Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

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Braufex
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Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#1

Beitrag von Braufex »

Hallo zusammen,
hier ein Artikel der Augsburger Allgemeinen zum Thema "Steuerbefreiung bis 500 Liter".
https://www.augsburger-allgemeine.de/po ... 56401.html
Auch die Anmeldepflicht für Hobby-Brauer soll entfallen.
Schau mer mal, was draus wird ... :Grübel

Mit hoffnungsvollem Gruß,
Erwin
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Die Google-Forum-Suche.
Ich weiß zwar nicht wie, aber sie funktioniert prima ;-)
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Ras Tafaric
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#2

Beitrag von Ras Tafaric »

Die Auslegung für Messen und Wettbewerbe wird noch interessant.
Es ist aber zumindest ein Fortschritt.
----------------------------------------------
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maecki-maecki
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#3

Beitrag von maecki-maecki »

Im Artikel steht noch, dass aus den Hobbybrauerbiersteuern im Jahr 2021 immerhin 11.000 Euro vom Zoll erhoben wurden (und den Ländern zur Verfügung gestellt wurde, denen stehen die Steuereinnahmen zu - die haben sich sicher gefreut…I.

Es soll nach dem Entwurf aber bei einer Zollanmeldung bleiben wenn auch nur noch einmal im Jahr.
Von daher ändert das am Bürokratiewahnsinn nicht wirklich was, aber die 11.000 Euro werden weniger …

Mäcki
Zuletzt geändert von maecki-maecki am Montag 8. April 2024, 09:02, insgesamt 1-mal geändert.
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BroilKing
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#4

Beitrag von BroilKing »

es ist so unfassbar lächerlich was in diesem Land abläuft.
Hat der Mann keine dringlicheren Probleme zu lösen als so einen Mumpitz?
Grüße
Maik
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renzbräu
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#5

Beitrag von renzbräu »

maecki-maecki hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 08:59 Es soll nach dem Entwurf aber bei einer Zollanmeldung bleiben wenn auch nur noch einmal im Jahr.
Von daher ändert das am Bürokratiewahnsinn nicht wirklich was, aber die 11.000 Euro werden weniger …
Hast Du mehr Infos aus einer anderen Quelle? Im Artikel steht, die Meldepflicht beim HZA solle generell entfallen.. :Grübel
Spannend wird die Definition des Eigenbedarfs.
BroilKing hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 09:00 Hat der Mann keine dringlicheren Probleme zu lösen als so einen Mumpitz?
In nem Hobbybrauerforum dürften sich einige freuen, wenn die Biersteuer-Zoll-Geschichte Geschichte geworden ist... :Wink
Grüße Johannes

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#6

Beitrag von Beerkenauer »

BroilKing hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 09:00 Hat der Mann keine dringlicheren Probleme zu lösen als so einen Mumpitz?
In nem Hobbybrauerforum dürften sich einige freuen, wenn die Biersteuer-Zoll-Geschichte Geschichte geworden ist... :Wink
[/quote]

:goodpost:
Mein Motto: Add more hops!
30L-Klasse; 50l Topf, 3.5k Induktion, Thermoport mit Läuterhexe, 2x Edelstahl Gärfaß, 2x Kühlschrank mit Inkbird, NC-Kegs und GDA für Flaschen.
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Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#7

Beitrag von Ruthard »

https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am- ... 56679.html

Das hört sich erst mal gut an, es bleibt aber scharf zu beobachten wie sich das entwickelt und ob nicht wieder ein paar Opponenten im BMF und in den HZA diese Erleichterungen torpedieren oder ob die ganze Aktion nicht wieder eine Beschwichtigung des aufkeimenden Widerstands ist, um Druck aus dem Kessel zu nehmen - so geschehen vor zehn Jahren mit der Verwaltungsvorschrift V 3206. Da wurden von Hobbybrauern kritisierte Fehlinterpretationen des BierStG und der BierStV teilweise korrigiert und als Erleichterungen und große Gnade der Obrigkeit verkauft.

Ungeklärt ist jetzt, was mit Wegfall der Anmeldepflicht gemeint ist, oder ob hier nicht doch die Anzeigepflicht gemeint ist. Da in allen Medien von einer Anmeldepflicht geschrieben wird, gehe ich davon aus, dass dies einer Pressemitteilung aus dem BMF entnommen ist. Entweder hat der Verfasser dort von den Begrifflichkeiten wieder mal keine Ahnung, oder man will uns bewusst aufs Glatteis führen.

Zum Vergleich: Seit 01.04.24 darf jede volljährige Person zuhause drei Pflanzen Cannabis hochziehen und muss das keiner Behörde vorher ankündigen. Beim Hobbybrauen muss diese Anzeigepflicht auch wegfallen. Die jährliche gebetsmühlenartige Wiederholung hatte noch nie Bestand.

Mehr noch: Ein Ehepaar mit zwei erwachsenen Kindern darf zuhause zwölf Cannabispflanzen anbauen, beim Hobbybrauen wird die 200 Liter Freimenge auf den Haushalt begrenzt. Auch das ist eine Fehlauslegung der Vorschriften und muss weg.

Es gilt also wachsam zu bleiben und rechtzeitig die Axt an die Kerbe zu setzen!

Cheers, Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#8

Beitrag von Ras Tafaric »

maecki-maecki hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 08:59 Im Artikel steht noch, dass aus den Hobbybrauerbiersteuern im Jahr 2021 immerhin 11.000 Euro vom Zoll erhoben wurden (und den Ländern zur Verfügung gestellt wurde, denen stehen die Steuereinnahmen zu - die haben sich sicher gefreut…I.

