Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Alle rechtlichen Fragen rund ums Brauen
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Alt-Phex
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1051

Beitrag von Alt-Phex »

Whaip hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 10:43 Hey ho,
bei mir kam ein Schreiben des Zolls an: Anscheinend treten wir nun ansatzweise in die moderne ein und können Dinge demnächst digital erledigen.
Hierin wird beschrieben, dass Dienstleistungen im Bereich "Biersteuererklärung" per www.zoll-portal.de erledigt werden können. Soweit, so gut.

Bisher hat der Zoll nur meine jährlichen Standard-Anzeigen per Email bekommen und ich war nie über der 200 Liter Freigrenze.
Interessanterweise soll ich mich laut Anleitung im Brief aber als "Geschäftskunde" registrieren und müsste auch mein ELSTER Zertifikat hochladen um eine Registrierung abzuschliessen. Da frage ich mich doch: Warum sollte ich mich als 0815-Hobbybrauer denn NICHT als Bürger-, sondern als Geschäftskunde registrieren? Irgendwie widerstrebt es mir meine ELSTER-Datei hochzuladen.

Hat das sonst noch jemand bekommen?

Grüße,
Achim
Das Thema hatten wir in der FB-Gruppe auch schon. Theo hat beim Zoll nachgefragt. Zitat:

"Habe vor kurzem auch das Schreiben der Generalzolldirektion bezüglich Online Dienste erhalten. Nach einem Telefonat von heute ist dieses Schreiben versehentlich an die Hobbybrauer gegangen und für uns irrelevant solange das Brauen nicht gewerblich betrieben wird."
>>Impfung rettet Leben und Kultur!<<

"Viele Biere werden am Etikettierer gemacht"
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Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1052

Beitrag von Ruthard »

Whaip hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 10:43 Hey ho,
bei mir kam ein Schreiben des Zolls an: Anscheinend treten wir nun ansatzweise in die moderne ein und können Dinge demnächst digital erledigen.
Hierin wird beschrieben, dass Dienstleistungen im Bereich "Biersteuererklärung" per www.zoll-portal.de erledigt werden können. Soweit, so gut.

Bisher hat der Zoll nur meine jährlichen Standard-Anzeigen per Email bekommen und ich war nie über der 200 Liter Freigrenze.
Interessanterweise soll ich mich laut Anleitung im Brief aber als "Geschäftskunde" registrieren und müsste auch mein ELSTER Zertifikat hochladen um eine Registrierung abzuschliessen. Da frage ich mich doch: Warum sollte ich mich als 0815-Hobbybrauer denn NICHT als Bürger-, sondern als Geschäftskunde registrieren? Irgendwie widerstrebt es mir meine ELSTER-Datei hochzuladen.

Hat das sonst noch jemand bekommen?

Grüße,
Achim
Vergiss das als Hobbybrauer. Rufe die auf dem Schreiben angegebene Telefonnummer an und frage, was du als Hobbybrauer mit dem Schreiben anfangen sollst. Man wird dir erklären, dass das "versehentlich" an Hobbybrauer gegangen ist und dich gar nicht betrifft. "Versehentlich" steht hier für "wir haben keine Ahnung, was wir tun".

Es bleibt festzustellen, dass kein einziger Hobbybrauer in Deutschland eine Biersteuererklärung abgeben muss.

Es gibt den Dreiklang anzeigen - anmelden - erklären. Für Hobbybrauer gilt nur anzeigen, ggf. anmelden.

"Anzeigen" bedeutet, dass du dem HZA vor Aufnahme der Hobbybrauertätigkeit formlos mitteilen musst, dass du Bier brauen willst (§41 Abs.2 BierStV). Eine "Anmeldung" (mit dem berühmten Formular 2075) ist erforderlich, wenn du mehr als 200l/a gebraut hast oder nicht im eigenen Haushalt braust oder das gebraute Bier nicht zum eigenen Verbrauch bestimmt ist (§41 Abs.3 BierStV).

"erklären" müssen nur gewerbliche Brauer und für die kann die Erklärung über das Zollportal eine Erleichterung sein.

Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen EuroBild
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klecksi
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1053

Beitrag von klecksi »

Whaip hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 10:43 Hey ho,
bei mir kam ein Schreiben des Zolls an: Anscheinend treten wir nun ansatzweise in die moderne ein und können Dinge demnächst digital erledigen.
Hierin wird beschrieben, dass Dienstleistungen im Bereich "Biersteuererklärung" per www.zoll-portal.de erledigt werden können. Soweit, so gut.

Bisher hat der Zoll nur meine jährlichen Standard-Anzeigen per Email bekommen und ich war nie über der 200 Liter Freigrenze.
Interessanterweise soll ich mich laut Anleitung im Brief aber als "Geschäftskunde" registrieren und müsste auch mein ELSTER Zertifikat hochladen um eine Registrierung abzuschliessen. Da frage ich mich doch: Warum sollte ich mich als 0815-Hobbybrauer denn NICHT als Bürger-, sondern als Geschäftskunde registrieren? Irgendwie widerstrebt es mir meine ELSTER-Datei hochzuladen.

Hat das sonst noch jemand bekommen?

Grüße,
Achim
Das Schreiben ist angeblich irrtümlich an Hobbybrauer gegangen, sollte nur an Gewerbetreibende gehen.
Hab ich in der Gruppe auf Facebook gelesen.
ein farbenfroher Gruß

Klecksi
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Wintermuffel
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1054

Beitrag von Wintermuffel »

Ich hatte Ende Dezember einen Schrieb vom HZA bekommen, mit Hinweis auf das Ende des ermäßigten Steuersatzes und ich müsse meine Sude protokollieren.
Mit laufender Nummer, Datum, Stammwürze, Sorte und Alkoholgehalt.
Das geht die doch nix an.
Man ist nie zweimal durch den selben Wind.

Gruß
Heiner
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1055

Beitrag von Ruthard »

Da wir wieder mal so schön im Thema sind, hier ein netter Link:

http://www.richelbraeu.de/hausbrauen/?p ... ingenommen

Da wird zwar viel Unrichtiges erzählt (nicht nur den Steuersatz betreffend), aber interessant sind die statistischen Zahlen.
In der Diözese des HZA München sind 101 Hobbybrauer gemeldet, Jahreseinnahme ca. 50€.

