag ist bis zum 20. Januar unter Angabe Ihres Namens und der Steuerart (Biersteuer) auf das o.g. Konto des Hauptzollamtes zu überweisen [...]"
Es ist zwar richtig, dass der §41 Abs BierStV bei Überschreiten der 2hl eine Steueranmeldung verlangt, von Fristen steht da aber nix drin. Die im Bescheid genannten Fristen gelten für Inhaber eines Steuerlagers (das du hoffentlich nicht hast und auch nicht brauchst), die eine Steuererklärung abgeben müssen (§31 Abs.1 BierStV und §15 Abs.1 BierStG)
Für unsereiner gilt §15 Abs.2 BierStG - und das heißt eine Steueranmeldung unverzüglich nach jedem Sud über 2hl (bzw. nicht zuhause gebraut oder nicht zum selber saufen), die Steuer ist sofort fällig.
Das habe ich in diesem Jahr schon 12mal gemacht und gerade vorgestern die 82 Cent für die am Sonntag gebrauten 27 Liter Leichtbier mit 7° Plato überwiesen.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
-
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Re: über 200l
Moin,
Gruß
Pascal
das ist in meinen Augen auch die beste Art und Weise, diese idiotische Hobbybrauer-Steuer loszuwerden. Irgendwann fällt vielleicht mal jemandem da oben auf, dass den Staat diese Steuer mehr Geld kostet, als sie einbringt.Brauwolf hat geschrieben:Das habe ich in diesem Jahr schon 12mal gemacht und gerade vorgestern die 82 Cent für die am Sonntag gebrauten 27 Liter Leichtbier mit 7° Plato überwiesen.
Gruß
Pascal
Re: über 200l
Genau das ist der Sinn der Übung. Wenn ich in diesem Stil weiter mache, komme ich in diesem Jahr auf 50 Sude. Bei 20 Litern pro Sud zu 12° Plato sind das für den Staat jedesmal 1,06€, im ganzen Jahr 53€. Dafür heißt es 50 mal meine Akte anfassen, 50 mal den Zahlungseingang verbuchen, 50 mal die Zahlung intern weiterbuchen, 50 mal mit meiner Steueranmeldung abstimmen...
Machen das 1000 Hobbybrauer, sind das für den Staat im Jahr 53000€, gegen 50000 mal Akte anfassen, 50000 mal Zahlung verbuchen, etc.
Ziel muss es sein, eine Regelung wie in Österreich (und den meisten anderen EU-Ländern) zu schaffen, die das nichtgewerbliche Brauen vollkommen frei stellt. Glaubt bitte nicht, dass das nicht geht - das Nazigesetz von 1939, auf dem dieser ganze Quatsch beruht, galt damals auch auf dem Staatsgebiet des heutigen Österreichs und die Ösis haben das auch gekickt!
Ich melde und zahle übrigens ab dem 1. Liter im Jahr. Da ich nicht immer garantieren kann, dass ich das Bier selber verbrauche, will ich kein Risiko eingehen und verzichte auf die großzügigen 10€ Steuerersparnis. Schließlich braucht der Staat Geld um seine Aufgaben zu erfüllen, und wenn es darum geht Banken zu retten oder kleinen Kopftuchmädchen am Hindukusch den Schulbesuch zu ermöglichen, will ich doch gerne mein Scherflein dazu beitragen!
Cheers, Ruthard
Machen das 1000 Hobbybrauer, sind das für den Staat im Jahr 53000€, gegen 50000 mal Akte anfassen, 50000 mal Zahlung verbuchen, etc.
Ziel muss es sein, eine Regelung wie in Österreich (und den meisten anderen EU-Ländern) zu schaffen, die das nichtgewerbliche Brauen vollkommen frei stellt. Glaubt bitte nicht, dass das nicht geht - das Nazigesetz von 1939, auf dem dieser ganze Quatsch beruht, galt damals auch auf dem Staatsgebiet des heutigen Österreichs und die Ösis haben das auch gekickt!
Ich melde und zahle übrigens ab dem 1. Liter im Jahr. Da ich nicht immer garantieren kann, dass ich das Bier selber verbrauche, will ich kein Risiko eingehen und verzichte auf die großzügigen 10€ Steuerersparnis. Schließlich braucht der Staat Geld um seine Aufgaben zu erfüllen, und wenn es darum geht Banken zu retten oder kleinen Kopftuchmädchen am Hindukusch den Schulbesuch zu ermöglichen, will ich doch gerne mein Scherflein dazu beitragen!
