Brauen im Schrebergarten
Brauen im Schrebergarten
Moin zusammen,
zwei (halb theoretisch, halb praktische) Fragen zum Recht:
1) Wenn ich im Schrebergarten brauen möchte (der nicht zum Haushalt gehört), fällt das Bier nur dann unter die 2hl-Grenze des Hobbybrauers, wenn ich es anschliessend im eigenen Haushalt vergäre, korrekt? Herstellungsort der Würze dürfte ja steuerrechtlich egal sein. (Ich weiss, ist organisatorischer Unfug, auch wg. ggf. Sauerstoffeintrag beim Transport)
2) Wenn ich es aber im Schrebergarten vergären möchte, ist es steuerpflichtig, aber doch grundsätzlich statthaft, solange es für den Eigenbedarf ist, ich es nicht regelhaft an andere abgebe oder gar verkaufe oder irgendetwas anderes tue, wo die Lebensmittelmittelaufsicht ins Spiel käme, korrekt? Bei ordentlich zum 100%igen Satz versteuertem Eigenverbrauchs-Bier müsste also der Herstellungsort der Würze (ob Haushalt oder auf der Wiese) egal sein.
Hierzu dürfte es vermuitlich keine verschiedene Meinungen von verschiedenen HZÄ geben, oder?
Dass es im Garten nur zu ausgewählten Jahreszeiten sinnvoll ist, zu Vergären (Gärführung/Temperatur) ist mir soweit klar.
Mir schwebt ein Gärlager im Boden vor. Hierzu poste ich noch was in einer anderen Rubrik, das passt nicht zu Brauen/Recht.
LG,
Axel
zwei (halb theoretisch, halb praktische) Fragen zum Recht:
1) Wenn ich im Schrebergarten brauen möchte (der nicht zum Haushalt gehört), fällt das Bier nur dann unter die 2hl-Grenze des Hobbybrauers, wenn ich es anschliessend im eigenen Haushalt vergäre, korrekt? Herstellungsort der Würze dürfte ja steuerrechtlich egal sein. (Ich weiss, ist organisatorischer Unfug, auch wg. ggf. Sauerstoffeintrag beim Transport)
2) Wenn ich es aber im Schrebergarten vergären möchte, ist es steuerpflichtig, aber doch grundsätzlich statthaft, solange es für den Eigenbedarf ist, ich es nicht regelhaft an andere abgebe oder gar verkaufe oder irgendetwas anderes tue, wo die Lebensmittelmittelaufsicht ins Spiel käme, korrekt? Bei ordentlich zum 100%igen Satz versteuertem Eigenverbrauchs-Bier müsste also der Herstellungsort der Würze (ob Haushalt oder auf der Wiese) egal sein.
Hierzu dürfte es vermuitlich keine verschiedene Meinungen von verschiedenen HZÄ geben, oder?
Dass es im Garten nur zu ausgewählten Jahreszeiten sinnvoll ist, zu Vergären (Gärführung/Temperatur) ist mir soweit klar.
Mir schwebt ein Gärlager im Boden vor. Hierzu poste ich noch was in einer anderen Rubrik, das passt nicht zu Brauen/Recht.
LG,
Axel
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Re: Brauen im Schrebergarten
Du kannst ja mal beim Zollamt anrufen und fragen, erfahrungsgemäß legt das jedes Zollamt anders aus.
Wenn es dir unwohl ist und du Bedenken hast, dass ein Gartennachbar dich anschwärzt, dann zahl doch einfach die paar Cent Biersteuer. Dann hat das Zollamt was zu tun und eigentlich sollte das jeder tun, denn dann wäre der Spuk wegen Überlastung ziemlich schnell vom Tisch.
Wir reden hier ja wirklich nur von wenigen Euro im Jahr.
Wenn es dir unwohl ist und du Bedenken hast, dass ein Gartennachbar dich anschwärzt, dann zahl doch einfach die paar Cent Biersteuer. Dann hat das Zollamt was zu tun und eigentlich sollte das jeder tun, denn dann wäre der Spuk wegen Überlastung ziemlich schnell vom Tisch.
Wir reden hier ja wirklich nur von wenigen Euro im Jahr.
Re: Brauen im Schrebergarten
Moin Axel,
Deine Auslegung der Vorschriften ist korrekt. Da dürfte eigentlich kein vernünftiger Jurist eine andere Meinung zu haben. Ob das allerdings auch auf alle HZA zutrifft, kann Dir von uns niemand versprechen. Behörden handeln halt gelegentlich auch mal rechtswidrig oder gar unsinnig.
Gruß
Stefan
Deine Auslegung der Vorschriften ist korrekt. Da dürfte eigentlich kein vernünftiger Jurist eine andere Meinung zu haben. Ob das allerdings auch auf alle HZA zutrifft, kann Dir von uns niemand versprechen. Behörden handeln halt gelegentlich auch mal rechtswidrig oder gar unsinnig.
Gruß
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Re: Brauen im Schrebergarten
Ich wäre mir da nicht so sicher. Deine Fragen hängen am Haushaltsbegriff. Es würde mich wundern, wenn in diesem Punkt alle (Juristen oder Ämter) einer Meinung wären.
Warum soll ein Schrebergarten nicht zu einem Privathaushalt gehören können? Wozu gehört er, wenn er nicht dazu gehört?
Wenn ich einen Schrebergarten hätte, würde ich mich erstmal auf den Standpunkt stelllen, dass der auch zu meinem Haushalt gehört.
Dirk
Warum soll ein Schrebergarten nicht zu einem Privathaushalt gehören können? Wozu gehört er, wenn er nicht dazu gehört?