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1056

Beitrag von Whaip »

Frommersbraeu hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 11:11 ----
das selbe Schreiben habe ich auch bekommen.
klecksi hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 12:14 Das Schreiben ist angeblich irrtümlich an Hobbybrauer gegangen, sollte nur an Gewerbetreibende gehen.
....
Alt-Phex hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 11:46 ....
"Habe vor kurzem auch das Schreiben der Generalzolldirektion bezüglich Online Dienste erhalten. Nach einem Telefonat von heute ist dieses Schreiben versehentlich an die Hobbybrauer gegangen und für uns irrelevant solange das Brauen nicht gewerblich betrieben wird."
Brauwolf hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 11:53
Vergiss das als Hobbybrauer. Rufe die auf dem Schreiben angegebene Telefonnummer an und frage, was du als Hobbybrauer mit dem Schreiben anfangen sollst. Man wird dir erklären, dass das "versehentlich" an Hobbybrauer gegangen ist und dich gar nicht betrifft. "Versehentlich" steht hier für "wir haben keine Ahnung, was wir tun".
....

Ich zitiere euch mal alle, damit ihr mein Dankeschön auch wirklich seht :thumbup
Natürlich werde ich dann morgen auch mal neugierig dann mal bei der Nummer anrufen und mir mal gemütlich erklären lassen was das soll.
ich gehe dann mal davon aus, dass sich auch bei mir nichts Weltbewegendes ändert, aber wenn doch - mache ich Meldung!

Grüße,
Achim
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1057

Beitrag von Bilbobreu »

Wintermuffel hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 15:56 Ich hatte Ende Dezember einen Schrieb vom HZA bekommen, mit Hinweis auf das Ende des ermäßigten Steuersatzes und ich müsse meine Sude protokollieren.
Mit laufender Nummer, Datum, Stammwürze, Sorte und Alkoholgehalt.
Das geht die doch nix an.
Solange das ausdrücklich nur ein Hinweis war, dass du deine Sude protokollieren sollst, kannst du das ignorieren. Wenn das HZA dich aber mit Bescheid verpflichtet, deine Sude zu protokollieren, dann erwächst ein solcher Bescheid mit Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (in der Regel ein Monat nach Zugang) in Bestandskraft. Bestandskräftige Bescheide sind auch dann wirksam und verpflichten dich entsprechend, wenn sie rechtswidrig sind.
Die Rechtsfrage, ob das HZA Hobbybrauer rechtmäßig entsprechend verpflichten darf, ist gar nicht so einfach zu beantworten.
Gruß
Stefan
bwanapombe
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1058

Beitrag von bwanapombe »

Wenn das rechtskräftig georden ist, wäre meine erste Frage ja, was ich als Sorte einzutragen haben. Kann ich mir da was ausdenken oder kennt das HZA eine Nomenklatur, die mir entgangen ist. :Angel

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das HZA seine "Aufforderungen" gern als Bitte formuliert und nicht als Bescheid. In ersterem Fall schlage ich sie in der Regel ab. In letzterem würde ich Einspruch einlegen, ist mir aber noch nicht widerfahren.

Insofern bitte dem Rat von Stefan folgen und nochmal nachschauen, ist das ein Bescheid oder irgendetwas anderes.

Dirk
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Wintermuffel
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1059

Beitrag von Wintermuffel »

Muss da Bescheid oder so dran stehen?
Ich habe mit Behörden nie was zu tun.
Anbei der Brief
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Gruß
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1060

Beitrag von renzbräu »

Frage an die Rechtskundigen:
§31a Abs. 1 der BierStV spricht von "Wer Bier ohne Erlaubnis als Steuerlagerinhaber zu gewerblichen Zwecken herstellt oder herstellen will, ...". Gilt der Hersteller in Abs. 2 dann durch Abs. 1 als gewerblich definiert? Oder gilt hier jegliche Herstellung ohne Steuerlagerinhaber zu sein?
Grüße Johannes

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1061

Beitrag von bwanapombe »

Wintermuffel hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 19:26 Muss da Bescheid oder so dran stehen?
Ich habe mit Behörden nie was zu tun.
Anbei der Brief
"Dieses Schreiben dient zu Ihrer Information ..." klingt mir zumindest nicht nach Bescheid. Bist Du denn überhaupt in der gewerblichen Bierherstellung? Die zitierten Paragraphen beziehen sich doch auf gewerbliche Herstellung?

Dirk
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Wintermuffel
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1062

Beitrag von Wintermuffel »

bwanapombe hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 20:57
Wintermuffel hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 19:26 Muss da Bescheid oder so dran stehen?
Ich habe mit Behörden nie was zu tun.
Anbei der Brief
"Dieses Schreiben dient zu Ihrer Information ..." klingt mir zumindest nicht nach Bescheid. Bist Du denn überhaupt in der gewerblichen Bierherstellung? Die zitierten Paragraphen beziehen sich doch auf gewerbliche Herstellung?

Dirk
Ich bin Hobbybrauer, gewerblich habe ich nichts mit Bier zu tun. Beim Versuch Amtsdeutsch zu verstehen komm ich mir wie ein Fremdsprachler vor.
Ich denk ich ruf da mal an.
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Gruß
Heiner
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1063

Beitrag von schwarzwaldbrauer »

Wintermuffel hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 21:03
bwanapombe hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 20:57 [
Ich bin Hobbybrauer, gewerblich habe ich nichts mit Bier zu tun. Beim Versuch Amtsdeutsch zu verstehen komm ich mir wie ein Fremdsprachler vor.
Ich denk ich ruf da mal an.
Genau, so hab ich das vor 5 Jahren auch gemacht. Dann kam einer vorbei, hat sich die "Brauanlage" (ein Einkocher + diverse Töpfe und Eimer) angeschaut, mir die Formulare da gelassen und gesagt:
"Wenn die Biersteuer immer bis zum 15.1. des nächsten Jahres entsprechend des Formulars entrichtet wird, kommt wohl so schnell keine weitere Nachfrage oder Kontrolle."
Und so ist es auch.
Empfehlung deshalb: kein Konfrontationskurs, ehrlicher Ton und du hast die win-win-Situation.