Es soll nach dem Entwurf aber bei einer Zollanmeldung bleiben wenn auch nur noch einmal im Jahr.
Von daher ändert das am Bürokratiewahnsinn nicht wirklich was, aber die 11.000 Euro werden weniger …

Mäcki
Rechne mal die Arbeitsstunden in der Verwaltung gegen. Mit den 11.000 Euronen amortisierst du nichtmal nen Bruchteil davon. :Ahh

Ich befürchte ja, dass Ruthard wieder Recht hat, und wenn es Vereinfachungen gibt, die Verwaltung das Ganze wieder verkompliziert.
Ich würde, wenns nach mir ginge Wein, Schaumwein und Bier vereinheitlichen und für den Privatgebrauch komplett befreien. :Drink
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#9

Beitrag von MaltHopMagic »

Da kommt es wohl auf die Motivation an, warum Herr Lindner (bzw. sein Ministerium) das Thema angeht.
Hobbybrauern helfen oder unterstützen, weil er ein netter Mensch ist, wird es nicht sein.
Weil die FDP auf die Wählerstimmen aller hobbybrauer haben will wohl auch nicht.
Wenn Sie tatsächlich die Sinnlosigkeit insgesamt und das Aufwand/Nutzen Verhältnis SELBST erkannt haben, besteht die Hoffnung, daß sie das auch durchziehen.
What would Jesus brew?
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Johnny H
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#10

Beitrag von Johnny H »

Das ist zumindest mal ein Zeichen, dass ich etwas bewegt. Ich hoffe, dass man, wie so oft, hier nicht das Problem dadurch "löst", dass man alles noch komplizierter und bürokratischer macht. In dieser Sache muss der ganze Verwaltungskram weg, mit Stumpf und Stiel sozusagen (also die Anzeigepflicht), und das ändert man nicht, indem man einfach nur die Freimenge hochsetzt.

Ich hatte ja schon im Zollthread ein Schreiben verlinkt (hier eine ältere Version, möglicherweise noch mit ein paar kleinen Fehlern), das ich an die beiden Unionsabgeordneten geschickt hatte, die vor einigen Monaten diese Sache ins Parlament getragen haben. Das Schreiben schicke ich heute dann auch gleich ans BMF, da bin ich vorher nicht draufgekommen. Ich muss da nur noch den richtigen Ansprechpartner finden. Bevor ich jetzt zahllose Internet-Artikel durchackere: ist irgendwo ein Name im BMF als Ansprechpartner genannt (außer Lindner natürlich)?

PS: Ich finde, man sollte jetzt die Gelegenheit nutzen und aus der Hobbybrauer-Community Rückmeldung geben ans BMF, dass Handeln in dieser Angelegenheit wirklich angebracht ist! Je mehr und je gehaltvoller, umso besser! Ein Referentenentwurf ist ja weder durch den entsprechenden Ausschuss (Haushalt?), noch das Parlament (erste und ggf. zweite Lesung nach Vermittlungsausschuss) oder den Bundesrat (?) gelaufen. Neue Gesetze sind kompliziert, da kann also noch viel passieren bzw. wieder verschwinden!
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#11

Beitrag von rauchbier »

Du kannst dir auf der Seite des BMFs das Organigramm runterladen, auf dem die Zuständigkeitsbereichs dargestellt sind. Richtiger Bereich wird Unterabteilung III B Verbrauchsteuern von MDgin Dr. Kuhn bzw. deren Referat III B 4 "Grundsatzfragen der Verbrauchsteuern" MRin Dr. Lang sein. Allerdings wurde das Papier wahrscheinlich schon weitergeleitet und liegt dort dann schon auf dem Schreibtisch. Das BMF verfasst in der Regel die Gesetzesentwurf für das Finanzressort. Wenn jetzt Änderungen vorgesehen sind, gehen die vermutlich auch auf das Papier zurück. Aber doppelt hält besser.

Ich gehe auch davon aus, dass zumindest die Anzeige wegfällt, also einfach § 41 Absatz 2 BierstV gestrichen wird. Das ändert aber nix an der Frage, wie die Zollverwaltung "zum eigenen Verbrauch" steuerfrei / steuerpflichtig definiert. Bleibt spannend.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#12

Beitrag von Ruthard »

Johnny H hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 10:44 Das ist zumindest mal ein Zeichen, dass ich etwas bewegt. Ich hoffe, dass man, wie so oft, hier nicht das Problem dadurch "löst", dass man alles noch komplizierter und bürokratischer macht. In dieser Sache muss der ganze Verwaltungskram weg, mit Stumpf und Stiel sozusagen (also die Anzeigepflicht), und das ändert man nicht, indem man einfach nur die Freimenge hochsetzt.

Ich hatte ja schon im Zollthread ein Schreiben verlinkt (hier eine ältere Version, möglicherweise noch mit ein paar kleinen Fehlern), das ich an die beiden Unionsabgeordneten geschickt hatte, die vor einigen Monaten diese Sache ins Parlament getragen haben. Das Schreiben schicke ich heute dann auch gleich ans BMF, da bin ich vorher nicht draufgekommen. Ich muss da nur noch den richtigen Ansprechpartner finden. Bevor ich jetzt zahllose Internet-Artikel durchackere: ist irgendwo ein Name im BMF als Ansprechpartner genannt (außer Lindner natürlich)?
Ich sehe auch die Gefahr, dass man uns mit der Erhöhung der Freimenge die Bratwurst hinwirft, aber den Schinken vorenthält. Die bisherigen 200l werden von den wenigsten überschritten, aber der Verwaltungsaufwand bliebe für alle gleich.
Deshalb muss die Anzeige(!)pflicht weg und die rechtsirrige Haushaltsregelung - wie bei Cannabis.

