Internetseite (Eigenwerbung) bierbrauch.de
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Dieses Unterforum ist den Bücher- und Textnerds unter dem Hobbybrauern gewidmet. Hier können (Fach)Bücher, wissenschaftliche Artikel und besondere Blogposts verlinkt, zusammengefasst und besprochen bzw. darüber diskutiert werden.
Wenn ihr etwas vorstellt, wäre es super, wenn ihr auch eine Meinung dazu habt.
Fernsehsendungen, Zeitungsschnipsel (u.A. über 500 Jahre RHG) und allgemeine Webseitenvorstellungen ("Neues Bierratingportal") gehören eigentlich in das Subforum "Hobbybrauer Allgemein".
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Re: Neue Internetseite (Eigenwerbung) bierbrauch.de
ohooo vielen Dank Rob5 !
Das würde ja bedeuten, dass das, was ich da auf meiner Seite habe, keine Rechtsberatung ist.
Dennoch bin ich mir im Moment nicht im klaren darüber, ob ich das in der Form weiter führen kann.
Will meine Familie ja nicht in den Ruin treiben wegen einem Hobby, womit ich nicht mal Geld geschweige dem Werbung bekomme oder anbiete.
Das ganze war für mich nur ein... Aus Spaß an der Freude!
Das würde ja bedeuten, dass das, was ich da auf meiner Seite habe, keine Rechtsberatung ist.
Dennoch bin ich mir im Moment nicht im klaren darüber, ob ich das in der Form weiter führen kann.
Will meine Familie ja nicht in den Ruin treiben wegen einem Hobby, womit ich nicht mal Geld geschweige dem Werbung bekomme oder anbiete.
Das ganze war für mich nur ein... Aus Spaß an der Freude!
Re: Neue Internetseite (Eigenwerbung) bierbrauch.de
Sorry, das ist nun kompletter Nonsense!Gladii hat geschrieben:Kannst Du gerne haben :)Phoenixntb hat geschrieben:Über nette kostruktive Kritik freue ich mich sehr.
Aaaaalso es gibt eine Rubrik, bei der bekomme ich regelmäßig starke Zahnschmerzen: "Rechtliches". Mit solchen Kategorien bewegt man sich ganz schnell auf sehr dünnem Eis. Es gibt sehr viele Anwälte, die nur damit ihr Geld verdienen, solche Kategorien auf Seiten aufzuspüren, und auf ihre Form hin zu prüfen und - und darauf zieht dieses Schmarotzertum leider ab - Abmahnungen zu verschicken.
Das Problem ist die mit solchen Kategorien oft einhergehende Rechtsberatung. Es ist auch immer wahnsinnig schwierig, wenn Paragraphen angeführt werden. Es erweckt sich beim Lesen nämlich leider der Eindruck, dass diese Information von einem Juristen stammt. Auch die Kategorie "Anmeldung" ist für mein Dafürhalten bereits eine Rechtsberatung. Um diese aber durchzuführen, bedarf es einer Zulassung die - so nehme ich mal an - Du nicht hast.
Ich besitze nicht die Befähigung, um Dir zu sagen, dass es gut/nicht gut ist. Aber ich würde Dir wirklich wärmstens empfehlen, 30 Euro bei Fr***-ei***-Anw***.d* zu investieren, um hier auf der sicheren Seite zu sein.
Wenn es abgemahnt wird, dann wird es unverschämt teuer. Wir leben leider in vielerlei Hinsicht in einer Bananenrepublik.
Und Ich bekomme immer Zahnschmerzen, wenn Leute aus jrusitischem Unverständnsi oder aufgrund fehlender Sachenntnisse sowas schreiben wie du
Eine Rechtsberatung liegt nur vor bei einer entgeltlichen rechtlichen Stellungnahme zu einem konkreten Fall. Allgemeine rechtliche Hinweise, sind sie nun zutreffend oder nicht, kann jeder veröffentlichen. Das ist absolut nichts abmahnbar.
Wenn man von der Materie keine Ahnung hat, sollte man besser nichts dazu schreiben.
Besten Gruß
Hagen
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Taumelkäfer=Bräu - Honi soit qui mal y pense!