Grüßle Dieter
Brau, schau wem.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1064

Beitrag von rauchbier »

Whaip hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 10:43 Hey ho,
bei mir kam ein Schreiben des Zolls an: Anscheinend treten wir nun ansatzweise in die moderne ein und können Dinge demnächst digital erledigen.
Hierin wird beschrieben, dass Dienstleistungen im Bereich "Biersteuererklärung" per www.zoll-portal.de erledigt werden können. Soweit, so gut.
Das erfolgte vermutlich im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsprojekt MoeVe des Zolls. Ähnlich wie über Elster für die Einkommensteuer den meisten bekannt, sollen zukünftig auch Anzeigen und Erklärungen an den Zoll elektronisch abgegeben werden können. Bisher im Fokus vom Zoll ist die Energiesteuer. Ob und in welcher Ausbaustufe das Thema Anzeige Hobbybrauer umgesetzt wird, bin ich gespannt. Insoweit bleibt erstmal alles beim Alten und Anzeige über den bisherigen Weg beim HZA.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1065

Beitrag von Bilbobreu »

Also, um das noch mal klar zusammenzufassen:
Das Schreiben des HZA an Wintermuffel ist als Information gedacht und daher kein Verwaltungsakt und kein Bescheid und kann daher auch nicht bestandskräftig werden. Empfehlung daher: Ignorieren.
§ 31 a BierStV gilt nach dem klaren Wortlaut von Abs. 1 nur für gewerbliche Bierhersteller. Für Haus- und Hobbybrauer gilt § 41 BierStV, der Vergleichbares zu § 31 a Abs. 2 BierStV (Aufzeichnungen führen) gerade nicht vorsieht. Aber Vorsicht, wer Aufzeichnungen führt, kann nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. § 211 Abs. 1 AO) durchaus verpflichtet sein, diese für Zwecke der Steueraufsicht vorzulegen.
Gruß
Stefan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1066

Beitrag von emjay2812 »

Was ich bei einer Biersteuererklärung nicht verstanden habe ist, das ich mir den Betrag selbst ausrechne, mich dabei noch verrechnen darf, und den Betrag einfach überweise.

Mach das bei deiner normale Steuererklärung und die Steuerfahndung kommt ins Haus!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1067

Beitrag von rauchbier »

Im Steuerrecht wird bewußt zwischen Steueranmeldung und Steuererklärung unterschieden. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Sachverhalte. Wie der Name schon sagt, wird mit einer Steueranmeldung eine ermittelte Steuer angemeldet und gezahlt. Das kann man grob mit der Lohnsteueranmeldung durch deinen Arbeitgeber vergleichen. Er ermittelt auch die Lohnsteuer selbstständig, die vom Gehalt einbehalten wird, meldet die Lohnsteuer beim Finanzamt an und überweist die Gesamtsumme der Lohnsteuer an das Finanzamt. Hier kann dann die Außenprüfung der Finanzverwaltung vor Ort beim Arbeitgeber prüfen, ob die Ermittlung korrekt war. Du erklärst dann per Einkommensteuererklärung deine persönlichen Sachverhalte beim Wohnsitzfinanzamt, die dann die Steuerbeträge ermittelt. Deshalb unterscheidet dies auch § 15 BierStG: "Steuererklärung, Steueranmeldung, Fälligkeit". Der Gesetzgeber legt in der Regel fest, in welchen Fällen eine Anmeldung oder Erklärung abzugeben ist.

Nach dem Exkurs zu den Grundlagen Steuerrecht zurück zum Thema Biersteuer :Smile
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renzbräu
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1068

Beitrag von renzbräu »

Bilbobreu hat geschrieben: Dienstag 10. Januar 2023, 00:01 § 31 a BierStV gilt nach dem klaren Wortlaut von Abs. 1 nur für gewerbliche Bierhersteller. Für Haus- und Hobbybrauer gilt § 41 BierStV, der Vergleichbares zu § 31 a Abs. 2 BierStV (Aufzeichnungen führen) gerade nicht vorsieht. Aber Vorsicht, wer Aufzeichnungen führt, kann nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. § 211 Abs. 1 AO) durchaus verpflichtet sein, diese für Zwecke der Steueraufsicht vorzulegen.
Danke!
Grüße Johannes

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1069

Beitrag von Weißbierdoktor »

rauchbier hat geschrieben: Dienstag 10. Januar 2023, 07:33 Im Steuerrecht wird bewußt zwischen Steueranmeldung und Steuererklärung unterschieden. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Sachverhalte. Wie der Name schon sagt, wird mit einer Steueranmeldung eine ermittelte Steuer angemeldet und gezahlt. Das kann man grob mit der Lohnsteueranmeldung durch deinen Arbeitgeber vergleichen. Er ermittelt auch die Lohnsteuer selbstständig, die vom Gehalt einbehalten wird, meldet die Lohnsteuer beim Finanzamt an und überweist die Gesamtsumme der Lohnsteuer an das Finanzamt. Hier kann dann die Außenprüfung der Finanzverwaltung vor Ort beim Arbeitgeber prüfen, ob die Ermittlung korrekt war. Du erklärst dann per Einkommensteuererklärung deine persönlichen Sachverhalte beim Wohnsitzfinanzamt, die dann die Steuerbeträge ermittelt. Deshalb unterscheidet dies auch § 15 BierStG: "Steuererklärung, Steueranmeldung, Fälligkeit". Der Gesetzgeber legt in der Regel fest, in welchen Fällen eine Anmeldung oder Erklärung abzugeben ist.

Nach dem Exkurs zu den Grundlagen Steuerrecht zurück zum Thema Biersteuer :Smile
:Bigsmile :Bigsmile :Bigsmile so langsam dämmert's mir - ich gebe seit einem Jahr ständig Steueranmeldungen ab und warte bis heute auf den ersten Bescheid. Ich dachte, vielleicht fassen die das einmal jährlich zusammen, damit es weniger Arbeit ist ...

Das heißt, ich muß jedes Mal gleich überweisen, ohne daß die mir zu erkennen geben, daß die eingereichten Angaben geprüft wurden? Die ganzen Ankreuzkästchen im 2075 für den Sachbearbeiter haben mir suggeriert, daß ich dazu irgendwann Rückmeldung bekomme. Dann muß ich langsam mal die Kontonummer vom Zoll rausfinden ...
Grüße
Matthias

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1070

Beitrag von bwanapombe »

Nach dem Post von Bilbobreu würde ich von einem Anruf dringend abraten.

Was will man da noch weiter klären, fragen oder sagen? "Ist das wirklich nur zur Information?" "Welche Aufzeichnungen soll ich führen?" Es ist zu erwarten, das die Antworten am Telefon ebenso irrelevant sind, wie in dem Brief.

