Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

Alle rechtlichen Fragen rund ums Brauen
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Crocodile Dundee
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Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#1

Beitrag von Crocodile Dundee »

Hallo zusammen,
falls mein Sud durch eine fehlerhafte Gärung unbrauchbar wird,
ihn also entsorgen muß, zählt dieser dann zu meiner 2hl-Freimenge ?

Ab wann ist mein Sud denn rechtlich gesehen Bier ?

Vielen Dank und viele Grüße
Frank
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#2

Beitrag von hoggel1 »

Hallo Frank,

So wie ich es verstanden habe, wird dein Sud steuerrechtlich Bier, soblad du die Hefe dazugibst.

Wenn dein Bier umgeht, musst du das dem Zollamt melden und (so lese ich das Steuergesetz) im beisein eines Zollbeamten deinen Sud vernichten. :puzz

Diese Auskunft ist natürlich nicht verbindlich. :Bigsmile

MfG
Thomas

:moredrama So, und nun warte ich auf die anderen Kommentare.
Zuletzt geändert von hoggel1 am Samstag 6. Juni 2015, 23:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#3

Beitrag von Crocodile Dundee »

hoggel1 hat geschrieben:Hallo Frank,
So wie ich es verstanden habe, wird dein Sud steuerrechtlich Bier, soblad du die Hefe dazugibst.
Wie ist es denn dann mit Bier, das per Spontangärung produziert wird ?
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#4

Beitrag von BrauFuchs »

Wenn dein Apfelsaft schlecht wird musst du es auch schnell anmelden.
Was ist eigentlich wenn ich aus Bier Essig machen will?
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#5

Beitrag von Crocodile Dundee »

BrauFuchs hat geschrieben:Wenn dein Apfelsaft schlecht wird musst du es auch schnell anmelden.
Was ist eigentlich wenn ich aus Bier Essig machen will?
Bitte ernsthaft bleiben.
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#6

Beitrag von BrauFuchs »

Ja wollte nur aufzeigen wie schwammig die Sache formuliert ist.
Wenn man malzbier macht. Gärt man ja auch nur an. Im Endeffekt sollte oder will ja der Alkohol versteuert werden oder nicht?
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#7

Beitrag von hoggel1 »

Hm,

bei der Spontangärung bin ich überfragt, könnte mir aber vorstellen, das es ähnlich wie bei Fruchtsaft und alkohlfreiem Bier ist: bis 0,5 % noch kein Bier. Aber wie gesagt, aus dem Bauch raus geschossen.

Bieressig: Da ist das Biersteuergesetz eindeutig. Wenn du Bieressig produziern willst dann ist das ganze steuerfrei.

MfG
Thomas
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#8

Beitrag von BrauFuchs »

Naja wenn einem das bier schlecht wird oder spontan vergärt. Kann der laie ja von Essig sprechen. Dann ist die Sache eindeutig. Ausser ein Mikrobiologe und kein zollbeamter entscheidet ;)
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#9

Beitrag von Crocodile Dundee »

BrauFuchs hat geschrieben:Ja wollte nur aufzeigen wie schwammig die Sache formuliert ist.
Wenn man malzbier macht. Gärt man ja auch nur an. Im Endeffekt sollte oder will ja der Alkohol versteuert werden oder nicht?
Ich will auch keine Haarspalterei betreiben, aber man sieht an den verschiedenen Antworten,
wie "unsicher" das Thema ist.
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fg100
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#10

Beitrag von fg100 »

Euch ist wohl die Sommerhitze zu Kopf gestiegen.
Ich würde vorschlagen Crocodile Dundee ruft bei seinem zuständigen Zollbearbeiter an und er und der Rest liest sich die ganzen unsäglichen Zollthreads im alten und neuem Forum durch.

Jetzt war mal endlich eine Zeit lang Ruhe mit den Zoll, RHG und Gartenschläuchen
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#11

Beitrag von Crocodile Dundee »

fg100 hat geschrieben:Jetzt war mal endlich eine Zeit lang Ruhe mit den Zoll, RHG und Gartenschläuchen
Was bedeutet RHG ?
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#12

Beitrag von fg100 »

Frank, wenn du dir mit dem Thema unsicher bist. Lese bitte alle Zollbeiträge durch. Dann bist vollstens im Bilde und mindestens acht Tage beschäftigt.
Und nein, ich hab heute noch nicht zu viel getrunken. Mich regt das nur ungemein auf dass das schon wieder los geht. Haben sich ja schon viele Alteingesessene deswegen
abgemeldet.
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hoepfli
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#13

Beitrag von hoepfli »

Und genau deswegen wird es immer einen Generationswechsel hier geben. Diskutiert hier nur weiter, belest Euch aber auch in den alten Threads und ignoriert die dummen Kommentare von langjährigen Mitgliedern.
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#14

Beitrag von Crocodile Dundee »

fg100 hat geschrieben:Mich regt das nur ungemein auf dass das schon wieder los geht.
Hier geht nix los. Habe in dem ganzen Thread noch keine einzige unsachliche Frage gestellt oder
Kommentare abgegeben (wie oben nachzulesen). Andere haben die Polemik hier rein gebracht.