Zuallererst hätte ich da gerne mal den Referentenentwurf zur Änderung des Jahressteuergesetzes 2024, aus dem die Presse zitiert.
Die Webseite des BMF gibt da nichts her, letzter Stand 5.4.24, "Gesetz zur Aufhebung der Freihandelszone Cuxhaven".
Zu prüfen wäre, ob die Presse falsch zitiert hat, oder die Referenten Begriffe aus Unwissenheit oder vorsätzlich durcheinander werfen.

Cheers, Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#13

Beitrag von Ruthard »

rauchbier hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 11:07 Du kannst dir auf der Seite des BMFs das Organigramm runterladen, auf dem die Zuständigkeitsbereichs dargestellt sind. Richtiger Bereich wird Unterabteilung III B Verbrauchsteuern von MDgin Dr. Kuhn bzw. deren Referat III B 4 "Grundsatzfragen der Verbrauchsteuern" MRin Dr. Lang sein. Allerdings wurde das Papier wahrscheinlich schon weitergeleitet und liegt dort dann schon auf dem Schreibtisch. Das BMF verfasst in der Regel die Gesetzesentwurf für das Finanzressort. Wenn jetzt Änderungen vorgesehen sind, gehen die vermutlich auch auf das Papier zurück. Aber doppelt hält besser.

Ich gehe auch davon aus, dass zumindest die Anzeige wegfällt, also einfach § 41 Absatz 2 BierstV gestrichen wird. Das ändert aber nix an der Frage, wie die Zollverwaltung "zum eigenen Verbrauch" steuerfrei / steuerpflichtig definiert. Bleibt spannend.
Hier der Link zum Organigramm für Suchfaule :Bigsmile

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#14

Beitrag von maecki-maecki »

renzbräu hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 09:09 Hast Du mehr Infos aus einer anderen Quelle? Im Artikel steht, die Meldepflicht beim HZA solle generell entfallen.. :Grübel
Spannend wird die Definition des Eigenbedarfs.
Sorry nein, mein Fehler. Habe die Nachricht falsch gelesen, di in vielen Medien beinahe wortgleich zu lesen war. Spiegel und Berliner Zeitung geben die AFP als Quelle an.

Sollte die Anmeldung ganz wegfallen würde ja mal wirklich Bürokratie wegfallen!

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#15

Beitrag von Geistige_Insolvenz »

Ruthard hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 11:19 Hier der Link zum Organigramm
Und weil das Organigramm so übersichtilich ist, wird das bis morgen Nachmittag auswendig gelernt.
Ich frage das dann morgen Abend ab! Meine Fresse.... :puzz
Gruß,
der Insolvente.

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#16

Beitrag von Ruthard »

Hier der passende Ausschnitt:
bierstbmf.jpg
Man kann übrigens geführte Besuchertouren durch das HdM buchen, wäre doch sicher mal einen Ausflug wert :Bigsmile
Mein Vater hatte dort ab und an dienstlich zu tun, da hieß der Hausherr aber noch Hermann. Als ich das letzte mal dort war, hieß der Cheffe Günther.

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#17

Beitrag von Johnny H »

Geistige_Insolvenz hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 12:23 Und weil das Organigramm so übersichtilich ist, wird das bis morgen Nachmittag auswendig gelernt.
Ich frage das dann morgen Abend ab! Meine Fresse.... :puzz
So ist das mittlerweile: Überkomplexität an allen Ecken und Enden. Und an den oberen Enden immer kleine Fürsten mit ihrem persönlichen Hofstaat, der beschäftigt und versorgt werden muss. Kein Wunder, dass alles immer komplizierter und bürokratischer wird. :puzz

Ist das sicher mit Referat III 4 B (MRin Dr. Lang, Verbrauchssteuern, Steuern auf Genussmittel)? Oder doch eher Unterabteilung III B (MDgin Dr. Kuhn, Zoll)? Oder gleich eine Ebene weiter oben ansetzen bei MD Dr. Rolfink?
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#18

Beitrag von Ruthard »

Ich erinnere mich aus einer früheren Anfrage, dass das IIIB war. Das wird dann an das zuständige Referat weitergeleitet.

Ich habe übrigens heute beim BMF wie folgt angefragt:
"Seit heut morgen geistern Meldungen durch die Medien, dass es für Hobbybrauer Erleichterungen bei der Biersteuer geben soll. Bezug genommen wird dabei auf den Referentenentwurf zur Änderung des Jahressteuergesetzes 2024.
Da ich als Hobbybrauer mit dem Thema befasst bin und dazu öfter befragt werde, möchte ich gerne zutreffende Auskünfte geben. Ohne den Wortlaut des Entwurfs zu kennen, geht das nicht. Ich bitte Sie deshalb freundlich, mir diesen Entwurf zur Verfügung zu stellen - auf der Webseite des BMF ist er bisher nicht zugänglich.
Vielen Dank vorab!"
Die Reaktion:
"Vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen, diese ist bei uns eingegangen. Sie erhalten keine separate E-Mail zur Empfangsbestätigung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der hohen Anzahl an Zuschriften, die Bearbeitung Ihres Anliegens derzeit bis zu vier Wochen benötigen kann."
Danke auch!

Cheers, Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#19

Beitrag von §11 »

maecki-maecki hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 08:59 Im Artikel steht noch, dass aus den Hobbybrauerbiersteuern im Jahr 2021 immerhin 11.000 Euro vom Zoll erhoben wurden (und den Ländern zur Verfügung gestellt wurde, denen stehen die Steuereinnahmen zu - die haben sich sicher gefreut…I.

