Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#851

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Extra3 ist in HH und somit fast um die Ecke. Wollen wir die nicht zusätzlich anspitzen? Ich wäre dabei.

Kiel läuft seit einigen Jahren völlig neben der Spur. Die haben irgendeine seltsame Mission gegen Hobbybrauer, die mit aller Macht durchgezogen wird.
Mein Maßband wird schon kürzer. In spätestens 3 Monaten bin ich beim HZA Strahlsund und werde die Allüren von Kiel "total vermissen" (leichte Ironie). Wobei Kiel ja auch schon ein Hobbybrauerevent in MV gestürmt hat :Ahh.
Zuletzt geändert von DerDerDasBierBraut am Freitag 6. August 2021, 05:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#852

Beitrag von Ruthard »

Freu dich nicht zu früh, das HZA Stralsund hat keinen eigenen Prüfdienst und lässt das vom HZA Kiel miterledigen. Genau deswegen waren die Kieler seinerzeit bei Störtebeker. Das gab ordentlich Spesen, weil Kilometer, Wochenende und extra Buschgeld wegen Ostzone.

Solltest du also als Neu-Stralsunder Besuch vom Zoll bekommen, ist das wieder einer der freundlichen Herren aus Kiel.

Extra3 wär' schon was, vor allem, wenn die von deiner vergeblichen Flucht vor dem HZA Kiel berichten :Bigsmile

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#853

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Brauwolf hat geschrieben: Donnerstag 5. August 2021, 23:03 Extra3 wär' schon was, vor allem, wenn die von deiner vergeblichen Flucht vor dem HZA Kiel berichten :Bigsmile
Verdammt! Manchmal läuft es wirklich mies im Leben. :Ahh
Dann kommen die Kollegen demnächst bestimmt regelmäßig zu mir, wenn das Spesenkonto leer wird oder ein paar Podcast auf dem Handy auf lange Dienstfahrten warten.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#854

Beitrag von flensdorfer »

So weit hättest Du nicht umziehen müssen. Flensburch gehört zum HZA Itzehoe, dort ist bislang alles in friedlicher Ruhe... *daumendrück*
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Herbert52
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#855

Beitrag von Herbert52 »

Ich habe es hier mit dem HZA Bielefeld zu tun. Für Störtebeker und für Kleve habe ich dort meine Steueranmeldung gemacht. Aber was ich nicht wusste war die Tatsache, dass vom Zoll keine Rechnung kommt. Nach ca. 10 Tagen nach meiner Anmeldung, kam ein Telefonanruf von einem netten Herrn vom HZA Bielefeld, der mich darauf aufmerksam machte. Nachdem ich Ihm erzählt habe, warum ich das Bier angemeldet habe und dass ich für die Anmeldung einen Nachweis, in Form einer Bestätigung brauche, schickte er mir ohne Probleme, 5 Tage nach meiner Überweisung, unaufgefordert diese zu. Ich kann mich über das HZA Bielefeld nicht beschweren und bedanke mich bei diesem, für die gute Zusammenarbeit.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#856

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Bring ihm einen Blumenstrauß aufs Amt! Schleimer! :Bigsmile
Hier geht es doch um Nörgeln über Zoll und Bund, bzw. um Probleme mit denen.
Zuletzt geändert von DerDerDasBierBraut am Freitag 6. August 2021, 23:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#857

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

Bei der Deutschen Post tragen sie bald wieder alle T-Shirts mit Zoll Logo, um den Hauptsponsor zu ehren.
Ich wollte einen formlosen Versteuerungsnachweis per Email. Das HZA Kiel hat jedoch wieder beschlossen die Post zu bereichern.

[pro X3 - Dem Unsinn ein Ende!] :thumbsup
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#858

Beitrag von §11 »

Herbert52 hat geschrieben: Freitag 6. August 2021, 08:09 Ich habe es hier mit dem HZA Bielefeld zu tun. Für Störtebeker und für Kleve habe ich dort meine Steueranmeldung gemacht. Aber was ich nicht wusste war die Tatsache, dass vom Zoll keine Rechnung kommt. Nach ca. 10 Tagen nach meiner Anmeldung, kam ein Telefonanruf von einem netten Herrn vom HZA Bielefeld, der mich darauf aufmerksam machte. Nachdem ich Ihm erzählt habe, warum ich das Bier angemeldet habe und dass ich für die Anmeldung einen Nachweis, in Form einer Bestätigung brauche, schickte er mir ohne Probleme, 5 Tage nach meiner Überweisung, unaufgefordert diese zu. Ich kann mich über das HZA Bielefeld nicht beschweren und bedanke mich bei diesem, für die gute Zusammenarbeit.
Dir ist klar das du dich gerade dafür bedankst das dir dein HZA einen Service prompt und schnell angedeihen lässt den du nur brauchst weil eben HZA etwas einfordern was absolut jeder rechtlichen Grundlage entbehrt?

Ist ein bisschen wie sich dafür zu bedanken auf die Fresse zu bekommen
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#859

Beitrag von Zwickel »

Das muß man so sehen:

Es gibt ja nichtnur Das Hauptzollamt, sondern selbiges besteht aus vielen Abteilungen wovon jede nur ein eigenes Fachgebiet verwaltet.