Vielen Dank an alle ernst gemeinten Antworten.
Von meiner Seite aus ist der Thread geschlossen.
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gulp
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#15

Beitrag von gulp »

Crocodile Dundee hat geschrieben:
BrauFuchs hat geschrieben:Wenn dein Apfelsaft schlecht wird musst du es auch schnell anmelden.
Was ist eigentlich wenn ich aus Bier Essig machen will?
Bitte ernsthaft bleiben.
Ernsthaft bleiben, bei dem Thema, gehts noch? :popdrink
Hallo zusammen,
falls mein Sud durch eine fehlerhafte Gärung unbrauchbar wird,
ihn also entsorgen muß, zählt dieser dann zu meiner 2hl-Freimenge ?
Zoll anrufen, dann kommt ein Beamter der der Entsorgung beiwohnt, kostet bestimmt 100 mal mehr als deine weniger werdende Freimenge, die man beim überschreiten der 200l Menge zahlen müsste. Schütt dein Bier weg und fertig! :Greets

Gruß :moredrama
Peter
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Ein Bayer ohne Bier ist ein gefährlich Thier!

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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#16

Beitrag von Alt-Phex »

Ja, Peter hat es auf den Punkt gebracht. Wir reden hier von ca. 5,- EUR pro 100L Bier
die du als Steuer zu entrichten hast, wenn du deine Freimenge übersteigst.

Peanuts, wir reden über Peanuts :P
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#17

Beitrag von cyme »

BrauFuchs hat geschrieben:Wenn dein Apfelsaft schlecht wird musst du es auch schnell anmelden.
Für Most gilt das Biersteuergesetz nicht. Apfelsaft darfst gären lassen, wann und wie du lustig bist.
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#18

Beitrag von TeufelchenBW »

Das ist zwar jetzt vielleicht nicht rechtlich richtig aber:

wenn der Zoll beim brauen nicht dabei war, werde ich ihn zum weggießen auch nicht holen. Der Sud ist hin und es ist kein Bier geworden - dann rechne ich ihn nicht in meine gebraute (Jahres-)Biermenge mit ein.

Du meldest doch eh nur an dass du im Kalenderjahr XXXX braust, und alles über der Freimenge versteuern wirst; bis dahin rechnest du doch selbstständig bis auf die 200l hoch, oder?

Hört doch mit so Haarspaltereien auf und macht das was ihr für richtig und vertretbar haltet. Ich glaube nicht dass der Zoll darauf aus ist den einen EURO Steuer auf vielleicht 20l verdorbenes, nicht genießbares Bier einzutreiben.
Auch Wasser wird zum edlen Tropfen, mischt man es mit Malz und Hopfen
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#19

Beitrag von Robokick »

TeufelchenBW hat geschrieben:Ich glaube nicht dass der Zoll darauf aus ist den einen EURO Steuer auf vielleicht 20l verdorbenes, nicht genießbares Bier einzutreiben.
Das wäre aber doch mal eine Maßnahme, um den Zoll ein bisserl auf Trab zu halten! Ich wette, nach dem dritten Fehlsud, den Du unter Aufsicht entsorgen willst, wollen die von Dir nie wieder etwas hören! :P
Weniger trinken ist auch keine Lösung!
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#20

Beitrag von Bielsteinbraeu »

