Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1201

Beitrag von Frommersbraeu »

Bitter hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2024, 08:07 Hier wird ja separat nach dem Ort der Würzeproduktion und dem Ort der Vergärung der Würze gefragt. Was ist denn da der Hintergrund? Die Produktion von Würze hat doch keinerlei steuerliche Bedeutung!
Naja, das ist immer von der Lesart der BierStVO abhängig. Da heißt es die "Steuer wird bei der Herstellung fällig", jetzt streiten sich die Geister, ob Würze bereiten bereits eine Bierherstellung ist oder das Ganze erst ab Anstellen im Gärfass stattfindet. Selbst dann könnte auch noch Whisky oder Korn daraus werden :P

Als mobiler Seminaranbieter melde ich, sofern im gleich HZA Gebiet, dann entsprechend einen abweichenden Herstellort an. Ansonsten bei dem zuständigen HZA des Seminarorts.
Schöne Grüße
Patrick


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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1202

Beitrag von bwanapombe »

Frommersbraeu hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2024, 09:26
Bitter hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2024, 08:07 Hier wird ja separat nach dem Ort der Würzeproduktion und dem Ort der Vergärung der Würze gefragt. Was ist denn da der Hintergrund? Die Produktion von Würze hat doch keinerlei steuerliche Bedeutung!
Naja, das ist immer von der Lesart der BierStVO abhängig. Da heißt es die "Steuer wird bei der Herstellung fällig", jetzt streiten sich die Geister, ob Würze bereiten bereits eine Bierherstellung ist oder das Ganze erst ab Anstellen im Gärfass stattfindet. Selbst dann könnte auch noch Whisky oder Korn daraus werden :P
...
Zur Bestimmung der Steuerklasse zieht das Gesetz die Große Ballingsche Formel heran (§2 Abs. 1 BierStG). Dafür benötigt man den Alkoholgehalt und den Restextrakt des fertigen Biers. Der Zoll kann also nur im fertigen Bier prüfen, wie hoch die Steuer sein sollte. Desweiteren wird die steuerbare Menge regelmässig nach dem Nennfüllmenge der Fertigverpackung (z.B. Flasche oder Fass) ermittelt. Dass da irgendwas mit angegorenem Bier im Gärbehälter gemacht wird, ist so erstmal nicht vorgesehen. (Dass wir den Extrakt spindeln oder anders ermitteln ist egal. Dem HZA genügt das.) Man kann aber ableiten, dass der Gesetzgeber vom fertigen Bier als Steuergegenstand ausgeht, nicht von Vor- und Zwischenprodukten (Würze, Malz, Getreide, Zucker etc.).

Es gibt wohl aber auch ein Urteil, das das anders gesehen hat. Da wurde die Menge als steuerbar angesehen, bevor sie in der Fertigverpackung war. Mein HZA hatte damals akzeptiert, dass ich die 2075 erst schicke, wenn abgefüllt ist. Wenn ich "öffentlich" braue, würde ich es darauf nicht anlegen und die 2075 vorher schicken. Im Zweifel werden Abweichungen, die später festgeestellt werden von der Kleinbetragsregelung §32 BierStV geschluckt: 25 EUR Abweichung müssen toleriert werden. :Angel
Frommersbraeu hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2024, 09:26 ...
Als mobiler Seminaranbieter melde ich, sofern im gleich HZA Gebiet, dann entsprechend einen abweichenden Herstellort an. Ansonsten bei dem zuständigen HZA des Seminarorts.
Der Herstellungsort ist für die Zuständigkeit nicht relevant. Richtig wäre der Hauptwohnsitz oder der Ort des Unternehmens, falls Du eins betreibst (§1a Ziff 1 BierStV). Aber das empfangende HZA darf natürlich Amtshilfe leisten und das and das zuständige HZA weiterleiten. :Angel

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1203

Beitrag von Frommersbraeu »

Hallo Dirk,

alles richtig und ich wende es auch genauso an. Steuern kann ich erst melden, wenn das ganze ausgegoren und verpackt ist. Vorher sind mir die Mengen nicht bekannt und es ist auch noch kein Bier. Erzeugernummer und Unternehmenssitz sind hier die einzigen Infos die das HZA interessieren.

Bei der vorangehenden Anmeldung des selbigen (wie oben gefragt) geht es aber ja immer um voraussichtliche Mengen, dann können Herstellort und Steuerort definitiv abweichen. Die Möglichkeit zur Kontrolle am Entstehungsort für 2€ zu erwartenden Biersteuer möchte man dem HZA doch wohl nicht nehmen :thumbsup
Schöne Grüße
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1204

Beitrag von Bilbobreu »

bwanapombe hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2024, 09:55 Desweiteren wird die steuerbare Menge regelmässig nach dem Nennfüllmenge der Fertigverpackung (z.B. Flasche oder Fass) ermittelt.
...
Es gibt wohl aber auch ein Urteil, das das anders gesehen hat. Da wurde die Menge als steuerbar angesehen, bevor sie in der Fertigverpackung war.
Nur zur Vervollständigung:
Zwar regelt § 2 BierStV (Steuerbare Menge):
Die steuerbare Menge bestimmt sich bei Bier in Fertigpackungen nach deren Nennfüllmenge, im Übrigen nach dem Raumgehalt der Umschließung.