Wenn jetzt ein Fachgebiet wenig oder garnichts zu tun hat, dann helfen die Beamten nicht anderen Kollegen welche mehr zu tun haben, Nein, aber ihren Job verlieren, sprich versetzt werden wollen sie auch nicht.

Damit da jetzt kein Personal abgezogen wird, beschäftigt man sich eben mit solchen Kinkerlitzchen wie Hobbybrauern nachzustellen.
Sozusagen als Daseinsberechtigung.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#860

Beitrag von haefner »

Ich finds ja nicht verkehrt wenn man hinterfrägt und da evtl. Bewegung in die Thematik Biersteuer reinbringt. Man muss aber auch die Zeit, Nerven und ggf. finanziellen Mittel haben, um dagegen anzugehen. Mir hat das Formular, die Biersteuer und die Anmeldung jedes Jahr nichts ausgemacht und mein HZA war wie bei Herbert auch korrekt. Ob das nun eine rechtliche Grundlage hat oder nicht..

Mich geht das ab nächstes Jahr eh nichts mehr an, in Finnland kannst Du brauen soviel Du willst... :-)
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#861

Beitrag von DerDerDasBierBraut »

haefner hat geschrieben: Samstag 7. August 2021, 09:13 Mich geht das ab nächstes Jahr eh nichts mehr an, in Finnland kannst Du brauen soviel Du willst... :-)
Frag mal lieber bei Ruthard nach. Möglicherweise hat das HZA Kiel sogar noch in Finnland das Recht Hobbybrauer zuhause zu bedrängen und Veranstaltungen zu stürmen. :Wink

https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... 43#p437843
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#862

Beitrag von hkpdererste »

Hab gerade von meinem HZA n Schrieb bekommen, der mir mitteilt, dass die formlose jährliche Anzeige per Mail so nicht mehr zulässig ist weil diese in Zukunft unterschrieben sein muss.

Deutschland und die Digitalisierung ... da fällt einem nix mehr ein.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#863

Beitrag von Räuber Hopfenstopf »

Die formlose Anmeldung konnte man bei uns "per Mail" an das HZA schicken. Im Anhang war aber immer ein eingescanntes PDF mit unterschriebener jährlicher Anzeige.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#864

Beitrag von ggansde »

hkpdererste hat geschrieben: Mittwoch 27. Oktober 2021, 18:12 Hab gerade von meinem HZA n Schrieb bekommen, der mir mitteilt, dass die formlose jährliche Anzeige per Mail so nicht mehr zulässig ist weil diese in Zukunft unterschrieben sein muss.

Deutschland und die Digitalisierung ... da fällt einem nix mehr ein.
Die Darmstädter wollten auch einmal von mir eine Biersteuererklärung per Brief. Das Porto wäre dreimal so hoch gewesen, wie die Steuerschuld. Habe ich abgelehnt und ausgesessen. Du hast gemeldet und fertig.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#865

Beitrag von Flohaan »

Bei mir kam heute auch ein Brief des hza Schweinfurt an, dass mein online ausgefülltes 2075 nur mit Unterschrift gültig wäre und ich das ganze doch bitte unterschrieben zurückschicken solle, man brauche das im Original. War bei den letzten Paar mal nicht der Fall, aber was weiß ich schon.
Hab daraufhin angerufen und nachgefragt ob das bei 35 Cent wirklich sinnvoll ist und ob das auch digital ginge.
Haben uns dann darauf geeinigt dass ich ihnen einen Scan per Mail schicke. Danach bekomme ich dann den zweiten Brief mit 95 Cent Portokosten mit der Bestätigung.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#866

Beitrag von hkpdererste »

Ich bin ja nicht sicher ob mit ablehnen und aussitzen alles erledigt ist. Wie die da jetzt aber wieder auf die neue Idee gekommen sind wär ja schon interessant zu wissen.

Alles in allem ist es schlicht peinlich, dass man in Deutschland in 2021 für jeden Blödsinn ein Schriftstück auf Papier braucht oder sogar persönlich auf dem Amt erscheinen muss. :Mad2 :Mad2
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#867

Beitrag von §11 »

Flohaan hat geschrieben: Mittwoch 27. Oktober 2021, 18:42 Bei mir kam heute auch ein Brief des hza Schweinfurt an, dass mein online ausgefülltes 2075 nur mit Unterschrift gültig wäre und ich das ganze doch bitte unterschrieben zurückschicken solle, man brauche das im Original. War bei den letzten Paar mal nicht der Fall, aber was weiß ich schon.
Hab daraufhin angerufen und nachgefragt ob das bei 35 Cent wirklich sinnvoll ist und ob das auch digital ginge.
Haben uns dann darauf geeinigt dass ich ihnen einen Scan per Mail schicke. Danach bekomme ich dann den zweiten Brief mit 95 Cent Portokosten mit der Bestätigung.
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Und lass mich raten, der Brief vom HZA kommt dann ohne handschriftliche Unterschrift..... :Ahh
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#868

Beitrag von Ruthard »

hkpdererste hat geschrieben: Mittwoch 27. Oktober 2021, 18:12 Hab gerade von meinem HZA n Schrieb bekommen, der mir mitteilt, dass die formlose jährliche Anzeige per Mail so nicht mehr zulässig ist weil diese in Zukunft unterschrieben sein muss.

Deutschland und die Digitalisierung ... da fällt einem nix mehr ein.
Die jährliche Anzeige an sich entbehrt schon jeglicher rechtlichen Grundlage.