Ich würde ihn abheften und so weiter machen, wie bisher.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1071

Beitrag von dieck »

Wintermuffel hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 19:26 Muss da Bescheid oder so dran stehen?
Da wir in Deutschland leben ist ein Bescheid natürlich wohl definiert ;)
https://de.wikipedia.org/wiki/Bescheid hat geschrieben: Form und Inhalt
Der Bescheid erfolgt als Dienstschreiben in Schriftform oder elektronischer Form und enthält als Mindestinhalt die Erlassformel („die Gemeinde X erlässt folgenden Bescheid“), den Tenor (Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme gemäß § 35 Abs. 1 VwVfG), die Begründung im Urteilsstil (§ 39 VwVfG, § 121 AO, § 35 SGB X), die Rechtsbehelfsbelehrung sowie Unterschrift (meist „im Auftrag“) und Dienstsiegel.
Alles andere ist dann nur ein Informationsschreiben aka Altpapier.
20L-"Einkocher"-Klasse. Neugierig neue Dinge auszuprobieren, im Rezept und in der Technik...
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1072

Beitrag von rauchbier »

Weißbierdoktor hat geschrieben: Dienstag 10. Januar 2023, 08:44
:Bigsmile :Bigsmile :Bigsmile so langsam dämmert's mir - ich gebe seit einem Jahr ständig Steueranmeldungen ab und warte bis heute auf den ersten Bescheid. Ich dachte, vielleicht fassen die das einmal jährlich zusammen, damit es weniger Arbeit ist ...

Das heißt, ich muß jedes Mal gleich überweisen, ohne daß die mir zu erkennen geben, daß die eingereichten Angaben geprüft wurden? Die ganzen Ankreuzkästchen im 2075 für den Sachbearbeiter haben mir suggeriert, daß ich dazu irgendwann Rückmeldung bekomme. Dann muß ich langsam mal die Kontonummer vom Zoll rausfinden ...
Sei mir nicht böse, aber eine pauschale Aussage, was für dich jetzt nach dem BierStG zutrifft, lassen sich hier aus dem Forum heraus nicht seriös machen.  § 15 BierStG regelt aber auch die Fälligkeit der Steuer für die jeweilige Konstellation, die du für dich wahrscheinlich schon abgeleitet hast. Wie oben schon von anderen angeführt, im Notfall Kontakt mit dem zuständigen HZA aufnehmen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1073

Beitrag von DSpayre »

dieck hat geschrieben: Dienstag 10. Januar 2023, 09:13
Wintermuffel hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 19:26 Muss da Bescheid oder so dran stehen?
Da wir in Deutschland leben ist ein Bescheid natürlich wohl definiert ;)
https://de.wikipedia.org/wiki/Bescheid hat geschrieben: Form und Inhalt
Der Bescheid erfolgt als Dienstschreiben in Schriftform oder elektronischer Form und enthält als Mindestinhalt die Erlassformel („die Gemeinde X erlässt folgenden Bescheid“), den Tenor (Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme gemäß § 35 Abs. 1 VwVfG), die Begründung im Urteilsstil (§ 39 VwVfG, § 121 AO, § 35 SGB X), die Rechtsbehelfsbelehrung sowie Unterschrift (meist „im Auftrag“) und Dienstsiegel.
Alles andere ist dann nur ein Informationsschreiben aka Altpapier.
Morgen zusammen,

Wikipedia als Quelle zu zitieren ist inzwischen keine gute Idee mehr. Und wenn man mit Gesetzestexten handtiert, dann ist es immer am besten, die Gesetze selbst zu lesen/zietieren, statt Wikipedia. Bitte nicht falsch verstehen, ist kein persönlicher angriff.

Siehe hier:

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__35.html

Es muss mit nichten auf einem Bescheid auch Bescheid stehen. Es tuts nur meistens, damit es klar ist und das ist auch üblich. Aber jeder Verwaltungsakt der an einen Steuerpflichtigen gerichtet ist ist defakto ein Bescheid, auch eine öffentliche Bekanntmachung. Ich bin mir nicht mal sicher, ob eine mündliche Äußerung das erfüllt. Wenn druch Zeugen belegbar wahrscheinlich schon. Da wird man aber sicher eher noch ein Protokoll verfassen. Macht man bei Betriebsprüfungen so.

Also auch ein "einfaches" Schreiben = Bescheid.

Der Brief ist also ein Verwaltungsakt. Er ist von einer Behörde. Und auf dem Gebiet eines öffentlichen Rechts (Steuern). Bei Einzelfall bin ich nicht sicher. Aber es steht da ja auch, "nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis". Bierbrauer seh ich da schon als gegeben.

Ich würde hier die Beamten vom HZA anrufen und um Aufklärung bitten.
schwarzwaldbrauer hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 21:31
Empfehlung deshalb: kein Konfrontationskurs, ehrlicher Ton und du hast die win-win-Situation.

Grüßle Dieter
Dieter hat da m.E. völlig recht. Im Zweifel sitzen die vom HZA am viel längeren Hebel.

Und von der Empfehlung das einfach zu ignorieren kann ich nur DRINGEND abraten.

Sollte das Schreiben doch so gemeint sein wie es sich anhört, kannst Du Dich nachher rausreden wie Du willst - das ist Dein Problem. Und wenn erst mal irgendwo Unregelmäßigkeiten auftreten (oder dann noch "blöde" Antworten - aus dem subjetiven Verständnis des Beamten kommen) dann sei sicher, die nehmen Dir in nächster Zeit noch öfter die Unterlagen auseinander. Was willst Du da mit ignorieren gewinnen?

Ich bin sicher (Achtung, nur meinen Meinung), den Beamten geht der Hobbybrauerbiersteuermist auch auf die Nerven. Aber die sind zumindest hier in Lörrach extreeeem hilfsbereit. Ich (!) hab mal einen Fehler gemacht. Die haben sich 3 Mal (!) bei mir gemeldet und mit mir besprochen wo der Fehler liegt und wie beheben. Das kenn ich so sonst nur sehr selten.

Ich bin Steuerfachwirt und hab 20 Jahre im Steuerbüro auf dem Buckel. Mach das mal mit Einkommen-, Umsatz- oder Lohnsteuer. Da weht ein anderer Wind.

Meine 2 Cent zu dem Thema.

Gruß Martin
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1074

Beitrag von bwanapombe »

Selbst wenn das Informationsschreiben einen Bescheid darstellt, was bescheidet es denn? Oder was soll denn der Empfänger jetzt anders machen als bisher?

1. Steuersatz
Braucht es nicht zu bescheiden, denn der Adressat hat nicht vor die 200-l-Freimenge zu überschreiten. Mal abgesehen, davon dass es dafür keinen Bescheid braucht, denn der Satz ist ja im Gesetz gesetzt.

2. Steueranmeldung im Einzelfall
Braucht es nicht zu bescheiden, denn der Adressat hat nicht vor die 200-l-Freimenge zu überschreiten.