Es soll nach dem Entwurf aber bei einer Zollanmeldung bleiben wenn auch nur noch einmal im Jahr.
Von daher ändert das am Bürokratiewahnsinn nicht wirklich was, aber die 11.000 Euro werden weniger …

Mäcki
Wobei hier wohl „nachgebessert“ wurde. Im November 2023 war noch von 7000 Euro die Rede

https://www.merkur.de/wirtschaft/steuer ... 52848.html

Cheers

Jan
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#20

Beitrag von Johnny H »

§11 hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 13:24 Wobei hier wohl „nachgebessert“ wurde. Im November 2023 war noch von 7000 Euro die Rede

https://www.merkur.de/wirtschaft/steuer ... 52848.html

Cheers

Jan
Das war schon richtig: die 7000€ bezogen sich auf das erste Halbjahr 2022, die rund 11000€ auf das Gesamtjahr 2021:

https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage ... bbybrauer/

Bzw. hier schon vor einiger Zeit von Ruthard und davor von anderen aufgeschlüsselt:
Ruthard hat geschrieben: Sonntag 31. Dezember 2023, 15:04 Zum Stichtag 30. September 2022 waren beim Zoll 10177 Haus- und Hobbybrauer erfasst. Die vereinnahmte Biersteuer von Haus- und Hobbybrauern für das Jahr 2021 betrug 10977,54 Euro.

Das sind amtliche Zahlen, die hier nachgelesen werden können.

Cheers, Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#21

Beitrag von Johnny H »

Ruthard hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 13:21 Ich erinnere mich aus einer früheren Anfrage, dass das IIIB war. Das wird dann an das zuständige Referat weitergeleitet.

Ich habe übrigens heute beim BMF wie folgt angefragt:
[...]
Die Reaktion:
"Vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen, diese ist bei uns eingegangen. Sie erhalten keine separate E-Mail zur Empfangsbestätigung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der hohen Anzahl an Zuschriften, die Bearbeitung Ihres Anliegens derzeit bis zu vier Wochen benötigen kann."
[...]
Man merkt, wie die Digitalisierung beim Staat mit Riesenschritten voranschreitet! :puzz

Auf dem riesigen Organigramm des BMF weiter oben ist übrigens exakt eine einzige E-Mail-Adresse angegeben (poststelle(at)). Bzw. es gibt ein Kontaktformular auf der Webseite des BMF mit ein paar wenigen Auswahloptionen (Nachtrag: Dateianhänge sind hier nicht möglich, nur Texteingaben).

Wenn ich jetzt direkt etwas schicken möchte an MDgin Dr. Kuhn in Unterabteilung III B, dann ist guter Rat teuer. Die Botschaft, die bei mir als Bürger ankommt, ist die, dass man die Obrigkeit besser nicht stört...

Kein Wunder, dass Bearbeitungen dann bis zu vier Wochen dauern, wenn E-Mails erst durch x Vorinstanzen mit Filterfunktion laufen müssen, bis sie an der richtigen Stelle ankommen. Wenn ich König von Deutschland wäre, wäre mein erster Akt auch eine große Filterung - allerdings bei den Stellen, Gesetzen und Vorschriften!!
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#22

Beitrag von §11 »

Ruthard hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 11:13 .



IDie bisherigen 200l werden von den wenigsten überschritten, aber der Verwaltungsaufwand bliebe für alle gleich.

[….]
Deshalb muss die Anzeige(!)pflicht weg und die rechtsirrige Haushaltsregelung - wie bei Cannabis.



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#23

Beitrag von Ruthard »

§11 hat geschrieben: Dienstag 9. April 2024, 01:48
Ruthard hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 11:13 .



IDie bisherigen 200l werden von den wenigsten überschritten, aber der Verwaltungsaufwand bliebe für alle gleich.

[….]
Deshalb muss die Anzeige(!)pflicht weg und die rechtsirrige Haushaltsregelung - wie bei Cannabis.



Cheers, Ruthard
Die Auslegung der Freimenge je Haushalt, ist allerdings auch egal, wenn die wenigsten die 200l erreichen. :Wink

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#24

Beitrag von baeckus »

Johnny H hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 16:20


Kein Wunder, dass Bearbeitungen dann bis zu vier Wochen dauern, wenn E-Mails erst durch x Vorinstanzen mit Filterfunktion laufen müssen, bis sie an der richtigen Stelle ankommen. Wenn ich König von Deutschland wäre, wäre mein erster Akt auch eine große Filterung - allerdings bei den Stellen, Gesetzen und Vorschriften!!
Hallo
genau das habe ich zu meiner Frau gesagt, als ich im Dezember das erste mal meine Braustätte angemeldet habe.
Eine E-Mail für das gesamte Hauptzollamt in Gießen mit mehr als 1000 Mitarbeitern!!!!!!
Das ist EDV-Steinzeit!!!!
Ciao baeckus
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#25

Beitrag von IronHosch »

baeckus hat geschrieben: Dienstag 9. April 2024, 09:52 Hallo
genau das habe ich zu meiner Frau gesagt, als ich im Dezember das erste mal meine Braustätte angemeldet habe.
Eine E-Mail für das gesamte Hauptzollamt in Gießen mit mehr als 1000 Mitarbeitern!!!!!!
Das ist EDV-Steinzeit!!!!
Ciao baeckus
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#26

Beitrag von Vestenrunner »

IronHosch hat geschrieben: Dienstag 9. April 2024, 09:59
baeckus hat geschrieben: Dienstag 9. April 2024, 09:52 Hallo
genau das habe ich zu meiner Frau gesagt, als ich im Dezember das erste mal meine Braustätte angemeldet habe.
Eine E-Mail für das gesamte Hauptzollamt in Gießen mit mehr als 1000 Mitarbeitern!!!!!!
Das ist EDV-Steinzeit!!!!
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#27

Beitrag von Ruthard »

Ach Leute, es ist Aufgabe des Verfassers, einen aussagefähigen Betreff zu formulieren, dann wird das schon richtig zugeordnet.