Darüber hinaus bedeutet formlos = formlos. Es ist dir überlassen, in welcher Form du die Behörde von deinem Anliegen in Kenntnis setzt. Das ginge zum Beispiel auch telefonisch zur Niederschrift. Da wäre schon technisch/physikalisch keine Unterschrift möglich.

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#869

Beitrag von Ruthard »

Flohaan hat geschrieben: Mittwoch 27. Oktober 2021, 18:42 Bei mir kam heute auch ein Brief des hza Schweinfurt an, dass mein online ausgefülltes 2075 nur mit Unterschrift gültig wäre und ich das ganze doch bitte unterschrieben zurückschicken solle, man brauche das im Original. War bei den letzten Paar mal nicht der Fall, aber was weiß ich schon.
Hab daraufhin angerufen und nachgefragt ob das bei 35 Cent wirklich sinnvoll ist und ob das auch digital ginge.
Haben uns dann darauf geeinigt dass ich ihnen einen Scan per Mail schicke. Danach bekomme ich dann den zweiten Brief mit 95 Cent Portokosten mit der Bestätigung.
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Tatsächlich muss eine Anmeldung zur Steuer eigenhändig unterschrieben sein. Eigenhändig bedeutet, dass du das Schriftstück mit deiner eigenen Hand unterschrieben hast. Es bedeutet nicht, dass der Behörde das Original aus richtiger Tinte oder Kulifarbstoff vorgelegt werden muss. Du füllst das Formular aus, sofern technisch möglich gerne am Bildschirm, druckst es aus, unterschreibst es (mit eigener Hand!), scannst es ein und mailst es als pdf-Anhang an das Zollamt. Sofern du bereits früher einmal deine eigenhändige Unterschrift eingescannt und abgespeichert hast, kannst du die auch auf elektronischem Weg in das Bildschirmformular einfügen. Das funktioniert beim Finanzamt, beim DPMA und auch bei Gericht, welches üblicherweise weit höhere Anforderungen stellt als das Zollamt.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#870

Beitrag von TajHanson »

§11 hat geschrieben: Mittwoch 27. Oktober 2021, 18:56 Und lass mich raten, der Brief vom HZA kommt dann ohne handschriftliche Unterschrift..... :Ahh
„Da dieses Schreiben maschinell erstellt wurde, bedarf es keiner Unterschrift“

War hier auch mein erster Gedanke beim durchlesen. :puzz
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#871

Beitrag von Frommersbraeu »

Flohaan hat geschrieben: Mittwoch 27. Oktober 2021, 18:42 Bei mir kam heute auch ein Brief des hza Schweinfurt an, dass mein online ausgefülltes 2075 nur mit Unterschrift gültig wäre und ich das ganze doch bitte unterschrieben zurückschicken solle, man brauche das im Original. War bei den letzten Paar mal nicht der Fall, aber was weiß ich schon.
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Dann bin ich mal gespannt was mich erwartet, darf im November ein Brauen zu Vorführungszwecken versteuern :thumbsup
Ich denke mal das wir DIE Neue erst noch anlernen müssen :Wink, ihr Vorgänger war da immer recht entspannt
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#872

Beitrag von Ruthard »

Frommersbraeu hat geschrieben: Donnerstag 28. Oktober 2021, 20:18 Dann bin ich mal gespannt was mich erwartet, darf im November ein Brauen zu Vorführungszwecken versteuern :thumbsup
Ich denke mal das wir DIE Neue erst noch anlernen müssen :Wink, ihr Vorgänger war da immer recht entspannt
https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... 58#p445458

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#873

Beitrag von michluk »

Brauwolf hat geschrieben: Mittwoch 27. Oktober 2021, 19:54 Tatsächlich muss eine Anmeldung zur Steuer eigenhändig unterschrieben sein. Eigenhändig bedeutet, dass du das Schriftstück mit deiner eigenen Hand unterschrieben hast. Es bedeutet nicht, dass der Behörde das Original aus richtiger Tinte oder Kulifarbstoff vorgelegt werden muss. Du füllst das Formular aus, sofern technisch möglich gerne am Bildschirm, druckst es aus, unterschreibst es (mit eigener Hand!), scannst es ein und mailst es als pdf-Anhang an das Zollamt. Sofern du bereits früher einmal deine eigenhändige Unterschrift eingescannt und abgespeichert hast, kannst du die auch auf elektronischem Weg in das Bildschirmformular einfügen. Das funktioniert beim Finanzamt, beim DPMA und auch bei Gericht, welches üblicherweise weit höhere Anforderungen stellt als das Zollamt.
Wie ist die Rechtslage bzgl des "eigenständigen" Unterschreibens bei digital unterschriebenen Dokumenten? :Waa
Ich arbeite fast ausschließlich papierlos, ich unterschreibe alles auf meinem iPad (von Hand mit Stift eben). Bisher hat das noch nie jemanden gestört. Auch das HZA bisher nicht. :Bigsmile
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#874

Beitrag von Ruthard »

Wenn du den Stift mit deiner eigenen Hand führst, ist das eigenhändig. Ob das auf einem Stück Papier oder auf einem Display ist, tut nichts zur Sache. Bei Zahlung mit Karte musst du gelegentlich auch statt PIN eingeben auf dem Display unterschreiben. Das ist mittlerweile Standard. Wenn sich das HZA nicht dran stört, würde ich das auch nicht weiter thematisieren.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#875