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
Re: über 200l
Genau darauf versuchte ich den Fragensteller hinzuweisen als ich schrieb "lies den Paragrafen doch mal durch".Brauwolf hat geschrieben: Es ist zwar richtig, dass der §41 Abs BierStV bei Überschreiten der 2hl eine Steueranmeldung verlangt, von Fristen steht da aber nix drin
Der wievielte Zoll-Thread ist das hier? Und wenn man sich mit den Leuten mal unterhält, stellt man fest, dass die meisten nicht einmal ins Gesetz oder in die Verordnung geguckt haben. Das Dingen ist mit "Haus und Hobbybrauer" überschrieben, man findet es bei jeder Google-Suche und die genaue Stelle wird in jedem Zollthread 10mal genannt (§41 BierStV, nur zur Sicherheit). Rage: Das Dingen ist damit sogar besser verlinkt und leichter zu finden als die passende Seite dazu in unserem Wiki. Oder gar das Wiki selber.
Es lohnt einfach nicht mehr, mehr auf die Fragen einzugehen als mit "Forensuche und ins Gesetz gucken."
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246
Im alten Forum als 'rattenfurz' bekannt gewesen.
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Re: über 200l
Vielleicht sei noch angemerkt: Deinen Kurs kennen wir ja auch zur Genüge. Dein Kurs mag auch für dich in Ordnung sein, ist aber nicht der, dem sich die Meisten hier im Forum anschließen würden (wage ich mal so zu behaupten). Das Problem ist nämlich, dass zu dem "ich kenne mein Recht und nutze es" sich häufig noch ein "und den Beamten wische ich noch eins aus!" dabei kommt - vielleicht nicht von dir, wohl aber dann oft von den Mitdiskutanten. Und das ist etwas, das ich nicht unterschreiben würde. Und weswegen man mich auch damit triggern kann.
Es gibt auch Mitarbeiter der Zoll- und Finanzbehörden hier im Forum. Vor allem, weil sie privat auch Hobbybrauer sind. Ich schäme mich regelrecht dafür, wie hier manchmal Tipps ausgetauscht werden, denen die Arbeit so kompliziert wie möglich zu machen. Inklusive dem Tipp, einen Cent mehr zu überweisen und danach auf Rückerstattung zu bestehen.
Es gibt auch Mitarbeiter der Zoll- und Finanzbehörden hier im Forum. Vor allem, weil sie privat auch Hobbybrauer sind. Ich schäme mich regelrecht dafür, wie hier manchmal Tipps ausgetauscht werden, denen die Arbeit so kompliziert wie möglich zu machen. Inklusive dem Tipp, einen Cent mehr zu überweisen und danach auf Rückerstattung zu bestehen.
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
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Re: über 200l
Nein Phillipp, die meisten kennen ihre Rechte nicht und spätestens wenn der Zöllner vor der Tür steht, ist es mit der staatsbürgerlichen Courage vorbei. Das ist leider so in Deutschland und deswegen werden sich die meisten meinem Vorgehen nicht anschließen - da muss ich dir, wenn auch ungern, recht geben.
Ich frage mich nur, warum die vielen selbst brauenden Zöllner hier im Forum sich nicht zu erkennen geben und sich für die Belange der Hobbybrauer einsetzen. Es ist nur ein Beispiel bekannt, wo sich in einer unsinnigen Petition zu einem Nebenkriegsschauplatz verausgabt wurde und zusätzlich noch mit einem negativen Ergebnis.
Ich fordere übrigens nicht auf, zuviel zu zahlen und den überzahlten Betrag zurückzufordern. Meine Überweisungen stimmen centgenau mit meinen Steueranmeldungen überein und sind so eindeutig gekennzeichnet, dass sie ohne Mehrarbeit meinen Anmeldungen zugeordnet werden können. Es ist nicht notwendig, das Verfahren unnötig zu komplizieren - es ist schon aufwändig und unwirtschaftlich genug.
Ich mache nichts anderes als Dienst nach Vorschrift und das tun Beamte (die bekanntermaßen nicht streiken durfen) auch, wenn sie ihre Forderungen durchsetzen wollen. Bisher hat das immer geklappt.
Also bitte immer schön an die Regeln halten!
Cheers, Ruthard
Ich frage mich nur, warum die vielen selbst brauenden Zöllner hier im Forum sich nicht zu erkennen geben und sich für die Belange der Hobbybrauer einsetzen. Es ist nur ein Beispiel bekannt, wo sich in einer unsinnigen Petition zu einem Nebenkriegsschauplatz verausgabt wurde und zusätzlich noch mit einem negativen Ergebnis.
Ich fordere übrigens nicht auf, zuviel zu zahlen und den überzahlten Betrag zurückzufordern. Meine Überweisungen stimmen centgenau mit meinen Steueranmeldungen überein und sind so eindeutig gekennzeichnet, dass sie ohne Mehrarbeit meinen Anmeldungen zugeordnet werden können. Es ist nicht notwendig, das Verfahren unnötig zu komplizieren - es ist schon aufwändig und unwirtschaftlich genug.