Bescheuert finde ich es, wenn jeder Sachbearbeiter seine eigene Emailadresse hat. Ist der krank, in Urlaub, auf Fortbildung oder sonst wo, schmort der Vorgang wochenlang unbearbeitet in seinem Postfach.

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#28

Beitrag von maecki-maecki »

Ruthard hat geschrieben: Dienstag 9. April 2024, 10:40 Ach Leute, es ist Aufgabe des Verfassers, einen aussagefähigen Betreff zu formulieren, dann wird das schon richtig zugeordnet.
Bescheuert finde ich es, wenn jeder Sachbearbeiter seine eigene Emailadresse hat. Ist der krank, in Urlaub, auf Fortbildung oder sonst wo, schmort der Vorgang wochenlang unbearbeitet in seinem Postfach.
Im Rest der Welt gibt es seit Mitte der 1990er Jahre das Funktionspostfach.

Mäcki
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#29

Beitrag von BrewerTimothy »

Weil ja auch in der freien Wirtschaft alle Mail Accounts öffentlich einsehbar sind. Mensch Leute. Kehren wir doch lieber zu bierigen Themen zurück
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Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#30

Beitrag von Ruthard »

Ruthard hat geschrieben: Montag 8. April 2024, 13:21 Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der hohen Anzahl an Zuschriften, die Bearbeitung Ihres Anliegens derzeit bis zu vier Wochen benötigen kann."
Keine vier Wochen, gut 24 Stunden - geht doch! Die Antwort (unbefriedigend, aber immerhin):
Sehr geehrter Herr Wolf,
vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 befindet sich noch in der regierungsinternen Abstimmung. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir uns zu einzelnen Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Referat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich irgendwie missverständlich ausgedrückt habe. Ich hatte nach dem Referentenentwurf gefragt, dieser existiert, wird nicht mehr verändert und liegt mindestens der Augsburger Allgemeinen vor.
Es gibt nämlich die Möglichkeit zur Stellungnahme von interessierter Seite (z.B. uns),
aus den Stellungnahmen und dem Referentenentwurf entsteht dann der Regierungsentwurf, der dem Bundestag zur Diskussion und zur Abstimmung vorgelegt wird.
Also muss ich da noch mal nachhaken.

Cheers, Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#31

Beitrag von Bodo »

Ruthard hat geschrieben: Dienstag 9. April 2024, 15:08
Also muss ich da noch mal nachhaken.

Cheers, Ruthard
Da habe ich vollstes Vertrauen in dich.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#32

Beitrag von Johnny H »

Ruthard hat geschrieben: Dienstag 9. April 2024, 15:08
Sehr geehrter Herr Wolf,
vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 befindet sich noch in der regierungsinternen Abstimmung. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir uns zu einzelnen Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Referat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog
Soso, in der "regierungsinternen Abstimmung". Für die Weitergabe an die Lokalpresse reicht's offenbar trotzdem, für den Bürger direkt nicht. Mein Gott, wie mir dieses schwülstige Geschwafel und Gepose auf den Geist geht!
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich irgendwie missverständlich ausgedrückt habe. Ich hatte nach dem Referentenentwurf gefragt, [...]
Also muss ich da noch mal nachhaken.
Dein ursprüngliches Schreiben war eindeutig formuliert. Viel Erfolg beim Nachhaken!
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#33

Beitrag von rauchbier »

Ruthard hat geschrieben: Dienstag 9. April 2024, 15:08 Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich irgendwie missverständlich ausgedrückt habe. Ich hatte nach dem Referentenentwurf gefragt, dieser existiert, wird nicht mehr verändert und liegt mindestens der Augsburger Allgemeinen vor.
Es gibt nämlich die Möglichkeit zur Stellungnahme von interessierter Seite (z.B. uns),
aus den Stellungnahmen und dem Referentenentwurf entsteht dann der Regierungsentwurf, der dem Bundestag zur Diskussion und zur Abstimmung vorgelegt wird.
Also muss ich da noch mal nachhaken.

Cheers, Ruthard
Es ist gelebte Praxis, dass ein Entwurf in der Fassung des Referentenentwurfs normalerweise nicht allgemein veröffentlicht wird, bevor es zum Regierungsentwurf geworden ist. Macht auch Sinn, da noch nicht vom Bundeskabinett durchgewunken.

Denke nicht, dass du dich da missverständlich ausgedrückt hast. Du hast da einfach den Finger in die Wunde gelegt. Ist natürlich eine berechtigte Frage, warum die Augsburger Allgemeine und n-tv über geplante Regelungen des Referentenentwurfs berichten, aber der geschätzte Steuerzahler ihn nicht erhält. Jemand, der böse denke, würde vielleicht denken, dass da Informationen an die Presse "durchgesteckt" werden. Das würde ich natürlich nie sagen oder behaupten.