Wenn ich einen Schrebergarten hätte, würde ich mich erstmal auf den Standpunkt stelllen, dass der auch zu meinem Haushalt gehört.
Dirk
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Re: Brauen im Schrebergarten
Moin Dirk,
da würde ich Dir auch Recht geben: Ein eigener Schrebergarten gehört zum eigenen Haushalt, zumindest solange er in einer Entfernung zur Wohnung liegt, die eine typische gärtnerische Nutzung (praktisch tägliche Erreichbarkeit) ermöglicht. Axel schrieb aber von einem Schrebergarten, der nicht zum Haushalt gehört.
Gruß
Stefan
da würde ich Dir auch Recht geben: Ein eigener Schrebergarten gehört zum eigenen Haushalt, zumindest solange er in einer Entfernung zur Wohnung liegt, die eine typische gärtnerische Nutzung (praktisch tägliche Erreichbarkeit) ermöglicht. Axel schrieb aber von einem Schrebergarten, der nicht zum Haushalt gehört.
Gruß
Stefan
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Re: Brauen im Schrebergarten
Hallo,
Ich braue seit 13 Jahren im Schrebergarten. Es muss leider ab dem ersten Liter versteuert werden. Sonst ändert sich nix zum Hausbrauen im Haushalt.
Grüße
Christian
Ich braue seit 13 Jahren im Schrebergarten. Es muss leider ab dem ersten Liter versteuert werden. Sonst ändert sich nix zum Hausbrauen im Haushalt.
Grüße
Christian
--Schwenkenbecher Heimbräu-- handgebraut seit 2005
Re: Brauen im Schrebergarten
Moin,
das mag ja sein, dass das zuständige HZA das von dir verlangt und du dem nachkommst. Das heißt aber noch lange nicht, dass das auch die Rechtslage ist. Natürlich ist es eine völlig legitime Entscheidung, sich wegen der paar Euro im Jahr nicht mit dem HZA zu streiten oder gar vor Gericht zu ziehen. Trotzdem fände ich es gut, wenn wir in solchen Diskussionen sauber zwischen Informationen zur Praxis und zur Rechtslage trennen.
Gruß
Stefan
das mag ja sein, dass das zuständige HZA das von dir verlangt und du dem nachkommst. Das heißt aber noch lange nicht, dass das auch die Rechtslage ist. Natürlich ist es eine völlig legitime Entscheidung, sich wegen der paar Euro im Jahr nicht mit dem HZA zu streiten oder gar vor Gericht zu ziehen. Trotzdem fände ich es gut, wenn wir in solchen Diskussionen sauber zwischen Informationen zur Praxis und zur Rechtslage trennen.
Gruß
Stefan
Re: Brauen im Schrebergarten
Mein HZA hat mir damals sogar das Schaubrauen in einem Bauernhofmuseum erlaubt.
Wie bereits gesagt muss man da zwischen der juristischen Rechtslage und der Praxis unterscheiden.
Wie bereits gesagt muss man da zwischen der juristischen Rechtslage und der Praxis unterscheiden.
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Re: Brauen im Schrebergarten
Hallo Stefan,Bilbobreu hat geschrieben: ↑Montag 1. Juni 2020, 11:48 Moin Dirk,
da würde ich Dir auch Recht geben: Ein eigener Schrebergarten gehört zum eigenen Haushalt, zumindest solange er in einer Entfernung zur Wohnung liegt, die eine typische gärtnerische Nutzung (praktisch tägliche Erreichbarkeit) ermöglicht. Axel schrieb aber von einem Schrebergarten, der nicht zum Haushalt gehört.
Gruß
Stefan
ich habe das bei Axel eher so gelesen, das er davon aussgeht, dass ein Schrebergarten in seiner Eigenschaft als solcher ja nicht zum Haushalt gehört.
Wenn das so geklärt ist, dass er nicht zum Haushalt gehört, dann ist es keine Herstellung im Haushalt und die Freimenge kann nicht angewendet werden.
Dirk
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Re: Brauen im Schrebergarten
Der Schrebergarten gehört tatsächlich nicht zum Haushalt. Deswegen ist die Auslegung vom HZA Münster meiner Meinung nach OK. Natürlich hätte ich mir damals eine andere Antwort gewünscht, nun ist es halt so.ich habe das bei Axel eher so gelesen, das er davon aussgeht, dass ein Schrebergarten in seiner Eigenschaft als solcher ja nicht zum Haushalt gehört.
Grüße
Christian
--Schwenkenbecher Heimbräu-- handgebraut seit 2005
Re: Brauen im Schrebergarten
Gibt es dafür ein Argument außer, dass das HZA Münster dieser Meinung ist?Bierzwillinge hat geschrieben: ↑Montag 1. Juni 2020, 21:29 Der Schrebergarten gehört tatsächlich nicht zum Haushalt.
Re: Brauen im Schrebergarten
Ob Brauen im Schrebergarten steuerpflichtig ist, hängt davon ab, ob der Schrebergarten zum Haushalt gehört oder nicht. Da der Threadersteller bereits erklärt hat, dass der Garten nicht zum Haushalt gehört, erübrigt sich jede weitere Diskussion.
Der Threadersteller beschreibt aber nicht, ob er nur seinen eigenen Schrebergarten meint, oder ob er Schrebergärten grundsätzlich die Zugehörigkeit zu Haushalten abspricht und woher er diesen Schluss ableitet.