3. Aufzeichnungspflicht
Hatten wir auch geklärt, kann sich nur an gewerbliche Hersteller richten.

Was bitte ist umzusetzen?

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1075

Beitrag von BummlerD »

DSpayre hat geschrieben: Dienstag 10. Januar 2023, 09:55 Der Brief ist also ein Verwaltungsakt.
Wo ist die unmittelbare Rechtswirkung nach außen? Der Brief informiert über die geänderte Gesetzeslage und hat genau 0 Auswirkung auf den Empfänger.
Gruß Matthias
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1076

Beitrag von DSpayre »

Ich lese hier verschärfte Aufzeichnungspflichten, die ich als Hobbybrauer sonst nicht habe. Zumindest nach meinem Wissenstand nicht. Und wenn das HZA mich, wenn auch Irrtümlich, als gewerblicher Brauer in seinen Akten hat ist es auch besser, das gleich zu klären.

Aber jeder ist seines Glückes Schmied. Macht was Ihr denkt.

Falls ich so ein Schreiben bekomme, werde ich das definitiv mit dem HZA klären.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1077

Beitrag von Wintermuffel »

Hab jetzt doch mal angerufen.
Sehr freundlicher Kontakt (HZA Augsburg)

Das Schreiben habe ich bekommen, da ich letztes Jahr Bier für einen Wettbewerb versteuert hatte.

Die Aufzeichnungspflicht bezieht sich nur auf die Biere die ich zu versteuern habe.
Also alles über 200 Liter und Biere für Wettbewerbe oder sonstigen Fremdverbrauch.
Finde ich soweit nachvollziehbar.
An der Formulierung im Schreiben könnte man meiner Meinung nach arbeiten.
Man ist nie zweimal durch den selben Wind.

Gruß
Heiner
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1078

Beitrag von bwanapombe »

Wenn man annimmt, das die Aufzeichnungspflicht wirksam wird, dann sollte man auch wirksam widersprechen.

Ich wurde ja mal verdonnert, jeden Sud vorab anzumelden, damit für jedes Mal eine Abrechnungsnummer erzeugt werden kann. Dem hatte ich dann vorsichtshalber widersprochen und genauso vorsichtshalber alle potentiellen Brautage angemeldet (Samstage, Sonntage, Feiertage, Ferientage solange ich das Braupaddel halten kann). Ich habe keine einzige Abrechnungsnummer bekommen, auch die angedrohte Buße wurde nicht erlassen.

Seitdem bekomme ich keine Post mehr vom HZA, außer wenn ich die Steueranmeldung nicht unterschrieben habe oder der Ortsname nicht richtig geschrieben war. Ich bin aber auch ein Schussel. Also eine Win-Win-Situation.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1079

Beitrag von bwanapombe »

Wintermuffel hat geschrieben: Dienstag 10. Januar 2023, 11:02 Hab jetzt doch mal angerufen.
Sehr freundlicher Kontakt (HZA Augsburg)

Das Schreiben habe ich bekommen, da ich letztes Jahr Bier für einen Wettbewerb versteuert hatte.

Die Aufzeichnungspflicht bezieht sich nur auf die Biere die ich zu versteuern habe.
Also alles über 200 Liter und Biere für Wettbewerbe oder sonstigen Fremdverbrauch.
Finde ich soweit nachvollziehbar.
An der Formulierung im Schreiben könnte man meiner Meinung nach arbeiten.
Nachvollziehbar vielleicht, aber nicht rechtskonform. Auch Bier, das Du versteuern musst, fällt nicht automatisch unter § 31a Abs 2a BierStV.

Was die Schlampigkeit des Schreibens angeht, bin ich übrigens Deiner Meinung. Ändert aber an der Sache nichts.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1080

Beitrag von Ruthard »

emjay2812 hat geschrieben: Dienstag 10. Januar 2023, 07:08 Was ich bei einer Biersteuererklärung nicht verstanden habe ist, das ich mir den Betrag selbst ausrechne, mich dabei noch verrechnen darf, und den Betrag einfach überweise.

Mach das bei deiner normale Steuererklärung und die Steuerfahndung kommt ins Haus!
Finde den Fehler. Hilfestellung hier

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1081

Beitrag von emjay2812 »

Nicht als normaler Hobbybrauer, sondern wenn ich den Sud anmelden muss, z. B. weil ich einen Braukurs leite.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1082

Beitrag von thermo »

thermo hat geschrieben: Samstag 27. Juni 2020, 18:34 Hallo Zusammen,

ich habe ja in #527 über meine erste Begegnung mit dem HZA Aachen berichtet. Am 12.03.2020 habe ich dem HZA ein Schreiben geschickt in welchem ich das Schreiben des HZA mit Rechtsgrundlagen auseinander nehme.

Reaktion des HZA Aachen bisher: keine! Mehrmalige Nachfragen blieben unbeantwortet.

Leider war ich durch Corona beruflich so eingespannt das ich mit dem Brauen noch nicht wirklich anfangen konnte, hierdurch ist auch die Problematik mit dem HZA in den Hintergrund gerückt. Ich werde jetzt diese Woche mich an die GZD Bonn wenden und über das HZA Aachen beschweren.

Viele Grüße
Thermo

Hallo Zusammen,

seit meinem letzten Post ist viel Zeit vergangen.... ich war selten online, gebraut habe ich dafür umso mehr.
Ich habe es ehrlich gesagt zwischendurch auch vergessen, aber nun möchte ich von meinem damaligen Erlebnis mit dem HZA Aachen berichten.

Ich hatte mich mit einer Fachaufsichtsbeschwerde an die GZD Bonn gewendet und somit letztendlich die GZD Bonn aufgefordert zu prüfen ob die Auflagen des HZA Aachen, jeden Sud 14 Tage im voraus anzumelden, fachlich in Ordnung sind.

Zwischenzeitlich habe ich ein Schreiben des HZA bekommen welches für den A.... war. Dort wurde z.B. Schriftverkehr zw. mir und dem HZA zitiert welcher laut Datum stattfand bevor ich überhaupt mit dem Brauen angefangen hatte. Hier wurde also nur Copy und Paste aus alten Fällen betrieben und noch nicht mal die Daten angepasst.....


