Die lebensmittelüberwachung fragt nach einer umkleide. Ist diese denn pflicht? Ich meine mal gehört zu haben dass das bei einem 1 Mann betrieb nicht notwendig ist bzw. Auch mit dem sanitärraum kombiniert werden kann.
Ein kleiner raum vor der sanitäranlage ist eingeplant jedoch wird dieser die baulichen anforderungen an eine umkleide nicht erfüllen (ist platzmäßig nicht so einfach umzusetzen), weshalb ich ihn nicht als umkleide angeben möchte.
Ich kann keine konkreten gesetzestexte dazu finden.
Wie war es bei euch, bzw. Kennt sich einer mit speziell dieser Materie (1 mann brauerei) aus?
Vielen dank schonmal und einen guten start in die woche.
Mit freundlichem gruß, philipp