Bei Haushalten handelt es sich mitnichten um Gelasse oder Örtlichkeiten, vielmehr sind Haushalte (gemeint sind hier Privathaushalte, im Gegensatz zu öffentlichen Haushalten) Wirtschaftseinheiten, die aus einer oder mehreren natürlichen Personen bestehen können.
Ich weiß von mindestens einem Forenmitglied, dessen Boot, mit dem er in seiner Freizeit Gewässer im Steuergebiet befährt, vom räumlich zuständigen Zoll mit in die Haushaltseigenschaft eingeschlossen wird. Weshalb das für einen Schrebergarten nicht gelten soll, kann ich nicht nachvollziehen.
Es ist aber müßig, dem gewöhnlich nicht oder nur unzureichend juristisch vorgebildeten Sachbearbeiter beim Zoll solche Inhalte zu vermitteln.
Cheers, Ruthard
Der Threadersteller beschreibt aber nicht, ob er nur seinen eigenen Schrebergarten meint, oder ob er Schrebergärten grundsätzlich die Zugehörigkeit zu Haushalten abspricht und woher er diesen Schluss ableitet.
Bei Haushalten handelt es sich mitnichten um Gelasse oder Örtlichkeiten, vielmehr sind Haushalte (gemeint sind hier Privathaushalte, im Gegensatz zu öffentlichen Haushalten) Wirtschaftseinheiten, die aus einer oder mehreren natürlichen Personen bestehen können.
Ich weiß von mindestens einem Forenmitglied, dessen Boot, mit dem er in seiner Freizeit Gewässer im Steuergebiet befährt, vom räumlich zuständigen Zoll mit in die Haushaltseigenschaft eingeschlossen wird. Weshalb das für einen Schrebergarten nicht gelten soll, kann ich nicht nachvollziehen.
Es ist aber müßig, dem gewöhnlich nicht oder nur unzureichend juristisch vorgebildeten Sachbearbeiter beim Zoll solche Inhalte zu vermitteln.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
Re: Brauen im Schrebergarten
Zumindest bei der steuerlichen Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen sind Ferienwohnungen usw. explizit eingeschlossen: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/636806/
Keine Ahnung, ob das auch hier gültig ist.
Keine Ahnung, ob das auch hier gültig ist.
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Re: Brauen im Schrebergarten
https://www.gesetze-im-internet.de/bkle ... 00983.htmlBilbobreu hat geschrieben: ↑Montag 1. Juni 2020, 21:40Gibt es dafür ein Argument außer, dass das HZA Münster dieser Meinung ist?Bierzwillinge hat geschrieben: ↑Montag 1. Juni 2020, 21:29 Der Schrebergarten gehört tatsächlich nicht zum Haushalt.
Im Bundeskleingartengesetz ist alles geregelt. Es
Wird genau drauf geachtet,dass der Garten nicht haushaltszugehörig ist, damit es z.B. kein Problem mit dem Verbot von dauerhaften Übernachtungen gibt.
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Re: Brauen im Schrebergarten
Kann ich da aber nicht herauslesen...Bierzwillinge hat geschrieben: ↑Freitag 5. Juni 2020, 07:20https://www.gesetze-im-internet.de/bkle ... 00983.htmlBilbobreu hat geschrieben: ↑Montag 1. Juni 2020, 21:40Gibt es dafür ein Argument außer, dass das HZA Münster dieser Meinung ist?Bierzwillinge hat geschrieben: ↑Montag 1. Juni 2020, 21:29 Der Schrebergarten gehört tatsächlich nicht zum Haushalt.
Im Bundeskleingartengesetz ist alles geregelt. Es
Wird genau drauf geachtet,dass der Garten nicht haushaltszugehörig ist, damit es z.B. kein Problem mit dem Verbot von dauerhaften Übernachtungen gibt.
Gruß
Matthias
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Re: Brauen im Schrebergarten
Hilf mir bitte mal aufs Fahrrad, ohne Brille finde ich meine Lesebrille nicht. Wo bitte steht im BKleinG, dass ein Kleingarten nicht zum Haushalt gehört?Bierzwillinge hat geschrieben: ↑Freitag 5. Juni 2020, 07:20https://www.gesetze-im-internet.de/bkle ... 00983.htmlBilbobreu hat geschrieben: ↑Montag 1. Juni 2020, 21:40Gibt es dafür ein Argument außer, dass das HZA Münster dieser Meinung ist?Bierzwillinge hat geschrieben: ↑Montag 1. Juni 2020, 21:29 Der Schrebergarten gehört tatsächlich nicht zum Haushalt.
Im Bundeskleingartengesetz ist alles geregelt. Es
Wird genau drauf geachtet,dass der Garten nicht haushaltszugehörig ist, damit es z.B. kein Problem mit dem Verbot von dauerhaften Übernachtungen gibt.
Im Übrigen schrieb der TE von einem Schrebergarten, es ist nicht gesagt, ob der benannte Schrebergarten die gesetzliche Definition "Kleingarten" erfüllt.
Cheers, Ruthard
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Re: Brauen im Schrebergarten
Ich auch nicht.
Der Umstand, dass § 3 Abs. 2 BKleingG Regelungen zu Größe und Beschaffenheit von Gartenlauben und letztlich auch zur Zulässigkeit von Dauerwohnen dort trifft, sagt doch nichts darüber aus, ob der Kleingarten zum Haushalt des Kleingärtners gehört oder nicht. Auch z.B. ein nur 1 m hoher Kriechkeller unterm selbstbewohnten Haus gehört zweifellos zum Haushalt, obwohl er ebenfalls nicht zum Dauerwohnen geeignet und solches dort auch baurechtlich nicht zulässig ist.