Nachdem ich längere Zeit keine Reaktion von der GZD erhielt habe ich telefonisch nachgefragt. Die Sachbearbeiterin bei der GZD erzählte mir dass sie das HZA Aachen zur Stellungnahme aufgefordert habe, dort aber niemand reagiert. Sie erzählte mir auch das sie das ganze Verhalten des HZA nicht nachvollziehen könne.......ich hatte ihr dann erklärt das ich durch die Auflagen des HZA letztendlich mein Hobby, das Brauen, nicht ausüben könne da ich nicht 14 Tage im voraus planen kann. Sie hat mir daraufhin erklärt ich könne trotzdem brauen und müsse halt nur das Formular 2075 für den Punkt "Herstellung ohne Erlaubnis" abgeben und hat danach ganz viel laut gedacht wie die einzelnen Abläufe im HZA sind ;-)
Wir hatten uns dann auch darüber unterhalten wie damit umzugehen ist wenn ich von dem Bier, welches ich vor der Auflage des HZA gebraut hatte, zwei Flaschen an meinen Nachbarn verschenke....was passiert wenn ich die Steuer online überweise, die Anmeldung aber per Post sende...wenn ich mich in der Anmeldung verrechne....wenn ich aus Versehen einen falschen Betrag überweise....usw.

Ich war dann beruhigt und habe in der Folge sehr viel gebraut, auch kleine Versuchsude im Thermomix meiner Frau....was soll ich sagen, da passen nur zwei Liter rein. Dann habe ich auch viel Bier meiner ersten Sude an meine Nachbarn verschenkt, zwei drei Flaschen je 0,5 Liter. Das dies allein im Dezember 2020 zum Beispiel zu sieben Anmeldungen zwischen 90 Cent und zwei Euro geführt hat war aber auch irgendwie nervig.

Da ich etwas schusselig bin habe ich Anfang 2021 meine Anzeige das ich 2021 wieder braue kurz vor knapp an das HZA gesendet. Die offizielle Antwort vom HZA war das ich nur eine Meldung abgeben müsse wenn ich über die 200l komme......witzig war allerdings ein paar Tage später der Anruf eines Sachbearbeiters des HZA :Bigsmile
ich solle sie bloss in Ruhe lassen...... seitdem keine Probleme mehr mit dem HZA Aachen

Ich weiß das nicht jeder in diesem Forum den Ablauf für gut befindet, das kann ich auch nachvollziehen, ich jedoch habe für mich meinen Weg gefunden.

Viele Grüße
Thermo
rauchbier
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1083

Beitrag von rauchbier »

Fachaufsichtsbeschwerde an die GZD Bonn...Da konnte ich mir das Lachen nicht verkneifen.. und ein "ich solle sie bloss in Ruhe lassen" von Seiten der Finanzbeamten des HZA muss nan auch erst mal hinkriegen :Bigsmile
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1084

Beitrag von Opa Ganda »

DSpayre hat geschrieben: Dienstag 10. Januar 2023, 09:55
dieck hat geschrieben: Dienstag 10. Januar 2023, 09:13
Wintermuffel hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 19:26 Muss da Bescheid oder so dran stehen?
Da wir in Deutschland leben ist ein Bescheid natürlich wohl definiert ;)
https://de.wikipedia.org/wiki/Bescheid hat geschrieben: Form und Inhalt
Der Bescheid erfolgt als Dienstschreiben in Schriftform oder elektronischer Form und enthält als Mindestinhalt die Erlassformel („die Gemeinde X erlässt folgenden Bescheid“), den Tenor (Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme gemäß § 35 Abs. 1 VwVfG), die Begründung im Urteilsstil (§ 39 VwVfG, § 121 AO, § 35 SGB X), die Rechtsbehelfsbelehrung sowie Unterschrift (meist „im Auftrag“) und Dienstsiegel.
Alles andere ist dann nur ein Informationsschreiben aka Altpapier.
Morgen zusammen,

Wikipedia als Quelle zu zitieren ist inzwischen keine gute Idee mehr. Und wenn man mit Gesetzestexten handtiert, dann ist es immer am besten, die Gesetze selbst zu lesen/zietieren, statt Wikipedia. Bitte nicht falsch verstehen, ist kein persönlicher angriff.

Siehe hier:

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__35.html

Es muss mit nichten auf einem Bescheid auch Bescheid stehen. Es tuts nur meistens, damit es klar ist und das ist auch üblich. Aber jeder Verwaltungsakt der an einen Steuerpflichtigen gerichtet ist ist defakto ein Bescheid, auch eine öffentliche Bekanntmachung. Ich bin mir nicht mal sicher, ob eine mündliche Äußerung das erfüllt. Wenn druch Zeugen belegbar wahrscheinlich schon. Da wird man aber sicher eher noch ein Protokoll verfassen. Macht man bei Betriebsprüfungen so.

Also auch ein "einfaches" Schreiben = Bescheid.

Der Brief ist also ein Verwaltungsakt. Er ist von einer Behörde. Und auf dem Gebiet eines öffentlichen Rechts (Steuern). Bei Einzelfall bin ich nicht sicher. Aber es steht da ja auch, "nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis". Bierbrauer seh ich da schon als gegeben.

Ich würde hier die Beamten vom HZA anrufen und um Aufklärung bitten.
schwarzwaldbrauer hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 21:31
Empfehlung deshalb: kein Konfrontationskurs, ehrlicher Ton und du hast die win-win-Situation.

Grüßle Dieter
Dieter hat da m.E. völlig recht. Im Zweifel sitzen die vom HZA am viel längeren Hebel.

Und von der Empfehlung das einfach zu ignorieren kann ich nur DRINGEND abraten.

Sollte das Schreiben doch so gemeint sein wie es sich anhört, kannst Du Dich nachher rausreden wie Du willst - das ist Dein Problem. Und wenn erst mal irgendwo Unregelmäßigkeiten auftreten (oder dann noch "blöde" Antworten - aus dem subjetiven Verständnis des Beamten kommen) dann sei sicher, die nehmen Dir in nächster Zeit noch öfter die Unterlagen auseinander. Was willst Du da mit ignorieren gewinnen?

Ich bin sicher (Achtung, nur meinen Meinung), den Beamten geht der Hobbybrauerbiersteuermist auch auf die Nerven. Aber die sind zumindest hier in Lörrach extreeeem hilfsbereit. Ich (!) hab mal einen Fehler gemacht. Die haben sich 3 Mal (!) bei mir gemeldet und mit mir besprochen wo der Fehler liegt und wie beheben. Das kenn ich so sonst nur sehr selten.

Ich bin Steuerfachwirt und hab 20 Jahre im Steuerbüro auf dem Buckel. Mach das mal mit Einkommen-, Umsatz- oder Lohnsteuer. Da weht ein anderer Wind.

Meine 2 Cent zu dem Thema.