Beitrag von michluk »

Brauwolf hat geschrieben: Freitag 12. November 2021, 13:26 Wenn du den Stift mit deiner eigenen Hand führst, ist das eigenhändig. Ob das auf einem Stück Papier oder auf einem Display ist, tut nichts zur Sache. Bei Zahlung mit Karte musst du gelegentlich auch statt PIN eingeben auf dem Display unterschreiben. Das ist mittlerweile Standard. Wenn sich das HZA nicht dran stört, würde ich das auch nicht weiter thematisieren.
Ne ne, bloß kein Fass aufmachen bei denen :-D Danke :-)
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#876

Beitrag von Ladeberger »

Wo steht überhaupt, dass die Steueranmeldung eigenhändig unterschrieben sein soll? Finde dazu nichts.

Gruß
Andy
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#877

Beitrag von Flohaan »

Brauwolf hat geschrieben: Freitag 12. November 2021, 13:26 Wenn du den Stift mit deiner eigenen Hand führst, ist das eigenhändig. Ob das auf einem Stück Papier oder auf einem Display ist, tut nichts zur Sache. Bei Zahlung mit Karte musst du gelegentlich auch statt PIN eingeben auf dem Display unterschreiben. Das ist mittlerweile Standard. Wenn sich das HZA nicht dran stört, würde ich das auch nicht weiter thematisieren.

Cheers, Ruthard
War es natürlich bei o.g. Angelegenheit.
War aber wohl nicht genug. Habe mir die Diskussion gespart und denen den Spaß nochmal gemailt
Flo

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#878

Beitrag von Bilbobreu »

Ladeberger hat geschrieben: Freitag 12. November 2021, 13:41 Wo steht überhaupt, dass die Steueranmeldung eigenhändig unterschrieben sein soll? Finde dazu nichts.

Gruß
Andy
Moin,
grundsätzlich geht die AO in § 150 Abs. 3 davon aus, dass die Verpflichtung zur eigenhändigen Unterschrift durch Gesetz zu regeln ist und - soweit ein solches Gesetz nicht besteht - auch die Unterzeichnung durch einen Vertreter zulässig ist. Eine solche Regelung besteht für die Einkommensteuererklärung zum Beispiel in § 25 Abs. 3 EStG. Für die Biersteuer habe ich eine solche Regelung aber auch nicht finden können. Wenn die Regelung für die Biersteuer nicht an überraschender Stelle versteckt ist, heißt das, dass eine eigenhändige Unterschrift nicht erforderlich ist. Das heißt aber nicht, dass völlig auf Formalien verzichtet werden muss. Soweit ein Vertreter die Steueranmeldung einreicht, kann von ihm einen Vollmacht verlangt werden. Auch sonst muss natürlich aus den Umständen klar sein, dass die Steueranmeldung tatsächlich vom Absender stammt und von ihm auch absichtlich in den Rechtsverkehr gegeben wurde. Das dürfte aber bei einer E-mail ohne Vorliegen besonderer Umstände regelmäßig der Fall sein.
Gruß
Stefan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#879

Beitrag von Frommersbraeu »

Ich hab gestern Post vom HZA Schweinfurt zu meiner letzten Steuermeldung bekommen und wurde freundlich ermahnt, ab sofort den Steuersatz von 0,3935€ pro hekotliter und °P und ab 01.01.23 dann 0,4407€ zu nehmen. Scheint also angekommen zu sein, dass wir als Kleinbrauerei zu werten sind.
Auf eine Korrektur meiner 2,68€ darf ich wegen den <10€ Differenz leider nicht hoffen :Wink

Gruß Patrick
Schöne Grüße
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#880

Beitrag von tinoquell »

Frommersbraeu hat geschrieben: Donnerstag 25. November 2021, 10:06 ... und ab 01.01.23 dann 0,4407€ zu nehmen. ...

Gruß Patrick
Hab ich da was verpasst? Die Biersteuer erhöht sich?

Danke, vg
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#881

Beitrag von Quasihodo »

Frommersbraeu hat geschrieben: Donnerstag 25. November 2021, 10:06 Auf eine Korrektur meiner 2,68€ darf ich wegen den <10€ Differenz leider nicht hoffen :Wink

Gruß Patrick
einfach mit der nächsten Zahlung verrechnen :Wink
Gruß
Markus
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#882

Beitrag von Bilbobreu »

tinoquell hat geschrieben: Donnerstag 25. November 2021, 10:10
Frommersbraeu hat geschrieben: Donnerstag 25. November 2021, 10:06 ... und ab 01.01.23 dann 0,4407€ zu nehmen. ...

Gruß Patrick
Hab ich da was verpasst? Die Biersteuer erhöht sich?

Danke, vg
Tino
Nein, die Biersteuer ist für unabhängige Kleinbrauereien im Zuge der Coronahilfen für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2022 weiter abgesenkt als zuvor und kehrt ab 01.01.2023 zur ursprünglichen Höhe zurück (§ 2 Abs. 1 a BierStG). Dieser vorübergehend besonders ermäßigte Steuersatz gilt auch für Hobbybrauer.
Gruß
Stefan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#883

Beitrag von Ruthard »

tinoquell hat geschrieben: Donnerstag 25. November 2021, 10:10
Frommersbraeu hat geschrieben: Donnerstag 25. November 2021, 10:06 ... und ab 01.01.23 dann 0,4407€ zu nehmen. ...

