1.) Dieser Thread ist in der falschen Rubrik, er gehört in
Brauen und Recht
2.) Als das BierStG geschaffen wurde, hat noch niemand bedacht, dass die einzelnen Prozesse der Bierherstellung an verschiedenen Orten durchgeführt werden können. Es hat sich eingebürgert, den Ort, wo die Hefe ins Bier gekippt wird, als Herstellungsort anzusehen. Das hat bisher jedes HZA akzeptiert. Das heißt, bei Onkel Willi maischen, läutern, Würze kochen, dann die Würze zu dir nach Hause fahren (den Ort, mit dem du beim HZA als Hobbybrauer registriert bist), Hefe in die Würze kippen, dann die angestellte Würze zu Tante Frieda karren, gären lassen und weiter verarbeiten bis zum fertigen Bier. Für den Zoll gilt dann das Bier als bei dir zuhause hergestellt und ist im Rahmen der 200l Grenze von der Biersteuer befreit.
3.) Nirgendwo steht, dass Hobbybrauerbier nur zuhause getrunken werden darf. Das ist eine Erfindung des HZA Kiel und entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Mittlerweile gibt es sogar ein Urteil des FG Düsseldorf, nach dem Hobbybrauerbier steuerunschädlich mit zu Veranstaltungen genommen, dort getrunken und auch mit anderen Hobbybrauern getauscht werden darf.
4.) Das Vereinsheim der Feuerwehr ist kein Gemeindebrauhaus. Mit dem Passus "Gemeindebrauhaus" wird den Kommunbrauhäusern Bestandsschutz gewährt, die schon seit Jahrhunderten Bier herstellen. Versuche mal, ein neues Gemeindebrauhaus zu errichten und genehmigen zu lassen, dann wirst du sehen, was das für ein aussichtsloses Unterfangen ist.
5.) Die 100l Bier würden bei 11,9° Plato aktuell 4,32€ Biersteuer kosten. Warum sich hier die Rillen von den Fingerkuppen tippen? 2075 ausfüllen, 4,32€ überweisen, fertig.
6.) Den Zoll um Rat zu fragen ist eine selten blöde Idee. Die wissen erfahrungsgemäß am wenigsten, was Sache ist.
Cheers, Ruthard