gerade folgendes von der 118. ALS Sitzung vom März 2022 gesehen und möchte das der Gemeinde zur allgemeinen Kenntnisnahme nicht vorenthalten.
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=2Stellungnahme Nr. 2022/02:
Bittereinheiten von Bieren mit der Bezeichnung „Pils“ oder „Pilsener“
Sachverhalt/Frage:
Welchen Mindestwert an Bittereinheiten muss ein untergäriges deutsches Vollbier
aufweisen, wenn es unter der Bezeichnung „Pils“ oder „Pilsener“ in den Verkehr gebracht
wird?
Mehrheitlicher Beschluss:
Für deutsches Bier mit der Bezeichnung „Pils“ oder „Pilsener“ hat sich eine allgemeine
Verkehrsauffassung gefestigt. Unter der Bezeichnung „Pils“, „Pils-Bier“ oder „Pilsener“ wird
üblicherweise ein helles, untergäriges Vollbier mit ausgeprägtem Hopfencharakter
verstanden. Der Mindestwert an Bittereinheiten bei diesen Bieren beträgt 25 BE. Dies gilt
abzüglich der Messunsicherheit, die sich aus der für die Bestimmung der Bittereinheiten
verwendeten Analysenmethode ergibt. Zusätzlich muss ein ausgeprägter Hopfencharakter
bzw. eine Hopfenbittere im Geruch und Geschmack wahrnehmbar sein.
Bei dieser Betrachtung bleiben die Pils-Biere unberührt, die durch eine geschützte
geografische Angabe (g.g.A.) angezeigt sind.
Veröffentlicht im Journal of Consumer Protection and Food Safety
118. ALS-Sitzung. J Consum Prot Food Saf (2022). https://doi.org/10.1007/s00003-022-01394-w
https://link.springer.com/article/10.10 ... 22-01394-w