Ihr könnt euch in Zukunft die 70 Ct Briefmarke zum Einsenden des 2075 sparen.
Hat man in der Vergangenheit ein Formular 2075 per Email an das HZA gesendet, dann kam kurz darauf eine Mail von der Bearbeiterin, dass man das Original bitte noch einmal per Post nachsenden soll. Schon wurden aus 1,28 EUR Biersteuer 1,98 EUR Kosten, weil eine Briefmarke fällig wurde.
Sura hatte vor einiger Zeit die Initiative ergriffen und bei der Generalzolldirektion nachgefragt.
Meine letzten beiden 2075 habe ich daraufhin wieder per Email eingesendet und in der Mail auf diese Auskunft verwiesen.Auskunft hat geschrieben: Sehr geehrte Herr <Sura>,
beim Vordruck 2075 handelt es sich um eine Steueranmeldung.
Steueranmeldungen sind nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und bedürfen folglich grundsätzlich der Schriftform.
Die nach einem amtlichen Vordruck abzugebenden Steueranmeldungen können vom Steuerpflichtigen u.a. wirksam per Telefax oder auch eingescannt per E-Mail übermittelt werden, sofern die übermittelten Dokumente die Formanforderungen des amtlichen Vordrucks erfüllen, vollständig ausgefüllt sind und unterschrieben wurden.
Eine Übersendung per Brief oder sogar als Einschreiben ist vom Grundsatz her nicht zwingend erforderlich.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
Und siehe da, es ist nun doch OK sich den Brief zu sparen :-).
Ich hatte leider einen kleinen Zahlendreher gemacht und bekam von der Dame nur noch die Antwort:
In diesem SinneBitte schicken Sie mir eine Korrektur, gerne auch per Email.
Danke Kai
PS: Achtet aber bitte darauf, dass ihr das 2075 wirklich ausdruckt, händisch unterschreibt, einscannt und per Email rausschickt. Keine eingescannten "Unterschriftsstempel" verwenden oder nicht unterschriebene PDFs zumailen.