Ich mache nichts anderes als Dienst nach Vorschrift und das tun Beamte (die bekanntermaßen nicht streiken durfen) auch, wenn sie ihre Forderungen durchsetzen wollen. Bisher hat das immer geklappt.
Also bitte immer schön an die Regeln halten!
Cheers, Ruthard
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Re: über 200l
Achja, du kennst ja auch meine Meinung: Auf sein Recht zu bestehen und anderen das Leben bewusst schwer zu machen sind zwei absolut verschiedene Dinge. Aber gut, dass wir da einer Meinung sind ;-)Brauwolf hat geschrieben:Nein Phillipp, die meisten kennen ihre Rechte nicht und spätestens wenn der Zöllner vor der Tür steht, ist es mit der staatsbürgerlichen Courage vorbei. Das ist leider so in Deutschland und deswegen werden sich die meisten meinem Vorgehen nicht anschließen - da muss ich dir, wenn auch ungern, recht geben.
Als Mitarbeiter der Finanzbehörden würde ich mich hier auch nicht zu erkennen geben. Es ist spannend, was ich im "alten" Forum alleine für meinen Nickname damals für Schelte bezogen hatte, das wird mit dem Beruf nicht anders sein - und den Stempel kann man nicht einfach ablegen. Außerdem wäre man plötzlich Ansprechpartner für alles. Und wäre auch früher oder später genötigt, ein Statement für oder gegen seinen Dienstherrn zu erbringen.
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Re: über 200l
Das Problem ist aber, dass die Paragrafen zwar eindeutig aber so unverständlich formuliert sind, dass sie selbst der gewöhnliche Zollhauptsekretär trotz artgerechter Haltung nicht versteht.Genau darauf versuchte ich den Fragensteller hinzuweisen als ich schrieb "lies den Paragrafen doch mal durch".
Ein gutes Beispiel ist hier der Beitrag von chemograph:
Antwort 1 ist falsch.Dann geb ich mal einen Erfahrungswert weiter:
2014 Zoellner1: Die zu versteuernden Sude am Ende des Jahres bezahlen.
2015 Zoellner2: Jeden zu versteuernden Sud einzeln versteuern.
Antwort 2 ist richtig.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
Re: über 200l
Es würde vollig genügen, wenn sie bei ihrem Dienstherren vorstellig würden und die aktuelle Handhabung als unwirtschaftlich anprangerten. Hilfreich wäre dabei eine möglichst große Anzahl von (völlig vorschriftsgerechten) Kleinstanmeldungen.Und wäre auch früher oder später genötigt, ein Statement für oder gegen seinen Dienstherrn zu erbringen.
Es wäre nicht das erste mal, dass eine Bagatellsteuer in den Orkus gekickt worden wäre.
Cheers, Ruthard
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- Elia
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Re: über 200l
Bin schon froh, dass in der Schweiz 400 l pro Jahr sind
(Umgerechnet mehr als 1 Liter pro Tag )
Grüsse Elia
(Umgerechnet mehr als 1 Liter pro Tag )
Grüsse Elia
Re: über 200l
Haben die wahrscheinlich auch schon gemacht. Und nein, eine möglichst große Anzahl von Kleinstanmeldungen führt zu gar nichts. Unter Umständen wird dann einfach nur nich kontrolliert, ob du tatsächlich bezahlt hast.Brauwolf hat geschrieben: Es würde vollig genügen, wenn sie bei ihrem Dienstherren vorstellig würden und die aktuelle Handhabung als unwirtschaftlich anprangerten. Hilfreich wäre dabei eine möglichst große Anzahl von (völlig vorschriftsgerechten) Kleinstanmeldungen.
Der einzige Weg wird der über das Bundesfinanzministerium sein. Dort kannst du (bzw. jeder) einen Brief hinschicken oder dort mal anrufen und fragen, ob es nicht sinnvoll wäre, die Verordnung an die Gegebenheiten anzupassen.
Seine Unzufriedenheit dadurch zum Ausdruck zu bringen bewusst einen hohen Arbeitsaufwand für die Sachbearbeiter zu generieren ist Mumpitz. Dann muss man sich auch nicht wundern, wenn mal nachgeforscht wird, welcher Heimbrauer alle 2 Tage 2l Bier anmeldet.