Für eine Stellungnahme hinsichtlich dem eigenen Verbrauch könnte man zumindest die Argumentation des FG Düsseldorf in Richtung EU aufgreifen.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#34

Beitrag von Johnny H »

rauchbier hat geschrieben: Dienstag 9. April 2024, 16:05 Es ist gelebte Praxis, dass ein Entwurf in der Fassung des Referentenentwurfs normalerweise nicht allgemein veröffentlicht wird, bevor es zum Regierungsentwurf geworden ist.
[...]
Du hast da den Finger in die Wunde gelegt. Ist natürlich eine berechtigte Frage, warum die Augsburger Allgemeine und n-tv über geplante Regelungen des Referentenentwurf berichten, aber der geschätzte Steuerzahler ihn nicht erhält. Jemand, der böse denke, würde vielleicht denken, dass da Informationen an die Presse "durchgesteckt" werden. Das würde ich natürlich nie sagen oder behaupten.
Eben!

Es ist schlicht unprofessionell, wenn man einerseits unfertige (?) Entwürfe über die Presse an die Öffentlichkeit gibt, aber wenn sich die "Öffentlichkeit" dann zurückmeldet, diese mit Worthülsen versucht abzuwimmeln.

Passiert aber ganz oft, so zumindest mein Eindruck!
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#35

Beitrag von Duc1302 »

Jetzt mal ehrlich. Statt, dass man sich auf den Entfall der Anmeldung und die neue Freigrenze von 500 l freut, wird jetzt an der Kommunikationsstrategie des BFM rumgemäkelt und nach irgendwelchen Haaren in der Suppe gesucht.
Warum???
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#36

Beitrag von rauchbier »

Natürlich wäre die Erhöhung der Freigrenze und ein möglicher Wegfall der Anzeige ein Schritt in die richtige Richtung. Aber kommt das wirklich? Und was genau soll kommen? Und ab wann? 2025, 2026, 2027... kann das einer verlässlich sagen?? Außer Presseankündigungen gibt es nichts wirklich Handfestes. Das Problem ist, dass nach interner Abstimmung eines Referentenentwurfs innerhalb des BMFs kaum mehr Eingaben und Vorschläge von außen möglich sind, wenn man nicht gerade zu den großen Interessenverbänden gehört. Und die genannten Punkte sind nur die halbe Miete. Am meisten drückt der Schuh ja den Hobbybrauern, die ihr Bier zu Wettbewerben und sonstigen Veranstaltungen mitnehmen und dafür Centbeträge an Biersteuer entrichten oder deshalb sogar daheim Besuch vom Zoll bekommen. Für die sollte eine praxisnahe Lösung gefunden werden. Hierzu wäre eine zeitnahe Beschäftigung mit dem konkreten Entwurf wichtig. Und es spricht schon Bände, wenn man dann an den Entwurf vermutlich leichter über die Schiene FAZ, Augsburger Allgemeine oder n-tv ran kommt, als über das eigene Bundesministerium. Dabei ist der Entwurf ja "noch in der regierungsinternen Abstimmung". Es geht also beileibe nicht um die Kommunikationsstrategie, sondern die Möglichkeit zur Einwirkung als Steuerzahler auf Gesetzesentwürfe, die einen selbst betreffen.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#37

Beitrag von Johnny H »

Aus einem anderen Forum habe ich jetzt das hier:
AUSZUG AUS DEM ENTWURF JStG 2024:

Artikel 39

Änderung des Biersteuergesetzes [TnV]

In § 29 Absatz 2 des Biersteuergesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870, 1908), das zuletzt durch Artikel 39 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, wird die Angabe „2 hl“ durch die Angabe „5 hl“

Artikel 40

Änderung der Biersteuerverordnung [01.01.2025]

Die Biersteuerverordnung vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262, 3319), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 24. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 41 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „2 hl“ durch die Angabe „5 hl“
b) Absatz 2 wird aufgehoben.
c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2.
In § 52 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b werden die Wörter „oder § 41 Absatz 2 Satz 1“ gestrichen.
(H.v.m.)

Allerdings weiß ich nicht, woher dieser Auszug stammt, eventuell aus dem o.g. Gesamtentwurf, der bereits an Teile der Presse durchgesteckt wurde. Ich versuche gerade, die Quelle herauszufinden.

Wenn Absatz 2 in §41 BierStV wirklich gestrichen wird, wäre das eine gute Nachricht, denn dann würde die Anzeige des Beginns der Herstellung (ob jährlich oder nicht lasse ich jetzt mal außen vor) komplett entfallen! Das wäre definitiv ein Schritt in die richtige Richtung, denn damit würde das ganze Verwaltungsgedöns rund um die ~10.000 registrierten und teuer verwalteten Hobybrauer fast komplett wegfallen!

Das hieße dann wohl, man müsste sich nur noch melden, wenn man die neue Freimenge von 500l überschreitet! Auch die in § 52 erwähnte Ordnungswidrigkeit in Zusammenhang mit der Anzeige des Braubeginns soll dann wohl entfallen!

Edit: Formatierung geändert und ein bisschen was ergänzt.
Zuletzt geändert von Johnny H am Dienstag 9. April 2024, 21:00, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#38

Beitrag von PabloNop »

Duc1302 hat geschrieben: Dienstag 9. April 2024, 19:42 Warum???
Erfahrung mit Politik? Zum einen ist es noch kein Gesetz, sondern erst ein Entwurf. Üblicherweise kommt hinterher immer weniger raus, als ursprünglich mal geplant.

