Formularänderung 2075 im nächsten Jahr

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renzbräu
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Formularänderung 2075 im nächsten Jahr

#1

Beitrag von renzbräu »

Durch mein Hobby im Hobby "Brieffreundschaften mit dem Zoll" :Ätsch folgende Information:
Ich habe der Generalzolldirektion geschrieben mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 23. März 2021, VII R 43/19), dass eine Entnahme aus dem Steuerlager und die Herstellung außerhalb eines Steuerlagers gleichberechtigt nebeneinander stehen. Die verkürzende Formulierung im Formular 2075 "Herstellung ohne Erlaubnis" lässt da leicht Missverständnisse aufkommen - bei Hobbybrauern wie wohl auch in den Hauptzollämtern. Eine sachlich treffendere Formulierung würde für mehr Klarheit sorgen, daher habe ich gleich ein paar Vorschläge mitgeschickt.
Treffendere Formulierungen im Formular 2075 wären beispielsweise:
-§ 14 Abs. 4 Nr. 2 BierStg (Herstellung außerhalb eines Steuerlagers)
Möglich wären meines Erachtens auch:
-§ 14 Abs. 4 Nr. 2 BierStg (Herstellung ohne Steuerlager)
-§ 14 Abs. 4 Nr. 2 BierStg (Herstellung ohne Nutzung eines Steuerlager)
-§ 14 Abs. 4 Nr. 2 BierStg (Herstellung ohne Erlaubnis eines Steuerlagers)
Als Antwort wurde mir geschrieben:
Sehr geehrter Herr **********,

vielen Dank für Ihre Hinweise zur Optimierung des Formulars 2075, welche zur Prüfung und Beantwortung an mich weitergeleitet wurden.

Im Zuge der Änderungen der nationalen Verbrauchsteuergesetze und Verbrauchsteuerverordnungen zum 13. Februar 2023 sind viele der derzeit gültigen Formulare, darunter auch das Formular 2075, anzupassen. Bei der Überarbeitung werden wir Ihre Vorschläge gerne mit einbeziehen.

Mit freundlichen Grüßen ...
Wenn es berücksichtigt wird, erspart es den ein oder anderen Gedanken, die Herstellung von Bier benötige einer Erlaubnis genauso wie die daraus resultierenden Verwirrungen.

Edith hat einen kaputten Satz repariert.
Zuletzt geändert von renzbräu am Samstag 29. Januar 2022, 22:26, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße Johannes

- hausgebraut, handgeklöppelt & mundgetrunken -
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renzbräu
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Re: Formularänderung 2075 im nächsten Jahr

#2

Beitrag von renzbräu »

Geändert wird übrigens: "Die Richtlinie 2020/262/EU wird die Richtlinie 2008/118/EG ablösen, die mit Wirkung vom 13. Februar 2023 aufgehoben wird." [1] In nationales Recht wird die Richtlinie durch das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen umgesetzt.[2] Dies ändert alle Verbrauchssteuergesetze und daraus resultierenden Verordnungen- bis auf das Biersteuergesetz.
Daher eher der Vollständigkeit halber.

[1] https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steue ... ng_12.html
[2] https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... esetz.html
Grüße Johannes

- hausgebraut, handgeklöppelt & mundgetrunken -
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jbrand
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Re: Formularänderung 2075 im nächsten Jahr

#3

Beitrag von jbrand »

renzbräu hat geschrieben: Samstag 29. Januar 2022, 22:18 Wenn es berücksichtigt wird, erspart es den ein oder anderen Gedanken, die Herstellung von Bier benötige einer Erlaubnis genauso wie die daraus resultierenden Verwirrungen.
Ich finde dein Engagement hierzu hervorragend. Die Bezeichnung "Herstellung ohne Erlaubnis" hat mich schon immer gestört, das klingt so nach etwas Verbotenem.
Viele Grüße

Jens
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Frommersbraeu
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Re: Formularänderung 2075 im nächsten Jahr

#4

Beitrag von Frommersbraeu »

Danke für die Initiative Johannes!

Ich finde es auch immer sehr befremdlich wenn ich für Seminare immer ein Brauen ohne Erlaubnis anmelden muss :thumbdown
Eine Herstellung ohne Steuerlager oder Herstellung mit direkter Besteuerung fände ich auch deutlich ansprechender.

Ich bin gespannt was sich da tut.

Schöne Grüße
Patrick
Schöne Grüße
Patrick


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