Möglicherweise habe ich dein Argument aber auch noch nicht richtig verstanden.
Gruß
Stefan
Der Umstand, dass § 3 Abs. 2 BKleingG Regelungen zu Größe und Beschaffenheit von Gartenlauben und letztlich auch zur Zulässigkeit von Dauerwohnen dort trifft, sagt doch nichts darüber aus, ob der Kleingarten zum Haushalt des Kleingärtners gehört oder nicht. Auch z.B. ein nur 1 m hoher Kriechkeller unterm selbstbewohnten Haus gehört zweifellos zum Haushalt, obwohl er ebenfalls nicht zum Dauerwohnen geeignet und solches dort auch baurechtlich nicht zulässig ist.
Möglicherweise habe ich dein Argument aber auch noch nicht richtig verstanden.
Gruß
Stefan
Re: Brauen im Schrebergarten
Hallo zusammen,
Danke erstmal für die vielen Antworten. Die Diskussion, ob der Schrebergarten nun zum Haushalt gehört oder nicht, istnzindest für mivh überflüssig, da dieser Schrebergarten nicht zu meinem Haushalt gehört.
Meinen Fragen drehten sich darum, dass/ob theoretisch für die Regelung 2hl Eigenbedarf es ausreicht im Haushalt zu vergären (weil es erst dann Bier wird, also der Herstellungsort der Würze egal ist und 2.) bei Herstellung ausserhalb der 2hl-Regelung bei ordentlicher Versteuerung der Herstellungs- und Vergärort ebenfalls egal ist, solange ich nicht tue (Verkauf, regelmässige Abgabe), wo Lebensmittelrecht (Hygiene etc) greift.
LG , Axel
Danke erstmal für die vielen Antworten. Die Diskussion, ob der Schrebergarten nun zum Haushalt gehört oder nicht, istnzindest für mivh überflüssig, da dieser Schrebergarten nicht zu meinem Haushalt gehört.
Meinen Fragen drehten sich darum, dass/ob theoretisch für die Regelung 2hl Eigenbedarf es ausreicht im Haushalt zu vergären (weil es erst dann Bier wird, also der Herstellungsort der Würze egal ist und 2.) bei Herstellung ausserhalb der 2hl-Regelung bei ordentlicher Versteuerung der Herstellungs- und Vergärort ebenfalls egal ist, solange ich nicht tue (Verkauf, regelmässige Abgabe), wo Lebensmittelrecht (Hygiene etc) greift.
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Re: Brauen im Schrebergarten
Kann ich daraus schließen, dass der Schrebergarten, in dem du braust, nicht dein Schrebergarten ist (also jemand anderem gehört, bzw. von einem anderen gepachtet worden ist). Das war aus deinem ersten Post nicht zu erkennen.
Cheers, Ruthard
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Re: Brauen im Schrebergarten
Zahl doch einfach die 5€ Biersteuer pro Hektoliter und wende dich wichtigeren Dingen zu. Da werden vierstellige Summen in die Brauanlage gesteckt und anstatt damit zu brauen versucht man auf Teufel komm raus um die paar Euro Biersteuer herumzuschiffen. Im ernst jetzt??
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Re: Brauen im Schrebergarten
Zu 1) Da liegst du richtig.Axel B. hat geschrieben: ↑Freitag 5. Juni 2020, 10:56 Meinen Fragen drehten sich darum, dass/ob theoretisch für die Regelung 2hl Eigenbedarf es ausreicht im Haushalt zu vergären (weil es erst dann Bier wird, also der Herstellungsort der Würze egal ist und 2.) bei Herstellung ausserhalb der 2hl-Regelung bei ordentlicher Versteuerung der Herstellungs- und Vergärort ebenfalls egal ist, solange ich nicht tue (Verkauf, regelmässige Abgabe), wo Lebensmittelrecht (Hygiene etc) greift.
Zu 2) Jein, denn wenn du nicht in deinem Haushalt braust, gibt es schon wieder 2 verschiedene Regelungen:
1. Schaubrauen, da gibt es ggf. ein vereinfachtes Besteuerungsverfahren, 12 °P und voller Steuersatz
2. Unerlaubte Herstellung: Voller Steuersatz mit Berechnung über die tatsächliche Stammwürze (das geht eh immer)
Im Kern stimmt's aber.
Sind eher 10 €, es sei denn, man verrechnet sich aus versehen ;-) Aber mit dem Rest hast du natürlich recht.Alt-Phex hat geschrieben: ↑Freitag 5. Juni 2020, 12:00 Zahl doch einfach die 5€ Biersteuer pro Hektoliter und wende dich wichtigeren Dingen zu. Da werden vierstellige Summen in die Brauanlage gesteckt und anstatt damit zu brauen versucht man auf Teufel komm raus um die paar Euro Biersteuer herumzuschiffen. Im ernst jetzt??
Gruß
Matthias
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Re: Brauen im Schrebergarten
Welches ist dann eigentlich das zuständige HZA?
Das des Schrebergartens oder das des Hauptwohnsitzes?
Das des Schrebergartens oder das des Hauptwohnsitzes?
Gruß
Markus
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Re: Brauen im Schrebergarten
Dort, wo das Bier hergestellt = Hefe zugegeben wird.
Beste Grüße
Michael
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Michael
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Re: Brauen im Schrebergarten
Die Herstellung besteht ja aus mehreren Teilen (Schroten, Maischen, Läutern, Kochen, Kühlen, Anstellen, Gärung, Speise-/Zuckerzugabe, und Hefezugabe ist nur einer davon. Woher kommt die Annahme, dass der Herstellungsort, der Ort der Hefezugabe ist? Weil Brauer ab dort von Jungbier sprechen?