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- Brockmann24
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Re: über 200l
Leider ist der Gedanke, wirtschaftlich zu arbeiten, noch nicht in allen Behörden verbreitet. Im Gegenteil, da geht es häufig noch darum, möglichst viele Dienstposten zu erhalten. Denn je mehr Dienstposten im Sachgebiet oder der Abteilung, desto höher ist die Bewertung (Bezahlung) des Sachgebiets- oder Abteilungsleiters.Da ist das Interesse, wirtschaftlich zu arbeiten, also eher gering. Und die Notwendigkeit zum Sparen, die inzwischen viele Behörden betrifft, ist in der Finanzverwaltung noch nicht so dringend, man sitzt ja schließlich an der (Steuer)Quelle.Brauwolf hat geschrieben:Es würde vollig genügen, wenn sie bei ihrem Dienstherren vorstellig würden und die aktuelle Handhabung als unwirtschaftlich anprangerten. Hilfreich wäre dabei eine möglichst große Anzahl von (völlig vorschriftsgerechten) Kleinstanmeldungen.Und wäre auch früher oder später genötigt, ein Statement für oder gegen seinen Dienstherrn zu erbringen.
Es wäre nicht das erste mal, dass eine Bagatellsteuer in den Orkus gekickt worden wäre.
Cheers, Ruthard
Gruß von der Mosel
Wolfgang
"Two beer or not two beer?"
frei nach William Shakespeare (1564 - 1616)
Wolfgang
"Two beer or not two beer?"
frei nach William Shakespeare (1564 - 1616)
Re: über 200l
Brockmann24 hat geschrieben: Leider ist der Gedanke, wirtschaftlich zu arbeiten, noch nicht in allen Behörden verbreitet. Im Gegenteil, da geht es häufig noch darum, möglichst viele Dienstposten zu erhalten. Denn je mehr Dienstposten im Sachgebiet oder der Abteilung, desto höher ist die Bewertung (Bezahlung) des Sachgebiets- oder Abteilungsleiters.Da ist das Interesse, wirtschaftlich zu arbeiten, also eher gering. Und die Notwendigkeit zum Sparen, die inzwischen viele Behörden betrifft, ist in der Finanzverwaltung noch nicht so dringend, man sitzt ja schließlich an der (Steuer)Quelle.
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Re: über 200l
Eigentlich wollte ich zu dem Thema nichts schreiben weils immer auf dasselbe hinausläuft...
Ich möchte an dieser Stelle nur mal an ein ehemaliges Mitglied* erinnern. Der hatte wirklich Ahnung vom Brauen und gab gerne sein Wissen weiter, vor allem was Roggenbier betraf. Seine plötzliche Kündigung hier seh ich eindeutig in Zusammenhang mit den ewigen Zoll-Threads, in denen indirekt oft er (als Zollbeamter) kritisiert und beleidigt worden ist.
Das mag man als dünnhäutig ansehen, ich hatte für seine Entscheidung seinen Account hier zu löschen absolutes Verständnis.
Edit: Name* auf Wunsch des Moderatoren geändert
Ich möchte an dieser Stelle nur mal an ein ehemaliges Mitglied* erinnern. Der hatte wirklich Ahnung vom Brauen und gab gerne sein Wissen weiter, vor allem was Roggenbier betraf. Seine plötzliche Kündigung hier seh ich eindeutig in Zusammenhang mit den ewigen Zoll-Threads, in denen indirekt oft er (als Zollbeamter) kritisiert und beleidigt worden ist.
Das mag man als dünnhäutig ansehen, ich hatte für seine Entscheidung seinen Account hier zu löschen absolutes Verständnis.
Edit: Name* auf Wunsch des Moderatoren geändert
Zuletzt geändert von uli74 am Donnerstag 19. März 2015, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
Gruss
Uli
Uli
Re: über 200l
So viel ich weiß gab es da aber andere Gründe...
Stefan
Stefan
Re: über 200l
Das ist doch alles schon versucht worden. Es scheiterte bisher immer daran, dass man auf Ministeriumsebene nicht gewillt ist, mit dem einzelnen Bürger zu reden, das ist unter deren Niveau. Man muss schon als Verband auftreten oder eine entsprechende Lobby hinter sich haben.Der einzige Weg wird der über das Bundesfinanzministerium sein. Dort kannst du (bzw. jeder) einen Brief hinschicken oder dort mal anrufen und fragen, ob es nicht sinnvoll wäre, die Verordnung an die Gegebenheiten anzupassen.
Man kann einem Bürger nicht vorwerfen, dass er sich vorschriftsmäßig verhält. Wenn eine Behörde sich darauf beruft, irgendwelche Vorschriften einhalten zu müssen, dann bitte richtig. Und es geht nicht um 2 Liter Bier alle 2 Tage, es geht um 20 Liter Bier pro Woche - das ist durchaus realistisch.Seine Unzufriedenheit dadurch zum Ausdruck zu bringen bewusst einen hohen Arbeitsaufwand für die Sachbearbeiter zu generieren ist Mumpitz. Dann muss man sich auch nicht wundern, wenn mal nachgeforscht wird, welcher Heimbrauer alle 2 Tage 2l Bier anmeldet.