Hagen
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Re: Neue Internetseite (Eigenwerbung) bierbrauch.de
Danke Hagen ;-)
Aber bitte streitet euch dich nicht.
Ich arbeite jetzt an diner neuen Auflage quasi. Kann aber noch ne Weile dauern.
Aber bitte streitet euch dich nicht.
Ich arbeite jetzt an diner neuen Auflage quasi. Kann aber noch ne Weile dauern.
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- Posting Senior
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Internetseite (Eigenwerbung) bierbrauch.de z.Z geschlossen
Rob5 hat geschrieben:Im Unterschied zu i.d.R. einem Forum, wo meist konkrete Fragestellungen eines Einzelfalls geschildert werden, werden auf einer Website doch eher abstrakt-generelle Rechtsfragen erörtert. Das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen definiert die Rechtsdienstleistung wie folgt:Gladii hat geschrieben:Aaaaalso es gibt eine Rubrik, bei der bekomme ich regelmäßig starke Zahnschmerzen: "Rechtliches". Mit solchen Kategorien bewegt man sich ganz schnell auf sehr dünnem Eis. [...]
Das Problem ist die mit solchen Kategorien oft einhergehende Rechtsberatung. Es ist auch immer wahnsinnig schwierig, wenn Paragraphen angeführt werden.Sofern eines der Tatbestandsmerkmale nicht vorliegt, liegt auch keine Rechtsdienstleistung vor. Ausweislich des Wortlauts wird also nicht darauf abgestellt, wie "juristisch" die Darstellung klingt oder ob das Gesetz zitiert wurde. In der Gesetzesbegründung zu § 2 heißt es zum Tatbestandsmerkmal des Einzelfalls:§ 2 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz hat geschrieben:Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.Und weiter zur konkreten femden Angelegenheit:BT-Drs. 16/3655, S. 47 hat geschrieben:Eine Rechtsdienstleistung liegt nicht vor, wenn zwar eine vertiefte Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragestellungen stattfindet, diese sich jedoch nicht auf einen konkreten Einzelfall bezieht. Allgemeine, an die Öffentlichkeit oder einen interessierten Kreis gerichtete rechtliche Informationen stellen damit keine Rechtsdienstleistung dar, selbst wenn sie einen konkreten Fall als Beispiel heranziehen. Auch eine allgemein gehaltene, auf den nicht überprüften Angaben des Nachfragenden beruhende Rechtsauskunft an eine interessierte Einzelperson ist nicht Rechtsdienstleistung. Dies kann etwa die Auskunft eines Mietervereins gegenüber einem Nichtmitglied (vgl. hierzu OLG Hamburg, 3 U 230/04 v. 28. April 2005, NJW 2005, 3431 – „Postwurfsendung“) oder die Beantwortung rechtlicher Fragen im Rahmen einer Ratgebersendung im Fernsehen betreffen, für die klarstellend überdies § 2 Abs. 3 Nr. 5 gilt.BT-Drs. 16/3655, S. 48 hat geschrieben: Die Tätigkeit muss zudem auf einen konkreten Sachverhalt gerichtet sein. Tätigkeiten, die sich an die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis richten, sind daher auch dann nicht erfasst, wenn die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 erfüllt sind, wenn also etwa die Rechtslage anhand eines Einzelfallbeispiels geprüft und erläutert wird. Entscheidend ist stets, ob es sich um eine nicht fingierte, sondern wirkliche, sachverhaltsbezogene Rechtsfrage einer bestimmten, Rat suchenden Person handelt.
Re: Neue Internetseite (Eigenwerbung) bierbrauch.de
Weißt Du; es spielt unterm Strich keine Rolle, ob man hinterher vor Gericht dann recht bekommt wenn man nicht den langen Atem hat, es bis dahin auszutragen. Ich habe nur Bedenken geäußert, nicht gesagt, dass es so ist. Ich weiß aber nicht, ob dem TO dieser diffizile Unterschied bekannt war. Gelernt haben wir entsprechend bei etwas dabei.Hagen hat geschrieben: Und Ich bekomme immer Zahnschmerzen, wenn Leute aus jrusitischem Unverständnsi oder aufgrund fehlender Sachenntnisse sowas schreiben wie du
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Re: Internetseite (Eigenwerbung) bierbrauch.de z. Z geschlos
NICHT STREITEN :-)
Ich danke euch für den Einsatz!