Das Biersteuer-Gesetz/-Verordnung kennt Hefezugabe jedenfalls nicht. Es kennt nur Bierherstellung. Ohne ein Steuerlager ensteht die Biersteuer deshalb z.B. bei der Herstellung (ohne Erlaubnis). BierStG § 14 (2) 2.
Ich will jetzt mal nicht weiterüberlegen, was das bedeutet, wenn die Herstellung über mehere Orte verteilt ist. Aber die Annahme der Herstellungsort sei der Ort, an dem ein bestimmter Teilprozeß der Herstellung abläuft, sehe ich im Gesetz nicht.
Dirk
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Re: Brauen im Schrebergarten
Alkoholfreies Bier bis 0,5 Vol% ist nicht steuerpflichtig. Daher lässt sich das durchaus so auslegen, das erst mit dem Anstellen die Steuer fällig wird. Aber wie schon gesagt, sich wegen den paar Euros da so einen Kopf drum zu machen kann ich nicht nachvollziehen.
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Re: Brauen im Schrebergarten
Danke an alle für Eure Antworten.
Daher wäre es bei der reinen Würzeherstellung auch (steuerrechtlich) egal, in welchem Rahmen, an welchem Ort, in welchem, Bundesland etc. das Ganze passiert. So verstehe ich die Gesetzeslage.
Ich persönlich zahle die paar Euros an Biersteuer, auch wenn ich im Jahr deutlich innerhalb der 2hl bleibe.
Damit bin ich „safe“, wenn ich das Bier auch ausserhalb des eigenen Haushalt mit weiteren Personen trinke.
Die Steuerpflicht beginnt erst dort, wo der Alkoholgehalt 0,5% übersteigt. Das ist erst bei der Gärung der Fall. Alle Schritte davor sind steuerrechtlich irrelevant. Würze ist weder steuerpflichtig, noch muss deren Herstellung angemeldet werden. Das gilt für die selbst hergestellt Würze als auch für die Würzekonzentrate aus irgendwelchen Instand-Bier-Sets.bwanapombe hat geschrieben: ↑Freitag 5. Juni 2020, 14:42Die Herstellung besteht ja aus mehreren Teilen (Schroten, Maischen, Läutern, Kochen, Kühlen, Anstellen, Gärung, Speise-/Zuckerzugabe, und Hefezugabe ist nur einer davon. Woher kommt die Annahme, dass der Herstellungsort, der Ort der Hefezugabe ist? Weil Brauer ab dort von Jungbier sprechen?
Daher wäre es bei der reinen Würzeherstellung auch (steuerrechtlich) egal, in welchem Rahmen, an welchem Ort, in welchem, Bundesland etc. das Ganze passiert. So verstehe ich die Gesetzeslage.
Ich persönlich zahle die paar Euros an Biersteuer, auch wenn ich im Jahr deutlich innerhalb der 2hl bleibe.
Damit bin ich „safe“, wenn ich das Bier auch ausserhalb des eigenen Haushalt mit weiteren Personen trinke.
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Re: Brauen im Schrebergarten
Laut Durchführungsverordnung der HZA unterliegt bereits die Herstellung der Würze der Finanzaufsicht. Steuerrechtlich ist sie in der Tat irrelevant.
VG, Markus
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Insofern dieser Beitrag nicht durch MOD MODE ON gekennzeichnet ist, enthält er lediglich die Meinung eines gewöhnlichen Benutzers
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Re: Brauen im Schrebergarten
Naja, sie ist möglicherweise für die Steuer nicht relevant, aber steuerrechtlich natürlich schon.
Nicht zuletzt bestimmen Hobbybrauer z.B. bei einer Herstellung ohne Erlaubnis die steuerrechtlich relevante Stammwürze, tatsächlich in der (Stamm)-Würze und nicht im fertigen Bier über die große Ballingsche Formel.
Dirk
Nicht zuletzt bestimmen Hobbybrauer z.B. bei einer Herstellung ohne Erlaubnis die steuerrechtlich relevante Stammwürze, tatsächlich in der (Stamm)-Würze und nicht im fertigen Bier über die große Ballingsche Formel.
Dirk
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Re: Brauen im Schrebergarten
Ich gehöre auch zu den Hobbybrauern, die keine Brauerlaubnis haben und muss also das Formular für unerlaubtes Brauen ausfüllen. Bei meinen läppischen 10 Liter Suden interessiert mich die Biersteuer nun wirklich nicht. Aber: es ist mir schon häufig aufgefallen, das hier häufig die Aussage gemacht wird, die Biersteuer nur dann anfällt, wenn die Hefe zugegeben wird. Mehrfach habe ich nun das Biersteuergesetz und deren Durchführungsverordnung durchgelesen und nichts entdeckt!
ggansde hat nur eine echt gute Aussage gemacht, zu der ich auch tendiere. Diese kann ich sehr gut nachvollziehen gibt mir aber immer noch keine absolute Rechtssicherheit. Deshalb habe ich mich an das HZA gewandt und meine Frage telefonisch vorgetragen. Man konnte mir nicht helfen und man hat mich gebeten, diese schriftlich unter folgender E-Mailadresse vorzutragen: info.privat@zoll.de, was ich denn auch morgen machen werde. Die Antwort werde ich dann einmal hier veröffentlichen.