Solche Sachen gehen nicht. Es mag zwar vernünftig sein, aber das ist nicht durch die Vorschriften gedeckt. Der Grundsatz lautet: "Es zählt nicht der gesunde Menschenverstand, es zählt der Buchstabe des Gesetzes". Und wenn jemand meint, das Gesetz sei unvernünftig oder nicht mehr zeitgemäß, dann muss erst das Gesetz geändert werden, dann das Verhalten. Es heißt aktuell: unverzüglich nach jedem Sud und sofort fällig (§15 Abs. 2 BierStG), punktum.Die Dame beim Zoll hat mir telefonisch durch die Blume zu verstehen gegeben, dass es sinnloser Arbeitsaufwand für beide Seiten wäre, jeden einzelnen Sud über 200l einzeln zu melden und zu bezahlen.
So schwierig ist es nicht, eine 2075 auszufüllen und die 1,06€ Steuer zu überweisen. Das ist einfacher als die Auflagen zur Steuerbefreiung für Hobbybrauer zu erfüllen und sich dem permanenten Kontrollwahn einzelner Beamter hinzugeben. Und Rücksicht auf Sachbearbeiter nehmen, weil sie ach so überlastet sind, kann wohl nicht die Aufgabe des Bürgers sein, wenn die Vorschriften so sind wie sie sind. Dann sollen die Sachbearbeiter uns doch bitte sehr unterstützen, die Vorschriften den heutigen Zeiten anzupassen.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
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Re: über 200l
Eine Zwischenfrage: Schickst Du das Formular dann jedes Mal per Post dorthin oder wird das auch per Mail akzeptiert?Brauwolf hat geschrieben: So schwierig ist es nicht, eine 2075 auszufüllen und die 1,06€ Steuer zu überweisen.
Re: über 200l
Anfangs hatte ich das noch per Post geschickt (0,62€ Porto). Nach einem Telefonat mit dem freundlichen Sachbearbeiter, der sich auch noch entschuldigt hat, dass die Vorschriften so sind wie sie sind, haben wir uns darauf geeinigt, dass ich das Formular als Emailanhang schicken darf. Wichtig ist, dass die 2. Seite eigenhändig unterschrieben wird, also nur online ausfüllen und direkt abschicken geht nicht - ausdrucken, unterschreiben, einscannen ist angesagt.
Er hat mir dann noch Tipps gegeben, welche der zahlreichen Nummern auf den Zollschreiben ich auf das Formular übertragen muss, damit es mir eindeutig zugeordnet werden kann (die 5-stellige Hobbybrauer-"Unternehmens"-Nummer). Wir haben uns dann noch abgesprochen, was ich sinnvollerweise auf den Überweisungsträger schreibe, damit auch hier eine eindeutige und möglichst unaufwändige Zuordnung zu meiner jeweiligen Steueranmeldung möglich ist.
Das Formular kann online hier ausgefüllt (bzw. als Blankoformular runtergeladen) werden:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/acti ... do?id=2075
Die erste Seite ist immer gleich, die dritte bleibt frei für die interne Bearbeitung.
Lediglich die Seite zwei enthält die Angaben des jeweiligen Sudes.
Ich habe mir die Seiten 1 und 3 abgespeichert und montiere nur die ausgedruckte und unterschriebene Seite 2 von Fall zu Fall dazu.
Cheers, Ruthard
Er hat mir dann noch Tipps gegeben, welche der zahlreichen Nummern auf den Zollschreiben ich auf das Formular übertragen muss, damit es mir eindeutig zugeordnet werden kann (die 5-stellige Hobbybrauer-"Unternehmens"-Nummer). Wir haben uns dann noch abgesprochen, was ich sinnvollerweise auf den Überweisungsträger schreibe, damit auch hier eine eindeutige und möglichst unaufwändige Zuordnung zu meiner jeweiligen Steueranmeldung möglich ist.
Das Formular kann online hier ausgefüllt (bzw. als Blankoformular runtergeladen) werden:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/acti ... do?id=2075
Die erste Seite ist immer gleich, die dritte bleibt frei für die interne Bearbeitung.
Lediglich die Seite zwei enthält die Angaben des jeweiligen Sudes.
Ich habe mir die Seiten 1 und 3 abgespeichert und montiere nur die ausgedruckte und unterschriebene Seite 2 von Fall zu Fall dazu.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
- Nansen
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Re: über 200l
Es ist sicher nicht schwierig, sich so toll korrekt zu verhalten und jeden Süd zu melden...Brauwolf hat geschrieben:...
Solche Sachen gehen nicht. Es mag zwar vernünftig sein, aber das ist nicht durch die Vorschriften gedeckt. Der Grundsatz lautet: "Es zählt nicht der gesunde Menschenverstand, es zählt der Buchstabe des Gesetzes". Und wenn jemand meint, das Gesetz sei unvernünftig oder nicht mehr zeitgemäß, dann muss erst das Gesetz geändert werden, dann das Verhalten. Es heißt aktuell: unverzüglich nach jedem Sud und sofort fällig (§15 Abs. 2 BierStG), punktum.Die Dame beim Zoll hat mir telefonisch durch die Blume zu verstehen gegeben, dass es sinnloser Arbeitsaufwand für beide Seiten wäre, jeden einzelnen Sud über 200l einzeln zu melden und zu bezahlen.