Gruß Martin
Dem will ich mal widersprechen.
Ein Bescheid muss folgende Bestandteile enthalten:
1. Die erlassende Behörde: §37III VwVfG --> ist ersichtlich
2. Tenor, Verfügungssatz: §37I VwVfG, der VA muss hinreichend bestimmt sein. Dieser Punkt ist hier nicht erfolgt. Das Schreiben enthält Formulierungen wie etwa " ...dient zu Ihrer Information..." oder etwa "...es ist möglich..." Die hinreichende Bestimmtheit ist damit nicht erkennbar. Im Tenor muss dem Adressat klar dargelegt werden, dass es hier um einen Verwaltungsakt (mit etwaigen Nebenbestimmungen) handelt. Das ist nicht erfolgt.
3. Begründung der Entscheidung: §39 I VwVfG, Die tatsächlichen Gründe für die Entscheidung (Sachverhaltsdarstellung) und die rechtlichen Gründe müssen dargelegt sein. Auch das ist hier nicht erfolgt. Wie der Betreff schon sagt, es ist ein Informationsschreiben und es erfolgte keine Darstellung des Sachverhalts im Vorfeld (fehlende Anzeige der Tätigkeit, nicht angemeldete Überschreitung der 2hl Grenze...), die den Bescheid begründen würde.
4. Rechtliche Begründung: §39 I 1 VwVfG, Angabe der Rechtsgrundlagen. Dies ist zwar geschehen, sind allerdings die falschen Rechtsnormen für den Haus- und Hobbybrauer. Hierbei handelt es sich um die Herstellung außerhalb eines Steuerlagers als Steuerlagerinhaber. Hobbybrauer haben kein Steuerlager.
5. Ermessenserwägungen: §39 I 2, die Behörde hat darzulegen inwiefern ihr Ermessen (§40 VwVfG) eingeräumt wird und sie dieses einsetzt. Auch dieses findet in dem Schreiben keinerlei Erwähnung.
6. Rechtsbehelfsbelehrung: §58 VwGO, es hat eine Rechtsbehelfsbelehrung zu erfolgen, die zu erkennen lässt, inwiefern die Rechtsmittel zu erbringen sind. Ist dies nicht erfolgt, so verlängert sich die Frist für den Rechtsbehelfs auf 1 Jahr ab Zustellung.

Es handelt sich bei dem Schreiben somit um keinen Verwaltungsakt, der den Adressat zum Tun, Dulden oder Unterlassen einer Handlung auffordert. Es ist ein Informationsschreiben, welches auch noch mit den falschen Rechtsgrundlagen versehen an einen Hobbybrauer verschickt worden ist. Nichtsdestotrotz würde ich das HZA auf diesen Umstand, also die falschen Rechtsnormen (kein Steuerlagerinhaber, da Hobbybrauer) hinweisen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1085

Beitrag von Vobi »

Normalerweise äußere ich mich zu den Rechtsthemen eher ungern, aber hier werden Begrifflichkeiten durcheinander geworfen, dass sich mir die Nackenhaare aufstellen.
Das fängt schon damit an, dass in allen Posts die ich hier auf der letzten Seite des Threads gesehen habe, das falsche Verfahrensrecht zitiert wird. Die Finanzverwaltung hat mit der Abgabenordnung AO ein eigenes Verfahrensrecht, dass wohl in vielen Teilen, wie der Definition des Verwaltungsakts, mit dem allgemeinen Verfahrensrecht des VwVfG übereinstimmen wird, aber eben doch abweichen kann.
Auch der Begriff "Bescheid". Ein Steuerbescheid ist ein schriftlicher Verwaltungsakt, aber nicht jeder schriftliche Verwaltungsakt ist ein Bescheid. Eine Aufforderung zur Führung von Aufzeichnungen wäre zum Beispiel ein sonstiger schriftlicher Verwaltungsakt, der aber kein Steuerbescheid ist.

Das obige Schreiben ist tatsächlich kein Verwaltungsakt, das liegt aber vor allem daran, dass damit keine Regelungswirkung einhergeht. Jemandem einfach nur geltende Gesetze mitzuteilen oder zu erläutern, entfaltet keine eigene Rechtswirkung, sondern ist rein deklaratorisch.
Würde darin stehen "Sie werden hiermit gem. § drölf verpflichtet, Aufzeichnungen über xy zu führen" wäre es ein Verwaltungsakt. Zwar sicher ein rechtswidriger, wenn § drölf nicht einschlägig ist, aber dennoch grundsätzlich ein wirksamer (solange kein Nichtigkeitsgrund vorliegt, aber das ist nochmal ne ganz andere Kiste).

Naja, was ich sagen will: In den meisten Fällen wird es bei solchen Schreiben, die man nicht versteht, am sinnvollsten sein, Rücksprache mit der Behörde zu halten, wenn etwas unklar ist. Ich spreche aus Erfahrung wenn ich sage, Beamte sind auch Menschen. Manchmal sind sie sogar nett :Wink
Liebe Grüße
Fabian
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1086

Beitrag von rauchbier »

Was hier im Forum immer wieder als Steueraufkommen von uns Hobbybrauern kolpotiert wird, hat jetzt auch mal die Bild-Zeitung aufgegriffen:
https://m.bild.de/politik/inland/politi ... obile.html Bin mal gespannt, ob nach den Anfragen eine Initiative aus dem Bundestag heraus entwickelt, uns Hobbybrauer hier zu entlasten. Die Antwort des Bundesfinanzministeriums auf die Anfrage
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1087

Beitrag von Beerkenauer »

Hallo

Den Artikel habe ich auch gesehen. Naja typisch Bild wurde gleich ne Schlagzeile draus gemacht. Bisher is da noch keine andere Zeitung aufgesprungen. Zumindest habe ich beim googlen nix gefunden. Ich schätze aber auch, dass entweder nix bei rauskommt oder die Regierung kommt am Ende drauf die Einnahmen zu erhöhen um mind. die Kosten für die Erhebung zu decken :puzz

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Stefan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1088

Beitrag von SchlatzPopatz »

Das bezieht sich auf die Einnahmen im 1.Halbjahr. Zu dem Zeitpunkt werden aber die wenigsten Hobbybrauer ihre 200 steuerfreien Liter erreicht haben. Aussagekräftig ist das also eher nicht. Die Summe für ein komplettes Jahr wäre interessant.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1089

Beitrag von Beerkenauer »

SchlatzPopatz hat geschrieben: Sonntag 31. Dezember 2023, 09:57 Das bezieht sich auf die Einnahmen im 1.Halbjahr. Zu dem Zeitpunkt werden aber die wenigsten Hobbybrauer ihre 200 steuerfreien Liter erreicht haben. Aussagekräftig ist das also eher nicht. Die Summe für ein komplettes Jahr wäre interessant.
Das is halt die Frage wie das gezählt wird. Ich zahle meine Biersteuer für das Vorjahr im Januar des folge Jahres -> also dem ersten Halbjahr :Grübel

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1090

Beitrag von DSpayre »

Naja, du gibst aber auch den Zeitraum an, FÜR den die Anmeldung ist. Das werden die schon richtig zuordnen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1091

Beitrag von Johnny H »

Und selbst wenn es das doppelte oder gar dreifache der genannten 7000€ im gesamten Jahr ist, dann ist es immer noch ein lächerlich niedriger Betrag, der den Aufwand nicht rechtfertigt. Und es wird ja auch der Betrag von 11.000€ für 2021 genannt.