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Zuletzt geändert von Phoenixntb am Samstag 3. Oktober 2015, 08:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Internetseite (Eigenwerbung) bierbrauch.de z. Z geschlos
Sehe ich nicht so eng. So lange wie nicht auf direkte Fragen in rechtlicher Hinsicht geantwortet wird, sollte es sich nicht um eine Rechts"Beratung" handeln. Die Kundgabe seiner eigenen Rechtsauffassung aus der Laiensphäre, wie ich es auf der betreffenden Internetseite zur biersteuerrechtlichen Betrachtung gelesen hatte, dürfte durch die freie Meinungsäußerung gedeckt sein.
Wie gesagt, es wurde ja nicht auf gestellte Fragen geantwortet sondern lediglich die eigene Meinung kund getan.
Im übrigen, ich bin nebenamtlich als Schiedsmann in meiner Gemeinde tätig, wurde vom Direktor unseres Amtsgerichtes bestellt, (ohne zweites jur. Staatsexamen) und im Sinne der Schlichtung zur rechtlichen Beratung verpflichtet. Als Schiedsmann in seiner Gemeinde kann sich jeder Deutsche (mit weißer Weste) bewerben. Soviel zu den Ausnahmen.
Grüße an alle Hobbybrauer.
Tom
Wie gesagt, es wurde ja nicht auf gestellte Fragen geantwortet sondern lediglich die eigene Meinung kund getan.
Im übrigen, ich bin nebenamtlich als Schiedsmann in meiner Gemeinde tätig, wurde vom Direktor unseres Amtsgerichtes bestellt, (ohne zweites jur. Staatsexamen) und im Sinne der Schlichtung zur rechtlichen Beratung verpflichtet. Als Schiedsmann in seiner Gemeinde kann sich jeder Deutsche (mit weißer Weste) bewerben. Soviel zu den Ausnahmen.
Grüße an alle Hobbybrauer.
Tom
Je böser das Weib, je schöner die Kneip.
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Re: Internetseite (Eigenwerbung) bierbrauch.de
So, Seite ist wieder da.
Gab mich in den vergangenen Tag um ein paar Dinge auf der Seite gekümmert.
Natürlich ist bei weitem noch nicht alles fertig. Freue mich auf Kommentar und Anregungen.
P.S. bitte macht mir dad Projekt nicht madig xD
Auf Facebook meinte einer: so ein quatsch, warum das Rad neu erfinden. Gibts doch schon alles
Aber das spielt eigentlich keine Rolle. Ich hab Spaß dran
Gab mich in den vergangenen Tag um ein paar Dinge auf der Seite gekümmert.
Natürlich ist bei weitem noch nicht alles fertig. Freue mich auf Kommentar und Anregungen.
P.S. bitte macht mir dad Projekt nicht madig xD
Auf Facebook meinte einer: so ein quatsch, warum das Rad neu erfinden. Gibts doch schon alles
Aber das spielt eigentlich keine Rolle. Ich hab Spaß dran
- gulp
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Re: Internetseite (Eigenwerbung) bierbrauch.de
So gesehen dürfte es meine Seite auch nicht geben. Lass dich blos nicht von irgendwelchen Dummköpfen unterkriegen. Einfach weiter machen.Auf Facebook meinte einer: so ein quatsch, warum das Rad neu erfinden. Gibts doch schon alles
Gruß
Peter
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Ein Bayer ohne Bier ist ein gefährlich Thier!
https://biergrantler.de
https://stixbraeu.de
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Re: Internetseite (Eigenwerbung) bierbrauch.de
Hey Peter! DANKE für die Motivation.
@all hab heute 2 Berechnungen online gepackt. Ist gar nicht so einfach, die Formeln so um zu setzten.
LG
@all hab heute 2 Berechnungen online gepackt. Ist gar nicht so einfach, die Formeln so um zu setzten.
LG