So schwierig ist es nicht, eine 2075 auszufüllen und die 1,06€ Steuer zu überweisen. Das ist einfacher als die Auflagen zur Steuerbefreiung für Hobbybrauer zu erfüllen und sich dem permanenten Kontrollwahn einzelner Beamter hinzugeben. Und Rücksicht auf Sachbearbeiter nehmen, weil sie ach so überlastet sind, kann wohl nicht die Aufgabe des Bürgers sein, wenn die Vorschriften so sind wie sie sind. Dann sollen die Sachbearbeiter uns doch bitte sehr unterstützen, die Vorschriften den heutigen Zeiten anzupassen.
Cheers, Ruthard
Aber ich habe besseres zu tun. Es gibt genug hässliche Sachen, mit denen man sich so schon im Alltag abplagen muss, da kann ich auf solchen Bürokratieirrsinn privat gern verzichten.
Wenn ich konkret etwas gegen den Zollirrsinn machen kann: kein Problem. Aber nicht per Dienst nach Vorschrift.
Ausdrucken, unterschreiben, einscannen, Email... wenn ich das schon lese! Ist ja wie auf Arbeit.
Danke,
Marco
Du kannst es Dir vorstellen. Also kannst Du es auch brauen.
- Beerbrouer
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Re: über 200l
Oh man, da merkt man gleich, dass hier jemand schreibt, der wahrscheinlich jahrelang selbst diese Erfahrungen am eigenen Leibe machen musste. Besonders der letzte Satz strotzt ja so von Insiderwissen.Brockmann24 hat geschrieben:Leider ist der Gedanke, wirtschaftlich zu arbeiten, noch nicht in allen Behörden verbreitet. Im Gegenteil, da geht es häufig noch darum, möglichst viele Dienstposten zu erhalten. Denn je mehr Dienstposten im Sachgebiet oder der Abteilung, desto höher ist die Bewertung (Bezahlung) des Sachgebiets- oder Abteilungsleiters.Da ist das Interesse, wirtschaftlich zu arbeiten, also eher gering. Und die Notwendigkeit zum Sparen, die inzwischen viele Behörden betrifft, ist in der Finanzverwaltung noch nicht so dringend, man sitzt ja schließlich an der (Steuer)Quelle.
Nichts für ungut, aber...
Gruß
Gerald
Die Würze des Bieres ist unantastbar!
Re: über 200l
Mann, mann, mann... Sagt mal, habt Ihr nichts wichtigeres zu tun als das Zollthema zum x-ten mal durchzukauen?
Morgen ist Sonnenfinsternis, was wenn die Sonne nicht wieder aufgeht? Dann wirds dieses Jahr nix mit Hopfenernte!
Denkt mal drüber nach!
Morgen ist Sonnenfinsternis, was wenn die Sonne nicht wieder aufgeht? Dann wirds dieses Jahr nix mit Hopfenernte!
Denkt mal drüber nach!
Gruss
Uli
Uli
Re: über 200l
Es ist sicher nicht schwierig, sich so toll korrekt zu verhalten und jeden Süd zu melden...
Aber ich habe besseres zu tun. Es gibt genug hässliche Sachen, mit denen man sich so schon im Alltag abplagen muss, da kann ich auf solchen Bürokratieirrsinn privat gern verzichten.
Wenn ich konkret etwas gegen den Zollirrsinn machen kann: kein Problem. Aber nicht per Dienst nach Vorschrift.
Ausdrucken, unterschreiben, einscannen, Email... wenn ich das schon lese! Ist ja wie auf Arbeit.
Danke,
Marco[/quote]
Aber "leider" korrekt.
Hans Dieter
Aber ich habe besseres zu tun. Es gibt genug hässliche Sachen, mit denen man sich so schon im Alltag abplagen muss, da kann ich auf solchen Bürokratieirrsinn privat gern verzichten.
Wenn ich konkret etwas gegen den Zollirrsinn machen kann: kein Problem. Aber nicht per Dienst nach Vorschrift.
Ausdrucken, unterschreiben, einscannen, Email... wenn ich das schon lese! Ist ja wie auf Arbeit.
Danke,
Marco[/quote]
Aber "leider" korrekt.
Hans Dieter
Re: über 200l
Es tut mir leid, wenn ich euch den Sinn und Zweck der Übung nicht verständlich rüberbringen konnte. Aber wenn man Veränderungen will, muss man sich auch mal auf die Hinterfüße stellen.Aber "leider" korrekt.Brauladi hat geschrieben:Es ist sicher nicht schwierig, sich so toll korrekt zu verhalten und jeden Süd zu melden...
