ich habe gerade knatsch mit dem Zoll.
Vorab: Ich habe die anderen Zollthreads gelesen und habe mir aufgrund dessen für die Vorgehensweise von Brauwolf entschieden.
Situation:
Nach dem ich 2013 die Aufnahme meiner Brautätigkeit beim Zoll angezeigt habe (und dies für 2014 noch einmal wiederholt habe)
hatte ich dieses Jahr vor so mit den Steueranmeldungen vorzugehen wie Brauwolf Ruthard das vorgeschlagen hat.
Ich habe also gebraut und dann am nächsten Werktag die Anmeldung abgegeben und die ausgerechnete Summe überwiesen.
Das ganze habe habe ich 3x gemacht für insg. ca 1,1 hl)
Ende vom Lied ist das ich jetzt eine Berechnung, Festsetzung mit einem Steuersatzt von 0,787€ je HL und Grad Plato bekommen habe.
Die Begründung ist:
Ausserdem möchte das HZA noch das ich mich als Haus- und Hobbybrauer für 2015 registriere mit den vorrausichtlichen Biermenge, sowie der Menge die ich weitergegeben habe.[..]
Der Steuersatz für Bier beträgt gemäß §2 Abs.1 Satz 2 BierStg 0,787 Eur je Grad Plato
Die Anwendung der Staffelsteuersätze ist auf unabhängige Brauereien(§2 Abs.3 BierStG) beschränkt.
Dem Staffelsteuersatz von 0,4407 Eur unterliegen lediglich die die Freigrenze von 200l überschreitenden Mengen von Haus- und Hobbybrauern, nicht aber von sog. Herstellern ohne Erlaubnis nach §14 Abs. 4 Nr.2 Biersteuergesetzt.
[...]
Ich kann aber die zusammenhänge die hier vom HZA konstruiert werden nicht nachvollziehen.
Habe ich irgendetwas übersehen, oder hat sich die Rechtslage geändert?
Grüsse aus dem nördliche Ruhrgebiet
Björn