Aber § 2 BierStV ist nach BFH, Urteil vom 26. Mai 2020 – VII R 58/18 –, BFHE 268, 70 bei der Herstellung ohne Erlaubnis (dazu gehören auch wir Hobbybrauer, weil wir keine Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerlagers haben) nicht anwendbar

Nach § 14 BierStG (Steuerentstehung, Steuerschuldner) entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung des Bieres in den steuerrechtlich freien Verkehr, es sei denn, es schließt sich eine Steuerbefreiung an. Bier wird in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt u.a. durch die Herstellung ohne Erlaubnis.

Nach der genannten Entscheidung des BFH entsteht danach die Steuer, wenn sich keine wesentlichen Bearbeitungsschritte mehr anschließen und die Herstellung abgeschlossen ist. Die Abfüllung in zum Endverbrauch geeignete Behältnisse gehört nicht mehr zur Herstellung.

Es kommt also auf die Biermenge an, die nach Abschluss der Herstellung aber vor Abfüllung vorhanden ist. Wer direkt vom Hefeschmodder abfüllt, muss diesen mitversteuern. Wer das Jungbier vor der Abfüllung von der Hefe schlaucht, braucht nur die abgeschlauchte Menge zu versteuern, weil das Abschlauchen noch ein wesentlicher Bearbeitungsschritt ist. :P

So viel zur rechtlichen Theorie für die, die es ganz genau wissen wollen. Ich glaube aber nicht, dass da bei einem Hobbybrauer jemals jemand so genau hinguckt.

Gruß
Stefan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1205

Beitrag von Neubierig »

Frommersbraeu hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2024, 09:26 jetzt streiten sich die Geister, ob Würze bereiten bereits eine Bierherstellung ist oder das Ganze erst ab Anstellen im Gärfass stattfindet.
Aber dann würden die Firmen Steuer zahlen müssen, die Malzextrakt (Flüssig oder Pulver) herstellen, und das ist klar nicht der Fall.

Cheers,

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1206

Beitrag von bwanapombe »

Bilbobreu hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2024, 10:54 ...

Aber § 2 BierStV ist nach BFH, Urteil vom 26. Mai 2020 – VII R 58/18 –, BFHE 268, 70 bei der Herstellung ohne Erlaubnis (dazu gehören auch wir Hobbybrauer, weil wir keine Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerlagers haben) nicht anwendbar

...

Gruß
Stefan
Danke! Dieses Urteil meinte ich.

Bei der Frage nach dem letzten wesentlichen Bearbeitungsschritt würde ich im Streitfall auch noch das Vorlegen von Zucker für die Nachgärung oder die Zwangskarbonisierung aufbringen. :Angel Aber bei Herstellung im Haushalt sowieso belanglos, weil keiner kontrollieren kann. Und es geht am Ende ja nur um den Zeitpunkt der Steueranmeldung, nicht um das wie und ob.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1207

Beitrag von §11 »

Ich bin kein Jurist, das seid Ihr. Was mit an der Uni erklärt wurde ist das der Steuergegenstand Bier nach der kombinierten Nomenklatur ist. Diese beschreibt Bier aber als „gegorenes Getränk aus Getreide“. Auch der Brauer spricht erst mit dem Anstellen von Bier.

Cheers

Jan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1208

Beitrag von ggansde »

Dennoch stehen einige HZA auf dem Standpunkt, dass Rohstoffe und sogar Equipment der Steuerüberwachung unterliegen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1209

Beitrag von §11 »

Gegen Würze als Steuergegenstand spricht ja auch das Bier unter 0,5 Vol% Alkohol steuerfrei ist.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1210

Beitrag von dieck »

§11 hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2024, 12:26 Gegen Würze als Steuergegenstand spricht ja auch das Bier unter 0,5 Vol% Alkohol steuerfrei ist.
Ah, das wusste ich noch nicht.
Bin da mal neugierig: Wie handhaben Brauereien die mit Vakuum-Destillation arbeiten das denn?
Da entsteht ja als Zwischenprodukt ein Bier mit Alkohol? Oder wird das nur noch für "0.0" angewendet und die Gärung vorher bei 0.5 gestoppt?
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1211

Beitrag von bwanapombe »

Die werden ein Steuerlager haben. Da kommt dann nichts in den Verkehr und wenn es rausgeht, ist es kein "Bier" mehr.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1212

Beitrag von ggansde »