Gruß Patrick
Hab ich da was verpasst? Die Biersteuer erhöht sich?

Danke, vg
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Nein, der Biersteuersatz beträgt unverändert 0,787€/hl/°Plato.
Der ermäßgte Steuersatz beträgt in der untersten Stufe 56% des vollen Satzes, also 0,4407€/hl/°Plato.

Um der notleidenden Brauindustrie durch die Corona Krise zu helfen, wurde der ermäßigte Satz vorübergehend (d.h. bis zum 31.12.2022) auf 50% des vollen Satzes gesenkt, sprich auf 0,3935€/hl/°Plato.

Ab 01.01.2023 gilt dann wieder der normale ermäßigte Satz von 56% des vollen Satzes, also wieder 0,4404€/hl/°Plato.

Nachzulesen im Artikel 13 des AbzStEntModG


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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#884

Beitrag von bwanapombe »

Frommersbraeu hat geschrieben: Donnerstag 25. November 2021, 10:06 ...
Auf eine Korrektur meiner 2,68€ darf ich wegen den <10€ Differenz leider nicht hoffen :Wink

Gruß Patrick
Die Hoffnung würde ich noch nicht fahren lassen. Mir sind schon 0,13 EUR unaufgefordert erstattet worden.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#885

Beitrag von tinoquell »

Stefan, Ruthard,

danke für die Erklärung, das habe ich tatsächlich trotz zahlreicher Zollthemen nicht mitbekommen.

Viele Grüße
Tino
Peter1860
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#886

Beitrag von Peter1860 »

Ich habe im November bereits meine Anmeldung für 2022 abgeschickt und heute Antwort vom HZ erhalten...was mich sprachlos macht.
Ich habe wohl angegeben, dass ich mein selber gebrautes Bier auch in einem geringen Ausmaß verschenkt habe. Laut HZ ist das nicht erlaubt und ich soll eine neue Erklärung abgeben weil ich kein Heim- und Hobbybrauer mehr bin. Ich soll Biersteuer bezahlen, obwohl ich keine 200l selbst gemacht habe.
Egal was da raus kommt, ich werde nie wieder angeben das ich mein Bier verschenkt habe.
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§11
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#887

Beitrag von §11 »

Das ist die, meiner Meinung nach, irrige Auslegung des Zolls das „ausschließlich zum eigenen Verbrauch“ bedeutet das du es auch selbst trinken musst. Das sieht z.B. das europäische Recht ausdrücklich anders.

BierStV §41
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#888

Beitrag von bwanapombe »

Hast Du den Wortlaut des Schreibens? Interessant wäre auch, welches HZA. Gerne auch per PN, wenn Du es nicht hier Posten willst.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#889

Beitrag von dieck »

Da kommt bei mir auch gerade eine ähnliche Frage auf - muss ich das Bier, das ich meinem Wichtelpartner schicke, versteuern...

Ich hatte im Sommer mal Kontakt mit dem HZA Braunschweig, weil ich gefragt habe, ob ich 4 Flaschen die ich einem Kumpel zu seinem Geburtstag schicken wollte eigentlich versteuern muss.
Sie haben mir nicht per Mail geantwortet, baten um Rückruf.

Die Aussage im Kern war, dass Geschenke in so kleinen (ich glaube der verwendete Begriff war "bei freundschaftlichen Verhältnissen üblichen") Mengen für sie irrelevant sind. Der Begriff "erlaubt" ist ausdrücklich nicht gefallen :)
Ich vermute, sie wollten sich den Aufwand sparen, die von mir vorher errechneten 21 Cent zu verbuchen (noch dazu wenn ich mich ja auch um <10 Euro verrechnen "darf")

So halte ich das jetzt auch beim Wichteln.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#890

Beitrag von afri »

Ich vermute, kein noch so verbohrter Zöllner wird sich an so einer Wichtelaktion stören, allein schon des Aufwands wegen. Ist ja auch ein Nullsummenspiel (aus unserer Sicht), selbst wenn ein Teil (0,015hl) unseres zum eigenen Verbrauch hergestellen Biers zweckentfremdet wird (aus deren Sicht).

Bei solchen kleinen Tauschaktionen mache ich keine Steuererklärung mehr, habe ich sonst durchaus getan (wie so oft gefordert, steter Tropfen und so), hat nur nichts geholfen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#891

Beitrag von emjay2812 »

Beim Selbstgebrautem Bier muss man doch beim Trinken zumindest zugegen sein. Also ab zum Vidoeverkosten?
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§11
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#892

Beitrag von §11 »

afri hat geschrieben: Freitag 3. Dezember 2021, 21:54 Ich vermute, kein noch so verbohrter Zöllner wird sich an so einer Wichtelaktion stören, allein schon des Aufwands wegen. Ist ja auch ein Nullsummenspiel (aus unserer Sicht), selbst wenn ein Teil (0,015hl) unseres zum eigenen Verbrauch hergestellen Biers zweckentfremdet wird (aus deren Sicht).