Aber ich habe besseres zu tun. Es gibt genug hässliche Sachen, mit denen man sich so schon im Alltag abplagen muss, da kann ich auf solchen Bürokratieirrsinn privat gern verzichten.
Wenn ich konkret etwas gegen den Zollirrsinn machen kann: kein Problem. Aber nicht per Dienst nach Vorschrift.
Ausdrucken, unterschreiben, einscannen, Email... wenn ich das schon lese! Ist ja wie auf Arbeit.
Danke,
Marco
Hans Dieter
Und Tschüß
Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
Re: über 200l
Irgendwann werden die deswegen eine Bearbeitungsgebühr o.ä. einführen.Brauwolf hat geschrieben: Machen das 1000 Hobbybrauer, sind das für den Staat im Jahr 53000€, gegen 50000 mal Akte anfassen, 50000 mal Zahlung verbuchen, etc.
Re: über 200l
Hallo Ruthard,
Du weißt, ich bin da Deiner Meinung. Zievieler Ungehorsam hat schon häufig zum Ziel geführt, zievieler Gehorsam nicht minder. Ich werde ebenfalls alles melden und zahlen.
Irgendwann muss der verordnete Wahnsinn mal aufhören.
Gruß
Hans Dieter
Du weißt, ich bin da Deiner Meinung. Zievieler Ungehorsam hat schon häufig zum Ziel geführt, zievieler Gehorsam nicht minder. Ich werde ebenfalls alles melden und zahlen.
Irgendwann muss der verordnete Wahnsinn mal aufhören.
Gruß
Hans Dieter
Re: über 200l
Eine Gebühr für das Erstellen von Zollbeiträgen hier wär auch was Feines und wir wären reich!reib hat geschrieben: Irgendwann werden die deswegen eine Bearbeitungsgebühr o.ä. einführen.
Stefan
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Re: über 200l
@Ruthard
Ich habe dich schon verstanden. Aber ich habe keine Energie für den Quatsch.
Ich habe dich schon verstanden. Aber ich habe keine Energie für den Quatsch.
Du kannst es Dir vorstellen. Also kannst Du es auch brauen.
Re: über 200l
Da müsste dann aber auch noch die obligatorische gebührenfreie Freimenge von 200 Beiträgen im Jahr festgeschrieben werden.Boludo hat geschrieben:Eine Gebühr für das Erstellen von Zollbeiträgen hier wär auch was Feines und wir wären reich!reib hat geschrieben: Irgendwann werden die deswegen eine Bearbeitungsgebühr o.ä. einführen.
Stefan
Da käme außer Ruthard sowieso keiner drüber.
Gruß Stefan
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Re: über 200l
Ok, danke für die Info. Dann werde ich das auch so versuchen. Ich werde demnächst eine Kiste 0,3er aus der Hand geben und muss dafür ca 30 Cent Steuern zahlen. Dafür dann das doppelte an Porto zu bezahlen, macht die ganze Aktion noch sinnloser als sie ohnehin schon ist.Brauwolf hat geschrieben: Anfangs hatte ich das noch per Post geschickt (0,62€ Porto). Nach einem Telefonat mit dem freundlichen Sachbearbeiter, der sich auch noch entschuldigt hat, dass die Vorschriften so sind wie sie sind, haben wir uns darauf geeinigt, dass ich das Formular als Emailanhang schicken darf. Wichtig ist, dass die 2. Seite eigenhändig unterschrieben wird, also nur online ausfüllen und direkt abschicken geht nicht - ausdrucken, unterschreiben, einscannen ist angesagt.
Re: über 200l
Um diese Diskussion mit einem nagelfestem Ende zu versehen habe ich es nun schriftlich, und tippe euch das mal ab:
"Sehr geehrter Herr .....,
künftig ist sofort eine Steueranmeldung nach amtlichen vorgeschriebenem Vordruck (2075) abzugeben, wenn die Menge von 200 Liter überschritten ist §41 Abs. 1 Biersteuerverordnung.
Die Ansammlung der überschrittenen Menge an hergestelltem Bier bis zum Jahresende ist gem. §41 Abs. 3 BierStV nicht mehr zulässig.
Eine Steueranmeldung ohne die Menge von 2hl Bier überschritten zu haben ist ebenfalls entbehrlich.
Mfg"
"Sehr geehrter Herr .....,
künftig ist sofort eine Steueranmeldung nach amtlichen vorgeschriebenem Vordruck (2075) abzugeben, wenn die Menge von 200 Liter überschritten ist §41 Abs. 1 Biersteuerverordnung.
Die Ansammlung der überschrittenen Menge an hergestelltem Bier bis zum Jahresende ist gem. §41 Abs. 3 BierStV nicht mehr zulässig.