§11 hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2024, 12:26 Gegen Würze als Steuergegenstand spricht ja auch das Bier unter 0,5 Vol% Alkohol steuerfrei ist.
Das habe ich auch nicht sagen wollen. Einige HZA reden von Steuerüberwachung, nach dem Motto: "Wir wollen im gesamten Prozess volle Transparenz und Kontrolle." Habe ich mir nicht ausgedacht.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1213

Beitrag von bwanapombe »

ggansde hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2024, 18:10
§11 hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2024, 12:26 Gegen Würze als Steuergegenstand spricht ja auch das Bier unter 0,5 Vol% Alkohol steuerfrei ist.
Das habe ich auch nicht sagen wollen. Einige HZA reden von Steuerüberwachung, nach dem Motto: "Wir wollen im gesamten Prozess volle Transparenz und Kontrolle." Habe ich mir nicht ausgedacht.
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Und an der Stelle ist dann mein Mitgefühlskonto, was die Belastung der Mitarbeiter im HZA angeht, nicht nur überzogen, sondern brusttief im Dispo.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1214

Beitrag von §11 »

dieck hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2024, 16:54
§11 hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2024, 12:26 Gegen Würze als Steuergegenstand spricht ja auch das Bier unter 0,5 Vol% Alkohol steuerfrei ist.
Ah, das wusste ich noch nicht.
Bin da mal neugierig: Wie handhaben Brauereien die mit Vakuum-Destillation arbeiten das denn?
Da entsteht ja als Zwischenprodukt ein Bier mit Alkohol? Oder wird das nur noch für "0.0" angewendet und die Gärung vorher bei 0.5 gestoppt?
Zwischenprodukte sind im Steuerlager von der Steuer befreit
Abschnitt 5
Steuervergünstigungen

§ 23 Steuerbefreiungen
2) Bier ist ebenfalls von der Steuer befreit, wenn es
1.
als Probe innerhalb und außerhalb des Steuerlagers zu den betrieblich erforderlichen Untersuchungen und Prüfungen verbraucht oder für Zwecke der Steuer- oder Gewerbeaufsicht entnommen wird,
2.
im Steuerlager zur Herstellung von Getränken verwendet wird, die nicht der Biersteuer unterliegen,
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1215

Beitrag von §11 »

Der Vollständikeit halber"
RICHTLINIE 92/83/EWG DES RATES
vom 19. Oktober 1992
zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und
alkoholische Getränke
Abschnitt 1

Bier

Artikel 2

Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten als „Bier" alle
Erzeugnisse des KN-Codes 2203 mit einem vorhandenen
Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol., sowie alle Erzeugnisse des KN-Codes 2206, die ein Gemisch von Bier und
nichtalkoholischen Getränken enthalten und deren
vorhandener Alkoholgehalt 0,5 % vol. übersteigt.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1216

Beitrag von rauchbier »

Ich denke, dass basiert im Grunde alles auf § 41 Abs. 2 S.3 BierStV: "Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen." als reine Öffnungsklausel. So steht es auch wieder im Ermessen des einzelnen HZA, wie es dabei vorgeht.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1217

Beitrag von hiasl »

rauchbier hat geschrieben: Mittwoch 24. Januar 2024, 07:23 Ich denke, dass basiert im Grunde alles auf § 41 Abs. 2 S.3 BierStV: "Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen." als reine Öffnungsklausel. So steht es auch wieder im Ermessen des einzelnen HZA, wie es dabei vorgeht.
Die Erleichterungen betreffen ausschließlich die "Kunden", nicht die HZA.
Beispiel: Steueranmeldung bei Mengen über 2 hl gesammelt am Jahresende akzeptieren.
Gruß
Matthias
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1218

Beitrag von renzbräu »

rauchbier hat geschrieben: Mittwoch 24. Januar 2024, 07:23 Ich denke, dass basiert ...
Was genau? Die Idee mancher HZA die Steueraufsicht grundlos bei der Rohstoffen und Anlage anzusetzen?
Bilbobreu hat geschrieben: Montag 22. Januar 2024, 17:53 Hier hat sich offenkundig der Amtsschimmel mal wieder im selbst angerichteten Paragraphendschungel verlaufen.
Hat er sich verlaufen oder wurde er verlaufen?
Die Ansicht vieler HZA ist ja, Haus- und Hobbybrauer müssen ihr Bier selber trinken. Bei telefonischer Nachfrage unter Verweis auf die Eigenverbrauchsdefinition wurde erklärt, dass das eine EU-Recht sei, das andere nationales Recht, das EU-Recht einschränke. Zu einer schriftlichen Auskunft war man nicht bereit und fragte nach, um dann die Auskunft zu geben, dass das ausnahmsweise schonmal ok wäre, Hausbrauerbier an Gäste auszuschenken, wenn kein Verkauf stattfindet.

Ich kann mir gut vorstellen, dass in einer Dienstbesprechung beschlossen wurde, den Selbsttrinker-Passus in die Anzeige aufzunehmen, dann verpflichtet sich der Haus- und Hobbybrauer ja selber dazu und die Zollverwaltung kann weiter denken wie bisher.
HZA-SW Anzeige.jpg
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1219

Beitrag von Ruthard »

renzbräu hat geschrieben: Mittwoch 24. Januar 2024, 09:30 Bei telefonischer Nachfrage unter Verweis auf die Eigenverbrauchsdefinition wurde erklärt, dass das eine EU-Recht sei, das andere nationales Recht, das EU-Recht einschränke. Zu einer schriftlichen Auskunft war man nicht bereit und fragte nach, um dann die Auskunft zu geben, dass das ausnahmsweise schonmal ok wäre, Hausbrauerbier an Gäste auszuschenken, wenn kein Verkauf stattfindet.
Wer mit der Obrigkeit telefoniert, hat die Kontrolle über seine Rechte verloren.

Hier gäbe es nur eine verünftige Reaktion, ein Dreizeiler an das HZA:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer telefonischen Auskunft wurde mir am xx.xx.xxxx von Ihrem Mitarbeiter Herrn yyyyyy mitgeteilt, dass.....
Ein schriftlihe Bestätigung wurde mir verweigert.

Ich muss Sie jetzt noch einmal bitten, mir mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage obige Aussage beruht.

MfG Unterschrift"

Du wirst relativ schnell eine Antwort erhalten, dass du da am Telefon wohl etwas falsch verstanden hast.

Nationales Recht bricht EU-Recht? Zöllner, die so einen Mist verzapfen, haben keine Gnade verdient.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1220

Beitrag von Ruthard »

Wo kommt dieses Formular her, welches HZA hat das verzapft?

Bild

Kann man das bitte in seinem ganzen Umfang sehen?

Ich hatte geglaubt, das hier abgebildete Formular des HZA Nürnberg sei der Gipfel der Frechheit, aber es scheint zu allem noch eine Steigerung zu geben.

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1221

Beitrag von Ras Tafaric »

Ich frage mich, wie an der Stelle die private Beschenkung abgedeckt ist, die nichtöffentliche Bewirtung z.B. der Fussballmanschaft im Vereinsheim oder der Band im Proberaum, das Heimbraubier im Garten vom Nachbarn bei nem Schnack... Gilt das nach Recht als "in Verkehr bringen" und ist damit steuerpflichtig, oder zählt das als Verbrauch im eigenen Haushalt.
Eine ähnliche Formulierung hab ich nämlich bei meinem HZA auch bekommen. Ich hab nur keine Lust Pandoras Box zu öffnen und da anzurufen. Kontrollieren tuts ja zu 99,9% eh niemand.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1222

Beitrag von ggansde »

Moin,
hatte Stefan bereits hier angesprochen:
viewtopic.php?p=512144#p512144
Das Szenario, wie Du es hier beschreibst wurde aber in seinem Vortrag auf der Beviale beschrieben. Muss meiner Erinnerung nach versteuert werden.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1223

Beitrag von renzbräu »

Ruthard hat geschrieben: Mittwoch 24. Januar 2024, 10:08 Wo kommt dieses Formular her, welches HZA hat das verzapft?
(...)
Kann man das bitte in seinem ganzen Umfang sehen?
HZA Schweinfurt
Formular Anzeige HZA SW.jpg
Ruthard hat geschrieben: Mittwoch 24. Januar 2024, 09:52 Wer mit der Obrigkeit telefoniert, hat die Kontrolle über seine Rechte verloren.

Hier gäbe es nur eine verünftige Reaktion, ein Dreizeiler an das HZA:
Ich habe nochmal nachgeschaut. Eine rechtssichere Auskunft wäre nur nach schriftlicher Anfrage möglich. Diese habe ich dann auch gestellt. Nachdem ich im Bundesgesetzblatt die Umsetzung der EU-Richtline bei der Hand hatte, BGBl 1992, Nr. 59, S. 2158f habe ich auch darauf hingewiesen, dass ja nationales Recht das EU-Recht gerade umsetze: „Dieses Gesetz dient der Umsetzung (…) der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (Abl. EG Nr. L 316 S. 21)…“
Abschließend bat ich um Zusendung eines rechtskonformen Formblatts zur Anzeige durch Haus- und Hobbybrauer.
Schließlich kam folgende Antwort, im Betreff als "unverbindliche Rechtsauskunft" gekennzeichnet:
Schreiben Eigenverbrauch 01.jpg
Schreiben Eigenverbrauch 02.jpg
Anmerkung: Die Anzeige für 2022 erfolgte bereits 2021. Seitdem schicken sie mir im Anhang jährlich ihr Formblatt und bekommen eine formlose Anzeige.
Edit: Rechtschreibfehler ausgebessert.
Zuletzt geändert von renzbräu am Mittwoch 24. Januar 2024, 12:16, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße Johannes

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1224

Beitrag von ggansde »

Und dann noch mit Rechtschreibfehler. Oh, man.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1225

Beitrag von hiasl »

Ruthard hat geschrieben: Mittwoch 24. Januar 2024, 09:52 Nationales Recht bricht EU-Recht? Zöllner, die so einen Mist verzapfen, haben keine Gnade verdient.
In dem genannten Fall ist das natürlich Humbug (da gesetzlich eben nicht weiter definiert), aber im Prinzip gibt es Fälle, wo das vorkommt.
Nationales Recht darf durchaus Verschärfungen beinhalten (Inländerdiskriminierung), welche jedoch im freien Warenverkehr der EU keine Rolle spielen.
Ein Beispiel wäre, bestimmte Pestizide (z.B. Pirimiphos-methyl) im Land zu verbieten (bzw. nicht zuzulassen), die lt. EU Verordnung aber zugelassen sind. Dies würde dazu führen, dass in DE das Mittel nicht eingesetzt werden darf, Waren, die aus dem EU Binnenraum stammen, jedoch bei Befund verkehrsfähig bleiben. Oder denken wir nur ans Reinheitsgebot... ( :Angel :Notme )
Gruß
Matthias
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1226

Beitrag von hiasl »

ggansde hat geschrieben: Mittwoch 24. Januar 2024, 11:14 Moin,
hatte Stefan bereits hier angesprochen:
viewtopic.php?p=512144#p512144
Das Szenario, wie Du es hier beschreibst wurde aber in seinem Vortrag auf der Beviale beschrieben. Muss meiner Erinnerung nach versteuert werden.
VG, Markus
Kommt halt drauf an, ob er selbst in der Mannschaft spielt und damit die Mannschaft als persönliche Gäste in Frage kommt :P
Gruß
Matthias
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1227

Beitrag von hiasl »

Ruthard hat geschrieben: Mittwoch 24. Januar 2024, 10:08 Wo kommt dieses Formular her, welches HZA hat das verzapft?

Bild

Kann man das bitte in seinem ganzen Umfang sehen?

Ich hatte geglaubt, das hier abgebildete Formular des HZA Nürnberg sei der Gipfel der Frechheit, aber es scheint zu allem noch eine Steigerung zu geben.

Cheers, Ruthard
Das müsste HZA Schweinfurt sein. Bekomme auch immer das Formular geschickt und genau deshalb verwende ich das nicht. Die sind übrigens erst seit dem Wechseln auf eine neue, jüngere Sachbearbeiterin so pieselig. Bei meiner letztjährigen Anzeige hatte ich versehentlich nicht das Datum der ersten Herstellung (in meinen Augen völlig absurd, was das bringen soll, außer dass es eine gesetzl. Anforderung ist) anzugeben. Ich antwortete daraufhin, dass sie doch einfach das Datum meines Schreibens nehmen sollen. Das kam gar nicht gut an. Unter Androhung von Zwangsmaßnahmen wurde ich aufgefordert, meine Anzeige korrekt abzuliefern. Ich habe dann einfach das Datum des kommenden Samstags angegeben, was den Vorgang in seiner Absurdität natürlich nicht zu übertreffen vermag.
Gruß
Matthias
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1228

Beitrag von Ras Tafaric »

FG Düsseldorf, Urteil vom 12. Januar 2022 4K 2875/19 VBi
Ist nach ggansde/Bilbobräu das Schlüsselwort. Danke dafür. Wenn das HZA Ärger macht, darauf hinzuweisen mag helfen, wenn der Ort des Bewirtens von privaten Gästen auf das eigene Haus limitiert werden soll.

Kann das HZA auf das Ausfüllen von einem Formblatt bestehen, wenn ich das boykottiere und formlos selber formuliere, und diese kritischen Teile werden einfach rausgelassen?
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1229

Beitrag von bwanapombe »

Ras Tafaric hat geschrieben: Mittwoch 24. Januar 2024, 13:35 ...
Kann das HZA auf das Ausfüllen von einem Formblatt bestehen, wenn ich das boykottiere und formlos selber formuliere, und diese kritischen Teile werden einfach rausgelassen?
Nein, kann es nicht. Hat selbst das HZA Schweinfurt auch so gesagt.

Die Anzeige verlangt die Angabe der vorraussichtlich hergestellten Menge (pro Kalenderjahr), des Beginns und des Ortes der Herstellung. Das wars.

Die Formulare sollen laut HZA helfen rechtssicher anzuzeigen. Sie verwirren aber eher und führen zu potentiell falschen Versicherungen.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1230

Beitrag von ggansde »

Moin,
keine Veränderungen oder neue Anforderungen beim HZA Darmstadt. Same procedure as every year. :thumbup
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1231

Beitrag von §11 »

Ras Tafaric hat geschrieben: Mittwoch 24. Januar 2024, 13:35 FG Düsseldorf, Urteil vom 12. Januar 2022 4K 2875/19 VBi
Ist nach ggansde/Bilbobräu das Schlüsselwort. Danke dafür. Wenn das HZA Ärger macht, darauf hinzuweisen mag helfen, wenn der Ort des Bewirtens von privaten Gästen auf das eigene Haus limitiert werden soll.
Nicht nur das, es gibt ja HZA die der Meinung sind, das das Bier von Heimbrauern nur dann steuerfrei sein kann, wenn es der Heimbrauer selbst trinkt. Auch das sieht ja der Richter im Urteil anders

Cheers

Jan
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Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1232

Beitrag von Ruthard »

ggansde hat geschrieben: Samstag 27. Januar 2024, 10:51 Moin,
keine Veränderungen oder neue Anforderungen beim HZA Darmstadt. Same procedure as every year. :thumbup
VG, Markus
Hat dir der Herr W. aus D. wieder eine "Erlaubnis" erteilt?

erlaubnishzada.png
erlaubnishzada.png (48.27 KiB) 1477 mal betrachtet

Immerhin wird die Erlaubnis nicht mehr wie in vergangenen Jahren "jederzeit widerruflich" erteilt.

Quatsch ist das trotzdem. Brauen ist erlaubnisfrei, schon deshalb kann eine nicht erforderliche Erlaubnis nicht widerrufen werden. Er kann lediglich den Eingang der Brauanzeige bestätigen, was allein schon durch die Zusendung dieses Schreibens konkludent geschehen ist.

Auch der zweite Satz ist Unfug. Es gibt für Hobbybrauer keine Verpflichtung Aufzeichnungen zu führen. Sofern freiwillig Aufzeichnungen geführt werden, müssen sie allerdings der Steueraufsicht auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Wenn sie "jederzeit zugänglich" sein sollen, könnte der Beamte zu beliebiger Tag- oder Nachtzeit deine Wohnung betreten.
Das ist nur in totalitären Staaten üblich, bei uns hat das Grundgesetz hier erhebliche Hürden aufgestellt.
Der Beamte hat übrigens auf das Grundgesetz einen Eid geleistet, da scheint noch wesentlicher Schulungsbedarf zu sein.

Selbst im gewerblichen Bereich (wo Aufzeichnungen geführt werden müssen) ist der Zutritt zu den Geschäftsräumen nur während der Betriebszeiten statthaft.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1233

Beitrag von ggansde »

Moin,
laut Stefan ist der erste Satz ok, da die Herstellung von Bier ohne Steuerlager laut Gesetz nicht erlaubt ist. Ist aber eine reine Formalie.
Zweiter Satz absolut d'accord mit deiner Aussage.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1234

Beitrag von renzbräu »

ggansde hat geschrieben: Sonntag 28. Januar 2024, 12:59 da die Herstellung von Bier ohne Steuerlager laut Gesetz nicht erlaubt ist.
Das leitet sich woraus ab?

Der Begriff der Erlaubnis in §14 BierStG wird ja durch den Verweis auf den Betrieb eines Steuerlagers konkretisiert.
die Herstellung ohne Erlaubnis nach § 5,
Die Herstellung ohne Steuerlager steht gleichberechtigt neben der Entnahme aus den Steuerlager.

Siehe auch Abs 16:
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entsc ... 202110123/
Die in Art. 7 Abs. 2 Buchst. a und c RL 2008/118 bzw. § 14 Abs. 2 BierStG genannten Steuerentstehungstatbestände stehen gleichberechtigt nebeneinander. Eine Wertung des (Unions-)Gesetzgebers dahingehend, dass die Entnahme aus dem Steuerlager den Normalfall und die Herstellung außerhalb eines Steuerlagers einen Ausnahmefall darstellt, ist diesen Regelungen nicht zu entnehmen.
Grüße Johannes

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1235

Beitrag von ggansde »

Lies doch bitte den entsprechenden Betrag von Stefan (Bilbobräu). Dort wird es von ihm erläutert. Er ist Jurist.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1236

Beitrag von Ruthard »

ggansde hat geschrieben: Sonntag 28. Januar 2024, 12:59 Moin,
laut Stefan ist der erste Satz ok, da die Herstellung von Bier ohne Steuerlager laut Gesetz nicht erlaubt ist. Ist aber eine reine Formalie.
Zweiter Satz absolut d'accord mit deiner Aussage.
VG, Markus
Also ich bezweifle, dass Stefan das jemals gesagt hat.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1237

Beitrag von ggansde »

#1204
Aber § 2 BierStV ist nach BFH, Urteil vom 26. Mai 2020 – VII R 58/18 –, BFHE 268, 70 bei der Herstellung ohne Erlaubnis (dazu gehören auch wir Hobbybrauer, weil wir keine Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerlagers haben) nicht anwendbar
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1238

Beitrag von bwanapombe »

Wer ein Steuerlager betreiben will, benötigt eine Erlaubnis. Um Bier zu brauen nicht.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1239

Beitrag von ggansde »

Diskutiert das mit einem Juristen. Ich habe es so verstanden, dass sich die Erlaubnis im Schreiben genau auf das Steuerlager bezieht und Stefan hat dies auch so explizit beschrieben.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1240

Beitrag von Ruthard »

ggansde hat geschrieben: Sonntag 28. Januar 2024, 14:01 Diskutiert das mit einem Juristen. Ich habe es so verstanden, dass sich die Erlaubnis im Schreiben genau auf das Steuerlager bezieht und Stefan hat dies auch so explizit beschrieben.
VG, Markus
Der Herr W. aus D. hat dir keine Erlaubins zum Betreiben eines Steuerlagers erteilt - oder steht das in der im Schreiben erwähnten Anlage drin? Mit Sicherheit nicht, das wäre nämlich mit einem Rattenschwanz an Auflagen verbunden und wäe auch ohne vorherige Besichtigung der Räumlichkeiten gar nicht möglich.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1241

Beitrag von ggansde »

Das stimmt, aber die Erlaubnis zum Bierbrauen als Hobbybrauer (ohne Steuerlager) ist Bestandteil des Schreibens, welches laut Stefan genauso korrekt ist. Und mal ehrlich, er kann die Erlaubnis seit neuestem auch nicht widerrufen. Ich Stefans Erläuterung hier nicht ständig wiederholen. Lest einfach selber. Ich bin hier raus. Zeitverschwendung.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1242

Beitrag von Ruthard »

Das hätte ich gerne von Stefan selbst noch einmal gehört, bzw. richtig gestellt.

Hier übrigens beispielhaft die Anlage zum Schreiben des Herrn W. aus D.:
hzada207023.jpg
hzada207023.jpg (41.36 KiB) 1336 mal betrachtet
Es bestätigt lediglich den Eingang der Brauanzeige. Was unter 4. zum Postweg steht, ist auch Käse.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1243

Beitrag von bwanapombe »

ggansde hat geschrieben: Sonntag 28. Januar 2024, 13:56 #1204
Aber § 2 BierStV ist nach BFH, Urteil vom 26. Mai 2020 – VII R 58/18 –, BFHE 268, 70 bei der Herstellung ohne Erlaubnis (dazu gehören auch wir Hobbybrauer, weil wir keine Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerlagers haben) nicht anwendbar
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Ich habe es jetzt mehrmals gelesen, aber ich verstehe immer nur Hobbybrauer stellen Bier ohne Erlaubnis her. Und so sehe ich es auch. Ohne Erlaubnis, weil mit Erlaubnis im Zusammenhang mit der Biersteuer immer die Erlaubnis für den Betrieb eines Steuerlagers gemeint ist.

Deshalb ist auch die Erteilung einer Erlaubnis nach der Anzeige als Hobbybrauer nicht folgerichtig.

Ich sehe eine Erlaubnis zum Bierbrauen auch zum ersten Mal, aber bei den HZA überrascht mich auch nichts mehr.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1244

Beitrag von Ruthard »

Ich habe mir heute Mittag ohne Erlaubnis eine Portion Spaghetti gekocht - hat das irgend jemand gestört oder habe ich gar gegen ein Gesetz verstoßen? Natürlich nicht - würde ich irgendeiner Behörde auf den Sack gehen und nach einer Erlaubnis zur Zubereitung von Spaghetti fragen, würde ich über kurz oder lang in die Klapse eingewiesen.

Genauso braue ich Bier - sebstverständlich ohne Erlaubnis, weil ich dazu ebensowenig wie für Spaghetti kochen eine Erlaubnis brauche.

Der Begriff "Herstellung ohne Erlaubnis" erscheint so auf dem Formular 2075 und kann nur mit dem dortigen Verweis auf den §14 Abs. 4 Nr.2 BierStG gemeinsam betrachtet werden. Dort wird auf den §14 Abs. 2 Nr. 2 BierStG verwiesen und dort wiederum ist "die Herstellung ohne Erlaubnis nach §5" erwähnt.
der §5 BierStG beschreibt, wer Steuerlagerinhaber ist und dass das Betreiben eines Steuerlagers einer Erlaubnis bedarf. Zur Herstellung von Bier ist selbst kein Steuerlager erforderlich. Es gibt nicht wenige gewerbliche Bierbrauer, die ohne Steuerlager Bier herstellen, selbstverständlich völlig legal.

Der Begriff "Herstellung ohne Erlaubnis" ist irreführend und müsste korrekt "Herstellung ohne Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerlagers" lauten.

Wäre zur Herstellung von Bier eine Erlaubnis erforderlich, wäre die Herstellung ohne Erlaubnis mindestens eine Ordnungswidrigkeit und entsprechend strafbewehrt. Im OWi Katalog habe ich dazu aber bisher nichts gefunden und auch ein noch so eifriger Zöllner könnte mir eine solche Stelle benennen.

Was wir uns da zu jedem Jahresanfang antun, ist kein "Antrag auf eine Erlaubnis zum Bier brauen", sondern eine "Brauanzeige", sprich wir setzen die Behörde von unserer Tätigkeit in Kenntnis.