Bei solchen kleinen Tauschaktionen mache ich keine Steuererklärung mehr, habe ich sonst durchaus getan (wie so oft gefordert, steter Tropfen und so), hat nur nichts geholfen.
Achim
Du hast in der Sache recht. Interessiert leider den Zoll aber nicht. Der verlangt nämlich regelmäßig für Brauwettbewerbe genau das, das versteuern von Kleinstmengen und erfindet sogar noch Dokumente (formloser Versteuerungsnachweis) der Ihnen selbst noch mehr Arbeit aufhalst.

Gruß

Jan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#893

Beitrag von Birra_Barracuda »

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#894

Beitrag von bwanapombe »

@Peter1860

Grundsätzlich kann man die Sache auf verschiedenen Arten angehen:

A) Man folgt der Sichtweise des HZA und füllt aus der Erinnerung für jedes Geschenk eine Steueranmeldung 2075 aus:

Wenn man sich also erinnert, dass man nie als 1x0,5l- oder 3x 0,33l-Flaschen verschenkt. Das macht genau 0,00 EUR Biersteuer, wegen der Abrundung. Stammwürze und Steuersatz ist unerheblich, weil immer auf volle Liter abgerundet wird. Eine Anmeldung muß auch für 0,00-EUR-Beträge abgeben werden, nur die Überweisung fällt weg. Für den Fall dass das HZA etwas anderes ermittelt. Die Steueranmeldung wird wegen der Kleinstmengenregelung nicht geändert, wenn sich Fehler bis 9,99 EUR finden. Falls sich also z.B. ein Freund bei Dir oder dem HZA meldet und zu Protokoll gibt, dass es mehr war, bleibt alles bei der ursprünglichen Anmeldung, es sei denn es entsteht eine Differenz von 10 EUR oder mehr, pro Anmeldung. Man muss sich nur klar sein, dass das hätte unverzüglich geschehen müssen, also nach Übergabe des Geschenks.

B) Man stellt sich auf den Standpunkt, Geschenke sind eigener Verbrauch. Ein Verkauf fand nicht statt. Das Bier ist also biersteuerbefreit, immer vorausgesetzt, es wurde im Haushalt von Hobbybrauern hergestellt und weniger als 200 l im Kalenderjahr. Jetzt kann das HZA sagen, nein. Dann müsste man das in letzter Konsequenz von einem Gericht klären lassen. Ich bezweifle, dass ein deutsches Gericht wegen der Höhe des Streitwerts sich der Sache annimmt. Das soll mal ein Rechtskundiger kommentieren.

Aus aktuellem Anlass noch einmal was zur jährlichen Anmeldung und Abrechnung:

Die ist nicht nötig. Lediglich vor Aufnahme der Herstellung im Haushalt, zeigt man einmalig an, dass man mit der Herstellung beginnt, wo das sein wird und wie viel Bier voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres hergestellt wird. Wenn man das in der Anmeldung herausheben will, kann man noch dazu schreiben, dass die voraussichtliche Biermenge für alle folgenden Kalenderjahre gilt.

Damit hat man angezeigt, dass man die 200-l-Freimenge in Anspruch nimmt und das Bier im Haushalt eines Haus- und Hobbybrauers hergestellt wird. Wenn hergestelltes Bier die Freimenge überschreitet oder nicht im Haushalt hergestellt wird oder verkauft wird oder nicht im eigenen Verbrauch verwendet wird, wird die Biersteuer unverzüglich angemeldet und beglichen.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#895

Beitrag von Peter1860 »

bwanapombe hat geschrieben: Samstag 4. Dezember 2021, 11:52 @Peter1860

Grundsätzlich kann man die Sache auf verschiedenen Arten angehen:

A) Man folgt der Sichtweise des HZA und füllt aus der Erinnerung für jedes Geschenk eine Steueranmeldung 2075 aus:

Wenn man sich also erinnert, dass man nie als 1x0,5l- oder 3x 0,33l-Flaschen verschenkt. Das macht genau 0,00 EUR Biersteuer, wegen der Abrundung. Stammwürze und Steuersatz ist unerheblich, weil immer auf volle Liter abgerundet wird. Eine Anmeldung muß auch für 0,00-EUR-Beträge abgeben werden, nur die Überweisung fällt weg. Für den Fall dass das HZA etwas anderes ermittelt. Die Steueranmeldung wird wegen der Kleinstmengenregelung nicht geändert, wenn sich Fehler bis 9,99 EUR finden. Falls sich also z.B. ein Freund bei Dir oder dem HZA meldet und zu Protokoll gibt, dass es mehr war, bleibt alles bei der ursprünglichen Anmeldung, es sei denn es entsteht eine Differenz von 10 EUR oder mehr, pro Anmeldung. Man muss sich nur klar sein, dass das hätte unverzüglich geschehen müssen, also nach Übergabe des Geschenks.

B) Man stellt sich auf den Standpunkt, Geschenke sind eigener Verbrauch. Ein Verkauf fand nicht statt. Das Bier ist also biersteuerbefreit, immer vorausgesetzt, es wurde im Haushalt von Hobbybrauern hergestellt und weniger als 200 l im Kalenderjahr. Jetzt kann das HZA sagen, nein. Dann müsste man das in letzter Konsequenz von einem Gericht klären lassen. Ich bezweifle, dass ein deutsches Gericht wegen der Höhe des Streitwerts sich der Sache annimmt. Das soll mal ein Rechtskundiger kommentieren.