Eine Steueranmeldung ohne die Menge von 2hl Bier überschritten zu haben ist ebenfalls entbehrlich.
Mfg"
Am Ende ist es jedoch Geschmackssache und ein wenig Lebenseinstellung, ob man Bier trinkt … und welches man trinkt.
Es ist ein Grundbedürfnis der Deutschen, beim Biere schlecht über die Regierung zu reden.
-Otto von Bismarck-
Es ist ein Grundbedürfnis der Deutschen, beim Biere schlecht über die Regierung zu reden.
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Re: über 200l
Sehr schön, aber leider unbrauchbar. Jedes Zollamt fährt auf seiner eigenen Schiene. Was für dich nun festgeschrieben steht, sieht für andere hier möglicherweise ganz anders aus. Selbst für dich kann es nächstes Jahr wieder anders sein, je nachdem wer fortan für dich zuständig ist.Balu hat geschrieben:Um diese Diskussion mit einem nagelfestem Ende zu versehen habe ich es nun schriftlich
Danke dennoch, vielleicht hilft ja die Sammlung an widersprüchlichen Aussagen der Ämter irgendwann mal, um diesen Unsinn zu beenden. Die Hoffnung stirbt nie!
Achim (Beamter)
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Re: über 200l
Du mußt die Verhältnisse sehen, wir dürfen Bier brauen ohne Ende (und ohne Steuern dafür zu zahlen), ihr (Deutsche) dürft dafür auf der Autobahn Gas geben ohne EndeBrauwolf hat geschrieben:[...]
Ziel muss es sein, eine Regelung wie in Österreich (und den meisten anderen EU-Ländern) zu schaffen, die das nichtgewerbliche Brauen vollkommen frei stellt. Glaubt bitte nicht, dass das nicht geht - das Nazigesetz von 1939, auf dem dieser ganze Quatsch beruht, galt damals auch auf dem Staatsgebiet des heutigen Österreichs und die Ösis haben das auch gekickt!
[...]
Cheers, Ruthard
Wobei ich schon sagen muß, mir ist unser Gesetz lieber
Grüße,
Christoph
Grüße,
Christoph
Christoph
Re: über 200l
Es gibt nichts angenehmeres als auf österreichischen Autobahnen dahinzucruisen.
Kommt man zurück nach Deutschland, geht das Gebolze und der ganze stressige Wahnsinn wieder los und man möchte am liebsten wieder umdrehen.
Stefan
Kommt man zurück nach Deutschland, geht das Gebolze und der ganze stressige Wahnsinn wieder los und man möchte am liebsten wieder umdrehen.
Stefan
Re: über 200l
Vielleicht sollten wir jetzt den Thread in "über 200 PS" umbenennen??
Bierige Grüsse,
Hans
Am Morgen ein Bier und der Tag gehört dir.
Hans
Am Morgen ein Bier und der Tag gehört dir.
-
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Re: über 200l
Lieber in "über 200 km/h", geht ja um Geschwindigkeit
Oder noch besser, in "über 200 sinnlose Gesetze"
Oder noch besser, in "über 200 sinnlose Gesetze"
Grüße,
Christoph
Christoph
- Boyd
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Re: über 200l
Moin!
Benötigt das Zollamt eine Aufstellung der einzelnen Sude mit den entsprechenden Angaben zu Stammwürze, Literzahl, etc.?
Wenn ja, hat jemand eine entsprechende Exceltabelle gefertigt?
Gruß
Boyd
MaBoBräu Tangstedt
Benötigt das Zollamt eine Aufstellung der einzelnen Sude mit den entsprechenden Angaben zu Stammwürze, Literzahl, etc.?
Wenn ja, hat jemand eine entsprechende Exceltabelle gefertigt?
Gruß
Boyd
MaBoBräu Tangstedt
Boyd
MaBo Bräu Tangstedt
MaBo Bräu Tangstedt
Re: über 200l
Nein. Wenn du die 200l überschritten hast*, musst du jeden einzelnen Sud mit dem Formular 2075 bei deinem zuständigen HZA zur Steuer anmelden, die Steuer selbst errechnen und ohne weitere Aufforderung den errechneten Betrag sofort zahlen.
siehe §15 Abs. 2 BierStG.
Eine Exceltabelle erübrigt sich, weil dein Formulareintrag eh nur eine Zeile enthält.
Cheers, Ruthard
*Der Steuersart beträgt 0,4407€/hl/°Plato. Wenn du nicht zuhause gebraut hast, oder das Bier nicht für den eigenen Verbrauch bestimmt ist (egal ob verschenkt oder verkauft), musst du auch unterhalb der 200l bereits versteuern. Der Steuersatz beträgt dann 0,787€/hl/°Plato.
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro