Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Hallo zusammen,
hat schon jmd. seine Braustätte für den betrieblichen Verkauf von Bier abnehmen lassen und dafür eine Übersicht zu betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen erstellt?
Hat jemand dafür ein Dokument, eine Vorlage etc., die er teilen würde?
Danke für eure Hilfe und VG
hat schon jmd. seine Braustätte für den betrieblichen Verkauf von Bier abnehmen lassen und dafür eine Übersicht zu betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen erstellt?
Hat jemand dafür ein Dokument, eine Vorlage etc., die er teilen würde?
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- Sebasstian
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Hallo Rotes Pony,rotespony hat geschrieben: ↑Sonntag 10. Februar 2019, 17:37 Hallo zusammen,
hat schon jmd. seine Braustätte für den betrieblichen Verkauf von Bier abnehmen lassen und dafür eine Übersicht zu betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen erstellt?
Hat jemand dafür ein Dokument, eine Vorlage etc., die er teilen würde?
Danke für eure Hilfe und VG
ich hab das noch nicht gemacht, weil ich noch eine Weile mit den Baumaßnahmen des entsprechenden Sudhauses beschäftigt bin. Aber ich bin auch dabei mich zu belesen und habe z.B. hier ganz interessante Hinweise gefunden: ab Seite 15
Außerdem hier zwei ältere Forum-Threads zum Thema:
https://hobbybrauer.de/modules.php?name ... &tid=22880
https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... 70#p213370
Forumsmitglieder, die sich aktuell oder vor nicht allzu langer Zeit mit dem Thema beschäftigen/beschäftigt haben und event. zum Erfahrungsaustusch per PN bereit wären: ChrissiChris und Felix83
Viele Grüße,
Sebastian
Grüße,
Sebastian
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- Felix83
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Ich weiss jetzt nicht genau was "Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen" sind ehrlichgesagt. Das ist bei meiner Lebensmittelaufsicht alles sehr locker. Ich hab, bevor ich irgendwas gemacht hab, den Typ kommen lassen und der hat mir genau erklärt, was wie aussehen muss. Das hab ich dann umgesetzt.
Irgendwann kam er mal und hat geschaut ob alles sauber ist (Boden war ehrlichgesagt nicht top, war ihm wurscht), mir n Zettel in die Hand gedrückt und das wars.
Irgendwann kam er mal und hat geschaut ob alles sauber ist (Boden war ehrlichgesagt nicht top, war ihm wurscht), mir n Zettel in die Hand gedrückt und das wars.
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- secuspec
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Alter Falter! Das ist großartig geworden.Felix83 hat geschrieben: ↑Sonntag 10. Februar 2019, 18:44 Ich weiss jetzt nicht genau was "Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen" sind ehrlichgesagt. Das ist bei meiner Lebensmittelaufsicht alles sehr locker. Ich hab, bevor ich irgendwas gemacht hab, den Typ kommen lassen und der hat mir genau erklärt, was wie aussehen muss. Das hab ich dann umgesetzt.
Irgendwann kam er mal und hat geschaut ob alles sauber ist (Boden war ehrlichgesagt nicht top, war ihm wurscht), mir n Zettel in die Hand gedrückt und das wars.
Sudhaus von Crafthardware - 2 vessel HERMS 83l Töpfe mit Bodenablauf
HBST Rhein Main & Brausportgruppe e.V.
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Google mal das Stichwort "HACCP" - es gibt eine Menge Gratis-Vorlagen, vermutlich geht das in die Richtung....rotespony hat geschrieben: ↑Sonntag 10. Februar 2019, 17:37 Hallo zusammen,
hat schon jmd. seine Braustätte für den betrieblichen Verkauf von Bier abnehmen lassen und dafür eine Übersicht zu betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen erstellt?
Hat jemand dafür ein Dokument, eine Vorlage etc., die er teilen würde?
Danke für eure Hilfe und VG
Cheers
Jürgen
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Dankööö @ secuspec! :)
Ums zusammenzufassen, hab gerade nochmal geschaut, was die Vorgaben waren.
Bodenfliesen Rutschhemmend r12
Bodenablauf
Abluft
Möbel drunter wischbar
Wände und Decke abwaschbar. Hab Fließen und Decke ist abwaschbare Tapete
Fliegengitter am Fenster
Doppelwaschbecken (zum Hände waschen)
Licht muss Spritzwasserschutzgehäuse haben
Steckdosen auch alle mit der Klappe
Mühlenraum muss auch abwaschbar sein, da hab ich so ne spezielle Farbe genommen.
Eigentlich müsste noch ein Waschbecken in den Mühlenraum, aber da da eh nie mit Wasser hantiert wird (das wär ja der super GAU) hat er drauf verzichtet.
Das wars
Ums zusammenzufassen, hab gerade nochmal geschaut, was die Vorgaben waren.
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Abluft
Möbel drunter wischbar
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Das wars
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Den "Gesundheitsnachweise für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben" müsst ihr aber alle machen? Zu mindest bei mir wurden da solche Basics erläutert.
Ansonsten wurde hier schon mehrfach gesagt, dass die Maßgaben der einen Behörde nicht ohne weiteres auf eine andere Übertragen werden kann. Dazu gibt es viel zu viel regionale Unterschiede.
Ansonsten wurde hier schon mehrfach gesagt, dass die Maßgaben der einen Behörde nicht ohne weiteres auf eine andere Übertragen werden kann. Dazu gibt es viel zu viel regionale Unterschiede.
Gruß Matthias
Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Die Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz kann dir aber auch jeder Hausarzt austellen und sogar so Stuemper wie ich sind dazu berechtigt. Das solche "Basics" erlaeutert werden ist eher die Ausnahme als die Regel.Malzwein hat geschrieben: ↑Montag 11. Februar 2019, 17:02 Den "Gesundheitsnachweise für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben" müsst ihr aber alle machen? Zu mindest bei mir wurden da solche Basics erläutert.
Ansonsten wurde hier schon mehrfach gesagt, dass die Maßgaben der einen Behörde nicht ohne weiteres auf eine andere Übertragen werden kann. Dazu gibt es viel zu viel regionale Unterschiede.
Jan
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Zumal die Belehrung IMHO in der Brauerei gar nicht noetig ist.
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Hier werden Brauereien und das Gesundheitsamt als ausführende Behörde explizit genannt: https://kostenblick.de/was-kostet-ein-g ... tszeugnis/
Vielleicht gibt es regionale Unterschiede?
Vielleicht gibt es regionale Unterschiede?
Gruß Matthias
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Der Quelle wuerde ich jetzt so nicht wirklich viel Vertrauen entgegenbringen. Ein Gesundheitszeugnis gibt es nicht mehr. Das wurde am 31.12.2000 abgeschafft. Damals waren noch Stuhlproben und Lungenaufnahmen vorgeschrieben.Malzwein hat geschrieben: ↑Montag 11. Februar 2019, 17:30 Hier werden Brauereien und das Gesundheitsamt als ausführende Behörde explizit genannt: https://kostenblick.de/was-kostet-ein-g ... tszeugnis/
Vielleicht gibt es regionale Unterschiede?
Seit dem 1.1.2001 gilt das InfektionsSchutzgGesetz und das schreibt eine Unterweisung vor wenn man mit:
hantiert.privaten hauswirtschaftlichen Bereich.
(2) Lebensmittel im Sinne des Absatzes 1 sind 1.
Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
2.
Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
3.
Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
4.
Eiprodukte
5.
Säuglings- und Kleinkindernahrung
6.
Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
7.
Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
8.
Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
9.
Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr.
Gruss
Jan
„porro bibitur!“
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Ich weiß nicht, ob sie in Brauereien nötig ist, aber ich mußte mir mal eine Erstbelehrung für VHS-Braukurse (Land Brandenburg; 25 EUR) beim Gesundheitsamt besorgen. Die Folgebelehrungen kann jemand von der VHS machen. Ein Selbständiger kann sich auch selbst die Folgebelehrung erteilen. Ob das letzlich wirklich nötig war, weiß ich nicht.
Wenn man die Erstbelehrung hat, darf man auch Bier an Publikum ausschenken. Braucht man immer mal.
Dirk
Wenn man die Erstbelehrung hat, darf man auch Bier an Publikum ausschenken. Braucht man immer mal.
Dirk
Stay thirsty!
Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Die Intension des Gesetzes ergibt sich ja auch aus dem Namen: Infektionsschutzgesetz. Ich hatte das seinerzeit so verstanden, dass das auch in der Brauerei notwendig ist (ob das daran lag, dass es um eine Braugaststätte handelt, sei mal dahingestellt). Und ich hatte das Glück, auch etwas über HACCP zu erfahren.
(Frage: Was sind eigentlich Nahrungshefen? (steht so im Gesetz))
(Frage: Was sind eigentlich Nahrungshefen? (steht so im Gesetz))
Gruß Matthias
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Hallo FelixFelix83 hat geschrieben: ↑Montag 11. Februar 2019, 16:36 Dankööö @ secuspec! :)
Ums zusammenzufassen, hab gerade nochmal geschaut, was die Vorgaben waren.
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Mühlenraum muss auch abwaschbar sein, da hab ich so ne spezielle Farbe genommen.
Eigentlich müsste noch ein Waschbecken in den Mühlenraum, aber da da eh nie mit Wasser hantiert wird (das wär ja der super GAU) hat er drauf verzichtet.
Das wars
müssen das Fliesen am Boden sein? Oder geht da auch anderer rutschfester Belag? Zb Industrieboden, welcher rutschfest ist?
Grüße Max
Huan-Bräu
Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Genau. Hier legit der Hase im Pfeffer. Das Gesetz beschaeftigt sich (sehr einseitig) mit der Gefahr die durch Lebensmittel hervorgeht, die Krankheitserreger uebertragen koennen. Als typisches Beispiel, wenn ich Salmonellen Auscheider bin und mir nach dem Lokusbesuch die Finger nicht wasche und danach Eiprodukte mit der Hand verarbeite. Damit werden Salmonellen auf die Eier uebertragen, koennen sich da vermehren und den Verbraucher infizieren.Malzwein hat geschrieben: ↑Montag 11. Februar 2019, 19:31 Die Intension des Gesetzes ergibt sich ja auch aus dem Namen: Infektionsschutzgesetz. Ich hatte das seinerzeit so verstanden, dass das auch in der Brauerei notwendig ist (ob das daran lag, dass es um eine Braugaststätte handelt, sei mal dahingestellt)
In Bier wachsen aber die Ereger der Krankheitserreger nicht die das Gesetz eindaemmen soll:
Das heist selbst wenn ich an diesen Krankheiten leide, besteht in der Brauerei keine Gefahr das ich diese ueber das Bier auf andere Menschen uebertrage.an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E erkrankt oder dessen verdächtig sind,
2.
an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können,
3.
die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia coli oder Choleravibrionen ausscheiden,
Schoene Gruesse
Jan
„porro bibitur!“
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
DAS kann dir nur deine zuständige Behörde sagen. Fliesen sind z.B. nicht per Gesetz Pflicht, es gibt auch Kunstharzböden speziel für die Lebensmittelindustrie. Ebenso kenne ich gewerbliche Brauräume ohne Bodenabfluss. Bodenbelag wo etwas drunter fließen kann, könnte ich mir aber als NoGo vorstellen.
Ich schätze mal hier gibt es ähnlich wie bei der Besteuerung von Hobbybrauern Spielräume und Interpretationsmöglichkeiten.
Gruß Matthias
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Meine Braukurse finden in Küchen statt, wo sonst auch Speisen zubereitet werden. Das würde Sinn ergeben. Ich komme ja mit den Gerätschaften in der Küche in Berührung. Beim reinen Bierausschank sollte dann allerdings keine Belehrung nötig sein. Wahrscheinlich kennen die Behörden diese Feinheiten auch nicht genau genug.
Dirk
Stay thirsty!
- Felix83
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Wie schon von Matthias gesagt. Muss rutschfest sein und es darf nix drunter fließen. Die Fließen haben bei mir nur am meisten Sinn ergeben.
Bodenablauf war auch Pflicht bei mir. Brauchte ich aber eh zur Reinigung des Brewtowers.
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- Chrissi_Chris
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Malzwein hat geschrieben: ↑Montag 11. Februar 2019, 20:33DAS kann dir nur deine zuständige Behörde sagen. Fliesen sind z.B. nicht per Gesetz Pflicht, es gibt auch Kunstharzböden speziel für die Lebensmittelindustrie. Ebenso kenne ich gewerbliche Brauräume ohne Bodenabfluss. Bodenbelag wo etwas drunter fließen kann, könnte ich mir aber als NoGo vorstellen.
Ich schätze mal hier gibt es ähnlich wie bei der Besteuerung von Hobbybrauern Spielräume und Interpretationsmöglichkeiten.
Moin,
Ganz genau so ist es, das bei Felix ist natürlich absolut an alles gedacht, damit kann eigentlich keine Aufsicht mehr rum motzen...
leider ist das alles wieder Ansichtssache... und liegt im Ermessen des Begutachters!
Ich habe schon abgenommene Brauräume gesehen ohne Bodenablauf, offene Steckdosen, ohne Habdwaschbecken ... und nichtmal gefliest...Auch über Edelstahl streiten sich die Meinungen. Im Grunde gibt es sogar abgenommene Haushaltsküchen.
Das ist leider genau das selbe leidige Thema wie die Zoll Geschichte.
Am besten hier einmal beim zuständigen Amt anrufen und eine Begehung vereinbaren. Dann schauen die netten Herrschaften zusammen mit dir was nötig ist und was nicht.
LG Chris
Keine Signatur ist auch eine Signatur
www.instagram.com/bootshaus_brauerei/
www.bootshaus-brauerei.de
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Gruß Matthias
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Chrissi_Chris hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Februar 2019, 07:48Malzwein hat geschrieben: ↑Montag 11. Februar 2019, 20:33DAS kann dir nur deine zuständige Behörde sagen. Fliesen sind z.B. nicht per Gesetz Pflicht, es gibt auch Kunstharzböden speziel für die Lebensmittelindustrie. Ebenso kenne ich gewerbliche Brauräume ohne Bodenabfluss. Bodenbelag wo etwas drunter fließen kann, könnte ich mir aber als NoGo vorstellen.
Ich schätze mal hier gibt es ähnlich wie bei der Besteuerung von Hobbybrauern Spielräume und Interpretationsmöglichkeiten.
Moin,
Ganz genau so ist es, das bei Felix ist natürlich absolut an alles gedacht, damit kann eigentlich keine Aufsicht mehr rum motzen...
leider ist das alles wieder Ansichtssache... und liegt im Ermessen des Begutachters!
Ich habe schon abgenommene Brauräume gesehen ohne Bodenablauf, offene Steckdosen, ohne Habdwaschbecken ... und nichtmal gefliest...Auch über Edelstahl streiten sich die Meinungen. Im Grunde gibt es sogar abgenommene Haushaltsküchen.
Das ist leider genau das selbe leidige Thema wie die Zoll Geschichte.
Am besten hier einmal beim zuständigen Amt anrufen und eine Begehung vereinbaren. Dann schauen die netten Herrschaften zusammen mit dir was nötig ist und was nicht.
LG Chris
Vielen Dank für eure Antworten
Wir haben unseren Brauraum auch so gebaut, daß einer eventuellen Abnahme so wenig wie möglich entgegensteht...haben aber statt Fliesen Expoxidharz verwendet und die Wände und Decken mit Lebensmittel zugelassener farbe gestrichen. Bodenablauf ist auch vorhanden, ich denke bei mir würds vor allem am nicht vorhandenen Zweitwaschbecken scheitern...und ich hab nur Kaltwasser in der Leitung... Warmwasser mach ich mit einem alten Wurstkessel
Grüße Max
Huan-Bräu
- diapolo
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Leider ist es, zumindet bei meinem Veterenäramt so, dass kalt- UND Warmwasser am Handwaschbecken vorhanden sein MUSS. Ebenso in den Sanitärräumen. Und bei mir ist es auch so, dass zwei Becken vorhanden sein MÜSSEN.ich denke bei mir würds vor allem am nicht vorhandenen Zweitwaschbecken scheitern...und ich hab nur Kaltwasser in der Leitung... Warmwasser mach ich mit einem alten Wurstkessel
Grüße Max
Am besten das Amt im Vorfeld kontaktieren und eine Besichtigung vereinbaren. Dadurch können teure Umbauten und Nichtabnahmen verhindert werden.
Mfg
Bernd
-
- Posting Klettermax
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
diapolo hat geschrieben: ↑Mittwoch 13. Februar 2019, 21:26Leider ist es, zumindet bei meinem Veterenäramt so, dass kalt- UND Warmwasser am Handwaschbecken vorhanden sein MUSS. Ebenso in den Sanitärräumen. Und bei mir ist es auch so, dass zwei Becken vorhanden sein MÜSSEN.ich denke bei mir würds vor allem am nicht vorhandenen Zweitwaschbecken scheitern...und ich hab nur Kaltwasser in der Leitung... Warmwasser mach ich mit einem alten Wurstkessel
Grüße Max
Am besten das Amt im Vorfeld kontaktieren und eine Besichtigung vereinbaren. Dadurch können teure Umbauten und Nichtabnahmen verhindert werden.
Mfg
Bernd
Hallo Bernd,
ich denke auch, dass ich Warmwasser bräuchte. Allerdings machen wir uns aktuell keine Gedanken, das ganze anzumelden. Sollte das mal bei uns soweit sein, schalte ich das Amt natürlich ein, obwohl es schwierig werden wird, Warmwasser in unsere Scheune zu kriegen, denke da müssten wir dann mit nem Boiler arbeiten...
Grüße Max
Huan-Bräu
Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Schaut eigentlich jemand in verlinkte Dokumente?
Da steht z.B. drin:
"Gibt es in Ihrer Küche keinen Bodenablauf, kann auch eine
Handwaschbecken-Schmutzwasserausgusskombination
verwendet werden."
"Räume, in denen Lebensmittel hergestellt oder behandelt
werden, müssen die Grundformel erfüllen (glatt, leicht zu
reinigen und ggf. zu desinfizieren). Wichtig hierbei ist, dass
lebensmitteltaugliche Materialien verwendet werden und die
Beschaffenheit so ist, dass Verschmutzungen nicht leicht
entstehen oder anhaften können."
"Die Handwaschbecken müssen über fließend heiß und kalt Wasser
verfügen. Ein professioneller Seifenspender und ein
Einweghandtuchspender sind ebenfalls anzubringen. Dazu gehört ein
Müllbehälter für die Einweghandtücher."
Das Dokument ist von der HK Hamburg und betrifft Hamburg. Im Detail kann es natürlich je nach Bundesland und Region anders sein. Deshalb: NACHFRAGEN (und nicht automatisch jede Forderung akzeptieren (Bsp. Fliesen), ist halt wie beim Zoll...)
Da steht z.B. drin:
"Gibt es in Ihrer Küche keinen Bodenablauf, kann auch eine
Handwaschbecken-Schmutzwasserausgusskombination
verwendet werden."
"Räume, in denen Lebensmittel hergestellt oder behandelt
werden, müssen die Grundformel erfüllen (glatt, leicht zu
reinigen und ggf. zu desinfizieren). Wichtig hierbei ist, dass
lebensmitteltaugliche Materialien verwendet werden und die
Beschaffenheit so ist, dass Verschmutzungen nicht leicht
entstehen oder anhaften können."
"Die Handwaschbecken müssen über fließend heiß und kalt Wasser
verfügen. Ein professioneller Seifenspender und ein
Einweghandtuchspender sind ebenfalls anzubringen. Dazu gehört ein
Müllbehälter für die Einweghandtücher."
Das Dokument ist von der HK Hamburg und betrifft Hamburg. Im Detail kann es natürlich je nach Bundesland und Region anders sein. Deshalb: NACHFRAGEN (und nicht automatisch jede Forderung akzeptieren (Bsp. Fliesen), ist halt wie beim Zoll...)
Gruß Matthias
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- Kptn_Chaos
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Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Moin Zusammen,
ich kann auch nur sagen: Sprecht im Vorfeld mit den zuständigen Behörden.
Bei mir reichten Fliesen und zu reinigende Wände. Das Ganze in Verbindung mit einer, dafür aber genauen, Auflistung der Reinigungsprozeduren mit Angabe der verwendeten Mitteln (HACCP?).
Weder Bodenablauf noch Handwaschbecken waren nötig. Es gibt die eine und andere Sache die trotz Vorschriften im Ermessungsspielraum des Begutachters liegt.
Morgen ist wieder Brautag :-)
Grüße,
Maddin
ich kann auch nur sagen: Sprecht im Vorfeld mit den zuständigen Behörden.
Bei mir reichten Fliesen und zu reinigende Wände. Das Ganze in Verbindung mit einer, dafür aber genauen, Auflistung der Reinigungsprozeduren mit Angabe der verwendeten Mitteln (HACCP?).
Weder Bodenablauf noch Handwaschbecken waren nötig. Es gibt die eine und andere Sache die trotz Vorschriften im Ermessungsspielraum des Begutachters liegt.
Morgen ist wieder Brautag :-)
Grüße,
Maddin
Fra Ginnungagap til Ragnarök
Re: Lebensmittelaufsicht * Betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen
Word!Kptn_Chaos hat geschrieben: ↑Freitag 15. Februar 2019, 10:18 ich kann auch nur sagen: Sprecht im Vorfeld mit den zuständigen Behörden.
Bei mir reichten Fliesen und zu reinigende Wände. Das Ganze in Verbindung mit einer, dafür aber genauen, Auflistung der Reinigungsprozeduren mit Angabe der verwendeten Mitteln (HACCP?).
Weder Bodenablauf noch Handwaschbecken waren nötig. Es gibt die eine und andere Sache die trotz Vorschriften im Ermessungsspielraum des Begutachters liegt.
Bis denne,
Pitt.
Pitt.