Aus aktuellem Anlass noch einmal was zur jährlichen Anmeldung und Abrechnung:

Die ist nicht nötig. Lediglich vor Aufnahme der Herstellung im Haushalt, zeigt man einmalig an, dass man mit der Herstellung beginnt, wo das sein wird und wie viel Bier voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres hergestellt wird. Wenn man das in der Anmeldung herausheben will, kann man noch dazu schreiben, dass die voraussichtliche Biermenge für alle folgenden Kalenderjahre gilt.

Damit hat man angezeigt, dass man die 200-l-Freimenge in Anspruch nimmt und das Bier im Haushalt eines Haus- und Hobbybrauers hergestellt wird. Wenn hergestelltes Bier die Freimenge überschreitet oder nicht im Haushalt hergestellt wird oder verkauft wird oder nicht im eigenen Verbrauch verwendet wird, wird die Biersteuer unverzüglich angemeldet und beglichen.

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Hallo Dirk
danke Dir für deine Aufklärung! Ich werde am Montag mal im Zollamt anrufen und mich schlau machen. Denn es geht wirklich nur um 3 Liter Bier. Ich war in der Neuanmeldung nur ehrlich.....aber das ist offensichtlich nicht mehr erwünscht ;)
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#896

Beitrag von renzbräu »

Das HZA Schweinfurt lässt sich auf dem Formblatt für Hobbybrauer bestätigen, dass das Bier nur durch Personen des eigenen Haushalts verbraucht würde. Eine telefonische Nachfrage, ob man dann bei Gästen die ein Bier kleiner 1 Liter probieren jedesmal ein 2075 über 0,00€ schicken solle, löste erstmal Rückfragen aus. Ein Formular 2075 mit null Euro konnte man sich nicht vorstellen. Gäste im eigenen Haushalt wären ok. Auf die europarechtliche Regelung angesprochen wurde erklärt, dass das eine supranationales Recht wäre, das andere nationales Recht und nichts miteinander zu tun habe (etwas verkürzt wiedergegeben). Letztlich möge ich mich schriftlich an das HZA wenden, dann könne rechtssichere Auskunft erteilt werden. Nun, denn.
§11 hat geschrieben: Freitag 3. Dezember 2021, 16:06 Das ist die, meiner Meinung nach, irrige Auslegung des Zolls das „ausschließlich zum eigenen Verbrauch“ bedeutet das du es auch selbst trinken musst. Das sieht z.B. das europäische Recht ausdrücklich anders.

BierStV §41
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit.
Dieser §41 BierStV basiert auf §29 Abs 2 BierStG:
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet wird, bis zu einer Menge von 2 hl im Kalenderjahr von der Steuer zu befreien.
Die Paragraphen-Nummerierung hat sich im Laufe der Zeit geändert, der Wortlaut nicht; damals war es §3 Abs 3 BierStG 1993.

In die Welt kam die Steuerbefreiung für Haus- und Hobbybrauer durch das „Gesetz zur Anpassung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen an das Gemeinschaftsrecht sowie zur Änderung anderer Gesetze (Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz) vom 21. Dezember 1992“ (veröffentlicht im BGBl 1992, Nr. 59, S. 2158ff). Und was lesen wir im Bundesgesetzblatt zur Begründung, warum es ein neues Biersteuergesetz braucht?
Dieses Gesetz dient der Umsetzung (…) der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (Abl. EG Nr. L 316 S. 21)…
Der Gesetzgeber wollte damit das EU-Recht umsetzen. Und da steht nun in der durch das Gesetz umgesetzten Richtline 92/83/EWG, Artikel 6:
Die Mitgliedstaaten können vorbehaltlich der von ihnen zur einfacheren Anwendung der Steuerbefreiung festgelegten Modalitäten das von einer Privatperson gebraute Bier, das von dieser Person, von ihren Familienangehörgen (sic!) oder ihren Gästen verbraucht wird, von der Verbrauchsteuer befreien, sofern dabei kein Verkauf stattfindet.
Ups!
So, mal schauen, was der Zoll zu dieser Erkenntnis sagt.
Grüße Johannes

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#897

Beitrag von Ruthard »

Peter1860 hat geschrieben: Samstag 4. Dezember 2021, 12:23 Hallo Dirk
danke Dir für deine Aufklärung! Ich werde am Montag mal im Zollamt anrufen und mich schlau machen. Denn es geht wirklich nur um 3 Liter Bier. Ich war in der Neuanmeldung nur ehrlich.....aber das ist offensichtlich nicht mehr erwünscht ;)
Welchen Erkenntnisgewinn versprichst du dir von diesem Anruf? Du wirst vermutlich eine Erfahrung machen, aber du wirst nicht zwingend schlauer werden, wie von dir erhofft.

Hat Dirk etwas nicht richtig oder unverständlich erklärt, war etwas womöglich falsch?

Bezüglich des Wissensstandes der Zollbeamten kann ich dir eröffnen, dass mehr als die Hälfte nicht einmal mit den Rundungsregeln der Steuerberechnung vertraut sind.

Wie Jan in seinem Beitrag schon berichtet hat, verlangt der Zoll für die Teilnahme an Wettbewerben einen Nachweis, dass das eingereichte Bier zur Versteuerung angemeldet worden ist. Bei der HBCon 2019 hatten wir diese Nachweise gesammelt und auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Wr konnten feststellen, dass von 150 Nachweisen mehr als 75 falsch berechnet worden waren. Dort wo die Teilnehmer richtig gerechnet hatten, wurde dies vom Zoll teilweise als falsch gerügt und sogar Nachforderungen im 2stelligen Centbereich gestellt, in Unkenntnis der sogenannten Kleinbetragsregelung, die Differenzen bis 9,99€ zulässt, unanhängig ob die Differenzen berechtigt oder unberechtigt sind.