Zoll - Mißratener Sud - Untergegangenes Bier .... Bielsteinbraeu - 10/4/2007 um 18:32
Hallo !
Im Februar war mir ein Sud mißraten. Ich hatte anfang Dezember unter anderem einen Sack Weizenmalz bei der Mälzerei geholt und ihn gleich in ein luftdichtes Kunststofffass gefüllt. Als ich Ende Februar das Fass öffnete, um für eine Senatorengose das Malz zu entnehmen, entdeckte ich auf der Oberfläche lauter kleine Nester von 6-7 Malzkörnern, die mit einem Gespinst verbunden waren. Als ich mit der Hand durchfuhr, hatte ich einen kleinen 1,5 mm breiten und 2,5 mm langen schwarzen Käfer dabei. Ohje. Ich schrotete also 2,5 kg Käfer-Weizen und 2,5 kg Wiener Malz und maischte ein. Auf der Maische schwammen etliche kleine schwarze Käfer. Ein Dutzend fischte ich raus und gab dann auf. Was nun ? Augen zu und durch. Beim abläutern ging es dann richtig los. Statt sonst 40-45 Min. dauerte das abläutern über 4,5 Stunden. Die Maische war derartig zähflüßig wie ich es selbst bei einem Roggenbier nicht hatte. Selbst das umschütten in einen anderen Maischesack brachte kaum was. Aber ich brauchte die Würze, um meine EU-Ale-Hefe die schon vierzehn Tage alt war, weiter zu führen. Als ich das Bier nach vier Wochen probierte, war es untypisch bitter und roch auch anders als sonst. Ungenießbar.
Heute rief ich beim HZA Bielefeld an, um zu fragen, was ich mit meinem mißratenen Sud machen soll, ob ich ihn einfach so weggießen könne als untergegangenes Bier. Nein, auf keinen Fall. Die Biersteuer ist eine Verbrauchssteuer, die bei der Herstellung entsteht.
Ich kann also das untergegangene Bier nicht einfach so vernichten, sondern es muß ein Zollbeamter dabei sein. Sie würde sich per E-Mail melden, um einen Termin auszumachen. Naja, dann kommt mir also tatsächlich ein Zollbeamter ins Haus, um im Sinne des Gesetzes die Vernichtung (22 l) zu überwachen. Wahnsinn. Was das kostet. 2006 habe ich für 33 Sude mit 744 l 34,65 € Biersteuer bezahlt. Die Bearbeitung hat ein mehrfaches gekostet und damit dem Steuerbürger viel gekostet. Aber die Großkopferten im Bundesfinanzministerium merken das anscheinend nicht. Der VHD hat vor Jahren schon mal versucht, diese Grenze von 200 l Bier steuerfrei auf 2000 l anzuheben. Aber der Apparat ist zu unbeweglich.
Darum gilt es den Zoll mit Brauanzeigen und Biersteuererklärungen einzudecken. Vielleicht geht den Beamten ja doch mal ein Licht auf.

Allzeit Gut Sud
Hopfen und Malz rein in den Hals

Jürgen
Bielsteinbraeu - 9/8/2007 um 18:04
Hallo !
Am 1. August, ich war gerade dabei für ein Kölsch abzumaischen, tauchte ein netter Zollbetriebsinspektor vom Prüfungsdienst des Hauptzollamtes Bielefeld bei mir auf. Ich zeigte ihm die mißratenen 22 l Senatorengose, die vernichtet werden sollten. Das würde aber gebührenpflichtig sein, teilte er mir mit. Würde etwas über 60,00 € kosten. Er riet mir, die 22 l einfach nachzuversteuern.
Dann zeigte ich Ihm noch meine Unterlagen, er war damit zufrieden, wir unterhielten uns noch etwas zum Thema Zoll und Biersteuer und nach einer halben Stunde verabschiedete er sich wieder.
Heute rief ich noch mal bei der zuständigen Sachbearbeiterin des HZA Bielefeld an, um das Thema noch mal zu hinterfragen. Sie teilte mir mit, das die Vernichtung von untergegangenem Bier nur außerhalb des Steuerlagers ab 10 hl erfolgt.
Die Grundgebühr für derartige Vorgänge beträgt 45,00 €, zuzüglich aufgewendete Zeit, mindestens eine halbe Stunde gleich 22,50 €.
Also mindesten 67,50 €.
Für die Zukunft also bei mißratenem Bier den Steuertatbestand vergorenes Bier schnellstens weggiessen. Dann kann nichts mehr versteuert werden.
Habe das mißratene Bier mit einem dünnen Schlauch in die Botanik verteilt. Ende.
Schätze das wird gebührenpflichtig.

Allzeit Gut Sud
Hopfen und Malz rein in den Hals

Jürgen
Laß den Alltag hinter Dir
entspann Dich bei einem selbstgebrauten Bier --- RHG - Nein danke
Bierolo
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Re: Was zählt zu der 2hl-Freimenge ?

#21

Beitrag von Bierolo »

Nach meiner Interpretation wäre der Sud mitzuzählen, da es bei der Biersteuer um eine
rückwärts gewandte Besteuerung handelt.
D.H. die Höhe der Biersteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres.

Und abgeleitet vom Begriff der Stammwürze wird dann die Biersteuer auf Basis der Menge der noch unvergorenen (Ausschlag-)Würze und Plato berechnet, also vor dem Hopfenseien und Zugabe der Hefe.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuer ... /bier.html

VG
Reinhard
Bierolo startet in der 20L Einkocher-Liga.
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