Und selbst wenn es in der aktuellen Form kommt, ist immer noch zu befürchten, dass am falschen Ende angepackt wird: die Freimenge, die eh kein Problem ist, wird erhöht aber die Bürokratie bleibt. Genau nachlesen und Feedback geben kann man auch nicht, weil der Entwurf nicht öffentlich ist. Es wäre schade, wenn man das jetzt vergeigt, da das Thema mit Sicherheit nur einmal angegangen wird.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#39

Beitrag von Ruthard »

Duc1302 hat geschrieben: Dienstag 9. April 2024, 19:42 Jetzt mal ehrlich. Statt, dass man sich auf den Entfall der Anmeldung und die neue Freigrenze von 500 l freut, wird jetzt an der Kommunikationsstrategie des BFM rumgemäkelt und nach irgendwelchen Haaren in der Suppe gesucht.
Warum???
Bis jetzt sind das nur Latrinenparolen und ist mit ganz dünnem Bleistift geschrieben.

Solange ich das nicht Wort für Wort prüfen kann, glaube ich an gar nichts. Es wäre nicht das erste Mal, dass uns mit einer angeblichen Erleichterung an anderer Stelle ein faules Ei untergeschoben worden wäre.

Es verwundert schon sehr, wenn dem deutschen Bauernverband der 240seitige Referentenentwurf bereits vorliegt, uns aber verweigert wird.

Vielleicht müssen wir erst mit unseren Braukesseln die Autobahn blockieren.

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#40

Beitrag von rauchbier »

Johnny H hat geschrieben: Dienstag 9. April 2024, 20:52 Artikel 40

Änderung der Biersteuerverordnung [01.01.2025]

Die Biersteuerverordnung vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262, 3319), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 24. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 41 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „2 hl“ durch die Angabe „5 hl“ ersetzt
c) Absatz 2 wird aufgehoben.
d) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2.
In § 52 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b werden die Wörter „oder § 41 Absatz 2 Satz 1“ gestrichen.
(H.v.m.)
[/quote]

Danke!! Das sieht auf den ersten Blick in der Tat nach einem Entwurf aus dem BMF aus.

Bin zwar selber nicht betroffen, aber man könnte noch folgende Eingabe mit Verweis auf die FG-Rechtsprechung an das BMF richten:

b]§ 41 wird wie folgt geändert:[/b]
a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „2 hl“ durch die Angabe „5 hl“
b) Nach Absatz 1 Satz 2 wird folgender Satz ergänzt:
"Der Verbrauch durch Familienangehörige und Gäste außerhalb des Haushalts steht der Steuerbefreiung nach Satz 1 nicht entgegen."

c) Absatz 2 wird aufgehoben.
d) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2.
In § 52 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b werden die Wörter „oder § 41 Absatz 2 Satz 1“ gestrichen.

Sollte sich natürlich nicht mit anderen Eingaben überschneiden und koordiniert ablaufen. Wäre dann klarstellend auch weitere Entbürokratisierung für die Verwaltung. Wenn sonst niemand in diese Richtung aktiv ist, kann ich das übernehmen. Gerbe Anmerkungen, ob der Satz in dieser Fassung ausreicht.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#41

Beitrag von Ruthard »

Das war doch bis jetzt auch schon so, dass er Verbrauch nicht an den Haushalt gebunden war, nur die Herstellung.

Das sieht das HZA Kiel zwar anders, aber da gibt es Mittel und Wege denen die Leseschwäche auszutreiben, dafür braucht es keine Gesetzesänderung.

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#42

Beitrag von rauchbier »

Passt, dann hat es sich erledigt.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#43

Beitrag von emjay2812 »

Gibt es einen Entwurf brauen zu Demonstrationszwecken sprich Kurs.
Da bleibt alles beim Alten und ich muss die 11Liter versteuern?
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#44

Beitrag von Johnny H »

Aus meiner Sicht ist nichts dagegen zu sagen, wenn man mit dem BMF konkret Kontakt aufnimmt und weitere Änderungen versucht zu implementieren.

Ich weiß nicht, ob mein Schreiben vom Januar da wirklich hilfreich ist, denn es scheint ja angekommen zu sein, was das Kernproblem ist. Zumindest legt das der Textauszug oben nahe.

Von daher bitte gerne Vorschläge.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#45

Beitrag von Ruthard »

emjay2812 hat geschrieben: Mittwoch 10. April 2024, 07:04 Gibt es einen Entwurf brauen zu Demonstrationszwecken sprich Kurs.
Da bleibt alles beim Alten und ich muss die 11Liter versteuern?
So lange der Inhalt des Referentenentwurfs nicht bekannt ist, kann niemand etwas dazu sagen. Deshalb ist es ja so wichtig, dass wir den in die Finger kriegen. Nach den derzeitigen bruchstückhaften Informationen bleibt es wohl bei er bisherigen Rechtsauffassung des Zolls zum Brauen zu Demonstrationszwecken. Gestrichen werden soll die Anzeigepflicht "Beginn der Herstellung", die Bindung an den Haushalt bleibt.

(Du kannst jetzt deine Kurse zuhause abhalten oder du meldest deinen Wohnsitz zur örtlichen VHS um :Bigsmile )

Dabei lässt sich die Auffassung der Obrigkeit zum Thema Schaubrauen auch ohne Gesetzesänderung widerlegen.

Anzeigepflichtig ist (derzeit noch) der Beginn der Herstellung und nur hergestelltes Bier ist steuerpflichtig.
Beim Schaubrauen oder "Brauen zu Demonstrationszwecken", zum Beispiel auf einem Sommerfest oder einer Handwerksmesse, wird aber kein Bier hergestellt. Da wird vor den Augen der Zuschauer Malzschrot mit heißem Wasser verrührt, um den Zuschauern zu zeigen, wie Bier entsteht und um Lust aufs Selberbrauen zu machen. Wer diese Pampe, ohne durchgehende Temperaturkontrolle und von Zuschauerfragen abgelenkt, zuhause weiter verarbeitet, soll diese Plörre gefälligst alleine trinken, das ist mehr Strafe als ein zehnfacher Steuersatz.