Klaus
P.S.: Bin auf die Antwort mal echt gespannt, weil man mir versprochen hat, dass nur die entsprechende Fachleute meine Frage beantworten werden.
ggansde hat nur eine echt gute Aussage gemacht, zu der ich auch tendiere. Diese kann ich sehr gut nachvollziehen gibt mir aber immer noch keine absolute Rechtssicherheit. Deshalb habe ich mich an das HZA gewandt und meine Frage telefonisch vorgetragen. Man konnte mir nicht helfen und man hat mich gebeten, diese schriftlich unter folgender E-Mailadresse vorzutragen: info.privat@zoll.de, was ich denn auch morgen machen werde. Die Antwort werde ich dann einmal hier veröffentlichen.
Klaus
P.S.: Bin auf die Antwort mal echt gespannt, weil man mir versprochen hat, dass nur die entsprechende Fachleute meine Frage beantworten werden.
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Re: Brauen im Schrebergarten
Hallo Klaus,
drei Sachen:
Hobbybrauer brauchen keine wie auch immer geartete Brauerlaubnis. Hobbybrauer zeigen den Beginn ihrer Brautätigkeit zuvor beim HZA an (§ 41 (2) BierStV) und fangen dann an zu brauen.
Das Gesetz sagt, die Steuer entsteht mit der Herstellung des Bieres (BierStG § 14 (2) 2). Weil Herstellung aber ein Prozeß ist und kein Zeitpunkt, kann man unterschiedlicher Auffassung sein, wann genau im Prozeß die Steuer entsteht. Weiterhin sind 2 hl für Hobbybrauer von der Steuer befreit.
Welche Fragen möchtest Du konkret beim HZA vortragen? Das HZA wird Dir seine Sicht der Dinge geben. Die Erfahrung hat gezeigt, das diese nicht immer unbedingt auch nur mit den Rechtsnormen deckt.
Dirk
drei Sachen:
Hobbybrauer brauchen keine wie auch immer geartete Brauerlaubnis. Hobbybrauer zeigen den Beginn ihrer Brautätigkeit zuvor beim HZA an (§ 41 (2) BierStV) und fangen dann an zu brauen.
Das Gesetz sagt, die Steuer entsteht mit der Herstellung des Bieres (BierStG § 14 (2) 2). Weil Herstellung aber ein Prozeß ist und kein Zeitpunkt, kann man unterschiedlicher Auffassung sein, wann genau im Prozeß die Steuer entsteht. Weiterhin sind 2 hl für Hobbybrauer von der Steuer befreit.
Welche Fragen möchtest Du konkret beim HZA vortragen? Das HZA wird Dir seine Sicht der Dinge geben. Die Erfahrung hat gezeigt, das diese nicht immer unbedingt auch nur mit den Rechtsnormen deckt.
Dirk
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Re: Brauen im Schrebergarten
@Dirk: Genau diese unterschiedliche Auffassung erzeugt in mir diese Rechtsunsicherheit. Aber Dirk, es kann doch nicht sein, dass wenn ein Steuergesetz bundesweit gilt, dann die HZA unterschiedlicher Auffassung sein können. Ich denke da mal einfach so, das der Gesetzgeber da eine klare und verständliche Regelung treffen sollte, anstatt Irritationen und Unsicherheit zu erzeugen, oder? In dieser Richtung wird wohl meine Frage hingehen, habe diese aber noch nicht konkret formuliert.
Klaus
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Re: Brauen im Schrebergarten
Eigentlich machen wir das falsch.
Die STW wird steuerrechtlich nicht gemessen, sondern ausgehend vom Alkoholgehalt des fertigen Bieres zurückgerechnet.
Die so berechnete STW ist Grundlage für die Biersteueranmeldung.
Logisch, dass diese Berechnung erst nach dem Abschluss der Gärung möglich ist. Damit ist der Versteuerungszeitpunkt eindeutig.
Die STW wird steuerrechtlich nicht gemessen, sondern ausgehend vom Alkoholgehalt des fertigen Bieres zurückgerechnet.
Die so berechnete STW ist Grundlage für die Biersteueranmeldung.
Logisch, dass diese Berechnung erst nach dem Abschluss der Gärung möglich ist. Damit ist der Versteuerungszeitpunkt eindeutig.
Im Biersteuerrecht ist Grad Plato der Stammwürzegehalt in Gramm je 100 Gramm Bier. Dabei wird vom Extraktgehalt (Gehalt an nicht flüchtigen gelösten Stoffen) sowie dem Alkoholgehalt des genussfertigen Bieres auf die unvergorene Würze zurückgerechnet.
Dies wird mithilfe der sogenannten Großen Ballingschen Formel bewerkstelligt:
Große Ballingsche Formel
(A = Alkohol, E = Extrakt, jeweils in Gewichtshundertteilen)
Diese rückwärts gewandte Besteuerung vom Fertigfabrikat (genussfertiges Bier) auf die Beschaffenheit eines Rohstoffes (unvergorene Würze) ist innerhalb des Verbrauchsteuerrechts einmalig.
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
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Viele Grüße
Jens
Re: Brauen im Schrebergarten
Es ist schon so, wie das alte Sprüchlein sagt: Der Brauer macht die Würze, die Hefe macht das Bier.
Absolute Rechtssicherheit gibt es nicht. Das mussten unter anderem Kaiser Justinian, König Friedrich II von Preußen und Napoleon auch einsehen. Die Welt dreht sich weiter, dementsprechend entwickeln sich Rechtsfragen weiter und die Regelungen, die für deren Beantwortung notwendig sind ebenso wie die, die für notwendig gehalten werden.