Weiter oben (in Ruthards Post #1055) ist die Rede vom HZA München: 101 Hobbybrauer, 50€ Jahreseinahme.

Wie viel ergibt sich da schätzungsweise hochgerechnet aus den genannten 10.000 Hobbybrauern bundesweit?
So falsch können die obigen Zahlen also nicht sein, bzw. die Größenordnungen passen: oberer vierstelliger bis niedriger fünfstelliger Betrag pro Jahr!
Ruthard hat geschrieben: Montag 9. Januar 2023, 17:36 [...]
Da wird zwar viel Unrichtiges erzählt (nicht nur den Steuersatz betreffend), aber interessant sind die statistischen Zahlen.
In der Diözese des HZA München sind 101 Hobbybrauer gemeldet, Jahreseinnahme ca. 50€.

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1092

Beitrag von Ruthard »

Zum Stichtag 30. September 2022 waren beim Zoll 10177 Haus- und Hobbybrauer erfasst. Die vereinnahmte Biersteuer von Haus- und Hobbybrauern für das Jahr 2021 betrug 10977,54 Euro.

Das sind amtliche Zahlen, die hier nachgelesen werden können.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1093

Beitrag von Johnny H »

Ruthard hat geschrieben: Sonntag 31. Dezember 2023, 15:04 Zum Stichtag 30. September 2022 waren beim Zoll 10177 Haus- und Hobbybrauer erfasst. Die vereinnahmte Biersteuer von Haus- und Hobbybrauern für das Jahr 2021 betrug 10977,54 Euro.

Das sind amtliche Zahlen, die hier nachgelesen werden können.

Cheers, Ruthard
Vielen Dank für diese Informationen, Ruthard, und den Link! Kann es sein, dass der Antragsteller hier im Forum (und mir) persönlich bekannt ist? ;-)

Abgesehen von der Sache an sich ist der Schriftverkehr für sich genommen schon leicht surreal! Allein das Hin und Her über die Zustellung der Antwort und welche Informationen des Antragstellers dazu (angeblich) notwendig sein sollen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1094

Beitrag von schlupf »

Ruthard hat geschrieben: Sonntag 31. Dezember 2023, 15:04 Zum Stichtag 30. September 2022 waren beim Zoll 10177 Haus- und Hobbybrauer erfasst. Die vereinnahmte Biersteuer von Haus- und Hobbybrauern für das Jahr 2021 betrug 10977,54 Euro.

Das sind amtliche Zahlen, die hier nachgelesen werden können.

Cheers, Ruthard
Interessante Zahlen, also um und bei 1€ pro Nase Einnahmen. Damit dürften dann ungefähr die Kosten für Druck und Porto von den Wischen, die man nach der jährlichen Anzeige zugeschickt bekommt gedeckt sein...
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1095

Beitrag von afri »

schlupf hat geschrieben: Sonntag 31. Dezember 2023, 16:27Damit dürften dann ungefähr die Kosten für Druck und Porto von den Wischen, die man nach der jährlichen Anzeige zugeschickt bekommt gedeckt sein...
Ja, aber nicht der Sold für die Zöllner, die sich mit genau diesem Steuergegenstand befassen müssen. Da dürfte nach meiner Schätzung ein deutliches Missverhältnis bestehen, auch wenn ich das nicht mit Zahlen belegen kann.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1096

Beitrag von flensdorfer »

:Grübel da wär doch noch watt... watt wär da denn noch? irgendwatt wär da doch....
:Ahh Zollanmeldung für 2024 vergessen...
Gruß, Arne

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1097

Beitrag von Braubär23858 »

… und bei der Meldung für 2023 gleich den Link zur Boulevard-Zeitung mitgeschickt 😁
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1098

Beitrag von brewnsvik »

Hallo zusammen,

letztes Jahr habe ich meine Brauanzeige versehentlich an das falsche HZA gesendet, nämlich Hannover, nicht Braunschweig. Ein Mitarbeiter vom dortigen HZA hat mich auch direkt kontaktiert und gesagt, dass meine Adresse bei denen nicht gemeldet sei.

Hier beginnt nun das Missverständnis, denn mir war nicht klar, dass ich ans falsche HZA gesendet hatte. Außerdem stand auf meinem Schreiben ja die Adresse, an der gebraut werden soll (in Braunschweig). Deshalb schlussfolgerte ich, dass der Mitarbeiter nach meinem Hauptwohnsitz fragt, nämlich Hamburg (Braunschweig ist Nebenwohnsitz, wo ich brauen möchte). Ich informierte also schriftlich über meinen Hauptwohnsitz.

Nun wird es allerdings noch verwirrender, denn der Mitarbeiter des HZA Hannover leitete das Schreiben nun an das HZA Kiel weiter, nicht Hamburg (?!). Darüber informierte er mich schriftlich. Da das alles erst im November 2023 ablief, habe ich noch keine Antwort aus Kiel erhalten.

Soll ich die Anzeige für 2024 jetzt einfach ans HZA Braunschweig schreiben und dort auch die Situation aus 2023 erklären? Oder soll ich zunächst Kiel kontaktieren?

Eure Hilfe ist mehr als willkommen :Waa
Cheers, JP
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1099

Beitrag von DSpayre »

Meine Empfehlung : Meldung an das für dich zuständige Amt. Dann hast du alles richtig gemacht.

Zu jedem anderen Amt würde ich nichts unternehmen. Warte ob die sich melden. Wenn ja, antworten. Dann hast du auch den richtigen Ansprechpartner.

Wenn nein, einfach ein Bier trinken.

Prost
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1100

Beitrag von rauchbier »

Die Zuständigkeit ist hier geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/bier ... /__1a.html
Das ist auch der Grund, warum du nach deinem Hauptwohnsitz gefragt wurdest.
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