Wenn du, emjay, in der VHS mit deinen Schülern anstellfertige Würze bereitest und diese den Schülern mitgibst, stellst du kein Bier her.
Wenn das von den Teilnehmern zuhause zu richtigem Bier vergoren wird, wäre das nach den geplanten Regelungen nicht einmal mehr anzeigepflichtig. Sieh dem also gelassen entgegen.

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#46

Beitrag von Ruthard »

Johnny H hat geschrieben: Mittwoch 10. April 2024, 08:57 Aus meiner Sicht ist nichts dagegen zu sagen, wenn man mit dem BMF konkret Kontakt aufnimmt und weitere Änderungen versucht zu implementieren.

Ich weiß nicht, ob mein Schreiben vom Januar da wirklich hilfreich ist, denn es scheint ja angekommen zu sein, was das Kernproblem ist. Zumindest legt das der Textauszug oben nahe.

Von daher bitte gerne Vorschläge.
Es gibt durchaus Möglichkeiten, von unserer Seite gestalterisch auf die Regelungen einzuwirken.
So lange hier aber die verkehrten Leute mitlesen (Gruß nach Kiel), halte ich es für besser, wenn wir die Diskussion an anderer Stelle fortsetzen.
Die technischen Möglichkeiten sind gegeben und bekannt.

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#47

Beitrag von Andlix »

Macht es nicht mehr Sinn, wenn ein Verein Kontakt aufnimmt und nicht einzelne Personen.
Und es ist durchaus nicht unüblich, dass ein Referentenentwurf mit Interessenvertreter geteilt werden.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#48

Beitrag von Johnny H »

Andlix hat geschrieben: Mittwoch 10. April 2024, 10:42 Macht es nicht mehr Sinn, wenn ein Verein Kontakt aufnimmt und nicht einzelne Personen.
Und es ist durchaus nicht unüblich, dass ein Referentenentwurf mit Interessenvertreter geteilt werden.
Ja und ja!

Es scheint so üblich in Deutschland, dass Gesetzesentwürfe erst den entsprechenden Lobbyorganisationen vorgelegt werden. Das sieht man auch in diesem Fall: wenn man danach sucht, stellt man schnell fest, dass anscheinend jede halbwegs mit dem Staat vernetzte Lobbyorganisation den gesamten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 bereits kennt und munter daraus in der Öffentlichkeit zitiert.

Ein solches Vorgehen ist ja auch erst mal per se nicht schlecht, weil irgendjemand muss ja auf Bürgerseite mit dem Staat interagieren. Nur: wir kennen auch alle die negativen Auswirkungen, die dieser Korporatismus mit seinen runden Tischen oft in der Praxis hat: dass nämlich große Organisationen, die gut organisiert und vernetzt sind, den Kurs bestimmen. Und dieser Kurs ist nicht zwingend der, der gut für den Einzelnen ist oder für das ganze Land.

Und: wir als Hobbybrauer haben nun mal keine Lobbyorganisation an sich! Denn welcher "ein Verein" sollte das denn sein, der, sprechend für und autorisiert von alle(n) Hobbybrauer, hier "Kontakt aufnimmt"?
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#49

Beitrag von Fuzzy »

Spricht etwas dagegen, eine Interessenvertretung Hobbybrauer zu gründen und diese im Lobbyregister der Bundesregierung zu registrieren?
https://www.lobbyregister.bundestag.de/ ... e/handbuch
Brauen im Grainfather G30, gären im Speidel Fass, füllen in Flaschen und trinken mit Genuss
:Drink
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#50

Beitrag von Ruthard »

Andlix hat geschrieben: Mittwoch 10. April 2024, 10:42 Macht es nicht mehr Sinn, wenn ein Verein Kontakt aufnimmt und nicht einzelne Personen.
Und es ist durchaus nicht unüblich, dass ein Referentenentwurf mit Interessenvertreter geteilt werden.
Dazu muss man erst mal einen Verein haben, das Forum hier ist nur ein loser Haufen. An Vereinen (die über örtliche Braugruppen hinausgehen) gibt es nur den VHD und die HBCon. Der HBCon e.V. hat sich aus dem Thema Zoll verabschiedet ("wir haben keine Zeit und kein Personal dafür").

Auch ein Verein braucht juristische Begleitung. Wer nicht mal die Unterschiede zwischen Anzeige und Anmeldung kennt, holt sich sonst ganz schnell eine blutige Nase in Berlin.

Ansonsten ist es durchaus üblich, dass Interessenverbände an der Gesetzesbildung beteiligt werden, das nennt sich dann Lobbyarbeit und ist sogar auf der Seite des BMF beschrieben: Referentenentwurf - Stellungnahmen - Regierungsentwurf - Bundestag.

Der Deutsche Brauerbund und der Verband privater Brauereinen haben so erfolgreich auf die Gestaltung des 8. Gesetzes zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen Einfluss genommen.
Wegen Corona waren die ermäßigten Steuersätze für kleine Brauereien weiter ermäßigt worden. So mussten Brauereien bis 5000hl Jahresausstoß nur 50% des Regelsatzes Biersteuer zahlen statt zuvor 56%. Diese Ermäßigung zur Ermäßigung war bis 31.12.2022 befristet.
Die beiden Verbände haben ordentlich auf die Tränendrüse gedrückt und die ermäßigten Ermäßigungssätze wurden im Biersteuergesetz 2023 auch für die Zukunft fortgeschrieben. Dafür wurden die ermäßigten Steuersätze füt die Hobbybrauer komplett gestrichen. Danke auch.

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