Grundsätzlich gilt im Umgang mit Behörden:
1.) immer erst zum Anwalt, dann zur Polizei
2.) gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst
3.) beantworte keine Fragen, die nicht gestellt worden sind.

Dann wünsche ich dir viel Erfolg mit deinem Anruf.


Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen EuroBild
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#898

Beitrag von bwanapombe »

Peter1860 hat geschrieben: Samstag 4. Dezember 2021, 12:23 Hallo Dirk
danke Dir für deine Aufklärung! Ich werde am Montag mal im Zollamt anrufen und mich schlau machen. Denn es geht wirklich nur um 3 Liter Bier. Ich war in der Neuanmeldung nur ehrlich.....aber das ist offensichtlich nicht mehr erwünscht ;)
Nutz die Zeit bis Montag, zu überlegen, was Du von dem Gespräch erwartest. Und, was willst Du in dieser Sache erreichen oder vermeiden?

Willst Du die geforderte Anmeldung oder Zahlung der Biersteuer vermeiden oder willst Du das HZA davon überzeugen, dass die Forderung unberechtigt ist?

Wenn das HZA mit Hilfe der von Dir gegebenen Informationen zu dem Schluss gekommen ist, dass das Bier steuerpflichtig ist, dann ist kaum zu erwarten, dass das revidiert wird (die Menge ist erstmal unerheblich), es sei denn Du legst dar, was Dein Standpunkt ist. (wie von mir unter B beschrieben). Hilf dem Bearbeiter den Vorgang abzuschließen, indem Du ihm was schreibst, so dass er bei einer evtl. Revision zeigen kann, warum der Fall geschlossen wurde.

Wenn Du zustimmst, dass es steuerpflichtig ist, dann melde die 3 Liter nachträglich nach bester Erinnerung an und schließ die Sache ab. (siehe A) Vorher die Rundungsregeln und Kleinstbetragsregelung verinnerlichen, damit Du nicht zu viel bezahlst oder etwas später nicht zurückfordern kannst. Je nachdem wie sich die 3 Liter auf verschiedene Tage und Gebindegrössen verteilen, ist vielleicht sogar ein 0,00-EUR-Anmeldung ausreichend.

Wenn Du in der Sache einen Rat brauchst, dann steht nach wie vor mein Angebot, mir den Schriftwechsel anzuschauen.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#899

Beitrag von Peter1860 »

bwanapombe hat geschrieben: Samstag 4. Dezember 2021, 18:22
Peter1860 hat geschrieben: Samstag 4. Dezember 2021, 12:23 Hallo Dirk
danke Dir für deine Aufklärung! Ich werde am Montag mal im Zollamt anrufen und mich schlau machen. Denn es geht wirklich nur um 3 Liter Bier. Ich war in der Neuanmeldung nur ehrlich.....aber das ist offensichtlich nicht mehr erwünscht ;)
Nutz die Zeit bis Montag, zu überlegen, was Du von dem Gespräch erwartest. Und, was willst Du in dieser Sache erreichen oder vermeiden?

Willst Du die geforderte Anmeldung oder Zahlung der Biersteuer vermeiden oder willst Du das HZA davon überzeugen, dass die Forderung unberechtigt ist?

Wenn das HZA mit Hilfe der von Dir gegebenen Informationen zu dem Schluss gekommen ist, dass das Bier steuerpflichtig ist, dann ist kaum zu erwarten, dass das revidiert wird (die Menge ist erstmal unerheblich), es sei denn Du legst dar, was Dein Standpunkt ist. (wie von mir unter B beschrieben). Hilf dem Bearbeiter den Vorgang abzuschließen, indem Du ihm was schreibst, so dass er bei einer evtl. Revision zeigen kann, warum der Fall geschlossen wurde.

Wenn Du zustimmst, dass es steuerpflichtig ist, dann melde die 3 Liter nachträglich nach bester Erinnerung an und schließ die Sache ab. (siehe A) Vorher die Rundungsregeln und Kleinstbetragsregelung verinnerlichen, damit Du nicht zu viel bezahlst oder etwas später nicht zurückfordern kannst. Je nachdem wie sich die 3 Liter auf verschiedene Tage und Gebindegrössen verteilen, ist vielleicht sogar ein 0,00-EUR-Anmeldung ausreichend.

Wenn Du in der Sache einen Rat brauchst, dann steht nach wie vor mein Angebot, mir den Schriftwechsel anzuschauen.

Dirk
Ich nutze die Zeit... ;)
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#900

Beitrag von integrator »

Brauwolf hat geschrieben: Samstag 4. Dezember 2021, 17:31 Grundsätzlich gilt im Umgang mit Behörden:
1.) immer erst zum Anwalt, dann zur Polizei
2.) gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst
3.) beantworte keine Fragen, die nicht gestellt worden sind.
Das kann ich so unterschreiben ... spart eine Menge Nerven. Übrigens auch bei der Arbeit :Wink
:Bigsmile Selbstgespräche sind schlimm solange du nichts Neues erfährst. :Bigsmile
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