Viele Grüße, Henning
Absolute Rechtssicherheit gibt es nicht. Das mussten unter anderem Kaiser Justinian, König Friedrich II von Preußen und Napoleon auch einsehen. Die Welt dreht sich weiter, dementsprechend entwickeln sich Rechtsfragen weiter und die Regelungen, die für deren Beantwortung notwendig sind ebenso wie die, die für notwendig gehalten werden.
Viele Grüße, Henning
"Das Bier aber macht das Fleisch des Menschen fett und gibt seinem Antlitz eine schöne Farbe durch die Kraft und den guten Saft des Getreides."
Hildegard von Bingen (1098-1179)
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Re: Brauen im Schrebergarten
Das ist doch ´ne Scheindiskussion.
Die Biersteuer wird fällig beim Ausschlagen der Stammwürze (§2 Abs. 1 BierStG). Der Regelsteuersatz beträgt pro Hektoliter 0,787 € je Grad Plato Stammwürze, und auf die ganzen Sonderregelungen (Brauereigröße, Haustrunk, Kleinbrauer...) gehe ich nicht ein.
Steuerrechtlich ist es also uninteressant, ob der Brauer die Würze an seine Schweine gibt oder mit Hefe anstellt. Brautechnisch ist das natürlich der Augenblick, wo aus der Würze Bier wird.
Gruß Matthias
Die Biersteuer wird fällig beim Ausschlagen der Stammwürze (§2 Abs. 1 BierStG). Der Regelsteuersatz beträgt pro Hektoliter 0,787 € je Grad Plato Stammwürze, und auf die ganzen Sonderregelungen (Brauereigröße, Haustrunk, Kleinbrauer...) gehe ich nicht ein.
Steuerrechtlich ist es also uninteressant, ob der Brauer die Würze an seine Schweine gibt oder mit Hefe anstellt. Brautechnisch ist das natürlich der Augenblick, wo aus der Würze Bier wird.
Gruß Matthias
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Illegitimis non carborundum.
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Re: Brauen im Schrebergarten
...und zur Erhebung der Biersteuer braucht eine Brauerei dann ein Sudprotokoll, in dem für jeden Sud Ausschlagmenge und Stammwürzegehalt aufgezeichnet sind. Elektronisch (via Prozessleitsystem-Durchflussmessung) oder analog (Messlatte rein und auf Papier geschrieben) spielt keine Geige.
Ggf. wird noch die Temperatur berücksichtigt (ob heiß in der Sudpfanne) oder kalt (nach dem Würzekühlen), bei Kochtemperatur gibt es einen vorgeschriebenen Kompressionsfaktor zur Umrechnung auf Kaltwürze.
Gruß Matthias
Ggf. wird noch die Temperatur berücksichtigt (ob heiß in der Sudpfanne) oder kalt (nach dem Würzekühlen), bei Kochtemperatur gibt es einen vorgeschriebenen Kompressionsfaktor zur Umrechnung auf Kaltwürze.
Gruß Matthias
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Re: Brauen im Schrebergarten
Es geht aber nicht um Gesetze sondern um Durchführungsverordnungen, die Zollamt-intern festgelegt sind. D.h. Euer Zollamt möchte ggf. im Vorfeld wissen, ob etwas gesetzlich relevantes stattfinden wird um es kontrollieren zu können. Dagegen könnt ihr gerne klagen, wenn es spitz auf knopf kommt. Solange ist es müssig darüber zu diskutieren. Das sagte ich aber glaube ich schon und wollte mich eigentlich nicht mehr dazu äußern.
VG, Markus
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Re: Brauen im Schrebergarten
Im Kern geht es um den Unterschied zwischen Erzeugen von Würze und Inverkehrbringen des fertigen Bieres. Ein Hobbybrauer bringt ja kein Bier zum Verkauf und unterhält kein Zollfreilager. Deswegen treffen auf ihn auch nur die Bestimmungen des §2 BierStG zu.
Wie das zuständige Zollamt dann tatsächlich nach der pflichtgemäßen Selbstanzeige die Biersteuer des Hobbybrauers erhebt, steht auf einem anderen Blatt.
Matthias
Wie das zuständige Zollamt dann tatsächlich nach der pflichtgemäßen Selbstanzeige die Biersteuer des Hobbybrauers erhebt, steht auf einem anderen Blatt.
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Re: Brauen im Schrebergarten
Wie gesagt, es geht dabei nicht um Gesetze.
VG, Markus
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Re: Brauen im Schrebergarten
Zwei Minuten Googlen hätten es doch getan, keine Biersteuer für alkoholfreies Bier:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steue ... _node.html
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Bier trinken ist besser als Quark reden!
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Re: Brauen im Schrebergarten
Also, wie auch immer, eine Scheindiskussion ist es bestimmt nicht, weil hier zum einen immer noch eine Rechtsunsicherheit besteht und zum anderen das HZA mal ebenso einfach dem Hobbybrauer unterstellt (der keine Gelegenheit hat, in seinem unmittelbaren Wohnraum brauen zu dürfen) das er unerlaubt gebraut hat. Sorry, da muss ich mal echt tief Luft holen, denn derartige Handlungsweise empfinde ich das als eine volle Diskriminierung. Da war doch noch was, oder? Weder wird hier was zu diesem Personenkreis zum Biersteuergesetz gesagt, noch in in der Verordnung. Da hat doch wohl wieder wer in der Gesetzgebung gepennt?
