wandgrab hat geschrieben: ↑Sonntag 30. Dezember 2018, 11:33
Also sprich ich rechne mir meine Steuerschuld selbst aus, reiche die Erklärung ein, überwiese die paar Euro und Ende?
So ist es. Du darfst dich übrigens pro Steueranmeldung um bis zu 9,99€ verrechnen - §32 BierStV:
"Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom zuständigen Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt,
geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten oder festgesetzten Steuer mindestens 10
Euro beträgt."
Diese sogenannte Kleinbetragsregelung gilt pro Steueranmeldung. Wenn die Steuerschuld beispielsweise 11,10€ beträgt, beim Ausfüllen des Formulars vertust du dich um eine Kommastelle, d.h. es werden 1,11€ draus, muss das HZA das so hinnehmen. Würdest du zum Jahresende eine zusammengefasste Meldung abgeben, hättest du diese Möglichkeit nur einmal. Scrollst du in meinen 6000 Beiträgen zurück, wirst du lesen können, dass ich im Jahr 2015 50 (fünfzig) Steueranmeldungen (pro Woche eine á 20 Liter) abgegeben habe.
Den Ratschlag, bei deinem HZA anzurufen, folgst du besser nicht - die haben erfahrungsgemäß am wenigsten Ahnung. Und Fragen erzeugen nur Rückfragen, die die Sache immer weiter verkomplizieren.
Die Sache mit der Brauanlage einer Kommune vergisst du besser ganz schnell wieder. Es heißt zwar richtig in §41 Abs. 1 Satz 2:
"Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt."
Damit werden Altlasten aus den Zeiten vor diesen Gesetzen abgedeckt und betrifft nur die seit Jahrhunderten bestehenden Kommunbrauhäusern. Du müsstest dich schon mit dem Bürgermeister deines Ortes gut stellen, damit er ein solches Gemeindebrauhaus einrichtet. Mir wäre aber nicht bekannt, dass nach dem ersten Weltkrieg (also in den letzten 100 Jahren) einem neuen Gemeindebrauhaus diese Vergünstigungen eingeräumt worden sind. Solche Versuche sind unternommen worden, wurden aber regelmäßig abgeschmettert.
Ich gehe mal davon aus, dass ihr mindestens zu zweit seid. Ihr solltet euch schon einig sein, bei wem (besser: in wessen Haushalt) ihr braut. Es spricht auch nicht dagegen, mal bei dir, mal bei deinem Kumpel zu brauen. Sofern der sich als Hobbybrauer registrieren lässt, hat er auch 200 Liter pro Jahr frei.
Cheers, Ruthard