Whirlpoolhopfung vs. Reinheitsgebot

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Hansi75
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Whirlpoolhopfung vs. Reinheitsgebot

#1

Beitrag von Hansi75 »

Hallo zusammen, :Greets


ist die Whirlpoolhopfung als Beigabe zur Würze bei 80°C eigentlich noch erlaubt nach dem bayrischen Reinheitsgebot, oder darf dann der Hopfen nur zur vorher kochenden Würze gegeben werden???
Wer weiß was? :Grübel

Viele Grüße
Alex
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hiasl
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Re: Whirlpoolhopfung vs. Reinheitsgebot

#2

Beitrag von hiasl »

Hopfenauszüge (= Extrakt) dürfen nur vor oder während des Würzekochens zugegeben werden. § 9 Abs. 5 Vorl. Biergesetz.
Alles andere darf danach zugegeben werden, wann und wie es beliebt. Die Bestimmungen gelten jedoch nur für die gewerbliche Herstellung, bzw. wenn ein Produkt als Bier in Verkehr gebracht werden soll.
Gruß
Matthias
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