Da gibt es nämlich eine Richtlinie der EU zur Harmonisierung von Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholischen Getränken. (Link:https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 83&from=LV. Weiter heißt es darin:
VG Klaus
Da gibt es nämlich eine Richtlinie der EU zur Harmonisierung von Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholischen Getränken. (Link:https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 83&from=LV. Weiter heißt es darin:
Im Artikel 6 dieses Amtsblattes heißt es dann ganz deutlich und unmissverständlich:Bier, Wein und andere gegorene Getränke, die für den Eigenverbrauch und nicht zu gewerblichen Zwecken bereitet werden, sollten von den Mitgliedstaaten von der Verbrauchsteuer befreit werden können.
Eindeutiger geht es doch nicht, oder? Dann soll mir mal morgen das HZA erklären, wieso ich hier Biersteuer zahlen muss, auch wenn das Peanuts ist. Okay, es ist eine Kann-Richtlinie, und ich sehe kein MUSS! Dennoch, ein eindeutiger Verstoß gegen das Gleichstellungsprinzip.Die Mitgliedstaaten können vorbehaltlich der von ihnen zur einfacheren Anwendung der Steuerbefreiung festgelegten Modalitäten das von einer Privatperson gebraute Bier, das von dieser Person, von ihren Familienangehörgen oder ihren Gästen verbraucht wird, von der Verbrauchsteuer befreien, sofern dabei kein Verkauf stattfindet.
VG Klaus
Re: Brauen im Schrebergarten
Die Diskussion ist schon müssig. Nimm Dir einen Rechtsanwalt und lasse das klären. Es wird hier keine Lösung geben können.
VG, Markus
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Re: Brauen im Schrebergarten
@ggansde/Markus: Stimmt. Werde nur noch das Schreiben vom HZA veröffentlichen und dann war es das für mich. Ich lese da lieber was über Brautechniken, Bier....ist viiiiieeeellll interessanter.
VG, Klaus
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Re: Brauen im Schrebergarten
Wenn du eh schon dran bist, lass dir doch mal vom Sachbearbeiter die Große Balling'sche Formel erklären. Sei hartnäckig!SpaceMarder hat geschrieben: ↑Mittwoch 19. August 2020, 18:18 .....weil man mir versprochen hat, dass nur die entsprechende Fachleute meine Frage beantworten werden.
Cheers, Ruthard
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Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
Re: Brauen im Schrebergarten
Also ich hab folgendes gelernt. Die Biersteuer wird mit dem Anstellen fällig. Der Grund ist das Biersteuergesetz
§ 1 (2) Satz 1 zur Definition des Steuergegenstandes heisst es:
Gruss
Jan
§ 1 (2) Satz 1 zur Definition des Steuergegenstandes heisst es:
Nur was ist nun Bier? Hier kommt die BierVO ins Spiel, die weiss nämlich:(2) Bier im Sinn dieses Gesetzes sind
1. die Erzeugnisse der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur,
Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Würze ist Zuckerwasser aber nicht gegoren. Das passiert erst mit der Zugabe der Hefe1) Unter der Bezeichnung Bier - allein oder in Zusammensetzung - oder unter Bezeichnungen oder bildlichen Darstellungen, die den Anschein erwecken, als ob es sich um Bier handelt, dürfen gewerbsmäßig nur Getränke in den Verkehr gebracht werden, die gegoren sind und den Vorschriften des § 9 Abs. 1, 2 und 4 bis 6 des Vorläufigen Biergesetzes und den §§ 16 bis 19, § 20 Abs. 1 Satz 2 und §§ 21 und 22 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes entsprechen.
Gruss
Jan
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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Re: Brauen im Schrebergarten
Würze ist aber je nach Auslegung der HZA im Fokus der Durchführungsverordnung zur Steuerüberwachung. Wie gesagt, das hat noch nichts mit dem Gesetz zu tun.
VG, Markus
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Re: Brauen im Schrebergarten
Jetzt lasst den jungen Mann doch erst mal von seinen Erlebnissen mit dem Zoll erzählen. Vielleicht gibt es ja wieder ganz andere Erkenntnisse.
Cheers, Ruthard
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Re: Brauen im Schrebergarten
SpaceMarder...endlich ein Don Quijote der Hobbybrauer...
Genießt im edlen Gerstensaft
Des Weines Geist, des Brotes Kraft.
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Re: Brauen im Schrebergarten
@Ruthard: Wow, Danke für die Blumen...junger Mann!!!! Das geht mir ja runter wie Öl. Ob mit oder Zahlendreher......ich bin, sorry 66 Jahre
Cheers, Klaus
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Re: Brauen im Schrebergarten
Wie gesagt gebe ich auch nur wieder was mit irgendwann zwischen 1998 und 2004 in Weihenstephan beigrbracht wurde.
Was meinst du mit Durchführungsverordnung zur Steuerüberwachung?
Gruss
Jan
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Re: Brauen im Schrebergarten
Das verstehe ich auch nicht. Im Zweifel kann der Zoll doch beim HB nichts überwachen, weil alles hinter verschlossenen Türen stattfindet. Wenn ich jetzt beim Dorffest Schaubrauen mache, kann das natürlich überwacht werden, aber zu Hause ist der Zoll doch komplett auf meine Angaben (x Liter und x °P) angewiesen.
Bei einer kommerziellen Brauerei kommt das HZA vorbei, nimmt er ein paar Flaschen zur Probe mit und bestimmt anhand des Alkoholgehalts nach der Gr. Ballingschen Formel die Stammwürze und schaut ob's stimmt. Dann nehmen sie sich die Sudbücher und schauen die Mengen an und fangen an zu rechnen.
Dirk
Stay thirsty!