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1245

Beitrag von Bilbobreu »

ggansde hat geschrieben: Sonntag 28. Januar 2024, 14:17 Das stimmt, aber die Erlaubnis zum Bierbrauen als Hobbybrauer (ohne Steuerlager) ist Bestandteil des Schreibens, welches laut Stefan genauso korrekt ist. Und mal ehrlich, er kann die Erlaubnis seit neuestem auch nicht widerrufen. Ich Stefans Erläuterung hier nicht ständig wiederholen. Lest einfach selber. Ich bin hier raus. Zeitverschwendung.
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Moin,
da guckt man mal einen Tag nicht ins Forum und dann das. Also Markus, da haben wir tatsächlich ein Missverständnis. Wieder mal ein gutes Beispiel dafür, wie Juristen und Nichtjuristen aneinander vorbeireden können, ohne es zu merken.
Also, im demokratischen Rechtsstaat ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich durch oder aufgrund eines Gesetzes verboten ist. Das folgt letztlich aus der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG (Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt). Da es in Deutschland kein gesetzliches Verbot der Bierherstellung gibt, ist die Bierherstellung erlaubt. Also braucht man dafür keine Erlaubnis. Eine Erlaubnis braucht man nur, wenn etwas verboten ist und nur ausnahmsweise erlaubt wird. Im Juristensprech heißt das: präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Bier brauen ist nicht verboten, daher keine Erlaubnis notwendig. Der Betrieb eines Steuerlagers ist verboten und eben nur mit Erlaubnis zulässig.
Und die (Bier-)Herstellung ohne Erlaubnis nach § 5 BierStG ist eben die Bierherstellung ohne Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerlagers.
Die Erteilung einer "Erlaubnis zur Herstellung von Bier als sogenannter Haus- und Hobbybrauer" ist daher ganz klar rechtswidrig. Richtigerweise bestätigt das HZA den Eingang der Anzeige nach § 41 Abs. 2 BierStV. Aber warum sollte jemand gegen die Erteilung einer Erlaubnis für eine Tätigkeit, die ihm ohnehin erlaubt ist, klagen? Spannend wird es ja erst, wenn das HZA z.B. sagt: "Wir erteilen dir die Erlaubnis zur Herstellung von Bier nicht, also darfst du kein Bier herstellen." Das ist aber meines Wissen so in den letzten 20 Jahren noch nicht vorgekommen.
Schönen Abend
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1246

Beitrag von Shoegazer »

Ruthard hat geschrieben: Sonntag 28. Januar 2024, 14:23 Das hätte ich gerne von Stefan selbst noch einmal gehört, bzw. richtig gestellt.

Hier übrigens beispielhaft die Anlage zum Schreiben des Herrn W. aus D.:

hzada207023.jpg

Es bestätigt lediglich den Eingang der Brauanzeige. Was unter 4. zum Postweg steht, ist auch Käse.

Cheers, Ruthard

Das ist das gleiche Schreiben, was mein HZA in Köln seit Jahren verschickt. Allerdings ohne den Part unter Punkt 4.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1247

Beitrag von Johnny H »

Bilbobreu hat geschrieben: Sonntag 28. Januar 2024, 17:37 [...] da haben wir tatsächlich ein Missverständnis. Wieder mal ein gutes Beispiel dafür, wie Juristen und Nichtjuristen aneinander vorbeireden können, ohne es zu merken.
[...]
Das ist gut formuliert!

Ich als Nicht-Jurist muss gerade bei diesem Thema auch jedes Mal höllisch aufpassen, dass ich die Begriffe sauber und korrekt verwende (z.B. Anzeige, Anmeldung, Erklärung, Bestätigung), um nicht in irgendwelche Missverständnisse reinzulaufen. So wie neulich bei meinem Schreiben an die beiden MdBs: mindestens drei Mal drübergeschaut und trotzdem noch einen Fehler dringehabt!

"Ipse se nihil scire id unum sciat." (Ich weiß, dass ich nichts weiß!) - Sokrates
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
(E. Jalowetz, Pilsner Bier im Lichte von Praxis und Wissenschaft, 1930)
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1248

Beitrag von renzbräu »

Bilbobreu hat geschrieben: Sonntag 28. Januar 2024, 17:37 Moin,
da guckt man mal einen Tag nicht ins Forum und dann das. Also Markus, da haben wir tatsächlich ein Missverständnis. Wieder mal ein gutes Beispiel dafür, wie Juristen und Nichtjuristen aneinander vorbeireden können, ohne es zu merken.
Danke für die Klarstellung :Drink
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1249

Beitrag von ggansde »

Ja, danke, Stefan. Dann habe ich Deine Ausführungen falsch verstanden. Sorry in Richtung Ruthard und Dirk.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1250

Beitrag von bwanapombe »

Kein Ding. :Drink

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